JAHRESFINANZBERICHT 2025
Photo: Roby Gray MotoGP IRTA Test 2025 - Circuit Ricardo Tormo (ESP)
KONZERNKENNZAHLEN
1)
Wenn nicht anders angegeben, alle Werte in m€.
Ertragskennzahlen 2021
2022
2023
2024
2025 Δ
2)
Umsatz 2.042 2.437 2.661 1.879 1.009 -46,3%
EBITDA*
)
332 381 324 -481 874 281,7%
EBITDA-Marge 16,3% 15,6% 12,2% -25,6% 86,6% +112,2 PP
EBIT 194 235 160 -1.184 748 163,2%
EBIT-Marge 9,5% 9,6% 6,0% -63,0% 74,1% +137,1 PP
Periodenergebnis 143 171 76 -1.080 590 154,6%
Ergebnis je Aktie (EUR) 3,3 5,0 2,4 -29,3 17,6 160,1%
Bilanzkennzahle
n
31.12.2021
31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024
31.12.2025 Δ
2)
Bilanzsumme 2.034 2.551 2.953 2.396 1.586 -33,8%
Eigenkapital 766 914 909 -194 385 298,8%
Eigenkapitalquote 37,7% 35,8% 30,8% -8,1% 24,3% +32,4 PP
Working Capital Employed 161 187 531 525 343 -34,7%
Nettoverschuldung 190 257 776 1.643 798 -51,4%
Gearing 24,8% 28,1% 85,4% -847,9% 207,3% 124,4%
Cashflow
, Investitionen und F&E 2021 2022 2023 2024
2025 Δ
2)
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 367 280 -111 -436 -22 94,9%
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -195 -283 -302 -341 -12 96,5%
Free Cashflow 172 -3 -413 -777 -34 95,6%
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -28 -91 399 695 3 -99,6%
Investitionen (exkl. Leasingzugänge) 178 268 284 233 73 -68,7%
F&E-Aufwendungen zum Umsatz 8,0% 8,7% 9,2% 13,1%
3)
14,0% +0,9 PP
Ausgewählte nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren
2021
2022
2023
2024
2025 Δ
2)
Energieintensität / produziertem
Motorrad (kWh / Stück)
n/a n/a n/a 0,4
1,1 175,0%
Scope 1 & 2 Treibhausgasemissionen /
Motorrad (in t CO
2
e / Stück)
n/a n/a n/a 0,1
0,2 100,0%
CO2-Emissionen / Motorrad in der
Nutzungsphase
4)
(g CO
2
/ km)
79,6 79,6 80,1 96,1
103,5 7,7%
Arbeitskräfte
5)
(Anzahl) 5.249 6.088 6.184 5.310 3.782 -28,8%
davon Frauen 24,2% 25,4% 25,8% 25,1% 26,3% +1,2 PP
Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle
6)
8,5 10,8 11,3 3,9 7,3 87,2%
1) Erklärungen zu den Alternative Performance Measures können dem Glossar entnommen werden. *) Betreffend EBITDA: Berechnet
als EBIT + Abschreibung, wobei der Betrag
der Abschreibung um im Vorjahr wertgeminderte Anlagenabgänge im Umfang von 10,7 Mio. EUR angepasst wurde.
2) Veränderung 2025 zu 2024 oder 31. Dezember 2025 zu 31. Dezember 2024; PP = Prozentpunkte.
3) Wert angepasst: Die Berechnung bezieht sich nurmehr auf die Brutto-Aufwendungen zu Forschung und Entwicklung im Verhältnis zum Umsatz.
4) Seit dem Geschäftsjahr 2024 werden sowohl zulassungsfähige als auch nicht zulassungsfähige Fahrzeuge in der Berechnung berücksichtigt, woraus sich der Anstieg des
durch-schnittlichen Verbrauchs im Vergleich zu den Vorjahren ergibt.
5) Mitarbeiter & Fremdarbeitskräfte; zum Stichtag 31.12.2025.
6) Daten für die Jahre 2021 bis 2023 beziehen sich auf die Mitarbeiter in Österreich ohne Fremdarbeitskräfte; in meldepfl. Unfälle / 1 Mio. Arbeitsstunden.
KONZERNLAGEBERICHT
zum Konzernabschluss per 31.12.2025
KONZERNLAGEBERICHT 2025
Photo: Matteo Gebbia 2 Rallye Du Maroc 2025 (MAR)
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-1
INHALTSVERZEICHNIS
1 Entwicklung der Bajaj Mobility-Gruppe ......................................................................................................................................................... 3
1.1 Das Unternehmen ............................................................................................................................................................................. 3
1.2 Informationen im Zusammenhang mit im Jahr 2025 abgeschlossenen Sanierungsverfahren von wesentlichen Tochterunternehmen . 3
1.3 Weitere wesentliche Ereignisse während des Geschäftsjahres ............................................................................................................ 4
2 Wirtschaftliches Umfeld und Marktentwicklung ............................................................................................................................................ 7
2.1 Volkswirtschaft und geopolitische Entwicklungen ............................................................................................................................... 7
2.2 Marktentwicklung .............................................................................................................................................................................. 8
2.3 Absatzentwicklung ........................................................................................................................................................................... 10
2.4 Umsatzentwicklung ......................................................................................................................................................................... 12
2.5 Produktionsentwicklung ................................................................................................................................................................... 12
3 Finanzielle Leistungsindikatoren ................................................................................................................................................................. 13
3.1 Ergebnisanalyse ............................................................................................................................................................................... 13
3.2 Bilanzanalyse .................................................................................................................................................................................. 14
3.3 Liquiditätsanalyse ............................................................................................................................................................................ 16
3.4 Investitionen .................................................................................................................................................................................... 17
4 Nichtfinanzielle Erklärung .......................................................................................................................................................................... 18
Über diese nichtfinanzielle Erklärung ..................................................................................................................................................... 18
Nachhaltigkeit bei Bajaj Mobility ............................................................................................................................................................ 19
4.1 ESRS 2 Allgemeine Angaben ........................................................................................................................................................... 20
4.2 EU-Taxonomie: Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) ................................................... 35
4.3 ESRS E1 Klimawandel ..................................................................................................................................................................... 42
4.4 ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ...................................................................................................................... 52
4.5 ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ....................................................................................................................................... 56
4.6
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette .......................................................................................................................... 68
4.7
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer .............................................................................................................................................. 71
4.8
ESRS G1 Unternehmensführung .................................................................................................................................................... 76
4.9
Anhang ........................................................................................................................................................................................... 82
5 Forschung und Entwicklung (F&E) und neue Modelle ................................................................................................................................ 92
5.1 Organisation .................................................................................................................................................................................... 92
5.2 Zusammenarbeit mit Bajaj und CFMOTO ......................................................................................................................................... 92
5.3 Digitalisierung .................................................................................................................................................................................. 92
5.4 Antriebstechnologien ....................................................................................................................................................................... 92
5.5 Leichtbauweise und Modularität ...................................................................................................................................................... 93
5.6 Entwicklung von Bremssystemen ..................................................................................................................................................... 93
5.7 Sicherheits- und Komfortfunktionen ................................................................................................................................................. 93
5.8 Ausblick 2026 und darüber hinaus .................................................................................................................................................. 93
5.9 Neue Motorrad-Modelle ................................................................................................................................................................... 94
6 Chancen- und Risikobericht ....................................................................................................................................................................... 95
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-2
6.1 Risikomanagementsystem ............................................................................................................................................................... 95
6.2 Enterprise Risk Management (ERM)
................................................................................................................................................ 95
7 Angaben gemäss § 243A (Abs 1) UGB ..................................................................................................................................................... 101
8 Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems § 243A (ABS 2) UGB
.............................................................................................. 104
8.1 Kontrollumfeld ............................................................................................................................................................................... 104
8.2 Risikobeurteilung ........................................................................................................................................................................... 104
8.3 Kontrollmassnahmen ..................................................................................................................................................................... 105
8.4 Kommunikation und Überwachung ................................................................................................................................................ 105
9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ......................................................................................................................................................... 106
10 Ausblick ................................................................................................................................................................................................. 106
10.1 Geschäftsentwicklung .................................................................................................................................................................. 106
10.2 Motorsport ................................................................................................................................................................................... 107
10.3 Investitionen ................................................................................................................................................................................ 107
10.4 Finanzierungssituation ................................................................................................................................................................. 108
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-3
1 ENTWICKLUNG DER BAJAJ MOBILITY-GRUPPE
1.1 DAS UNTERNEHMEN
Die Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG) ist die Holdinggesellschaft der KTM AG, einem bedeutenden Motorradhersteller Europas.
Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna und GASGAS unter einem Dach. Zum Pre-
mium-Markensortiment zählen auch die Hochleistungskomponenten der Marke WP. Die Gruppe ist darüber hinaus mit den Marken Hus-
qvarna, GASGAS und FELT im Fahrradbereich tätig. Aufgrund des verfolgten strategischen Rückzugs aus dem Fahrradbereich stellt die
Gruppe ihre operativen Aktivitäten in diesem Bereich ein, wird jedoch zumindest im ersten Quartal 2026 umsatzgenerierende Restaktivitäten
aus den Abverkäufen von Beständen erzielen.
Die Aktien der Bajaj Mobility AG sind im „Swiss Performance Index (SPI)“ der SIX Swiss Exchange in Zürich primärkotiert und zusätzlich im
Segment prime market der Wiener Börse gelistet.
1.2 INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT IM JAHR 2025 ABGESCHLOSSENEN SANIERUNGSVERFAHREN VON WESENTLICHEN
TOCHTERUNTERNEHMEN
Informationen zu den gerichtlichen Sanierungsverfahren von Konzerngesellschaften
Am 29. November 2024 hat der Vorstand der KTM AG nach Prüfung der Alternativen einen Antrag auf Eröffnung insolvenzrechtlicher Sanie-
rungsverfahren mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTM AG (Aktenzeichen 17 S 56/24b) und ihrer Tochtergesellschaften KTM Com-
ponents GmbH (Aktenzeichen 17 S 59/24v) und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH (Aktenzeichen 17 S 62/24k) beim Landesgericht
Ried im Innkreis, Österreich, gestellt. Weiterführende Informationen dazu, einschließlich der Auswirkungen der Sanierungsverfahren auf den
Konzernabschluss zum 31.Dezember 2024, sind dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 zu entnehmen.
Die Sanierungsverfahren der KTM AG und ihrer beiden Tochtergesellschaften wurde am 16. Juni 2025 mit der fristgerechten Hinterlegung
der 30-prozentigen Barquote vom 22. Mai 2025 in Höhe von 525,0 Mio. EUR durch die endgültige gerichtliche Bestätigung des Sanierungs-
plans vollständig abgeschlossen.
In Folge der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren bei der KTM-Gruppe wurden am 07. Januar 2025 Sanierungsverfahren über das Ver-
mögen sowohl der PIERER E-Commerce GmbH (Aktenzeichen 17 S 1/25s) und der Avocodo GmbH (Aktenzeichen 17 S 3/25b), beide Toch-
tergesellschafter der Bajaj Mobility AG, eröffnet. Im Unterschied zu den Verfahren der KTM-Gruppe wurden diese jedoch ohne Eigenverwal-
tung geführt. Die Sanierungsverfahren wurden auch hier mit fristgerechter Hinterlegung einer Barquote, konkret einer Quote von 20 bzw. 50
Prozent oder 0,4 Mio. EUR bzw. 6,1 Mio. EUR, durch endgültige gerichtliche Bestätigungen der Sanierungspläne vom 25. Juli 2025 bzw. 01.
September 2025 vollständig abgeschlossen.
Nach dem vollständigen gesetzlichen Abschluss der Sanierungsverfahren haben die Restrukturierungsanwälte der oben angeführten fünf
Gesellschaften mit der Auszahlung der angemeldeten und anerkannten Forderungen an die Gläubiger begonnen. Diese Forderungen sind
zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bereits an die Gläubiger ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2025 hat die Bajaj Mobility-Gruppe einen Sa-
nierungsgewinn in Höhe von insgesamt 1.193,1 Mio. EUR erfasst.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich der Gesamtbetrag des Sanierungsgewinns im Laufe des Geschäftsjahres 2026 noch verändert.
Grund dafür sind noch nicht abgeschlossene Verfahren zur Feststellung und Auszahlung einerseits einzelner Gläubigerforderungen sowie
andererseits die Klärung bedingt angemeldeter bzw. strittiger Gläubigerforderungen. Darüber hinaus gewähren die österreichischen Insolvenz-
regeln den Gläubigern eine von der Art der Forderung abhängige mehrjährige Frist zur Anmeldung ihrer zuvor nicht angemeldeten Forderun-
gen, wodurch sich ebenfalls Anpassungen des endgültigen Sanierungsgewinns ergeben können. Die Gruppe geht in diesem Zusammenhang
allerdings nicht davon aus, dass es zu wesentlichen Nachmeldungen kommt, die zu entsprechenden Auszahlungen führen würden.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-4
Der Sanierungsgewinn der betroffenen Verbindlichkeiten verteilt sich auf die Gesellschaften und Bilanzposten wie folgt:
KTM-Gruppe
PIERER
E-Commerce
GmbH
Avocodo
GmbH
Kon-
solidierung
Gesamt
Sanierungsgewinn 70% 80% 50%
TEUR
Kurzfristige Schulden
Finanzielle Verbindlichkeiten 1.019.900 0 3 0
1.019.903
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
135.717 730 3.865 -6.497
133.815
Andere kurzfristige Schulden 36.504 694 2.219 0 39.417
Gesamt 1.192.120 1.424 6.087 -6.497 1.193.134
Für weitere Informationen sei an dieser Stelle auf den Konzernanhang, dort auf den gleichnamigen Punkt 2, verwiesen.
Wesentliche weitere Schritte im Zuge der Restrukturierung
Obwohl die bei den Konzernunternehmen durchgeführten gerichtlichen Sanierungsverfahren im Geschäftsjahr 2025 rechtskräftig erfolgreich
abgeschlossen wurden, ist die Bajaj Mobility-Gruppe weiterhin sowohl mit der Umsetzung der diesen Verfahren zugrunde liegenden Sanie-
rungspläne als auch mit deren Anpassung an aktuelle Entwicklungen und Gegebenheiten befasst. Dem Vorantreiben der konzernweiten Rest-
rukturierung misst die Gruppe höchste Priorität bei, mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken und wieder operative Ge-
winne zu erwirtschaften. Der gerichtliche Abschluss der Sanierungsverfahren stellte damit nur einen ersten, notwendigen Schritt dar.
Neben den bereits umgesetzten Maßnahmen zur Kostenreduktion liegt der Fokus auf der weiteren Senkung der Fixkosten, der Straffung kon-
zernweiter Strukturen, der Fokussierung des Produkt- und Projektportfolios sowie der Optimierung des internationalen Standort- und Füh-
rungsnetzwerks. Im Rahmen dieser notwendigen Neuausrichtung beschloss die Gruppe zu Beginn des Geschäftsjahres 2026 einen weiteren
Personalabbau von rund 500 Beschäftigten.
Im Zuge der Neuausrichtung wurden im Geschäftsjahr 2025 zudem mehrere Geschäftsbereiche veräußert oder abgewickelt. Dazu zählten die
KTM Sportcar GmbH bzw. die Geschäftsaktivitäten im Bereich KTM X-BOW, die Beteiligungen an sämtlichen MV Agusta-Gesellschaften sowie
operativ weitgehend das gesamte Fahrradsegment. Damit konzentriert sich die Gruppe künftig konsequent auf das Kerngeschäft im Pre-
mium-Motorradbereich.
1.3 WEITERE WESENTLICHE EREIGNISSE WÄHREND DES GESCHÄFTSJAHRES
Als Resultat signifikanter wirtschaftlicher Herausforderungen verzeichnete die Bajaj Mobility-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr einen
Umsatz von 1.009,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1.879,0 Mio. EUR). Dies entspricht einem Minus von -46,3
% verglichen mit dem Vorjahr und resul-
tiert insbesondere aus den erfolgreich abgeschlossenen insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren im ersten Halbjahr 2025 sowie der geziel-
ten Reduktion der eigenen Lagerstände und jener der Händler. Konzernweit wurden die Motorradbestände im Jahresverlauf um 30.959 Fahr-
zeuge reduziert – von 66.551 Stück Ende 2024 auf 35.592 Stück Ende 2025. Darüber hinaus konnte der Händlerbestand von 182.029 Stück
zum Ende des Geschäftsjahres 2024 auf 111.835 Stück reduziert werden (-70.194 Stück). Diese Punkte stellen Maßnahmen dar, die eine
wichtige Grundlage für die nachhaltige Stabilisierung und zukünftige Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens schaffen.
Unter Berücksichtigung der von unserem Partner Bajaj in Indien verkauften Motorräder wurden im Geschäftsjahr 2025 weltweit 275.593
Fahrzeuge der Marken KTM, Husqvarna Motorcycles, GASGAS sowie – bis zu ihrer Veräußerung – MV Agusta verkauft (Vorjahr: 402.175; dies
entspricht einem Rückgang von -31,5% im Vergleich zum Vorjahr).
Änderung der Eigentümerverhältnisse, Umfirmierung
Im Zuge der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren der KTM AG, der KTM Components GmbH und der KTM Forschungs- & Entwicklungs
GmbH – sämtlich Tochterunternehmen der vormals PIERER Mobility AG – hat die Bajaj-Gruppe als langjähriger Minderheitseigentümer um-
fassende Finanzierungsmaßnahmen bereitgestellt, um den erfolgreichen Abschluss aller drei Verfahren zu ermöglichen.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-5
Im Rahmen dieser Maßnahmen sicherte sich die Bajaj-Gruppe zudem eine Call-Option auf sämtliche Anteile an der vormals Pierer Bajaj AG,
die ihrerseits 74,94% der Anteile an der vormals PIERER Mobility AG hält. Diese Option wurde im Geschäftsjahr 2025 ausgeübt, wodurch
sämtliche verbleibenden 50,01% der Anteile an der vormals Pierer Bajaj AG auf die Bajaj-Gruppe übergingen.
Seither ist die Bajaj-Gruppe Mehrheitsaktionärin der vormals PIERER Mobility AG.
Angesichts dieses Wechsels der Mehrheitsverhältnisse wurden im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.11.2025
zwei Umfirmierungen beschlossen: Die vormals Pierer Bajaj AG firmiert nunmehr als Bajaj Auto International Holdings AG, die Firma der vor-
mals PIERER Mobility AG lautet nun auf Bajaj Mobility AG. Im vorliegenden Konzernabschluss unterbleibt aus Gründen der Verständlichkeit
die weitere Nennung des vormaligen Unternehmens- oder Gruppennamens.
Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand
Am 23. Jänner 2025 übernahm Mag. Gottfried Neumeister die Position des CEO der Bajaj Mobility AG von Dipl.-Ing. Stefan Pierer, der als-
dann als Co-CEO fungierte.
Mit 1. Juni 2025 berief der Aufsichtsrat Frau Mag. Verena Schneglberger-Grossmann, die seit November 2015 für die Gruppe tätig ist, als
neues Mitglied in den Vorstand der Bajaj Mobility AG. Ihr Mandat war bis 31. Dezember 2025 befristet.
Dipl.-Ing. Stefan Pierer schied nach Abschluss des Sanierungsverfahrens mit 30. Juni 2025 aus dem Vorstand der Bajaj Mobility AG aus.
Bereits zum 20. März 2025 schied er aus dem Vorstand der KTM AG aus.
Zum 16. September 2025 wurde Frau Mag. Petra Preining als Chief Financial Officer in den Vorstand der Bajaj Mobility AG sowie der KTM
AG berufen. Die Bestellung der CFO erfolgte bis 31. Dezember 2028. Als ausgewiesene Finanzexpertin verfügt sie über langjährige Erfahrung
als Finanzvorständin in unterschiedlichen internationalen Unternehmen. Sie ergänzt im Vorstandsteam CEO Mag. Gottfried Neumeister.
Aufsichtsrat
Stephan Zöchling, der am 27. Jänner 2025 bestellt wurde, Rajiv Bajaj und Friedrich Roithner haben mit Wirkung ab Beendigung der ordentli-
chen Hauptversammlung am 23. Juni 2025 ihre Mandate im Aufsichtsrat der Gesellschaft zurückgelegt.
Die Hauptversammlung wählte Dinesh Thapar (CFO der Bajaj Auto Limited) sowie die Rechtsanwälte Ernst Chalupsky und Ewald Oberham-
mer in den Aufsichtsrat. In weiterer Folge wählte der Aufsichtsrat Ewald Oberhammer zum Vorsitzenden und Srinivasan Ravikumar zum stell-
vertretenden Vorsitzenden.
Des Weiteren beschlossen die von der PIERER Industrie AG entsandten Aufsichtsratsmitglieder im Zuge der Veränderung der Mehrheitseigen-
tümerschaft, ihre Mandate zurückzulegen. Die außerordentliche Hauptversammlung vom 19. November 2025 beschloss schließlich das Aus-
scheiden von Iris Filzwieser, Ewald Oberhammer, Ernst Chalupsky sowie Michaela Friepeß aus dem Aufsichtsrat. Pradeep Shrivastava, Execut-
ive Director bei Bajaj Auto Limited, und der Wiener Rechtsanwalt Dr. Wulf Gordian Hauser wurden als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat
berufen. Sie bilden seither zusammen mit dem Vorsitzenden Srinivasan Ravikumar und seinem Stellvertreter Dinesh Thapar den Aufsichtsrat
der Bajaj Mobility AG. Für weiterführende Erläuterungen sei an dieser Stelle auf den Corporate Governance-Bericht verwiesen.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats setzen sich seither wie folgt zusammen:
Prüfungsausschuss
» Dinesh Thapar (Vorsitzender, Finanzexperte)
» Srinivasan Ravikumar (Stellvertreter)
» Dr. Wulf Gordian Hauser (Mitglied)
Vergütungsausschuss
» Srinivasan Ravikumar (Vorsitzender)
» Pradeep Shrivastava (Stellvertreter)
» Dinesh Thapar (Mitglied)
Ausschuss für Compliance, Investor Relations (IR) und
Nachhaltigkeit (ESG)
» Dr. Wulf Gordian Hauser (Vorsitzender)
» Pradeep Shrivastava (Stellvertreter)
» Dinesh Thapar (Mitglied)
Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als 6 Mitgliedern besteht, werden die Aufgaben des Nominierungsausschusses vom gesamten Aufsichts-
rat wahrgenommen.
L-6
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
Veränderungen bei Beteiligungen
Bereits Anfang Jänner 2025 wurde der Vertrag mit der MR IMMOREAL GmbH (vormals: PIERER IMMOREAL GmbH), einem seine
rzeit ver-
bundenen Unternehmen, rückabgewickelt. Im Februar 2025 wurde die neue 100%ige Tochtergesellschaft KTM Racing Offroad AG in der
Schweiz gegründet und in diesem Zusammenhang im März 2025 die bestehende Schweizer Gesellschaft KTM Racing AG in KTM MotoGP
Racing AG umbenannt. Damit erfolgt seither eine gesellschaftsrechtliche Trennung zwischen den Rennsportaktivitäten in den Berei-chen
Street und Offroad.
Mit Vertrag vom 1. Juli 2025 wurden die ausstehenden 50% Minderheitenanteile an der Tochtergesellschaft Pierer & Maxcom Mobility OOD
vom Partner MAXCOM EOOD durch die 100%-ige Tochtergesellschaft PIERER New Mobility Bulgaria EOOD erworben. Die Bajaj Mobility-
Gruppe hält nunmehr 100% der Anteile an der Pierer & Maxcom Mobility OOD.
Zum 31. Dezember 2024 hat die Gruppe ihre Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, sowie ihre Anteile an allen anderen MV
Agusta-Gesellschaften der Gruppe als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Mit Erfüllung der vereinbarten aufschiebenden Bedingungen
vom 9. Juli 2025 wurde die Anteilsübertragung am selben Tag vollzogen. Zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand die Veräußerungsgruppe „MV
Agusta“ aus insgesamt sechs Unternehmen. Als solche wurde sie bereits im Vorjahr und bis zur Entkonsolidierung am 1. Juli 2025 gemäß
den Vorschriften des IFRS 5 in der Bilanz als „zur Veräußerung gehalten” klassifiziert, bewertet und ausgewiesen.
Mit Vertrag vom 24. Juli 2025 wurde darüber hinaus auch die Beteiligung an der KTM Technologies GmbH, Anif, Österreich (nun: NXT Tech-
nologies GmbH) an die Pierer Konzerngesellschaft mbH, einem seinerzeit verbundenen Unternehmen, veräußert. Der Verkauf stellt einen
weiteren Baustein in der Restrukturierung der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Bajaj Mobility-Gruppe dar.
Anfang Juni 2025 hat die Gruppe eine Absichtserklärung zum Verkauf ihres gesamten KTM X-BOW-Geschäfts an eine internationale Investo-
rengruppe unterzeichnet. Es wurde vereinbart, den Verkauf als Mischung aus einem Asset- und Share-Deal zu strukturieren, wobei einzelne
Vermögenswerte, insbesondere PG&A, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie die Beteiligung an der KTM Sportcar GmbH verkauft wurden
bzw. werden. Die vereinbarten aufschiebenden Bedingungen wurden mit 16. Oktober 2025, dem Tag des Closings, erfüllt. Damit vollzog die
Bajaj Mobility-Gruppe einen weiteren Schritt hin zu ihrer vorrangigen Fokussierung auf ihr Kerngeschäft.
Schon zum Ende des Geschäftsjahres 2024 gab die Gruppe bekannt, ihr Engagement im Fahrradbereich zum Jahresende 2025 zu beenden.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde mit den bisherigen Minderheiteneigentümern der FELT Bicycles GmbH, Munderfing, Österreich, Mitte
Dezember 2025 ein Vertrag zum Verkauf der gehaltenen Mehrheitsbeteiligung an der FELT Bicycles North America Inc., Murrieta, Kalifornien,
USA sowie der FELT Bicycles España S.L., Barcelona, Spanien, sowie zum Verkauf der Marke unterzeichnet. Der Vertrag sieht vor, dass die
von der FELT Bicycles GmbH gehaltenen Restbestände an Vorräten noch von der Bajaj Mobility-Gruppe veräußert werden.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 hat die Bajaj Mobility-Gruppe ihren 20%-igen Anteil an der KISKA GmbH als „zur Veräußerung gehal-
ten“ klassifiziert und bewertet. Die KISKA GmbH war bislang als assoziiertes Unternehmen nach Maßgabe der Equity-Methode in den Kon-
zernabschluss einbezogen worden.
Neben den oben angeführten wesentlichen Ereignissen in Bezug auf Beteiligungen und Tochtergesellschaften wurden auch nachfolgende
Transaktionen betreffend Tochtergesellschaften durchgeführt:
» PIERER New Mobility UK: Liquidation per 29. Juli 2025;
» PIERER New Mobility Asia: Liquidation per 29. September 2025;
» PIERER Innovation GmbH (nun: NIMBLE Innovation GmbH) mit Tochtergesellschaft DealerCenter Digital GmbH: Verkauf an die PIERER
Digital Holding GmbH, Wels, einem seinerzeit verbundenen Unternehmen, per 8. September 2025.
Aktivitäten und Erfolge im Rennsport
Eine Saison voller Engagement und Teamwork brachte 2025 weltweit 29 große Rennmeisterschaften in verschiedenen Disziplinen ein – da-
runter 17 internationale Fahrertitel und 12 FIM-Herstellertitel. 2025 markiert damit die bislang erfolgreichste Motorsportsaison der Unterneh-
mensgruppe. Über alle Marken erreichte die Gruppe eine neue Bestmarke: Einschließlich der Saison 2025 wurden insgesamt bereits 537
Weltmeistertitel über die drei Marken KTM (372), Husqvarna (122) und GASGAS (43) gefeiert.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-7
Road Racing
Red Bull KTM trat in der MotoGP-Saison mit einem leistungsstarken Fahreraufgebot im Red Bull KTM Werksteam und dem Red Bull KTM
Tech3 Satellitenteam an. Während Maverick Viñales (Tech3) zu Saisonbeginn mit der KTM RC16 konkurrenzfähig war, jedoch durch eine
Verletzung zur Saisonmitte zurückgeworfen wurde, überzeugte Pedro Acosta insbesondere in der zweiten Saisonhälfte für das Factory Team.
Insgesamt erzielte KTM acht Sprint- sowie sechs Grand-Prix-Podestplätze und beendete die Saison auf Rang drei der Herstellerwertung; A-
costa erreichte Platz vier in der Fahrer-Gesamtwertung. Die vollzogene Übernahme der MotoGP durch Liberty Media stärkt die langfristige
Perspektive der Serie. Mit Blick auf die neuen technischen Regularien ab 2027 nahm KTM frühzeitig die Entwicklung des künftigen Motors
auf und absolvierte als erster Hersteller bereits erste Testläufe auf dem Prüfstand und der Rennstrecke.
In der Moto2 verlief die Saison für Red Bull KTM anspruchsvoll: Trotz einer Verletzung steuerte Deniz Öncü zwei Siege bei, Collin Veijer zeigte
als Rookie eine klare Entwicklung, und Ersatzfahrer Daniel Muñoz trug mit Podestplätzen zu insgesamt fünf Top-drei-Resultaten des Teams bei.
In der Moto3 setzte Red Bull KTM seine Dominanz fort: José Antonio Rueda gewann den Weltmeistertitel, KTM die Herstellerwertung. Mit 20
Siegen in 22 Rennen mit der KTM RC4 unterstrich das Werk seine herausragende Wettbewerbsfähigkeit in der Kategorie.
Offroad Racing
Die Motorsportsaison 2025 startete mit einem emotionalen Höhepunkt: Daniel Sanders gewann die prestigeträchtige Rally Dakar sowie im
Laufe der Saison den Weltmeisterschaftstitel der W2RC. Zudem sicherte sich KTM den Herstellertitel. Mit Edgar Canet triumphierte KTM au-
ßerdem in der Rally2-Klasse der Dakar und der W2RC-Weltmeisterschaft.
Die SuperEnduro-Weltmeisterschaft dominierte Billy Bolt (Husqvarna) mit Siegen in allen sieben Runden und sicherte sich seinen vierten
Titel. Im EnduroGP gewann Josep Garcia (Red Bull KTM) sowohl die Gesamt- als auch die Enduro1-Wertung; KTM holte beide Hersteller-Titel,
während Andrea Verona auf GASGAS in der Enduro2-Klasse den Gesamtsieg einfuhr. Auch im Hard Enduro stellte KTM mit Manuel Letten-
bichler erneut den Weltmeister, inklusive prestigeträchtiger Siege beim Red Bull Erzbergrodeo und den Red Bull Romaniacs.
In der MXGP überraschte der 19-jährige Lucas Coenen mit Gesamtrang zwei in seiner Debutsaison in der Klasse, Jeffrey Herlings steuerte
fünf GP-Siege bei. Die MX2 Meisterschaft wurde erneut von KTM und Husqvarna dominiert, angeführt von Weltmeister Simon Längenfelder
auf der KTM 250 SX-F.
Im US-Supercross (Vize-Meisterschaft mit Chase Sexton mit nur 2-Punkten Rückstand) und der AMA Pro Motocross Serie erzielte KTM zahl-
reiche Siege und Podestplätze.
2 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND MARKTENTWICKLUNG
2.1 VOLKSWIRTSCHAFT UND GEOPOLITISCHE ENTWICKLUNGEN
Die weltwirtschaftliche Entwicklung blieb im Jahr 2025 sowie zu Beginn des Jahres 2026 trotz eines anspruchsvollen Umfelds insgesamt
robust. Das globale Wachstum erreichte nach den Ermittlungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) 2025 rund 3,3%. Für 2026 wird
ein Wirtschaftswachstum laut IWF auf ähnlichem Niveau erwartet. Die Dynamik variiert jedoch weiterhin deutlich zwischen den Regionen.
In der Eurozone bleibt das Wirtschaftswachstum moderat. Für 2026 prognostiziert der IWF eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um
1,3%. Deutschland zeigt nach einem schwachen Vorjahr 2025 zwar eine leichte Erholung, bleibt jedoch durch strukturelle und energiepreis-
bedingte Faktoren belastet. In den USA wird für 2026 ein Wachstum von 2,4% erwartet. Positive Impulse resultieren insbesondere aus fiskali-
schen Maßnahmen, einer sich entspannenden Zinssituation und hoher Investitionstätigkeit im Technologiesektor.
Das internationale Umfeld bleibt von erhöhten Unsicherheiten geprägt. Zwar hat sich die Handelspolitik im Vergleich zu 2024 stabilisiert;
dennoch bestehen protektionistische Maßnahmen und strategische Kalküle weiterhin fort. Anpassungen insbesondere bei den US-Zöllen, die
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teils entlastend wirken, teils durch neue Akzentsetzungen zu zusätzlichen Belastungen für Importeure führen, werden durch weitere handels-
politische Eingriffe ergänzt und tragen weiterhin zu Unsicherheiten in den globalen Lieferketten bei.
Geopolitische Risiken bleiben ein wesentlicher Belastungsfaktor. Die durch die kriegerischen Handlungen hervorgerufene Unsicherheit in der
Ukraine sowie die angespannte Lage im Nahen Osten wirken sich weiterhin auf Transportwege und Energiepreise aus. Der IWF verweist zu-
dem auf mögliche Störungen wichtiger Handelsrouten, die kurzfristig inflations- und kostenwirksam sein könnten.
Fiskalisch befinden sich zahlreiche große Volkswirtschaften in einer Phase der Neuorientierung. Die USA setzen verstärkt auf investitionsori-
entierte Programme, während europäische Staaten unter anderem durch steigende Verteidigungsausgaben vor strukturellen Finanzierungser-
fordernissen stehen. Gleichzeitig bleiben erhöhte Staatsschulden in vielen Ländern ein Risikofaktor für Finanzmarktvolatilität.
Die weltweite Inflationsentwicklung hat sich im Verlauf des Jahres 2025 weiter abgeschwächt und folgt 2026 einem moderaten Abwärtstrend. Der
IWF prognostiziert für 2026 einen Rückgang der globalen Verbraucherpreisinflation auf 3,8% nach 4,1% im Vorjahr. In den entwickelten Volks-
wirtschaften wird die Teuerung voraussichtlich auf rund 2,2% sinken, während sie in den Schwellen- und Entwicklungsländern mit 4,8% weiter-
hin erhöht bleibt. Insgesamt reflektiert die globale Inflationsverlangsamung rückläufige Energiepreise, nachlassende Nachfrageimpulse sowie eine
Normalisierung der Lieferketten. Regional bestehen jedoch Unterschiede: In der Eurozone wird für 2026 eine Inflationsrate nahe dem EZB-Ziel
erwartet, während die USA aufgrund verzögerter Preis- und Tarifwirkungen erst 2027 eine Rückkehr zum 2%-Ziel erreichen dürften.
IWF-Wachstumsprognose 2026 2027
Weltwirtschaft 3,3% 3,2%
Entwickelte Volkswirtschaften 1,8% 1,7%
Eurozone 1,3% 1,4%
Deutschland 1,1% 1,5%
Vereinigte Staaten 2,4% 2,0%
Schwellen- und Entwicklungsländer 4,2% 4,1%
China 4,5% 4,0%
Indien 6,3% 6,5%
2.2 MARKTENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr 2025 reduzierten sich die Zulassungszahlen von Motorrädern in den relevanten Märkten insgesamt um -2,4% (-108.000
Motorräder). Die Entwicklung zeichnet ein kennbar heterogenes Bild: Europa war konfrontiert mit dem stärksten nominalen Rückgang (Ein-
maleffekt durch Homologationswechsel, wie im Marktbericht betreffend das Geschäftsjahr 2024 weitergehend erläutert), Nordamerika erfuhr
eine moderate Korrektur, Australien und Neuseeland setzten den Negativtrend fort und Asien blieb weiterhin klar rückläufig.
Die Entwicklung des Motorradmarkts im Geschäftsjahr 2025 war geprägt von regulatorisch bedingten Vorzieheffekten, einer zyklischen Nach-
frageabkühlung in Schlüsselmärkten sowie temporären internen Lieferrestriktionen im Zuge der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren.
Diese Kombination führte zu einer unterdurchschnittlichen Marktanteilsentwicklung der Marken der Bajaj Mobility-Gruppe, die trotz der struk-
turell attraktiven Markenpositionierung in den Bereichen Performance-Street (insbesondere über die Marke KTM), Premium-Heritage/Adven-
ture (insbesondere über die Marke Husqvarna) und Offroad/Trial (insbesondere über die Marke GASGAS) nicht kompensiert werden konnte.
Während in manchen Regionen der Bereich der Sportmotorräder als einzig wachsendes Großsegment im Kalenderjahr 2025 vorrangig von
Wettbewerbern besetzt wurde. Mit wiederanlaufender Versorgung der Märkte mit neuen Produkten der Gruppe und fokussiertem Aufbau der
Händlerläger mit Neuwaren in den Kernbereichen erwartet die Gruppe eine deutliche Besserung der aktuellen Marktposition bzw. eine Wie-
deraufholung der Rücksetzer aus dem Geschäftsjahr 2025. Die erfahrende anhaltend hohe Zahlungsbereitschaft der Endkunden für Pre-
mium-Technologie unterstreicht die Werthaltigkeit des angebotenen Portfolios der Gruppe. Zusammenfassend ist die Marktentwicklung des
Geschäftsjahres 2025 für die Gruppe im Wesentlichen als Übergangsjahr zu werten, in dem exogene Effekte, hervorgerufen insbesondere
durch regulatorische Anpassungen und Zinsentwicklungen, sowie einmalige interne Faktoren, vorrangig aufgrund der Sanierungs- und Rest-
rukturierungsverfahren, die Grundstärke der Marken der Gruppe überlagerten.
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Europa (ohne Motocross)
Der europäische Markt fiel auf knapp unter 800.000 Neuzulassungen im Geschäftsjahr 2025 (-16,6%). Dieser Rückgang reflektiert wesent-
lich einen Einmaleffekt durch hohe Tageszulassungen Ende 2024 infolge der Umstellung der Euro-Homologation per 1.Jänner2025. Der
Effekt kann auf ca. 10 Prozentpunkte taxiert werden. Damit beläuft sich die bereinigte Marktentwicklung im Bereich von ca. -6-7%. Nominell
die stärksten Rückgänge verzeichneten die Märkte in Deutschland (-37,8%), Großbritannien (-18,8%) sowie Italien (-18,6%).
Der Marktanteil der Bajaj Mobility-Gruppe mit ihren Kernmarken KTM, Husqvarna und GASGAS verringerte sich von im Vorjahr 11,1% auf
nunmehr 4,7%. Der Hauptgrund für diesen Rückgang liegt im temporären Produktionsstopp zum Ende des Geschäftsjahres 2024 sowie in
der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2025 im Zuge der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren. Diese Produktionsstopps haben die Liefer-
fähigkeit, Modellverfügbarkeit und Händlerauffüllung mit neuen Produkten wesentlich beeinflusst.
Die Gruppe ist mit der Marke KTM im Bereich Naked/Adventure/Enduro, im Bereich Premium-Heritage/Adventure mit der Marke Husqvarna
und im Bereich Offroad/Trial mit der Marke GASGAS auf dem europäischen Markt strukturell im Hinblick auf Markenbekanntheit, Händler-
netz und Produktportfolio stark etabliert. Oben angeführter Vorzieheffekt aus Tageszulassungen Ende 2024 belastete vor allem Subsegmente
betreffend Straßen-Motorräder, in denen die Marke KTM stark vertreten ist. Der Offroad-Bereich allgemein konnte diesen Effekt mangels
messbarer EU-Zulassungen nur begrenzt kompensieren.
Nordamerika (inkl. Motocross)
Der nordamerikanische Motorradmarkt sank um -5,9% auf 467.000 zugelassene Einheiten im Geschäftsjahr 2025. Der Marktanteil der
KTM-Kernmarken reduzierte sich von 11,3% auf 9,0%.
Inhaltlich entwickelten sich im Wesentlichen alle Motorrad-Segmente auf dem nordamerikanischen Markt rückläufig, während der Bereich
Sportsbikes ein erhebliches Wachstum verzeichnete (+17,0%). In den ersten Wochen des Geschäftsjahres 2026 hat sich dabei gezeigt, dass
diese hohe Nachfrage nunmehr auch auf die neu eingeführte KTM 990 RC R übergeht.
Traditionell ist die Position der Gruppe auf dem nordamerikanischen Markt traditionell im Bereich Offroad/Enduro/Motocross stark. Eine Stei-
gerung der Präsenz im Bereich Street/Sportsbike ist anvisiert, wobei der Rückgang der Marktanteile analog zum europäischen Markt auch auf
die eingeschränkte Versorgung durch neue Produkte im Zuge der Produktionsunterbrechungen verstärkt wurde.
Australien/Neuseeland (inkl. Offroad)
Die Marktentwicklung in Australien und Neuseeland zeigt eine analoge Tendenz zu den übrigen Märkten: Die Volumina der Gesamt-Neuzu-
lassungen sank um -4,5% auf 61.000 Einheiten im Geschäftsjahr 2025. Der Marktanteil der Bajaj Mobility-Gruppe sank im Gleichklang eben-
falls auf 14,5% (Vorjahr: 18,6%).
Der australische und neuseeländische Motorradmarkt zeigt sich traditionell sehr affin für den Offroad-Bereich, was im Allgemeinen ein positi-
ver Faktor für die Offroad-starke Gruppe darstellt. Nichtsdestoweniger überwogen im Geschäftsjahr 2025 zyklisch bedingte Abkühlungen der
Nachfrage, höhere allgemeine Finanzierungskosten sowie die ebenso eingeschränkte Versorgung mit Neuwaren durch die Gruppe.
Asien (Premium-Importe & >250ccm Segmente)
Der für die Gruppe relevante asiatische Raum verzeichnete ebenfalls deutliche Rückgänge betreffend die Zulassungszahlen von Motorrädern;
in einer Gesamtbetrachtung beläuft sich der Rückgang auf -10,1%. Hervorzuheben sind insbesondere die Märkte China (Premium-Import, -
13,6%) und Japan (Modelle mit mehr als 250 ccm, -7,5%). Der Marktanteil der Gruppe entwickelte sich von 6,2% im Vorjahr auf nunmehr
3,9% für das Geschäftsjahr 2025.
Die Gruppe partizipiert auf dem asiatischen Motorradmarkt vorrangig im Bereich der Premium-Importe (Marken KTM und Husqvarna) sowie
Offroad-Nischenprodukten (Marke GASGAS). Das Geschäftsjahr 2025 kennzeichnete sich im asiatischen Raum durch eine wesentliche Vola-
tilität der Nachfrage, preisliche Sensitivitäten im Segment Einsteiger-Premium sowie belastender Importrestriktionen und -abgaben. Auch hier
wirkte sich die eingeschränkte Verfügbarkeit mit Neuwaren punktuell maßgeblich aus.
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2.3 ABSATZENTWICKLUNG
Die Gesamtabsatzzahlen von Motorrädern und (Elektro-)Fahrrädern der Bajaj Mobility-Gruppe stellen sich wie folgt dar:
Absatz gesamt (Stück)
Im Geschäftsjahr 2025 verkaufte die Gruppe 209.704 Motorräder (-28,3% zum Vorjahr). Diese Zahl inkludiert die vom strategischen Partner
Bajaj in Indien und Indonesien verkauften Motorräder der Marken KTM und Husqvarna.
Die abgesetzten Motorräder verteilen sich unterschiedlich auf die von der Gruppe gehaltenen Marken. Vom Gesamtabsatz entfielen 172.029
Stück auf die Marke KTM (-19,1%), 25.095 Stück auf die Marke Husqvarna (-50,8%), 8.604 Stück auf die Marke GASGAS (-54,3%) sowie
3.976 Stück auf sonstige Marken, konkret CFMOTO und die im Geschäftsjahr 2025 wieder veräußerte Marke MV Agusta (-60,3%).
Auf die Kernmarken KTM entfielen somit 82,0% aller verkauften Motorräder, auf Husqvarna 12,0%, auf GASGAS 4,1%.
Absatz an Motorrädern nach Marken (Stück)
Der Absatz von Motorrädern mit Elektroantrieb war, analog zum Konzernabsatz mit konventionellem Antrieb, rückläufig. Es wurden weltweit
4.445 Stück verkauft (-24,5%), davon überwiegend im Offroad-Marktsegment (83,9%; Vorjahr: 96,3 %). In Summe bedeutet dies, dass 2,1%
der insgesamt abgesetzten Motorräder einen Elektroantrieb hatten (Vorjahr: 2,0%).
292.497
209.704
66.880
55.481
39.431
8.629
2024
2025
Motorräder Elektrofahrräder Fahrräder
172.029
25.095
8.604
3.976
212.685
50.977
18.814
10.021
KTM Husqvarna GASGAS Sonstige
2025
2024
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Der Absatz nach Produktgruppen stellt sich wie folgt dar:
Konzernabsatz nach Produktgruppen
2025 2024 Veränderung
Stück in % Stück in %
Offroad-Sportmotorcycles 46.057 21,8% 84.340 -45,4%
Street-Sportmotorcycles 67.811 32,1% 115.052 -41,1%
Sportminicycles 12.954 6,1% 21.000 -38,3%
Motorräder der Marken KTM, Husqvarna und GASGAS 126.822 60,0% 220.392 -42,5%
Motorräder der Marke CFMOTO 2.531 1,2% 6.273 -59,7%
Motorräder der Marke MV Agusta 1.445 0,7% 3.748 -61,4%
Sonstige Produkte 1.765 0,8% 3.300 -46,5%
X-BOW 17 0,0% 67 -74,6%
Gesamt Fahrzeuge Motorrad-Segment 132.580 62,7% 233.780 -43,3%
Motorräder Bajaj-Direktverkäufe 78.906 37,3% 62.084 +27,1%
Gesamt Fahrzeuge unter Berücksichtigung von Bajaj-Direktverkäufen 211.486 100,0% 295.864 -28,5%
Fahrräder Fahrrad-Segment 64.107 100,0% 106.311 -39,7%
Gesamt 275.593 100,0% 402.175 -31,5%
Die sonstigen Produkte beinhalten E-Balance Bikes sowie Premium-E-Scooter der Marke Husqvarna, genannt „Skutta“. E-Balance Bikes sind
elektrisch betriebene Laufräder, die durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und große Vielseitigkeit die perfekte Einstiegsplattform für die
jüngsten Biker der Zukunft darstellen. Die Absätze der KTM X-BOW-Supersportwägen beziehen sich auf den Zeitraum vor Veräußerung dieses
Produktzweigs. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den Bajaj-Direktverkäufen ausschließlich um Motorräder handelt. Für
weiterführende Informationen sei auf Punkt 8 „Veränderungen im Konsolidierungskreis“ des Konzernanhangs verwiesen.
Der Absatz nach Regionen gestaltet sich für das Geschäftsjahr sowie Vorjahr wie folgt:
Absatz nach Regionen
2025 2024 Veränderung
Stück in % Stück in %
Europa 97.985 35,6% 188.601 -48,0%
Nordamerika 60.666 22,0% 99.605 -39,1%
Lateinamerika 15.280 5,5% 23.582 -35,2%
Afrika 2.049 0,7% 2.366 -13,4%
Asien 11.470 4,2% 12.699 -9,7%
Ozeanien 9.237 3,4% 13.238 -30,2%
Gesamt Fahrzeuge 196.687 71,4% 340.091 -42,2%
Bajaj-Direktverkäufe 78.906 28,6% 62.084 +27,1%
Gesamt Fahrzeuge unter Berücksichtigung von Bajaj-Direktverkäufen 275.593 100,0% 402.175 -31,5%
Nordamerika ist mit einem Absatzanteil von 22,0% (Vorjahr: 23,7%) im Geschäftsjahr 2025 unverändert der größte Einzelmarkt der Gruppe.
Bezogen auf den Absatz von Motorrädern stellten Deutschland (6,0 %; Vorjahr: 9,5%), Frankreich (4,7%; Vorjahr: 4,6%), Italien (3,7%; Vor-
jahr: 5,6%) und Spanien (3,3 %; Vorjahr: 5,1%) die absatzstärksten Märkte in Europa dar. Insgesamt wurden 63,4% (Vorjahr: 67,6%) des
Absatzes an Motorrädern in den für die Gruppe zehn wichtigsten Ländern weltweit erzielt.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-12
2.4 UMSATZENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr 2025 verringerten sich die Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahresniveau von 1.879,0 Mio. EUR um -46,3 % auf nunmehr
1.009,4 Mio. EUR. Der Umsatzrückgang ist wesentlich getrieben von den reduzierten operativen Geschäftstätigkeiten des ersten Halbjahres
2025 im Zuge der Sanierungsverfahren.
Die Umsätze im Offroad-Segment sanken im Vergleich zum Vorjahr um -47,9 % auf 316,6 Mio. EUR. Im Street-Segment sanken die Umsätze
im Vergleich zum Vorjahr um -53,1 % auf 369,4 Mio. EUR. Beides zeigt, dass der Umsatzrückgang und die Absatzschwäche nicht auf ein
bestimmtes Motorrad-Segment zurückgeführt werden kann und es sich um ein umfassendes Ereignis handelt. Der Umsatz mit Ersatzteilen,
Bekleidung und Zubehör (PowerWear und PowerParts) und sonstige sank gleichlaufend hierzu ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr um -
28,8 % auf 207,2 Mio. EUR an.
Konzernumsatz nach Produktgruppen
2025 2024 Veränderung
TEUR in % TEUR in %
Offroad-Sportmotorcycles 316.579 31,4% 607.922 -47,9%
Street-Sportmotorcycles 369.370 36,6% 786.873 -53,1%
Zwischensumme Full Size 685.950 68,0% 1.394.795 -50,8%
Sportminicycles 41.676 4,1% 68.496 -39,2%
Sonstige Produkte 185 0,0% 1.243 -85,1%
X-BOW 1.976 0,2% 17.746 -88,9%
Fahrräder Fahrrad-Segment 72.363 7,2% 105.515 -31,4%
Ersatzteile, Bekleidung und Zubehör und Sonstige 207.239 20,5% 291.226 -28,8%
Gesamt 1.009.389 100,0% 1.879.021 -46,3%
Der aggregierte Konzernumsatz nach Regionen stellt sich wie folgt dar:
Konzernumsatz nach Regionen
2025 2024 Veränderung
TEUR in % TEUR in %
Europa 470.317 46,6% 1.022.499 -54,0%
Nordamerika 337.066 33,4% 545.449 -38,2%
Asien 72.870 7,2% 91.080 -20,0%
Übrige Länder 129.137 12,8% 219.993 -41,3%
Gesamt 1.009.389 100,0% 1.879.021 -46,3%
2.5 PRODUKTIONSENTWICKLUNG
Im Geschäftsjahr 2025 hat KTM am Produktionsstandort Mattighofen 48.377 Motorräder produziert. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies
einem Rückgang von -98.557 Stück bzw. -67,1%, was insbesondere auf die Sanierung und die vorgenommenen Produktionsunterbrechun-
gen zur Reduktion der Lagerbestände zurückzuführen ist. Darüber hinaus reflektiert dies die angepasste Strategie der Gruppe, die Produkti-
onsvolumina stärker an Kundennachfrage und Lagerständen zu orientieren. Unter Berücksichtigung der von unserem Partner Bajaj Auto Ltd.
in Indien produzierten kleinmotorigen KTM- und Husqvarna-Modelle, der in Spanien produzierten GASGAS-Trials, der in China mit unserem
Partner CFMOTO produzierten Modelle sowie der von der MV Agusta Motor S.p.A. bis zu ihrer Entkonsolidierung produzierten Motorräder
wurden weltweit 102.482 Fahrzeuge (-56,1%) hergestellt.
Im Zuge notwendiger Einsparmaßnahmen aufgrund des Sanierungsverfahrens hat die Gruppe die Produktion von Motorrädern von Mitte De-
zember 2024 bis 17. März 2025 gestoppt. Darüber hinaus musste die Produktion beginnend mit 01. Mai bis 31. Juli 2025 abermals auf-
grund der mangelnden Verfügbarkeit produktionsrelevanter Komponenten unterbrochen werden.
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Eigenproduktion und Zukäufe
2025 2024 Veränderung
Stück in % Stück in %
Österreich 48.385 47,2% 147.000 -67,1%
Offroad-Sportmotorcycles 32.365 31,6% 84.564 -61,7%
Street-Sportmotorcycles 9.009 8,8% 46.176 -80,5%
Sportminicycles 7.003 6,8% 16.194 -56,8%
X-BOW 8 0,0% 66 -87,9%
Spanien 2.247 2,2% 6.419 -65,0%
Italien 485 0,5% 2.152 -77,5%
Indien 2 0,0% 0 -
Summe Eigenproduktion 51.119 49,9% 155.571 -67,1%
Italien 0 0,0% 563 -100,0%
Indien 42.625 41,6% 62.108 -31,4%
China 8.738 8,5% 15.458 -43,5%
Summe Zukäufe 51.363 50,1% 78.129 -34,3%
Produktionsmenge gesamt 102.482 100,0% 233.700 -56,1%
3 FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
3.1 ERGEBNISANALYSE
Sowohl das anhaltend negative Marktumfeld, die daraus hervorgehenden wirtschaftlichen Herausforderungen wie auch die erhebliche Reduk-
tion der operativen Tätigkeiten im Zuge der Sanierungsverfahren verringerten der Nettoumsatz im Geschäftsjahr 2025 um -46,3 % auf
1.009,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1.879,0 Mio. EUR). Der erzielte Umsatz wird zudem durch die angestrebte Reduktion der Lagerbestände negativ
beeinflusst, da diese Zielsetzung mit zusätzlichen Rabattmaßnahmen verbunden war, die den Umsatz entsprechend belasteten.
Die Herstellungskosten verringerten sich gleichlaufend gegenüber dem Vorjahr um -48,7 % auf 990,9 Mio. EUR; die Bruttomarge liegt mit
1,8% über dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: -2,7%). Die Bruttomarge steht analog zum Umsatz einerseits aufgrund der aktuellen Marktbe-
dingungen unter erheblichem Druck. Andererseits konnten bereits wesentliche Kosteneinsparungen in der Produktion im Zuge der Sanierung
erzielt werden. Trotz der zusätzlichen Belastung durch die erhobenen US-Zölle konnte insgesamt eine deutliche Steigerung der Bruttomarge
im Vergleich zum Vorjahr erzielt werden.
Im Vorjahr waren die Gemeinkosten stark geprägt von den erfassten Wertminderungen aus Werthaltigkeitstests gemäß IAS36 sowie Wertmin-
derungen auf zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen. Das Geschäftsjahr 2025 weist in den Gemeinkosten
hingegen einen Sanierungsgewinn in Höhe von 1.193,1 Mio. EUR auf, wie einleitend und unter Punkt 2 „Informationen im Zusammenhang
mit den im Jahr 2025 abgeschlossenen Sanierungsverfahren von wesentlichen Tochterunternehmen“ des Konzernanhangs erläutert. Darüber
hinaus sind in beiden Berichtsjahren Effekte aus Vorgängen der Erst- und Entkonsolidierung enthalten. Bereinigt um Sondereffekte aus Erst-
und Entkonsolidierungen konnte die Gruppe im Geschäftsjahr 2025 ihre Gemeinkosten im Vergleich zum Vorjahr um -21,6% senken und
damit deutlich effizienter wirtschaften. Wesentlich hierzu beigetragen haben die Bereiche Vertrieb und Rennsport (-31,6%) sowie Forschung
und Entwicklung (-42,7%, bezogen auf die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ohne Betrachtung ihrer Aktivierung oder erhaltener
Forschungsförderung). Die Ausgaben für Infrastruktur und Verwaltung wurden um 11,4 Mio. EUR auf 185,7 Mio. EUR (-5,8%) reduziert,
wobei weitere Maßnahmen zur Reduktion anvisiert sind.
Die Reduktion der Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen ohne Betrachtung ihrer Aktivierung oder erhaltener Forschungsförderung
lässt sich insbesondere auf die strategische Straffung des zukünftigen Produktportfolios einerseits sowie die Fokussierung der operativen Tä-
tigkeiten in diesem Bereich bei gleichzeitiger Verringerung der Beschäftigten in Forschung und Entwicklung andererseits zurückführen. Ne-
ben der Reduktion der Forschungs- und Entwicklungskosten reduzierte sich im Geschäftsjahr 2025 zugleich die Aktivierung der
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Entwicklungskosten auf den Gesamtbetrag von 51,2 Mio. EUR (-65,4% zum Vorjahr) ohne Berücksichtigung von Forschungsförderungen.
Dies führt zu einer Aktivierungsquote von 36,3% im Geschäftsjahr (Vorjahr: 60,1%). In Summe zeigen sich die Forschungs- und Entwick-
lungskosten unter Berücksichtigung sämtlicher Effekte weitgehend unverändert zum Vorjahr (-1,8%).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Aufwendungen aus Wertminderungen in Höhe von 41,9 Mio. EUR beinhalten, analog zum
Vorjahr und wie oben zu den Gemeinkosten erläutert, Effekte aus Veränderungen im Konsolidierungskreis und Wertminderungen. Bereinigt
um diese Sondereffekte haben sie sich gegenüber 2024 um 17,8 Mio. EUR verringert.
Das EBIT wurde maßgeblich durch den Sanierungsgewinn beeinflusst. Die oben dargestellten Entwicklungen und das herausfordernde Markt-
umfeld führten im Geschäftsjahr 2025 schließlich zu einem EBIT von 747,9 Mio. EUR (Vorjahr: -1.184,2 Mio. EUR). Wird das EBIT des Ge-
schäftsjahres 2025 um den Sanierungsgewinn und sowohl das Geschäftsjahr als auch das Vorjahr um die Wertminderungseffekte gemäß
IAS 36 und IFRS 5 sowie Effekte aus Veränderungen im Konsolidierungskreis bereinigt, so beläuft sich das EBIT des Geschäftsjahres 2025 auf -
473,0 Mio. EUR und das EBIT des Vorjahres auf -692,6 Mio. EUR. Dies entspricht einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von +31,7%.
Die effektive Steuerquote hat sich per 31.12.2025 im Vergleich zum Vorjahr von 15,4 % auf 11,0 % reduziert. Im Geschäftsjahr 2025 wurden
die im Vorjahr angesetzten steuerlichen Verlustvorträge bzw. die aktiven Steuerlatenzen auf diese im Zuge der Vereinnahmung des Sanie-
rungsgewinns vollständig verbraucht. Zugleich wurden aktive Steuerlatenzen auf Siebentel-Abschreibungen aufgrund aktueller Steuerplanun-
gen angesetzt.
Das Finanzergebnis veränderte sich im Geschäftsjahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um +7,4 Mio. EUR auf -85,0 Mio. EUR. Die Zinsaufwen-
dungen betragen 84,6 Mio. EUR (Vorjahr: 123,6 Mio. EUR), die Zinserträge belaufen sich auf 6,5 Mio. EUR (Vorjahr: 25,8 Mio. EUR). Die
Reduktion der Zinsaufwendungen geht insbesondere auf das Sanierungsverfahren zurück, in dessen Rahmen Zinsverrechnungen aus insol-
venzrechtlichen Gründen ausgesetzt wurden. Das sonstige Finanz- und Beteiligungsergebnis beläuft sich auf -7,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr
2025 (Vorjahr: 5,4 Mio. EUR) und besteht im Wesentlichen aus Fremdwährungsbewertungen.
3.2 BILANZANALYSE
Die Bilanzstruktur der Bajaj Mobility-Gruppe gestaltet sich wie folgt:
31.12.2025 31.12.2024
in Mio. EUR Anteil in Mio. EUR Anteil
Langfristige Vermögenswerte 773,9 48,8% 947,5 39,5%
Kurzfristige Vermögenswerte 805,1 50,8% 1.241,7 51,8%
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und
Veräußerungsgruppen
7,1 0,4% 206,7 8,6%
Vermögenswerte 1.586,1 100,0% 2.395,8 100,0%
Eigenkapital
385,2 24,3% -193,8 -8,1%
Langfristige Schulden
944,4 59,5% 196,1 8,2%
Kurzfristige Schulden 256,4 16,2% 2.326,3 97,1%
Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung
gehaltenen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen
0,0 0,0% 67,2 2,8%
Eigenkapital und Schulden 1.586,1 100,0% 2.395,8 100,0%
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um -33,8 % auf 1.586,1 Mio. EUR reduziert.
Das langfristige Vermögen verringert sich um -173,6 Mio. EUR (-18,3%) auf 773,9 Mio. EUR (48,8% der Bilanzsumme). Dieser Rückgang ist
einerseits auf den laufenden Werteverzehr bei gleichzeitig reduzierten Investitionen von Sachanlagen (-53,6 Mio. EUR zum Vorjahr) und im-
materiellen Vermögenswerten (-58,3 Mio. EUR zum Vorjahr) zurückzuführen. Die Verringerung der immateriellen Vermögenswerte wurde
ferner auch getrieben von der Einstellung eines im Bau befindlichen Projekts zur technischen Neugestaltung der Verwaltung des Händler-
netzwerkes (27,2 Mio. EUR). Darüber hinaus konnte der Überhang aktiver Steuerlatenzen insbesondere aus steuerlichen Siebentel bei
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-15
gleichzeitiger Verwertung im Vorjahr angesetzter Steuerlatenzen auf Verlustvorträge gegen bestehende passive Steuerlatenzen insbesondere
aus aktivierten Entwicklungskosten saldiert werden, was die Bilanzsumme reduzierte (bezogen auf aktive Steuerlatenzen -70,1 Mio. EUR).
Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025 verringerten sich die Vorräte um -240,8 Mio. EUR auf 377,1 Mio. EUR (-39,0 %). Diese erhebliche Ver-
ringerung fußt im Wesentlichen auf dem Abverkauf von Vorräten im Motorrad- wie auch im Fahrrad-Segment, ist jedoch auch beeinflusst
durch den Verkauf der XBOW-Produktsparte sowie des Tochterunternehmens FELT North America Inc.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, inklusive der Forderungen gegenüber verbundenen und assoziierten Unternehmen, verrin-
gerten sich um -174,7 Mio. EUR auf 114,7 Mio. EUR (-60,4%). Während das Volumen von über Factoring-Programmen verkauften Forderun-
gen im Geschäftsjahr 2025 reduziert wurde, verringerten sich einerseits die erzielten Umsatzerlöse sowie andererseits die gewährten maxima-
len Zahlungsziele, die, die im Lagebericht 2024 erläutert, einer von mehreren Insolvenzgründen darstellten, wenngleich die angeführten
Gründe stets als Bündel gesehen und nicht getrennt zu betrachten waren.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und Forderungen erhöhten sich um +19,6 Mio. EUR auf 174,4 Mio. EUR. Der Anstieg lässt sich
in erster Linie auf geleistete Anzahlungen zurückführen: Lieferanten der Gruppe fordern aufgrund der durch die Sanierungsverfahren hervor-
gerufenen Unsicherheiten ein höheres Maß an hinterlegten Sicherheiten – im Wesentlichen Vorauszahlungen – ein.
Die Veränderungen auf der Passivseite der Bilanz beziehen sich insbesondere auf folgende Posten:
Die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von 915,2 Mio. EUR (Vorjahr: 93,4 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen Darlehen,
die zur erfolgreichen Durchführung der Sanierungsverfahren benötigt und aufgenommen wurden. Die Bajaj-Gruppe gewährte der KTM AG im
Geschäftsjahr 2025 ein Restrukturierungsdarlehen von 450,0 Mio. EUR, zugleich nahm die Bajaj Mobility AG ein Gesellschafterdarlehen von
der Bajaj Auto International Holdings AG, ihrem Mehrheitseigentümer und Mutterunternehmen, im Umfang von 350 Mio. EUR auf. Darüber
hinaus verfügt die Gruppe noch über sonstige Investitionsdarlehen, die nicht Teil der Sanierungsverfahren waren, im Umfang von 27,3 Mio.
EUR sowie langfristige Leasingverbindlichkeiten von 41,6 Mio. EUR.
Die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von 21,9 Mio. EUR umfassen Ansprüche auf Abfertigungs- und Jubiläumsgeld-
zahlungen. Versicherungsmathematische Gewinne, der laufende Dienstzeit- und Zinsaufwand, Abfertigungszahlungen sowie Zahlungen im
Zusammenhang mit Unternehmensaustritten verringerten die Verpflichtungen in Summe um -5,0 Mio. EUR.
Die im Vorjahr in den anderen langfristigen Schulden enthaltenen Optionen auf nicht beherrschende Anteile sowie Kaufpreisverbindlichkeiten
waren im Geschäftsjahr 2025 Bestandteil der Entkonsolidierung der Veräußerungsgruppe „MV Agusta“ sowie des Erwerbs der ausstehenden
Anteile an der PIERER MAXCOM MOBILITY OOD. In Summe belaufen sich die anderen langfristigen Schulden im Geschäftsjahr 2025 auf
6,7 Mio. EUR und beinhalten im Wesentlichen erhaltene Kautionen und sonstige nichtfinanzielle Schulden.
Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten verringerten sich erheblich aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Sanierungsverfahren
im Geschäftsjahr 2025. Insgesamt verringerten sie sich um -1.692,3 Mio. EUR auf nunmehr 20,5 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.
1.457,0 Mio. EUR dieser Reduktion betreffen Finanzverbindlichkeiten ohne Leasingverbindlichkeiten, die im Zuge der Sanierungsverfahren
abgegolten wurden. Darüber hinaus tilgte die Gruppe verschiedene kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten, etwa Exportkredite, Investitions-
darlehen und Namensschuldverschreibungen, im Umfang von 266,1 Mio. EUR.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, inklusive der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen und assoziierten Unterneh-
men, verringerten sich von 381,9 Mio. EUR im Vorjahr auf 149,2 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025. Bedeutenden Einfluss auf diesen Rück-
gang hatten verringerte Bestellvolumina bei Lieferanten nicht zuletzt aufgrund der Produktionsunterbrechungen in der ersten Hälfte des Ge-
schäftsjahres 2025 sowie die in höherem Umfang geleisteten, angeforderten Vorauszahlungen an Lieferanten. Im Allgemeinen sieht sich die
Gruppe aufgrund der durchlaufenen Sanierungsverfahren deutlichrzer gewährten Zahlungszielen gegenüber, die sich schließlich auch in
dem niedrigeren Stand von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen niederschlagen.
Die kurzfristigen Rückstellungen in Höhe von 13,7 Mio. EUR (Vorjahr: 91,7 Mio. EUR) umfassen Rückstellungen für Garantien und Gewähr-
leistungen sowie Rückstellungen für Gerichtsprozesse. Die im Vorjahr gebildete Restrukturierungsrückstellung wurde im Zuge der insolvenz-
rechtlichen Sanierungsverfahren vollständig verbraucht (-31,4 Mio. EUR). Darüber hinaus wurden gebildete Rückstellungen im Zuge der
Abwicklung des Fahrrad-Segments verbraucht (-42,6 Mio. EUR).
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L-16
Die anderen kurzfristigen Schulden beinhalten im Wesentlichen Personalverbindlichkeiten, Verpflichtungen für Preisnachlässe und Händ-
lerboni sowie Verbindlichkeiten aus der Stichtagsbewertung von derivativen Finanzinstrumenten, Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern
und sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeiten. Im Vergleich zum Vorjahr verringerten sich die anderen kurzfristigen Schulden um -
67,3 Mio. EUR auf 69,7 Mio. EUR. Die Reduktion begründet sich auch hier einerseits auf dem erfolgreichen Abschluss der Sanierungsverfah-
ren, in dessen Rahmen auch Personalverbindlichkeiten abgegolten wurden, sowie andererseits auf Unternehmensaustritten. Zugleich wurden
die Verbindlichkeiten gegenüber Finanzämtern sowie Verbindlichkeiten aus Händlerboni verringert.
Die Nettoverschuldung veränderte sich zum einen aufgrund der erfolgreich abgeschlossenen Sanierungsverfahren sowie zum anderen auf-
grund der dafür notwendigerweise aufgenommenen Finanzmittel auf 798,4 Mio. EUR (Vorjahr: 1.642,7 Mio. EUR). Hieraus ergibt sich ein
Gearing
1
von 207,3 % (Vorjahr: -847,8 %).
Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um +579,0 Mio. EUR auf 385,2 Mio. EUR verbessert. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf
den erzielten Sanierungsgewinn bzw. auf den Gewinn des Geschäftsjahres 2025 in Höhe von 590,0 Mio. EUR zurückzuführen. Neben Effek-
ten im sonstigen Ergebnis, d. h. insbesondere der Währungsumrechnung und den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten
(-8,4 Mio. EUR), vervollständigen Veränderungen im Konsolidierungskreis aus dem Erwerb nicht beherrschender Anteile (-8,0 Mio. EUR) und
der Abgang der bilanzierten Optionen auf nicht beherrschende Anteile (+2,1 Mio. EUR) die Eigenkapitalveränderung des Geschäftsjahres
2025. Die zum 31.12.2025 ausgewiesene Eigenkapitalquote beträgt somit 24,3 % (Vorjahr -8,1%).
3.3 LIQUIDITÄTSANALYSE
Im Geschäftsjahr 2025 konnte die Gruppe ihre Liquiditätslage maßgeblich stabilisieren. Der Cashflow aus dem Ergebnis beläuft sich einen deut-
lich verbesserten Wert von -20,8 Mio. EUR (im Vorjahr: -436,0 Mio. EUR). Die maßgeblichen Einflussfaktoren im Geschäftsjahr 2025 ergeben
sich einerseits aus dem Jahresergebnis sowie andererseits aus der Bereinigung um die nicht zahlungswirksamen Sanierungsgewinne in Höhe von
1.193,1 Mio. EUR. Die verbleibenden Anpassungen nicht zahlungswirksamer Größen beziehen sich vorrangig auf vorgenommene Abschreibun-
gen auf Sachanlagen und immaterielles Vermögen als auch Zins- und Steuerpositionen und sonstige unbare Erträge und Aufwendungen.
Der Cashflow aus dem Working Capital erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um +405,5 Mio. EUR, was insbesondere auf die deutliche Re-
duktion des Lagerstandes und weitere Maßnahmen im Bereich des Forderungs- und Verbindlichkeitsmanagements zurückzuführen ist. Für
das Geschäftsjahr beläuft sich der Cashflow aus dem Working Capital auf 254,3 Mio. EUR.
Unter Berücksichtigung der Veränderungen im Konsolidierungskreis zeigt sich der Konzern-Cashflow aus Investitionstätigkeit mit einem Be-
trag von -12,0 Mio. EUR auf wesentlich verringertem Niveau im Vergleich zum Vorjahr (Vorjahr: -340,5 Mio. EUR). Insbesondere die redu-
zierte Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2025 bei gleichzeitigen Veräußerungen von „zur Veräußerung gehalten“ klassifizierten Vermögens-
werten und Veräußerungsgruppen stabilisierten den Cashflow aus Investitionstätigkeit.
In Summe verbesserte sich der Free Cashflow per Saldo von -776,5 Mio. EUR im Vorjahr auf -34,3 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2025. Bereits
im zweiten Halbjahr 2025 erzielte die Gruppe wieder einen positiven Free Cashflow von +4,7 Mio. EUR.
Der Konzern-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf 2,6 Mio. EUR (Vorjahr:694,7 Mio. EUR) und resultiert im Wesentlichen
aus den aufgenommenen langfristigen Darlehen einerseits sowie der Auszahlung zur Realisierung der Sanierungsgewinne (hinterlegte Sanie-
rungsquoten) andererseits. Er zeigt ein ausgeglichenes Bild.
Die liquiden Mittel verringerten sich um -26,1 Mio. EUR auf 137,3 Mio. EUR (Vorjahr: 163,4 Mio. EUR nach Abzug des zur Veräußerung gehal-
tenen Zahlungsmittelbestandes). Während der Bestand an Zahlungsmitteln und -äquivalenten im Vorjahr noch über eine erhebliche Menge an
Darlehensaufnahmen stabilisiert wurde, zeigen die Cashflows des Geschäftsjahres 2025, dass diese Stabilisierung wesentlich aus dem operati-
ven Geschäft erfolgte. Darüber hinaus verfügt die Gruppe über ungenutzte Kreditmittellinien zur Steuerung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs.
1
Gearing = Nettoverschuldung dividiert durch Eigenkapital
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-17
3.4 INVESTITIONEN
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Investitionen auf niedrigem Niveau im Vergleich zu den Vorjahren vorgenommen. Die Investitionen
des Geschäftsjahres 2025 betreffen in erster Linie die Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten, während in Vorjahren auch In-
vestitionen in sonstige immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen auf höherem Niveau vorgenommen wurden. Durch die hohen
Investitionen der Vorjahre kann ein niedrigeres, liquiditätsschonendes Investitionsvolumen im abgelaufenen und den folgenden Geschäftsjah-
ren durch die Gruppe anvisiert werden.
Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2025 77,8 Mio. EUR (Vorjahr: 274,5 Mio. EUR) in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte inves-
tiert, wobei hierbei Zugänge geleaster Vermögenswerte eingeschlossen sind. Davon entfallen 46,1 Mio. EUR auf aktivierte Entwicklungskosten
(Vorjahr: 135,4 Mio. EUR), 0,3 Mio. EUR in die Anschaffung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten (Vorjahr: 5,0 Mio. EUR),
4,5 Mio. EUR auf Investitionen in den Maschinenpark und in Werkzeuge (Vorjahr: 24,1 Mio. EUR), 1,0 Mio. EUR in Grundstücke und Ge-
bäude (Vorjahr: 23,0 Mio. EUR), 3,9 Mio. EUR in die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Vorjahr: 17,9 Mio. EUR) sowie
20,7 Mio. EUR in Sachanlagen in Bau, die in erster Linie Werkzeuge betreffen (Vorjahr: 49,2 Mio. EUR).
Die Investitionen ohne Leasingprojekte verteilen sich auf Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge), Sachanlagen und immaterielle Vermögens-
gegenstände wie folgt:
Investitionen (in Mio. EUR)
1,5
22,5
7,1
35,8
64,5
174,6
2025
2024
Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen F&E (inkl. Werkzeuge)
73,2
232,6
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-18
4 NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Über diese nichtfinanzielle Erklärung ..................................................................................................................................................... 18
Nachhaltigkeit bei Bajaj Mobility ............................................................................................................................................................ 19
4.1 ESRS 2 Allgemeine Angaben ........................................................................................................................................................... 20
4.2 EU-Taxonomie: Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) ................................................... 35
4.3 ESRS E1 Klimawandel ..................................................................................................................................................................... 42
4.4 ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft ...................................................................................................................... 52
4.5 ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens ....................................................................................................................................... 56
4.6
ESRS S2 Arbeitskräfte
in der Wertschöpfungskette .......................................................................................................................... 68
4.7
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer .............................................................................................................................................. 71
4.8
ESRS G1 Unternehmensführung ..................................................................................................................................................... 76
4.9
Anhang ........................................................................................................................................................................................... 82
ÜBER DIESE NICHTFINANZIELLE ERKLÄRUNG
Diese nichtfinanzielle Erklärung wurde gemäß § 267a UGB als Teil des Lageberichts im Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Anfor-
derungen des österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (NaDiVeG) erstellt. Die nichtfinanzielle Erklärung
wurde in Vorbereitung auf die Berichtspflicht nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Übereinstimmung mit den Euro-
pean Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellt. Zudem umfasst die Erklärung Informationen und Kennzahlen der Bajaj Mobility AG
auf der Grundlage der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852.
Die wesentlichen Themen der Bajaj Mobility AG werden gemäß NaDiVeG in folgenden Kapiteln genauer behandelt:
» Umweltbelange: E1 und E5
» Soziale und Arbeitnehmerbelange, Achtung von Menschrechten: S1, S2 und S4
» Achtung von Menschrechten, Bekämpfung von Korruption und Bestechung: G1
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-19
NACHHALTIGKEIT BEI BAJAJ MOBILITY
Das Geschäftsjahr 2025 war für die Bajaj Mobility-Gruppe ein Jahr des Wandels. Sowohl die organisatorischen Strukturen als auch die regula-
torischen Rahmenbedingungen in der Europäischen Union haben sich deutlich verändert und damit auch die Herangehensweise der Gruppe
an Nachhaltigkeit. Die Bearbeitung der Nachhaltigkeitsthemen wurde neu ausgerichtet und strukturiert. Im Zentrum dieser Entwicklung steht
das ESG-Team, das künftig die unternehmensweiten Nachhaltigkeitsaktivitäten koordiniert.
Wesentliche Themen
Die 32 identifizierten wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen betreffen die Themenbereiche:
» E1 Klimawandel
» E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
» S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
» S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
» S4 Verbraucher und Endnutzer
» G1 Unternehmensführung
Fokusthemen 2025 und darüber hinaus
» Dekarbonisierung
Die Bajaj Mobility-Gruppe ist sich der Relevanz der Dekarbonisierung des Verkehrs bewusst. Um dieses gesamtgesellschaftliche Ziel zu unter-
stützen, wurde mit der Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie begonnen.
» Personalstrategie
Die Geschäftsjahre 2024 und 2025 waren von Wandel und Restrukturierungen geprägt. Daher gilt es nun klare Strukturen und Vertrauen zu
schaffen. Denn die Mitarbeiter sind ein wesentlicher Faktor, um erfolgreich die Herausforderungen der Zukunft zu meistern und Verantwor-
tung zu übernehmen.
» Verantwortung in der Wertschöpfungskette
Durch die wachsende Komplexität in der vorgelagerten Wertschöpfungskette nimmt die soziale und ökologische Verantwortung in der Liefer-
kette eine zunehmend wichtige Rolle ein. Gleichzeitig stellt die Komplexität auch eine Herausforderung in der Überwachung der Wertschöp-
fungskette dar.
Ausgewählte nichtfinanzielle Kennzahlen
2025 2024
Energieintensität (Produktion)/Motorrad (MWh/Stück) 1,1 0,4
Scope 1 & 2 Treibhausgasemissionen/Motorrad (t CO
2
e / Stück) 0,2 0,1
CO
2
-Emissionen/Kilometer in der Nutzungsphase (g CO
2
/ km) 103,5 96,1
Arbeitskräfte
1)
3.782 5.310
davon Frauen (%) 26,3% 25,1%
Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle (Mitarbeiter)
2)
7,3 3,9
1) Mitarbeiter & Fremdarbeitskräfte
2) Meldepflichtige Unfälle/1.000.000 Arbeitsstunden;
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L-20
4.1 ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN
Grundlagen für die Erstellung
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung
Die Bajaj Mobility AG erstellte die vorliegende nichtfinanzielle Erklärung auf konsolidierter Basis. Der Konsolidierungskreis für die nichtfinanzi-
elle Erklärung entspricht, mit den unten angeführten Ausnahmen, dem des Konzernabschlusses 2025 (siehe Kapitel XII. Konzernunterneh-
men (Beteiligungsspiegel des Konzernanhangs)). Die Inhalte der nichtfinanziellen Erklärung fokussieren sich auf die Aktivitäten der Bajaj
Mobility-Gruppe (abgekürzt: Gruppe). Falls gefordert oder für die Verständlichkeit erforderlich, wurden Informationen über die vor- und nach-
gelagerte Wertschöpfungskette der Gruppe bestmöglich einbezogen. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse der Gruppe betrachtet ihre gesamte
Wertschöpfungskette mit Fokus auf eigene Geschäftsbereiche sowie direkte Geschäftspartner. Weitere Informationen zur vor- und nachgela-
gerten Wertschöpfungskette, auch hinsichtlich offengelegter Konzepte, Maßnahmen und Metriken, werden in den jeweiligen Abschnitten zu
den Themenstandards (E1, E5, S2, S4 und G1) dargestellt. Bei der Zusammenstellung der Informationen insbesondere zur eigenen Ge-
schäftstätigkeit wurde auf die Vollständigkeit geachtet. Dennoch kann die Vollständigkeit der qualitativen Angaben, vor allem in Bezug auf
zukünftige Entwicklungen und Know-how, nicht garantiert werden.
Im Geschäftsjahr 2025 kam es zur Entkonsolidierung einiger Tochtergesellschaften. Ihre Daten und Informationen zu Umwelt, Sozialem und
Unternehmensführung wurden, sofern sie als relevant und wesentlich erachtet waren, in die nichtfinanzielle Berichterstattung einbezogen.
Die im Kapitel XII. Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel) des Konzernanhangs genannten assoziierten Gesellschaften werden wie folgt
berücksichtigt:
Berücksichtigung in der
nichtfinanziellen Erklärung
Gesellschaft
Beteiligung
(31.12.2025)
Operative
Kontrolle
Teil der
Wertschöpfungs-
kette
Als Teil der
Wertschöpf-
ungskette THG-Bilanz
Kiska GmbH 20,0% Nein Ja Ja
Nein (nicht
wesentlich)
KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. 40,0% Ja Ja Ja
In allen
relevanten Scopes
CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co. (Joint Venture) 49,0% Nein Ja Ja In Scope 3
LX media GmbH 20,0% Nein Ja Ja
Nein (nicht
wesentlich)
AC styria Mobilitätscluster GmbH 12,3% Nein Nein Nein
Nein (nicht
wesentlich)
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen
Schätzungen und Ergebnisunsicherheit
Die Qualität und Validität nichtfinanzieller Informationen sind die Basis einer korrekten Berichterstattung und daher für die Bajaj Mobility-
Gruppe von großer Bedeutung. Bei der Zusammenstellung der nichtfinanziellen Erklärung achtete die Gruppe auf die Vollständigkeit und
Korrektheit der angegebenen Daten. Nach Möglichkeit nutzte sie Primärdaten zur Berechnung quantitativer Angaben in Bezug auf die eige-
nen Geschäftstätigkeiten. Aufgrund der eingeschränkten Datenverfügbarkeit in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette und deren
hoher Komplexität konnte zur Berechnung der damit verbundenen Kennzahlen bisher nur eingeschränkt auf Primärdaten zurückgegriffen
werden. Folglich wurden meist Annahmen und Schätzungen getroffen. Von besonders hoher Ergebnisunsicherheit betroffen sind quantitative
Angaben zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, wie zum Beispiel Scope 3-Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) oder die
erwartete Lebensdauer der Produkte der Gruppe im Vergleich zu Branchendaten. Darüber hinaus mussten zum Teil Hochrechnungen auf
Basis der Mitarbeiteranzahl oder von Fertigungszahlen (Stück) durchgeführt werden. Dies traf insbesondere auf Umwelt-Kennzahlen (E1 und
E5) zu. Weitere Informationen zu den Berechnungen und Schätzungen der Angaben sowie deren Ergebnissicherheit finden sich in den Be-
rechnungsgrundsätzen und -annahmen der jeweiligen Abschnitte. Im Zuge der Berichterstattung wurden die Annahmen und Schätzungen
des Geschäftsjahres 2024 elaboriert und bei neuen Erkenntnissen adaptiert, um die Datenqualität zu verbessern.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-21
Änderungen bei der Erstellung oder Darstellung von Nachhaltigkeitsinformation
Die Bajaj Mobility-Gruppe berichtet in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung in Übereinstimmung mit den ESRS. Bei der Erstellung der
nichtfinanziellen Erklärung und der zugrundeliegenden Datensammlung und -konsolidierung wurde den Prozessen und Methoden des Vor-
jahres gefolgt und diese bei Bedarf adaptiert. Vergleichszahlen zum Vorjahr (Geschäftsjahr 2024) werden angegeben. Bei wesentlichen Ände-
rungen im Erhebungsprozess wurden die Vorjahreszahlen korrigiert. Dies traf insbesondere auf Umweltkennzahlen (E1 und E5) zu. Die erst-
malige Integration tabellarischer Übersichten über die Maßnahmen ermöglicht eine jahresübergreifende Nachverfolgung. Bei der Berichter-
stattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung wurde gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 für das Geschäftsjahr 2025 erstmals
die De-minimis-Schwelle von 10% angewendet, wodurch bestimmte Wirtschaftsaktivitäten als finanziell nicht wesentlich identifiziert wurden.
Die De-minimis-Schwelle fand dabei für die CapEx- und OpEx-Kennzahlen Anwendung. In weiterer Folge wurde auf die Beurteilung der Taxo-
nomiefähigkeit und -konformität dieser finanziell nicht wesentlichen Wirtschaftsaktivitäten verzichtet. Ebenfalls wurden die durch die Omni-
bus-Initiative überarbeiteten Meldebögen, in der Berichterstattung berücksichtigt. Die zugrundeliegende Methodik wird im Abschnitt EU-Taxo-
nomie detaillierter beschrieben.
Allgemeine Information hinsichtlich der offengelegten Kennzahlen und Informationen
Die in dieser nichtfinanziellen Erklärung offengelegten Kennzahlen wurden von keiner externen Stelle (mit Ausnahme der Wirtschaftsprüfung;
siehe Zusicherungsvermerk über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß § 267a UGB) validiert. Zusätzlich
wird eine externe Prüfung der THG-Emissionen im Emissionshandelssystem erfolgen. Der Großteil der Verbrauchsdaten der Motorräder, wel-
che zur Ermittlung der Scope 3.11 THG-Emissionen herangezogen wurden, basierte auf mittels World-harmonised Motorcycle Test Cycle
(WMTC) ermittelten Daten. Die Erhebung dieser Werte wird durch den TÜV Rheinland überwacht. Dieser sowie das deutsche Kraftfahrt-Bun-
desamt überprüfen die erhobenen Werte und stellen einen Bericht aus. Für weitere Informationen siehe Abschnitt E1-6 sowie die Beschrei-
bung der Berechnungsgrundsätze und -annahmen in Bezug auf ESRS E1.
Der gesamte Produktentstehungsprozess der Motorräder – von der Marktanalyse, der Produktidee, dem Designstudium, der Konstruktion und
Entwicklung, der Zusammenarbeit mit den Zulieferbetrieben und der Serienbeschaffung von Komponenten, der Teilefertigung und dem Zu-
sammenbau von Motor und Fahrzeug bis hin zu der Verpackung und dem Versand – wird von einem integrierten Managementsystem nach
ISO 9001:2015 (Qualität) und ISO 14001:2015 (Umwelt) erfasst und mit dem KTM-Prozessmanagementsystem gesteuert. Der Zertifizie-
rungsumfang der ISO 9001:2015 umfasst die Produktionsstandorte in Mattighofen und Munderfing, die KTM Forschungs & Entwicklungs
GmbH, die Logistikstandorte in Munderfing und Schalchen als auch die in Mattighofen ansässigen Vertriebsgesellschaften. Der Zertifizie-
rungsumfang der ISO 14001:2015 umfasst die Produktionsstandorte in Munderfing und Mattighofen, die Logistikstandorte in Munderfing und
Schalchen und die KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH.
Information zur aktuellen wirtschaftlichen Lage der Bajaj Mobility-Gruppe und deren Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsaktivitäten
Die KTM AG ist eine wesentliche Tochtergesellschaft der Konzernholding Bajaj Mobility AG. Am 29. November 2024 wurden über die KTM AG
und zwei ihrer Tochtergesellschaften Sanierungsverfahren eröffnet. Die Verfahren wurden im Geschäftsjahr 2025 erfolgreich abgeschlossen.
Die damit verbundene Restrukturierung dauert weiterhin an. Vor diesem Hintergrund richtete sich der Fokus der Vorstandsmitglieder der
Bajaj Mobility AG, die zugleich auch dem Vorstand der KTM AG angehören, vorrangig auf die Fortführung insbesondere der KTM-Gruppe.
Governance
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
Die Bajaj Mobility AG ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht. Diese Rechtsform basiert auf einem dualen System, das eine
klare Trennung zwischen der Geschäftsführung (Vorstand) und der Überwachungsfunktion (Aufsichtsrat) vorsieht. Der Vorstand der Bajaj
Mobility AG und der KTM AG setzte sich zum 31. Dezember 2025 aus Gottfried Neumeister (Chief Executive Officer, CEO), Petra Preining
(Chief Financial Officer, CFO) und Verena Schneglberger-Grossmann (Chief Legal Officer, CLO) zusammen. Der Aufsichtsrat umfasste vier
Personen. Beide Organe verfügten über keine Vertretung von Arbeitnehmern und anderen Arbeitskräften. Die Zusammenarbeit zwischen
Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte in regelmäßigen Abständen und basierte auf einer offenen und transparenten Diskussion.
Als an der österreichischen Börse notiertes Unternehmen bekennt sich die Bajaj Mobility AG zum Österreichischen Corporate Governance
Kodex (ÖCGK), der die Regeln einer korrekten Unternehmensführung definiert. Als in der Schweiz börsennotierte Gesellschaft unterliegt die
Bajaj Mobility AG außerdem den Regelungen der schweizerischen Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX
Swiss Exchange (Schweizer Corporate Governance Richtlinie).
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-22
Vorstand
Die Auswahlkriterien für Mitglieder des Vorstands sind die fachliche Qualifikation, Führungsqualität und bisherige Leistung sowie Kenntnis
über das Unternehmen.
Das Alter und das Geschlecht einer Person spielen bei der Entscheidung über die Besetzung des Vorstands keine Rolle und führen weder zu
einer Bevorzugung noch zu einer Benachteiligung im Auswahlverfahren. Der Vorstand setzte sich zum 31. Dezember 2025 aus einem Mann
und zwei Frauen zusammen (Frauenanteil von 66,7%) und die Geburtsjahrgänge der Mitglieder lagen zwischen 1973 und 1979.
Gottfried Neumeister (1977, männlich, Österreich) ist seit 23. Jänner 2025 CEO der Bajaj Mobility AG und der KTM AG. Zuvor war er ab 1. Sep-
tember 2024 Co-CEO. Er war von März 2012 bis Juni 2023 in leitenden Positionen, unter anderem als Co-CEO, bei der DO & CO Aktiengesell-
schaft tätig. Zuvor hat Herr Neumeister gemeinsam mit Niki Lauda flyniki gegründet und war als Geschäftsführer für den erfolgreichen Aufbau
des Luftfahrtgeschäfts (bis zum Verkauf an die Air Berlin) verantwortlich. Weiters ist er Aufsichtsratsvorsitzender der KTM Components GmbH.
Petra Preining (1973, weiblich, Österreich) fungiert seit 16. September 2025 als CFO der Bajaj Mobility AG und der KTM AG. Ab 2022 war
Frau Preining als CFO bei der börsenotierten AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG tätig, davor in gleicher Position bei der börseno-
tierten Semperit AG Holding. Darüber hinaus hat sie verschiedene leitende Funktionen innerhalb der B&C-Gruppe ausgeübt. Frühere berufli-
che Stationen führten sie zu Unternehmen wie Deloitte, Kraft Foods und Unilever. Weiters ist sie Aufsichtsratsmitglied der Frequentis AG und
der KTM Components GmbH.
Verena Schneglberger-Grossmann (1979, weiblich, Österreich) war von 1. Juni 2025 bis 31. Dezember 2025 als CLO der Bajaj Mobility AG
und der KTM AG tätig. Von 2010 bis 2015 war Frau Schneglberger-Grossmann als Gesellschafterin und Junior Partner einer renommierten
Wirtschaftskanzlei in Oberösterreich tätig. Der Einstieg bei KTM erfolgte als Vice President für den Bereich Legal und seit 2022 ist sie Proku-
ristin der KTM AG. Weiters ist sie Aufsichtsratsmitglied der KTM Components GmbH.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat wurde zum November 2025 neu konstituiert und ist mit fachlich und persönlich qualifizierten Personen besetzt. Der Auf-
sichtsrat der Bajaj Mobility AG setzte sich seither aus vier Männern zusammen (Frauenanteil von 0,0%). Die Geburtsjahrgänge der Mitglieder
des Aufsichtsrats lagen zwischen 1952 bis 1975.
Das Diversitätskonzept der Bajaj Mobility-Gruppe (siehe österreichischer Corporate Governance Bericht, 5. „Beschreibung des Diversitätskon-
zepts“) schreibt für den Aufsichtsrat Folgendes vor:
» Dem Aufsichtsrat muss mindestens ein Finanzexperte angehören. Diese Anforderung wird von Dinesh Thapar erfüllt.
» Dem Aufsichtsrat sollen insgesamt möglichst zwei Mitglieder angehören, die über internationale Erfahrung oder besonderen Sachverstand in
einem oder mehreren für die Bajaj Mobility-Gruppe wichtigen Märkten außerhalb Österreichs verfügen. Diese Anforderung wird von Srini-
vasan Ravikumar, Dinesh Thapar und Pradeep Shrivastava erfüllt.
» Dem Aufsichtsrat soll insgesamt möglichst ein Mitglied angehören, das aufgrund seiner Vorerfahrungen die Bajaj Mobility AG im Detail
kennt. Diese Anforderung wird von Srinivasan Ravikumar und Wulf Gordian Hauser erfüllt.
» Dem Aufsichtsrat soll insgesamt möglichst ein Mitglied angehören, das aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnisse ESG Know-how innerhalb
der Bajaj Mobility-Gruppe transferiert. Diese Anforderung wird von Dinesh Thapar und Pradeep Shrivastava erfüllt.
Die Aufsichtsratsmitglieder können ihr nachhaltigkeitsbezogenes Fachwissen durch diverse, jedoch nicht für den Aufsichtsrat spezifische,
Schulungsmöglichkeiten und laufende Informationen zu aktuellen Entwicklungen erweitern. Definierte Schulungsmaßnahmen gibt es für Auf-
sichtsratsmitglieder derzeit noch nicht.
Zur Definition der Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats zieht die Bajaj Mobility AG den Österreichischen Corporate Governance
Kodex heran. Demzufolge waren von den vier Mitgliedern des Aufsichtsrats alle unabhängig gemäß C-Regel 53 (100%) und standen somit in
keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand, die einen materiellen Interessenkonflikt begrün-
det. Darüber hinaus waren vier Mitglieder unabhängig gemäß C-Regel 54 (100%).
Srinivasan Ravikumar (1957, männlich, Indien) ist seit dem Jahr 2022 Mitglied des Aufsichtsrats und seit 19. November 2025 dessen Vorsit-
zender. Er startete seine Karriere bei Bajaj Auto Ltd. im Jahr 1984 in der Abteilung Corporate Finance. Danach übernahm er im Jahr 1994 die
Leitung der Abteilung Business Development. Derzeit ist Herr Ravikumar als Chief Business Development Officer tätig und für die Abteilung
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-23
Business Development & Assurance verantwortlich. Außerdem ist er Mitglied des Corporate Management Committees, Investment Commit-
tees und Foreign Exchange Management Committees von Bajaj Auto Ltd.
Dinesh Thapar (1975, männlich, Indien) ist seit 23. Juni 2025 Mitglied des Aufsichtsrats und seit 19. November 2025 stellvertretender Auf-
sichtsratsvorsitzender. Nach drei Jahren als Group Chief Financial Officer bei Reliance Retail wechselte Dinesh Thapar im März 2022 zu Bajaj
Auto. Davor war er zwei Jahrzehnte bei Hindustan Unilever Limited (HUL) tätig. Darüber hinaus besetzte Herr Thapar Positionen bei Kim-
berly-Clark Lever JV und Unilever in den USA. Dinesh Thapar ist derzeit neben seiner Funktion als CFO auch Mitglied des Vorstands von Be-
teiligungsgesellschaften und des Ausschusses für Risikomanagement von Bajaj Auto Ltd.
Wulf Gordian Hauser (1952, männlich, Österreich) ist seit 19. November 2025 Mitglied des Aufsichtsrats. Nach Abschluss seines Studiums ist
Herr Hauser als Rechtsanwalt tätig. Nach verschiedenen Stationen in Rechtsanwaltssozietäten in Österreich und in den USA, hat er die HAU-
SER PARTNERS Rechtsanwälte GmbH in Wien gegründet. Zudem ist er seit 2012 Mitglied der ICC-Kommission für Schiedsgerichtsbarkeit
und war unter anderem auch als Mitglied der Österreichischen Übernahmekommission tätig.
Pradeep Shrivastava (1960, männlich, Indien) ist seit 19. November 2025 Mitglied des Aufsichtsrats. Nach Abschluss seiner Ausbildung in
Maschinenbau (Bachelor of Technology) und seinem Post Graduate Diploma in Management (PGDM) begann Herr Shrivastava seine Karriere
im April 1986 bei Bajaj Auto. Nach mehreren erfolgreichen Stationen in der Produktion übernahm er die Position des Bereichsleiters Enginee-
ring und wurde anschließend im April 2010 zum Chief Operating Officer berufen. Seit April 2016 ist Herr Shrivastava als Mitglied des Vor-
stands von Bajaj Auto tätig.
Kanäle und Gremien zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten
ESG-Management: Das im Geschäftsjahr 2024 eingerichtete Sustainability Steering Committee (SSC) wurde im Geschäftsjahr 2025 aufgrund
des Sanierungsverfahrens und der damit verbundenen Restrukturierung ausgesetzt. Auf Ebene der KTM AG wurden Aspekte der Nachhaltig-
keit zentralisiert betrachtet und die Agenden des SSC durch das ESG-Team übernommen. Das Team ist organisatorisch im ESG- und Risiko-
management verankert. Es steuert die Themen der Nachhaltigkeit auf operativer Ebene und fördert die strategische Verankerung im Unter-
nehmen. Ebenso verantwortet es die Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung der Bajaj Mobility-Gruppe. Durch seine organisatorische Zu-
sammengehörigkeit mit dem Risikomanagement der Gruppe können Synergien geschaffen werden, wie beispielsweise bei der Durchführung
der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und in diesem Zuge der Identifikation von wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs).
Die Gruppe plant für das Geschäftsjahr 2026 die Erarbeitung einer Nachhaltigkeitsstrategie, welche Ziele, Kennzahlen und Maßnahmen um-
fassen soll. Die Freigabe der Nachhaltigkeitsstrategie soll durch den Vorstand erfolgen. Die Mitglieder des ESG-Teams verfügen über mehrjäh-
rige Erfahrung im Bereich der Nachhaltigkeit und detailliertes, fundiertes Fachwissen.
Steuerung durch die Vorstände: Das ESG- und Risikomanagement-Team steht in Austausch mit dem Vorstand der Bajaj Mobility-Gruppe. Auf
Ebene der Leitungsorgane ist der Fachbereich ESG und somit das Management der IROs im Verantwortungsgebiet der CFO Petra Preining
angesiedelt. Dennoch sind im konkreten Anwendungsfall auch die weiteren Vorstandsmitglieder in ihrem jeweiligen Bereich für die Nachhal-
tigkeitsthemen zuständig. Nach vollständigem Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen soll eine regelmäßige (nachhaltigkeitsbezogene)
Berichterstattung des ESG- und Risikomanagement-Teams an die CFO implementiert werden.
Definierte nachhaltigkeitsbezogene Schulungsmaßnahmen gibt es für den Vorstand derzeit noch nicht. Allerdings stehen den Mitgliedern des
Vorstands bei Bedarf verschiedene Fachexperten, sowohl aus dem Unternehmen als auch Externe, zur Verfügung. Zudem ist im Vorstand das
notwendige Fachwissen im Hinblick auf Komponenten der Nachhaltigkeit auch durch Ausübung von Managementfunktionen in anderen
Unternehmen vorhanden. Unterjährig, wie zum Beispiel im Rahmen der Erstellung der Jahresabschlüsse, erfolgt ein Austausch zwischen den
Vorstandsmitgliedern und den Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Verantwortung: Der Aufsichtsrat der Bajaj Mobility AG verfügt über drei Ausschüsse: den Prüfungs-
ausschuss, den Vergütungsausschuss und den Ausschuss für Compliance, IR und ESG. Der Prüfungsausschuss ist unter anderem für die
Prüfung und Vorbereitung der Feststellung des Lageberichts zuständig. Die nichtfinanzielle Erklärung ist Bestandteil des Lageberichts. Dies
impliziert die Zuständigkeit des Prüfungsausschusses für die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung. Vor der Offenlegung der nichtfinanziel-
len Erklärung wird diese daher dem Ausschuss für Compliance, IR und ESG, dem Prüfungsausschuss und schließlich dem gesamten Auf-
sichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Der Ausschuss für Compliance, IR und ESG befasst sich ebenfalls mit den Themen der Nachhaltigkeit und
informiert sich über die Entwicklungen der Bajaj Mobility-Gruppe in den Bereichen Compliance, IR und ESG. Weitere Informationen zur Steu-
erung von Nachhaltigkeitsaspekten finden sich im Abschnitt GOV-2.
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L-24
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
Die wesentlichen IROs der Bajaj Mobility-Gruppe sowie deren Management werden in den Abstimmungen des ESG-Teams mit den Verwal-
tungs- und Leitungsorganen besprochen. Aufgrund der unterjährigen Umstrukturierung und Änderungen in den Verantwortlichkeiten konnte
bislang kein standardisierter Prozess implementiert werden. Zukünftig ist geplant, das Nachhaltigkeitsmanagement diesbezüglich weiterzuent-
wickeln und den Kommunikationsprozess zu systematisieren. Weitere Informationen zu den Abstimmungsprozessen finden sich im Abschnitt
GOV-1, Kanäle zur Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten. Die wesentlichen Risiken und Chancen wurden im Zuge der Wesentlichkeitsana-
lyse durch das Risikomanagement identifiziert (siehe IRO-1) und stehen somit in direktem Zusammenhang mit dem Risikomanagementpro-
zess. Dieser umfasst die Berichterstattung an den Vorstand der Bajaj Mobility AG. Weitere Angaben zum Prozess finden sich im Lagebericht
im Kapitel 6, Chancen- und Risikobericht.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die als wesentlich identifizierten IROs (siehe SBM-3) wurden im Geschäftsjahr 2024 durch den Aus-
schuss für Compliance, IR und ESG freigegeben. Bei wesentlichen Änderungen soll eine erneute Freigabe erfolgen. Die wesentlichen IROs
fließen indirekt in die Unternehmensstrategie und in zugehörige Transaktionsentscheidungen ein. Da beinahe alle identifizierten wesentlichen
Themen bereits in der Vergangenheit relevant waren, werden sie von der Bajaj Mobility-Gruppe in der Regel auf operativer Ebene behandelt.
Bei strategischen und relevanten operativen Entscheidungen werden sie in den Gesamtkontext einbezogen. Im Zusammenhang mit der Be-
rücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Strategie ist auf Abschnitt SBM-1 zu verweisen.
Neben den laufend bearbeiteten Nachhaltigkeitsthemen (z.B. IROs 03, 05, 10, 29) befassten sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichts-
organe im Geschäftsjahr 2025 intensiver mit Implikationen der Personalstrategie und der Mitarbeiterzufriedenheit (z.B. IROs 12, 13, 14).
Aufgrund der unterjährigen Berufung neuer Aufsichtsratsmitglieder im vierten Quartal konnten sich diese im Geschäftsjahr 2025 noch nicht
intensiver mit den Themen der Nachhaltigkeit der Gruppe auseinandersetzen. Zukünftig ist geplant, dass sich Mitglieder des Ausschusses für
Compliance, IR und ESG des Aufsichtsrats (siehe GOV-1) wieder vom Vorstand über Projekte sowie den Geschäftsverlauf und die Geschäfts-
planung unter Einbezug der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren informieren lassen und den Vorstand auch bei wesentlichen strategischen
Entscheidungen beratend begleiten.
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme
Bei der variablen Vergütung des Vorstands werden ausschließlich finanzielle Kennzahlen und somit keine spezifischen nachhaltigkeitsbezoge-
nen Ziele und/oder Auswirkungen berücksichtigt. Die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats basiert auf der in der Hauptversamm-
lung beschlossenen Vergütungspolitik. Die konkreten Parameter für die Vorstandsvergütung sind zwischen jedem Mitglied des Vorstands und
dem Unternehmen – vertreten durch den Aufsichtsrat – vereinbart. Der vom Aufsichtsrat eingerichtete Vergütungsausschuss befasst sich mit
allgemeinen Fragen zur Vergütung des Vorstands. Der Aufsichtsrat erachtet die festgelegten Vergütungsregelungen als geeignet für den Vor-
stand der Bajaj Mobility AG.
Die Aufsichtsratsvergütung besteht ausschließlich aus einem Sitzungsgeld für Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen. Zur Garantie einer unbe-
fangenen Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat werden den Aufsichtsratsmitgliedern keine variablen Vergütungen gewährt.
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht
Die nachfolgende Tabelle zeigt die wichtigsten Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht, welche in vorliegender nichtfinanzieller
Erklärung beschrieben werden.
Kernelemente der Sorgfaltspflicht Abschnitte in der nichtfinanziellen Erklärung
Einbindung der Sorgfaltspflicht in
Governance, Strategie und
Geschäftsmodell
ESRS 2 GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
ESRS 2 SBM-1: Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie
und Geschäftsmodell
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Einbindung betroffener
Interessensträger in alle
wichtigen Schritte der
Sorgfaltspflicht
ESRS 2 GOV-1: Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane
ESRS 2 GOV-2: Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
ESRS 2 SBM-2: Interessen und Standpunkte der Interessensträger
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS S1-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von
Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S1-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte
des Unternehmens Bedenken äußern können
ESRS S2-2: Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf
Auswirkungen
ESRS S2-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte
in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
ESRS S4-2: Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
ESRS S4-3: Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und
Endnutzer Bedenken äußern können
ESRS G1-1: Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur
ESRS G1-3: Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Ermittlung und Bewertung
negativer Auswirkungen
ESRS 2 SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie
und Geschäftsmodell
ESRS 2 IRO-1: Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS S2-4: Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Maßnahmen gegen diese
negativen Auswirkungen
„Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen“-Abschnitte in den einzelnen Abschnitten zu
den themenbezogenen Standards
Nachverfolgung der Wirksamkeit
dieser Bemühungen und
Kommunikation
„Kennzahlen und Ziele“-Abschnitte in den einzelnen Abschnitten zu den themenbezogenen Standards
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Das interne Kontrollsystem der Bajaj Mobility-Gruppe für die nichtfinanzielle Berichterstattung hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und
Zuverlässigkeit der Informationen, die Einhaltung der maßgeblichen regulatorischen Vorschriften sowie den Schutz der Daten sicherzustellen.
Das in einer vom Vorstand freigegebenen Konzernrichtlinie festgelegte System definiert die Risiken in der nichtfinanziellen Berichterstellung
sowie die zugehörigen Kontrollhandlungen und Verantwortlichkeiten. Der Organisationsaufbau der Gruppe bildet die Basis für das Kontrollum-
feld und das interne Kontrollsystem. Aufgrund der Vielzahl beteiligter Fachbereiche bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung werden
die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im ESG-Team gebündelt. Dadurch wird die Einhaltung einheitlicher Prozesse zur Datenerhebung
und -konsolidierung sichergestellt. Zudem verantwortet das ESG-Team die Durchführung der prozessbezogenen Kontrollhandlungen, während
systemspezifische Kontrollen von den betroffenen Fachabteilungen durchgeführt oder sichergestellt werden.
Risiken in Zusammenhang mit der nichtfinanziellen Erklärung werden durch das ESG- & Risikomanagement unter Berücksichtigung der Er-
fahrungswerte der Finanzberichterstattung erhoben und überwacht. Die identifizierten und als relevant bewerteten Risiken umfassen die nicht
vollständige oder fehlerhafte Erfassung und Darstellung von relevanten Sachverhalten sowie Fehler in der Nachweissammlung oder fehler-
hafte Berechnungen. Die Umsetzung neuartiger Berichterstattungsstandards erhöht die Komplexität in der Berichterstellung und kann zu
Verzögerungen führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffs von unberechtigten Personen, der Datenmanipulation, des Ausfalls von
IT-Systemen und des Datenverlusts.
Ein umfassendes Änderungsmanagement ermöglicht die Rückverfolgung von Datenquellen und damit die Verbindung zwischen Rohdaten
und berichteten Informationen. IT-Risiken werden durch ein stringentes Zugriffsmanagement sowie durch Sicherungskopien begegnet. Um
auf etwaige Verzögerungen vorbereitet zu sein, wurde ein Projektplan erstellt, welcher diese bereits berücksichtigt, und eine umgehende Re-
aktion ermöglicht. Eine detaillierte Analyse der Anforderungen des Berichtsstandards wurde durchgeführt, um mögliche Problemfelder früh-
zeitig zu erkennen und geeignete Vorbereitungsschritte treffen zu können. Zusätzlich erfolgt eine stichprobenartige Überprüfung von Primär-
nachweisen, ein Plausibilitätsvergleich mit Vorjahresdaten sowie die Umsetzung des Mehraugenprinzips. Die nichtfinanzielle Erklärung wird
durch den Vorstand aufgestellt und durch den Aufsichtsrat geprüft.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
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Strategie
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Die Bajaj Mobility AG ist die Muttergesellschaft der Bajaj Mobility-Gruppe. Sie gehört zu den führenden Motorradherstellern Europas mit dem
Fokus auf das Premiumsegment. Zentrale Standorte für die Motorradproduktion befanden sich in Österreich, Italien und Spanien. Durch die
Umstrukturierungsprozesse wurde im Geschäftsjahr 2025 die Produktion an den österreichischen Standorten forciert. In Italien und Spanien
finden keine Produktionstätigkeiten mehr statt. Auf übergeordneter Ebene ist die Bajaj Mobility AG der Bajaj Auto International Holding AG
zugeordnet. Mit CFMOTO existiert eine mehrjährige, strategische Partnerschaft.
Die Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2025 3.750 Mitarbeiter, davon 3.324 in Europa und 295 in Nordamerika (inkl. Mexiko).
Die genaue Verteilung der Mitarbeiter nach Ländern ist im Abschnitt S1-6 dargestellt.
Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Die Wertschöpfungskette der Bajaj Mobility-Gruppe ist global aufgebaut und weit verzweigt. Zentrale Inputparameter umfassen Materialien,
Halbfertigteile und Fertigteile beispielsweise zur Assemblierung der Motorräder. Bei den eingekauften Waren handelt es sich größtenteils um
Produkte aus Stahl, Aluminium, Kunststoff und Gummi. Zur Verpackung und zum Versand werden häufig Mehrwegverpackungen und -la-
dungsträger oder Kartonagen verwendet. Weitere Informationen zu den Stoffströmen und zur Sicherung dieser finden sich im Abschnitt E5-4.
Aufgrund der Komplexität der vorgelagerten Wertschöpfungskette ist es nur schwer möglich die eingekauften Waren bis zu ihrem Ursprung
zurückzuverfolgen. Zentrale Prozessschritte in der vorgelagerten Wertschöpfungskette sind der Rohstoffabbau, die Verarbeitung zu Primär-
und Sekundärprodukte sowie Transport- und Lagerprozesse. Ferner ist die Wiederaufbereitung von End-of-Life-Produkten und die Rückfüh-
rungen in den Kreislauf ein Teil der Wertschöpfungskette. Ein Großteil des Einkaufsvolumens für die Motorradserienproduktion an den öster-
reichischen Standorten stammt aus Europa (siehe G1-2, Einkaufsvolumen nach Kontinenten).
Den größten Umsatzanteil erwirtschaftete die Gruppe im Geschäftsjahr 2025 im Motorrad-Segment, weshalb der Fokus dieser nichtfinanziel-
len Erklärung auf diesem Segment liegt. Die als wesentlich identifizierten IROs können größtenteils mit der Motorradproduktion und -nutzung
in Verbindung gebracht werden. Im Vergleich zu den vorangegangenen Geschäftsjahren hat die Gruppe ihr Geschäftsmodell angepasst und
zieht sich zunehmend aus dem Verkauf von (Elektro-) Fahrrädern zurück. Das Angebot von IT-Lösungen und Online-Marketingprodukten
wurde vollständig eingestellt. Die Gruppe vertreibt ihre Produkte in zahlreichen Ländern über ein weltweites Händlernetzwerk. Die größten
Absatzmärkte befinden sich in Europa, Nordamerika (inkl. Mexiko) sowie Indien/Indonesien (über Bajaj). Wesentliche Änderungen bei den
geografischen Absatzmärkten im Vergleich zum Vorjahr waren im Geschäftsjahr 2025 nicht gegeben. Neben dem Händlernetzwerk arbeitet
die Gruppe mit zahlreichen Vertragswerkstätten zusammen, welche fachgerechte Reparaturen und Instandhaltungen durchführen und somit
die Lebensdauer der Fahrzeuge verlängern können. Nach dem Lebensende der Produkte ist von deren Demontage auszugehen. Bestimmte
Rohstoffe, wie zum Beispiel Metalle können anschließend wieder dem Materialkreislauf zugeführt werden.
Nachhaltigkeitspositionierung
Der Nachhaltigkeitsfokus der Bajaj Mobility-Gruppe liegt auf dem Klimaschutz und auf den Arbeitskräften des Unternehmens. Durch diverse
Maßnahmen soll die Nachhaltigkeitsentwicklung der Gruppe in diesen sowie den weiteren relevanten Bereichen gefördert werden.
Die Bajaj Mobility-Gruppe ist sich der Relevanz der Dekarbonisierung des Verkehrs bewusst (siehe Abschnitt E1). Um dieses gesamtgesell-
schaftliche Ziel zu unterstützen, wurde mit der Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie für die eigenen Geschäftstätigkeiten unter Einbe-
zug der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette begonnen. Diese soll mittelfristig finalisiert werden. Die Dekarbonisierungsstrategie soll
sich auf die Produktionsstandorte der Gruppe fokussieren und THG-Emissionen aller drei Scopes des Greenhouse Gas Protocol (GHG-Proto-
koll) umfassen. Aufgrund der komplexen, teilweise auch mehrstufigen, global weitverzweigten vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
können aus geographischer Sicht weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeiten erwartet werden. Fokus der Dekarbonisierungs-
strategie liegt auf dem Motorradsegment, dem der größte Anteil der THG-Emissionen zuzurechnen ist. Bereits in der Vergangenheit wurden
Maßnahmen zur Emissionsreduktion der Motorräder umgesetzt. Beispielsweise wurden batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge entwickelt
und auf dem Markt eingeführt. Dennoch sieht die Gruppe die nächsten Schritte in Richtung Dekarbonisierung sowie die zugehörigen, gesell-
schaftlichen Entwicklungen als Herausforderung, weshalb zukünftig weitere Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Zum Teil werden diese
im Abschnitt E1-3 beschrieben.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-27
Darüber hinaus erachtet die Gruppe die Weiterentwicklung ihrer Personalstrategie als relevanten Baustein. Dabei stehen die Gesundheit und
Sicherheit der Mitarbeiter und deren Weiterentwicklung an oberster Stelle. Die Personalstrategie hat somit umfassende Auswirkungen auf die
Arbeitskräfte der Gruppe (siehe Abschnitt S1).
Durch die wachsende Komplexität in der vorgelagerten Wertschöpfungskette nimmt die soziale und ökologische Verantwortung in der Liefer-
kette eine zunehmend wichtige Rolle ein. Gleichzeitig stellt die Komplexität auch eine Herausforderung in der Überwachung der Wertschöp-
fungskette dar (siehe Abschnitte S3 und G1-2). Auf weitere Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen wird in den Abschnitten zu SBM-3 in den
themenbezogenen Standards eingegangen.
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträger
Durch die Präsenz ihrer unterschiedlichen Produkte auf dem Weltmarkt hat die Bajaj Mobility-Gruppe verschiedene Anspruchsgruppen. De-
ren Interessen und Haltungen werden möglichst ausgewogen berücksichtigt. Die Gruppe ist stets bemüht einen kontinuierlichen Dialog mit
ihren Stakeholdern zu führen. Dabei wurde im Geschäftsjahr 2025 vermehrt der Fokus auf die unternehmensinterne Nachhaltigkeitskommu-
nikation gelegt. Dieser Prozess gliederte sich in die Bewusstseinsbildung sowie die Verbesserung der Partizipation in Bezug auf Nachhaltig-
keitsbelange. Beispielsweise wurde eine Intranetseite mit Nachhaltigkeitsinformationen erstellt und eine Feedback-Option eingebunden. Ar-
beitskräfte der Gruppe können sich somit direkt an das ESG-Team wenden und nachhaltigkeitsbezogene Anliegen und Fragen kommunizie-
ren. Die Stakeholder der Bajaj Mobility-Gruppe haben darüber hinaus die Möglichkeit mittels des Hinweisgeber-Systems ihre Anliegen an die
Gruppe zu richten. Weitere Informationen zum Hinweisgeber-System finden sich im Abschnitt G1-1.
Hervorzuheben ist zudem ein im Geschäftsjahr 2025 durchgeführtes und intern publiziertes Interview mit CEO Gottfried Neumeister zur Be-
deutung der Nachhaltigkeit für das Unternehmen sowie zu seiner persönlichen Haltung zur Nachhaltigkeit. Daraus konnten aufschlussreiche
Erkenntnisse gewonnen und in das Nachhaltigkeitsmanagement überführt werden.
Die nachhaltigkeitsbezogenen Ergebnisse des Stakeholder-Dialogs werden in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse der Gruppe berücksichtigt
und in den in Abschnitten GOV-1 und GOV-2 beschriebenen Abstimmungsterminen thematisiert. Sie fließen in die Entscheidungen des Ma-
nagements ein und spielen in ihrem Handeln eine relevante Rolle.
Einbezug Zweck Ergebnisse
Vorstand
» Abstimmungstermine
» Interview
» Abstimmungstermine: Information der Vorstände zu
den Nachhaltigkeitsmanagementprozessen der
Gruppe, Treffen von Entscheidungen über künftige
Entwicklungen
» Interview: Einordnung der allgemeinen Ausrichtung
des Nachhaltigkeitsmanagements im Unternehmens-
kontext
» Erkenntnisse in Bezug auf die
mögliche Weiterentwicklung des
Nachhaltigkeitsmanagements
» Grundlage für die Entwicklung der
Nachhaltigkeitsstrategie
Arbeitskräfte und deren Vertretungen
» Mitarbeitergespräche
» Schulungen
» Betriebsversammlungen
» Arbeitnehmervertretungen
» Informationsveranstaltungen
» Schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz
» Intranet
» Mitarbeiterapp: PITBOARD
» Aufnahme der Interessen der Arbeitskräfte und im
Rahmen der Wirtschaftlichkeit deren Umsetzung
» Beitrag zur Verbesserung der Zufriedenheit der
Arbeitskräfte
» Schaffen von Aufmerksamkeit für interne Richtlinien
und Prozesse
» Einhaltung von Menschen- und
Arbeitsrechten mit höchster
Priorität; Berücksichtigung bei allen
Prozessen
» Ableitung von Maßnahmen und
Prozessen im HR-Bereich
Anwender
» Orange Board
» Customer Surveys
» Customer Experience Camps &
Adventure Rallies
» Austausch mit Händlern
» Besseres Verständnis zu den Erwartungen und
Anforderungen durch den Einbezug der Anwender
» Informationen über relevante Entwicklungen
» Einfließen von Anforderungen und
Rückmeldungen der Kunden in
zukünftige Produktentwicklungen
» Sicherstellung der Produktqualität
und -sicherheit
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» Marktforschung
» Testrides
» Software/Tools
» Produktdatenblätter
» Webseiten
» Soziale Medien
» Schriftliche und mündliche Geschäftskor-
respondenz
» Maßnahmen zur Verbesserung der
Kundenzufriedenheit
Lieferanten
» Messen
» Online-Tools
» Schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz
» Lieferantenbesuche
» Operative Unterstützung
» Sicherstellung der Anforderungen
» Schnittstelle zur vorgelagerten Wertschöpfungskette
» Förderung langfristiger Geschäftsbeziehungen
» Weitergabe der Mindeststandards
entlang der vorgelagerten
Wertschöpfungskette
» Sammlung von Nachhaltigkeits-
daten entlang der Lieferkette
Händler
» Messen
» Produktvorstellungen
» Software-Lösungen
» Schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz
» Schnittstelle zu den Endkunden
» Einblick in die Anforderungen und Herausforderun-
gen der Händler als auch der Kunden
» Unterstützung durch Software-
Lösungen und Finanzierungs-
möglichkeiten
Kapitalmarkt
» Finanzberichte (halbjährlich, jährlich)
» Ad hoc-Mitteilungen
» Hauptversammlung
» ESG-Ratings
» Veranstaltungen und Roadshows
» Persönliche Gespräche
» Mitgliedschaft und Mitarbeit in
(inter)nationalen Initiativen (z.B. CIRA, IR-
Club Schweiz)
» Webseiten
» Social Media
» Schriftliche und mündliche
Geschäftskorrespondenz
» Finanzmedien
» Informationsvermittlung: Offenlegung von
(kurs-)relevanten Informationen
» Regelmäßige Information über
aktuelle Entwicklungen der Gruppe
» Formulierung und Beantwortung
von Fragen und Anliegen
» Bereitstellen von Informationen für
ESG-Ratings
» Aktiver Austausch (mit Rating-agen-
turen, Peers, Branchenvertretern)
Politik, Netzwerke und Verbände
» Vertreter des Unternehmens in Netzwerken
und Verbänden
» Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmen und
Organisationen
» Gegenseitiger Know-how-Austausch
» Nutzung von Synergien
» Sicherstellung von Compliance
» Informationsfluss
» Erfahrungsaustausch
Ergänzung in Bezug auf S1 SBM-2
Die Bajaj Mobility-Gruppe stellt über verschiedene Kommunikationswege sicher, dass Interessen der Arbeitskräfte erfasst und berücksichtigt
werden. Das soll zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit beitragen und Aufmerksamkeit für interne Richtlinien und Prozesse schaffen.
Gleichzeitig wird die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten als höchste Priorität in allen Unternehmensprozessen verankert. Entspre-
chende Maßnahmen und HR-Prozesse werden abgeleitet. Weitere Informationen zum Einbezug der Arbeitskräfte finden sich in der Tabelle
oberhalb sowie im Abschnitt S1 Arbeitskräfte des Unternehmens.
Ergänzung in Bezug auf S2 SBM-2
Die Gruppe legt im Code of Conduct (siehe Abschnitt G1-1) Grundsätze zum fairen, vertrauensvollen und respektvollen Miteinander und der
Einhaltung der Menschenrechte für sich und ihre Geschäftspartner fest. Der Anwendungsbereich des Codes of Conduct umfasst somit auch
die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette und soll zum Schutz der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette beitragen. Es fand kein
expliziter Einbezug dieser Arbeitskräfte statt. Die Interessen und Standpunkte der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette werden indirekt
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
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über die Value Chain Risk Analysis (VCRA) berücksichtigt. Ferner können sie ihre Anliegen über das Hinweisgeber-System an die Gruppe
melden. Weitere Informationen zu den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette finden sich im Abschnitt ESRS S2.
Ergänzung in Bezug auf S4 SBM-2
Die Verbraucher und Endnutzer bilden eine weitere wichtige Stakeholdergruppe. Ihre Interessen fließen unter anderem in das Produkt- und
Qualitätsmanagement und somit in das Geschäftsmodell der Gruppe ein. Um diesen Prozess zu unterstützen, wurde im Geschäftsjahr 2025
das Orange Board implementiert. Das Orange Board besteht aus diversen Motorradfahrern, die KTM dabei unterstützen sollen, die bestmögli-
chen Produkte für ihre Endnutzer herzustellen. Es wird auf die Rechte der Verbraucher und Endnutzer, ihrer Menschenrechte einbezogen,
geachtet. Weitere Informationen zum Umgang mit den Verbrauchern und Endnutzern finden sich im Abschnitt ESRS S4.
ESG-Ratings
ESG-Ratings dienen der Bewertung der Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen oder Institutionen indem sie deren Exposition gegenüber
ESG-Risiken und Auswirkungen auf das soziale und ökologische Umfeld dieser betrachten. Wie die Bajaj Mobility-Gruppe von verschiedenen
ESG-Ratingagenturen für ihre Nachhaltigkeitsleistung bewertet wird, zeigen die Scores in der nachfolgenden Tabelle (Basis der Bewertungen
waren Daten des Geschäftsjahrs 2024). Weiterführende Informationen zu den ESG-Ratings finden sich auf der Bajaj Mobility-Webseite.
Score 2025 Score 2024
EthiFinance (vormals Gaïa Research) 54 56
Inrate B- C+
S&P Global CSA 39 (Public Assessment)
1)
46
Sustainalytics 8,9 10,4
1) Für den S&P Global CSA-Score 2025 wurden durch die Gruppe keine unternehmensspezifischen Daten eingereicht. Die Bewertung stützt sich daher ausschließlich auf öffent-
lich zugängliche Informationen.
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden 32 Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) als wesentlich identifiziert. Sie werden
in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung genauer beschrieben. Zur leichteren Lesbarkeit wurden die IROs detaillierter in den jeweiligen
ESRS-Abschnitten dargestellt. Die identifizierten IROs konnten den Themen und Sub-Themen nach ESRS 1 Application Requirement 16 zu-
geordnet werden und werden inhaltlich großteils durch die ESRS-Angabepflichten abgedeckt. Individuelle, unternehmensspezifische Angaben
wurden ergänzend eingesetzt und tragen zu einem umfassenderen Bild bei, um die dargestellte Granularität zu stärken (zu finden in E1, E5,
S1, S4, G1). Diese unternehmensspezifischen Angaben wurden in den Abschnitten zu den themenbezogenen Standards gesondert gekenn-
zeichnet. Es wurden keine IROs identifiziert, welche ausschließlich mithilfe von unternehmensspezifischen Angaben dargestellt wurden. Fol-
gende IROs wurden im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich bewertet:
ESRS Thema # Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) WSK
1)
Umgang
E1 Klimawandel
Klimaschutz
01 Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 1 & 2) OO
Etablierung von
Klimaschutzmaßnahmen
02 Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 3) +VC+
03 Regulatorische Neuerungen im Nachhaltigkeitsbereich
mit Fokus auf die Bekämpfung des Klimawandels
OO
Anpassung an den
Klimawandel
04 Transitorische Risiken durch die Entwicklung hin zu
einer treibhausgasarmen Gesellschaft
OO,
+VC+
Energie
05 Verbrauch von (nicht)erneuerbaren Energien in der
Produktion der Fahrzeuge
OO
06 Verbrauch von nichterneuerbaren Energien in der
Produktnutzungsphase der Fahrzeuge
VC+
07 Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien OO
08 Abhängigkeit von zuverlässiger Energieversorgung für
die Produktions- und Assemblierungstätigkeiten
OO Multiple Sourcing &
Förderung der
Unabhängigkeit
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E5 Ressourcennutzung
und Kreislaufwirtschaft
Ressourcenzuflüsse,
einschließlich
Ressourcennutzung
09 Verbrauch von Primär- und Sekundärmaterialien in den
Produktionsprozessen
+VC
Multiple Sourcing &
Förderung der
Unabhängigkeit
10
Risiko von Verzögerungen in der Lieferkette und
eingeschränkte Materialverfügbarkeit
OO,
+VC
Ressourcenabflüsse im
Zusammenhang mit
Produkten und
Dienstleistungen
11 Langfristige Bindung von Ressourcen in Produkten und
nicht vollständig geschlossener Ressourcenkreislauf
OO,
VC+
Förderung der
Kreislaufwirtschaft
S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Sichere Beschäftigung
12 Durch Umstrukturierungen kann es zu Unsicherheiten,
Kündigungen und Unzufriedenheit kommen
OO
IROs entstehen aus
aktueller Situation (siehe
BP-2)
13 Temporäre Arbeitszeitreduktion OO
14 Personalrisiko und Fachkräftemangel OO
Verbesserung der
Arbeitsbedingungen
Gesundheitsschutz und
Sicherheit
15 Auftreten schwerer Arbeitsunfälle in Produktion und bei
Testfahrten
OO
Weiterbildung und
Kompetenzentwicklung
16 Sicherung der Zukunftsperspektiven und
Kompetenzentwicklung von Mitarbeitern durch
Weiterbildungsangebote
OO
Gleichbehandlung und
Chancengleichheit für alle
17 Interkulturelle Zusammenarbeit und individuelle
Weiterentwicklung
OO
18 Geschlechterungleichheiten in Bezahlung und
Führungspositionen
OO
Datenschutz
19 Gefahr des Datenverlusts oder Datenmissbrauchs OO
Datensicherheit,
Datenschutz
20 Verletzung von Datenschutzvorschriften und daraus
folgender Strafzahlungen
OO
S2 Arbeitskräfte in der
Wertschöpfungskette
Arbeitsbedingungen
21 Potenzielles Auftreten von Menschen- und
Arbeitsrechtsverletzungen in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette
+VC
Vertragliche Bedingungen
mit direkten
Geschäftspartnern und
Mindestanforderungen
hinsichtlich der
Nachhaltigkeitsleistung
insbesondere an
Lieferanten
Sonstige arbeitsbezogene
Rechte
22 Potenzielles Auftreten von Zwangsarbeit und
Kinderarbeit in der vorgelagerten Wertschöpfungskette
+VC
S4 Verbraucher und
Endnutzer
Persönliche Sicherheit von
Verbrauchern und/oder
Endnutzern
23 Produktmängel können zu Sicherheitsrisiken führen VC+
Forschung und
Entwicklung,
Kundenservicetätigkeiten
24 Finanzielle Risiken aufgrund von Produktmängeln VC+
25 Innovation neuer Technologien zum Schutz der
Endnutzer und anderer Verkehrsteilnehmer
OO,
VC+
Kundenzufriedenheit
26 Kundenzufriedenheit, erhöhte Wiederkaufs- und
Weiterempfehlungsrate
VC+
Datenschutz
27 Gefahr des Datenverlustes oder Datenmissbrauchs OO,
VC+
Datensicherheit,
Datenschutz
28 Risiko der Verletzung von Datenschutzvorschriften und
daraus resultierenden Strafzahlungen
OO,
VC+
G1 Unternehmensführung
Unternehmenskultur
29 Förderung einer verantwortungsbewussten
Unternehmenskultur
OO,
+VC+
Bewusstseinsbildung,
Transparenz
Management der
Beziehungen zu
Lieferanten, einschließlich
Zahlungspraktiken
30
Quotenbasierte Zahlungen an Lieferanten im Zuge des
Sanierungsverfahrens
+VC
Endet mit/nach Abschluss
des Sanierungsverfahrens
bzw. in dessen Nachgang
Schutz von Hinweisgebern
(Whistleblowers)
31 Stärkung des Vertrauens und Sicherheitsgefühls von
Hinweisgebern
OO,
+VC+
Bewusstseinsbildung,
Transparenz
Korruption und
Bestechung
32
Risiko von finanziellen Verlusten durch Korruptions- und
Bestechungsfälle
OO,
+VC+
1) WSK: Wertschöpfungskette; OO: Own Operations – eigene Geschäftstätigkeiten; +VC: upstream Value Chain – vorgelagerte WSK; VC+: downstream Value Chain – nachgelagerte WSK
Die als wesentlich identifizierten IROs fließen indirekt in die Unternehmensstrategie und das Geschäftsmodell ein. Insbesondere die IROs mit
Bezug zu den Produktionstätigkeiten und zur Produktnutzungsphase (siehe IROs in den Themenstandards E1, E5 und S4 ) sind eng mit dem
Geschäftsmodell der Gruppe verknüpft. Bisher führte das jedoch zu keinen grundlegenden Änderungen des Geschäftsmodells. Weitere Infor-
mationen zum Umgang mit den wesentlichen IROs auf Ebene der Verwaltungs- und Leitungsorgane finden sich in den Abschnitten GOV-1
und GOV-2.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-31
Die aktuellen finanziellen Effekte der wesentlichen Risiken und Chancen spiegeln sich im Wesentlichen in der Gewinn- und Verlustrechnung
(v.a. Umsätze im Motorradsegment, Betriebsausgaben) sowie in den Investitionsausgaben der Gruppe wider und werden auch im Zuge der
Risikobewertung verprobt. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Gruppe im Geschäftsjahr 2025 (siehe BP-2) sind die Investitionsausga-
ben im Vergleich zum Vorjahr deutlich zurückgegangen. Zudem werden (potenzielle) klimabezogene Auswirkungen auf den Konzernab-
schluss evaluiert. Wie im Kapitel 6. Schätzungen und Ermessensentscheidungen im Konzernanhang 2025 angegeben, erfolgt unter anderem
eine Berücksichtigung klimabezogener Faktoren im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten.
Szenario- und Resilienzanalysen
Der Einfluss wesentlicher Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell wurde über verschiedene Zeiträume hinweg betrachtet. Physische
Klimarisiken wurden im Zuge von Szenarioanalysen durch das Risikomanagement der Bajaj Mobility-Gruppe bewertet. Transitorische Klimari-
siken wurden mittels einer qualitativen Analyse bewertet, welche sich am 1,5°C-Szenario orientierte. Bei der Auswahl der Szenarien wurde
darauf geachtet, gegensätzliche Szenarien oder Szenarien am Rand des möglichen Spektrums zu berücksichtigen, um ein umfassendes Bild
der möglichen Risiken und Chancen zu erhalten. Bei den transitorischen Klimarisiken wurde aus diesem Grund die gesellschaftliche und
regulatorische Entwicklung im Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen angenommen. Das Szenario beschreibt die Entwicklung hin
zu einer treibhausgasneutralen Gesellschaft. Daher ist anzunehmen, dass es zu einer Veränderung hinsichtlich des Kaufverhaltens in Bezug
auf die verschiedenen Antriebstechnologien kommt. Dieser Wandel kann durch regulatorische Neuerungen verstärkt oder ergänzt werden.
Bei den physischen Klimarisiken wurden die Szenarien SSP1-2.6, SSP2-4.5 und SSP5-8.5 betrachtet. Insbesondere beim Szenario SSP5-8.5
ist von deutlichen klimatischen Veränderungen auszugehen. Weitere Informationen zu den Szenarioanalysen (z.B. zu deren genauer Defini-
tion oder betrachteten Zeithorizonten) finden sich in Abschnitt IRO-1.
Sowohl die Erkenntnisse der physischen Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse als auch die Betrachtung der transitorischen Klimarisiken und
-chancen flossen anschließend in die klimabezogene Resilienzanalyse ein. Hierbei wurden den wesentlichen klimabezogenen Risiken not-
wendige Maßnahmen zugeordnet und deren Umsetzbarkeit unter Berücksichtigung der Absatz- und Volumenplanung, analysiert. Aufgrund
der aktuell sehr volatilen rechtlichen Situation in der europäischen Union im Rahmen des EU Green Deals und des Green Industrial Deals,
kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu unerwarteten Änderungen in der regulatorischen Basis sowie des Verbraucherverhaltens
kommt. Die Gruppe überwacht die Unsicherheiten in Bezug auf die Annahmen laufend und passt ihre Analysen bei neuen Erkenntnissen
zeitnah an. Der Einfluss einzelner Risiken und Chancen auf das Geschäftsmodell sowie der Umgang mit diesen und den wesentlichen Auswir-
kungen wurden in den Abschnitten zu den Themenstandards (Abschnitte E1, E5, S1, S2, S4 und G1) beschrieben. Vorausgesetzt des Eintre-
tens der erwarteten Entwicklungen und Annahmen kann das Geschäftsmodell der Bajaj Mobility-Gruppe als resilient gegenüber den Auswir-
kungen des Klimawandels sowie den darin begründeten Anpassungen bewertet werden. Dies ist regelmäßig neu zu bewerten, da die Ein-
schätzung von externen Faktoren sowie Annahmen abhängig ist.
Änderungen der als wesentlich identifizierten IROs im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum
Im Geschäftsjahr 2025 wurde die im Vorjahr erstellte Wesentlichkeitsanalyse auf ihre Aktualität geprüft. Es ergaben sich zwei Änderungen bei
den wesentlichen Themen und IROs im Vergleich zum Vorjahr. Im Bereich S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette wurde aufgrund der
Aktualisierung das IRO 21 Potenziell schlechte Arbeitsbedingungen in bestimmten Branchen der Wertschöpfungskette durch das IRO 21
Potenzielles Auftreten von Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette ersetzt. Weiters wurde
die Definition von IRO 22 geringfügig angepasst. Die Bezeichnung der IROs 04 und 07 wurden geringfügig angepasst, jedoch ohne Auswir-
kung auf deren Definition.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Zur Identifikation der wesentlichen Themen wurde im Jahr 2024 eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS durchgeführt. Die Wesent-
lichkeitsanalyse wird jährlich auf Aktualität geprüft und gegebenenfalls angepasst – so auch im Geschäftsjahr 2025. Es ergab sich lediglich
eine geringfügige Änderung der Definition der wesentlichen IROs 21 und 22 aufgrund der Aktualisierung. Eine erneute Durchführung der
zugrundeliegenden Stakeholder-Einbeziehung (wie zum Bespiel Fokusinterviews) für die Ermittlung der IROs ist für das Geschäftsjahr 2027
geplant. Bedarfsgegeben kann der Rhythmus verkürzt werden. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse gliederte sich in die Inside-Out und die
Outside-In Perspektive. Die Inside-Out Perspektive betrachtet den Einfluss der Gruppe auf ihr Umfeld und basierte auf einem Impact Assess-
ment durch das ESG-Team. Die Outside-In Perspektive beschreibt den Einfluss von Nachhaltigkeitsthemen auf die Gruppe. Hierbei lag der
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-32
Fokus auf den finanziellen Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Abhängigkeiten, welche vom Risikomanagement-Team ermittelt
und bewertet wurden. Somit wurden Nachhaltigkeitsrisiken auf die gleiche Weise wie sonstige Risiken des Unternehmens evaluiert. Der Erhe-
bungsprozess wurde in den Risikomanagementprozess integriert und speist sich aus dessen Erkenntnissen. Im gesamten Prozess der dop-
pelten Wesentlichkeitsanalyse wurde durch den regelmäßigen Austausch zwischen ESG- und Risikomanagement sichergestellt, dass wechsel-
seitige Einflüsse berücksichtigt werden konnten.
Kontextanalyse: Im Zuge der Kontextanalyse wurden die vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten sowie eigenen Aktivitäten und Stand-
orte der Gruppe bestmöglich hinsichtlich potenzieller IROs evaluiert. Zudem erfolgten Analysen der Peer-Gruppe und der Anforderungen sek-
torspezifischer Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards. Die Einbindung der Stakeholder (zum Beispiel Mitarbeiter, Kapitalmarkt) geschah
im Geschäftsjahr 2024 in Form von Fokusinterviews und Fachgesprächen. Die Identifikation der IROs basierte auf der Long List des ESRS 1
Application Requirement 16. Ergänzt wurden die dort aufgeführten Themen mit den Erkenntnissen der Kontextanalyse. Weiters wurden öf-
fentlich zugängliche Studien und Analysen
2
sowie die Informationen der Stakeholder herangezogen, um IROs zu identifizieren und in einem
späteren Analyseschritt zu bewerten. Abgeschlossen wurde dieser Schritt durch eine erste Selektion an Themen und IROs, welche mit der
Gruppe in Verbindung stehen. Fokus der gesamten Voranalyse lag auf dem Motorradsegment der Gruppe, mit welchem ein Großteil der Um-
sätze, Investitions- und Betriebskosten verbunden sind. Implikationen und sich daraus ergebende IROs der weiteren Geschäftsbereiche wur-
den dennoch analysiert und in die Wesentlichkeitsanalyse inkludiert.
Bewertung der IROs: Als Nächstes folgte die Bewertung der Wesentlichkeit der einzelnen IROs. Die Bewertung der Auswirkungen erfolgte hin-
sichtlich der Kriterien Ausmaß, Umfang, Reversibilität und Wahrscheinlichkeit auf jeweils einer fünfstufigen Skala, welche mit qualitativen und
quantitativen Kenngrößen definiert wurde (siehe nachfolgende Tabellen). Im Falle positiver IROs entfiel das Kriterium der Reversibilität ersatzlos.
Bei tatsächlichen Auswirkungen oder Auswirkungen mit Bezug auf die Menschenrechte wurde eine Wahrscheinlichkeit von 100% angenommen.
Ausmaß der Auswirkungen (Scale) Umfang der Auswirkungen (Scope) Reversibilität der Auswirkungen
1 Minimal / unbedeutend Lokal / vereinzelte Personen betroffen Einfach und schnell wiederherstellbar
2 Klein / gering Regional / wenige Personen betroffen Mit gewissem Aufwand wiederherstellbar
3 Mittel / spürbar National / einige Personen betroffen Schwer wiederherstellbar
4 Hoch / kritisch EU-weit / viele Personen betroffen Sehr schwer wiederherstellbar
5 Absolut / katastrophal Global / sehr viele Personen betroffen Nicht wiederherstellbar/irreversibel
Die Bewertung der Risiken und Chancen erfolgte hinsichtlich des Ausmaßes und der Wahrscheinlichkeit – ebenfalls auf fünfstufigen Skalen
(siehe nachfolgende Tabellen) – und berücksichtigte sowohl Implikationen der wesentlichen Auswirkungen sowie von Abhängigkeitssituatio-
nen. Die Grundlage für die Bewertung bildete das Risikomanagement der Bajaj Mobility-Gruppe, welches Risiken und Chancen mit Hilfe ver-
schiedener Simulationsmodelle und Verteilungen (z.B. Binomialverteilung, PERT-Verteilung) bewertet. Durch diese Integration wird sicherge-
stellt, dass Nachhaltigkeitsrisiken gleichermaßen, wie andere Risiken des Unternehmens betrachtet werden.
Ausmaß der Risiken und Chancen
1 Sehr niedriges Risiko / sehr niedrige Chance
2 Niedriges Risiko / niedrige Chance
3 Mittleres Risiko / mittlere Chance
4 Hohes Risiko / hohe Chance
5 Sehr hohes Risiko / sehr hohe Chance
Zur Bewertung der Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen wurde dieselbe Skala verwendet, wie für die Bewertung der Wahrscheinlichkeit der
Risiken und Chancen.
2
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention:
https://whc.unesco.org/en/interactive-map/; Aqueduct Water Risk Atlas: https://www.wri.org/data/aqueduct-water-risk-atlas; Swiss Re rds4c: https://identity.swissre.com/; CICES:
cices.eu; FEMA’s international survey on motorcycle emissions: https://www.femamotorcycling.eu/wp-content/uploads/documents_library/web_results_emissions_sur-
vey_fema2021.pdf
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-33
Wahrscheinlichkeit der Auswirkungen, Risiken und Chancen in %
1 Minimal wahrscheinlich 20
2 Wenig wahrscheinlich 40
3 Mittel wahrscheinlich 60
4 Sehr wahrscheinlich 80
5 Höchst wahrscheinlich 100
Sowohl die Auswirkungen als auch die Risiken und Chancen wurden für die jeweils anwendbaren Zeithorizonte (kurz-, mittel- und langfristig)
spezifisch bewertet. Der Zeitraum mit der höchsten Bewertung war für die nachfolgende Kategorisierung in wesentliche und nicht wesentliche
IROs auf Basis einer Wesentlichkeitsgrenze ausschlaggebend. Dabei wurden die Bewertungen der Auswirkungen sowie der Risiken und
Chancen durch Division auf eine einheitliche Skala normalisiert. Als Wesentlichkeitsgrenze wurde der Wert 0,6 auf der möglichen Skala von 0-
1 festgelegt, wobei Null Nicht-Wesentlichkeit und Eins den höchstmöglichen Wesentlichkeitswert repräsentierten. Für die Kategorisierung als
wesentlich war es ausreichend, wenn das Thema aus der Inside-Out oder der Outside-In Perspektive den Schwellenwert der Wesentlichkeit
überstieg. Die in Abschnitt GOV-5 beschriebenen internen Kontrollen wurden auch für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse angewandt.
Kriterium Zugrundlegende Fragestellungen
Auswirkungen
Ausmaß (Scale) Wie sehr beeinflusst die Auswirkung die Umwelt, betroffene Personen oder die Gesellschaft unter
Berücksichtigung bereits bestehender Maßnahmen? Geplante Maßnahmen wurden nicht
berücksichtigt.
Umfang (Scope) Wie groß ist die Tragweite gemessen an geografischen Skalen oder Anzahl betroffener Personen?
Reversibilität Wie leicht kann der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden?
Risiken und
Chancen
Ausmaß Wie groß und schwerwiegend ist das Risiko oder die Chance unter Berücksichtigung bestehender
Maßnahmen?
Auswirkungen,
Risiken und
Chancen
Wahrscheinlichkeit
Wie wahrscheinlich ist das Eintreten der Auswirkung, des Risikos oder der Chance innerhalb eines
festgelegten Zeitraums?
Ergänzungen aufgrund der themenbezogenen Anforderungen an die Wesentlichkeitsanalyse
E1 Klimawandel: Die Gruppe trägt als Hersteller von motorbetriebenen Fahrzeugen durch den Ausstoß von THG zum Klimawandel bei. Ein
Großteil der THG-Emissionen entsteht in der nachgelagerten Wertschöpfungskette – konkret in der Nutzungsphase der Fahrzeuge (Scope
3.11 des GHG-Protocol). Bei der Bewertung der Wesentlichkeit der THG-Emissionen berücksichtigte die Gruppe THG-Bilanzen der Vorjahre
und konnte somit primäre Emissionstreiber identifizieren. Weitere Informationen zur aktuellen THG-Bilanz finden sich im Abschnitt E1-6.
Ferner wurden externe Faktoren, wie der gesellschaftliche und regulatorische Wandel berücksichtigt.
Bei der Ermittlung klimabedingter physischer Risiken überarbeitete die Gruppe im Geschäftsjahr 2025 ihre zugrundeliegende Klimarisiko-
und Vulnerabilitätsanalyse, um auf die zukünftig geforderte Quantifizierung der physischen Klimarisiken vorbereitet zu sein und bezog zusätz-
lich neue wissenschaftliche Erkenntnisse ein. Zu den möglichen Schadensfällen zählen Schäden an der Infrastruktur der Gruppe sowie Pro-
duktionsunterbrechungen aufgrund von physischen Klimaereignissen. Wie auch in der Vorjahresanalyse stützte sich die Gruppe auf Daten
einer speziellen Software-Lösung, welche die aktuelle sowie zukünftige Exposition von Standorten hinsichtlich physischer Klimarisiken be-
trachtet. Es wurden die Zeiträume bis 2030 und bis 2060 sowie die Klimaszenarien SSP1-2.6, SSP2-4.5 und SSP5-8.5 berücksichtigt. Grund
für die Auswahl der Zeithorizonte (kurz-, mittel- und langfristig) und Klimaszenarien waren zum einen externe Faktoren, wie zum Beispiel
verbindliche Vorgaben in Regularien oder Verträgen. Zum anderen erlaubten diese einen breit gefächerten Blick auf mögliche Risiken, da
jeweils Randpositionen betrachtet werden. Die Klimaszenarien definieren sich wie nachfolgend
3
:
» SSP1-2.6: Erreichung von Netto-Null-Emissionen bis zum Jahr 2070
» SSP2-4.5: keine Veränderung der CO
2
-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts im Vergleich zur derzeitigen Emissionsintensität
» SSP5-8.5: Verdopplung der CO
2
-Emissionen bis zum Jahr 2050
Die überarbeitete Analyse basierte auf dem Hazard-Exposure-Modell (HEV-Modell) des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC),
das Risiken als Zusammenspiel von Gefahr (Hazard), Exponierung (Exposure) und Verletzlichkeit (Vulnerability) definiert. Die Analyse stellt
3
Für weitere Informationen siehe: IPCC, 2023: Climate Change 2023: Synthesis Report. Contribution of Working Groups I, II and III to the Sixth Assessment Report of the Inter-
governmental Panel on Climate Change [Core Writing Team: H. Lee and J. Romero (eds.). IPCC, Geneva, Switzerland, 184 pp., doi: 10.59327/IPCC/AR6-9789291691647.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-34
damit ein vollständiges Bild der Risikolage hinsichtlich physischer Klimarisiken sicher. Das Ergebnis der Klimarisiko- und Vulnerabilitätsana-
lyse ergab keine wesentlichen physischen Klimarisiken an den wesentlichen Produktionsstandorten der Gruppe.
Klimabedingte Übergangsrisiken und -Chancen wurden im Risikomanagementprozess über drei Zeiträume (kurz-, mittel- und langfristig)
hinweg berücksichtigt. Dabei wurde als Bewertungsgrundlage eine Entwicklung angenommen, welche sich am SSP1-2.6 Szenario orientiert
und somit in Einklang mit dem Pariser Klimaschutzabkommen steht. Dieser Ansatz ist aufgrund seiner transformativen Art mit den größten
Übergangsrisiken und -chancen in Verbindung zu bringen. Besonderer Fokus lag auf der aktuellen klimapolitischen Situation in der europäi-
schen Union, da diese den zentralen regulatorischen Rahmen für die Gruppe bildet. In die Analyse floss das Ausmaß der Risiken und Chan-
cen sowie deren Wahrscheinlichkeit ein. Schwerpunkt der Analyse lag auf potenziell betroffenen Geschäftstätigkeiten. Da der Großteil der
THG-Emissionen dem Scope 3.11 zuzuordnen sind, ist dieser verhältnismäßig am stärksten mit Übergangsrisiken und -chancen verbunden.
Durch die Analyse konnten zwei wesentliche Übergangsereignisse identifiziert werden (IROs: 03, 04).
Die Erkenntnisse der auf physischen Klimarisiken basierenden Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse sowie der Analyse der transitorischen
Klimarisiken und Chancen flossen in die Resilienzanalyse (zum Umfang, den Inhalten und Ergebnissen der Analyse inklusive einer Beurtei-
lung des Geschäftsmodells siehe SBM-3) ein.
E2 Umweltverschmutzung: Bei der Bewertung der IROs im Zusammenhang mit der Umweltverschmutzung wurde das Vorhandensein von
Abfallmanagementsystemen berücksichtigt. Es wurden die verwendeten gefährlichen Arbeits- und Betriebsstoffe analysiert und in besorgnis-
erregende und besonders besorgniserregende Stoffe unterteilt. Fokus der Analyse war die eigene Geschäftstätigkeit der Gruppe. Unter Einbe-
zug verschiedener Fachbereiche und Stakeholder wurden die Präventivmaßnahmen, welche ein Austreten der Stoffe verhindern sollen, be-
trachtet. Fokus der Analyse lag auf den Produktionsstandorten der Gruppe in Mattighofen und Munderfing. Des Weiteren wurden alle produ-
zierenden Standorte hinsichtlich ihrer Entfernung zu besonders schützenswerten Umweltgebieten überprüft
4
. Lediglich ein Standort befand
sich in Nähe zu einem derartigen Gebiet. Dieser Standort gehört zu einem im Geschäftsjahr 2025 entkonsolidierten Geschäftsbereich. Schutz-
maßnahmen wurden hier bereits in der Vergangenheit implementiert. Lokale Gemeinschaften wurden am Standort Munderfing in Form von
Fokusinterviews konsultiert. Es wurden keine wesentlichen IROs im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung identifiziert.
E3 Wasser- und Meeresressourcen: Die Bajaj Mobility-Gruppe führte eine datenbankgestützte
5
Standortanalyse bezüglich möglicher Wasserri-
siken durch. Fokus der Analyse war die eigene Geschäftstätigkeit der Gruppe. Allerdings wurden auch die Hauptstandorte von Bajaj Auto und
CFMOTO berücksichtigt. Bei wesentlichen Standorten in Gebieten mit erhöhtem Wasserrisiko wurde deren Wassermanagement unter Berück-
sichtigung der Tätigkeiten am Standort analysiert. Dabei handelte es sich um Standorte in Indien und den USA. Beim Standort in den USA
handelt es sich primär um einen Bürostandort. Am Standort von Bajaj Auto in Indien ist bereits ein umfassendes Wassermanagement imple-
mentiert. Lokale Gemeinschaften wurden lediglich am Standort Munderfing in Form von Fokusinterviews konsultiert. Es wurden keine wesent-
lichen IROs im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen identifiziert.
E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme: Die Bewertung der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und Ökosysteme, welche auf mehreren
Datenbanken
6
basierte, bezweckte die Identifikation von Standorten der Gruppe in der Nähe von besonders schützenswerten Umweltgebieten.
Es wurde ein Standort in der Nähe eines besonders schützenswerten Gebietes identifiziert. Der Standort gehört zu einer inzwischen entkonsoli-
dierten Gesellschaft und hatte in der Vergangenheit bereits ausreichende Schutzmaßnahmen gegen mögliche Auswirkungen auf die schützens-
werte Umwelt umgesetzt, sodass kurz-, mittel- und langfristig keine negativen Einflüsse auf das Gebiet erwartet werden. Ergänzend berücksich-
tigte die Gruppe Auswirkungen durch die Gewinnung von Rohstoffen auf die biologische Vielfalt in der vorgelagerten Wertschöpfungskette.
Die Abhängigkeit von Ökosystemdienstleistungen wurde durch das Risikomanagement auf Basis der Common International Classification of
Ecosystem Services (CICES) V.5.2
7
in Betracht gezogen. Es wurde eine Abhängigkeit von den Ökosystemdienstleistungen 3.1.1.1 und 6.1.1.1
festgestellt. Eine gravierende Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen wird jedoch über alle drei Zeithorizonte (kurz-, mittel und lang-
fristig) hinweg als unwahrscheinlich eingestuft und die Abhängigkeit somit als nicht wesentlich bewertet. Weitere Risiken und Chancen wur-
den nicht betrachtet. Lokale Gemeinschaften wurden nicht konsultiert. Es wurden keine wesentlichen IROs im Zusammenhang mit biologi-
scher Vielfalt und Ökosystemen identifiziert.
4
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention:
https://whc.unesco.org/en/interactive-map/;
5
Aqueduct Water Risk Atlas: https://www.wri.org/data/aqueduct-water-risk-atlas;
6
Natura 2000: https://natura2000.eea.europa.eu/; Key Biodiversity Areas: https://www.keybiodiversityareas.org/sites/search; Unesco World Heritage Convention:
https://whc.unesco.org/en/interactive-map/;
7
Verfügbar unter: https://cices.eu/
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-35
E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft: Zur Ermittlung wesentlicher IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislauf-
wirtschaft betrachtete die Gruppe ihre verschiedenen Geschäftstätigkeiten und die Ressourcenzu- und -abflüsse im Vorjahr. Für den Ressour-
cenzufluss wurde dabei die Herstellung der Fahrzeuge als wesentlich identifiziert. Die Fahrzeuge sind auch hinsichtlich des Ressourcenab-
flusses und der Kreislaufwirtschaft wesentlich. Im Geschäftsjahr 2025 beschaffte die Gruppe verschiedene Rohstoffe und Materialen, darun-
ter Stahl, Aluminium, Kunststoff und Gummi. Eine Analyse der eingesetzten Materialien nach Gewicht findet sich im Abschnitt E5-4. Lokale
Gemeinschaften wurden nicht konsultiert.
G1 Unternehmensführung: Mit Ausnahme des Managements der Lieferantenbeziehungen existieren in der Unternehmensführung keine sig-
nifikanten, relevanten Unterschiede zwischen den Gesellschaften, Standorten oder Geschäftstätigkeiten der Bajaj Mobility-Gruppe. Auf eine
Unterscheidung nach Standort, Tätigkeit, Sektor oder Struktur der Transaktion zur Ermittlung der wesentlichen IROs im Zusammenhang mit
der Unternehmensführung wurde demnach verzichtet, da die möglichen IROs in Bezug auf Governance bei der Bajaj Mobility AG holistisch
vom Risikomanagement in Kooperation mit der Rechtsabteilung betrachtet und definiert werden. Bei Analyse des Managements der Lieferan-
tenbeziehungen wurde die wirtschaftliche Lage der Gruppe im Geschäftsjahr 2025 sowie im Vorjahr in Betracht gezogen. Die IROs wurden
zum Teil spezifisch für die Gesellschaften im Sanierungsverfahren identifiziert.
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Für die Sicherstellung einer vollständigen Berichterstattung wurden die ESRS-Datenpunkte zunächst auf Grundlage der Ergebnisse der dop-
pelten Wesentlichkeitsanalyse abgeleitet. In einem weiteren Schritt wurden diese hinsichtlich ihrer Relevanz für die Gruppe und ihre Stakehol-
der analysiert und mögliche Übergangsbestimmungen evaluiert. Das verbleibende Set relevanter ESRS-Datenpunkte wurde ergänzt um ein-
zelne unternehmensspezifische und zusätzliche Angaben. Datenpunkte zu Konzepte, Maßnahmen und Zielen wurden anhand der wesentli-
chen Auswirkungen, Risiken und Chancen beurteilt und in der Berichterstattung diesen zugeordnet. Eine Übersicht zu den thematisierten
Angabepflichten sowie zu den Informationen aufgrund weiterer EU-Rechtsvorschriften finden sich im Anhang der nichtfinanziellen Erklärung.
4.2 EU-TAXONOMIE: ANGABEN NACH ARTIKEL 8 DER VERORDNUNG (EU) 2020/852 (TAXONOMIE-VERORDNUNG)
Im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (EU Action Plan on Sustainable Finance) ist die Umlenkung von
Kapitalströmen in nachhaltige Investitionen eine wesentliche Zielsetzung. Vor diesem Hintergrund trat Mitte 2020 die EU-Taxonomie-Verord-
nung (Taxonomie-VO, Verordnung (EU) 2020/852) in Kraft, die als einheitliches und rechtsverbindliches Klassifizierungssystem festlegt, wel-
che Wirtschaftstätigkeiten in der EU als ökologisch nachhaltig gelten. Ergänzend dazu hat die Europäische Kommission verschiedene dele-
gierte Verordnungen erlassen, insbesondere die delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel)
iVm (EU) 2023/2485 (Umweltziele 1 bis 2), die delegierte Verordnung (EU) 2021/2178 (Verordnung zur Offenlegungspflicht) und die dele-
gierte Verordnung (EU) 2023/2486 (Umwelt-Taxonomie, Umweltziele 3 bis 6). Im Jänner 2026 wurde die delegierte Verordnung (EU)
2026/73 zur Vereinfachung der Berichterstattung der EU-Taxonomie veröffentlicht. Die damit ergangenen Erleichterungsvorschriften für die
EU-Taxonomie werden in der Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025 bereits angewendet. Weitere Informationen zur Umsetzung der
Erleichterung finden sich in den nachfolgenden Abschnitten.
Die EU-Taxonomie enthält folgende sechs Umweltziele:
1. Klimaschutz
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-36
Bei der Klassifizierung der Wirtschaftstätigkeiten wird zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität unterschieden. Eine Wirt-
schaftstätigkeit ist taxonomiefähig, wenn sie im Katalog der Taxonomie-VO erfasst wird und somit potenziell zur Erreichung eines oder mehre-
rer Umweltziele beitragen kann. Für die Taxonomiekonformität einer Wirtschaftstätigkeit ist die kumulative Prüfung und Erfüllung der drei
folgenden Bedingungen nachzuweisen:
» Wesentlicher Beitrag: Die Wirtschaftstätigkeit leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele.
» Do No Significant Harm (DNSH): Die Wirtschaftstätigkeit führt nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele.
» Mindestschutz: Soziale Mindestschutz-Kriterien werden eingehalten.
Über die Ergebnisse der Klassifizierung ist jährlich zu berichten. Dabei sind die in der Verordnung definierten Kennzahlen zu Umsatz, Investi-
tionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) auszuweisen.
Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2025
Aufgrund von Art. 8 Z. 1 der Taxonomie-VO iVm § 267a UGB ist die Bajaj Mobility AG dazu verpflichtet, die Regulatorik der Taxonomie-VO
anzuwenden. Gemäß § 245a Abs. 1 UGB wurde der Konzernabschluss der Bajaj Mobility AG zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 nach
den IFRS aufgestellt. Die zur Berechnung der Umsatz-, CapEx- und OpEx-Kennzahlen genutzten Beträge basierten auf den mittels Vollkonso-
lidierung berichteten Zahlen. Demzufolge sind Unternehmen, welche nach der Equity-Methode bilanziert wurden, nicht berücksichtigt. Der
Konsolidierungskreis entspricht jenem der Finanzberichterstattung (für weitere Informationen siehe Kapitel II. Konsolidierungskreis und XII.
Konzernunternehmen (Beteiligungsspiegel) des Konzernanhangs 2025).
Der Prozess zur Umsetzung der Anforderungen gemäß Taxonomie-VO basierte auf der bereits seit dem Geschäftsjahr 2023 angewendeten
Bewertungsmethodik. Sie beinhaltet Kriterien für die eindeutige Zuordnung der eigenen Wirtschaftsaktivitäten zu den in der Taxonomie-VO
gelisteten Wirtschaftstätigkeiten.
Eine relevante Änderung des Prozesses stellt die erstmalige Anwendung der De-minimis-Schwelle der delegierten Verordnung (EU) 2026/73
dar. Diese Regelung besagt, dass Wirtschaftstätigkeiten, die kumuliert einen geringeren Anteil als 10% des KPI-Nenners repräsentieren, als
finanziell nicht wesentlich definiert werden können. Für diese Tätigkeiten ist daher keine Bewertung ihrer Taxonomiefähigkeit oder Taxonomie-
konformität erforderlich.
Die Bearbeitung der Anforderungen aus der Taxonomie-VO erfolgte primär durch das ESG-Team in Zusammenarbeit mit den Abteilungen
Controlling und Accounting. Bedarfsbezogen wurden weitere Bereiche involviert.
Die Feststellung der Taxonomiefähigkeit und -konformität erfolgte in folgenden Prozessschritten:
1. Abgrenzung der einzubeziehenden Unternehmen
2. Analyse umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
3. Analyse nicht umsatzbezogener Wirtschaftsaktivitäten
4. Unterscheidung der Wirtschaftsaktivitäten hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit (De-minimis-Schwelle)
5. Zuordnung der finanziell wesentlichen Aktivitäten zu den Wirtschaftstätigkeiten (Taxonomiefähigkeit)
6. Prüfung der Konformitätsbedingungen (wesentlicher Beitrag, DNSH-Kriterien, Mindestschutzkriterien)
7. Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen
8. Berichterstattung inklusive Meldebögen
Wirtschaftsaktivitäten
Die Analyse der Wirtschaftsaktivitäten unterteilte sich in die Betrachtung der umsatzbezogenen und der nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivi-
täten. Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten generieren einen Umsatz für das Unternehmen und umfassen das gesamte Produktportfolio sowie
die damit verbundenen Investitionen und Kosten. Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten beziehen sich auf Investitionen und Kosten, die
nicht mit dem Geschäftsmodell und den Umsätzen in Verbindung stehen, jedoch im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit erfolgen.
Ein wesentlicher Faktor für die Analyse und Klassifizierung der umsatzbezogenen Aktivitäten bestand insbesondere im Mobilitätsbereich der
Bajaj Mobility-Gruppe in der Unterscheidung des Geschäftsmodells und der Antriebstechnologie. Das Geschäftsmodell wurde dabei in Handel
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-37
und Herstellung/Assemblierung unterteilt. Wurden Produkte zugekauft und ohne wesentliche Änderung wieder verkauft, erfolgte eine Zuwei-
sung zum Geschäftsmodell Handel und demzufolge eine Ausweisung als nicht taxonomiefähig (siehe Abschnitt „Umsatzbezogene Wirt-
schaftsaktivitäten“). Die Differenzierung der Antriebstechnologie in Verbrennungsmotor und batterie-elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge war
für die Prüfung der Taxonomiekonformität bedeutend und wird im Abschnitt „Konformitätsbedingungen“ genauer erläutert.
Umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
Das Geschäft der Bajaj Mobility-Gruppe umfasst die Entwicklung, Herstellung/Assemblierung und den Vertrieb von Kraftfahrzeugen. Alle Akti-
vitäten, die damit in direkter Verbindung stehen, wurden dem Umweltziel Klimaschutz (climate change mitigation: CCM) und in weiterer Folge
der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien zugeordnet. Damit erfolgte die Klassifizierung der Kraft-
fahrzeuge als taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeit. Ausgenommen von der Zuordnung zu der Wirtschaftstätigkeit sind Fahrzeuge, die durch
Partner der Gruppe assembliert oder extern bezogen werden und als Handelsware identifiziert wurden.
Einen weiteren Wirtschaftszweig stellt der Handel mit (Elektro-) Fahrrädern dar. Diese Produkte werden zu Handelszwecken bezogen und
wurden somit nicht der Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien zugeordnet.
Produkte, welche nicht direkt einer Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden konnten, wurden als nicht taxonomiefähig klassifiziert. Darunter fiel
unter anderem der Verkauf von PG&A-Artikeln (Parts, Garments & Accessories – Teile, Bekleidung & Accessoires), die zu Handelszwecken
bezogen werden, sowie von Fahrwerkskomponenten und deren technischem Zubehör (zum Beispiel Produkte der Marke WP), da durch
diese eine Verbesserung der Umweltleistung nicht gegeben ist. Darüber hinaus umfasst die Geschäftstätigkeit Leistungen in den Bereichen
Forschung und Entwicklung sowie digitale Transformation, die größtenteils für interne Zwecke in Anspruch genommen werden. Leistungen an
Dritte in diesen Bereichen konnten keiner Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden und wurden demnach als nicht taxonomiefähig ausgewie-
sen. Der Wirtschaftszweig Motorsport wurde ebenfalls als nicht taxonomiefähig klassifiziert.
Für das Geschäftsjahr 2025 wurde die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien, welche einen Beitrag
zum Umweltziel Klimaschutz leistet, als umsatzbezogene Wirtschaftstätigkeit in Verbindung mit der Taxonomie-VO definiert. Die der Wirt-
schaftstätigkeit zugeordneten Wirtschaftsaktivitäten umfassen die Assemblierung und den Verkauf von Kraftfahrzeugen.
Nicht umsatzbezogene Wirtschaftsaktivitäten
Die Analyse der nicht umsatzbezogenen Wirtschaftsaktivitäten im Geschäftsjahr 2025 basierte auf den im Geschäftsjahr 2024 geführten Ge-
sprächen mit den Fachabteilungen, wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich Immobilienmanagement lag. Im Rahmen der weiteren Analyse
wurde die eindeutige Zuordenbarkeit der Kosten und Investitionen zur jeweiligen Wirtschaftstätigkeit geprüft und umgesetzt, um eine Doppel-
zählung in der Berechnung auszuschließen. Die Zuordnung erfolgte auf Basis einer klaren Methodik, welche auch die Vergleichbarkeit mit
den Vorjahren sicherstellt.
Konformitätsbedingungen
Finanziell wesentliche Wirtschaftstätigkeit
Code Wirtschaftstätigkeit KPI Wesentlicher Beitrag DNSH
CCM 3.3. Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien Umsatz, CapEx, OpEx erfüllt nicht erfüllt
Wesentlicher Beitrag
Um die Erfüllung der technischen Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz zu prüfen, erfolgte für die
Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3. Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien eine Klassifizierung der Kraftfahrzeuge nach den Antriebs-
technologien Verbrennungsmotor und batterie-elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge. Fahrzeuge im Motorradsegment (Fahrzeuge der Klasse L)
leisten ausschließlich mit einer CO
2
-Abgasemission von 0 g CO
2
e/km einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Umweltziels. Personen-
kraftfahrzeuge (Fahrzeuge der Klasse M1) dürfen bis 31. Dezember 2025 höchstens eine CO
2
-Emission von 50 g CO
2
/km ausstoßen, um die
Anforderungen zu erfüllen. Anhand dieser Bewertungskriterien erfüllten ausschließlich die batterie-elektrisch betriebenen Motorräder der
Bajaj Mobility-Gruppe die technischen Bewertungskriterien für den wesentlichen Beitrag.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-38
Do No Significant Harm (DNSH)
Das DNSH-Kriterium wurde für die Wirtschaftstätigkeit CCM 3.3 Herstellung von CO
2
-armen Verkehrstechnologien, welche die technischen
Bewertungskriterien für einen wesentlichen Beitrag zu einem Umweltziel erfüllte, geprüft. Die Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse (Krite-
rium 2: Anpassung an den Klimawandel) wurde im Geschäftsjahr 2025 aktualisiert. Weitere Informationen zur Analyse finden sich in den
Abschnitten IRO-1 und SBM-3. Die Gruppe konnte die erforderlichen Nachweise zur Erfüllung des DNSH-Kriteriums (insbesondere Kriterium
5: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) nicht vollständig erbringen. Daher wurde für diese Wirtschaftstätigkeit keine
Taxonomiekonformität erreicht.
Mindestschutz
Abschließend ist sicherzustellen, dass Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-
Prinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO-Kernarbeitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta stehen. Da bei der
als finanziell wesentlich identifizierten Wirtschaftstätigkeit die kumulative Erfüllung der Konformitätskriterien des wesentlichen Beitrags und des
DNSH-Kriteriums nicht gegeben war, wurde auf eine gesonderte Prüfung des Mindestschutzes im Zuge der EU-Taxonomie verzichtet.
Im Rahmen der unternehmerischen Sorgfaltspflicht setzte sich die Gruppe jedoch mit relevanten Risiken auseinander, wie zum Beispiel in
Bezug auf die Menschenrechte (einschließlich Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeits- und Verbraucherrechte), Bestechung, Bestechungsauffor-
derung und Erpressung. Weitere Informationen zur Sorgfaltspflicht der Bajaj Mobility AG sind im Abschnitt GOV-4 verfügbar.
Berechnung der Kennzahlen
In die Berechnung der Kennzahlen gemäß Taxonomie-VO wurden alle vollkonsolidierten Gesellschaften einbezogen. Doppelzählungen wurden
vermieden, da die Zuordnung zu einer Wirtschaftstätigkeit direkt erfolgte. Die Zuordnung erfolgte auf Basis einer klaren Methodik, welche
auch die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren sicherstellt.
Umsatz-Kennzahl
Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
eines Geschäftsjahres zu den Gesamtumsatzerlösen des Geschäftsjahres. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter dieser Posi-
tion ausgewiesenen Beträge stellten die Basis für die Umsatzerlöse (Nenner) dar.
m€
2025 2024
Umsätze aus Kundenverträgen 1.002,8 1.866,9
Sonstige Umsatzerlöse 6,6 12,1
Umsatzerlöse (Nenner) 1.009,4 1.879,0
Die Gesamtumsatzerlö
se des Geschäftsjahres 2025 von € 1.009,4 Mio. (2024: € 1.879,0 Mio.) (siehe Kapitel III. Segmentberichterstattung im
Konzernanhang 2025) bildeten gemäß Taxonomie-VO den Nenner der Umsatz-Kennzahl. Durch eine Detailanalyse der Umsatzerlöse erfolgte
die Zuordnung des jeweiligen Umsatzes zu den Wirtschaftstätigkeiten. Die jeweils zugeordneten Anteile der taxonomiefähigen Wirtschaftstätig-
keiten stellten den Zähler dar.
Im Vergleich zum Vorjahr gab es im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatzrückgang von rund 46% (für weitere Details siehe Kapitel III. Segment-
berichterstattung im Konzernanhang 2025). Dieser wirkte sich auf die Höhe der taxonomiefähigen Umsatzerlöse sowie auf den Anteil des
taxonomiefähigen Umsatzes am Gesamtumsatz der Bajaj Mobility AG aus (2025: 54,3%, 2024: 62,4%). Ein taxonomiekonformer Anteil
konnte wie im Vorjahr nicht ausgewiesen werden.
CapEx-Kennzahl
Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme CapEx gibt den Anteil der Investitionsausgaben (CapEx) an, der entweder mit taxonomiefähigen
bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder mit dem Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxonomiefähigen bzw. taxonomie-
konformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
Gemäß der Taxonomie-VO umfasst die Basis der Investitionsausgaben (Nenner) die Zugänge an Sachanlagen und immateriellen Vermögens-
werten vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Außerdem enthält der Nen-
ner auch Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, die aus Unternehmenszusammenschlüssen resultieren (Anwendung
von IFRS (IAS 16, 38, 40, 41, IFRS 16) oder nationalen Rechnungslegungsmethoden, falls IFRS nicht angewendet werden). Zugänge zum
Goodwill sind nicht in die Berechnung miteinzubeziehen.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-39
m€ 2025 2024
IAS 16 Sachanlagen 25,5 206,9
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte 4,6 204,7
IFRS 16 Leasingverhältnisse 47,7 44,6
Investitionsausgaben (Nenner) 77,8 456,2
Den Nenner der CapEx-Kennzahl der Gruppe bildeten für das Geschäftsjahr 2025 somit die Zugänge zu den materiellen und immateriellen
Vermögenswerten sowie die Zugänge aus aktivierten Nutzungsrechten an den vorher genannten Vermögenswerten in Höhe von € 77,8 Mio.
(2024: € 456,2 Mio.) (siehe Zugänge in den Anhangsangaben 23. Immaterielle Vermögenswerte und 24. Sachanlagen). Zugänge aus Konso-
lidierungskreisänderungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2025 auf € 0 Mio. (2024: € 193,9 Mio.). Nicht enthalten sind Anzahlungen an
Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten.
Die kumulierten Investitionsausgaben, der als finanziell nicht wesentlich definierten Aktivitäten, betrugen im Geschäftsjahr 2025 € 2,6 Mio.
Das entspricht 3,4% der gesamten Investitionsausgaben. Die als finanziell nicht wesentlich definierten Aktivitäten umfassten Investitionen in
Mitarbeitermobilität, Gütertransport und Gebäudeinfrastruktur.
Der Vergleich der Geschäftsjahre 2024 und 2025 zeigte einen Rückgang der Investitionen des Nenners gemäß Taxonomie-VO, der vor allem
auf die Zugänge durch Unternehmenszusammenschlüsse im Geschäftsjahr 2024 zurückzuführen ist. Bei Betrachtung der Anteile der taxono-
miefähigen Investitionsausgaben an den Investitionsausgaben des Nenners ist im Vergleich zum Vorjahr der Anteil des taxonomiefähigen
CapEx leicht gestiegen (2025: 94,3%, 2024: 93,0 %). Ein taxonomiekonformer Anteil konnte nicht ausgewiesen werden (2024: 0,87%).
OpEx-Kennzahl
Der taxonomiefähige bzw. taxonomiekonforme OpEx gibt den Anteil der Betriebsausgaben (OpEx) im Sinne der Taxonomie-VO an, der entwe-
der mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten oder mit dem Erwerb von Produkten und Leistungen aus taxono-
miefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
Gemäß Taxonomie-VO umfasst die Basis der Betriebsausgaben (Nenner) die direkten, nicht aktivierten Kosten für Forschung und Entwick-
lung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristige Leasingverhältnisse (Short-Term-Leasing), Wartung und Instandhaltung sowie alle anderen
direkten Ausgaben für die laufende Instandhaltung von Sachanlagen durch das Unternehmen oder Dritte, die notwendig sind, um die fortlau-
fende und wirksame Funktionsfähigkeit dieser Anlagen zu gewährleisten (zum Beispiel Kosten für Reinigung).
m€
2025 2024
Kurzfristiges Leasing 30,0 34,3
Wartung und Reparatur 10,7 17,8
Sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten
des Sachanlagevermögens
2,1 2,7
Betriebsausgaben (Nenner) 42,8 54,8
Beträge wurden derart gerundet, dass die Summen der Zeilen der Gesamtsumme entsprechen.
Für die Berechnung des Nenners der OpEx-Kennzahl wurden die Betriebsausgaben für kurzfristige Miete und kurzfristiges Leasing, War-
tungs- und Instandhaltungsaufwendungen sowie sämtliche Kosten der Reinigung als andere direkte Ausgaben in Zusammenhang mit der
täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens einbezogen. Die Betriebsausgaben im Nenner beliefen sich für das Ge-
schäftsjahr 2025 auf € 42,8 Mio. (2024: € 54,8 Mio.).
Die kumulierten Betriebsausgaben, der als finanziell nicht wesentlich definierten Aktivitäten, betrugen im Geschäftsjahr 2025 € 2,6. Das ent-
spricht 6,1% der gesamten Betriebsausgaben. Die als nicht wesentlich definierten Aktivitäten umfassten Betriebsausgaben in Mitarbeitermo-
bilität und Gütertransport.
Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2024 sind die Betriebsausgaben im Geschäftsjahr 2025 aufgrund der reduzierten Produktionstätigkeiten
gesunken. Der taxonomiefähige Anteil am Nenner ist ebenfalls zurückgegangen (2025: 78,5%, 2024: 90,3%). Ein taxonomiekonformer Anteil
konnte nicht ausgewiesen werden (2024: 0,67%).
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-40
Meldebogen: Übersicht
Geschäftsjahr 2025
Aufschlüsselung der taxonomiekonformen
Tätigkeiten nach Umweltzielen
KPI Insgesamt
Anteil
taxonomie-
fähiger
Tätigkeiten
Taxonomie
konforme
Tätigkeiten
Anteil
taxonomie-
konformer
Tätigkeiten
Klimaschutz
Anpassung an
den Klimawandel
Wasser
Kreislaufwirtschaft
Umwelt-
verschmutzung
Biologische Vielfalt
Anteil der
ermöglichenden
Tätigkeiten
Anteil der
Übergangs-
tätigkeiten
Nicht
bewertete
nicht
wesentliche
Tätigkeiten
Taxonomie-
konforme
Tätigkeiten
im voran-
gegangenen
Geschäftsjahr
(2024)
Anteil
taxonomie-
konformer
Tätigkeiten im
voran-
gegangenen
Geschäftsjahr
(2024)
m€ % m€ % % % % % % % % % % m€ %
Umsatz 1.009,40 54,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - - 0,00 0,00 0,00
CapEx 77,80 94,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - - 3,40 3,90 0,87
OpEx 42,78 78,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - - 6,08 0,40 0,67
Meldebogen: Umsatz
Geschäftsjahr 2025
Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten
nach Umweltzielen
Wirtschaftstätigkeiten Code
Taxonomie-
fähiger KPI
(Anteil des
taxonomie-
fähigen
Umsatzes)
Taxonomie-
konformer KPI
(Geldwert des
Umsatzes)
Taxonomie-
konformer KPI
(Anteil des
taxonomie-
konformen
Umsatzes)
Klimaschutz
Anpassung an
den
Klimawandel
Wasser
Kreis-
laufwirtschaft
Umweltver-
schmutzung
Biologische
Vielfalt
Ermög-
lichende
Tätigkeit
Über-
gangs-
tätigkeit
Taxonomie-
konformer
Anteil der
taxonomie-
fähigen
Tätigkeiten
% m€ % % % % % % % Ggf. E ggf. T %
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
CCM 3.3. 54,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E - 0,00
Summe der Konformität nach Ziel 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
KPI-Gesamtwert (Umsatz) 54,30 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E - 0,00
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-41
Meldebogen: CapEx
Geschäftsjahr 2025
Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten
nach Umweltzielen
Wirtschaftstätigkeiten Code
Taxonomief
ähiger KPI
(Anteil des
taxonomief
ähigen
CapEx)
Taxonomiekonf
ormer KPI
(Geldwert des
CapEx)
Taxonomiekonf
ormer KPI
(Anteil des
taxonomiekonf
ormen CapEx)
Klimaschutz
Anpassung an
den
Klimawandel
Wasser
Kreislauf-
wirtschaft
Umweltver-
schmutzung
Biologische
Vielfalt
Ermög-
lichende
Tätigkeit
Über-
gangs-
tätigkeit
Taxonomie-
konformer
Anteil der
taxonomie-
fähigen
Tätigkeiten
% m€ % % % % % % % ggf E ggf. T %
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
CCM 3.3. 94,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E - 0,00
Summe der Konformität nach Ziel 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
KPI-Gesamtwert (CapEx) 94,33 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E - 0,00
Meldebogen: OpEx
Geschäftsjahr 2025
Aufschlüsselung der taxonomiekonformen Tätigkeiten
nach Umweltzielen
Wirtschaftstätigkeiten Code
Taxonomiefä
higer KPI
(Anteil des
taxonomiefäh
igen OpEx)
Taxonomiekonform
er KPI (Geldwert
des OpEx)
Taxonomieko
nformer KPI
(Anteil des
taxonomieko
nformen
OpEx)
Klimaschutz
Anpassung an
den
Klimawandel
Wasser
Kreislauf-
wirtschaft
Umweltver-
schmutzung
Biologische
Vielfalt
Ermög-
lichende
Tätigkeit
Über-
gangs-
tätigkeit
Taxonomie-
konformer
Anteil der
taxonomie-
fähigen
Tätigkeiten
% m€ % % % % % % % ggf E ggf. T %
Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien
CCM 3.3. 78,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E - 0,00
Summe der Konformität nach Ziel 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
KPI-Gesamtwert (OpEx) 78,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 E - 0,00
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-42
4.3 ESRS E1 KLIMAWANDEL
Strategie
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz
Im Geschäftsjahr 2024 begann die Gruppe mit der Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie und eines Übergangsplans für den Klima-
schutz. Aufgrund des Sanierungsverfahrens der KTM AG und zwei ihrer Tochtergesellschaften wurde die Erarbeitung des Übergangsplans
vorübergehend ausgesetzt. Aus diesem Grund kann in der vorliegenden nichtfinanziellen Erklärung kein Übergangsplan offengelegt werden.
Die Veröffentlichung ist mittelfristig geplant.
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Thema # Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Zeithorizont
Klimaschutz
01 Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 1 & 2)
An den Standorten der Bajaj Mobility-Gruppe entstehen THG-Emissionen, welche
zum Klimawandel beitragen.
Tatsächlich
Negativ (OO)

02 Ausstoß von Treibhausgasemissionen (Scope 3)
In der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette der Gruppe entstehen
THG-Emissionen, welche zum Klimawandel beitragen. Der überwiegende Anteil
der Emissionen wird dabei in der Nutzungsphase der Fahrzeuge ausgestoßen
(Scope 3.11).
Tatsächlich
Negativ (VC)

03 Regulatorische Neuerungen im Nachhaltigkeitsbereich mit Fokus auf die
Bekämpfung des Klimawandels
Bereits veröffentlichte oder noch in Entwicklung befindliche sowie zukünftige
regulatorische Neuerungen können eine Anpassung des Geschäftsmodells der
Gruppe erfordern und stellen ein klimabezogenes Übergangsrisiko dar.
Risiko (OO)
Anpassung
an den
Klimawandel
04 Transitorische Risiken durch die Entwicklung hin zu einer treibhausgasarmen
Gesellschaft
Gesellschaftliche Entwicklungen aufgrund des Klimawandels und eines
wachsenden Umweltbewusstseins (wie z.B. sinkende Akzeptanz für
Verbrennungsmotoren) können eine Anpassung des Geschäftsmodells der
Gruppe erfordern und stellen ein klimabezogenes Übergangsrisiko dar.
Risiko (OO, VC)
Energie
05
Verbrauch von (nicht)erneuerbaren Energien in der Produktion der Fahrzeuge
An den Standorten und vor allem in der Assemblierung der Fahrzeuge werden
(nicht)erneuerbare Energien verbraucht.
Tatsächlich
Negativ (OO)

06 Verbrauch von nichterneuerbaren Energien in der Produktnutzungsphase der
Fahrzeuge
Der Betrieb der Verbrennungsmotoren findet überwiegend mit fossilen
Brennstoffen statt.
Tatsächlich
Negativ (VC)

07 Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien
Die Gruppe hat Photovoltaikanlagen und zugehörige Infrastruktur an ihren
Standorten in Mattighofen (AT), Munderfing (AT), Terrassa (ES) und Murrietta
(US) zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie installiert.
Tatsächlich
Positiv (OO)

08 Abhängigkeit von zuverlässiger Energieversorgung für die Produktions- und
Assemblierungstätigkeiten
Durch den Ausfall der Energieversorgung kann es zu Einschränkungen in den
Produktions- und Assemblierungsprozessen kommen.
Risiko (OO)
OO: Own Operations – eigene Geschäftstätigkeiten, VC: Value Chain – vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungskette
Kurzfristig: , Mittelfristig: , Langfristig: 
Die Analyse des Einflusses des Klimawandels auf die Strategie und das Geschäftsmodell der Bajaj Mobility-Gruppe wurde in das Risikoma-
nagement der Gruppe integriert. Diesbezügliche Analyseprozesse sind in Abschnitt IRO-1 dargestellt. Die darauf aufbauende klimabezogene
Resilienzanalyse betrachtete transitorische und physische Klimarisiken und -chancen über drei Zeithorizonte hinweg und wird in Abschnitt
SBM-3 detaillierter beschrieben. Mittels einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse wurden dabei physische Klimagefahren sowie beste-
hende Abhilfemaßnahmen untersucht. Im Ergebnis der Analyse wurde festgehalten, dass aufgrund der bestehenden Abhilfemaßnahmen, wie
zum Beispiel Hochwasserrückhaltebecken und dem gegebenen Versicherungsschutz, keine wesentlichen physischen Klimarisiken berichtet
werden. Im Prozess wurden zwei wesentliche Übergangsrisiken identifiziert, welche Einfluss auf das Geschäftsmodell der Gruppe haben kön-
nen (siehe IRO 03 und IRO 04). Mit Ausnahme von IRO 07 stehen alle im Themenstandard E1 als wesentlich identifizierten IROs in Zusam-
menhang mit dem Geschäftsmodell der Gruppe. So entstehen etwa Energieverbräuche und THG-Emissionen sowohl durch die Produktionstä-
tigkeiten als auch durch die Nutzung der Produkte.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-43
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Umweltpolitik
Die Umweltpolitik bildet den Rahmen für umweltgerechtes Handeln. Sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und auf der Bajaj Mobi-
lity-Webseite veröffentlicht, wo sie für interne und externe Stakeholder jederzeit abrufbar ist. Die Umweltpolitik wurde im Rahmen des nach
ISO 14001:2015 zertifizierten Umweltmanagementsystems erstellt und gilt für definierte Unternehmen an den Standorten Mattighofen, Mun-
derfing und Schalchen. Die Verantwortung auf oberster Ebene liegt beim CEO der KTM AG. Die Umweltpolitik beschreibt Themen wie Res-
sourcenmanagement, das Bekenntnis zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften (Umwelt-, Arbeitsschutz- und klimarelevante Gesetze, Verord-
nungen, Regularien und behördliche Auflagen), die Einbeziehung ökologischer Kriterien in der Beschaffung und den Umgang mit THG-Emis-
sionen über den gesamten Lebenszyklus hinweg. (IROs: 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)
Umweltbericht
Der im Intranet zugängliche Umweltbericht umfasst die Unternehmensstandorte der KTM AG im Geltungsbereich der ISO 14001:2015 und
wird regelmäßig aktualisiert. Der Bericht beschreibt die Umweltleistung der zertifizierten Gesellschaften beispielsweise hinsichtlich Stoff- und
Materialströmen, dem Energiemanagement und Emissionen in die Umwelt. Ziele, Maßnahmen und Handlungsgrundsätze zur Verbesserung
der Umweltleistung werden festgelegt. Auf oberster Ebene ist der CEO der KTM AG für den internen Umweltbericht verantwortlich. Erstellt
wird der Bericht von der Qualitätsmanagement-Abteilung. (IROs: 01, 03, 05, 08)
Code of Conduct
Die wichtigsten Inhalte des Codes of Conduct, inklusive seiner allgemeinen Ziele, seines Anwendungsbereiches sowie der obersten Ebene,
welche für die Umsetzung verantwortlich ist, finden sich im Abschnitt G1-1. (IROs: 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08)
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten
Eine Quantifizierung der erzielten und erwarteten Reduktion der THG-Emissionen durch die ergriffenen Maßnahmen war im Geschäftsjahr 2025
nicht möglich. Im Zuge der Erarbeitung des Übergangsplans für den Klimawandel wird die Quantifizierung der Reduktion erarbeitet. Dem Ma-
nagement der wesentlichen IROs im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Anpassung an den Klimawandel wurden finanzielle, perso-
nelle, organisationale und materielle Ressourcen zugewiesen, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
Beschreibung Status IROs
Regularienmanagement
Regularienmanagement Zur Überwachung und Steuerung regulatorischer Neuerungen mit Auswirkungen auf die
Nachhaltigkeit und hierbei insbesondere auf den Umweltbereich der Bajaj Mobility-
Gruppe, wurde im Geschäftsjahr 2025 eine zusätzliche Stelle geschaffen. Diese soll die
Umsetzung relevanter Vorgaben koordinieren und die beteiligten Fachbereiche gezielt
unterstützen.
03
Forschung & Entwicklung
Im Zuge der steigenden THG-Emissionen in der Erdatmosphäre und des voranschreitenden Klimawandels ist sich die Bajaj Mobility-Gruppe
ihrer Verantwortung bewusst, zur Dekarbonisierung beizutragen. Dabei setzt die Gruppe auf Technologieoffenheit und forscht zur
treibhausgasarmen Weiterentwicklung bestehender und neuer Systeme.
LiONESS –
Weiterentwicklung von
Batteriesystemen
In Kooperation mit verschiedenen Forschungspartnern arbeitet KTM an energieeffizienten
und sicheren Weiterentwicklungen von Batterien für Fahrzeuge der Klasse L. Das von der
FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) geförderte Projekt LiONESS zielt
darauf ab, neue Simulations- und Messmethoden zu entwickeln. Ausgehend von einer
multidisziplinären Bewertung ermöglichen sie die Optimierung dieser Batteriesysteme
unter Berücksichtigung von Effizienz, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Ebenfalls werden
Potentiale zur Zweitnutzung der Batterien betrachtet. Im Geschäftsjahr 2025 war KTM
unter anderem an experimentellen Untersuchungen und an der Entwicklung von
effizienten und sicheren Recyclingprozessen für Batterien beteiligt. Ebenso sollen die im
Rahmen des Projektes konzipierten Nachhaltigkeitsanforderungen in die allgemeinen
Produktanforderungen integriert werden. Das Projekt startete im März 2024 und soll im
Jänner 2027 abgeschlossen werden.
01, 02,
03, 04,
06
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-44
Effizienzsteigerungen bei
Verbrennungsmotoren
Die Gruppe arbeitet an Projekten zur Steigerung der Kraftstoffeffizienz sowie der
Verbesserung und Neuentwicklung von Bauteilen und Komponenten bei Verbrennungs-
motoren. Ziel ist die Steigerung der Energieeffizienz und die Reduktion des Kraftstoff-
verbrauchs sowie die Verbesserung des Fahrgefühls. Im Geschäftsjahr 2025 wurden
hierzu mehrere Projekte fortgeführt, welche sich beispielsweise mit der Verbrennungs-
entwicklung, Leistungsdichte und Effizienz von Verbrennungsmotoren befassen.
01, 02,
03, 04,
06
Austauschbare
Batteriesysteme
Die Forschungsabteilung von KTM war Partner im von der EU im Rahmen des Horizon
Europe geförderten Projektes Stan4SWAP. Im Zuge dessen wurde bis November 2025
eine Standardisierungs-Roadmap für Batteriewechselsysteme bei L-Kategorie-Fahrzeugen
erstellt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr leitete KTM das Arbeitspaket zur Identifikation von
Lücken in der aktuellen Standardisierung sowie die Ausarbeitung von Grundlagen für die
Standardisierung des Austauschs von Daten und Informationen innerhalb des
Ökosystems für austauschbare Batterien. Die Arbeit im Projekt Stan4SWAP knüpfte an
den Ergebnissen des SBMC (Swappable Battery Motorcycle Consortium) an, an dem sich
KTM bis Ende 2024 beteiligte.
01, 02,
03, 04,
06
LENS – Projekt zur
Verringerung von Lärm-
und Luftemissionen
KTM war Partner des im Rahmen des Horizon Europe Forschungs- und
Innovationprogramms geförderten Forschungsprojektes LENS. Das von September 2022
bis Ende November 2025 laufende Forschungsprojekt unterstützte Behörden, Städte und
Gesetzgeber bei der Ausarbeitung geeigneter Maßnahmen, um die Lärm- und
Luftemissionen von Fahrzeugen der L-Kategorie zu verringern. Es wurden Interventionen
und Best Practices zur Reduktion der Lärm- und Schadstoffemissionen von
Leichtfahrzeugen entwickelt und gefördert. Darüber hinaus wurden Empfehlungen für
Maßnahmen zur Anpassung der Emissionsvorschriften für zukünftige Fahrzeuge
ausgearbeitet, einschließlich der Emissionen unter realen Fahrbedingungen und der
regulatorischen Durchsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Manipulationssicherheit. KTM war bis Ende Juni 2025 Partner des Projektes, unterstützte
dieses jedoch darüber hinaus im vorgesehenen Umfang bis zum Projektende im
November 2025. Der Beitrag von KTM im abgelaufenen Berichtsjahr umfasste die
Bereitstellung von Testmotorrädern und vorhandener Expertise, sowie die Unterstützung
der Projektpartner bei der Ausarbeitung und Veröffentlichung der Ergebnisberichte.
01, 02,
03, 04,
06
Batterie-elektrisch betriebene Motorräder
Die Bajaj Mobility-Gruppe forscht zu alternativen Antriebstechnologien, wie zum Beispiel batterie-elektrisch betriebene Fahrzeuge und
vertreibt diese unter ihren Kernmarken KTM, Husqvarna und GASGAS. Hierbei untergliedern sich die Forschungs- und
Entwicklungstätigkeiten in die Bereiche High Volt (> 60 Volt) und Low Volt (< 60 Volt). Im Geschäftsjahr 2025 angefallene
Entwicklungskosten für die batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeuge wurden der Wirtschaftstätigkeit 3.3 Herstellung von CO
2
-armen
Verkehrstechnologien nach EU-Taxonomie-Verordnung zugeordnet und als taxonomiefähig ausgewiesen.
KTM Freeride E Die 2027 KTM Freeride E wird ab dem Geschäftsjahr 2026 zum Verkauf angeboten
werden. Der neu entwickelte Lithium-Ionen-Akku verfügt über eine Kapazität von 5,5 kWh
und kann leicht getauscht werden. Eine vollständige Batterieladung ist bei einer
herkömmlichen Haushaltsstromversorgung in etwa acht Stunden möglich und erlaubt
eine Enduro-Fahrzeit von bis zu drei Stunden. Ab dem Modelljahr 2028 soll eine
vollständige Ladung mittels 3,3 kW Charger innerhalb von zwei Stunden möglich sein. Die
Lebensdauer der Lithium-Ionen-Batterien beträgt mehr als 1.000 Ladezyklen bevor sie auf
80% SoH (State-of-Health) sinkt. Die KTM Freeride E verfügt über eine Straßenzulassung
und darf mit der Führerscheinklasse A1 gefahren werden.
02, 03,
04, 05
GASGAS TXE In Zukunft liegt ein Fokus der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten auf der Weiter-
entwicklung des Modells GASGAS TXE, welches bereits bei der TrailGP in Rennsituationen
zum Einsatz kommt. Im Vergleich zu anderen batterie-elektrisch betriebenen Motorrädern
zeichnet sich dieses Modell insbesondere durch ein 4-Gang-Getriebe und eine hydraulisch
betätigte mechanische Kupplung aus. Es wird erwartet, dass die GASGAS TXE im Jahr
2026 zum Produktportfolio der Gruppe hinzugefügt werden kann.
02, 03,
04, 05
KTM E9 Die in Entwicklung befindliche KTM E9 stellt eine Synergie aus Elektrofahrrad und
batterie-elektrisch betriebene Motocross dar und soll somit eine neue Zielgruppe
ansprechen. Im Geschäftsjahr 2024 wurde ein erster Prototyp des Fahrzeugs gebaut und
sowohl im Feld als auch auf dem Prüfstand getestet. Die Entwicklung soll mittelfristig zur
Serienreife gebracht werden und anschließend in die Produktion übergehen. Die KTM E9
wird als emissions- und geräuscharmes Offroad-Fahrzeug zur Verfügung stehen, für das
keine Fahrerlaubnis benötigt wird.
02, 03,
04, 05
Immobilienmanagement
Um die Klima- und Umweltauswirkungen an ihren Standorten zu reduzieren, setzt die Bajaj Mobility-Gruppe Maßnahmen zur Steigerung
der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien. Fokus liegt auf den Standorten in Mattighofen, Munderfing und Schalchen,
wobei aber auch an anderen Standorten Maßnahmen gesetzt werden.
Erneuerbare Energie aus
Photovoltaik
Im Geschäftsjahr 2025 wurde der Ausbau erneuerbarer Energien weiter vorangetrieben
und eine Photovoltaik-Anlage am Standort Mattighofen installiert. Diese soll im Jahr 2026
an das Netz angeschlossen werden und in Betrieb gehen.
01, 03,
05, 07,
08
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-45
Smart Meter,
Energiemanagement,
CAFM
Die Gruppe verfügt an den österreichischen Produktionsstandorten und an ausgewählten
weiteren Standorten über ein Smart Meter-Netzwerk. Die Smart Meter zeichnen
detaillierte Energie- und Verbrauchsdaten auf. Diese werden an eine
Energiemanagementsoftware übertragen und sollen zu einem effizienteren Energieeinsatz
beitragen. Das im Geschäftsjahr 2024 implementierte Computer-Aided Facility
Management (CAFM) soll diesen Prozess unterstützen. Durch die Einführung des CAFM
ist ein effizienteres Facility Management möglich. In Kombination verbessern die
Maßnahmen die Datenverfügbarkeit und bilden die Grundlage für Effizienz- und
Energiesparmaßnahmen, welche zukünftig zu einer Reduktion der THG-Emissionen im
Scope 1 und 2 führen sollen. Nach einer Unterbrechung im Jahr 2025 soll das Projekt im
Geschäftsjahr 2026 wieder aufgenommen und mittelfristig abgeschlossen werden.
01, 03,
05, 07,
08
Effizienzsteigerung
Effizienzsteigerungen sind eine zentrale Methode zur Reduktion des Ressourceneinsatzes und der THG-Emissionen. Durch die Förderung
von Energieeffizienzmaßnahmen sollen Energiebedarfe und damit verbundene Kosten reduziert werden.
Energieeffizienz an den
Produktionsstandorten
An den Standorten Mattighofen und Munderfing wurden Parkplatzbeleuchtungen auf
Basis der Schichtmodelle optimiert und erste Kompressoranlagen für Druckluft durch
energieeffizientere Modelle ersetzt. Im Geschäftsjahr 2026 sollen weitere Anlagen ersetzt
werden. Ergänzend werden Sensibilisierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter durchgeführt,
welche diese in energiesparenden Verhaltensweisen schulen.
01, 03,
05, 08
Kalttest der Motoren Durch die Einführung von Kalttests bei der Motorenprüfung können der
Treibstoffverbrauch, Wartungsaufwände, Geräuschemissionen und Zykluszeiten im
Vergleich zum Warmtest reduziert werden. Bei der neuen Testmethode werden die
Motoren nicht mehr mit Treibstoff betrieben. Der Motor wird lediglich mit dem
Asynchronmotor durchgedreht und anschließend werden die Gänge bei der
Starterprüfung durchgeschalten. Die Fehlererkennung ist mit jener der Warmmethode
vergleichbar, sodass die Produktqualität weiterhin gesichert werden kann. Derzeit werden
ausgewählte Motormodelle mit dem Kalttest überprüft. Die Ausweitung auf weitere
Modelle ist in Arbeit und soll kurz- bis mittelfristig erfolgen.
01, 03,
05, 07,
08
Neu, In Bearbeitung, Laufend, Abgeschlossen, Ausgesetzt, Gestrichen
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-46
Kennzahlen und Ziele
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel
Mit der Erarbeitung der Dekarbonisierungsstrategie entwickelt die Gruppe Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung
an den Klimawandel. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individu-
ell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix
Energieverbrauch aus fossilen, nuklearen und erneuerbaren Quellen (ESRS E1-5, 37-38)
Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich im Geschäftsjahr 2025 ein Rückgang des Energieverbrauchs, der unter anderem auf die Produktionsun-
terbrechung im ersten Halbjahr 2025 zurückzuführen ist. Die Anteile fossiler, nuklearer und erneuerbarer Energieträger blieben im Jahresver-
gleich weitgehend konstant. Es ist jedoch ein Rückgang des Anteils nuklearer und erneuerbarer Energien sowie ein leichter Anstieg des An-
teils fossiler Energien zu verzeichnen.
MWh
2025 2024
1)
Brennstoffverbrauch aus Kohle und Kohleerzeugnissen 0,0 0,0
Brennstoffverbrauch aus Rohöl und Erdölerzeugnissen 14.772,5 11.366,8
Brennstoffverbrauch aus Erdgas 20.886,2 32.054,7
Brennstoffverbrauch aus sonstigen fossilen Quellen 234,2 1.311,0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus fossilen Quellen 1.169,4 2.340,6
Verbrauch fossiler Energie 37.062,4 47.073,1
Verbrauch aus nuklearen Quellen 6,0 258,9
Brennstoffverbrauch für erneuerbare Quellen, einschließlich Biomasse (auch Industrie- und
Siedlungsabfälle biologischen Ursprungs, Biogas, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen usw.)
16,1 60,0
Verbrauch aus erworbener oder erhaltener Elektrizität, Wärme, Dampf und Kühlung aus erneuerbaren Quellen 13.995,6 24.140,5
Verbrauch selbst erzeugter erneuerbarer Energie, bei der es sich nicht um Brennstoffe handelt 3.746,0 3.232,5
Verbrauch erneuerbarer Energie 17.757,7 27.433,0
Gesamter Energieverbrauch 54.826,0 74.765,0
Anteil fossiler Energie 67,6% 63,0%
Anteil des Verbrauchs aus nuklearen Quellen 0,0% 0,3%
Anteil erneuerbarer Energie 32,4% 36,7%
1) Die in der nichtfinanziellen Erklärung 2024 ausgewiesenen Daten für das Geschäftsjahr 2024 wurden korrigiert. Grund hierfür war eine Anpassung der als relevant definierten
Gesellschaften. Es wurden alle Bürostandorte, an welchen weniger als 50 Mitarbeiter tätig waren, aus der Berechnung ausgeschlossen.
Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Quellen und aus erneuerbaren Quellen (ESRS E1-5, 39)
MWh 2025 2024
Erneuerbare Quellen (Photovoltaik) 5.054,5 4.276,9
Nicht erneuerbare Quellen 0,0 0,0
Energieintensität je Nettoumsatzerlös (ESRS E1-5, 40)
Die Energieintensität aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren je Nettoumsatzerlös aus Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren belief sich
im Geschäftsjahr 2025 auf 0,05 MWh/k€ (2024: 0,04 MWh/k€). Berücksichtigt sind hierbei nur Energieverbräuche, welche in direktem Zu-
sammenhang mit der Bajaj Mobility-Gruppe stehen (entspricht Scope 1 & 2 nach GHG-Protocol).
Unternehmensspezifische Angabe: Energieintensität je produziertem Motorrad:
Die Energieintensität je produziertem Motorrad belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf 1,1 MWh/Stück (2024: 0,4 MWh/Stück). Berücksichtigt
sind hierbei nur Energieverbräuche, welche in direktem Zusammenhang mit der Bajaj Mobility-Gruppe stehen (entspricht Scope 1 & 2 nach
GHG-Protocol).
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-47
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 & 3 sowie THG-Gesamtemissionen
THG-Gesamtemissionen der Kategorien Scope 1, 2 & 3 (ESRS E1-6, 48-52)
Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Geschäftsjahr 2025 insgesamt weniger Treibhausgase emittiert. Dieser Rückgang zeigt sich in allen drei
Scopes. In den Scopes 1 und 2 ist die Entwicklung unter anderem auf den reduzierten Energieverbrauch zurückzuführen. Darüber hinaus wirk-
ten sich Veränderungen der zugrunde liegenden Emissionsfaktoren auf die Ergebnisse aus. Im Scope 3 führte, wie auch beim Energiebedarf, die
geringere Produktionsmenge zu niedrigeren THG-Emissionen. Wie bereits in den Vorjahren entfiel der größte Teil der Emissionen auf die Produkt-
nutzungsphase. Die dort emittierte Menge lag allerdings aufgrund des Rückgangs verkaufter Motorräder unter dem Niveau des Vorjahres.
t CO
2
e 2025 2024
1)
Δ
Scope 1 - Treibhausgasemissionen
Scope-1-THG-Bruttoemissionen 7.752,3 11.911,9 -34,9%
davon THG-Emissionen vollkonsolidierter Unternehmen 7.751,1 11.518,1 -32,7%
davon THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit operativer Kontrolle 1,2 393,8 -99,7%
Prozentsatz der Scope-1-Treibhausgasemissionen aus regulierten
Emissionshandelssystemen
0,12% 0,21% -43,7%
Scope 2 - Treibhausgasemissionen
Standortbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen 1.442,7 5.739,1 -74,9%
davon THG-Emissionen vollkonsolidierter Unternehmen 1.439,6 3.885,3 -62,9%
davon THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit operativer Kontrolle 3,1 1.853,8 -99,8%
Marktbezogene Scope-2-THG-Bruttoemissionen 381,8 3.396,6 -88,8%
davon THG-Emissionen vollkonsolidierter Unternehmen 378,7 1.542,8 -75,5%
davon THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit operativer Kontrolle 3,1 1.853,8 -99,8%
Signifikante Scope 3 - Treibhausgasemissionen
Gesamte indirekte (Scope-3-)THG-Bruttoemissionen 832.107,6 1.764.381,9 -52,8%
1 Erworbene Waren und Dienstleistungen 136.043,0 402.578,0 -66,2%
2 Investitionsgüter 12.742,9 26.494,1 -51,9%
3 Tätigkeiten im Zusammenhang mit Brennstoffen und Energie
(nicht in Scope 1 oder Scope 2 enthalten)
Nicht wesentlich Nicht wesentlich
4 vorgelagerter Transport und Vertrieb 36.096,0 82.519,6 -56,3%
5 Abfallaufkommen in Betrieben Nicht wesentlich Nicht wesentlich
6 Geschäftsreisen Nicht wesentlich Nicht wesentlich
7 Pendelnde Arbeitnehmer Nicht wesentlich Nicht wesentlich
8 vorgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter Nicht wesentlich Nicht wesentlich
9 nachgelagerter Transport Nicht wesentlich Nicht wesentlich
10 Verarbeitung verkaufter Produkte Nicht relevant Nicht relevant
11 Verwendung verkaufter Produkte 647.225,7 1.252.790,2 -48,3%
12 Behandlung von Produkten am Ende der Lebensdauer Nicht wesentlich Nicht wesentlich
13 Nachgelagerte geleaste Wirtschaftsgüter Nicht relevant Nicht relevant
14 Franchise Nicht relevant Nicht relevant
15 Investitionen Nicht wesentlich Nicht wesentlich
THG-Emissionen insgesamt
THG-Emissionen insgesamt (standortbezogen) 841.302,5 1.782.032,8 -52,8%
THG-Emissionen insgesamt (marktbezogen) 840.241,6 1.779.690,4 -52,8%
1) Die Daten des Geschäftsjahres 2024 wurden angepasst. Gründe hierfür waren die Aktualisierung der Datengrundlage für Scope 3.1 (siehe E5-4) sowie eine Anpassung der als
relevant definierten Gesellschaften (siehe E1-5) (im Geschäftsjahr 2024 berichtete Scope 3.1-THG-Emissionen: 285.666,53 t CO
2
e).
THG-Intensität pro Nettoerlös (ESRS E1-6, 54)
t CO
2
e/k€ 2025 2024
1)
THG-Gesamtemission (standortbezogen) pro Nettoerlös 0,83 0,95
THG-Gesamtemission (marktbezogen) pro Nettoerlös 0,83 0,95
1) Die Daten des Geschäftsjahres 2024 wurden angepasst. Gründe hierfür waren die Aktualisierung der Datengrundlage für Scope 3.1 (siehe E5-4) sowie eine Anpassung der als
relevant definierten Gesellschaften (siehe E1-5).
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-48
Biogene Emissionen (ESRS E1-6, AR 43c, AR 45e, AR 46j)
Unternehmensspezifische Angaben:
Durchschnittliche CO
2
-Emissionen und Kraftstoffverbrauch: Die durchschnittlichen CO
2
-Emissionen der verkauften Motorräder betrugen im
Jahr 2025 103,51 g/km. Somit steigerte sich der CO
2
-Ausstoß um 7,69% im Vergleich zum Vorjahr 2024. Der durchschnittliche Kraftstoffver-
brauch ist im Vergleich zu 2024 um 0,34 l/100km gestiegen und lag im Geschäftsjahr 2025 bei 4,48 l/100km. Der Verbrauch ist im Vergleich
zum Vorjahr um 8,34% gestiegen.
Zweiräder ohne Verbrennungsmotor: Im Geschäftsjahr 2025 wurden insgesamt 70.317 Stück (2024
8
: 115.500) batterie-elektrisch betriebene
Motorräder, Elektrofahrräder und e-Scooter verkauft. Der Anteil aller verkauften Zweiräder ohne Verbrennungsmotor betrug 25,5%. Im Ver-
gleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor emittieren batterie-elektrisch betriebene Fahrzeuge in der Nutzungsphase deutlich weniger
THG-Emissionen.
Investitionen in Forschung & Entwicklung (F&E) für alternative Antriebstechnologien:
2025 2024
Anzahl Mitarbeiter in der F&E 595 1.173
Anteil Mitarbeiter in der F&E 15,7% 22,1%
F&E Investitionen (gerundet, Entwicklungskosten inkl. Werkzeuge) in m€ 64,5 175
davon Investitionen in alternative Antriebstechnologien in m€ 7,9 27,8
F&E-Aufwendungen vom Umsatz
1)
14,0% 13,1%
1) Die im Geschäftsjahr 2024 angegebenen F&E-Aufwendungen vom Umsatz wurden korrigiert.
8
Die im Geschäftsjahr 2024 berichtete Zahl wurde korrigiert.
t CO
2
2025 2024
Scope 1 226,1 n/a
Scope 2 1,7 n/a
Scope 3 31.298,7 n/a
Gesamt 31.526,6 n/a
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-49
Berechnungsgrundsätze und -annahmen
ESRS Angabepflicht Paragraf Datenpunkt, Angabe Berechnungsgrundsätze und -annahmen
E1-5 37 a-c,
38 a-e,
39
Energieverbrauch und
Energiemix der Bajaj
Mobility-Gruppe
Die Berechnung der Energieverbräuche konzentriert sich auf die wesentlichen,
als relevant definierten Standorte der Gruppe. Verbräuche und Aktivitäten an
den Standorten der relevantesten Tochterunternehmen (Auswahlkriterien:
Personalstand > 49 zum Stichtag 31. Dezember 2025 oder produzierendes
Unternehmen) wurden direkt erfasst. Waren die verfügbaren Verbrauchs- und
Aktivitätsdaten unvollständig, wurden diese mittels Hochrechnungen (z.B.
Verbräuche der MV Agusta Motor S.P.A.) ermittelt. Zudem wurden aufgrund
der operativen Kontrolle durch die Bajaj Mobility-Gruppe die
Energieverbräuche des assoziierten Unternehmen KTM Asia Motorcycle
Manufacturing Inc. inkludiert. Hierbei wurden Hochrechnungen auf Basis von
der assemblierten Stückzahl im Vergleich zum Standort in Terrassa (Spanien)
vorgenommen. Energieverbräuche der weiteren assoziierten Unternehmen und
Investments wurden nicht in der Berechnung berücksichtigt.
Die Gruppe verbrauchte im Geschäftsjahr 2025 Kraftstoffe, die unter den
Anwendungsbereich eines nationalen Emissionshandelssystem fielen. Die
diesbezüglichen Verbrauchsdaten werden durch eine externe Stelle geprüft.
Bei der Berechnung des Kraftstoffverbrauchs in MWh der österreichischen
Gesellschaften wurde anders als im Vorjahr der Literverbrauch als Grundlage
genutzt. Im Geschäftsjahr 2024 wurden die gefahrenen Kilometer als Basis
verwendet. Aufgrund der unvollständigen Daten zum Kraftstoffverbrauch in
den USA wurde die Annahme getroffen, dass der Verbrauch zu gleichen
Anteilen aus Benzin und Diesel bestand.
Waren keine Daten zur Zusammensetzung des bezogenen elektrischen Stromes
verfügbar, wurde angenommen, dass dieser vollständig aus fossilen
Energiequellen erzeugt wurde. Dies stellt eine Prozessänderung gegenüber dem
Vorjahr dar. Im Geschäftsjahr 2024 wurde für Standorte ohne spezifische
Angaben zum Strommix der nationale Strommix zur weiteren Berechnung
herangezogen. Waren Informationen zur Zusammensetzung des Stromes
verfügbar, wurden diese in beiden Geschäftsjahren verwendet. Je nach Standort
basierten die erhobenen Daten auf Rechnungen oder Zählerständen sowie
internen Auswertungen. Zum Teil mussten Umrechnungen durchgeführt
werden. Hierzu nutzte die Gruppe folgende Umrechnungsfaktoren:
» Heizöl: 1L 10,4 kWh
» Diesel: 1L 9,4 kWh
» Benzin: 1L 8,5 kWh
Aufgrund der getroffenen Annahmen und Schätzungen sind die Angaben in
Bezug auf den Energieverbrauch und Energiemix mit einer gewissen
Ergebnisunsicherheit behaftet.
E1-5 40 Energieintensität der
Tätigkeiten in
klimaintensiven Sektoren
Zur Ermittlung der Energieintensität pro Nettoerlös in Zusammenhang mit
Tätigkeiten in klimaintensiven Sektoren wurde der Klassifikation der ESRS
gefolgt. Demnach sind die Sektoren in den Abschnitten A bis H und in
Abschnitt L der Verordnung (EU) 2022/1288 als klimaintensiv zu bewerten.
Bei Betrachtung dieser Abschnitte und Analyse der umsatzbezogenen
Wirtschaftsaktivitäten der Gruppe wird erkennbar, dass diese externen
Umsätze in den Sektoren der Abschnitte C (verarbeitendes
Gewerbe/Herstellung von Waren) und G (Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen) erwirtschaftet. Entsprechende
Geschäftsbereiche wurden in der Auswertung berücksichtigt. Inkludiert
wurden hierbei auch Tätigkeiten, welche in Verbindung mit der Herstellung
oder dem Handel stehen, wie zum Beispiel Verbräuche im Bereich Forschung
und Entwicklung. Sonstige Umsatzerlöse, wie zum Beispiel jene der Avocodo
GmbH wurden als nicht klimaintensiv bewertet und entsprechend nicht in der
Berechnung berücksichtigt. Die Nettoumsatzerlöse finden sich in Kapitel III.
Segmentberichterstattung des Konzernanhangs 2025.
Unternehmensspezifische
Angabe
Energieverbrauch je
produziertem Motorrad
Zur Berechnung der Kennzahl wurden die Energieverbräuche wie in E1-5 37-
38 angegeben, durch die Gesamtanzahl der von der Gruppe in Österreich,
Italien und Spanien produzierten Motorräder dividiert.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-50
E1-6 THG-Bruttoemissionen, allgemeine
Angaben
Grundlage zur Berechnung der THG-Emissionen der Gruppe waren die
Vorgaben des GHG-Protokolls. Es wurde auf die Verwendung von
Emissionsfaktoren geachtet, welche die klimawirksamen Treibhausgase CO
2
,
CH
4
, N
2
O, HFKW, PFC, SF
6
und NF
3
, zusammengefasst als CO
2
e,
berücksichtigen. Weitere Informationen zu den verwendeten
Emissionsfaktoren finden sich in direkter Verbindung mit den Scopes.
Die Daten zur Berechnung der THG-Emissionen basieren zum Teil auf den in
den Abschnitten E1-5 und E5-4 berichteten Verbräuchen. THG-Emissionen
assoziierter Unternehmen wurden in der Bilanz berücksichtigt, wobei nach
Unternehmen mit und ohne operative Kontrolle unter Berücksichtigung der
Position der Unternehmen in der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette unterschieden wurde. Investments (<20% Beteiligung)
ohne operative Kontrolle, welche kein Teil der Wertschöpfungskette der
Gruppe sind, wurden als nicht wesentlich für die THG-Bilanz bewertet und
somit nicht berücksichtigt.
Datengenauigkeit und Ergebnissicherheit: Aufgrund der Verwendung von
Hochrechnungen, Durchschnittsdaten sowie von Emissionsfaktoren unterliegt
die THG-Bilanz einer Ungenauigkeit. Die getroffenen Annahmen werden in
nachfolgenden Abschnitten detaillierter beschrieben. Zudem ist auf die
Berechnungsgrundsätze und Annahmen zu E1-5 und E5-4 zu verweisen, da
diese Folgeauswirkungen auf die Datengenauigkeit und Ergebnissicherheit der
E1-6 Angaben haben.
E1-6 48a-b,
50a-b
Scope-1-THG-
Emissionen
Die Scope-1-THG-Emissionen umfassen Emissionen, welche direkt durch die
Gruppe emittiert werden (Verbrennungsprozesse). Hierzu zählen Emissionen
aus lokalen Heizungsanlagen, den Prüfständen, von Kühlmitteln und durch
den Fuhrpark der Gruppe. Für die Berechnung der THG-Emissionen wurden
Emissionsfaktoren des britischen Ministeriums für Energiesicherheit und Net
Zero (Department for Energy Security and Net Zero (DESNZ)) verwendet. In
der Scope-1-Bilanz wurden auch Emissionen einbezogen, welche regulierten
Emissionshandelssystemen unterliegen. Diese werden durch eine externe
Stelle geprüft werden. Hierbei handelt es sich lediglich um 0,12% der
gesamten Scope-1-THG-Emissionen. Für die Berechnung wurde der im
Emissionshandelssystem hinterlegte Emissionsfaktor verwendet.
E1-6 49a-b,
50 a-b
Scope-2-THG-
Emissionen
Die THG-Emissionen des Scope 2 wurden sowohl mittels der marktbasierten
als auch der standortbasierten Methode ermittelt. Zu den Emissionsquellen
zählen die Stromverbräuche der Gruppe. Es wurde nach Möglichkeit auf die
Nutzung marktspezifischer Emissionsfaktoren basierend auf Angaben der
Energieanbieter für die marktbasierte Methode geachtet. Waren keine
marktbasierten Emissionsfaktoren verfügbar, wurden die Emissionsfaktoren
der standortbasierten Methode übernommen. Es wurden für 7,7% der
verbrauchten Energie (in kWh) bei der marktbasierten Methode
standortbasierte Emissionsfaktoren verwendet. Für die standortbasierte
Methode wurde auf DESNZ-Emissionsfaktoren und Faktoren der Datenbank
für Industriedesign und technische Materialien (Industrial Design &
Engineering MATerials database (IDEMAT)) zurückgegriffen.
E1-6 51
Scope-3-THG-
Emissionen
Die Berechnung der Scope-3-THG-Emissionen basiert auf Aktivitätsdaten der
Bajaj Mobility-Gruppe und damit verbundenen Emissionen in der vor- und
nachgelagerten Wertschöpfungskette. Es wurden keine konkreten
Emissionsdaten (0%) der Lieferanten zur Berechnung der Scope-3-THG-
Emissionen verwendet. Im Geschäftsjahr 2024 wurde die Wesentlichkeit von
Sub-Scopes anhand einer 1% Wesentlichkeitsgrenze bewertet. Um die
zwischenjährige Vergleichbarkeit sicherstellen zu können, wurde die
Wesentlichkeitsbewertung im Geschäftsjahr 2025 übernommen und nur jene
Sub-Scopes berechnet und berichtet, welche im Vorjahr als wesentlich
bewertet wurden. Darüber hinaus wurde die Relevanz der Sub-Scopes für
einzelne Gesellschaften berücksichtigt und diese ggf. für Teilbereiche als
nicht gegeben identifiziert.
3.1 Erworbene Waren und
Dienstleistungen
Zur Ermittlung der THG-Emission in Verbindung mit eingekauften Waren und Dienstleistungen wurde
methodisch zwischen dem Serieneinkauf für die Motorradproduktion und dem Nicht-Serieneinkauf
unterschieden. Zusätzlich wurden Warenströme von Produkten, die zu Handelszwecken bezogen werden
mittels stückzahlenbasierter Hochrechnungen erfasst.
Die THG-Emission des Serieneinkaufs wurden basierend auf Warengruppen mit DESNZ- und IDEMAT-
Emissionsfaktoren berechnet (Durchschnittsdaten-Methode). Aufgrund komplexer Berechnungen liegen
die Informationen nach Warengruppen der KTM-Gruppe zum Zeitpunkt der Berichtsveröffentlichung
noch nicht vor. Aus diesem Grund wurden zur Berechnung entsprechender THG-Emissionen
Vorjahresdaten verwendet und anhand der produzierten Stückzahlen angepasst.
Zur Berechnung der Emissionen des Nicht-Serieneinkaufs wurde der ausgabenbasierte Ansatz mittels
Emissionsfaktoren des britischen Ministeriums für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten
(Department for Environment Food & Rural Affairs (DEFRA))
9
gewählt.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-51
3.2 Investitionsgüter THG-Emissionen aus Investitionsgütern wurden mittels des ausgabenbasierten Ansatzes auf Basis der
CapEx-Daten (ohne Leasingverhältnisse) berechnet. Hierzu wurden DEFRA-Emissionsfaktoren verwendet.
Investitionsgüter der assoziierten Unternehmen konnten nicht berücksichtigt werden oder wurden als
nicht wesentlich klassifiziert.
3.3 Tätigkeiten im
Zusammenhang mit
Brennstoffen und Energie
(nicht in Scope 1 oder 2
enthalten)
Scope 3.3 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen im Geschäftsjahr 2024 unter 1%
der gesamten Scope 3-THG-Emissionen. Für das Geschäftsjahr 2025 konnten keine Umstände
festgestellt werden, die eine Änderung der Beurteilung veranlassen.
3.4 vorgelagerter Transport
und Vertrieb
THG-Emissionen durch Transport- und Logistikprozesse wurden mittels des ausgabenbasierten Ansatzes
auf Basis der entsprechenden Kosten berechnet. Hierzu wurden DEFRA-Emissionsfaktoren verwendet.
Transportemissionen der assoziierten Unternehmen konnten nicht gesondert berücksichtigt werden. Zum
Teil sind diese in den berichteten Emissionen der Gruppe inkludiert.
3.5 Abfallaufkommen in
Betrieben
Scope 3.5 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen im Geschäftsjahr 2024 unter 1%
der gesamten Scope-3-THG-Emissionen. Für das Geschäftsjahr 2025 konnten keine Umstände
festgestellt werden, die eine Änderung der Beurteilung veranlassen.
3.6 Geschäftsreisen Scope 3.6 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen im Geschäftsjahr 2024 unter 1%
der gesamten Scope-3-THG-Emissionen. Für das Geschäftsjahr 2025 konnten keine Umstände
festgestellt werden, die eine Änderung der Beurteilung veranlassen.
3.7 Pendelnde Arbeitnehmer Scope 3.7 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen im Geschäftsjahr 2024 unter 1%
der gesamten Scope-3-THG-Emissionen. Für das Geschäftsjahr 2025 konnten keine Umstände
festgestellt werden, die eine Änderung der Beurteilung veranlassen.
3.8 vorgelagerte geleaste
Wirtschaftsgüter
THG-Emissionen aus dem Betrieb von geleasten Wirtschaftsgütern wurden bereits in Scope 1 und 2
berücksichtigt.
3.9 nachgelagerter Transport Nachgelagert finden keine relevanten Transporte der Produkte der Gruppe statt. Entstehende Emissionen
sind der Produktnutzungsphase (Scope 3.11) zuzuordnen oder werden bereits in Scope 3.4 berichtet.
3.10 Verarbeitung verkaufter
Produkte
Es findet keine relevante Weiterverarbeitung der verkauften Produkte statt. Entsprechend dem GHG-
Protokoll werden keine Emissionen in dieser Kategorie berichtet.
3.11 Verwendung verkaufter
Produkte
Es wurden Emissionen der verkauften Motorräder, Elektrofahrräder und Pkw berechnet. Für Erstere
erfolgte die direkte Erfassung des Energiebedarfs in l/100km bzw. kWh/100km mittels des WMTC-Zyklus.
Es wurden DESNZ-Emissionsfaktoren verwendet und auf die Erfassung von Well-to-Wheel-Emissionen
geachtet. THG-Emissionen von Elektrofahrrädern und Pkw wurden anhand der Durchschnittsdaten-
Methode mit Emissionsfaktoren von Mobitool (v3.0) berechnet. Zur Berechnung der THG-Emissionen in
der Produktnutzungsphase wurden zum Teil Annahmen hinsichtlich der Lebensfahrleistung der
Fahrzeuge getroffen. Für nicht-homologierte Fahrzeuge wurden darüber hinaus Annahmen hinsichtlich
des Verbrauchs in l/100km bzw. kWh/100km getroffen. Die THG-Emissionen der verkauften Motorräder
der assoziierten Unternehmen wurden entsprechend der Wertschöpfungskettenbeziehung berücksichtigt.
3.12 Behandlung von
Produkten am Ende der
Lebensdauer
Scope 3.12 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen im Geschäftsjahr 2024 unter 1%
der gesamten Scope-3-THG-Emissionen. Für das Geschäftsjahr 2025 konnten keine Umstände
festgestellt werden, die eine Änderung der Beurteilung veranlassen.
3.13 Nachgelagerte geleaste
Wirtschaftsgüter
Das Angebot von Leasinggütern durch die Bajaj Mobility-Gruppe stellt keinen wesentlichen
Geschäftszweig dar. Daraus resultierende Einnahmen sind im Vergleich zum Gesamtumsatz gering,
weshalb Scope 3.13 als nicht wesentlich bewertet und somit daraus entstehende THG-Emissionen nicht
ausgewiesen werden.
3.14 Franchise Die Gruppe hat kein Franchising. Folglich werden keine THG-Emissionen in diesem Sub-
Scope ausgewiesen.
3.15 Investitionen THG-Emissionen assoziierter Unternehmen mit Beteiligungen 20% (siehe BP-1) wurden in Scope 3.15
zusammengefasst. Scope 3.15 wurde als nicht wesentlich bewertet. Die Emissionen lagen im
Geschäftsjahr 2024 unter 1% der gesamten Scope-3-THG-Emissionen.
E1-6 54 Treibhausgasintensität
der Produkte
Zur Ermittlung der THG-Intensität pro Nettoerlös wurden die THG-
Gesamtemissionen (standortbasiert und marktbasiert) unter Berücksichtigung
aller Geschäftszweige als Nenner genutzt. Der Zähler setzt sich zusammen
aus den gesamten Nettoumsatzerlösen wie in Kapitel III.
Segmentberichterstattung des Konzernanhangs 2025 angegeben.
9
Die Emissionsfaktoren wurden online abgerufen unter: https://carbonsaver.org/tools/carbon_factors_database.php
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-52
E1-6 AR 43c,
AR 45e,
AR 46j
Biogene Emissionen Biogene Emissionen der Scopes 1, 2 und 3 wurden mittels DESNZ-
Emissionsfaktoren berechnet und gesondert dargestellt. Hierzu wurden die
„outside of scopes“ Emissionsfaktoren verwendet. Insbesondere in Scope 3
können nicht alle biogenen Emissionen abgebildet werden. Hierbei wurden
lediglich die biogenen Emissionen in der Produktnutzungsphase berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2024 wurden biogene Emissionen aus der Verbrennung von
Pellets gesondert angegeben. Da diese Berechnung nicht die vollumfänglichen
biogenen Emissionen in Verbindung mit Scope 1 darstellen, wurde in der
nichtfinanziellen Erklärung 2025 n/a für das Geschäftsjahr 2024 berichtet.
Unternehmensspezifische
Angabe
Durchschnittliche CO
2
-
Emissionen und
Kraftstoffverbrauch
Die Berechnung für CO
2
-Emissionen und Verbräuche der verkauften
Fahrzeugflotte basiert auf den Vorgaben und Annahmen des World-
harmonised Motorcycle Test Cycle (WMTC). Diese Methode wurde gewählt,
weil damit ein weltweit harmonisierter Ansatz vorliegt. Zum besseren
Verständnis wird der Fahrzeugverbrauch nicht in Joule, sondern in l/100km
angegeben.
4.4 ESRS E5 RESSOURCENNUTZUNG UND KREISLAUFWIRTSCHAFT
Strategie
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Thema # Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Zeithorizont
Ressourcenzuflüsse,
einschließlich
Ressourcennutzung
09 Verbrauch von Primär- und Sekundärmaterialien in den
Produktionsprozessen
Zur Herstellung der Produkte der Bajaj Mobility-Gruppe sind Primär- und
Sekundärmaterialien notwendig, wie z.B. Aluminium, Stahl und
Kunststoffe.
Tatsächlich
Negativ (VC)

10 Risiko von Verzögerungen in der Lieferkette und eingeschränkte
Materialverfügbarkeit
Verzögerungen in der Lieferkette und eingeschränkte
Materialverfügbarkeit können den Produktionsprozess verzögern.
Risiko (VC, OO)
Ressourcenabflüsse
im Zusammenhang
mit Produkten und
Dienstleistungen
11 Langfristige Bindung von Ressourcen in Produkten und nicht vollständig
geschlossener Ressourcenkreislauf
Wertvolle Ressourcen und Rohstoffe sind langfristig in den Produkten der
Gruppe gebunden. Nach Ende des Produktlebenszyklus kann nicht
garantiert werden, dass alle Rohstoffe vollständig in den Kreislauf
zurückgeführt werden.
Tatsächlich
Negativ (OO, VC)

OO: Own Operations – eigene Geschäftstätigkeiten, VC: Value Chain – vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungskette
Kurzfristig: , Mittelfristig: , Langfristig: 
Alle im Themenstandard E5 als wesentlich identifizierten IROs stehen in Verbindung mit dem Geschäftsmodell der Gruppe. Die IROs 09 und
11 ergeben sich unmittelbar aus dem Geschäftsmodell, während IRO 10 einen Einfluss darauf ausübt.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Code of Conduct
Die wichtigsten Inhalte des Codes of Conduct, inklusive seiner allgemeinen Ziele, seines Anwendungsbereiches sowie der obersten Ebene,
welche für die Umsetzung verantwortlich ist, finden sich im Abschnitt G1-1. (IROs: 09, 10, 11)
Umweltpolitik und interner Umweltbericht
Die wichtigsten Inhalte der Umweltpolitik und des Umweltberichts, inklusive deren allgemeinen Ziele, Anwendungsbereiche sowie der obers-
ten Ebene, welche für die Umsetzung verantwortlich ist, finden sich im Abschnitt E1-2. (IROs: 09, 11)
Verpackungsvorschrift
Zur Systematisierung der Verpackung von Artikeln, welche der Serienproduktion zugeordnet werden, hat die Bajaj Mobility-Gruppe eine Verpa-
ckungsvorschrift definiert. Die auf der KTM-Einkaufswebseite veröffentlichte Vorschrift dient als genereller Leitfaden und unterstützt zusätzlich
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-53
die Förderung umweltfreundlicherer Verpackungslösungen sowie die Verwendung recycelbarer Materialien. Die Vorschrift definiert Einsatzmög-
lichkeiten von Mehrwegverpackungen und Mehrwegladungsträgern, welche zur Ressourcenschonung und der Reduktion von Abfällen beitra-
gen können und wird durch ein neu implementiertes Verpackungsdatenblatt ergänzt. Im Verpackungsdatenblatt sollen die Bestandteile der
Verpackung genau aufgeschlüsselt werden, um mehr Informationen über die angelieferten Verpackungen zu erhalten und die Transparenz
bezüglich der Verpackungen zu erhöhen. Die Vorschrift und das Datenblatt werden durch die Logistikabteilung betreut. (IRO: 09)
Bisher gehen die Konzepte der Gruppe in Bezug auf ihre Produkte nicht konkret auf die Abkehr von der Nutzung von Primärrohstoffen, ein-
schließlich der Zunahme der Nutzung sekundärer (recycelter) Ressourcen, ein.
E5-2 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die Schonung natürlicher Ressourcen ist ein vielseitiger Prozess und kann aus verschiedenen Perspektiven betrachtet werden: dem Produkt-
design, dem Einsatz von Materialien und aus Prozesssicht. Das entsprechende Design der Produkte der Bajaj Mobility-Gruppe fördert deren
Reparaturfähigkeit und Wiederverwendbarkeit. Der Tausch oder die Wartung einzelner Komponenten kann die Produktnutzung verlängern.
Die Betriebs- und Bedienungsanleitungen der Produkte bieten den Kunden und Werkstätten Informationen über einzuhaltende Service-Inter-
valle. Zusätzlich erhalten die Vertragswerkstätten regelmäßige Schulungen, um die notwendigen Arbeiten fachgerecht durchführen zu kön-
nen. Weitere Informationen hierzu finden sich im Abschnitt S4-5. Durch die Verwendung alternativer Materialien (wie zum Beispiel Sekun-
därkunststoffe) kann die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Beschreibung Status IROs
Ressourcenschonung & Kreislaufwirtschaft
Die Bajaj Mobility-Gruppe ist bestrebt, Klima- und Umweltauswirkungen ihrer Produkte bereits beim Design und für den gesamten
Lebenszyklus zu berücksichtigen. So entstehen langlebigere, leicht zu reparierende Produkte, die am Ende ihrer Nutzung in möglichst
wiederverwendbare oder recyclebare Teile und Materialien zerlegt werden können.
Recycling-Kunststoffe Das Projekt zur Nutzung von Recycling-Kunststoffen wurde im Geschäftsjahr 2025 fortgeführt.
Die Abmusterung eines bestehenden Serienbauteils mit verschiedenen Recycling-Materialien
und der darauf folgende Dauerlauf an einem Motorrad konnten erfolgreich abgeschlossen
werden. Nach der Auswahl zweier Materialien und der Bestellung passender Musterplatten
wurden diese verschiedenen Qualitätstest unterzogen. Aufgrund der positiven Testergebnisse
konnten die Recycling-Kunststoffe als Serienmaterial freigegeben werden. Im Geschäftsjahr
2026 ist der erstmalige Serieneinsatz der Kunststoffe bei ausgewählten Bauteilen geplant.
09, 10,
11
Förderung von
Systemsimulationen
Der F&E-Bereich erarbeitet verschiedene Simulationsmethoden, die einen Beitrag zur
Ressourcenschonung und Reduktion von THG-Emissionen im Entwicklungsprozess leisten
können. Durch die computergestützte Bauteilabsicherung, die Funktionsüberprüfung und
Optimierungen im Entwicklungsprozess werden zukünftig weniger physische Prototypen
benötigt. Das führt zu einer Reduktion des Material- und Energieverbrauchs. Auch in der
Produktion kann durch das virtuell optimierte Motorrad und dessen Komponenten der
Ressourcenverbrauch reduziert werden. Schließlich ermöglichen Simulationen
Langzeitbetrachtungen für die Entwicklung langlebigerer Produkte, wodurch der Bedarf an
Ersatzteilen und Neuproduktionen verringert werden kann. Im Rahmen eines
Entwicklungsprojekts befindet sich ein umfassender virtueller Prototyp (Digital Twin) in
Entwicklung. Dieser kann den Ressourcenverbrauch weiter minimieren, indem Simulationen
besser vernetzt und mit Tests und physischen Prototypen synchronisiert werden. Aufgrund der
Komplexität des Digital Twins ist der Abschluss des Projektes erst in einigen Jahren (mittel- bis
langfristiger Zeithorizont) zu erwarten.
Bereits im Geschäftsjahr 2026 sollen Optimierungen im Entwicklungsprozess ermöglichen, die
Gesamterprobungsdistanz von Prototypen deutlich zu reduzieren.
09, 10,
11
Leichtbauweise Die F&E-Abteilung beschäftigt sich in verschiedenen Projekten mit der Entwicklung gewicht-
und materialsparender Alternativen von Fahrzeugbauteilen. Dies kann sowohl Einfluss auf den
Ressourcenbedarf als auch auf das Fahrverhalten und den Energiebedarf der Produkte haben.
Konkrete Ergebnisse werden mittelfristig erwartet.
09, 10,
11
Hybridbauweise /
modulare Bauweise
Durch F&E-Tätigkeiten in alternative Verbindungskonzepte kann die Personalisierbarkeit der
Fahrzeuge sowie die Stofftrennung am Ende des Lebenszyklus verbessert werden. Im
Geschäftsjahr 2025 wurde beispielsweise an der Verbesserung von ausgewählten Heckrahmen
und -auslegern sowie Tanksystemen gearbeitet. Ergebnisse werden mittelfristig erwartet.
09, 10,
11
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-54
Operatives
Verpackungs-
management
Der Fokus auf den verstärkten Einsatz von Mehrwegladungsträgern und -verpackungen dient
unter anderem der Effizienzsteigerung im Verpackungsmanagement. Hierbei werden gezielt
Verpackungsversuche durchgeführt, um Verschwendungen zu identifizieren und universelle
Verpackungslösungen für eine Vielzahl von Artikeln zu entwickeln. Zudem wurde im
Geschäftsjahr 2025 das Leergutlager für die Mehrwegladungsträger und -verpackungen am
Standort integriert und somit zentralisiert. Dies kann zu einer höheren Wiederverwendungsquote
führen und die Wirtschaftlichkeit steigern.
09, 10,
11
Umgang mit dem Risiko verzögerter Lieferungen oder eingeschränkte Materialverfügbarkeit
Diversifikation der
Lieferkette
Zur Reduktion des Beschaffungsrisikos verfolgt die Gruppe eine Einkaufsstrategie, die auf der
konsequenten Diversifikation der Lieferkette basiert. Ein zentrales Element dieser Strategie ist
der Einsatz von „Second Sources“, um die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten zu
minimieren und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Ergänzend werden für jede
Warengruppe individuelle Strategien entwickelt, die sich an den jeweiligen Marktgegebenheiten
orientieren und regelmäßig auf Basis der Unternehmensziele aktualisiert werden. Darüber
hinaus führt die Gruppe eine systematische Risikobewertung der Tier-1-Lieferanten durch. Die
Ergebnisse dieser Bewertung fließen direkt in die Warengruppenstrategien ein und bilden die
Grundlage für gezielte Maßnahmen wie die Qualifizierung zusätzlicher Bezugsquellen, die
Konsolidierung des Lieferantenportfolios für gewisse Warengruppe zur Sicherstellung
strategischer Partnerschaften sowie die Entwicklung von Business-Continuity-Maßnahmen.
Durch diese integrierte Vorgehensweise wird eine robuste, flexible und zukunftssichere
Lieferkette gewährleistet.
10
Neu, In Bearbeitung, Laufend, Abgeschlossen, Ausgesetzt, Gestrichen
Kennzahlen und Ziele
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Es wurden bisher keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft definiert. Die Überwa-
chung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen
Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
E5-4 Ressourcenzuflüsse
Ressourcenzuflüsse (ESRS E5-4, 31a-c)
2025 2024
1)
Gewicht verwendeter wiederverwendeter oder recycelter sekundärer Komponenten, Produkte oder Materialien (t) 11.609,5 23.883,7
Gesamtgewicht verwendeter Produkte und Materialien (t) 33.012,5 67.343,0
Anteil verwendeter wiederverwendeter oder recycelte sekundäre Komponenten, Produkte oder Materialien 35,2% 35,5%
Anteil biologischer Materialien, die nachhaltig beschafft wurden
2)
n/a n/a
1) Die Daten des Geschäftsjahres 2024 wurden angepasst. Die in der Nichtfinanziellen Erklärung 2024 berichteten Daten wurden zunächst auf Basis von Vorjahreswerten ge-
schätzt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2025 war eine Erhebung der Daten für die Serienproduktion an den Standorten Mattighofen, Munderfing, Schalchen und Terrassa für
2024 möglich, welche nun berichtet werden (im Geschäftsjahr 2024 berichtete Daten: Gewicht verwendeter wiederverwendeter oder recycelter sekundärer Komponenten,
Produkte oder Materialien: 16.520,73 t; Gesamtgewicht verwendeter Produkte und Materialien: 41.989,49 t; Anteil verwendeter wiederverwendeter oder recycelte sekundäre
Komponenten, Produkte oder Materialien: 39,34%).
2) Der Anteil biologischer Materialien, die nachhaltig beschafft wurden, wurde als nicht wesentlich bewertet.
Unternehmensspezifische Angabe: Eingesetzte Materialien nach Gewicht
Im Geschäftsjahr 2025 wurden im Vergleich zum Vorjahr geringere Materialmengen eingesetzt. Dies ist auf die reduzierte Produktionsmenge
im Geschäftsjahr 2025 zurückzuführen.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-55
t 2025 2024
1)
Akkumulatoren (Elektrofahrräder) 257,0 264,7
Aluminium 9.920,3 20.346,8
Carbon (Fahrräder) 116,0 348,2
Elektronik 822,9 1.302,0
Gummi 1.352,7 2.595,6
Kartonagen 5.970,1 12.370,2
Kunststoff 3.592,4 7.413,6
Kupfer 220,0 455,7
Stahl 10.635,3 21.985,8
Textil 125,7 260,4
Gesamtgewicht verwendeter Produkte und Materialien 33.012,5 67.343,0
1) Die Daten des Geschäftsjahres 2024 wurden angepasst. Die in der Nichtfinanziellen Erklärung 2024 berichteten Daten wurden zunächst auf Basis von Vorjahreswerten ge-
schätzt. Im Laufe des Geschäftsjahres 2025 war eine Erhebung der Daten für die Serienproduktion an den Standorten Mattighofen, Munderfing, Schalchen und Terrassa für
2024 möglich, welche nun berichtet werden (im Geschäftsjahr 2024 berichtetes Gesamtgewicht verwendeter Produkte und Materialien: 41.989,49 t).
E5-5 Ressourcenabflüsse
Kernaktivität der Bajaj Mobility-Gruppe ist die Assemblierung von zweirädrigen Kraftfahrzeugen, welche bei normaler Nutzung über eine
mehrjährige Lebensdauer verfügen, reparierbar sind und demontiert werden können. Somit kann ein Großteil der verwendeten Materialien in
den Kreislauf zurückgeführt werden. Bei der Produktentwicklung wird vermehrt auf eine Leichtbauweise geachtet sowie Modularität in den
Vordergrund gestellt.
Die erwartete Lebens- und Nutzungsdauer der Fahrzeuge der Gruppe ist von der Nutzungsart und den Instandhaltungstätigkeiten der Kun-
den abhängig und kann somit stark variieren. Bei Straßenmotorrädern erwartet die Gruppe eine durchschnittliche Lebensfahrleistung von ca.
70.000 Kilometern, bei Offroad-Motorrädern von ca. 10.000 Kilometern. Bei den Elektrofahrrädern wird eine Lebensfahrleistung von 10.000 –
12.000 Kilometern erwartet. Ähnliche Werte sind in auch im Branchenvergleich beobachtbar. Die Branchenvergleichswerte basieren auf
Schätzungen und Onlinerecherchen und unterliegen somit einer großen Unsicherheit. Die Fahrzeuge der Gruppe können gut repariert wer-
den und Ersatzteile sind verfügbar. Zur Verlängerung der Lebensdauer der Produkte trägt auch das geschulte Händler- und Werkstattnetzwerk
der Gruppe bei. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt S4-4 und den zugehörigen Kennzahlen und Zielen. In etwa 91,2% der
Produkte und ihrer Verpackungen (nicht berücksichtigt sind Mehrwegverpackungen) sind recycelbar.
Berechnungsgrundsätze und -annahmen
ESRS
Angabepflicht
Paragraf
Datenpunkt,
Angabe
Berechnungsgrundsätze und -annahmen
E5-4 31a-c Beschreibung der
Ressourcen-
zuflüsse
Für die Methode zur Erfassung des Gesamtgewichts verwendeter Produkte und
Materialien wird auf die unternehmensspezifische Angabe: Eingesetzte Materialien nach
Gewicht verwiesen.
Primärdaten der vorgelagerten Wertschöpfungskette konnten aufgrund der Komplexität
der Wertschöpfungskette nicht inkludiert werden. Es wurde versucht mittels der VCRA
ein umfassenderes Bild der Wertschöpfungskette zu erhalten. Dies konnte jedoch noch
nicht final abgeschlossen werden.
Bei den beschafften Materialien handelte es sich zum Großteil um Metalle, Kunststoffe
und Elektronikbauteile, für die keine biologischen Anteile ausgewiesen werden können.
Daher wurde die Kennzahl „biologische Materialien, die nachhaltig beschafft wurden”
als nicht wesentlich bewertet.
Der berichtete Wert an wiederverwendeten oder recycelten Komponenten repräsentiert
den Anteil von Sekundäraluminium und Sekundärstahl. Zur Berechnung wurde der
deutsche Aluminium- beziehungsweise Stahlmix verwendet
10
. Der berichtete Anteil
unterliegt somit einer hohen Ergebnisunsicherheit.
10
Informationen abgerufen von: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/259779/umfrage/recyclinganteil-bei-der-produktion-ausgewaehlter-metalle-in-deutschland/
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-56
Unternehmensspezifische
Angabe
Eingesetzte
Materialien nach
Gewicht
Zur Ermittlung der eingesetzten Materialien für die Motorrad-Serienproduktion an den
Standorten in Mattighofen, Munderfing, Schalchen und Terrassa führt die Gruppe
jährlich eine Stoffstromanalyse durch. Aufgrund von deren Komplexität sind die Daten
erst unterjährig im Folgejahr verfügbar. Die berichteten Stoffströme wurden aus diesem
Grund auf Basis der produzierten Stückzahlen hochgerechnet. Zusätzlich wurden
Stoffströme von Motorrädern und Fahrrädern, welche an anderen Standorten produziert
wurden oder extern bezogen wurden auf Stückzahlenbasis hochgerechnet (z.B.
Ressourcenzuflüsse der MV Agusta Motor S.P.A.). Der Nichtserieneinkauf wurde in
diesem Zusammenhang als nicht wesentlich bewertet und somit nicht in der
Zusammenstellung berücksichtigt.
E5-5 36a Erwartete
Haltbarkeit
Die erwartete Haltbarkeit der vertriebenen Fahrzeuge der Gruppe wurde anhand von
Testdaten (z.B. Lebensdauer der Motoren) sowie Auswertungen aus dem Kundendienst
geschätzt. Die Angaben zur Wertschöpfungskette basieren auf Schätzungen und
Online-Recherchen und unterliegen somit einer hohen Ergebnisunsicherheit. Für die
Pkw wurde kein Vergleichswert angegeben, da es kaum vergleichbare Produkte
(Hochleistungssportwagen mit Straßenzulassung) auf dem Markt gibt.
E5-5 36b Reparierbarkeit Die vertriebenen Fahrzeuge der Gruppe können gut repariert werden. Ersatzteile sind
verfügbar.
E5-5 36c Recyclebarer
Anteil in
Produkten und
Verpackungen
Die Materialien Stahl, Aluminium, Kunststoff und Kartonagen wurden als recyclebar
klassifiziert und die Anteile an den Produkten und Verpackungen entsprechend
ausgewiesen.
4.5 ESRS S1 ARBEITSKRÄFTE DES UNTERNEHMENS
Strategie
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Thema # Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Zeithorizont
Sichere
Beschäftigung
12
Durch Umstrukturierungen kam und kommt es zu Unsicherheiten,
Kündigungen und Unzufriedenheit
Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen kam und kann es zu
Kündigungen, Unsicherheiten, und Unzufriedenheit bei den
Mitarbeitern kommen. Die negative Auswirkung entsteht aus der
aktuellen wirtschaftlichen Situation der Bajaj Mobility-Gruppe.
(individueller Vorfall)
Tatsächlich
Negativ (OO)

13 Temporäre Arbeitszeitreduktion
Im Zuge von Kostenreduktionen wurde eine Arbeitszeit- und
Entgeltreduktion vereinbart, welche negative Auswirkungen auf die
Mitarbeiter haben könnte. (individueller Vorfall)
Tatsächlich
Negativ (OO)

14 Personalrisiko und Fachkräftemangel
Durch die starke Mitarbeiterfluktuation kann es zu einem Abfluss
von Wissen und langfristig zu einem Fachkräftemangel kommen.
Risiko (OO)
Gesundheitsschutz
und Sicherheit
15 Auftreten schwerer Arbeitsunfälle in Produktion und bei Testfahrten
Schwere Arbeitsunfälle, insbesondere bei Mitarbeitern in der
Produktion oder bei Testfahrern, können nicht immer vermieden
werden. (individueller Vorfall)
Potentiell
Negativ (OO)

Weiterbildung und
Kompetenzent-
wicklung
16
Sicherung der Zukunftsperspektiven und Kompetenzentwicklung von
Mitarbeitern durch Weiterbildungsangebote
Durch Weiterbildungsangebote sichert die Gruppe die
Zukunftsperspektiven der Mitarbeiter und trägt zu ihrer
Kompetenzentwicklung bei.
Tatsächlich
Positiv (OO)

Gleichbehandlung
und Chancen-
gleichheit für alle
17 Interkulturelle Zusammenarbeit und individuelle Weiterentwicklung
Die Gruppe bringt Personen aus vielen unterschiedlichen
Nationalitäten und Altersgruppen zusammen, wodurch neue Impulse
geschaffen werden und die Mitarbeiter voneinander lernen können.
Tatsächlich
Positiv (OO)

18
Geschlechterungleichheiten in Bezahlung und Führungspositionen
In der Gruppe überwiegt der Anteil männlicher Mitarbeiter sowohl in
der Gesamtbelegschaft als auch bei den Führungskräften. Der
Gender-Pay-Gap (österreichische Gesellschaften) betrug im
Geschäftsjahr 2025 15,5%
11
. (systemisch)
Tatsächlich
Negativ (OO)

KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-57
Datenschutz
19 Gefahr des Datenverlusts oder Datenmissbrauchs
Ein potentieller Verlust oder Missbrauch von personenbezogenen
Daten greift in die Rechte der betroffenen Personen ein. (systemisch)
Potentiell
Negativ (OO)

20 Verletzung von Datenschutzvorschriften und daraus folgender
Strafzahlungen
Eine Verletzung von Datenschutzvorschriften kann zu hohen
Strafzahlungen führen.
Risiko (OO)
OO: Own Operations – eigene Geschäftstätigkeiten, VC: Value Chain – vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungskette
Kurzfristig: , Mittelfristig: , Langfristig: 
Bei der Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) und bei der Berichterstattung im Zuge der ESRS 2 wurden die
Arbeitskräfte (Mitarbeiter und Fremdarbeitskräfte) der Bajaj Mobility-Gruppe berücksichtigt. Identifiziert wurden die potenziell betroffenen Arbeits-
kräfte im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe Abschnitt IRO-1), wobei die Tätigkeiten, das Arbeitsumfeld und die Merkmale der
Arbeitskräfte berücksichtigt wurden. Bei der Analyse wurden unter anderem Gespräche mit Experten des Personalmanagements und mit Arbeit-
nehmervertretern geführt, um ein besseres Verständnis der potenziellen Auswirkungen zu gewinnen. Im Zuge der Umstrukturierungen kam es zu
einer Reduktion des Produktionsvolumens und des Personalstands, wodurch für Mitarbeiter potenzielle Unsicherheiten und Unzufriedenheiten
entstehen konnten. Es ergaben sich keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte aufgrund von Übergangsplänen zur Verringerung der
negativen Auswirkungen auf die Umwelt und zur Verwirklichung umweltfreundlicherer und klimaneutraler Tätigkeiten, da die Gruppe bisher noch
keine Übergangspläne finalisiert hat (siehe Abschnitt E1-1). Die Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 3.750 Mitarbei-
ter, davon 1.400 Arbeiter, 2.190 Angestellte, 158 Lehrlinge und zwei Praktikanten. Weiters arbeiteten 32 Fremdarbeitskräfte für die Gruppe. Wei-
tere Informationen zu den Arbeitskräften finden sich im Abschnitt S1-6 & S1-7.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften des Unternehmens
Die Bajaj Mobility-Gruppe achtet die Menschenrechte, einschließlich der Arbeitnehmerrechte, und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen für
ihre Arbeitskräfte ein. Die Arbeitskräfte können sich jederzeit an ihre jeweiligen Führungskräfte, den Betriebsrat, die Betriebsärzte, den Ar-
beitspsychologen, die Personal- oder die Rechtsabteilung und die Sicherheitsfachkräfte wenden oder über das Hinweisgeber-System kommu-
nizieren. Der Umgang mit vulnerablen Gruppen ist in mehreren Konzepten der Gruppe verankert. Jedoch sind keine konkreten Fördermaß-
nahmen zugunsten dieser aufgeführt.
Code of Conduct
Die wichtigsten Inhalte des Codes of Conduct inklusive seiner allgemeinen Ziele, seiner Bezüge zu internationalen Rahmenwerken, seines
Anwendungsbereiches sowie der obersten Ebene, welche für die Umsetzung verantwortlich ist, finden sich im Abschnitt G1-1. Es sind keine
Fälle der Nichteinhaltung der internationalen Rahmenwerke, welche im Code of Conduct genannt werden, innerhalb der Wertschöpfungskette
der Bajaj Mobility-Gruppe bekannt. (IROs: 12, 14, 15, 16, 17, 18)
Arbeitssicherheits- und Mitarbeitergesundheitsrichtlinie
Die Bajaj Mobility-Gruppe strebt danach, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem Arbeitskräfte durch geeignete Maßnahmen und Prozesse
bestmöglich vor Gesundheits- oder Verletzungsgefahren geschützt sind. Die Richtlinie zur Arbeitssicherheit und Mitarbeitergesundheit um-
fasst die wichtigsten Grundsätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Arbeitskräfte. Zudem wurden zahlreiche Sicher-
heitstrainings und -schulungen etabliert, um das Sicherheitsniveau hochzuhalten und Arbeitsunfälle zu vermeiden. Die Richtlinie ist auf der
Bajaj Mobility-Webseite zugänglich. Für die zielgerichtete Weiterentwicklung der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung ist das Health &
Safety-Team verantwortlich. Es wird von Sicherheitsfachkräften sowie arbeitsmedizinischen und arbeitspsychologischen Fachdienstleistern
unterstützt. Auf oberster Ebene sind die Vorstände oder die Geschäftsführung für die Umsetzung der Richtlinie verantwortlich. (IROs: 14, 15)
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
Die wichtigsten Inhalte der Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel, inklusive ihrer allgemeinen Ziele, ihres Anwendungsberei-
ches sowie der obersten Ebene, welche für die Umsetzung verantwortlich ist, finden sich im Abschnitt S2-1. (IROs: 12, 14)
Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie
Die Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie regelt wie Diversität innerhalb der Bajaj Mobility-Gruppe gelebt und gefördert werden soll
und wie den verschiedenen Formen der Diskriminierung und Belästigung vorgebeugt wird. Dabei beschränkt sich die Richtlinie nicht auf die
Arbeitsplätze der Arbeitskräfte, sondern berücksichtigt explizit auch arbeitsbezogene Umgebungen sowie Online-Situationen. Sie gilt für alle
11
Weitere Informationen zum Gender-Pay-Gap, einschließlich der Berechnungsmethode, finden sich in Abschnitt S1-16.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-58
Arbeitskräfte und Organmitglieder weltweit. Die Richtlinie definiert relevante Begriffe und unterstützt die Arbeitskräfte bei der Identifikation
von unangemessenen Verhaltensweisen. Als mögliche Gründe für Diskriminierung werden Nationalität, Hautfarbe, ethnische oder nationale
Abstammung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit, Alter, Weltanschauung, Kultur, Gesundheitszustand oder andere
Aspekte, die durch lokale Gesetze geregelt sind, genannt. Sollte es zu Verstößen gegen die Richtlinie kommen, werden Meldeoptionen aufge-
zeigt, wie zum Beispiel die interne Compliance-Anlaufstelle oder das Hinweisgeber-System. Dabei ist die Gruppe stets bestrebt, eine lücken-
lose Vertraulichkeit zu gewährleisten. Keiner Arbeitskraft sollen Nachteile entstehen, wenn sie im guten Glauben einen Verstoß im Sinne der
Richtlinie meldet. Die Diversitäts- und Antidiskriminierungsrichtlinie ist auf der Bajaj Mobility-Webseite abrufbar. Für die Umsetzung der
Richtlinie sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IROs: 14, 17, 18)
Datenschutzstrategie
Die Bajaj Mobility-Gruppe hat eine umfassende Datenschutzstrategie entwickelt, um den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen
und kontinuierlich zu verbessern. Die für Arbeitskräfte im Intranet zugängliche Strategie umfasst viele verschiedene Aspekte des Datenschut-
zes, die anhand spezifischer Richtlinien genauer erläutert werden. Die Datenschutzstrategie erstreckt sich bestmöglich auch auf die vor- und
nachgelagerte Wertschöpfungskette und alle relevanten geografischen Regionen. Sie wird vom Datenschutz-Team der Gruppe betreut. Für
ihre Umsetzung sind die zuständigen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich.
Teil der Datenschutzstrategie ist die interne Datenschutzrichtlinie für Arbeitskräfte, welche sämtliche Datenverarbeitungstätigkeiten der Bajaj
Mobility-Gruppe, insbesondere in Bezug auf alle personenbezogenen Daten der aktuellen und ehemaligen Arbeitskräfte, Führungskräfte und
Organmitglieder regelt. Auch der Code of Conduct (siehe oben und in Abschnitt G1-1 bezüglich Verfügbarkeiten, Verantwortlichkeiten und
Anwendungsbereich) geht auf die Datenschutzvorschriften ein. Die Ausrichtung an der strengen europäischen Datenschutzgrundverordnung
und anderen relevanten nationalen und internationalen Standards stellt sicher, dass die Gruppe den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Regelmäßige Schulungen, Aktualisierungen und Übermittlungen der Richtlinien gewährleisten, dass sowohl interne als auch externe Interes-
sengruppen die Datenschutzanforderungen verstehen und einhalten. (IROs: 19, 20)
Informationssicherheitsrahmenrichtlinie
Die interne Informationssicherheitsrahmenrichtlinie der Bajaj Mobility-Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2024 umfassend überarbeitet und orien-
tiert sich an den Anforderungen der ISO 27001. Die Richtlinie gilt für alle Arbeitskräfte der Gruppe sowie für verbundene Einheiten und Dritte,
die mit entsprechenden Informationssystemen arbeiten, wie auch für alle an die Netzwerke der Gruppe angeschlossenen Systeme (z.B.: Mobil-
und Netzwerkgeräte). Die Richtlinie dient als Rahmenwerk zur Gewährleistung der Informationssicherheit in der Gruppe. Die Informationssi-
cherheit ist ein wesentlicher Teil des Datenschutzes. Neben der Beschreibung der Sicherheits-Governance enthält die Richtlinie Maßnahmen
zur Sicherstellung der IT-Sicherheit, wie zum Beispiel die Verhinderung von Datenlecks, ein Identitäts- und Zugriffsmanagement, ein Informati-
onsrisikomanagement sowie die Entwicklung sicherer Software. Für die Umsetzung dieser Richtlinie zeigt sich das IT-Security & Risk-Team
verantwortlich. Spezifiziert wird die für Arbeitskräfte im Intranet zugängliche Informationssicherheitsrahmenrichtlinie durch weitere Dokumente,
wie zum Beispiel die Leitlinie zur Datenklassifikation, die Richtlinie zur Sicherheitsgovernance oder das IT-Notfallhandbuch. (IROs: 19, 20)
Richtlinie zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems
Die wichtigsten Inhalte der Richtlinie zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems, inklusive ihrer allgemeinen Ziele, ihres Anwendungsberei-
ches sowie der obersten Ebene, welche für die Umsetzung verantwortlich ist, finden sich im Abschnitt G1-1. (IROs: 12, 14)
Zusätzliche Angabe: Richtlinie zur Vermeidung von sexueller Belästigung
Die wichtigsten Inhalte der Richtlinie zur Vermeidung von sexueller Belästigung, inklusive ihrer allgemeinen Ziele, ihres Anwendungsberei-
ches sowie der obersten Ebene, welche für die Umsetzung verantwortlich ist, finden sich im Abschnitt G1-1.
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
In der Bajaj Mobility-Gruppe werden 81,3% der Mitarbeiter durch die Betriebsräte der KTM AG, KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH und
KTM Components GmbH vertreten. Sie werden bei personalbezogenen, weitreichenden Entwicklungen in den Entscheidungsprozess anlass-
spezifisch einbezogen. Die Mitarbeiter können sich jederzeit mit ihren Anliegen an die Betriebsräte wenden und von diesen beraten und ver-
treten lassen. Zudem können die Mitarbeiter jederzeit ihre Anliegen an ihre Führungskräfte, die Betriebsärzte, die Personal- oder die Rechts-
abteilung und die Sicherheitsfachkräfte richten oder über das Hinweisgeber-System einmelden. Ergänzend finden im Angestelltenbereich in
Österreich jährlich Performance Talks statt, welchem dem strukturierten Austausch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften dienen. Die
Performance Talks werden durch die Personalabteilung koordiniert. Weitere Informationen zu den Performance Talks finden sich im Abschnitt
S1-13. Nahezu alle Mitarbeiter (98,8%) der Gruppe sind durch Tarifverträge abgedeckt oder verfügen über Verträge mit tarifvertragsähnlichen
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-59
Bedingungen. Diese regeln die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Mitarbeiter) im Rahmen des Arbeitsverhältnisses.
Sowohl die Personalabteilung als auch die Rechtsabteilung sind organisatorisch dem CEO der Gruppe zugeordnet.
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
Die Bajaj Mobility-Gruppe ist bemüht negative Auswirkungen auf die Arbeitskräfte zu vermeiden. Entsprechende Maßnahmen werden im Ab-
schnitt ESRS S1-4 beschrieben. Darüber hinaus können die Arbeitskräfte Bedenken jederzeit gegenüber ihren Führungskräften, dem Betriebs-
rat, den Betriebsärzten, der Personal- oder der Rechtsabteilung und den Sicherheitsfachkräften äußern oder über das Hinweisgeber-System
kommunizieren. Informationen zu diesen Meldemöglichkeiten, wie zum Beispiel die interne Richtlinie zum Hinweisgeber-System oder die kon-
kreten Kontaktadressen, sind im Intranet zugänglich gemacht. Auf das Hinweisgeber-System wurde spezifisch in einer Mitarbeiterinformation
(Intranetpost, PITBOARD-Beitrag) sowie im E-Learning Compliance & Code of Conduct hingewiesen, was zur internen Bekanntheit des Systems
beiträgt. Der Code of Conduct, der auf das Hinweisgeber-System verweist, wird allen Mitarbeitern bei der Vertragsunterzeichnung übermittelt.
Darüber hinaus erhalten alle Mitarbeiter jährlich den jeweils aktualisierten Code of Conduct im Zuge von dessen Überarbeitung. Der Schutz der
Hinweisgeber ist fest in den Unternehmensprinzipien verankert. Die Beschwerden werden je nach Art der Meldung und des Meldekanals priori-
siert bearbeitet und nachverfolgt. Die Rechtsabteilung überwacht die eingehenden Meldungen an das Hinweisgeber-System, wodurch die Wirk-
samkeit des Systems sichergestellt werden kann. Weitere Informationen zum Hinweisgeber-System, inklusive des Nachverfolgungsprozesses
durch die Rechtsabteilung oder bei Bedarf durch externe Experten, finden sich in den Abschnitten G1-1 und G1-3.
Im Zuge des Sanierungsverfahrens kam es zu negativen Auswirkungen auf die Mitarbeiter der Bajaj Mobility-Gruppe. Die Prozesse wurden
von der Arbeiterkammer Oberösterreich und den Betriebsräten begleitet, welche die Mitarbeiter unterstützten, und die negativen Auswirkun-
gen verminderten. Auf die Vermeidung von Härtefällen wurde geachtet.
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit
dieser Maßnahmen
Die Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und Mitarbeiterzufriedenheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Schulungen
und Weiterbildungen und Diversität und Chancengleichheit wurden durch die Personalabteilung der Bajaj Mobility-Gruppe ermittelt und um-
gesetzt. Die internen Fachexperten berücksichtigen bei der Maßnahmenidentifikation sowohl gesetzliche Vorgaben als auch Anforderungen
und Hinweise der Fachabteilungen. Maßnahmen zum Datenschutz werden durch die Rechtsabteilung identifiziert und betreut, wohingegen
die IT Security-Abteilung die Maßnahmen zur Cybersicherheit verantwortet. Die verantwortlichen Abteilungen sind ferner für die Überwachung
der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen zuständig. Dies geschieht beispielsweise in Form von Wissensüberprüfungen zum Abschluss von Schulun-
gen oder im Falle der Cybersicherheit-Maßnahmen durch die Auswertung von Fake-Phishing-Mails. Nach Absolvierung von systemtechnisch
angelegten Schulungen haben die Arbeitskräfte die Möglichkeit, das Training hinsichtlich der Inhalte und Methoden sowie der Praxisrelevanz
zu bewerten. Dies dient der Überwachung der Wirksamkeit der Trainings. Eine hohe Bewertung der Praxisrelevanz deutet auf eine gute An-
wendbarkeit der Trainings im Arbeitsalltag der Arbeitskräfte hin. Weiters dienen die jährlich stattfindenden Performance Talks als Feedback-
möglichkeit. Dem Management der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) wurden materielle, finanzielle, und personale
Ressourcen zugeordnet, sodass die angeführten Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
Beschreibung Status IROs
Arbeitsbedingungen & Mitarbeiterzufriedenheit
Die Bajaj Mobility-Gruppe sieht sich ihren Arbeitskräften gegenüber in einer besonderen Verantwortung. Dabei wird ein Fokus auf faire und
mitarbeiterfreundliche Arbeitsbedingungen gelegt. Die Maßnahmen werden durch die Personalabteilung gesteuert, nachverfolgt und
überwacht. Arbeitskräfte können sich mit Verbesserungsvorschlägen stets an die Personalabteilung wenden.
Self-Management Mastery Gerade in herausfordernden Zeiten, ist es entscheidend, durch das richtige Mindset
selbstwirksam zu bleiben. Mit diesem Ziel hat die KTM_academy ein halbtägiges
Präsenztraining unter dem Titel „Die Self-Management Mastery“ konzipiert. Der Fokus
liegt auf praxisnahen Tools zur Entwicklung eines Growth Mindsets und Stärkung der
eigenen Resilienz. Aufgrund der großen Nachfrage werden noch weitere Termine
(kurz- bis mittelfristiger Zeithorizont) angeboten.
12, 14
Begleitung und Unterstützung
im Sanierungsverfahren
Im Zuge des Sanierungsverfahrens der KTM AG kam es zu negativen Auswirkungen auf
die Mitarbeiter. Die Prozesse werden von der Arbeiterkammer Oberösterreich und den
Betriebsräten begleitet, die die Mitarbeiter unterstützen und sollen voraussichtlich Ende
2026 abgeschlossen werden. Dabei wird auf die Vermeidung von Härtefällen geachtet.
12, 14
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-60
Spotlight: Widerstandskraft
stärken
Das Spotlight, ein Lernformat für Führungskräfte, beschäftigt sich mit der Frage, wie
Teams vom Überlebensmodus zurück in die Handlungsfähigkeit geführt werden
können. Inhalte wie das Leuchtturmprinzip, der Einflussbereich (Circle of Influence),
ein Resilienz-Check, eine Anleitung für einen Team-Workshop sowie ausgewählte
Videos und Podcasts sollen die persönliche Widerstandskraft stärken und zeigen, wie
diese auf das Team übertragen werden kann.
12, 14
Kultur Um die Umstrukturierungen im Unternehmen bestmöglich zu begleiten, setzt die
Gruppe auf eine widerstandsfähige Kultur. Interne Experten für Organisations-
entwicklung arbeiten eng mit Teams und Führungskräften zusammen, um Lösungen für
Herausforderungen in Bezug auf Struktur, Team- und Wissensmanagement zu
erarbeiten. Das umfasst insbesondere die Reflexionsarbeit zu Aufgaben und Abläufen in
den Teams, Moderationen von Workshops wie z.B. Prozessanalysen und die aktive
Förderung des Austausches in Teams und über die Teams hinaus mit deren
Schnittstellen. Basierend auf aktuellen Modellen und Interventionen werden
Workshopsettings erarbeitet, die den größtmöglichen Erfolg erzielen. Diese werden
laufend in den aktuellen Umstrukturierungsprozessen eingesetzt.
12, 14
Verpflegungszuschuss In verschiedenen Bereichen der KTM AG sowie der KTM Components GmbH wird
aufgrund einer Vereinbarung zwischen Betriebsrat und betrieblicher Vertretung pro
aktiven Arbeitstag ein Verpflegungszuschuss gewährt. Dieser beträgt € 2,00 pro
Mitarbeiter und Arbeitstag. Ziel dabei ist die Wahrnehmung als attraktiver Arbeitgeber
und die damit verbundene Mitarbeiterbindung und Wertschätzung.
12, 14
Betriebsverpflegung in
Mattighofen und Munderfing
Seit August 2025 bietet die KTM AG ihren Arbeitskräften an den Standorten
Mattighofen und Munderfing wieder eine Betriebsverpflegung an. Dabei wird auf
Qualität und Regionalität gesetzt. Für die Standorte ohne eigene Kantine wurde im
Geschäftsjahr 2025 ein Lieferservice eingeführt.
12, 14
Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Die Bajaj Mobility-Gruppe strebt an, eine hohe Arbeitssicherheitsleistung an allen Standorten und in allen Geschäftsbereichen
sicherzustellen. Essenzieller Bestandteil der Arbeitssicherheitsmaßnahmen ist die regelmäßige Überprüfung von Arbeitsplätzen und
Prozessen hinsichtlich ihrer Sicherheit, welche auch der Überwachung und Nachverfolgung von Maßnahmen dient. Bei Bedarf werden
Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Neben den regelmäßig stattfindenden Untersuchungen finden fallbezogene Analysen von Unfällen
und Beinaheunfällen statt, um weiterhin die Sicherheit an den Arbeitsplätzen gewährleisten zu können.
Ergänzend zu den folgenden Maßnahmen sind standardisierte Maßnahmen zur Arbeitskräftesicherheit und -gesundheit in der
veröffentlichten Richtlinie zur Arbeitssicherheit- und Mitarbeitergesundheit der Gruppe festgelegt (siehe Abschnitt S1-1).
Ausbildung zur
Sicherheitsfachkraft
Um die Kompetenzen in Richtung Arbeitssicherheit im Unternehmen zu steigern,
starteten im Geschäftsjahr 2025 zwei weitere Mitarbeiter mit der Ausbildung zur
Sicherheitsfachkraft. Dies trägt wesentlich dazu bei, die Abteilungen noch intensiver
und präsenter in sicherheitsrelevanten Fragestellungen beraten zu können. Zusätzlich
wurde für eine Gruppe bereits bestehender Sicherheitsvertrauenspersonen ein
Auffrischungskurs der AUVA angeboten, um das Wissen zu erneuern und über
aktuelle Änderungen aus dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) zu
informieren. Die Ausbildungen sollen im kurz- bis mittelfristigen Zeithorizont
abgeschlossen werden.
14, 15
Awarenesskampagne für
Führungskräfte
Im Geschäftsjahr 2025 wurde ein spezielles Führungskräftetraining mit den
Schwerpunkten Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit gestartet. Ziel ist es, das Training im
kommenden Jahr (kurzfristiger Zeithorizont) fortzuführen und allen Führungskräften
der Gruppe zugänglich zu machen. Vorrangig soll die Awareness für das Thema
Arbeitssicherheit unter den Führungskräften gesteigert und Bewusstsein für die
Verantwortung und Pflichten einer Führungskraft geschaffen werden. Dies trägt dazu
bei das Bewusstsein für Arbeitssicherheit im gesamten Unternehmen zu steigern.
14, 15
Bestellprozess von
Gefahrstoffen
In Zusammenarbeit mit der Einkaufsabteilung wird an einem neuen Bestellprozess für
Gefahrstoffe gearbeitet. Ziel ist die Awareness für den Umgang mit Gefahrstoffen zu
steigern. Der strukturierte Prozess soll eine klare Nachvollziehbarkeit fördern und eine
transparente Grundlage für verantwortungsvolles Handeln mit Gefahrstoffen schaffen.
Die Erarbeitung des Prozesses soll im kurz- bis mittelfristigem Zeithorizont
abgeschlossen werden.
14, 15
Health & Safety-Software Im Geschäftsjahr 2025 wurde die Nutzung der Health & Safety-Software fortgeführt.
Das System wird vom Health & Safety-Team intensiv genutzt, um die Arbeitssicherheit
zu verbessern. Dazu zählt unter anderem die Dokumentation von Evaluierungen,
Unterweisungen, Unfällen sowie die dazugehörigen Maßnahmen, um diese
systematisch und ressourcenschonend abwickeln zu können. Der Roll-out an den
österreichischen Standorten in Mattighofen, Munderfing, Schalchen und Anif wurde
zeitlich verschoben, ist jedoch für die nahe Zukunft (kurz- bis mittelfristiger
Zeithorizont) vorgesehen.
14, 15
Verbesserung der Ergonomie Laufend werden Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der
Arbeitsplatzergonomie umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2025 konnten beispielsweise die
Materialanordnung in der Gehäusevormontage im Motorenwerk optimiert sowie der
Arbeitsplatz zur Tankvormontage- und Prüfung neugestaltet werden.
14, 15
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-61
Einführung eines Systems für
Sicherheitsunterweisungen
Zur Stärkung von Arbeitssicherheit, Compliance und Effizienz wurde im Geschäftsjahr
2025 im Komponentenwerk ein dokumentiertes, digital gesteuertes
Unterweisungssystem eingeführt. Grundlage bildet die systematische Evaluierung
sämtlicher Arbeitsplätze, auf deren Basis spezifische Betriebsanweisungen erstellt
wurden. Ein Ampelsystem visualisiert transparent den Status der sicherheitsrelevanten
Unterweisungen hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität und Fristgerechtigkeit.
14, 15
Lehrlingscoaching: Lehre statt
Leere
Die Gruppe legt Wert darauf, bereits während der Lehre einen aktiven Beitrag für die
psychische Gesundheit der Lehrlinge zu leisten. Seit November 2024 wird Lehrlingen
und Ausbildern an den österreichischen Standorten die Konsultation eines
Lehrlingscoachings auf Anfrage angeboten.
14, 15,
16
Sicherheitsunterweisung als
E-Learning
Zusätzlich zur allgemeinen Sicherheitsunterweisung, welche von jeder Arbeitskraft zu
Beginn des Arbeitsverhältnisses gemeinsam mit der zuständigen Führungskraft
absolviert werden muss, wurde im Geschäftsjahr 2025 eine weitere
Sicherheitsunterweisung als E-Learning etabliert. Die Sicherheitsunterweisung umfasst
Themen wie allgemeine Verhaltensregeln, Pflichten der Arbeitskräfte, wichtige
Symbole rund um die Arbeitssicherheit, Gesundheit und Ergonomie am Arbeitsplatz
sowie Informationen rund um psychische Belastungen. Dieser Kurs wird verpflichtend
jeder Arbeitskraft regelmäßig zugewiesen. Durch die Digitalisierung des Trainings
können die Inhalte nicht nur in mehreren Sprachen bereitgestellt werden, sondern
auch zeit- und ortsunabhängig absolviert werden.
14, 15
VEXAT Schulung als E-Learning
Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine neue VEXAT E-Learning Schulung als gezielte
Maßnahme zur Stärkung des betrieblichen Explosionsschutzes eingeführt. Zielgruppe
sind alle Arbeitskräfte, welche in einem VEXAT Bereich tätig sind. Mit dieser
Maßnahme wird ein aktiver Beitrag zur Prävention von Arbeitsunfällen und zur
Förderung eines sicheren Arbeitsumfeldes geleistet.
14, 15
Schulungen & Weiterbildungen
Die Bajaj Mobility-Gruppe verfolgt den Ansatz, durch Weiterbildungsangebote interne Karrierewege und lebenslanges Lernen zu fördern. Die
Maßnahmen werden durch das KTM_academy-Team gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Mitarbeiter können sich mit Fragen oder
Verbesserungsvorschlägen stets an das Team wenden.
Orange Future Day Bei den Bewerbungsprozessen für Lehrlinge wird ein großer Wert auf die individuellen
Stärken der künftigen Mitarbeiter gelegt. Beim Orange Future Day wird auf ein
individuelles Bewerbungsverfahren gesetzt. Nach einer Online-Bewerbung stellen sich
die Kandidaten in praktischen und sozialen Challenges vor, um ihre Fach-, Methoden-
sowie persönliche und soziale Kompetenz zu zeigen. Eine Abschlussbesprechung mit
Feedback zu Stärken und Entwicklungspotenzialen legt schließlich den Grundstein für
eine erfolgreiche Karriere.
14, 16
Förderung der Lehrlinge:
Auslandspraktika
Lehrlinge haben bereits während ihrer Ausbildungszeit die Möglichkeit,
Berufserfahrung im Ausland zu sammeln. So werden ihnen ab dem zweiten Lehrjahr
mehrwöchige Auslandspraktika sowohl innerhalb der Gruppe als auch bei anderen
Unternehmen angeboten. Im Geschäftsjahr 2025 haben sieben Lehrlinge ein
Auslandspraktikum gemacht. Durch die Auslandspraktika sollen neben der
Erweiterung von fachlichen Kenntnissen auch die Englischkenntnisse verbessert und
der interkulturelle Wissensaustausch zwischen den Lehrlingen gefördert werden. Um
dieses Programm laufend aktuell zu halten, wurde im Geschäftsjahr 2025 auch das
Sicherheitskonzept für Lehrlingen auf Auslandsreisen aktualisiert.
14, 16
Onlinekurse zu Künstlicher
Intelligenz (KI)
Die KTM_academy hat gemeinsam mit der IT-Abteilung zwei überarbeitete
Onlinekurse zu KI veröffentlicht:
Der erste Teil der Kursreihe „Einführung in die Welt der künstlichen Intelligenz“
vermittelt den richtigen Umgang mit KI-Programmen, erklärt rechtliche, technische
und ethische Grundlagen sowie Chancen und Risiken im Umgang mit KI und deckt
somit die rechtlichen Verpflichtungen ab. Seit September 2025 ist der Onlinekurs
verpflichtend für alle Arbeitskräfte der Gruppe zu absolvieren.
Der zweite Onlinekurs „KI in der Praxis: Effektive Nutzung von Microsoft Copilot“ zeigt
in interaktiven Lektionen, wie Copilot effektiv im Arbeitsalltag genutzt werden kann.
14, 16
Lehrlingsseminare: Begleitung
durch einen Ausbilder in der
Lehrzeit
Eine enge Begleitung durch einen Ausbilder in der Lehrzeit ist wichtig für die Lehrlinge.
Gerade um den Prozess des Übergangs der Schulzeit in die Lehrzeit zu begleiten,
werden Lehrlingsseminare angeboten. Das Konzept des Lehrlingsseminars im ersten
Lehrjahr wurde im Geschäftsjahr 2025 von den Ausbildern konzipiert und begleitet.
14, 16
Diversität & Chancengleichheit
Die Gruppe legt besonderen Wert darauf, dass alle Arbeitskräfte fair und respektvoll behandelt werden. Soziale Gerechtigkeit soll gefördert
werden, während Diskriminierung und Ungleichheit bekämpft und vermieden werden sollen. Die Maßnahmen werden durch die
Personalabteilung gesteuert, nachverfolgt und überwacht. Arbeitskräfte können sich mit Fragen oder Verbesserungsvorschlägen stets an die
Personalabteilung wenden.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-62
Welcome to Austria Seit 2024 bietet die Gruppe für neue Mitarbeiter aus dem Ausland die Online-
Kursreihe „Welcome to Austria“ an. In drei E-Learning-Einheiten wird Wissenswertes
zur gesetzlichen Orientierung und zur Integration in Österreich vermittelt. Ziel ist es,
den neuen Mitarbeitern das Ankommen in Österreich zu erleichtern und bereits vor
ihrem ersten Arbeitstag viele offene Fragen zu beantworten.
14, 17
Girls‘ Day
Um potenziellen künftigen Mitarbeiterinnen neue Berufsfelder näherbringen zu können,
beteiligte sich die Gruppe auch im Geschäftsjahr 2025 am EUREGIO Girls’ Day. Im April
2025 konnten 11 junge Frauen Einblicke in die Metall- und Kfz-Technik gewinnen und
praktische Erfahrungen in ausgewählten technischen Prozessschritten sammeln.
14, 18
Sommerferienbetreuung Seit einigen Jahren bietet die Gruppe in Kooperation mit den Kinderfreunden und der
Volksschule Schalchen eine kostenlose Kinderbetreuung in den Sommerferien an.
Dabei bekommen die Kinder auch einen Einblick in die Lehrwerkstatt und die KTM
Motohall. Das Angebot soll Eltern die Berufstätigkeit während der Sommerferien
erleichtern und richtet sich primär an Mitarbeiter an den Standorten Mattighofen,
Munderfing und Schalchen.
14, 18
Datenschutz
Die Datenschutzmaßnahmen der Bajaj Mobility-Gruppe wurden präventiv ergriffen, um hohe Standards im Umgang mit personenbezogenen
Daten sicherzustellen. Bislang sind keine Fälle bekannt, in denen Personen in ihrem Recht auf Datenschutz so wesentlich geschädigt
wurden, dass ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen entstanden wäre. Die Einführung des
verpflichtenden E-Learnings sowie die regelmäßige Anpassung der Richtlinien dienen daher der proaktiven Verhinderung solcher Fälle.
Schulungen zu Datenschutz Mit dem jährlich zu absolvierenden E-Learning Data Privacy werden alle Arbeitskräfte
über die Datenschutzanforderungen informiert. Das E-Learning wurde im Jahr 2024
vollständig überarbeitet, um allen datenschutzrechtlichen Anforderungen gerecht zu
werden. Die Teilnahme wird jährlich ausgewertet, um gegebenenfalls
Folgemaßnahmen zu ergreifen. Neben dem verpflichtenden E-Learning bietet die
Gruppe bei Bedarf zusätzliche Fortbildungen an, um spezifische Anforderungen und
Szenarien, die über die Inhalte des E-Learnings hinausgehen, abzudecken. Die
Schulungen werden durch Audits und Risikobewertungen ergänzt.
19, 20
Cybersicherheit
Die Bajaj Mobility-Gruppe begegnet IT- und Cyberrisiken durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Sicherheitsmaßnahmen, den
Einsatz aktueller Technologien und ein mehrstufiges Sicherheitskonzept.
Security Operation Center
(SOC)
Im Geschäftsjahr 2024 begann die Gruppe mit der Überarbeitung des SOC, die im
Geschäftsjahr 2025 abgeschlossen wurde. Ein SOC dient der Vereinheitlichung und
Koordination von Technologien und Prozessen für die Cybersicherheit. Das Feintuning
findet laufend statt und ist in einen kontinuierlichen Prozess übergegangen.
19, 20
Informationssicherheits-
richtlinien
Im Geschäftsjahr 2024 wurden die Informationssicherheitsrichtlinien der Gruppe
grundlegend überarbeitet, aktualisiert und auf die einzelnen Unternehmensbereiche
ausgerollt. Schulungen zur Informationssicherheitsrahmenrichtlinie wurden im
Geschäftsjahr 2025 in bestehende IT-Security-Awareness-Schulungen integriert.
19, 20
Neu, In Bearbeitung, Laufend, Abgeschlossen, Ausgesetzt, Gestrichen
Kennzahlen und Ziele
Die angegebenen Kennzahlen beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf die Personenzahl zum Stichtag 31.12.2025. Die Daten des
Geschäftsjahres 2024 wurden teilweise angepasst, um zwischen Mitarbeitern und Fremdarbeitskräften differenzieren zu können.
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem
Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Es wurden bisher keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens definiert. Die Überwa-
chung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die verantwortlichen
Fachbereiche. Beispiele hinsichtlich der Überwachung der Maßnahmen sind im Abschnitt S1-4 zu finden. Es gibt jedoch noch kein überge-
ordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit dieser.
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer (Mitarbeiter) des Unternehmens & S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
Anzahl der Arbeitskräfte (Mitarbeiter und Fremdarbeitskräfte)
Zum 31. Dezember 2025 beschäftigte die Bajaj Mobility-Gruppe 3.782 Arbeitskräfte (Mitarbeiter und Fremdarbeitskräfte). Dies entspricht
einer deutlichen Verkleinerung der Belegschaft und einem Rückgang von 28,8% gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang ist im Wesentlichen
auf die Restrukturierungsmaßnahmen sowie die Entkonsolidierung von Gesellschaften innerhalb der Gruppe zurückzuführen. Die korrespon-
dierende Darstellung findet sich in der Anhangsangabe 21. Mitarbeiter des Konzernabschlusses 2025.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-63
2025 2024
Arbeiterbereich 1.400 1.876
Angestelltenbereich 2.190 3.216
Lehrlinge 158 212
Praktikanten 2 0
Mitarbeiter 3.750 5.304
Stiftungslehrlinge 0 2
Leiharbeiter 32 4
Fremdarbeitskräfte 32 6
Arbeitskräfte 3.782 5.310
Eintritte, Austritte und Fluktuation der Mitarbeiter (ESRS S1-6, 50c)
Das Geschäftsjahr 2025 war durch umfangreiche Personalveränderungen geprägt. Aufgrund des Sanierungsverfahrens wurden deutlich weni-
ger neue Mitarbeiter eingestellt. Insgesamt traten 242 Personen ihre Tätigkeit in der Bajaj Mobility-Gruppe an. Gleichzeitig verließen 1.509
Mitarbeiter die Gruppe. Dies entspricht einer Fluktuationsrate von 36,0% und damit einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr. Die hohe
Fluktuation ist im Wesentlichen auf die Mitarbeiterreduktion im Zuge der Restrukturierung der KTM AG sowie auf die Entkonsolidierung meh-
rerer Gesellschaften zurückzuführen.
2025 2024
Eintritte 242 654
Austritte 1.509 1.034
Fluktuation 36,0% 18,6%
Mitarbeiter nach Geschlecht und Land (ESRS S1-6, 50a)
Die Geschlechterverteilung war im Vergleich zum Vorjahr weitgehend stabil. Der Frauenanteil erhöhte sich leicht und lag im Geschäftsjahr
2025 bei 26,0%. Wie im Vorjahr identifizierte sich kein Mitarbeiter als divers.
2025 2024
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Männlich 2.774 74,0% 3.972 74,9%
Weiblich 976 26,0% 1.332 25,1%
Divers 0 0,0% 0 0,0%
Keine Angaben 0 0,0% 0 0,0%
Mitarbeiter gesamt 3.750 5.304
Mit einem Anteil von 81,3% war der überwiegende Teil der Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2025 in Österreich beschäftigt. Dieser Anteil ist im
Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Deutlich rückläufig waren hingegen der Mitarbeiteranteil in Italien sowie, in geringerem Ausmaß, in
Spanien. Dies ist vor allem auf die Veräußerung von MV Agusta (Italien) sowie auf den Personalabbau in Spanien zurückzuführen.
2025 2024
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Österreich 3.048 81,3% 4.097 77,2%
USA 263 7,0% 306 5,8%
Spanien 92 2,5% 175 3,3%
Australien 43 1,1% 47 0,9%
Deutschland 35 0,9% 86 1,6%
Italien 31 0,8% 273 5,1%
Sonstige 238 6,3% 320 6,0%
Mitarbeiter gesamt 3.750 5.304
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-64
Mitarbeiter nach Art des Vertrages und nach Geschlecht (ESRS S1-6, 50b)
Am 31.12.2025 waren sechs Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag bei der Bajaj Mobility-Gruppe beschäftigt. Befristete Dienstverträge
werden grundsätzlich nur mit freien Dienstnehmern sowie Praktikanten und Ferialmitarbeitern abgeschlossen. Der überwiegende Teil der Mitar-
beiter (99,8%) verfügte über einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Abrufkräfte waren zum Stichtag 31.Dezember 2025 nicht in der Gruppe tätig.
2024 Weiblich Männlich Divers Nicht
angegeben
Insgesamt
Zahl der Mitarbeiter 1.332 3.972 0 0 5.304
Zahl der Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen 1.331 3.962 0 0 5.293
Zahl der Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen 1 10 0 0 11
Zahl der Abrufkräfte 0 0 0 0 0
2025
Weiblich Männlich Divers
Nicht
angegeben
Insgesamt
Zahl der Mitarbeiter 976 2.774 0 0 3.750
Zahl der Mitarbeiter mit unbefristeten Arbeitsverträgen 976 2.768 0 0 3.744
Zahl der Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen 0 6 0 0 6
Zahl der Abrufkräfte 0 0 0 0 0
S1-9 Diversitätskennzahlen
Geschlechterverteilung der Mitarbeiter in Führungspositionen (ESRS S1-9, 66a)
Die Gesamtanzahl der Führungspositionen ist im Zuge der Umstrukturierung der Gruppe zurückgegangen. Der Anteil der weiblichen Füh-
rungskräfte lag zum Stichtag 31.Dezember 2025 bei 8,2% und damit unter dem Vorjahrswert von 9,5%.
2025 2024
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Männlich 67 91,8% 86 90,5%
Weiblich 6 8,2% 9 9,5%
Divers 0 0,0% 0 0,0%
Nicht angegeben 0 0,0% 0 0,0%
Gesamt 73 95
Mitarbeiter nach Altersgruppen (ESRS S1-9, 66b)
Trotz des deutlichen Rückgangs der Mitarbeiteranzahl blieb die Altersstruktur insgesamt weitgehend stabil. Die Belegschaft weist nach wie vor
einen hohen Anteil an jüngeren Mitarbeitern auf.
2025 2024
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
< 30 Jahren 824 22,0% 1.339 25,2%
30 – 50 Jahre 2.230 59,5% 3.051 57,5%
> 50 Jahre 696 18,6% 914 17,2%
Gesamt 3.750 5.304
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-65
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung
Mitarbeiter mit regelmäßiger Laufbahnbeurteilung nach Geschlecht (ERSR S1-13, 83b)
Im Geschäftsjahr 2025 wurden insgesamt 320 Performance Talks im Angestelltenbereich sowie Feedback-Gespräche mit den Lehrlingen in
Österreich durchgeführt. Damit erhielten 8,5% der Mitarbeiter eine Laufbahnbeurteilung. Aufgrund der Restrukturierung wurde die Verpflich-
tung der Performance Talkes ausgesetzt, weshalb der Anteil an durchgeführten Laufbahnbeurteilungen im Geschäftsjahr 2025 deutlich zu-
rückgegangen ist.
2025 2024
Anzahl Anteil Anzahl Anteil
Männlich 219 7,9% 1.473 37,1%
Weiblich 101 10,3% 497 37,3%
Divers 0 0,0% 0 0,0%
Nicht angegeben 0 0,0% 0 0,0%
Gesamt 320 8,5% 1.970 37,1%
Durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden pro Jahr nach Geschlecht (ESRS S1-13, 83b)
Die durchschnittliche Anzahl der Schulungsstunden im Geschäftsjahr 2025 betrug 29,7 Stunden pro Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahr
entspricht dies einer Steigerung von 19,3%.
Schulungsstunden
2025 2024
Männlich 31,8 24,5
Weiblich 23,7 25,9
Divers 0,0 0,0
Nicht angegeben 0,0 0,0
Gesamt 29,7 24,9
Unternehmensspezifische Angabe: Datenschutz geschulte Mitarbeiter
Die Datenschutz-Schulung ist für alle Mitarbeiter, die Zugang zu dem System haben, verpflichtend. Im Geschäftsjahr 2025 wurden 2.445
Mitarbeiter zu Datenschutz geschult (2024: 3.763). Das entspricht 65,2% aller Mitarbeiter (2024: 70,9%).
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit
Zum Stichtag 31.12.2025 waren 81,4% (2024: 73,7%) der Arbeitskräfte der Gruppe von einem nicht extern zertifizierten Managementsystem
für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt. Das entspricht allen Arbeitskräften an den österreichischen Standorten. (ESRS S1-14, 88a)
Todesfälle und Arbeitsunfälle (ESRS S1-14, 88b-d)
Im Geschäftsjahr 2025 lag die Quote der Arbeitsunfälle der Mitarbeiter bei sieben meldepflichtigen Unfällen je eine Million Arbeitsstunden
und damit über dem Vorjahresniveau. Bei den Fremdarbeitskräften wurde ein Arbeitsunfall verzeichnet. Dabei handelte es sich um einen
freien Dienstnehmer, der als Testfahrer befristet angestellt war.
2025 2024
Mitarbeiter Fremdarbeitskräfte Mitarbeiter Fremdarbeitskräfte
Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen 0 0 0 0
Todesfälle infolge arbeitsbedingter Erkrankungen 0 0 0 0
Meldepflichtige arbeitsbedingte Erkrankungen 0 0 0 0
Meldepflichtige arbeitsbedingte Arbeitsunfälle 36 1 43 0
Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle (Meldepfl.
Unfälle / 1.000.000 Arbeitsstunden)
7 36 4 0
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-66
Arbeitsbedingte Ausfalltage (ESRS S1-14, 88e)
Die Anzahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen infolge von Arbeitsunfällen betrug bei den Mitarbeitern 1.020 Tage. Ein
wesentlicher Grund für den Anstieg der Ausfalltage ist ein schwerer Arbeitsunfall im Juni 2025, infolgedessen der betroffene Mitarbeiter für
den Rest des Jahres ausgefallen ist. Bei den Fremdarbeitskräften wurden keine Ausfalltage verzeichnet.
2025 2024
Ausfalltage nach Gründen Mitarbeiter Fremdarbeitskräfte Mitarbeiter Fremdarbeitskräfte
Grund 1: arbeitsbedingte Verletzungen infolge von
Arbeitsunfällen
1.020 0 849 n/a
Grund 2: Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen 0 0 0 n/a
Grund 3: arbeitsbedingte Erkrankungen 0 0 0 n/a
Grund 4: Todesfälle infolge arbeitsbedingter Erkrankungen 0 0 0 n/a
Gesamt 1.020 0 849 7
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) (ESRS S1-16, 97a-b)
Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied (Gender-Pay-Gap) ist definiert als die Differenz zwischen dem Durchschnittseinkommen
weiblicher und männlicher Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2025 betrug dieser bei den österreichischen Gesellschaften der Bajaj Mobility-
Gruppe 15,5%. Der Unterschied ist überwiegend durch die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Gruppe erklärbar.
Im Geschäftsjahr 2025 betrug das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jähr-
lichen Gesamtvergütung aller Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaften 24,3:1.
Für die Gesellschaften außerhalb Österreichs lagen im Geschäftsjahr 2025 keine plausiblen Daten vor. Da jedoch 81,3% aller Mitarbeiter der
Bajaj Mobility-Gruppe in den österreichischen Gesellschaften beschäftigt waren, wird der überwiegende Teil der Belegschaft durch die vorliegen-
den Informationen abgedeckt. Für die nicht-österreichischen Gesellschaften (weniger als 20% der Gesamtbelegschaft) wird derzeit daran gearbei-
tet, die Daten analog zur Vorgehensweise in Österreich aufzubereiten, um zukünftig eine gruppenweite Berichterstattung zu ermöglichen.
2025 2024
Gender-Pay-Gap (österreichische Gesellschaften) 15,5% 18,9%
Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der
j
ährlichen Gesamtvergütung (österreichische Gesellschaften)
24,3:1 25,9:1
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Diskriminierung und Belästigung (ESRS S1-17, 103)
Im Geschäftsjahr 2025 wurden insgesamt 18 Beschwerden über verschiedene Kanäle (z.B. über das Hinweisgeber-System) gemeldet. Davon
entfielen sechs Fälle auf Meldungen zu Diskriminierung oder Belästigung.
2025 2024
Gesamtanzahl der im Berichtszeitraum gemeldeten Fälle von Diskriminierung, einschließlich Belästigung 6 3
Zahl der Beschwerden, die über Kanäle und ggf. nationale Kontaktstellen für multinationale Unternehmen
der OECD eingereicht wurden (exklusive der gemeldeten Fälle von Diskriminierung und Belästigung)
12 5
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit
den beschriebenen Vorfällen und Beschwerden aufgrund von Diskriminierung (€)
0 0
Menschenrechte (ESRS S1-17, 104)
Wie im Vorjahr gab es im Geschäftsjahr 2025 keine schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschenrechte.
2025 2024
Anzahl der schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschenrechte 0 0
Gesamtbetrag wesentlicher Geldbußen, Sanktionen und Schadensersatzzahlungen im Zusammenhang mit
den schwerwiegenden Fällen in Bezug auf Menschenrechte (€)
0 0
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-67
Berechnungsgrundsätze und -annahmen
ESRS Angabepflicht Paragraf Datenpunkt, Angabe Berechnungsgrundsätze und -annahmen
Allgemeine Information zu den quantitativen
Datenpunkten bezüglich der Arbeitskräfte der Bajaj
Mobility-Gruppe
Die Auswertungen erfolgten, falls nicht anders angegeben, aus dem ERP-
System der Gruppe. Ausgenommen davon sind Gesellschaften ohne ERP-
Zugang (DealerCenter Digital GmbH, KTM Motohall GmbH). Die Daten dieser
Gesellschaften wurden nach Möglichkeit manuell hinzugefügt.
Arbeitskräfte umfassen sowohl Mitarbeiter als auch Fremdarbeitskräfte. Die
Kennzahlen beziehen sich auf die Anzahl der beschäftigten Personen
(Personenzahl). Alle Angaben und Berechnungen beziehen sich auf den
Stichtag 31.Dezember 2025, sofern nicht anders vermerkt.
Weitere Informationen finden sich in den folgenden Zeilen.
S1-6 50a Mitarbeiter nach
Geschlecht und
Land
Bisher hat kein Mitarbeiter sein Geschlecht als divers angegeben. Diese
Auswahlmöglichkeit besteht global. Das Geschlecht wurde bei allen Mitarbeitern
erfasst. Daten der KTM Motohall GmbH wurden manuell hinzugerechnet.
S1-6 50b Mitarbeiter nach Art
des Vertrags und
nach Geschlecht
Befristete Dienstverträge wurden mit freien Dienstnehmern, Praktikanten und
Ferialmitarbeitern abgeschlossen. Alle weiteren Mitarbeiter verfügten über
dauerhafte Dienstverträge. Die Gruppe beschäftigt keine Abrufkräfte (definiert
als Arbeitnehmer ohne ein garantiertes Minimum an Arbeitsstunden). Daten der
KTM Motohall GmbH wurden manuell hinzugerechnet.
S1-6 50c Eintritte, Austritte
und Fluktuation der
Mitarbeiter
Die Austritte und Fluktuation der Mitarbeiter schließen freiwillige Austritte,
Kündigungen oder Entlassungen, Austritt durch Veräußerung der Gesellschaft,
Eintritt in den Ruhestand oder Tod mit ein. Austritte aufgrund des Auslaufens
befristeter Dienstverträge und von Fremdarbeitskräften wurden nicht
berücksichtigt. Für die Berechnung der Kennzahlen wurden sämtliche Eintritte
und Austritte im Zeitraum 01.Jänner 2025 bis 31.Dezember 2025
berücksichtigt. Die Quote der Mitarbeiterfluktuation wurde auf Basis der
durchschnittlichen Personalzahl im Geschäftsjahr 2025 berechnet.
S1-9 66a Geschlechter-
verteilung der
Mitarbeiter in
Führungspositionen
Die verwendete Definition von Führungskräften umfasst bis zu zwei Ebenen
(Geschäftsführer/Senior Vice President/Vice President) unter der Ebene des
Vorstands. Die Vorstände wurden nicht mitberücksichtigt.
S1-13 83a Mitarbeiter mit
regelmäßiger
Laufbahnbeurteilung
nach Geschlecht
Zur Berechnung wird jeweils nur ein Gespräch pro Mitarbeiter und Jahr
berücksichtigt. Die Performance Talks sind für Mitarbeiter im Angestelltenbereich
in Österreich jährlich durchzuführen und werden im ERP-System erfasst.
S1-13 83b Durchschnittliche
Anzahl der
Schulungsstunden
pro Jahr nach
Geschlecht
Zur Berechnung der durchschnittlichen Schulungsstunden pro Mitarbeiter nach
Geschlecht wurde die Gesamtzahl der Schulungsstunden der zum Stichtag 31.
Dezember 2025 im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter je Geschlecht
aufsummiert und durch die Mitarbeiteranzahl je Geschlecht geteilt. Die
Überwachung der erfolgreich absolvierten Schulungen erfolgt online durch das
KTM_academy Team sowie durch das ERP-System der Gruppe.
Unternehmensspezifische
Angabe
Datenschutz
geschulte Mitarbeiter
Die Überwachung der erfolgreich absolvierten Schulungen zu Datenschutz erfolgt
online durch das KTM_academy Team sowie durch das ERP-System der Gruppe.
Es wurden ausschließlich Gesellschaften mit ERP-Zugang berücksichtigt.
S1-14 88a Management für
Gesundheit und
Sicherheit
Die Gruppe hat ein Managementsystem für Gesundheit und Arbeitssicherheit an
den österreichischen Standorten. Alle Arbeitskräfte an den inkludierten
Standorten sind von diesem Managementsystem abgedeckt.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-68
S1-14 88b-e Kennzahlen für
Gesundheitsschutz
und Sicherheit
(Todesfälle und
Arbeitsunfälle,
Arbeitsbedingte
Ausfalltage)
Die Erfassung der Kennzahlen für die österreichischen Gesellschaften erfolgt
über ein dezidiertes Tool. Für die Berechnung der Kennzahlen wurden Daten aus
dem Zeitraum vom 1.Jänner2025 bis zum 31.Dezember2025 berücksichtigt.
Arbeitsunfälle bei den nicht-österreichischen Gesellschaften wurden manuell in
dieses Tool nachgetragen. Die Arbeitsstunden und die Ausfalltage der Mitarbeiter
der nicht-österreichischen Gesellschaften wurden auf Basis der österreichischen
Daten sowie der jeweiligen Personenzahlen hochgerechnet. Zukünftig wird daran
gearbeitet, die Kennzahlen der nicht-österreichischen Gesellschaften gemäß S1-
14 ebenfalls vollständig über das Tool abzubilden. Die Kennzahlen für
Fremdarbeitskräfte wurden nicht hochgerechnet, da diese im Geschäftsjahr 2025
ausschließlich in Österreich tätig waren.
Für die Berechnung der Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle wurde die
Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle durch die Gesamtzahl der von den
Arbeitskräften geleisteten Arbeitsstunden geteilt und mit 1.000.000 multipliziert.
Die Anzahl an Arbeitsstunden für die Quote meldepflichtiger Arbeitsunfälle
wurde mittels des ERP-Systems erfasst. Zur Vorgehensweise bei den nicht-
österreichischen Gesellschaften siehe bitte oben.
Bei den arbeitsbedingten Ausfalltagen wurden sämtliche Tage vom ersten vollen
Abwesenheitstag bis einschließlich des letzten Abwesenheitstags, inklusive
Wochenenden und Feiertagen, berichtet.
S1-16 97a-b Vergütungskenn-
zahlen (Gender-Pay-
Gap,
Verdienstgefälle
zwischen allen
Mitarbeitern und der
am höchsten
bezahlten Person)
Die Erfassung der geschlechtsspezifischen Gesamtgehälter und -löhne sowie
Arbeitsstunden der Mitarbeiter der österreichischen Gesellschaften (81,3% aller
Mitarbeiter der Gruppe) erfolgte mittels des ERP-Systems. Für die Berechnung
der Kennzahlen wurden sämtliche im Zeitraum 1.Jänner 2025 bis 31.Dezember
2025 ausgezahlten Gehälter und Löhne berücksichtigt.
Für die Gesellschaften außerhalb Österreichs (weniger als 20% der
Gesamtbelegschaft) lagen keine plausiblen Daten vor. Es wird derzeit daran
gearbeitet, die Daten analog zur Vorgehensweise in Österreich aufzubereiten,
um zukünftig eine gruppenweite Berichterstattung zu ermöglichen.
Bei den Berechnungen wurden alle ausbezahlten Bruttogehälter und -löhne
(inkl. Prämien, Zulagen etc.) sowie Sachbezüge berücksichtigt. Bei
All-in-Verträgen ohne Überstundenpauschale wurde die SOLL-Arbeitszeit als
vergütete Stundenbasis herangezogen, bei All-in-Verträgen mit
Überstundenpauschale zusätzlich die tatsächlich ausbezahlten Überstunden.
Der Gender-Pay-Gap wurde als Prozentsatz des durchschnittlichen Lohnniveaus
der männlichen Mitarbeiter berechnet, indem die Differenz zwischen dem
durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der männlichen Mitarbeiter und
jenem der weiblichen Mitarbeiter durch den Wert der Männlichen geteilt und
anschließend mit 100 multipliziert wurde. Der Vorstand wurde in der
Berechnung nicht berücksichtigt.
Zur Berechnung des Verdienstgefälles zwischen allen Mitarbeitern und der am
höchsten bezahlten Person wurde die Gesamtvergütung der am höchsten
bezahlten Person durch den Median der Gesamtvergütung aller übrigen
Mitarbeiter (ohne der am höchsten bezahlten Person) dividiert. Der Vorstand
wurde in der Berechnung des Medians nicht berücksichtigt.
S1-17 103, 104 Diskriminierung und
Belästigung,
Menschenrechte
Die Überwachung der Meldesysteme in Bezug auf Diskriminierung und die
Überwachung der schwerwiegenden Fälle in Bezug auf Menschenrechte erfolgt
durch die Rechtsabteilung.
4.6 ESRS S2 ARBEITSKRÄFTE IN DER WERTSCHÖPFUNGSKETTE
Strategie
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Thema # Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Zeithorizont
Arbeitsbedingungen 21 Potenzielles Auftreten von Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
Es kann zu Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen in bestimmten Ländern
und Branchen der vorgelagerten Wertschöpfungskette kommen. (systemisch)
Potenziell
Negativ (VC)

Sonstige
arbeitsbezogene
Rechte
22 Potenzielles Auftreten von Zwangsarbeit und Kinderarbeit
Es kann zu Zwangsarbeit und/oder Kinderarbeit in bestimmten Ländern (z.B.
China) und Branchen der vorgelagerten Wertschöpfungskette kommen.
(systemisch)
Potenziell
Negativ (VC)

OO: Own Operations – eigene Geschäftstätigkeiten, VC: Value Chain – vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungskette
Kurzfristig: , Mittelfristig: , Langfristig: 
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-69
Bei den identifizierten negativen Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette handelt es sich um Auswirkungen, welche
potenziell in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der Bajaj Mobility-Gruppe auftreten können. Sie wurden im Zuge der Value Chain Risk
Analysis (VCRA) identifiziert (weitere Informationen finden sich im Abschnitt S2-4). Der Fokus der Analyse lag auf den direkten Geschäftspart-
nern der Gruppe. Durch den umfassenden Ansatz der VCRA können jedoch auch Auswirkungen erkannt werden, die tiefer in der Wertschöp-
fungskette auftreten.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
Die Bajaj Mobility-Gruppe achtet die Menschenrechte (siehe Code of Conduct) und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein. Zur besseren
Analyse der Nachhaltigkeit in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette nutzte die Gruppe im Geschäftsjahr 2025 die VCRA, welche
Risikoindikatoren betrachtet und somit die Identifikation von Nachhaltigkeitsrisiken erlaubt. (IRO: 22)
Code of Conduct
Die wichtigsten Inhalte des Codes of Conduct inklusive seiner allgemeinen Ziele, seiner Bezüge zu internationalen Rahmenwerken, seines Anwen-
dungsbereiches sowie der obersten Ebene, welche für die Umsetzung verantwortlich ist, finden sich im Abschnitt G1-1. Der Code of Conduct gilt
ebenso für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und behandelt zentrale Themen wie Menschenrechte, Zwangsarbeit und Kinderarbeit. Es
sind keine Fälle der Nichteinhaltung der internationalen Rahmenwerke, welche im Code of Conduct genannt werden, bekannt. (IROs: 21, 22)
Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel
Die Erklärung fasst das Vorgehen der Bajaj Mobility-Gruppe zur Verhinderung von moderner Sklaverei und Menschenhandel innerhalb der
Gruppe zusammen und soll auch für ihre Wertschöpfungskette gelten. Besonderer Fokus liegt auf der Achtung der Menschenrechte, deren
Schutz durch den Code of Conduct gegeben ist. Ergänzend hat die Gruppe eine Nachhaltigkeitsbewertung für ihre Lieferanten etabliert und
stellt Nachhaltigkeitsanforderungen an ihre Vertragspartner. Im Geschäftsjahr 2025 blieben die Anforderungen an die Lieferanten unverändert
bestehen, aufgrund der Restrukturierung wurde deren Prüfung jedoch ausgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2026 sind wieder regelmäßige Prü-
fungen vorgesehen. Die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel ist als integraler Bestandteil des Codes of Conduct (siehe
Abschnitt G1-1) für alle Vertragspartner verbindlich und auf der Bajaj Mobility-Webseite veröffentlicht. Die Erklärung wird regelmäßig von der
Rechtsabteilung überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den hohen Standards zu entsprechen. Die Umsetzung der Erklärung wird durch
die Fachbereiche, die zuständigen Führungskräfte und letztlich den Vorstand oder die Geschäftsführung sichergestellt. (IROs: 21, 22)
Sollte es trotz der Präventionsmaßnahmen zu Verstößen gegen die Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel kommen, werden
seitens der Gruppe angemessene Maßnahmen eingeleitet. Zentrales Ziel ist es, Verstöße zu verhindern sowie die Nachhaltigkeitsperformance
der Geschäftspartner aktiv und wirksam zu verbessern. In schwerwiegenden Fällen oder bei Verweigerung der Maßnahmen behält sich die
Gruppe vor, die laufende Geschäftsbeziehung zu beenden.
Weitere Maßnahmen in Bezug auf die Rechte und Arbeitsbedingungen von Arbeitskräften in der vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette
finden sich im Abschnitt S2-3.
Richtlinie zum Hinweisgeber-System
Die wichtigsten Inhalte der Richtlinie zum Hinweisgeber-System inklusive ihrer allgemeinen Ziele, ihres Anwendungsbereiches sowie der
obersten Ebene, welche für die Umsetzung verantwortlich ist, finden sich im Abschnitt G1-1.
S2-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen
Die Bajaj Mobility-Gruppe verfügt derzeit über kein Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf
Auswirkungen. Die potenziellen Auswirkungen in der Wertschöpfungskette wurden mittels der VCRA ermittelt (für weitere Informationen siehe
Abschnitt S2-4), welche als indirekter Einbezug der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette angesehen wird. Darüber hinaus können sich
die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette jederzeit an das etablierte Hinweisgeber-System (siehe Abschnitt G1-1) wenden. Alle eingehen-
den Hinweise werden individuell geprüft und bei Bedarf werden Folgemaßnahmen abgeleitet.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-70
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern
können
Meldemöglichkeiten für die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie weitere Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung des Codes of
Conduct werden im Detail im Abschnitt G1-1 beschrieben. Die Meldemöglichkeiten sind für Arbeitskräfte und Dritte, inklusive Arbeitskräfte in
der Wertschöpfungskette, zugänglich. Die Nachverfolgung vorgebrachter und gemeldeter Probleme wird ebenfalls im Abschnitt G1-1 detail-
liert beschrieben und von der Rechtsabteilung koordiniert. Die im Abschnitt G1-1 beschriebene Richtlinie zum Hinweisgeber-System definiert
Regelungen zum Schutz der Hinweisgeber. Es gibt derzeit keine Prozesse, mit denen die Verfügbarkeit von Verfahren zur Verbesserung nega-
tiver Auswirkungen und Kanälen, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können, am Arbeitsplatz der Ar-
beitskräfte in der Wertschöpfungskette gefördert wird. Bisher wurden die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette nicht explizit in die Imple-
mentierung der Meldekanäle einbezogen.
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum
Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Die Bajaj Mobility-Gruppe achtet auf eine kontinuierliche Überwachung, Evaluierung und Verbesserung ihrer Bemühungen, damit sie ihrer
Sorgfaltspflicht in Bezug auf Menschenrechte gerecht wird. Dabei stützt sich die Gruppe auf einen risikobasierten Ansatz. In einem ersten
Schritt wurden mittels der VCRA länder- und branchenspezifische Nachhaltigkeitsrisiken in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette
ermittelt. Um weitere Einblicke in die Risikolandschaft in der vorgelagerten Wertschöpfungskette zu erhalten, wertet die Gruppe nachhaltig-
keitsspezifische Lieferantenselbstauskünfte aus, welche von den Lieferanten mit Nachweisen untermauert werden müssen. Der im Geschäfts-
jahr 2025 aufgrund der Sanierungsmaßnahmen ausgesetzte Prozess der Lieferantenselbstauskünfte soll im Geschäftsjahr 2026 wieder imple-
mentiert und weiterentwickelt werden. Der Fokus liegt hierbei auf Unternehmen, welche aufgrund ihrer Tätigkeit oder geografischen Lage mit
einer höheren Wahrscheinlichkeit Herausforderungen oder Missstände aufzeigen. (IROs 21, 22)
Der Code of Conduct dient als zentrales Dokument zur Steuerung der Sorgfaltspflichten und definiert die Kultur und Werte, nach denen die
Bajaj Mobility-Gruppe ihr wirtschaftliches Handeln ausrichtet und setzt Vorgaben für Arbeitskräfte, Organmitglieder sowie Geschäftspartner. Er
bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit und schützt somit Menschenrechte inklusive Kinder- und Arbeitsrechte in der Wertschöpfungs-
kette der Gruppe. (IROs 21, 22)
Weitere Informationen zum Umgang mit den Auswirkungen auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette finden sich im Abschnitt G1-2,
da die Gruppe soziale und ökologische Auswirkungen und Risiken in ihrer Wertschöpfungskette gleichermaßen betrachtet.
Die Gruppe nimmt sämtliche Meldungen, welche über das Hinweisgeber-System eingehen, ernst und verfolgt diese nach. Bisher sind keine
Meldungen von Verstößen eingegangen, welche zu rechtlich relevanten Compliance-Fällen geführt haben. Weiters gab es im Geschäftsjahr
2025, wie bereits im Vorjahr, keine gemeldeten Fälle von Nichteinhaltung des Codes of Conduct oder Verletzungen der Menschenrechte.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Meldungen, die über das Hinweisgeber-System eingehen, werden von der Rechtsabteilung unter Einbe-
ziehung der jeweils zuständigen Fachabteilungen einzelfallabhängig abgestimmt. Abhängig von der konkreten Situation können Maßnahmen
auch ausschließlich durch die Rechtsabteilung ergriffen werden. Diese werden in den Abschnitten G1-1 und G1-2 beschrieben. Der Code of
Conduct bildet die Rahmenbedingungen für das wirtschaftliche Handeln der Gruppe und ihrer Geschäftspartner und trägt zur Vermeidung
von negativen Auswirkungen der Tätigkeiten der Gruppe auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette bei.
Dem Management der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle, und personale Ressourcen zugeordnet, sodass die oben angeführten
Maßnahmen initiiert oder umgesetzt werden konnten.
Kennzahlen und Ziele
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem
Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Bisher hat die Bajaj Mobility-Gruppe keine Ziele in Bezug auf die IROs im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette
gesetzt. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt individuell durch die
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-71
verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit. Unternehmensspezi-
fische Angaben im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette finden sich in Abschnitt G1-2.
Berechnungsgrundsätze und -annahmen
ESRS Angabepflicht Paragraf Datenpunkt, Angabe Berechnungsgrundsätze und -annahmen
ESRS S2-4 36 Gemeldete Fälle der
Nichteinhaltung des
Codes of Conduct
Ausgewertet wurden Fälle, welche über das Hinweisgeber-System der Gruppe
eingegangen sind. Dieses wird durch die Rechtsabteilung überwacht. Die
Rechtsabteilung dient auch als Kontakt für die nationale Kontaktstelle im
Zusammenhang mit den OECD-Leitsätzen. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine
Beschwerden über die Kontaktstelle an die Gruppe weitergegeben.
4.7 ESRS S4 VERBRAUCHER UND ENDNUTZER
Strategie
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
Thema # Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Zeithorizont
Persönliche
Sicherheit von
Verbrauchern
und/oder
Endnutzern
23 Produktmängel können zu Sicherheitsrisiken führen
Produktmängel an den Mobilitätsprodukten der Bajaj Mobility-Gruppe können
zu Verkehrsunfällen und Verletzungen der Nutzer und anderer
Verkehrsteilnehmer führen. (systemisch)
Tatsächlich
Negativ (VC)

24 Finanzielle Risiken aufgrund von Produktmängeln
Produktmängel erhöhen das Klagerisiko. Darüber hinaus können
Schadenersatzzahlungen, Kosten in Zusammenhang mit Rückrufaktionen und
Reputationsschäden sowie weitere finanzielle Schäden entstehen.
Risiko (OO, VC)
25 Innovation neuer Technologien zum Schutz der Endnutzer und anderer
Verkehrsteilnehmer
Die Gruppe forscht kontinuierlich an neuen Technologien, um den
Sicherheitsstandard ihrer Mobilitätsprodukte zu erhöhen. Dies kann sich
positiv auf die Endnutzer und andere Verkehrsteilnehmer auswirken, indem
die Verkehrssicherheit erhöht wird.
Tatsächlich
Positiv (OO, VC)

Kunden-
zufriedenheit
26 Kundenzufriedenheit, erhöhte Wiederkaufs- und Weiterempfehlungsrate
Eine hohe Kundenzufriedenheit erhöht die Wiederkaufs- und
Weiterempfehlungsrate.
Chance (VC)
Datenschutz
27 Gefahr des Datenverlustes oder Datenmissbrauchs
Durch potenziellen Datenverlust und Datenmissbrauch kann es zur Verletzung
der Rechte von Betroffenen kommen. (systemisch)
Potenziell
Negativ (OO, VC)

28 Risiko der Verletzung von Datenschutzvorschriften und daraus resultierenden
Strafzahlungen
Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen können hohe Strafzahlungen
nach sich ziehen.
Risiko (OO, VC)
OO: Own Operations – eigene Geschäftstätigkeiten, VC: Value Chain – vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungskette
Kurzfristig: , Mittelfristig: , Langfristig: 
Bei der Ermittlung der wesentlichen IROs in Bezug auf Verbraucher und Endnutzer lag der Fokus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse auf
den Motorrad-Endkunden, da diese die mit Abstand größte Kundengruppe der Bajaj Mobility-Gruppe darstellen. Die weiteren Geschäftsberei-
che der Gruppe wurden in den Analysen ebenfalls berücksichtigt. Identifiziert wurden die potenziell betroffenen Verbraucher und Endnutzer
auf Basis einer Kontextanalyse, die unter anderem eine Analyse der Wertschöpfungsketten und Geschäftsbereiche beinhaltete. Die Analyse
wird ausführlicher im Abschnitt IRO-1 beschrieben. Die wesentlichen Risken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und Abhängigkei-
ten im Zusammenhang mit Endnutzern ergeben, sind im IRO 26 dargestellt.
Durch die zunehmende Konnektivität der Motorräder erhöht sich das Risiko eines Datenverlustes oder Datenmissbrauchs, welches das Recht
auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten inkludiert. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird nicht beeinflusst. Aufgrund
rechtlicher Vorgaben haben nicht alle Personen Zugang zu den Produkten der Gruppe (z.B. erforderliche Lenkberechtigungen für Fahrzeuge
der Klasse L). Um die sichere Nutzung der Motorräder zu ermöglichen, veröffentlicht die Gruppe Bedienungsanleitungen für jedes Motorradmo-
dell in mehreren Sprachen. Die Bedienungsanleitungen beinhalten Servicepläne und Informationen zur korrekten Nutzung der Motorräder.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-72
Der Hauptgeschäftszweig der Gruppe ist die Assemblierung und der Verkauf von Motorrädern. Dementsprechend sind sowohl die persönliche
Sicherheit der Motorrad-Endkunden als auch die Kundenzufriedenheit eng mit dem Geschäftsmodell der Gruppe verknüpft.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
Qualitätspolitik
Die Qualitätspolitik der Bajaj Mobility-Gruppe bildet die Grundlage des Qualitätsmanagements auf Ebene der KTM AG und bekräftigt den Fo-
kus auf die vom Unternehmen festgelegten vier Säulen: Innovation, Globalisierung, Marken und Menschen. Besonderer Fokus wird auf die
Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte gelegt. Die Qualitätspolitik wird regelmäßig aktualisiert und gilt für alle Unternehmen der Gruppe im
Anwendungsbereich der ISO 9001:2015 an den Standorten Mattighofen, Munderfing und Schalchen. Die Politik ist im Intranet für die Mitar-
beiter zugänglich. Die Verantwortung auf oberster Ebene liegt beim CEO der KTM AG. (IROs: 23, 24, 26)
Code of Conduct
Die wichtigsten Inhalte des Codes of Conduct inklusive seiner allgemeinen Ziele, seiner Bezüge zu internationalen Rahmenwerken, seines
Anwendungsbereiches sowie der obersten Ebene, welche für die Umsetzung verantwortlich ist, finden sich im Abschnitt G1-1. Der Code of
Conduct gilt auch für Verbraucher und Endkunden und umfasst zentrale Themen wie den Schutz der Menschenrechte. Es sind keine Fälle
der Nichteinhaltung der internationalen Rahmenwerke, welche im Code of Conduct genannt werden, bekannt. (IROs: 23, 24, 25, 26, 27, 28)
Cybersecurity Policy
Die Cybersecurity Policy beschreibt das Cybersecurity Management System (CSMS) der Bajaj Mobility-Gruppe und legt Verantwortlichkeiten
fest. Besonderer Fokus wird dabei auf die Identifikation, Bewertung und Minimierung von Risiken der Cybersicherheit gelegt. Das CSMS ver-
folgt das Ziel, alle Serienfahrzeuge der Gruppe über ihren gesamten Lebenszyklus vor Cybersicherheits-Risiken zu schützen (siehe dazu auch
Abschnitt S4-4). Auf der obersten Ebene zeigen sich die Vorstände der Bajaj Mobility-Gruppe für die im Intranet zugängliche Policy verant-
wortlich. (IROs: 27, 28)
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung der Verbraucher und Endnutzer in Bezug auf Auswirkungen
Die Ansichten der Verbraucher und Endnutzer werden in Unternehmensentscheidungen beachtet. Um dies weiter zu fördern, wurde im Ge-
schäftsjahr 2025 das Orange Board implementiert. Das Orange Board besteht aus diversen Motorradfahrern, die KTM dabei unterstützen
sollen, die bestmöglichen Produkte herzustellen. Das Orange Board trifft sich in regelmäßigen Abständen, um unterschiedliche Themen zu
besprechen. Weiters ist beispielsweise der Kundenservice der Gruppe im Austausch mit den Händlern und Werkstätten, welche in direktem
Kontakt mit den Verbrauchern und Endnutzern (v.a. Motorradfahren) stehen. Um Rückmeldungen zu Qualitätsthemen ausgewählter Händler
zu sammeln und identifizierte Herausforderungen proaktiv zu lösen, wurde im Geschäftsjahr 2025 der Händlerstammtisch erneut etabliert.
Zusätzlich organisiert die Gruppe jährlich Veranstaltungen wie Trainings (Straße, Offroad, Rennstrecken) oder Tourenfahrten, wodurch der
direkte Kontakt zu den Endkunden hergestellt werden kann. Der Austausch mit den Verbrauchern und Endnutzern besteht auch über
Newsletter und soziale Medien. Alle Verbraucher und Endnutzer können jederzeit ihre Anliegen an das Hinweisgeber-System der Gruppe
richten (weitere Informationen zur Verfügbarkeit des Systems, dessen Anwendungsbereich und Verantwortlichkeiten finden sich im Abschnitt
G1-1). Die Sichtweisen und Anforderungen der Verbraucher und Endnutzer werden in den Produktspezifika berücksichtigt. Sowohl der Kun-
denservice als auch die Vertriebsabteilung sind organisatorisch dem CEO der Gruppe zugeordnet.
S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
Meldemöglichkeiten für die Verbraucher und Endnutzer sowie weitere Maßnahmen zur Förderung der Umsetzung des Codes of Conduct sind
im Abschnitt G1-1 detailliert beschrieben. Der Code of Conduct ist auf der Bajaj Mobility-Webseite veröffentlicht und somit für die Verbraucher
und Endnutzer jederzeit zugänglich. Das Hinweisgeber-System, welches im Abschnitt G1-1 ebenfalls beschrieben wird, ist für alle Interessier-
ten zugänglich. Ergänzend wurde auf den Webseiten der Kernmarken eine Kontaktmöglichkeit zur Meldung von potenziellen Cybersicher-
heitslücken eingerichtet. Die Meldemöglichkeiten stehen Arbeitskräften und Dritten, inklusive Verbrauchern und Endnutzern, offen. Es gibt
derzeit keine Verfahren, mit denen die Verfügbarkeit der Verfahren für die Verbraucher und Endnutzer gefördert wird. Ebenso wurden bisher
die Verbraucher und Endnutzer nicht explizit in den Implementierungsprozess der Meldekanäle einbezogen. Maßnahmen zur Reduktion ne-
gativer Auswirkungen und zur Förderung positiver Auswirkungen finden sich im Abschnitt S4-4.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-73
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit
dieser Maßnahmen
Die Bajaj Mobility-Gruppe achtet auf eine kontinuierliche Überwachung, Evaluierung und Verbesserung ihrer Bemühungen, ihrer Sorgfalts-
pflicht in Bezug auf Menschenrechte nachzukommen. Dazu gehört auch die Herstellung sicherer Produkte. Die Maßnahmen wurden auf
Basis der langjährigen Erfahrung der Gruppe im Bereich der Mobilität sowie durch die Analyse rechtlicher Anforderungen identifiziert und
erarbeitet. Durch die laufenden F&E-Tätigkeiten können Eigenschaften der Motorräder verbessert werden, sodass negative Auswirkungen auf
die Verbraucher und Endnutzer verringert werden und positive Auswirkungen erwirkt werden können. Die Herstellergarantie kann im Fall
wesentlicher negativer Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer Abhilfe schaffen. Die interne Task Force (siehe nachfolgende Tabelle)
überwacht dabei die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen. Im Geschäftsjahr 2025 wurden der Gruppe keine Fälle der Nichteinhaltung
des Codes of Conduct und somit der Verletzung von Menschenrechten in der nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet. Für das Ma-
nagement der wesentlichen IROs wurden materielle, finanzielle und personelle Ressourcen bereitgestellt, sodass die angeführten Maßnah-
men initiiert oder umgesetzt werden konnten.
Beschreibung Status IROs
Qualitätsmanagement
Die Bajaj Mobility-Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, besonders sichere und hochqualitative Produkte herzustellen. Eine hohe Qualität
ermöglicht eine zuverlässige und sichere Produktnutzung. Diese wird durch ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes
Qualitätsmanagementsystem an relevanten Standorten (z. B. Produktion, Logistik sowie F&E) der KTM-Gruppe sichergestellt. Die
nachfolgend dargestellten Maßnahmen fokussieren sich auf die Produktionsstandorte in Österreich.
Laufende Maßnahmen des
Qualitätsmanagements
Zur Sicherung einer hohen Produktqualität und der frühzeitigen Erkennung von
Nichtkonformitäten setzt das Qualitätsmanagement eine Reihe von Maßnahmen
um. Dazu zählen regelmäßige interne System-, Prozess- und Produktaudits,
fertigungsbegleitende Prüfungen, sowie die Erstellung von
Produktionslenkungsplänen. Werden Abweichungen in den Audits festgestellt,
erfolgt die unmittelbare Meldung an den entsprechenden Fachbereich.
Ursachenanalysen und Korrekturmaßnahmen werden durch diesen durchgeführt
bzw. umgesetzt und bei Bedarf in Folgeaudits neu bewertet. Überdies verantwortet
das Qualitätsmanagement die Dokumentenlenkung, das Prozess- und
Wissensmanagement und die Koordination von Qualitätssteuerkreisen, die ebenfalls
zur kontinuierlichen Verbesserung der Produktqualität beitragen.
23, 24,
26
Assemblierungsprozess & End-
of-Line-Test
Jede Fahrzeugkomponente wird nach einem Prüfplan durch eine erfahrene und
geschulte Arbeitskraft überprüft. Im Zuge der Fahrzeugassemblierung werden
100% aller Motorräder einem End-of-Line-Test unterzogen (Prüfstandlauf). Dieser
Prozessschritt ist systemtechnisch abgesichert, sodass kein Fahrzeug ohne
Freigabe die Produktion verlassen kann. Wird ein Fehler im Assemblierungsprozess
entdeckt, wird er vom Nachmontagepersonal im ERP-System erfasst und
anschließend korrigiert. Die Daten werden täglich ausgewertet und den relevanten
Arbeitskräften sowie dem Management zur Verfügung gestellt. Wird eine
systematische Nichteinhaltung der Produktkonformität festgestellt, werden
fallspezifisch Ursachenanalysen durchgeführt.
23, 24,
26
Lieferantenmanagement Neben der Überwachung der eigenen Fertigungsprozesse ist auch die
Qualitätssicherung in der vorgelagerten Wertschöpfungskette relevant. Diese wird
laufend durch ein systematisches Lieferantenmanagement, inklusive
Lieferantenbewertungen und -audits, gefördert. Ergänzend führt die Gruppe
Wareneingangsprüfungen durch, um mögliche Abweichungen frühzeitig erkennen
zu können. Bei Abweichungen wird ein Maßnahmenplan erarbeitet und umgesetzt,
welcher auch der Maßnahmennachverfolgung dient.
23, 24,
26
Kundenzufriedenheit
Die Kundenansprüche haben sich in den letzten Jahren aufgrund der allgemeinen Marktentwicklung stark verändert. Die Wirksamkeit der
Maßnahmen des Kundendienstes und des Qualitätsmanagements werden unter anderem durch die Erfassung der Garantieanträge überwacht.
Händlerperformance
Im Geschäftsjahr 2025 wurde die bisherige Werkstatt-Evaluierung durch effizientere
Methoden ersetzt. Die Händlerperformance wird nun anhand von zwei zentralen
KPIs bewertet, die direkt auf die Servicezufriedenheit abzielen:
» Servicevolumen: Anteil des Servicegeschäfts im Verhältnis zum Verkaufsvolumen
» Umsetzung von Marktaktionen: Bewertung nach Werkstatt-Besuchen
Für 2026 sind zusätzliche KPIs geplant. Diese Kennzahlen ermöglichen eine
Bewertung der Servicequalität und stärken die Ausrichtung auf Kundenbedürfnisse.
23, 24,
26
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-74
Verlängerte Herstellergarantie Die Premium Herstellergarantie für ausgewählte Straßenmodelle (LC8c-Modelle
sowie LC8 Street- und Travel-Modelle) wurde im Geschäftsjahr 2025 auf insgesamt
48 Monate verlängert, um das Vertrauen in die Produktzuverlässigkeit und das
Image der Premiummarken zu stärken. Kunden müssen dazu lediglich einen
Servicetermin bei einer Vertragswerkstatt wahrnehmen. Weitere Informationen
hierzu finden die Verbraucher und Endnutzer auf den Marken-Webseiten. Diese
Maßnahme kann Abhilfe bei negativen Auswirkungen auf die Verbraucher und
Endnutzer schaffen, das Vertrauen in die Produktqualität stärken und die
Markenwahrnehmung nachhaltig verbessern. Die Premium Herstellergarantie soll
im Jahr 2026 weiter ausgebaut werden.
23, 24,
26
Händlerschulungen Ziel ist es, Motorrad-Händlern weltweit das notwendige Wissen und die
Kompetenzen zu vermitteln, um verkaufsfördernde Methoden und Prozesse im
gesamten Netzwerk zu implementieren. Um Skalierbarkeit und Effizienz zu
gewährleisten, werden digitale Lernmethoden, wie Online-Schulungen, verstärkt
eingesetzt. Zur Modernisierung des Schulungsangebots und Verbesserung der
globalen Zugänglichkeit wird die Integration von KI in das Schulungssystem
systematisch vorangetrieben. Die vollständige Implementierung ist für 2026 geplant.
23, 24,
26
Orange Board Im Geschäftsjahr 2025 wurde das Orange Board eingeführt, ein Gremium aus 15
Motorradfahrern, das KTM dabei unterstützen soll, die bestmöglichen Produkte zu
entwickeln. Das Orange Board trifft sich regelmäßig, um relevante Themen zu
besprechen. Ziel ist es, wertvolle Einblicke in Kundenanforderungen zu gewinnen
und die Kundenzufriedenheit zu steigern.
23, 24,
26
Schulungen für
Zweiradtechniker
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur
KTM-Servicewelt fortgeführt. Neue Händler und Techniker wurden gezielt zu
Produkten, Technologien, Systemen und Prozessen (Details siehe Abschnitt
„Kennzahlen und Ziele“) geschult. Das Schulungsangebot wird jährlich aktualisiert.
Wesentliche Verbesserungen 2025:
» Erweiterung des Schulungskonzepts um Produkt- und Serviceschulungen
» Weiterentwicklung des SAP-Schulungsberichts für marktspezifische Anforderungen
» Restrukturierung der “Knowledge Base” für bessere Übersicht und Benutzerfreund-
lichkeit
» Optimierung der Suchfunktion für schnellere, präzisere Ergebnisse
Diese Maßnahmen vereinfachen den Informationszugriff und steigern die Effizienz
im Kundenservice.
23, 24,
26
Interne Task Force für
Kundenzufriedenheit
Im Geschäftsjahr 2024 wurde in der Gruppe eine bereichsübergreifende Task Force
zum Thema Kundenzufriedenheit eingerichtet, die im Jahr 2025 weitergeführt
wurde. Führungskräfte aus F&E, Qualitätsmanagement und Kundendienst arbeiten
proaktiv an Initiativen, die sich positiv auf die Kundenzufriedenheit auswirken. Es
werden technische und strukturelle Herausforderungen identifiziert, analysiert und
Lösungsansätze erarbeitet.
23, 24,
26
Händlerstammtisch Der Händlerstammtisch wurde im Geschäftsjahr 2025 weitergeführt. Er dient dazu,
Feedback zu Qualitätsthemen ausgewählter Motorrad-Händler einzuholen und
identifizierte Herausforderungen proaktiv zu lösen. Ziel ist es, gemeinsam
Maßnahmen zu entwickeln, die die Servicequalität und Kundenzufriedenheit
nachhaltig verbessern.
23, 24,
26
Garantiehandbuch Im Geschäftsjahr 2025 wurde ein neues Garantiehandbuch eingeführt, das klare
Regeln und Prozesse für eine einheitliche Abwicklung definiert und den Ablauf für
Händler und Kunden optimiert. Ein besonderer Fokus liegt auf erhöhter Kulanz,
um die Kundenzufriedenheit zu steigern. Zur Sicherstellung globaler Standards
wurden weltweit Trainings durchgeführt, damit alle Händler auf dem aktuellen
Wissensstand sind.
26
Forschung & Entwicklung zur Verbesserung der Ergonomie & Produktsicherheit
Der F&E-Bereich der Gruppe arbeitet an Lösungen zur Steigerung der Produkt- und Fahrsicherheit, welche nach Abschluss der F&E-
Tätigkeiten in den Motorrädern verbaut werden können und somit den Verbrauchern und Endnutzern zur Verfügung stehen. Zum Teil sind
auch Nachrüstungen bereits verkaufter Modelle möglich.
Over-The-Air-Technologie (OTA) Die Gruppe arbeitet daran, dass Endnutzer technische Softwareupdates und -
upgrades zukünftig nicht mehr beim Händler durchführen müssen, sondern diese
selbstständig online vornehmen können. Im ersten Schritt wird OTA in der
Produktion eingeführt und soll kurz- bis mittelfristig auch für alle Endnutzer
verfügbar sein.
25, 26
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-75
Unfallvermeidung durch
Funkkontakt
Die F&E-Abteilung arbeitet weiterhin mit anderen Motorrad- und Pkw-Herstellern an
der Analyse von Unfallszenarien und deren Vermeidung mithilfe von
Funkkommunikation. Die nächste Fahrzeuggeneration ist für die Nachrüstung der
Funktechnologie vorbereitet. Ausstehend ist weiterhin eine Einigung bezüglich des
Funkstandards. Sobald diese vorhanden sind, können Motorräder der Gruppe mit
der neuen Technologie ausgerüstet werden, wodurch die Sicherheit der Endnutzer
erhöht wird.
25, 26
Notruf vom Motorrad Das F&E-Team hat verschiedene Möglichkeiten untersucht, wie ein automatischer
oder manueller Notruf direkt vom Motorrad aus erfolgen kann. Dabei wurden die
Vor- und Nachteile technisch umsetzbarer Varianten analysiert und schließlich eine
Lösung für ein konkretes Serienmodell entwickelt. Es wird weiterhin an der
Standardisierung gearbeitet und die Implementierung ist im langfristigen
Zeithorizont vorgesehen.
25, 26
Ergonomie der Motorräder Ziel der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Motorrad-Ergonomie ist die
Steigerung der Fahrsicherheit und des Komforts durch die Berücksichtigung
individueller Nutzereigenschaften und -präferenzen. Im Geschäftsjahr 2025 wurde
unter anderem ein besonderer Fokus auf die Schnittstelle zwischen Fahrern und
Fahrzeug gelegt.
25, 26
Akustische Warnmeldungen Das Projekt zur Entwicklung akustisch optimal wahrnehmbarer Warnmeldungen in
Zusammenarbeit mit der Universität Dresden wurde erfolgreich abgeschlossen.
Zukünftig werden die optischen Warnmeldungen auf dem Dashboard durch besser
wahrnehmbare akustische Meldungen ergänzt. Mit der zunehmenden Nutzung von
Headsets wird ein wachsender Nutzerkreis und damit eine Verbesserung der
Verkehrssicherheit erwartet. Die Implementierung in ausgewählten
Serienfahrzeugen ist mit der neuen Elektronikgeneration ab 2026 vorgesehen.
25, 26
SOS-Signal Um das Auffinden von Verunglückten zu erleichtern, hat die Gruppe akustische und
optische SOS-Signale entwickelt, die nach Unfällen automatisch ausgelöst werden.
Dadurch werden Passanten und Rettungsorganisationen schneller aufmerksam
gemacht und gezielt zur Unfallstelle geleitet. Die Integration des SOS-Signals in
Serienfahrzeugen ist kurz- bis mittelfristig vorgesehen.
25, 26
IT-Sicherheit der Produkte
Neben den im Abschnitt S1-4 beschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Cybersicherheit der Systeme, fokussiert sich diese auch auf
die IT-Sicherheit der Motorräder.
Nach dem geltenden europäischen Recht muss die Sicherheit der IT-Systeme in Fahrzeugen erhöht und ein strengerer Cybersicherheits-
Schutz gewährleistet werden. Eine Regelung, die für eine Typgenehmigung den Nachweis der Cybersicherheit für den gesamten
Produktlebenszyklus einfordert, ist derzeit nur für vierrädrige Fahrzeuge in Kraft. Die RED DA (Radio Equipment Directive der Europäischen
Union) sieht die Absicherung der entsprechenden Komponenten auch in motorisierten Zweirädern (Motorräder, Elektrofahrräder) vor.
Zusätzliche Regularien hinsichtlich Cybersicherheit – Cyber Resilience Act (CRA), UNECE WP.29 R155 – werden ab 2027 für Komponenten
und motorisierte Zweiräder umsetzungspflichtig.
Cybersecurity Management
System (CSMS)
Wie bereits in der Cybersecurity Policy festgelegt, implementiert die Gruppe ein CSMS
nach ISO/SAE 21434 bzw. UNECE WP.29 R155, um die gesetzlichen Anforderungen
bei Inkrafttreten zu erfüllen. Das CSMS wird vom Vehicle Security-Team betreut,
welches eng mit Verantwortlichen aus der F&E zusammenarbeitet. Das System soll bis
2027 vollständig aufgebaut werden und sicherstellen, dass neu entwickelte
Komponenten und Zweiräder den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
26, 27,
28
Vulnerabilitätsmanagement Die Gruppe verwendet anerkannte Sicherheitsmechanismen, um Risiken effektiv zu
minimieren. Dennoch können Schwachstellen in Produkten, Dienstleistungen oder
Systemen nicht ausgeschlossen werden. Um potenzielle IT-Risiken frühzeitig zu
erkennen, wurde ein Vulnerabilitätsmanagementsystem implementiert. Dieses wird
im Rahmen der CSMS-Entwicklung bis ins Geschäftsjahr 2026 weiterentwickelt. Das
Vulnerabilitätsmanagementsystem regelt laufend die Überwachung externer
Entwicklungen und steuert den Umgang mit Warnmeldungen, die über
verschiedene Kommunikationskanäle eingehen.
26, 27,
28
Neu, In Bearbeitung, Laufende, Abgeschlossen, Ausgesetzt, Gestrichen
Kennzahlen und Ziele
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem
Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Die Bajaj Mobility-Gruppe hat bisher keine Ziele in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrau-
chern und Endnutzern festgelegt. Die Überwachung der Wirksamkeit der Konzepte und Maßnahmen in Bezug auf die wesentlichen IROs erfolgt
individuell durch die verantwortlichen Fachbereiche. Es gibt jedoch noch kein übergeordnetes Verfahren zur Überwachung der Wirksamkeit.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-76
Unternehmensspezifische Angaben:
Rückrufe: Im Geschäftsjahr 2025 gab es sechs Produktrückrufe (2024: 0) aufgrund von Mängeln, die einen sicherheitskritischen Defekt dar-
stellten. Weiterführende Informationen zu den Rückrufen (auch aus den Vorjahren) finden sich auf den Marken-Webseiten. Als zusätzliches
Sicherheitsfeature kann sich jeder KTM, Husqvarna und GASGAS Motorrad-Endkunde auf der entsprechenden Webseite unter Service und
Safety-Check informieren, ob sein Fahrzeug von einem Rückruf oder einer Sicherheitswarnung betroffen ist. (IROs: 23, 24, 26)
Schulungen für Zweirad-Mechaniker: Im Geschäftsjahr 2025 kam es aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Bajaj Mobility-
Gruppe (siehe BP-2) zu einem Rückgang der Schulungen im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt fanden 19 (2024: 73) teilweise parallele Prä-
senzschulungen an insgesamt 70 Schulungstagen statt. Zusätzlich wurden 13 neue Kurse in die Online-Lernplattform aufgenommen. 93
(2024: 496) Teilnehmer aus 13 Ländern konnten in Präsenz geschult werden. Im Geschäftsjahr 2025 wurden 798 (2024: 806) neue Techni-
ker auf Bronze-Niveau in das Händlernetzwerk aufgenommen, was bedeutet, dass 77,2% (2024: 97,8%) der Händler einen Techniker auf
diesem Niveau in ihrer Werkstatt beschäftigen. Die Anzahl der abgeschlossenen Online-Schulungen betrug 41.052 (2024: 71.408) mit 3.835
Teilnehmern von 2.655 Händlern.
Berechnungsgrundsätze und -annahmen
ESRS Angabepflicht Datenpunkt, Angabe Berechnungsgrundsätze und -annahmen
Unternehmensspezifische Angabe Rückrufe Die Rückrufe und Sicherheitswarnungen werden vom
Kundendienst koordiniert.
Unternehmensspezifische Angabe Schulungen für Zweirad-Mechaniker Die Schulungen für Zweirad-Mechaniker werden von der
unternehmensinternen Händlertrainingsabteilung koordiniert
und überwacht. Die Auswertung erfolgt im ERP-System der
Gruppe unter Berücksichtigung der absolvierten Schulungen.
4.8 ESRS G1 UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Thema # Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) Zeithorizont
Unternehmenskultur 29 Förderung einer verantwortungsbewussten Unternehmenskultur
In Zusammenarbeit mit den Arbeitskräften und externen Geschäftspartnern
entlang der Wertschöpfungskette soll eine verantwortungsbewusste
Unternehmenskultur gefördert werden.
Tatsächlich
Positiv (OO,
VC)

Management der
Beziehungen zu
Lieferanten,
einschließlich
Zahlungspraktiken
30 Quotenbasierte Zahlungen an Lieferanten im Zuge des Sanierungsverfahrens
Aufgrund des Sanierungsverfahrens der KTM AG, KTM Components GmbH
und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH kam es zu quotenbasierten
Zahlungen.
Tatsächlich
Negativ (VC)

Schutz von
Hinweisgebern
(Whistleblowers)
31 Stärkung des Vertrauens und Sicherheitsgefühls von Hinweisgebern
Durch die Ermöglichung von mehreren, zum Teil anonymen
Meldemöglichkeiten und zur Förderung der Nutzung dieser stärkt die Bajaj
Mobility-Gruppe das Vertrauen und Sicherheitsgefühl der Hinweisgeber.
Tatsächlich
Positiv (OO,
VC)

Korruption und
Bestechung
32 Risiko von finanziellen Verlusten durch Korruptions- und Bestechungsfälle
Verletzungen von Anti-Korruptions- und Bestechungsvorschriften können zu
finanziellen Verlusten führen.
Risiko (OO,
VC)
OO: Own Operations – eigene Geschäftstätigkeiten, VC: Value Chain – vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungskette
Kurzfristig: , Mittelfristig: , Langfristig: 
Es wurden keine Konzepte, Maßnahmen oder Ziele in Bezug auf die quotenbasierte Zahlung von Lieferanten im Zuge des Sanierungsverfah-
rens festgelegt, da es sich um eine zeitlich begrenzte Auswirkung handelte.
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
G1-1 Konzepte für die Unternehmensführung und Unternehmenskultur
Code of Conduct
Der Code of Conduct der Bajaj Mobility-Gruppe bildet die Grundlage für eine verantwortungsbewusste und ethische Unternehmenskultur. Er gilt
für alle Arbeitskräfte und Organmitglieder sowie für Geschäftspartner. Der Code of Conduct umfasst detaillierte Richtlinien zur Einhaltung von
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-77
Menschenrechten, Diversität, Umweltschutz, fairen Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit, Zwangs- und Pflichtarbeit,
Kinderarbeit, Menschenhandel und ethischen Geschäftsgebaren. Gleichzeitig verpflichtet er die Gruppe und ihre Geschäftspartner zur strikten
Einhaltung der jeweils gültigen nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen und Regularien sowie internationaler Standards, wie den
OECD-Leitsätzen, ILO-Konventionen (insbesondere ILO C138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung, ILO 182 über das
Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit, ILO 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit und
ILO 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit) und Übereinkommen gegen Kinder- und Zwangsarbeit. Der Code of Conduct ist auf der Bajaj
Mobility-Webseite permanent abrufbar, wodurch dieser für alle relevanten Interessengruppen transparent und leicht zugänglich ist.
Um Bedenken hinsichtlich möglicher Verstöße gegen den Code of Conduct effektiv ermitteln und untersuchen zu können, hat die Gruppe ein
System von internen und externen Meldekanälen etabliert, darunter ein anonymes Hinweisgeber-System. Dies ermöglicht es Arbeitskräften
und Dritten, Verstöße sicher, vertraulich und, wenn gewollt, anonym zu melden. Der Schutz der Hinweisgeber ist fest in den Unternehmens-
prinzipien verankert und Sanktionen gegen Hinweisgeber, die in gutem Glauben handeln, sind ausgeschlossen. Weiters achtet die Gruppe auf
die Einhaltung nationaler und internationaler Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung (z.B. UNCAC, OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen). Siehe auch weitere Erläuterungen unter Abschnitt S1-3.
Um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter – unabhängig von ihrer Position oder Aufgabe – die ethischen Standards der Gruppe verstehen und
in ihrem Arbeitsalltag anwenden, wurde ein jährlich verpflichtendes E-Learning zu Compliance und dem Code of Conduct implementiert. Das
E-Learning wird regelmäßig aktualisiert. Im Rahmen des E-Learnings werden konkrete Beispiele zu Korruption und Bestechung behandelt,
um den Mitarbeitern praxisnahe Szenarien näherzubringen und das Verständnis für mögliche Risiken zu fördern. Zudem wurde eine Richtli-
nie erstellt, die klare Verhaltensrichtlinien und Handlungsempfehlungen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung enthält (siehe
Richtlinie zum Umgang mit Einladungen). Direkt im E-Learning werden die Kontaktdaten der Rechtsabteilung angegeben, sodass Mitarbeiter
bei spezifischen Rückfragen oder Unsicherheiten individuelle Beratung durch die Rechtsabteilung erhalten können.
Die Gruppe hält sich strikt an nationale und internationale Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung und hat im Code of Conduct eine klare
Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung festgelegt. Diese Politik wird durch Schulungen aller Mitarbeiter, insbesondere
der Führungskräfte, unterstützt. Bestimmte Funktionen, insbesondere leitende Positionen mit direktem Kontakt zu externen Partnern, sind
aufgrund ihrer Entscheidungsbefugnisse besonders dem Korruptionsrisiko ausgesetzt. Korruption kann jedoch bereits in kleinen, zunächst
unscheinbaren Handlungen beginnen, weshalb grundsätzlich jede Funktion innerhalb der Gruppe potenziell gefährdet ist. Das unterstreicht
die Notwendigkeit der gruppenweit durchgeführten Sensibilisierungen.
Bei Verdacht auf Verstöße gegen die Compliance-Richtlinien werden unverzüglich interne Untersuchungen eingeleitet, die unabhängig durch
die Rechtsabteilung durchgeführt und bei Bedarf mit Unterstützung externer Experten vorgenommen werden. Sobald eine Meldung eingeht,
erfolgt eine Prüfung sowie eine erste Bewertung durch die Rechtsabteilung. Einzelfallbezogen werden spezifische Schritte eingeleitet. Zu-
nächst werden relevante Informationen gesammelt und Gespräche mit den betroffenen Personen geführt. Bei Bedarf finden Besprechungen
mit Vorgesetzten, der Personalabteilung und/oder externen Experten statt. Diese Gespräche dienen dazu, den Sachverhalt umfassend zu
klären und die notwendigen Maßnahmen zu planen. Compliance-Themen werden in den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig behandelt. Dabei
erfolgt unter anderem die Darstellung der im jeweiligen Berichtszeitraum festgestellten Compliance Verstöße, einschließlich solcher, die poten-
ziell Vorstandsmitglieder betreffen.
Anschließend werden geeignete Maßnahmen ergriffen, die von Abmahnungen über arbeitsrechtliche Schritte bis hin zu strafrechtlichen Ver-
folgungen reichen können. Jede Maßnahme wird sorgfältig mit den entsprechenden internen Stellen abgestimmt und konsequent umgesetzt.
Aus den Meldungen können zudem weitere Schritte abgeleitet werden, wie beispielsweise die Erstellung neuer Richtlinien durch die Rechts-
abteilung zur Sensibilisierung der Mitarbeiter. Führungskräfte sind darüber hinaus verpflichtet, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um Ge-
fährdungen zu vermeiden und sichere sowie regelkonforme Arbeitsabläufe zu gewährleisten. Der Code of Conduct wird regelmäßig von der
Rechtsabteilung überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um den hohen Standards zu entsprechen. Im Jahr 2025 wurde der Code of Conduct
sowie die damit verbundenen Richtlinien, einschließlich jener zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, aktualisiert und überarbeitet.
Die Umsetzung des Codes of Conduct wird durch die Fachbereiche, die zuständigen Führungskräfte und letztlich den Vorstand oder die Ge-
schäftsführung sichergestellt. Grundsätzlich gilt der Code of Conduct für alle Bajaj Mobility-Gesellschaften.
Fokus ist es, Verstöße in der Wertschöpfungskette zu beheben und zu verhindern sowie die Nachhaltigkeitsperformance der Geschäftspartner
aktiv und wirksam zu verbessern. In schwerwiegenden Fällen oder bei Verweigerung der Maßnahmen behält sich die Gruppe vor, die laufende
Geschäftsbeziehung zu beenden. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Fälle der Nichteinhaltung des Codes of Conduct und somit der darin
angeführten internationalen Standards in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette gemeldet. (IROs: 29, 31, 32)
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-78
Richtlinie zum Umgang mit Einladungen
Die Bajaj Mobility-Gruppe verfügt über eine intern verfügbare Richtlinie zum richtigen Umgang mit Einladungen. Um Interessenkonflikte zu
vermeiden, wurden klare und strenge Regeln für das Aussprechen und Annehmen von Einladungen durch die Mitarbeiter der Gruppe festge-
legt. Ziel ist die Vermeidung von Bestechung, Korruption oder anderen strafbaren Handlungen. Geschäftspartner sind ebenfalls verpflichtet,
Entscheidungen ausschließlich auf sachlicher Grundlage und im Einklang mit den Vorgaben des Codes of Conduct zu treffen. Die Richtlinie
wurde von der Rechtsabteilung erstellt und wird bei Bedarf aktualisiert. Für die Förderung der Umsetzung sind die Fachbereiche, die zustän-
digen Führungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. (IRO: 32)
Richtlinie zur Verwendung des Hinweisgeber-Systems
Die im Intranet verfügbare Richtlinie für Hinweisgeber dient der Prozessstrukturierung und schützt den Hinweisgeber bei der Meldung im Rah-
men des Hinweisgeber-Systems. In der Richtlinie sind der Meldeprozess sowie Informationen zu Geheimhaltung und Datenschutz festgeschrie-
ben. Die Richtlinie wurde von der Rechtsabteilung erstellt und wird bei Bedarf aktualisiert. Für deren Umsetzung sind die zuständigen Füh-
rungskräfte und letztlich der Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. Das globale Hinweisgeber-System ist für Arbeitskräfte als auch
Dritte zugänglich. Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette können sich jederzeit an das Hinweisgeber-System wenden. (IROs: 29, 30, 32)
Zusätzliche Angabe: Richtlinie zur Vermeidung von sexueller Belästigung
Die Bajaj Mobility-Gruppe bekennt sich zu einem respektvollen, sicheren und professionellen Arbeitsumfeld. Zu diesem Zweck wurde eine
Richtlinie zur Vermeidung von sexueller Belästigung und sonstigen unangebrachten Verhaltensweisen entwickelt, die im Intranet jederzeit für
alle Mitarbeiter abrufbar ist. Sie dient der Prävention und definiert, welche Verhaltensweisen nicht toleriert und welche Formen des respekt-
vollen Umgangs erwartet werden. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verantwortung der Führungskräfte bei der Umsetzung und Einhaltung
dieser Standards. Die Richtlinie erläutert zudem mögliche Konsequenzen bei Verstößen sowie die Vorgehensweise im Verdachtsfall. Für die
Umsetzung und Einhaltung der Richtlinie sind die jeweiligen Fachbereiche, die Führungskräfte sowie letztlich der Vorstand oder die Ge-
schäftsführung verantwortlich. (IRO: 29)
Weitere Informationen zur Begründung, Entwicklung und Förderung der internen Unternehmenskultur finden sich im Abschnitt S1-4.
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten
Die Bajaj Mobility-Gruppe hat Standardeinkaufsbedingungen festgelegt, welche die Beschaffung und Zahlung inklusive verbundener Bedin-
gungen, wie zum Beispiel Qualität, regeln. Dabei unterscheidet die Gruppe nicht nach Größe der Lieferanten. Ergänzend können spezifische
Vereinbarungen mit den Lieferanten getroffen werden.
Die Gruppe hat zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette mehrere Vorkehrungen getroffen. Rahmenwerke, wie zum Bei-
spiel der Code of Conduct, regeln die Zusammenarbeit mit den Lieferanten und anderen Geschäftspartnern (siehe Abschnitt G1-1). Die darin
beschriebenen Grundwerte basieren zum Teil auf internationalen Rahmenwerken, wie den ILO- Konventionen oder den OECD-Leitsätzen für
multinationale Unternehmen zu verantwortungsvollem unternehmerischem Handeln und beinhalten neben sozialen und Governance-Anfor-
derungen auch ökologische Anforderungen und Vorgaben. In schwerwiegenden Fällen oder bei Verweigerung der Maßnahmen behält sich die
Gruppe vor, die laufende Geschäftsbeziehung zu beenden. Zugehörige IROs finden sich auch in den weiteren themenbezogenen Standards,
wie E5 und S2 (z.B. IROs 09, 10, 21, 22).
Beschreibung Status IROs
Value Chain Risk Analysis
(VCRA)
Zur frühzeitigen Erkennung von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken oder -auswirkungen in
der Wertschöpfungskette analysiert die Gruppe diese bestmöglich. Die zugrundeliegende
VCRA wurde im Geschäftsjahr 2025 überarbeitet und weiterentwickelt. Dabei wurden die
jeweiligen Länder- und Branchenrisiken anhand von Datenbanken analysiert und bewertet.
Aufgrund der beschränkten Datenverfügbarkeit wurde im Geschäftsjahr 2025 auf die
Berücksichtigung des konkreten Risikos verzichtet. Im Geschäftsjahr 2026 soll der
risikobasierte Ansatz weiter vertieft und konkrete Risiken sollen wieder detaillierter
berücksichtigt werden. Die VCRA umfasst vor- und nachgelagerte (direkte)
Geschäftspartner und eigene Geschäftsbereiche. Einbezogen werden sowohl ökologische,
soziale sowie Governance-Indikatoren.
09, 10,
21, 22
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-79
Nachhaltigkeitsspezifische
Lieferantenselbstauskunft
mit Einfluss auf die
Lieferantenbewertung
Die vorgelagerte Wertschöpfungskette der Gruppe birgt, gemäß der Auswertung der VCRA,
die größten Risiken hinsichtlich der Nichteinhaltung von sozialen und ökologischen
Standards. Um weitere Einblicke in die Risikolandschaft in der vorgelagerten
Wertschöpfungskette zu erhalten, wertet die Gruppe nachhaltigkeitsspezifische
Lieferantenselbstauskünfte aus, welche mit Nachweisen untermauert werden müssen.
Dabei werden ebenfalls ökologische, soziale und Governance-Indikatoren berücksichtigt.
Die Ergebnisse der nachhaltigkeitsspezifischen Lieferantenselbstauskunft fließen mit einer
definierten Gewichtung in die allgemeine Lieferantenbewertung ein. Im Geschäftsjahr 2025
wurde der Prozess aufgrund der Sanierungsmaßnahmen ausgesetzt, soll aber im
Geschäftsjahr 2026 wieder implementiert und weiterentwickelt werden.
09, 10,
21, 22
Schulung zur CSDDD Im Geschäftsjahr 2024 wurde eine neue Schulung zur Corporate Sustainability Due
Diligence Directive (CSDDD) mit ihren Anwendungsbereichen, rechtlichen
Rahmenbedingungen und Anforderungen erarbeitet, um die betroffenen Mitarbeiter im
Einkauf und dem Qualitätsmanagement auf den Umgang mit der Richtlinie vorzubereiten.
Aufgrund der Volatilität der gesetzlichen Grundlagen wurde die Implementierung der
Schulung im Geschäftsjahr 2025 ausgesetzt.
09,10,
21, 22
Neu, In Bearbeitung, Laufend, Abgeschlossen, Ausgesetzt, Gestrichen
Unternehmensspezifische Angabe: Einkaufsvolumen nach Kontinenten
Das Einkaufsvolumen für die Motorrad-Serienproduktion belief sich im Geschäftsjahr 2025 auf ca. € 287 Mio. Durch den hohen Anteil am
Serieneinkauf aus Europa (89,0%) kann das Risiko mangelhafter Arbeitsbedingungen verringert werden. (IROs: 21, 22)
2025 2024
Europa 89,0% 85,0%
Asien 9,0% 12,0%
Nordamerika 2,0% 2,0%
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung
Code of Conduct und verbundene Richtlinien
Der Code of Conduct sowie die damit verbundenen Richtlinien bilden die verbindliche Grundlage zur Prävention und Bekämpfung von Kor-
ruption und Bestechung. Sie sind von Mitarbeitern und Geschäftspartnern der Gruppe verpflichtend einzuhalten. Weitere Informationen zu
den relevanten Richtlinien, wie zum Beispiel zu deren Verfügbarkeit und relevanten Verantwortlichkeiten, finden sich im Abschnitt G1-1.
Schulungen zu Compliance & Code of Conduct
Im Jahr 2025 wurde das E-Learning Compliance & Code of Conduct überarbeitet und aktualisiert, um weiterhin den aktuellen Anforderungen
zu entsprechen. Die regelmäßige Aktualisierung der Richtlinien und E-Learnings wird auch künftig fortgeführt, um flexibel auf Veränderungen
im Umfeld der Bajaj Mobility-Gruppe reagieren zu können.
Im E-Learning werden nachfolgende Themen behandelt:
» Definition von Compliance
» Code of Conduct und Unternehmenskultur
» Menschenrechte, Respekt, Integrität, Diversität, Ethische Rekrutierung, Faire Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit
» Aspekte der Nachhaltigkeit, des Umwelt-, Klima- und Tierschutzes sowie der Lieferkettencompliance
» Fairer Wettbewerb und Kartellverbot
» Korruptionsbekämpfung (Bestechung, Einladungen, Geschenke)
» Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Exportkontrolle
» Steuern, Steuerstrategie, Steuercompliance und Internationale Steuerrichtlinien
» Interessenskonflikte, Verbot von Insiderhandel, Politische Aktivitäten, Spenden und Sponsoring
» Umgang mit Unternehmenseigentum, Unternehmensvermögen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Datenschutz, geistigem Eigentum
und KI-Tools
» Einfluss des Codes of Conduct auf Geschäftsbeziehungen
» Folgen der Nichteinhaltung von Compliance-Vorschriften
Korruption und Bestechung können bereits im Kleinen beginnen, weswegen die Gruppe einen präventiven Ansatz verfolgt: Potenziell können
alle Mitarbeiter mit entsprechenden Risiken in Berührung kommen, unabhängig von Funktion oder Bereich. Aus diesem Grund richtet sich
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
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das E-Learning an alle Mitarbeiter der Gruppe. Das E-Learning Compliance & Code of Conduct dauert ungefähr eine Stunde und muss von
allen Mitarbeitern, die Zugang zu dem System haben, jährlich absolviert werden.
Die Zahlen zu den Führungskräften umfassen Führungskräfte bis zu zwei Ebenen unterhalb des Vorstandes. Der Vorstand selbst ist nicht
enthalten. Darüber hinaus werden Vorstände und Aufsichtsräte unterjährig gesondert zu allen genannten Punkten geschult.
2025 2024
Geschulte Arbeitskräfte ohne Führungskräfte 2.262 3.481
Gesamtanzahl der Arbeitskräfte ohne Führungskräfte 3.677 5.209
Anteil geschulter Arbeitskräfte ohne Führungskräfte 61,5% 66,8%
Geschulte Führungskräfte 30 49
Gesamtanzahl der Führungskräfte 73 95
Anteil geschulter Führungskräfte 41,1% 51,6%
Compliance-Themen werden in den Aufsichtsratssitzungen regelmäßig behandelt. Dabei wird transparent dargestellt, ob im jeweiligen Zeit-
raum Compliance-Verstöße festgestellt wurden.
Förderung des Hinweisgeber-Systems
Zur Förderung der Nutzung des Hinweisgeber-Systems wurde im System ein zusätzlicher Meldekanal eingerichtet, der auch externen Ge-
schäftspartnern und Dritten die (anonyme) Abgabe von Meldungen ermöglicht. Dieser ist über den Code of Conduct der Bajaj Mobility-
Gruppe öffentlich zugänglich. Die Überwachung und Auswertung der gemeldeten Fälle erfolgt durch die Rechtsabteilung direkt im System,
um eine effiziente Kontrolle und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten. Weitere Informationen zur Nachverfolgung von Meldungen und zur
Veröffentlichung der zugehörigen Richtlinien finden sich im Abschnitt G1-1. Diese Maßnahmen sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen,
die Prävention von Korruption und Bestechung weiter zu stärken und die Unternehmenspolitik noch wirksamer zu gestalten. Rückmeldun-
gen, die über die Meldekanäle eingehen, geben wertvolle Hinweise auf das Vertrauen in die Unternehmenskultur sowie auf die Integrität und
ethische Ausrichtung der Geschäftsführung.
Weiters ist geplant, im Geschäftsjahr 2026 einen direkten Link zum System im Footer der Bajaj Mobility-Webseite zu integrieren, um den Zu-
gang zum Hinweisgeber-System weiter zu erleichtern und dessen Sichtbarkeit zu erhöhen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Erreich-
barkeit für alle potenziellen Hinweisgeber weiter zu verbessern und die Nutzung des Systems zu fördern.
Kennzahlen und Ziele
Zur Bewertung der Leistung und Wirksamkeit der Maßnahmen in Bezug auf wesentliche interne Richtlinien und Vorgaben hat die Bajaj Mobi-
lity-Gruppe spezifische Parameter definiert. Diese ermöglichen eine Überwachung der Fortschritte, insbesondere in den Bereichen Unterneh-
menskultur, Schutz von Hinweisgebern sowie Prävention von Korruption und Bestechung. Die festgelegten Kennzahlen stehen in direktem Zu-
sammenhang mit dem Code of Conduct sowie den zugehörigen Richtlinien und sollen eine verantwortungsbewusste Unternehmenskultur, den
Schutz von Hinweisgebern sowie die Prävention von Korruption und Bestechung gewährleisten. Regelmäßige Audits und Evaluierungen tragen
zur Sicherstellung der Einhaltung von Compliance-Richtlinien bei. Diese Validierungen erhöhen die Glaubwürdigkeit und Datenverlässlichkeit.
G1-4 Korruptions- oder Bestechungsfälle (ESRS G1-4, 24-25)
Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Verstöße gegen Korruptions- und/oder Bestechungsvorschriften oder andere Compliance-Fälle festge-
stellt, die rechtliche Verfahren nach sich gezogen hätten. Es mussten keine Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen beendet
oder aus diesem Grund nicht verlängert werden. Auch wurden keine öffentlichen Gerichtsverfahren wegen Korruption oder Bestechung ein-
geleitet oder abgeschlossen. Diese Abwesenheit von Verstößen spiegelt die Wirksamkeit der präventiven Maßnahmen wider, die durch regel-
mäßige Schulungen unterstützt werden.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-81
2025 2024
Anzahl der Verurteilungen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften 0 0
Höhe der Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften (in €) 0 0
Gesamtzahl und Art der bestätigten Fälle von Korruption und Bestechung 0 0
Zahl der bestätigten Fälle, in denen eigene Arbeitskräfte wegen Korruption und Bestechung entlassen oder
diszipliniert wurden
0 0
Zahl der bestätigten Fälle in Bezug auf Verträge mit Geschäftspartnern, die aufgrund von Verstößen im
Zusammenhang mit Korruption und Bestechung beendet oder nicht verlängert wurden
0 0
Unternehmensspezifische Angabe: Hinweisgeber-System
Im Jahr 2025 wurden 18 Fälle (2024: 17) über das Hinweisgeber-System gemeldet, davon waren 18 nicht compliance-relevant (2024: 17).
Durch die Ausweitung des Systems auf Dritte konnte die bereits etablierte Integrität in der Bajaj Mobility-Gruppe gezielt weiter verbessert werden.
G1-6 Zahlungspraktiken (ESRS G1-6, 33)
Die KTM AG hat Standardzahlungsbedingungen in ihren Einkaufsbedingungen festgelegt. Diese sind auf der KTM Einkaufs-Webseite verfüg-
bar. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erfolgt demnach die Rechnungsbegleichung innerhalb von 90 Tagen, ab dem Eingang der Rechnung
auf das hinterlegte Bankkonto. Ergänzend können spezifische Vereinbarungen mit den Lieferanten getroffen werden. Zahlungen wurden in
der Regel fristgerecht (unter Berücksichtigung von Skonto) getätigt. Durchschnittlich wurden 63,9 Tage (2024: 86 Tage) zur Begleichung von
Rechnungen benötigt. Tatsächlich ist die Zahl im Geschäftsjahr 2025 in vielen Fällen geringer, da Lieferanten Zahlungsziele aufgrund der
Situation nur in eingeschränktem Ausmaß gewährten. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Gerichtsverfahren gegen die Gruppe aufgrund
von Zahlungsverzug eröffnet.
Berechnungsgrundsätze und -annahmen
ESRS Angabepflicht Paragraf Datenpunkt, Angabe Berechnungsgrundsätze und -annahmen
Unternehmensspezifische
Angabe
Einkaufsvolumen nach
Kontinent
Die Auswertung erfolgt mittels des ERP-Systems der Gruppe. Es wurde
lediglich das Einkaufsvolumen für die Motorradserienproduktion
berücksichtigt.
G1-3 21 Informationen zur Schulung
zu Korruption und
Bestechung
Die Themen Korruptionsbekämpfung (inklusive Bestechung) sind in der
Schulung zu Compliance & Code of Conduct enthalten. Die Überwachung
der erfolgreich absolvierten Schulungen erfolgt online durch das E-
Learning System des Unternehmens.
G1-4 24, 25 Korruptions- oder
Bestechungsfälle
Die Überwachung von Korruptions- und Bestechungsvorfällen sowie von
rechtlichen Schritten in Folge von Verstößen gegen Korruptions- und
Bestechungsvorschriften erfolgt durch die Rechtsabteilung.
Unternehmensspezifische
Angabe
Hinweisgeber-System Die Überwachung des Hinweisgeber-Systems erfolgt durch die
Rechtsabteilung. Das System ist für interne und externe Stakeholder
zugänglich.
G1-6 33a Zahlungszeitume Zur Berechnung der durchschnittlichen Zeit zur Begleichung von
Rechnungen durch die Bajaj Mobility-Gruppe wurde der durchschnittliche
Verbindlichkeitsstand aus Lieferungen und Leistungen mit 365 Tagen
multipliziert und anschließend durch die Aufwendungen für den
Materialzukauf inklusive Umsatzsteuer dividiert. Der durchschnittliche
Verbindlichkeitsstand wurde als arithmetisches Mittel aus den Werten zum
Bilanzstichtag des Geschäfts- und des Vorjahrs ermittelt. Dabei wurden für
das Vorjahr jene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
exkludiert, die Teil der Sanierungsverfahren waren und im Rahmen dieser
Verfahren bereits abgegolten wurden. Darüber hinaus wurden
ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber
Dritten berücksichtigt. Da Lieferanten aufgrund der abgeschlossenen
Sanierungsverfahren in wesentlichem Umfang Vorauszahlungen fordern,
wurden diese bei der Ermittlung der relevanten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen ebenfalls in Abzug gebracht.
G1-6 33c Gerichtsverfahren aufgrund
von Zahlungsverzug
Die Überwachung von rechtlichen Schritten in Folge von Zahlungsverzug
wird durch die Rechtsabteilung überwacht.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-82
4.9 ANHANG
ESRS-Index (ESRS 2 IRO-2)
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Angabepflicht Abschnitt Auslassung, Erklärung
BP-1 Allgemeine Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung BP-1
BP-2 Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen BP-2 Die Angaben finden sich
im Abschnitt ESRS 2 BP-2
sowie in den Kapiteln in
den Themenstandards.
GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane GOV-1
GOV-2 Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen
GOV-2
GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme GOV-3
GOV-4 Erklärung zur Sorgfaltspflicht GOV-4
GOV-5 Risikomanagement und interne Kontrollen der Nachhaltigkeitsberichterstattung GOV-5
SBM-1 Strategie, Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette SBM-1 Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen Einführung
nach ESRS 1 Anlage C in
Bezug auf die Angabe
SBM-1 40 b-c)
SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträger SBM-2
SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit
Strategie und Geschäftsmodell
SBM-3 Die Angaben finden sich
im Abschnitt ESRS 2 SBM-
3 sowie in den Kapiteln in
den Themenstandards.
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen Einführung
nach ESRS 1 Anlage C in
Bezug auf die Angaben
SBM-3 48 e)
IRO-1
Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen
IRO-1
IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens
abgedeckte Angabepflichten
IRO-2
ESRS E1 Klimawandel
Angabepflicht Abschnitt Auslassung, Erklärung
ESRS 2 GOV-3 Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme ESRS 2 GOV-3
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz E1-1
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr
Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
E1 ESRS 2 SBM-3
Die Angaben finden sich
im Abschnitt ESRS 2
SBM-3 sowie im
Themenstandard.
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 IRO-1
E1-2 Konzepte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung
an den Klimawandel
E1-2
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den Klimakonzepten E1-3
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an
den Klimawandel
E1-4
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix E1-5
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3 sowie THG-
Gesamtreduktionen
E1-6
E1-9
Erwartete finanzielle Effekte wesentlicher physischer Risiken und
Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen Einführung
nach ESRS 1 Anlage C
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-83
ESRS E2 Umweltverschmutzung
Angabepflicht Abschnitt Auslassung, Erklärung
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Umweltverschmutzung
ESRS 2 IRO-1
ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen
Angabepflicht Abschnitt Auslassung, Erklärung
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und
Meeresressourcen
ESRS 2 IRO-1
ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Angabepflicht Abschnitt Auslassung, Erklärung
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer
Vielfalt und Ökosystemen
ESRS 2 IRO-1
ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Angabepflicht Abschnitt Auslassung, Erklärung
ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen
Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
ESRS 2 IRO-1
E5-1 Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-1
E5-2
Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und
Kreislaufwirtschaft
E5-2
E5-3 Ziele im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft E5-3
E5-4 Ressourcenzuflüsse E5-4
E5-5 Ressourcenabflüsse E5-5
E5-6 Erwartete finanzielle Effekte durch Auswirkungen, Risiken und Chancen im
Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Anwendung der
Möglichkeit zur
schrittweisen
Einführung nach
ESRS 1 Anlage C
ESRS S1 Arbeitskräfte des Unternehmens
Angabepflicht Abschnitt Auslassung, Erklärung
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträger ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S1 ESRS 2 SBM-3
S1-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens S1-1
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von
Arbeitnehmervertretern
S1-2
S1-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die
die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können
S1-3
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf
die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die
Wirksamkeit der Maßnahmen
S1-4
S1-5
Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang
mit wesentlichen Risiken und Chancen
S1-5
S1-6 Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens S1-6
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-84
S1-7 Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens
S1-9 Diversitätskennzahlen S1-9
S1-13 Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung S1-13
S1-14 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit S1-14
S1-15 Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben S1-15
S1-16 Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) S1-16
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im
Zusammenhang mit Menschenrechten
S1-17
ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Angabepflicht Abschnitt Auslassung, Erklärung
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträger ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S2 ESRS 2 SBM-3
S2-1 Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette
S2-1
S2-2
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
in Bezug auf Auswirkungen
S2-2
S2-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die
die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können
S2-3
S2-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf
die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette und Ansätze zum
Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher
Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen
S2-4
S2-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang
mit wesentlichen Risiken und Chancen
S2-5
ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer
Angabepflicht Abschnitt Auslassung, Erklärung
ESRS 2 SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessensträger ESRS 2 SBM-2
ESRS 2 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel
mit Strategie und Geschäftsmodell
ESRS 2 SBM-3;
S4 ESRS 2 SBM-3
S4-1 Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern S4-1
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern S4-2
S4-3 Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die
die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
S4-3
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf
die Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management
wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit
der Maßnahmen
S4-4
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer
Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang
mit wesentlichen Risiken und Chancen
S4-5
ESRS G1 Unternehmensführung
Angabepflicht Abschnitt Auslassung, Erklärung
ESRS 2 GOV-1 Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane ESRS 2 GOV-1
ESRS 2 IRO-1
Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der
wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
ESRS 2 IRO-1
G1-1 Unternehmenskultur und Konzepte für die Unternehmensführung G1-1
G1-2 Management der Beziehung zu Lieferanten G1-2
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung G1-3
G1-4 Korruptions- und Bestechungsfälle G1-4
G1-6 Zahlungspraktiken G1-6
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-85
Liste der Datenpunkte in generellen und themenbezogenen Standards, die sich aus anderen EU-Rechtsvorschriften ergeben (ESRS 2
Anlage B)
Angabepflicht und zugehöriger
Datenpunkt Wesentlich Abschnitt
SFDR-
Referenz Säule-3-Referenz
Benchmark-
Verordnungsreferenz
EU-
Klimagesetz
ESRS 2 GOV-1
Geschlechtervielfalt in den
Leitungs- und Kontrollorganen
Absatz 21 Buchstabe d
Ja
ESRS 2
GOV-1
Indikator
Nr. 13 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816 der
Kommission (5),
Anhang II
ESRS 2 GOV-1 Prozentsatz der
Leitungsorganmitglieder, die
unabhängig sind, Absatz 21
Buchstabe e
Ja
ESRS 2
GOV-1
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816 der
Kommission,
Anhang II
ESRS 2 GOV-4 Erklärung zur
Sorgfaltspflicht Absatz 30
Ja
ESRS 2
GOV-4
Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an
Aktivitäten im Zusammenhang
mit fossilen Brennstoffen
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer i
Ja ESRS 2
SBM-1
Indikator
Nr. 4 in
Anhang 1
Tabelle 1
Artikel 449a der
Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission (6), Tabelle
1: Qualitative Angaben zu
Umweltrisiken, und
Tabelle 2: Qualitative
Angaben zu sozialen
Risiken
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816 der
Kommission,
Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an
Aktivitäten im Zusammenhang
mit fossilen Brennstoffen
Absatz 40 Buchstabe d Ziffer ii
Ja ESRS 2
SBM-1
Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 2
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816 der
Kommission,
Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an
Tätigkeiten im Zusammenhang
mit umstrittenen Waffen Absatz
40 Buchstabe d Ziffer iii
Ja ESRS 2
SBM-1
Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818 (7),
Artikel 12 Absatz 1
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816,
Anhang II
ESRS 2 SBM-1 Beteiligung an
Aktivitäten im Zusammenhang
mit dem Anbau und der
Produktion von Tabak Absatz
40 Buchstabe d Ziffer iv
Ja ESRS 2
SBM-1
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818, Artikel
12 Absatz 1
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816,
Anhang II
ESRS E1-1 Übergangsplan zur
Verwirklichung der
Klimaneutralität bis 2050
Absatz 14
Ja ESRS E1-1 Verordnung
(EU)
2021/1119,
Artikel 2
Absatz 1
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-86
ESRS E1-1 Unternehmen, die
von den Paris-abgestimmten
Referenzwerten ausgenommen
sind Absatz 16 Buchstabe g
Ja ESRS E1-1 Artikel 449a Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen
1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel:
Kreditqualität der
Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und
Restlaufzeit
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818,
Artikel 12 Absatz
1 Buchstaben d
bis g und Artikel
12 Absatz 2
ESRS E1-4 THG-
Emissionsreduktionsziele
Absatz 34
Ja ESRS E1-4 Indikator
Nr. 4 in
Anhang 1
Tabelle 2
Artikel 449a Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen
3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel:
Angleichungskennzahlen
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818,
Artikel 6
ESRS E1-5 Energieverbrauch
aus fossilen Brennstoffen
aufgeschlüsselt nach Quellen
(nur klimaintensive Sektoren)
Absatz 38
Ja ESRS E1-5
Indikator
Nr. 5 in
Anhang 1
Tabelle 1
und
Indikator
Nr. 5 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E1-5 Energieverbrauch
und Energiemix Absatz 37
Ja ESRS E1-5 Indikator
Nr. 5 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS E1-5 Energieintensität im
Zusammenhang mit Tätigkeiten
in klimaintensiven Sektoren
Absätze 40 bis 43
Ja ESRS E1-5
Indikator
Nr. 6 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS E1-6 THG-
Bruttoemissionen der
Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen
Absatz 44
Ja ESRS E1-6 Indikatoren
Nr. 1 und
2 in
Anhang 1
Tabelle 1
Artikel 449a Verordnung
(EU) Nr. 575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen
1: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel:
Kreditqualität der
Risikopositionen nach
Sektoren, Emissionen und
Restlaufzeit
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818,
Artikel 5 Absatz 1,
Artikel 6 und
Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-6 Intensität der THG-
Bruttoemissionen Absätze 53
bis 55
Ja ESRS E1-6 Indikator
Nr. 3 in
Anhang 1
Tabelle 1
Artikel 449a der
Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Meldebogen
3: Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel:
Angleichungskennzahlen
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818,
Artikel 8 Absatz 1
ESRS E1-7 Entnahme von
Treibhausgasen und CO
2
-
Zertifikate Absatz 56
Nein Verordnung
(EU)
2021/1119,
Artikel 2
Absatz 1
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-87
ESRS E1-9 Risikoposition des
Referenzwert-Portfolios
gegenüber klimabezogenen
physischen Risiken Absatz 66
Ja,
Anwendung
der
Möglichkeit
zur
schrittweisen
Einführung
nach ESRS 1
Anlage C
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818,
Anhang II
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816,
Anhang II
ESRS E1-9 Aufschlüsselung
der Geldbeträge nach akutem
und chronischem physischem
Risiko Absatz 66 Buchstabe a
ESRS E1-9 Ort, an dem sich
erhebliche Vermögenswerte mit
wesentlichem physischem
Risiko befinden Absatz 66
Buchstabe c
Ja,
Anwendung
der
Möglichkeit
zur
schrittweisen
Einführung
nach ESRS 1
Anlage C
Artikel 449a der
Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Absätze 46
und 47; Meldebogen 5:
Anlagebuch – Physisches
Risiko im Zusammenhang
mit dem Klimawandel:
Risikopositionen mit
physischem Risiko
ESRS E1-9 Aufschlüsselungen
des Buchwerts seiner
Immobilien nach
Energieeffizienzklassen Absatz
67 Buchstabe c
Ja,
Anwendung
der
Möglichkeit
zur
schrittweisen
Einführung
nach ESRS 1
Anlage C
Artikel 449a der
Verordnung (EU) Nr.
575/2013;
Durchführungsverordnung
(EU) 2022/2453 der
Kommission, Absatz 34;
Meldebogen 2:
Anlagebuch –
Übergangsrisiko im
Zusammenhang mit dem
Klimawandel: Durch
Immobilien besicherte
Darlehen –
Energieeffizienz der
Sicherheiten
ESRS E1-9 Grad der Exposition
des Portfolios gegenüber
klimabezogenen Chancen
Absatz 69
Ja,
Anwendung
der
Möglichkeit
zur
schrittweisen
Einführung
nach ESRS 1
Anlage C
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818 der
Kommission,
Anhang II
ESRS E2-4 Menge jedes in
Anhang II der E-PRTR-
Verordnung (Europäisches
Schadstofffreisetzungs- und -
verbringungsregister)
aufgeführten Schadstoffs, der
in Luft, Wasser und Boden
emittiert wird, Absatz 28
Nein
Indikator
Nr. 8 in
Anhang 1
Tabelle 1
Indikator
Nr. 2 in
Anhang 1
Tabelle 2
Indikator
Nr. 1 in
Anhang 1
Tabelle 2
Indikator
Nr. 3 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-1 Wasser- und
Meeresressourcen Absatz 9
Nein Indikator
Nr. 7 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-1 Spezielles Konzept
Absatz 13
Nein Indikator
Nr. 8 in
Anhang 1
Tabelle 2
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-88
ESRS E3-1 Nachhaltige Ozeane
und Meere Absatz 14
Nein Indikator
Nr. 12 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-4 Gesamtmenge des
zurückgewonnenen und
wiederverwendeten Wassers
Absatz 28 Buchstabe c
Nein Indikator
Nr. 6,2 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E3-4
Gesamtwasserverbrauch in m3
j
e Nettoerlös aus eigenen
Tätigkeiten Absatz 29
Nein
Indikator
Nr. 6,1 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz
16 Buchstabe a Ziffer i
Nein Indikator
Nr. 7 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz
16 Buchstabe b
Nein Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS 2 – SBM-3 – E4 Absatz
16 Buchstabe c
Nein
Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige
Verfahren oder Konzepte im
Bereich Landnutzung und
Landwirtschaft Absatz 24
Buchstabe b
Nein Indikator
Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Nachhaltige
Verfahren oder Konzepte im
Bereich Ozeane/Meere Absatz
24 Buchstabe c
Nein Indikator
Nr. 12 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E4-2 Konzepte für die
Bekämpfung der Entwaldung
Absatz 24 Buchstabe d
Nein Indikator
Nr. 15 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E5-5 Nicht recycelte
Abfälle Absatz 37 Buchstabe d
Ja ESRS E5-5
Indikator
Nr. 13 in
Anhang 1
Tabelle 2
ESRS E5-5 Gefährliche und
radioaktive Abfälle Absatz 39
Ja ESRS E5-5 Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von
Zwangsarbeit Absatz 14
Buchstabe f
Ja S1 ESRS 2
SBM-3
Indikator
Nr. 13 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS 2 SBM-3 – S1 Risiko von
Kinderarbeit Absatz 14
Buchstabe g
Ja
S1 ESRS 2
SBM-3
Indikator
Nr. 12 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S1-1 Verpflichtungen im
Bereich der Menschenrechts-
politik Absatz 20
Ja ESRS S1-1 Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 3
und
Indikator
Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 1
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-89
ESRS S1-1 Vorschriften zur
Sorgfaltsprüfung in Bezug auf
Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1
bis 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt
werden, Absatz 21
Ja ESRS S1-1 Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816 der
Kommission,
Anhang II
ESRS S1-1 Verfahren und
Maßnahmen zur Bekämpfung
des Menschenhandels
Absatz 22
Ja ESRS S1-1 Indikator
Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S1-1 Konzept oder
Managementsystem für die
Verhütung von Arbeitsunfällen
Absatz 23
Ja ESRS S1-1
Indikator
Nr. 1 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S1-3 Bearbeitung von
Beschwerden Absatz 32
Buchstabe c
Ja ESRS S1-3 Indikator
Nr. 5 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S1-14 Zahl der
Todesfälle und Zahl und Quote
der Arbeitsunfälle Absatz 88
Buchstaben b und c
Ja ESRS
S1-14
Indikator
Nr. 2 in
Anhang 1
Tabelle 3
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816 der
Kommission,
Anhang II
ESRS S1-14 Anzahl der durch
Verletzungen, Unfälle,
Todesfälle oder Krankheiten
bedingten Ausfalltage Absatz
88 Buchstabe e
Ja ESRS
S1-14
Indikator
Nr. 3 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S1-16 Unbereinigtes
geschlechtsspezifisches
Verdienstgefälle Absatz 97
Buchstabe a
Ja ESRS
S1-16
Indikator
Nr. 12 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816 der
Kommission,
Anhang II
ESRS S1-16 Überhöhte
Vergütung von Mitgliedern der
Leitungsorgane Absatz 97
Buchstabe b
Ja ESRS
S1-16
Indikator
Nr. 8 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S1-17 Fälle von
Diskriminierung Absatz 103
Buchstabe a
Ja
ESRS
S1-17
Indikator
Nr. 7 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S1-17 Nichteinhaltung
der Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien Absatz 104
Buchstabe a
Ja ESRS
S1-17
Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 1
und
Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 3
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816,
Anhang II
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel
12 Absatz 1
ESRS 2 SBM-3 – S2
Erhebliches Risiko von
Kinderarbeit oder Zwangsarbeit
in der Wertschöpfungskette
Absatz 11 Buchstabe b
Ja
S2 ESRS 2
SBM-3
Indikatoren
Nr. 12 und
13 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S2-1 Verpflichtungen im
Bereich der Menschen-
rechtspolitik Absatz 17
Ja ESRS S2-1
Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 3
und
Indikator
Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 1
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-90
ESRS S2-1 Konzepte im
Zusammenhang mit
Arbeitskräften in der
Wertschöpfungskette Absatz 18
Ja ESRS S2-1 Indikatoren
Nr. 11 und
4 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S2-1 Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien Absatz 19
Ja ESRS S2-1 Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816,
Anhang II
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel
12 Absatz 1
ESRS S2-1 Vorschriften zur
Sorgfaltsprüfung in Bezug auf
Fragen, die in den
grundlegenden Konventionen 1
– 8 der Internationalen
Arbeitsorganisation behandelt
werden, Absatz 19
Ja ESRS S2-1 Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816 der
Kommission,
Anhang II
ESRS S2-4 Probleme und
Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten innerhalb
der vor- und nachgelagerten
Wertschöpfungskette Absatz 3
Ja ESRS S2-4 Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S3-1 Verpflichtungen im
Bereich der Menschenrechte
Absatz 16
Nein Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 3
und
Indikator
Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS S3-1 Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte, der
Prinzipien der IAO oder der
OECD-Leitlinien Absatz 17
Nein Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816,
Anhang II
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel
12 Absatz 1
ESRS S3-4 Probleme und
Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten Absatz 36
Nein Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS S4-1 Konzepte im
Zusammenhang mit
Verbrauchern und Endnutzern
Absatz 16
Ja ESRS S4-1 Indikator
Nr. 9 in
Anhang 1
Tabelle 3
und
Indikator
Nr. 11 in
Anhang 1
Tabelle 1
ESRS S4-1 Nichteinhaltung der
Leitprinzipien der Vereinten
Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte und der
OECD-Leitlinien Absatz 17
Ja ESRS S4-1 Indikator
Nr. 10 in
Anhang 1
Tabelle 1
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816,
Anhang II
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1818 Artikel
12 Absatz 1
ESRS S4-4 Probleme und
Vorfälle im Zusammenhang mit
Menschenrechten Absatz 35
Ja ESRS S4-4 Indikator
Nr. 14 in
Anhang 1
Tabelle 3
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-91
ESRS G1-1 Übereinkommen
der Vereinten Nationen gegen
Korruption Absatz 10
Buchstabe b
Ja ESRS G1-1 Indikator
Nr. 15 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS G1-1 Schutz von
Hinweisgebern
(Whistleblowers) Absatz 10
Buchstabe d
Ja ESRS G1-1 Indikator
Nr. 6 in
Anhang 1
Tabelle 3
ESRS G1-4 Geldstrafen für
Verstöße gegen Korruptions-
und Bestechungsvorschriften
Absatz 24 Buchstabe a
Ja ESRS G1-4
Indikator
Nr. 17 in
Anhang 1
Tabelle 3
Delegierte
Verordnung (EU)
2020/1816 der
Kommission,
Anhang II
ESRS G1-4 Standards zur
Bekämpfung von Korruption
und Bestechung Absatz 24
Buchstabe b
Ja ESRS G1-4
Indikator
Nr. 16 in
Anhang 1
Tabelle 3
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-92
5 FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG (F&E) UND NEUE MODELLE
5.1 ORGANISATION
Der Forschungs- und Entwicklungsbereich der Gruppe ist global aufgestellt. Der zentrale Entwicklungsstandort befindet sich in Mattighofen.
Neben der Durchführung zahlreicher Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden von dort aus die F&E-Aktivitäten der anderen Standorte
unterstützt, welche sich in Spanien und den USA befinden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowie der Nähe zu dem internationalen
Testcenter Applus + IDIADA ist der Forschungsstandort in Terrassa, Spanien, als Ausgangsbasis für die Erprobung von Motorrädern gut geeig-
net. Zusätzlich wurde dort die Entwicklung von Bremssystemen aufgebaut, welche unter der Marke WP produziert und in ausgewählten KTM-
Modellen verbaut werden. In den USA liegt der Fokus darauf, die Compliance der Produkte mit den für den nordamerikanischen Markt spezi-
fischen Vorgaben sicherzustellen sowie auf ergänzenden Entwicklungen. Die Bajaj Mobility-Gruppe kooperiert mit Forschungseinrichtungen,
OEMs und Start-Ups sowohl aus der Motorrad- und Automobilindustrie als auch aus anderen Industriezweigen.
Wesentliche Bereiche der F&E-Aktivitäten umfassen die Digitalisierung – sowohl im Bereich F&E selbst als auch produktbezogen –, Weiterent-
wicklung von Antriebstechnologien, Forschung und Entwicklung zu Leichtbauweise und Modularität, Entwicklung von Bremssystemen sowie
die Weiterentwicklungen von Sicherheits- und Komfortfunktionen. Dabei umspannen die F&E-Aktivitäten den gesamten Produktentstehungs-
prozess – von der Grundlagenforschung im Bereich Materialeinsatz, über die Vorentwicklung und Prototypenfertigung bis hin zur Serienreife.
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 beschäftigte das Unternehmen 595 Mitarbeiter im Forschungs- und Entwicklungsbereich (Vorjahr: 1.173),
das entspricht 15,7% der gesamten Belegschaft. Der Rückgang resultiert aus den verschiedenen Maßnahmen der Bajaj Mobility-Gruppe zur
Senkung der F&E-Kosten. Operativ, ohne Nebeneffekt aus der Aktivierung und Abschreibung von Entwicklungsaufwendungen, wurden
14,0% (Vorjahr: 13,1%) des Gesamtumsatzes für den Bereich Forschung und Entwicklung aufgewendet. Dies entspricht in absoluten Werten
141,0 Mio. EUR (Vorjahr: 235,1 Mio. EUR).
5.2 ZUSAMMENARBEIT MIT BAJAJ UND CFMOTO
Die Unternehmensgruppe setzte im Geschäftsjahr 2025 die Zusammenarbeit mit Bajaj Auto (Pune, Indien) im Bereich Forschung und Ent-
wicklung erfolgreich fort. Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten konzentrieren sich weiterhin auf die europäischen Standorte der
Gruppe. Gleichzeitig wird die Industrialisierung der entwickelten Produkte zunehmend durch den neuen Mehrheitseigentümer Bajaj unter-
stützt. Die Zusammenarbeit mit dem strategischen Partner CFMOTO (Hangzhou, China) wurde ebenfalls fortgesetzt. Ziel dieser globalen Ko-
operationen ist die gezielte Nutzung beiderseitiger Synergien. Insbesondere die vertiefte Zusammenarbeit mit Bajaj Auto ermöglicht es, ge-
meinsame Potenziale im Bereich Forschung und Entwicklung zu erschließen und diese direkt in die Produktentwicklung einfließen zu lassen.
5.3 DIGITALISIERUNG
Die Virtualisierung und Digitalisierung der Produktentwicklung und -testung sind wichtige Bausteine zur Reduktion von Entwicklungszeiten,
-kosten und Qualitätsrisiken. Ein digitaler Faden durch den Entwicklungsprozess in Kombination mit computergestützten Entwicklungs- und
Simulationsmethoden reduziert dabei den Bedarf an physischen Prototypen, was den Aufwand erheblich verringern kann. Dieser Entwick-
lungsansatz wird als virtueller Prototyp („Digital Twin“) bezeichnet und ermöglicht zu jedem Zeitpunkt eine valide Aussage hinsichtlich der
Erreichung von Zielwerten und Planungszielen. Dadurch können physische Prüfungen von Komponenten und Gesamtfahrzeugen sowohl auf
Prüfständen als auch unter realen Einsatzbedingungen reduziert und auch effizienter durchgeführt werden. Kombiniert wird dieser Ansatz mit
einer Betrachtung des gesamten Produktlebenszyklus von den Rohstoffen über die Entwicklung, Produktion und Nutzung bis hin zur Verwer-
tung bzw. Entsorgung, welche die Entwicklung langlebigerer Produkte fördert.
5.4 ANTRIEBSTECHNOLOGIEN
Die Gruppe arbeitet sowohl im Bereich der Verbrennungsmotoren (ICE-Motoren) als auch bei alternativen Antriebstechnologien an Projekten
zur Steigerung der Effizienz sowie der Verbesserung und Neuentwicklung von Bauteilen und Komponenten. Ziel ist die Steigerung der Ener-
gieeffizienz und die Reduktion des Kraftstoffverbrauchs mit gleichzeitiger Verbesserung des Fahrgefühls. Im Geschäftsjahr 2025 wurden
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-93
hierzu me
hrere Projekte fortgeführt, welche sich beispielsweise mit der Verbrennungsentwicklung, Leistungsdichte und Effizienz von ICE-
Motoren beschäftigten.
Im Bereich der alternativen Antriebstechnologien ist die Gruppe an mehreren Projekten zur Weiterentwicklung von Batterien beteiligt. Exemp-
larisch anzuführen ist das von der FFG (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) geförderte Projekt LiONESS, welches ausgehend
von einer multidisziplinären Bewertung die Optimierung der Batteriesysteme unter Berücksichtigung von Effizienz, Sicherheit und Nachhaltig-
keit zum Ziel hat. Die Forschungsabteilung der Gruppe war außerdem Partner im von der EU im Rahmen des Horizon Europe geförderten
Projektes Stan4SWAP. Im Zuge dessen wurde bis November 2025 eine Standardisierungs-Roadmap für Batteriewechselsysteme bei L-Katego-
rie-Fahrzeugen erstellt. Die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Bereich der batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge gliedern sich
dabei in Low-Voltage- und High-Voltage- Projekte.
5.5 LEICHTBAUWEISE UND MODULARITÄT
Der Einsatz hochwertiger Materialien in allen Fahrzeugen, die darin begründete Reduktion des Fahrzeuggewichts und das einhergehende
Potential zur Verbrauchs- und Emissionsreduktion sowie Verbesserung der Fahreigenschaften sind eine weitere Säule der verfolgten Entwick-
lungsstrategie.
Die Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Gruppe beschäftigt sich in verschiedenen Projekten mit der Entwicklung von gewicht- und
materialsparenden Alternativen von Fahrzeugbauteilen. Dies kann sowohl Einfluss auf den Ressourcenbedarf als auch auf das Fahrverhalten
und den Energiebedarf der Produkte haben. Gleichzeitig kann durch alternative Verbindungskonzepte die Personalisierbarkeit der Fahrzeuge
sowie die Stofftrennung am Ende des Lebenszyklus verbessert werden. Im Geschäftsjahr 2025 arbeitete die Gruppe beispielsweise an der
Weiterentwicklung von ausgewählten Heckrahmen und -auslegern sowie Tanksystemen.
5.6 ENTWICKLUNG VON BREMSSYSTEMEN
Am Standort in Spanien wurde die Entwicklung von Bremssystemen erfolgreich initiiert und bis zur Serienreife vorangetrieben. Für die unter
der Marke WP produzierten Bremssysteme, die künftig in KTM-Motorrädern verbaut werden, wurde eine speziell dafür ausgelegte Entwick-
lungsinfrastruktur aufgebaut. Die Aktivitäten umfassen unter anderem die Konstruktion einzelner Komponenten, Produkttests, Qualitätssiche-
rung, Prototyping sowie die Integration in bestehende Fahrzeugplattformen. Zusätzlich befasst sich das Team auch mit der Entwicklung von
speziell benötigten Produktionswerkzeugen. Für die Serienfertigung wurden in Zusammenarbeit mit einem externen Partner Produktionsanla-
gen in Indien aufgebaut.
5.7 SICHERHEITS- UND KOMFORTFUNKTIONEN
Mit der Einführung neuartiger Sicherheits- und Komfortfunktionen im Fahrzeug ging in den letzten Jahren eine Erhöhung der Komplexität des
Elektrik-/Elektronik-Systems von Motorrädern einher. Die Gruppe arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung von Sicherheits- und Assis-
tenzsystemen und der Steigerung des Komforts. Hierzu laufen beispielsweise Projekte zur Förderung der Ergonomie, die durch die Berück-
sichtigung individueller Nutzereigenschaften und -präferenzen auch zur Verbesserung der Sicherheit und Komfortgewinn beitragen. Im Ge-
schäftsjahr 2025 wurde unter anderem ein besonderer Fokus auf die Schnittstellen zwischen Fahrer und Fahrzeug gelegt sowie das Adaptive
Cruise Control (ACC) weiterentwickelt. Bei Letzterem handelt es sich um ein Frontradarsystem, das beispielsweise das automatische Einhalten
von Abständen zu vorausfahrenden Verkehrsteilnehmern ermöglicht.
5.8 AUSBLICK 2026 UND DARÜBER HINAUS
Die unternehmensweiten Digitalisierungsinitiativen werden sich weiterhin mit der Effizienzsteigerung aller Schritte im Produktlebenszyklus
befassen, wobei auch die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz schrittweise evaluiert und implementiert werden. Ein weiterer
Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau der Konnektivität. Im Fokus steht künftig die Entwicklung einer durchgängigen End-to-End-Datenkette
entlang des Produktentwicklungs- und Produktlebenszyklus. Diese soll die Serviceorientierung und Kundenzentrierung stärken und gleichzei-
tig die Datenqualität sowie -verfügbarkeit für die gesamte Gruppe signifikant verbessern.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-94
Mit der zunehmenden Komplexität moderner Motorräder vollzieht sich ein Wandel von einer Mechanik-getriebenen Entwicklungsstrategie hin
zu einer Feature-orientierten Strategie. Parallel dazu bleibt die Effizienzsteigerung in den Wertschöpfungsprozessen ein zentrales Ziel. Die
Gruppe wird relevante Trends und Technologien weiterhin aktiv beobachten und bewerten. Das Design der Produkte wird zunehmend als
strategische Schlüsselkompetenz verstanden und nunmehr weiter im Unternehmen selbst forciert: Um dieses Potenzial gezielt zu bündeln,
entsteht ein eigenes In-House Designcenter, das Know-how und Kreativität vereint und zu einer weiteren Beschleunigung der Entwicklungsge-
schwindigkeit -qualität beiträgt.
5.9 NEUE MOTORRAD-MODELLE
KTM
Im Jahr 2025 passte KTM das Modellportfolio in mehreren Segmenten gezielt um wenige neue Produktsparten sowie umfangreiche Updates
und Erweiterungen bestehender Modelle an.
1390 SUPER ADVENTURE S EVO, 1390 SUPER ADVENTURE S & 1390 SUPER ADVENTURE R
Diese Modelle wurden im Travel-Segment stark überarbeitet und sind ausgestattet mit dem bewährtem V2-Motorenkonzept. Sie setzen neue
Maßstäbe in den Bereichen Technologie und Fahrdynamik. Darüber hinaus ist die 1390 SUPER ADVENTURE S mit der neuesten Generation
semiaktiver Federung, Radar unterstützter Geschwindigkeitsregelung sowie einem 8“ Touchscreen TFT-Bildschirm mit integrierter Kartennavi-
gation ausgestattet. Bei der 1390 SUPER ADVENTURE S-EVO kommt zusätzlich hierzu erstmals die neue AMT-Motortechnologie zum Einsatz.
Das automatisierte Schaltgetriebe ermöglicht sequenzielle Schaltung mit sowohl einem automatischen als auch einem manuellen Schaltmodus.
990 RC R
Mit der komplett neuen 990 RC R bringt KTM ein neues, kompromissloses Supersport-Modell auf die Straße, das modernste Technologie mit
einem ausgezeichneten Leistungsgewicht vereinbart. Ein neu entwickeltes Umlenkungs-Chassis, der 130 PS LC8c Zweizylinder Motor und
leistungsstarke BREMBO HyPure-Bremskomponenten stellen bei 184 kg Gewicht die Ready-To-Race Fahrdynamik sowohl auf der Rennstre-
cke als auch auf der Straße in den Vordergrund.
2026 KTM 690 ENDURO R & KTM 690 SMC R
Die 2026 KTM 690 ENDURO R setzt ihre Dual-Sport-Tradition mit umfassenden Updates fort, die die Offroad-Fähigkeiten und die Straßen-
tauglichkeit verbessern. Das Herzstück ist der neueste Euro 5+-konforme LC4-Einzylindermotor, der nun über ein überarbeitetes Kurbelge-
häuse, eine überarbeitete Kupplung und eine überarbeitete Statorabdeckung sowie ein neu gestaltetes Ölsystem verfügt.
2026 KTM EXC 6DAYS RANGE
Die 2026 KTM EXC 6DAYS-Editionen umfassen verschiedene Modelltypen mit 2- und 4-Takt-motoren. Die neuen Motorräder profitieren von
überarbeiteter Hardware und neuen Fahrwerkssettings, sowohl für die 48mm „closed cartridge“ WP-XACT Gabel als auch für den WP XPLOR
PDS Stoßdämpfer. Insgesamt verfolgen die Updates die Ziele weniger Gewicht, verbessertes Fahrgefühl, erhöhte Stabilität.
BRABUS 1400 R
Ausgestattet mit einem hochmodernen 1.350-ccm-LC8-V-Twin-Motor liefert die BRABUS 1400 R SIGNATURE EDITION führende 190 PS und
145 Nm Systemdrehmoment. Eine spezielle Doppelrohr-Auspuffanlage unter dem Sitz unterstreicht das typische Aussehen dieses Luxury
Hyper Naked Bikes und erzeugt zugleich ein unvergessliches Fahrgeräusch.
HUSQVARNA
701 ENDURO & 701 SUPERMOTO
Die neuen Husqvarna Modelle 2026 bieten stärkere Motoren mit 79 PS, neue Elektronik und Fahrmodi, ABS-Optionen und ein modernes
4,2" TFT-Display. Die 701 Enduro erhält mit dem neuen „Dynamic Slip Adjust“ eine innovative Traktionskontrolle für den Offroad-Einsatz,
während die 701 Supermoto mit „Supermoto+ ABS“ und „Sport ABS“ für kontrolliertes Driften und sportliches Bremsen ausgestattet ist.
Beide Modelle kennzeichnen sich durch überarbeitete Optik, verbesserte Fahrwerkskomponenten und markante Farbgebung.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-95
GASGAS
2026 OFFROAD LINE-UP
Die Modelle MC 125 und MC 250F 2026 verfügen über eine verbesserte Schutzkappe für die Kraftstoffleitung, die die Haltbarkeit erhöht. Alle
Zweitakter verfügen über neu verlegte Kabelbäume für eine verbesserte Zuverlässigkeit, wobei alle Enduro-Modelle nun mit einem Kühlerlüf-
ter ausgestattet sind. Zusätzlich wurden insbesondere technische Spezifikationen überarbeitet und neu implementiert, darunter der Dreifach-
Scheinwerfer und das Kühlsystem. Zusätzlich wurde das gesamte GASGAS Offroad Line-Up für das Modelljahr 2026 mit einer neuen Farbge-
bung mit mehr schwarzen Akzenten ausgestattet.
6 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Für den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens ist es entscheidend, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zutreffend zu bewer-
ten und mit geeigneten Maßnahmen zu steuern.
6.1 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Der Hauptzweck des Risikomanagements der Bajaj Mobility-Gruppe besteht in der Sicherung und Stärkung des Unternehmens durch eine
rechtzeitige, vollständige und transparente Einschätzung der finanziellen, operativen und strategischen Chancen und Risiken. Die Funktions-
fähigkeit des Risikomanagements wurde durch die MOORE CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH (gemäß Regel 83
Österreichischer Corporate Governance Kodex, ÖCGK) zum Stichtag 31.12.2025 geprüft und bestätigt.
Die Bajaj Mobility-Gruppe verfügt über ein Enterprise Risk Management System, welches die konzernweiten Chancen und Risiken nach Fach-
bereichen und gegebenenfalls geografischen Bereichen zentral erhebt. Die operative Verantwortung sowie die Bewertung der konzernweiten
Chancen und Risiken liegen sowohl beim lokalen Management als auch bei der Abteilung „Risk Management & Dealer Financing“ der KTM
AG. Diese Abteilung übernimmt die zentrale Koordination aller Risikomanagementprozesse, stellt die einheitliche Umsetzung konzernweiter
Standards sicher und fungiert als Schnittstelle für die Integration des ESG-Managements.
Die Berichterstattung erfolgt direkt an den Vorstand der KTM AG, der gemeinsam mit dem Konzernvorstand der Bajaj Mobility AG die Über-
wachung des Risikomanagements verantwortet.
Eine präventive Analyse möglicher Ereignisse ist ebenfalls Aufgabe des Risikomanagements. Darüber hinaus gilt es, Chancen und Risiken
aktiv zu steuern und entsprechende Maßnahmen mit den betroffenen Unternehmensbereichen zu definieren und zu evaluieren.
Im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements werden in diesem Prozess auch die mit den Themen Umwelt, Soziales und Governance
(ESG) verbundenen Chancen und Risiken berücksichtigt (Einzelheiten hierzu finden sich in der nichtfinanziellen Erklärung 2025).
6.2 ENTERPRISE RISK MANAGEMENT (ERM)
Das ERM der Bajaj Mobility-Gruppe basiert auf dem COSO-Enterprise Risk Management Framework und stellt einen kontinuierlichen, mehr-
stufigen Prozess zur Steuerung operativer und strategischer Chancen und Risiken sicher. Dieser Prozess kombiniert Elemente aus dem Bot-
tom-Up- sowie dem Top-Down-Ansatz und umfasst die Identifikation und Bewertung von Chancen und Risiken ebenso, wie die Maßnah-
mendefinition, die Überwachung und die Berichterstattung. Damit wird ein konzernweit einheitliches Berichtswesen gewährleistet und die
Integration von Risikomanagement in die Unternehmensstrategie unterstützt.
Identifikation & Bewertung
Das ERM identifiziert und bewertet im Rahmen des Prozesses grundsätzlich Chancen und Risiken gleichermaßen. Dabei wird zwischen kurz-
fristigen Chancen und Risiken mit einem Zeithorizont von bis zu einem Jahr und langfristigen, strategischen Chancen und Risiken mit einem
Zeitraum von fünf Jahren und mehr unterschieden. Im Zuge dessen werden auch ESG-relevante Chancen und Risiken mit einem längeren
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-96
Zeithorizont identifiziert und adäquat bewertet. Alle identifizierten Chancen und Risiken werden abschließend konsolidiert und in das Gesam-
trisikoinventar überführt.
Die Bewertung erfolgt zunächst qualitativ anhand einer 5×5-Matrix, die Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung kombiniert. Für hoch be-
wertete Risiken wird ergänzend eine quantitative Analyse durchgeführt, die eine genauere Einschätzung ermöglicht. Für die Aggregation und
Interpretation der Gesamtrisikopositionen kommen Monte-Carlo-Simulationen zum Einsatz. Auf dieser Basis werden die größten Risiken und
Chancen identifiziert und einer vertieften Analyse unterzogen.
Chancen- und Risikosteuerung
Hauptziel der Chancen- und Risikosteuerung ist die aktive, kontinuierliche und kontrollierte Beeinflussung von Chancen und Risiken unter
Berücksichtigung der Unternehmensstrategie sowie Fragen der Wirtschaftlichkeit. Der Umgang mit Risiken und Chancen erfolgt fallspezifisch,
indem Risiken minimiert, vermieden oder im Einzelfall bewusst eingegangen werden. Chancen werden bewertet und bei positivem Ergebnis
durch proaktives Handeln und gezielte Investitionen genutzt. Die Wahl der geeigneten Strategien obliegt dem jeweiligen Risikoeigner, der de-
ren Wirksamkeit regelmäßig bewertet und die Umsetzung überwacht. Das Risikomanagement wird dabei fortlaufend informiert.
Nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken werden in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Fachabteilung (ESG) gesteuert. Der ge-
samte Prozess wird insbesondere von den oberen und mittleren Managementebenen der KTM AG durchgeführt und u. a. durch den Vorstand
der Bajaj Mobility AG überwacht.
Berichterstattung und Überwachung
Im Rahmen des ERM-Prozesses ist eine umfassende Berichterstattung implementiert. Das Risikomanagement berichtet hierbei direkt an den
Vorstand der KTM AG. Zusätzlich wird für den Konzernvorstand der Bajaj Mobility AG sowie der KTM AG ein Bericht erstellt, der die Gesamtri-
sikolage einschließlich der Risikoaggregation auf Konzernebene darstellt.
Des Weiteren werden der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat über den Status Quo und die Fortschritte informiert. Diese Berichte dienen
nicht nur der Überwachung, sondern auch der frühzeitigen Erkennung von Entwicklungen und Trends. Durch die regelmäßige Kommunika-
tion wird sichergestellt, dass alle relevanten Entscheidungsträger jederzeit über die Risikosituation und die Wirksamkeit der Steuerungsmaß-
nahmen informiert sind.
Ad-hoc-Berichterstattung relevanter Risiken
Bei wesentlichen Veränderungen der Risikolage erfolgt eine unverzügliche Ad-hoc-Berichterstattung durch die Risikoeigner an das Risikoma-
nagement-Team und in weiterer Folge an den Vorstand der KTM AG. Dieser Prozess stellt eine zeitnahe und transparente Einschätzung der
aktuellen Gesamtrisikosituation sicher. Die Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt die regelmäßigen Reports und dient der frühzeitigen Reaktion
auf kritische Entwicklungen. Im Jahr 2025 war eine Zunahme von Ad-hoc-Berichterstattungen zu beobachten.
Die im Jahr 2025 gestiegene
Anzahl an Ad-hoc-Berichterstattungen spiegelt eine zunehmende Sensibilisierung und verbesserte Awareness für kritische Themen wider.
Darstellung von Chancen, Risiken sowie getroffene Maßnahmen
Das abgeschlossene Sanierungsverfahren stellte das Unternehmen im GJ2025 vor große Herausforderungen. Einzelne daraus resultierende
Effekte können auch im GJ2026 noch fortwirken und die Risiko- und Chancenlage beeinflussen, werden nach aktueller Einschätzung jedoch
nicht wesentlich sein.
Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die im Jahr 2025 wesentlichen identifizierten Chancen und Risiken sowie die getroffenen Maßnah-
men. Insgesamt hat die Bajaj Mobility-Gruppe weder zum Bilanzstichtag noch zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung bestandsgefährdende
Risiken identifiziert.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-97
Chancen und
Risiken Beschreibung Maßnahmen
Operative Risiken und Chancen
Material und
Rohstoffe
» Makroökonomische Entwicklungen oder klimabedingte Maß-
nahmen können sich negativ auf die Preise energieintensiver
Ressourcen wie Stahl und Aluminium auswirken (verstärkter
Einsatz von derzeit noch stark limitierten erneuerbaren Ener-
gien, höhere Anforderungen an die Stahlproduktion, Umstel-
lung von Produktionssystemen, Anforderungen an den Ein-
satz von Rezyklaten etc.)
» Ein stark steigender Bedarf an seltenen Erden, zum Beispiel
für die Batterieproduktion für die Elektromobilität, könnte zu
Ressourcenengpässen auf dem Markt führen
» Preissteigerungen und Ressourcenknappheit können die Pro-
duktionskosten erhöhen und die Marge belasten
» Positive konjunkturelle Entwicklungen können zu geringeren
Kosten für Materialien und Rohstoffe führen
» Technologische Weiterentwicklung und die Marktreife neuer
Materialien und Rohstoffe mit verbesserten Eigenschaften
können neue Einsatzmöglichkeiten eröffnen
» Nutzung alternativer Lieferketten und entsprechende
Aktivitäten zur Reduktion der anfallenden Kosten
» Absicherung durch den Einsatz von „Second Sources
oder zusätzlichen Lieferketten für kritische Waren-
gruppen
» Logistische Beschaffungsstruktur zur Minimierung von
Transportwegen und die Anpassung der damit verbun-
denen Kosten
» Forschung zu alternativen Materialien und Rohstoffen
und zur Materialreduktionen/funktionaler Leichtbau
(„Sustainable Engineering“)
» Einkaufsbedingungen und effektives „Cost Engineering“
Logistik und
Lieferkette
» Geopolitische Spannungen auf zentralen Transportwegen
(z.B. Suezkanal, Taiwanstraße, Golf von Aden) können sich
negativ auf die Logistikwege auswirken
» Kurzfristige und rückwirkende Änderungen der Zollvorschrif-
ten können zu zusätzlichen Gebühren/Kosten führen
» Engpässe oder Verzögerungen in der Logistik können die
Materialanlieferung verlangsamen und Sondertransporte er-
forderlich machen, was die Kosten anhebt
» Instabile Lieferketten und Lieferverzögerungen bei bestellten
Komponenten können das Beschaffungsrisiko erhöhen
» Ausfallrisiken von Lieferanten, beispielsweise aufgrund von fi-
nanziellen Schwierigkeiten oder Insolvenzen, können kurz- bis
mittelfristig zu Versorgungs- und Produktionsengpässen füh-
ren
» Hohe Lagerbestände durch Produktions-/Absatzabweichun-
gen könnten zusätzliche Kosten verursachen und Kapital bin-
den
» Um die Verluste durch die Insolvenz der KTM AG zu kompen-
sieren könnte es bei einzelnen Lieferanten zu Preiserhöhun-
gen kommen
» Geringere Bedarfe können zu Lieferschwierigkeiten (Minimum
Order Quantities) oder Preiserhöhungen führen
» Monitoring geopolitischer Entwicklungen und zentraler
Transportwege
» Laufende Beobachtung von Änderungen bei Zollbestim-
mungen und Import-/Exportregelungen sowie Anpas-
sung der Beschaffungsplanung
» Abbau von Lagerbeständen, um Kapitalbindung best-
möglich zu verringern
» Flexibilität im implementierten Produktionslayout garan-
tiert schnelle Anpassung der Produktionspläne
» Langfristige Zusammenarbeit mit bestehenden Liefer-
partnern sowie sorgfältige Auswahl leistungsfähiger
neuer Lieferanten
» Flexible Routenplanung bzw. Nutzung alternativer
Transportwege zur Absicherung kritischer Lieferströme
» Pflege der Lieferantenbeziehungen
» Angepasste Sourcing Strategien
» Verstärktes Risikomanagement in der Lieferkette
» Implementiertes Market Intelligence System für elektro-
nische Bauteile sowie die Erschließung unterschiedli-
cher Bezugsquellen („Multiple Sourcing“)
» Vereinbarung einer nachhaltigen Preisgestaltung mit
den Lieferanten sowie Verhandlung angekündigter
Preiserhöhungen
» Abstimmung der Bedarfsplanung mit den Lieferanten in
Zusammenarbeit mit Produktionsplanung und Disposi-
tion sowie transparente Darstellung der Bedarfe gegen-
über den Lieferanten
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-98
Produktion
und Qualität
» Qualitäts- oder sicherheitsrelevante Produktabweic
hungen,
die im Ku
ndendienst erkannt oder nicht rechtzeitig identifi-
ziert werden, können zu Verstößen gegen Qualitäts-, Produkt-
sicherheits- und regulatorische Anforderungen fü
hren.
» Entsprechend
e Abweichungen können erhöhte Ga
rantie- und
Rückrufkosten, Haftungsans
prüche sowie eine nachha
ltige
Beeinträchtigun
g der Kundenzufriedenheit und Re
putation
verursachen.
» Externe Faktoren
wie Überschwemmungen oder Brände kön-
nen die Produktion unterbrechen und zu Stillständen führen
» Mögliche Störungen oder Preisschwankungen be
i Strom und
technisc
hen Gasen können den Produktionsbetrieb beein-
trächtigen
» Verschlechterte Produktionsbedingungen in Europ
a (Kosten,
Regu
la-rien, Arbeitsmarkt) könnten zu Wettbewerbsnachte
ilen
führen
» Durch die Nutzu
ng außereuropäischer Produktion
sstandorte
kann den W
ettbewerbsnachteilen eines europäischen Stand-
orts entgegen-gewirkt sowie Entwicklungs- und Industrialisie-
rungsprozesse beschleunigt werd
en
» An
wendung eines zertifizierten Qualitätsmanagement-
systems inklusive Lieferantenauswahl, Qualitätspla-
nung und standardisierter Prozesse entlang des Pro-
duktlebenszyklu
s
» Integration von P
roduct Improvement und Lesso
ns
Learned Prozes
sen unter Nutzung von Kundendie
nst
und Felddaten
» Systematische M
arkt- und Feldbeobachtung durch Aus-
wertung von Garantie- und Schadenmeldungen
als
Frühwarns
ystem für Qualitäts- und Sicherheitsrisik
en
» Einsatz defin
ierter KPIs zur Überwachung von Wieder-
holfehlern, Reklamationsquoten und sicherheitsrelevan-
ten Auffälligkeite
n
» Strukturierte Issue- und Eskalat
ionsprozesse zur schnel-
len Analyse, Priorisierung und Be
hebung identifizierter
Produktprob
lem
e
» Defin
ierte Entscheidungs- und Kommunikationspro-
zesse für Service-, Sicherheits- und Rückrufmaßnah-
men gemäß regulatorischen Anforderungen
» Absicherung verbleibender Restrisiken durch
geeignete
Produkt- und Ha
ftpflichtversicherungen
» Implementierung von Notfallplänen für externe Ereig-
nisse, inklusive Brandschutz, Hochwasserschutz und fle-
xibler Schichtplanung zur Kompensation von Ausf
ällen
» Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung so
wie
fortlau
fende Umsetzung von
Energieeinsparmaßnahmen
» V
ersic
herungen
» T
eilverlagerungen der Produktion und von F&E-Aktivi-
täten
IT und Cyber
» Die Zahl der Cyber-Angriffe auf große Unternehme
n hat in
den letzten Jahr
en kontinuierlich zugenommen. Dabei stelle
n
insbes
ondere (Spear-)Phishing und Ransomware ein unver-
ändert hohes Gefahrenpotenzial
dar
» W
eiterentwicklung der internen Notfall- und Krisenorga-
nisation
» „Cyber Security“ Awarenessmaßnahmen
» lT-Security- und Risikomanagementsystem zur Identifi-
kation und Steuerung der Informationssicherheitsrisiken
» Aufbau eines Cyber Security Man
agement Systems zur
Steuerung von fahrzeugspez
ifischen IT-Risiken
Finanzielle Risiken und Chancen
Finanzen
» Anhaltend hohe Zinsen sowie niedrige Absa
tzzahlen können
den Druck auf die Händ
ler erhöhe
n und somit zu vermehrten
Forderungsa
usfälle
n führen
» Enge Abstimm
ung mit den Händ
lern und Unterstützung
mi
t gezielt
en Programmen
» Bankgara
ntien zur Absicherung
» Strategische Händlernetzentwicklung
» Für weitere Ausführungen, einschließlich der konkreten Maßnahmen zur Mitigierung von Risiken, wird a
uf den
Konzern-anhang für das GJ 2025 (Kapitel VII. „Bericht zu finanziellen Risiken“) der Bajaj Mobility AG verwiesen.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-99
Compliance / Rechtliche Risiken und Chancen
Allgemeine
Compliance-
Themen
» Verstoß gegen die im Code of Conduct definierten Mindest-
standards
» Verstoß gegen nationale und/oder internationale Gesetze
» Herausforderungen bei eigenen Geschäftsaktivitäten und in
der Lieferkette
Fokusthemen:
» Menschenrechte, Respekt, Integrität, Diversität, Ethische Rek-
rutierung, Faire Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Ar-
beitssicherheit
» Aspekte der Nachhaltigkeit, des Umwelt-, Klima- und Tier-
schutzes sowie Lieferkettencompliance
» Umgang mit Konfliktmineralien, Chemikalien, Schadstoffen
» Fairer Wettbewerb, Kartellverbot
» Korruption, Bestechung, Einladungen, Geschenke
» Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Exportkontrolle
» Steuern, Steuerstrategie, Steuercompliance, Internationale
Steuer-richtlinien
» Interessenskonflikte, Verbot von Insiderhandel, Politische Akti-
vitäten, Spenden, Sponsoring
» Umgang mit Unternehmenseigentum, Unternehmensvermö-
gen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Datenschutz,
Geistiges Eigentum, KI-Tools
» Einhaltung des Code of Conduct
» Einbezug der Mitarbeiterinteressen durch Mitarbeiter-
vertretungen
» Überprüfung von Fortschritten
» Implementierung von Maßnahmen zur Achtung der
Menschenrechte
» Festlegung von Mindestanforderungen als Grundlage
für Lieferantenbeziehungen
» Sicherstellung des Mindestbeschäftigungsalters
» Durchführung jährlicher Schulungen und Sensibilisie-
rungsprogramme
» Bereitstellung eines Hinweisgebersystems zur Meldung
potenzieller Verstöße
» Interne Richtlinien über das Vorgehen bei allfälligen
Verstößen
» Verfügbarkeit von Whistleblowing-Kanälen, Ausweitung
des anonymen Hinweisgebersystems auf Dritte
» Automatisiertes Compliance E-Learning
Regulierungen
und
Rechtliches
» Abhängigkeiten von nationalen und internationalen gesetzli-
chen Rahmenbedingungen in den Absatzländern können
sowohl Offroad- als auch Street-Motorsport, die Motorradzu-
lassung und die Fahrerlaubnis beeinflussen (zum Beispiel:
geplante Regulierung in der Europäischen Union für Ver-
brennungsmotoren)
» Ein Anstieg der regulatorischen Landschaft könnte den opera-
tiven Betrieb beeinflussen und zu erhöhten Kosten führen
» Klimaschutzbemühungen können zu einer Verschärfung und
Ausweitung oder zu neuen Regulierungen und Fahrverboten
führen
» Regulatorische Maßnahmen wie zum Beispiel Umweltzonen
oder andere klima- und luftqualitätsbedingte Fahrverbote
könnten Motor-räder als verbrauchsärmere Alternative zum
Pkw attraktiver machen
» Änderungen bei Import- und Exportvorschriften in Nordame-
rika können Lieferverzögerungen und Mehrkosten verursa-
chen
» Unzureichender Markenschutz oder Verstöße gegen Wettbe-
werbs- und Kartellrecht können zu Rechtsstreitigkeiten, ho-
hen Bußgeldern, Reputationsschäden und Verlust des Mar-
kenwerts führen
» Durch eine Marktsegmentierung wird sichergestellt,
dass relevante regulatorische Anforderungen im Pro-
duktentstehungsprozess frühzeitig einbezogen, werden
» Die zusätzliche Überwachung und Steuerung durch
die Abteilung „Regulatory Affairs“ stellt die Einhaltung
bestehender und zukünftiger länderspezifischer Regu-
larien bezogen auf Motorräder sicher
» Als ACEM-Mitglied (European Association of Motorcycle
Manufacturers) auf Ebene der KTM AG unterstützt die
Bajaj Mobility die Strategie zur Dekarbonisierung. Sie
orientiert sich an den Zielen des europäischen Green
Deal und des Klimaschutzgesetzes sowie der Strategie
für nachhaltige und intelligente Mobilität der Europäi-
schen Kommission
» Entwicklung emissionsarmer/-freier/ alternativer An-
triebssysteme und Produkte
» Kontinuierliche Prüfung des Markenportfolios und
Durchsetzung von Markenrechten
» Forschungs- und Entwicklung zur Einhaltung bestehen-
der und zukünftiger Vorschriften
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-100
Strategische Risiken und Chancen
Strategisch
» Regulatorische Vorgaben, technologische Trends und verän-
derte Kundenpräferenzen (z.B. autonomes Fahren, sinkende
Akzeptanz für Verbrennungsmotoren) können die Motor-
radnutzung einschränken und das Kundenverhalten verän-
dern
» Marktentwicklungen, externe Trends sowie wirtschaftliche und
regulatorische Veränderungen in wichtigen Absatzmärkten
können Nachfrage, Abverkauf, Kundenverhalten und die
Planbarkeit beeinflussen.
» Strategische Ausrichtung mit Fokus auf das Kerngeschäft Mo-
torräder, verbunden mit einer starken Markenidentität, bieten
eine solide Basis für zukünftiges Wachstum
» Digitale Lösungen in Produkten könnten wertvolle Informatio-
nen für klimawandelbedingte Verkehrsmaßnahmen liefern und
somit als Dienstleistung eine neue Umsatzquelle darstellen
» Durch den Wandel zu neuen (emissionsärmeren/-freien)
Technologien könnte sich das bestehende Marktgefüge än-
dern und sich die Chance auf Erschließung von Marktanteilen
erhöhen
» Hohe Qualitätsstandards, Verbesserung der (End)Kun-
denbetreuung und klare Positionierung im Premium-
segment
» Erweiterung der Zusammenarbeit mit strategischen Ent-
wicklungspartnern
» Berücksichtigung von Kundenanforderungen im Pro-
duktentstehungsprozess zur Abdeckung der Kunden-
bedürfnisse
» Diversifizierung des Produktportfolios und Investitionen
in Zukunftstechnologien
» Strategische Restrukturierung der KTM AG
Klima- und Umweltrisiken und -chancen
» Für weitere Informationen wird an dieser Stelle auf die nichtfinanzielle Erklärung 2025 der Bajaj Mobility AG verwiesen.
Relevante Informationen finden sich jeweils zu Beginn der einzelnen Kapitel sowie in den Abschnitten zum Management
der Auswirkungen, Risiken und Chancen.
Sonstige Risiken und Chancen
Allgemein
» Die aktive Begleitung der Restrukturierung durch Workshops
und Austauschformate fördert eine widerstandsfähige Unter-
nehmenskultur und stärkt die Zusammenarbeit über Team-
grenzen hinweg
» Restrukturierungsmaßnahmen können die Möglichkeit zur Ef-
fizienzsteigerung, Kosteneinsparung und Prozessoptimierung
bieten
» Regelmäßige moderierte Austauschformate (z.B. Pro-
zess- und Rollen-Workshops) in allen betroffenen
Teams
» Einbindung interner Organisationsentwickler zur Beglei-
tung der Reflexionsarbeit
» Feedbackschleifen
» Implementierung eines zentralen automatisierten Re-
porting Tools für das generelle und zielbezogene Repor-
ting
HR
» Geringe Resilienz bei Mitarbeitern und Führungskräften kann
Stress erhöhen und die Handlungsfähigkeit mindern
» Pandemien oder Krankheitswellen können zu langen Kran-
kenständen und Produktivitätseinbußen führen
» Arbeitgeberattraktivität und Gesundheitsschutz können die
Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden sowie die Positi-
onierung im Wettbewerb um Talente beeinflussen
» Schlüsselkräfte könnten das Unternehmen verlassen
» Durch Kollektivverhandlungen oder infolge von makroökono-
mischen Entwicklungen können die Personalkosten stärker
steigen als geplant
» Mitarbeiter erwarten vom Arbeitgeber mehr zeitliche und
räumliche Flexibilität und eine bessere Vereinbarkeit von Be-
rufs- und Privatleben
» Die Umstellung auf eine neue Kultur mit anderen Rahmenbe-
dingungen, Werten und Überzeugungen könnte zu Unzufrie-
denheit und Produktivitätsverlusten führen
» Trainings wie „Self-Management Mastery“ und Spot-
light-Formate zur Stärkung von Resilienz und Growth
Mindset
» Strategische Personalentwicklung
» Trainingsangebote zur Weiterbildung
» Crossmediale Mitarbeiterkampagnen, Ausbau und In-
tensivierung interner Kommunikation
» Lehrlingsausbildungsprogramm in der eigenen Lehr-
werkstätte
» Stetige Weiterentwicklung von Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz
» Laufendes Monitoring von Personalkosten
» Anpassung des Personalstands
» Flexible Arbeitszeitmodelle
» Benefits
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-101
Politisch
» Der anhaltende Russland-Ukraine-Konflikt zeigt, dass sich re-
gionale und lokal begrenzte Konflikte negativ auf die Preisent-
wicklung von Materialien und Rohstoffen auswirken können
» Eine Eskalation des Konflikts zwischen China und Taiwan
hätte gravierende Auswirkungen auf die Versorgungssicher-
heit mit elektro-nischen Bauteilen
» Politisch motivierte Unruhen (zum Beispiel am Golf von Aden,
beim Suezkanal oder in der Taiwanstraße) können sich nega-
tiv auf die Versorgungssituation und Logistikkosten auswirken
» Politische Spannungen und Sanktionen zwischen den USA
und Venezuela könnten die Ölversorgung beeinträchtigen;
mögliche Preissteigerungen und höhere Logistikkosten könn-
ten Material- und Transportkosten erhöhen
» Entwicklungen werden laufend beobachtet und die
Strategie bei Beschaffung, Transport und Kostenpla-
nung bei Bedarf adaptiert
7 ANGABEN GEMÄSS § 243A (ABS 1) UGB
1. Das Grundkapital beträgt EUR 33.796.535 und ist in 33.796.535 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie ge-
währt den gleichen Anteil am Grundkapital und die gewöhnlichen Aktionärsrechte gemäß österreichischem Aktiengesetz. Dazu zählen
das Recht auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Dividende und das Recht auf Ausübung des Stimmrechts in
der Hauptversammlung. Sämtliche Aktien der Bajaj Mobility AG sind seit dem 14. November 2016 an der SIX Swiss Exchange (SIX) im
International Reporting Standard hauptkotiert (ISIN AT0000KTMI02). Seit dem 1. März 2022 sind die Aktien zusätzlich an der Wiener
Börse (Amtlicher Handel) gelistet. Im Geschäftsjahr 2025 kam es zu keiner Änderung des Grundkapitals. Da die Bajaj Mobility AG auch
keine eigenen Aktien erwarb oder veräußerte, hielt die Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2025 keine eigenen Aktien.
2. Bajaj Auto International Holdings B.V. hat am 22. Mai 2025 mit der Pierer Industrie AG eine Call-Optionsvereinbarung abgeschlossen,
welche es der Bajaj Auto International Holdings B.V. ermöglicht, spätestens bis Ende Mai 2026 alle Anteile der Pierer Industrie AG an der
Bajaj Auto International Holdings AG und somit indirekt die Kontrolle über die Bajaj Mobility AG zu erwerben (die „Call-Option“). Die
Bajaj Auto International Holdings B.V. hat die Call-Option ausgeübt. Die von der Pierer Industrie AG gehaltenen Aktien an der Mehrheits-
aktionärin Bajaj Auto International Holdings AG wurden am 18.11.2025 an die Bajaj Auto International Holdings B.V. übertragen. Damit
ist die Bajaj Auto International Holdings B.V. seitdem Alleinaktionärin der Bajaj Auto International Holdings AG und folglich mit einem
gehaltenen Anteil von rd. 74,9 % der Aktien der Bajaj Mobility AG mittelbar auch kontrollierende Mehrheitsaktionärin der Bajaj Mobility
AG. Am 13.01.2026 wurde die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.11.2025 beschlossene Änderung des
Firmenwortlauts in Bajaj Mobility AG sowie die Sitzverlegung nach Mattighofen im Firmenbuch eingetragen. Dem Vorstand sind keine
Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
3. Nach Kenntnis der Gesellschaft bestand per 31. Dezember 2025 folgende Beteiligung am Kapital der Bajaj Mobility AG, die zumindest
10 von Hundert betragen:
» Bajaj Auto International Holdings AG: 74,94 % (direkte Beteiligung).
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es bestehen derzeit keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.
6. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats und über die Änderung der Satzung.
7. Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
» Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren folgende Möglichkeiten aufrecht:
Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. April 2022 erteilten Ermächtigung und gleichzeitig beschlossenen Satzungsänderung ent-
hält die Satzung der Gesellschaft als § 5 „Genehmigtes Kapital“ folgende Bestimmung:
Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 29.04.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von
EUR 33.796.535,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe von
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-102
bis zu 16.898.267 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 50.694.802,00 zu erhöhen und den Ausgabebe-
trag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Auf-
sichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum
Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen,
a. wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des
Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % des Grundkapitals der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt,
b. wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt,
c. zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und/oder
d. für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu
beschließen.
Aufgrund des von der Hauptversammlung vom 27. Jänner 2025 geschaffenen bedingten Kapitals und der dazu beschlossenen Satzungsän-
derung enthält die Satzung der Gesellschaft als § 5A „Bedingtes Kapital“ folgende Bestimmung:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe von bis zu 16.898.267
auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG im
Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 27. Jänner 2025, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten
Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger
der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und
das Umtausch- und/oder Bezugsverhältnis sind nach Maßgabe marktüblicher finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien
der Gesellschaft in einem marktüblichen Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrags). Der Ausga-
bebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind
im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung einer eventuell begebenen Wandelschuldverschreibung und darf ausdrücklich nur so weit
durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- und / oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesell-
schaft Gebrauch machen.
Diese bedingte Kapitalerhöhung dient zur Ausgabe von neuen Aktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter
Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 27. Jänner 2025 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden. Kon-
kret beschloss die außerordentliche Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 hinsichtlich des Ausschlusses des Bezugsrechts Folgendes (zu
Tagesordnungspunkt 2):
a. Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. April 2023 beschlossene Ermächtigung des Vor-
stands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. April 2028 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben.
b. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 27. Jänner 2030 Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG,
insbe-
sondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu
EUR 900.000.000,00 die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 16.898.267 Aktien der
Gesellschaft einräumen können und / oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital erfolgen kann, auch in mehreren
Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben, und zwar auch mittelbar im Wege der Garantie für die Emission von Finanzin-
strumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Umtausch- und / oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.
c. Für die Bedienung der Umtausch- und / oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital und/oder eigene Aktien oder eine
Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.
d. Der Vorstand darf im Rahmen dieser Ermächtigung Finanzinstrumente, die dem Gläubiger Bezugsrechte auf den Erwerb von Aktien der
Gesellschaft einräumen, nur insoweit begeben, als bei Ausübung sämtlicher Bezugsrechte dieser Finanzinstrumente und unter
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-103
Berücksichtigung sämtlicher Aktien, die auch aus dem Genehmigten Kapital 2022 (wie in der Hauptversammlung vom 29. April 2022 zu
Tagesordnungspunkt 9 beschlossen) ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen, nicht mehr als 16.898.267 neue Aktien der
Gesellschaft geschaffen werden.
e. Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen,
wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft in
einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist. Der Ausgabebetrag der bei Wandlung (Ausübung des Umtausch- und / oder
Bezugsrechts) auszugebenden Aktien und das Umtausch- und / oder Bezugsverhältnis sind unter Berücksichtigung marktüblicher fi-
nanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebe-
trags); der Ausgabebetrag der auszugebenden Aktien darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.
f. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 Abs 4 AktG ist ausgeschlossen.
Diese von der Hauptversammlung vom 27. Jänner 2025 eingeräumte Ermächtigung, Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG auszugeben,
wurde bisher nicht ausgenutzt.
Von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 waren im Hinblick auf den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien folgende Beschlüsse
gefasst worden:
a. Der Vorstand ist gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, eigene Ak-
tien der Gesellschaft sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechtes der
Aktionäre zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien mit
Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Anteil der zu
erwerbenden Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den durch-
schnittlichen ungewichteten Börsenschlusskurs an der SIX Swiss Exchange der vergangenen 10 Handelstage um nicht mehr als 20 %
unterschreiten oder übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundenen Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt wer-
den. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
b. Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats ei-
gene Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräu-
ßern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts)
und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.
Diese von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 eingeräumte Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG eigene Aktien zu erwerben,
wurde innerhalb des eingeräumten Zeitraums von 30 Monaten ab 21. April 2023 (= Datum der Beschlussfassung) nicht ausgenutzt.
Nach dem Bilanzstichtag kam es nicht zu Änderungen der Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.
8. Vereinbarungen, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden („Change of Control-Klauseln“), sich
ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden seitens der Bajaj Mobility AG nicht bekannt gegeben, da dies der Gesellschaft erheb-
lich schaden würde.
9. Im Falle eines öffentlichen Pflichtübernahmeangebots, in welchem Bajaj nicht ein mit dem Bieter gemeinsam vorgehender Rechtsträger
i. S. d. § 1 Z 6 ÜbG ist, kann das Vorstandsmitglied Mag. Petra Preining innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Kontrollwechsels
unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ihr Amt als Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft niederlegen und ihren Vorsta
nds-
dienstvertrag kündigen. Als Kompensation für Kündigung erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung im Umfang ihrer fixen und variab-
len Vergütung für die Restlaufzeit ihres Vorstandsdienstvertrages, höchstens jedoch für ein volles Jahr. Es existieren keine darüber hin-
aus gehenden Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeit-
nehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-104
8 WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN
KONTROLLSYSTEMS § 243A (ABS 2) UGB
Das interne Kontrollsystem der Bajaj Mobility-Gruppe hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstat-
tung, die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit
und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversatio-
nen sicherzustellen. In der Gestaltung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden international anerkannte Rahmenwerke für Interne
Kontrollsysteme (z.B. COSO-Framework) berücksichtigt. Das System umfasst
» konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung,
» die Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme,
» systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen,
» prozessunabhängige Kontrollen, und
» das Management von Risiken bei der Bilanzerstellung.
Die Gruppe setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen Kontrollsystems. Dazu erfolgt regelmäßig eine
Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess- und Datenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Im Folgenden
werden die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess dargestellt.
8.1 KONTROLLUMFELD
Die Organisationsstruktur der Bajaj Mobility-Gruppe bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das interne Kontrollsystem im Unternehmen.
Im Bereich der Aufbauorganisation im (Konzern-)Rechnungswesen bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den
unterschiedlichen Führungs- und Hierarchieebenen des Konzerns. Dies betrifft einerseits die Konzernzentrale in Mattighofen sowie die öster-
reichischen und alle internationalen Tochtergesellschaften.
Der starken internationalen Ausrichtung der Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen Gesellschafts- und Standortstrukturen
wird durch die Zentralisierung von wesentlichen Unternehmensfunktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen
Standorten (insbesondere in Mattighofen) begegnet. Insbesondere hervorzuheben für die Verantwortlichkeit von Rechnungslegung und Fi-
nanzberichterstattung sind hier die Bereiche Finance, Controlling und Risk Management & Dealer Financing, die eng miteinander abgestimmt
die Finanzzahlen erarbeiten und direkt unter dem Vorstand der Bajaj Mobility AG bzw. dem Konzernvorstand angesiedelt sind. Die Verwal-
tung, Organisation und Verantwortung dieser drei angeführten Unternehmensbereiche obliegt den jeweiligen Bereichsleitern. Die Strategieset-
zung und Überwachung der Umsetzung liegt im Aufgabenbereich des Vorstands der Bajaj Mobility AG bzw. des Konzernvorstand.
In der Ablauforganisation setzt die Gruppe auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk an Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontie-
rungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein starkes Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards wer-
den hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Rechnungslegung der Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und die Rech-
nungslegungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger, in enger Abstimmung der zuständigen Verant-
wortungsbereiche angepasst. Die Berichterstattung mit den zugehörigen Ergebnissen erfolgt anschließend im Konzernanhang. Die Überwa-
chung der Einhaltung der rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des jeweils zuständigen Be-
reichsmanagements.
8.2 RISIKOBEURTEILUNG
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das jeweilige Bereichsmanagement erhoben und überwacht sowie im
Risikomanagementprozess berücksichtigt. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind.
Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten Sachver-
halten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnungen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehler-
risiko, unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unberechtigten Per-
sonen bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-105
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass
die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Konzernab-
schlusses zu: Sozialkapital, Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen, Beteiligungen und Vorräte. Teilweise werden
externe Experten zugezogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
8.3 KONTROLLMASSNAHMEN
Die Gruppe hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert. Wesentliches Element ist dabei, neben prozess-
unabhängigen externen Kontrollmechanismen, das Prinzip der Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und
richtigen Bilanzerstellung wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen imple-
mentiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in
der Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Die Gruppe sucht stets nach technisch-automatisierten
Lösungen, um so bestehende Kontrollmechanismen zu verbessern bzw. neue zu implementieren. Der Fokus liegt einerseits auf ganzheitli-
chen, den Rechnungslegungsprozess überspannenden als auch andererseits auf detaillierten Anwendungsautomatismen wie beispielsweise
bei der Abschlusserstellung sowie in der laufenden Buchhaltung. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien
zu einer einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichterstattung.
In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind unter anderem automatisierte Kontrollen integriert, die unter anderem die
falsche Erfassung von Geschäftsvorfällen verhindern, die vollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Ge-
schäftsvorfälle entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der Konsolidierung unterstützen sollen.
Im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an IT-Systeme in der Rechnungslegung sowie den ständig steigenden technischen Möglichkei-
ten führt die Gruppe regelmäßig IT-gestützte Analysen der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige aufgetretene Kontroll-
schwächen zu erkennen und anschließend zu beseitigen.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensib-
len Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP-Software finden automatisierte
Prüfungen statt, wie z.B. die automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.
8.4 KOMMUNIKATION UND ÜBERWACHUNG
Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-)Rechnungslegungsprozess ist klar geregelt und liegt bei
den verantwortlichen Führungskräften und Prozessverantwortlichen. In die Beurteilung der Wirksamkeit fließen neben den Ergebnissen aus
der unternehmensinternen Einschätzung auch jene von externen Prüfungen, z. B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder von exter-
nen IT-Security Audits, sowie des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses ein. Schwächen im Kontrollsystem werden unter Berücksichti-
gung ihrer möglichen Auswirkung auf die Rechnungslegungsprozesse behoben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche den Führungsebenen zur Verfügung gestellt werden, wurde im Konzern auch
ein umfangreiches Internes Berichtswesen implementiert, das je nach Berichtsempfänger in unterschiedlichen Aggregationstiefen erstellt und
verteilt wird. Ziel ist es, über die verfolgte Standardisierung in der internen Berichterstattung Abweichungsanalysen zu vereinfachen, Risiken
im Berichtsprozess zu erkennen und strategische Entscheidungen zu ermöglichen.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentli-
chen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse, sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung
und Kontrolle von Limits, insbesondere in Bezug auf das finanzielle Volumen bezogen gestaffelte Freigabeerfordernisse bis hin zur obersten
Vorstandsebene, und Handlungsabläufe zur Begrenzung finanzieller Risiken, z. B. die Analyse der finanziellen Stabilität von Lieferanten, so-
wie die strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben.
Darüber hinaus basiert das interne Kontrollsystem auf präzisen Informationen über die Prozesse für die Rechnungslegung und Finanzbericht-
erstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmensprozesse, z.B. Bestellanforderungen oder Logistikprozesse, mit ein. Die Wirk-
samkeit des internen Kontrollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse, die in komprimierter Berichtsform
an das Management übermittelt werden, von ihm analysiert, bewertet und kommentiert werden.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-106
Vorstand und Prüfungsausschuss werden jährlich über die Einschätzung zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in der Rechnungsle-
gung unterrichtet. Bei wesentlichen Veränderungen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung
an den Vorstand und gegebenenfalls an den Aufsichtsrat sowie eine Ergreifung adäquater Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit.
9 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Für die Ausführungen zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird auf Kapitel XI. „Ereignisse nach dem Bilanzstichtag“ des Konzernan-
hangs verwiesen.
10 AUSBLICK
10.1 GESCHÄFTSENTWICKLUNG
Die Bajaj Mobility-Gruppe blickt auf ein bewegtes Geschäftsjahr zurück. So markierte das Jahr 2025 den erfolgreichen Abschluss insbeson-
dere der Sanierungsverfahren der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs und Entwicklungs GmbH, die für den
Fortbestand der Gruppe maßgeblich waren. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel wurden vom langjährigen strategischen Partner Bajaj
zur Verfügung gestellt. Im Zuge dessen erfolgte zum Ende des Jahres 2025 die Übernahme der Mehrheitsbeteiligung an der Bajaj Mobility AG
durch die Bajaj-Gruppe.
Auch nach Übernahme der Mehrheitsanteile kennzeichnet sich die Zusammenarbeit mit der Bajaj-Gruppe durch ein strategisch-partner-
schaftliches Verhältnis. Zeitgleich markiert die Übernahme durch Bajaj die Beendigung der Zugehörigkeit der Bajaj Mobility-Gruppe zum
Pierer-Konzernverbund, wie die Umfirmierung der Gesellschaft verdeutlicht. Die Verwurzelung in Österreich bleibt indes unverändert, was für
die Gruppe und Bajaj eine zukunftsweisende strategische Entscheidung darstellt. Ziel ist es, dass die Gruppe durch die strategische Partner-
schaft mit Bajaj ihre Spitzenposition im globalen Motorradmarkt schnell und nachhaltig zurückerobert, neue Standards setzt und den Unter-
nehmenserfolg sowohl kurz- als auch langfristig dauerhaft absichert. Vor dem Hintergrund der Zugehörigkeit zur Bajaj-Gruppe evaluiert der
Vorstand zudem weitere Synergiepotentiale.
Das Geschäftsjahr 2026 wird maßgeblich von der konsequenten Weiterführung des Sanierungsplans geprägt sein, dessen Maßnahmen zur
Fokussierung, Redimensionierung und Effizienzsteigerung die operative und finanzielle Stabilität der Gruppe nachhaltig stärken. Zudem konn-
ten aus der Kooperation mit Bajaj bereits erste substanzielle Fortschritte erzielt werden.
Die eingeleiteten Maßnahmen umfassen unter anderem die Beendigung des Engagements im Fahrradsegment, das – neben weiteren Fakto-
ren – zum Erfordernis der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren der KTM-Gruppe beigetragen hat. Darüber hinaus erfolgt eine gezielte
Verschlankung der konzernalen Strukturen mit dem Ziel, die wirtschaftliche Effizienz nachhaltig zu erhöhen. Für das Geschäftsjahr 2026 ist
insbesondere die Vereinfachung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen innerhalb der KTM-Gruppe vorgesehen. Die strategische Ausrichtung
auf Fokussierung und Redimensionierung spiegelt sich zudem in einer umfassenden Neugestaltung der internen Führungsstrukturen wider.
Durch den Abbau von Hierarchieebenen, die Reduktion von Informationsschnittstellen sowie die Straffung bestehender Prozesse sollen Ent-
scheidungswege deutlich verkürzt und die organisatorische Leistungsfähigkeit weiter gestärkt werden.
Trotz der steten und intensiven Umsetzung der bereits im Zuge des Sanierungsverfahrens kommunizierten Maßnahmen erwartet die Gruppe
auch für das Geschäftsjahr 2026 ein herausforderndes Marktumfeld. Die vom Vorstand eingeleiteten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass
die KTM-Gruppe trotz des herausfordernden Marktumfelds wieder nachhaltig in die operative Profitabilität zurückgeführt wird. Im Vorder-
grund stehen die konsequente Umsetzung des Sanierungsprogramms, eine klare Fokussierung auf das Kerngeschäft, die Optimierung der
Kostenstrukturen sowie die Stärkung der finanziellen Stabilität. Die enge Zusammenarbeit mit der Bajaj-Gruppe bildet dabei einen zentralen
Hebel zur Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz. Zusammen sollen diese Schritte gewährleisten, dass die Gruppe
langfristig stabile positive Ergebnisse erzielt und dauerhaft solide Free Cashflows generiert. Das Working-Capital-Management bleibt weiterhin
ein zentraler Bestandteil der finanziellen Stabilisierung und Steuerung der Gruppe. Im Fokus steht dabei die konsequente Reduktion der La-
gerbestände sowohl auf Händler- als auch auf Konzernebene. Durch die Optimierung von Produktionsplanung, Bestellprozessen und
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-107
Distributionsabläufen sollen Überbestände systematisch vermieden und Kapitalbindungen nachhaltig reduziert werden. Auf der Kundenseite
hält die Gruppe strikt an ihren bestehenden Zahlungszielen fest. Eine Ausweitung der Zahlungsfristen wird bewusst vermieden, um das For-
derungsmanagement stabil zu halten und das Risiko erhöhter Außenstände zu minimieren. Parallel dazu wird die Wiederherstellung marktüb-
licher Zahlungsziele bei Lieferanten vorangetrieben.
Die Ergebnissituation der Gruppe wird zusätzlich durch die im Geschäftsjahr 2025 eingeführten US-Zollregelungen belastet. Für Motorradim-
porte aus der Europäischen Union sind insbesondere der Basiszoll von 15% sowie ein zusätzlicher Zollsatz von 50% auf bestimmte Stahl- und
Aluminiumderivate relevant. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Zollsatz zwischen 16-25%, dem sich die Gruppe gegenübersieht. Für
Handelswaren aus China und Indien werden Importzölle bis zu 50% aufgeschlagen. Im Bereich PG&A variieren die Zollsätze je nach Produkt
und Importweg; hier liegt die durchschnittliche Belastung der Gruppe bei etwa 19%. Diese zusätzlichen Kosten wurden vollständig in den aktu-
ellen Geschäftsplanungen berücksichtigt. Nach derzeitiger Einschätzung führen die Zölle zwar zu einem spürbaren Effekt auf das EBIT, stellen
aber weder das bestehende US-Engagement noch die strategische Ausrichtung der Gruppe in Frage. Aufgrund laufender Verhandlungen und
stets möglicher, kurzfristiger Änderungen sei darauf hingewiesen, dass diese Erläuterungen betreffend die Auswirkungen zollpolitischer Ent-
scheidungen auf die Gruppe nur eine aktuelle Aufnahme zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts wiedergeben.
Mit dem im Rahmen des Sanierungsverfahrens erhaltenen Kapitals sowie der Freisetzung des Working Capital und der Verfügbarkeit von
Finanzmitteln erwartet der Vorstand, dass die Liquidität der Gruppe gesichert ist.
10.2 MOTORSPORT
In der Saison 2026 soll die bereits eindrucksvolle Anzahl von 537 errungenen Weltmeistertiteln durch leidenschaftlichen Einsatz in höchstem
Maße weiter gesteigert werden. Dieses Ziel wurde schon zu Beginn des Geschäftsjahres 2026 bedient, als die Gruppe einen weiteren bedeu-
tenden sportlichen Erfolg verzeichnen konnte: Red Bull KTM Factory Racing gewann abermals die Dakar Rally 2026, die als härtestes
Rally-Raid-Event der Welt gilt. Luciano Benavides sicherte sich nach insgesamt rund 8.000 Kilometern und 13 intensiven Etappen (exklusive
Prolog) seinen ersten Dakar-Gesamtsieg und erzielte damit zugleich den 21. Dakar-Triumph in der Geschichte von KTM. Der argentinische
Fahrer setzte sich in einem der dramatischsten und knappsten Finales in der Rally-Historie durch: Mit einem Vorsprung von lediglich zwei
Sekunden auf Ricky Brabec (Honda) krönte Benavides eine beeindruckende Leistung, die von drei gewonnenen Etappen und außergewöhnli-
cher Konstanz geprägt war.
Auch in der Saison 2026 wird orange die Farbgebung in der MotoGP für die Gruppe markieren. Perspektivisch hat KTM als erster Hersteller
bereits im September 2025 den völlig neu konstruierten 850cc-Motor für die MotoGP-Saison 2027 erfolgreich getestet, der aufgrund ange-
passter technischer Regularien des Wettbewerbs erforderlich wird. Die Vorbereitungen für die MotoGP-Rahmenbedingungen ab 2027 sind in
der laufenden Saison von großer Bedeutung.
Das technische KTM-Engagement in der Moto3 entfällt ab der Saison 2028, da das geänderte Reglement nurmehr Einheitsmotorräder eines
Mitbewerbers vorsieht. Für KTM bedeutet dies, die Nachwuchsförderung neu zu orientieren, wobei die nächsten Schritte und Maßnahmen
derzeit evaluiert werden.
10.3 INVESTITIONEN
Durch die in den letzten Jahren getätigten Investitionen wurden die erforderlichen Produktionskapazitäten für die kommenden Jahre gesi-
chert. Die avisierten Investitionen wurden vor diesem Hintergrund einer umfassenden Bewertung mit dem Ziel der Analyse ihrer strategischen
Relevanz und operativen Notwendigkeit unterzogen. Es wird erwartet, dass hierdurch die Investitionen bis zur Erreichung operativer Profitabi-
lität merklich gesenkt werden können, ohne die Unternehmenssubstanz oder Zukunftsfähigkeit einzuschränken. Der Fokus der Investitionen
wird jedoch weiterhin auf der (Weiter-)Entwicklung bestehender und neuer Modelle liegen.
KONZERNLAGEBERICHT | 2025
L-108
10.4 FINANZIERUNGSSITUATION
Mit Abschluss des Sanierungsverfahrens einerseits und der Bajaj-Gruppe als starker Partner und Mehrheitseigentümer der Aktienanteile an-
dererseits verfügt die Bajaj Mobility AG-Gruppe über ausreichende finanzielle Flexibilität. Ziel ist es, auch nach erfolgter Redimensionierung
der Gruppe die Nettofinanzverschuldung auf einem nachhaltig gesunden Niveau bei gleichzeitiger operativer Tragfähigkeit zu halten.
Mattighofen, am 03.03.2026
Der Vorstand der Bajaj Mobility AG
Mag. Gottfried Neumeister Mag. Petra Preining
CEO CFO
Photo: Roby Gray MotoGP IRTA Test 2025 - Circuit Ricardo Tormo (ES)
KONZERNABSCHLUSS 2025
KONZERNABSCHLUSS
Geschäftsjahr vom 01. Jänner bis 31. Dezember 2025
Photo: Roby Gray MotoGP IRTA Test 2025 - Circuit Ricardo Tormo (ES)
KONZERNABSCHLUSS | 2025
A-2
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
TEUR Anhang Nr. 2025 2024
Umsatzerlöse 9 1.009.389 1.879.021
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 10 -990.879 -1.929.980
Bruttoergebnis vom Umsatz 18.511
-50.959
V
ertriebs- und Rennsportaufwendungen 11 -204.789 -299.368
Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen 12 -78.972 -80.437
Verwaltungsaufwendungen 13 -185.702 -197.130
Sonstige betriebliche Aufwendungen 14 -38.884 -57.033
Aufwendungen aus Wertminderungen nach IAS 36 14, 22
-1.381
-360.660
Aufwendungen aus Wertminderungen nach IFRS 5 14, 8, 32
-1.683
-147.311
Sanierungsgewinn 2 1.193.134
0
Sonstige betrie
bliche Erträge 15 42.929 17.703
Ergebnis aus At-Equity-Beteiligungen 16 4.670
-9.022
Ergebn
is der betrieblichen Tätigkeit 747.833 -1.184.217
Zinserträge
17 6.505 25.837
Zinsaufwand 17 -84.562 -123.641
Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis 17
-6.954
5.423
Ergebnis vor Steuern 662.822 -1.276.598
Ertragsteuern
18 -72.658 196.691
Ergebnis des Geschäftsjahres 590.164 -1.079.907
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen 594.957 -990.265
davon nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
-4.793
-89.642
Unverwässertes (=verwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) 17,60 -29,30
KONZERNABSCHLUSS | 2025
A-3
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
TEUR Anhang Nr. 2025 2024
Ergebnis des Geschäftsjahres 590.164 -1.079.907
Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder
anschließend umgegliedert werden
Fremdwährungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen
-7.924
3.560
Fremdwährungsumrechnung aus nach der Equity-Methode bilanzierten
Finanzanlagen
25
-1.399
488
Bewertung von Cashflow-Hedges 33
-2.775 -8.154
Latente Steuer auf die Bewertun
g von Cashflow-Hedges 694 1.921
-11.404 -2.185
Posten, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden
Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste 35 3.927 670
Latente Steuer auf die Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste -903 -154
3.024 516
Sonstiges Ergebnis nach Steuern -8.380 -1.669
Gesamtergebnis 581.784 -1.081.576
davon den Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnen
586.096
-991.934
davon nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen
-4.312
-89.642
KONZERNABSCHLUSS | 2025
A-4
KONZERNBILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2025
TEUR Anhang Nr. 31.12.2025 31.12.2024
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte:
Immaterielle Vermögenswerte 22, 23 418.363 476.707
Sachanlagen 22, 24 315.720 369.299
Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 25 16.041 14.130
Latente Steueransprüche 26 13.995 84.126
Sonstige langfristige Vermögenswerte und Forderungen 27 9.758 3.248
773.876 947.510
Kurzfristige Vermögenswerte:
Vorräte 28 377.062 617.852
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 29 114.747 289.422
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Forderungen 30 174.357 154.719
Steuererstattungsansprüche 1.679 16.262
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31 137.270 163.407
805.115 1.241.662
Zur V
eräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 32 7.081 206.662
VERMÖGENSWERTE 1.586.073 2.395.834
KONZERNABSCHLUSS | 2025
A-5
KONZERNBILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2025
TEUR Anhang Nr. 31.12.2025 31.12.2024
Eigenkapital und Schulden
Eigenkapital:
Grundkapital 33 33.797 33.797
Kapitalrücklagen 33 9.949 9.949
Rücklagen einschließlich Konzernbilanzgewinn/-verlust 33 339.256 -240.509
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 383.001 -196.763
Nicht beherrschende Anteile 33 2.236 3.014
385.237 -193.749
Langfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten 34 915.222 93.353
Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 35 21.886 26.907
Latente Steuerschulden 26 564 893
Andere langfristige Schulden 36 6.745 74.924
944.416 196.077
Kurzfristige Schulden:
Finanzverbindlichkeiten 34 20.457 1.712.769
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 37, 38 149.162 381.857
Rückstellungen 39 13.708 91.715
Steuerschulden 3.371 2.959
Andere kurzfristige Schulden 36 69.721 136.973
256.419 2.326.273
Schu
lden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen
32 0 67.233
KONZERNEIGENKAPITAL UND SCHULDEN 1.586.073 2.395.834
KONZERNABSCHLUSS | 2025
A-6
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
TEUR Anhang Nr. 2025 2024
Betriebstätigkeit
Ergebnis des Geschäftsjahres 590.164 -1.079.907
+ (-)
Zinsaufwendung
en / Zinserträge
68.721 97.805
+ (-)
Steueraufwendungen / Steuererträge 72.658 -196.691
+
Abschreibung und Wertminderungen auf Sachanlagen un
d
immaterielles Anlagevermögen
22, 23, 24 136.534 703.434
+ (-)
Dotierung (Auflösung) von langfristigen Verpflichtungen für Leistun
gen
an Arbeitnehmer
-973 -582
- (+)
Gewinne (Verluste) aus At Equity-Beteiligungen 16
-4.670
9.022
- (+)
Gewinne (Verluste) aus dem Abgang von Anlagevermögen 29.075 109.453
- (+)
Gewinn (Verlust) aus Sanierungsve
rfahren
2 -1.193.134 0
- (+)
Sonstige nicht-zahlungswirksame Erträge (Aufwendungen) VI 41.145 177.095
+
Zinseinzahlungen 4.555 28.293
-
Zinsauszahlungen -37.151 -109.989
-
Steuerzahlungen
-1.683
-17.292
+
Erhaltene Dividenden 0 599
Brutto Cashflow -294.759 -278.760
- (+)
Erhöhung (Verminderung) von Vo
rräten
VI 168.272 90.849
- (+)
Erhöhung (Verminderung) von Forderungen aus Li
eferungen und
Leistungen
VI 80.355 7.537
(+) - Erhöhung (Verminderung) von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
VI 5.723 -247.998
Erhöhung (Verminderung) des Working Capital Employed 254.349 -149.612
- (+)
Erhöhung (Verminderung) von Vorauszahlungen, sonstigen kurz- u
nd
langfristigen Vermögenswerten
3.686 11.758
(+) - Erhöhung (Verminderung) von Vorauszahlungen und anderen kurz-
und langfristigen Schulden
10.964 -18.063
(+) - Erhöhung (Verminderung) von Steuerschulden,
Steuererstattungsansprüchen, latenten Steuern und Rückstellungen
3.378
-1.285
Erhöhung (Verminderung) des sonstigen Nettovermögens 18.027 -7.590
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -22.382 -435.962
KONZERNABSCHLUSS | 2025
A-7
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
TEUR Anhang Nr. 2025 2024
Investitionstätigkeit
- Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und
Sachanlagen
22, 23, 24 -90.385 -263.301
-
Auszahlungen für den Erwerb von nach der At-Equ
ity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen und sonstigen finanzielle
n
Vermögenswerte
n
0 -12.490
+
Einzahlungen aus dem Verkauf von immateriellen Ve
rmögenswerten
und Sachanlagen
22, 23, 24 963 3.774
(-) + Darlehen an Unternehmen 3.243
-23.271
(-) + Erwerb von Tochterunternehmen abzgl. erworbener liquider Mittel 8 0
-45.222
(-) + Veräußerung von Tochterunternehmen abzgl. veräußerter liquider
Mittel
8
-3.051
0
(-) + Einzahlungen aus der Veräußerung von als "zur Veräußerung gehalten"
klassifizierten Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen
8, 32 77.272 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -11.958 -340.510
Free Cashflow -34.341 -776.472
Fina
nzierungstätigkeit
-
Dividendenzahlungen an Dritte 33 0 -17.653
+
Aufnahme langfristiger Finanzverbindlichkeiten 34 814.402 47.031
-
Tilgung Forschungsdarlehen 34 0 -28.824
-
Tilgung Leasingverbindlichkeiten 34 -21.625 -22.612
-
Rückzahlung anderer langfristiger Finanzverbindlichkeiten 34 -50.134
-1.200
-
Auszahlungen zur Realisierung der Sanierungsquo
te
2 -524.147 0
-
Rückzahlung sonstiger kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten 34 -215.895
-6.522
+ (-)
Aufnahme sonstiger kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten 34 0 724.457
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 2.600 694.677
Gesamt Cashflow -31.741 -81.795
+ (-) Veränderung durch Fremdwährungseffekte 5.604 -5.607
+ Anfangsbestand der liquiden Mittel im Konzern 163.407 258.972
Endbestand der liquiden Mittel im Konzern 137.270 171.569
davon enthalten in der Bilanzposition der Zahlungsmittel und -äquivalente 31 137.270 163.407
davon enthalten in der Bilanzposition der zur Veräußerung gehaltenen
Vermögenswerte
32 0 8.162
TEUR
Anhang
Nr.
Grundkapital
Kapital-
rücklagen
Rücklagen
einschließlich
Konzern-
bilanz-
gewinn/-
verlust
Cashflow-
Hedge-
Rücklage
Ausgleichs-
posten
Währungsum-
rechnung
Gesamt
Nicht be-
herrschende
Anteile
Konzern-
eigenkapital
gesamt
Stand am 1. Jänner 2025
33.797
9.949
-243.694
2.081
1.104
-196.763
3.014
-193.749
Sonstiges Ergebnis
33
0
0
3.024
-2.081
-9.805
-8.862
482
-8.380
Ergebnis des Geschäftsjahres
0
0
594.957
0
0
594.957
-4.793
590.164
Gesamtergebnis
0
597.981
-2.081
-9.805
586.096
-4.312
581.784
Dividenden an Dritte
0
0
0
0
0
0
0
0
Veränderung von nicht beherrschenden Anteilen
ohne Kontrollwechsel
8
0
0
297
0
0
297
-8.297
-8.000
Nachzahlungen für Squeeze-Out-Erwerbe
33
0
0
2.835
0
0
2.835
0
2.835
Optionen auf nicht beherrschende Anteile
8
0
0
-9.266
0
0
-9.266
11.410
2.143
Änderungen im Konsolidierungskreis
8
0
0
-54
0
0
-54
276
222
Sonstiges
0
0
-145
0
0
-145
145
0
Stand am 31. Dezember 2025
33.797
9.949
347.964
0
-8.701
383.001
2.235
385.237
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 202
5
KONZERNANHANG | 2025
A-8
KONZERNANHANG | 2025
A-9
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024
TEUR Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens
Anhang
Nr. Grundkapital
Kapital-
rücklagen
Rücklagen
einschließlich
Konzern-
bilanz-
gewinn/-
verlust
Cashflow-
Hedge-
Rücklage
Ausgleichs-
posten
Währungsum-
rechnung Gesamt
Nicht be-
herrschende
Anteile
Konzern-
eigen-
kapital
gesamt
Stand am 1. Jänner 2024 33.797 9.949 855.024 8.435 -2.944 904.261 5.012 909.273
Änderung der Bilanzierung von kündbaren nicht
beherrschenden Anteilen (NCI Put-Optionen)
0 0 3.250 0 0 3.250 -3.250 0
Stand am 1. Jänner 2024 (angepasst) 33.797 9.949 858.274 8.435 -2.944 907.511 1.762 909.273
Sonstiges Ergebnis 33 0 0 516 -6.233 4.048 -1.669 0 -1.669
Ergebnis des Geschäftsjahres 0 0 -990.265 0 0 -990.265 -89.642 -1.079.907
Gesamtergebnis 0 -989.749 -6.233 4.048 -991.934 -89.642 -1.081.576
Dividenden an Dritte 0 0 -16.899 0 0 -16.899 -754 -17.653
Kauf/Verkauf von Anteilen an
Tochterunternehmen
0 0 0 0 0 0 -65 -65
Gewinne und Verluste aus Sicherungsgeschäften
und Kosten der Absicherung, die in die Vorräte
umgegliedert worden sind
0 0 0 -121 0 -121 0 -121
Optionen auf nicht beherrschende Anteile 8 0 0 -95.574 0 0 -95.574 41.743 -53.831
Änderungen im Konsolidierungskreis 8 0 0 0 0 0 0 49.968 49.968
Sonstiges 0 0 254 0 0 254 2 256
Stand am 31. Dezember 2024 33.797 9.949 -243.694 2.081 1.104 -196.763 3.014 -193.749
KONZERNANHANG
für das Geschäftsjahr 2025
KONZERNANHANG 2025
Photo: Future7 Media 6th Rnd. Hard Enduro 2025 – 24MX Getzenrodeo (GER)
KONZERNANHANG | 2025
A-11
I. Allgemeine Angaben .................................................................................................................................................................................. 12
II.
Konsolidierungskreis ..................................................................................................................................................................................18
III. Segmentberichterstattung ........................................................................................................................................................................ 25
IV. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ........................................................................................................................ 28
V. Erläuterungen zur Konzernbilanz ............................................................................................................................................................... 36
VI. Angaben zur Kapitalflussrechnung ........................................................................................................................................................... 59
VII. Bericht zu finanziellen Risiken ................................................................................................................................................................ 62
VIII. Finanzinstrumente und Kapitalmanagement .......................................................................................................................................... 70
IX. Leasingverhältnisse .................................................................................................................................................................................. 81
X. Erläuterungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sowie zu den Organen .............................................................................. 85
XI. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ......................................................................................................................................................... 89
XII. Konzernunternehmen ............................................................................................................................................................................. 90
XIII. Erklärung der gesetzlichen Vertreter (Freigabe) ...................................................................................................................................... 91
Beteiligungsspiegel ....................................................................................................................................................................................... 92
Erklärung der gesetzlichen Vertreter .............................................................................................................................................................. 95
A-12
KONZERNANHANG | 2025
I. ALLGEMEINE ANGABEN
1. ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Änderung der Eigentümerstruktur, Umfirmieru
ng
Im Zuge der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren der KTM AG, der KTM Components GmbH und der KTM Forschungs & Entwicklungs
GmbH – sämtlich Tochterunternehmen der vormals PIERER Mobility AG – hat die Bajaj-Gruppe als langjähriger Minderheitseigentümer um-
fassende Finanzierungsmaßnahmen bereitgestellt, um den erfolgreichen Abschluss aller drei Verfahren zu ermöglichen.
Im Rahmen dieser Maßnahmen sicherte sich die Bajaj-Gruppe zudem eine Call Option auf sämtliche Anteile an der vormals Pierer Bajaj AG,
die ihrerseits 74,94% der Anteile an der vormals PIERER Mobility AGlt. Diese Option wurde im November 2025 ausgeübt, wodurch sämtli-
che verbleibenden 50,01% der Anteile an der vormals Pierer Bajaj AG auf die Bajaj-Gruppe übergingen.
Seither ist die Bajaj-Gruppe Mehrheitsaktionärin der vormals PIERER Mobility AG.
Angesichts dieses Wechsels der Mehrheitsverhältnisse wurden im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.11.2025 zwei
Umfirmierungen beschlossen: Die vormals Pierer Bajaj AG firmiert nunmehr als Bajaj Auto International Holdings AG, die Firma der vor-mals
PIERER Mobility AG lautet nun auf Bajaj Mobility AG. Im vorliegenden Konzernabschluss unterbleibt aus Gründen der Verständlichkeit die
weitere Nennung des vormaligen Unternehmens- oder Gruppennamens.
Erläuterung zur Bajaj Mobility AG
Die Bajaj Mobility AG ist die Holdinggesellschaft der KTM AG, einem der bedeutenden Motorradhersteller Europas. Mit dem Fokus auf das
Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna und GASGAS unter einem Dach. Zum Premium-Markensortiment
zählen auch die Hochleistungskomponenten der Marke WP. Die Gruppe ist darüber hinaus mit den Marken Husqvarna, GASGAS und FELT
im Fahrradbereich tätig. Aufgrund des verfolgten strategischen Rückzugs aus dem Fahrradbereich stellt die Gruppe ihre operativen Aktivitä-
ten in diesem Bereich ein, wird jedoch zumindest im ersten Quartal 2026 umsatzgenerierende Restaktivitäten aus den Abverkäufen von Be-
ständen erzielen.
Die Bajaj Mobility AG wird in die Konzernabschlüsse der Bajaj Auto International Holdings AG, Mattighofen, Österreich, sowie der Bajaj Auto
Ltd., Pune, Indien, einbezogen. Sämtliche Unternehmen, die in den Konzernabschluss der Bajaj Auto Ltd. einbezogen und von der Bajaj Auto
Ltd. beherrscht oder maßgeblich beeinflusst werden, sind als nahestehende Unternehmen in der Kategorie „Gesellschafter nahe Unterneh-
men“ ausgewiesen. Der Konzernabschluss der Bajaj Mobility AG wird beim Landes- als Handelsgericht Ried im Innkreis (vormals: Wels) unter
der Nummer FN 78112 x hinterlegt.
Die Aktien der Bajaj Mobility AG sind im „Swiss Performance Index (SPI)“ der SIX Swiss Exchange in Zürich primärkotiert und zusätzlich im
Prime Market der Wiener Börse gelistet.
KONZERNANHANG | 2025
A-13
2. INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN IM JAHR 2025 ABGESCHLOSSENEN SANIERUNGSVERFAHREN VON WESENTLICHEN
TOCHTERUNTERNEHMEN
Informationen zu den gerichtlichen Sanierungsverfahren von Konzerngesellschaften, die im Jahr 2025 abgeschlossen wurden
Am 29. November 2024 hat der Vorstand der KTM AG nach Prüfung der Alternativen einen Antrag auf Eröffnung insolvenzrechtlicher Sanie-
rungsverfahren mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTM AG (Aktenzeichen 17 S 56/24b) und ihrer Tochtergesellschaften KTM Com-
ponents GmbH (Aktenzeichen 17 S 59/24v) und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH (Aktenzeichen 17 S 62/24k) beim Landesgericht
Ried im Innkreis, Österreich, gestellt. Weiterführende Informationen dazu, einschließlich der Auswirkungen der Sanierungsverfahren auf den
Konzernabschluss zum 31.Dezember 2024, sind dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 zu entnehmen.
Die Sanierungsverfahren der KTM AG und ihrer beiden Tochtergesellschaften wurde am 16. Juni 2025 mit der fristgerechten Hinterlegung
der 30-prozentigen Barquote vom 22. Mai 2025 in Höhe von TEUR 525.000 durch die endgültige gerichtliche Bestätigung des Sanierungs-
plans vollständig abgeschlossen.
In Folge der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren bei der KTM-Gruppe wurden am 07. Januar 2025 Sanierungsverfahren über das Ver-
mögen sowohl der PIERER E-Commerce GmbH (Aktenzeichen 17 S 1/25s) und der Avocodo GmbH (Aktenzeichen 17 S 3/25b), beide Toch-
tergesellschafter der Bajaj Mobility AG, eröffnet. Im Unterschied zu den Verfahren der KTM-Gruppe wurden diese jedoch ohne Eigenverwal-
tung geführt. Die Sanierungsverfahren wurden auch hier mit fristgerechter Hinterlegung einer Barquote, konkret einer Quote von 20 bzw. 50
Prozent oder TEUR 356 bzw. TEUR 6.087, durch endgültige gerichtliche Bestätigungen der Sanierungspläne vom 25. Juli 2025 bzw. 01.
September 2025 vollständig abgeschlossen.
In Summe flossen der Bajaj Mobility-Gruppe TEUR 524.147 für die Realisierung der Sanierungsgewinne ab. Der Grund für die Abweichung
zu oben beschriebenen Hinterlegungsquoten besteht in der Erfüllung insolvenzrechtlicher Vorgaben: Die Gruppe musste durch die Sanie-
rungsverwalter festgelegte Barquoten hinterlegen, im Laufe des Geschäftsjahres stellte sich jedoch aufgrund der Abwicklung insbesondere
bedingt angemeldeter Gläubigerforderungen heraus, dass auch ein niedrigere Barquoten ausreichend gewesen wären. Die anschließenden
Rückflüsse an die Gruppe wurden unter der gleichen Position in der Konzern-Kapitalflussrechnung entsprechend berücksichtigt.
Nach dem vollständigen gesetzlichen Abschluss der Sanierungsverfahren haben die Restrukturierungsanwälte der oben angeführten fünf
Gesellschaften mit der Auszahlung der angemeldeten und anerkannten Forderungen an die Gläubiger begonnen. Diese angemeldeten und
anerkannten Forderungen wurden bis zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bereits an die Gläubiger ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2025
hat die Bajaj Mobility-Gruppe einen Sanierungsgewinn in Höhe von insgesamt TEUR 1.193.134 erfasst.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich der Gesamtbetrag des Sanierungsgewinns im Laufe des Geschäftsjahres 2026 noch verändert.
Grund dafür sind noch nicht abgeschlossene Verfahren zur Feststellung und Auszahlung einerseits einzelner Gläubigerforderungen sowie
andererseits die Klärung bedingt angemeldeter bzw. strittiger Gläubigerforderungen. Darüber hinaus gewähren die österreichischen Insolvenz-
regeln den Gläubigern eine von der Art der Forderung abhängige mehrjährige Frist zur Anmeldung ihrer zuvor nicht angemeldeten Forderun-
gen, wodurch sich ebenfalls Anpassungen des endgültigen Sanierungsgewinns ergeben können. Die Gruppe geht in diesem Zusammenhang
allerdings nicht davon aus, dass es zu wesentlichen Nachmeldungen kommt, die zu entsprechenden Auszahlungen führen würden.
KONZERNANHANG | 2025
A-14
Der Sanierungsgewinn der betroffenen Verbindlichkeiten verteilt sich auf die Gesellschaften und Bilanzposten wie folgt:
PIERER E-CommerceAvocodo Kon- KTM-Gruppe GmbHGmbHsolidierungGesamt Sanierungsgewinn 70% 80% 50% TEUR Kurzfristige Schulden Finanzielle Verbindlichkeiten 1.019.900 0 3 0 1.019.903 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 135.717 730 3.865 -6.497133.815 Leistungen Andere kurzfristige Schulden 36.504 694 2.219 0 39.417 Gesamt 1.192.120 1.424 6.087 -6.497 1.193.134
Annahme zur Unternehmensfortführung
Dieser Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Nach endgültig gerichtlicher Bestätigung der
Sanierungsverfahren sowie der Bereitstellung ausreichender Fremdkapitalmittel durch den inzwischen Mehrheitseigentümer Bajaj sowie der
Durchführung weiterer Maßnahmen zur Restrukturierung geht das Management vom Fortbestand der Bajaj Mobility-Gruppe aus.
Trotz verbesserter Rahmenbedingungen ist das Unternehmen weiterhin endogenen und exogenen Risiken ausgesetzt, die auch erheblichen
Einfluss auf die wirtschaftliche Performance bzw. die Erreichung der vom Management gesetzten Zielen haben können. Diese Risiken betref-
fen insbesondere die für die Erzielung der geplanten Ertragskraft relevanten makroökonomischen und geopolitischen Rahmenbedingungen.
Die Entwicklung dieser externen Einflussfaktoren kann von den zugrunde gelegten Annahmen abweichen und sich entsprechend auf die
zukünftige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft auswirken. Sollte es zu einer derzeit nicht absehbaren, wesentlichen nachteiligen Verände-
rung dieser Rahmenbedingungen kommen, kann dies zur Kompensation wesentlicher Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage des Unternehmens ggf. auch die Einleitung weiterer Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich machen.
Das Management reagiert auf diese Rahmenbedingungen weiterhin mit unverändert starker Überwachung der Umsetzung der strategischen
Prioritäten und setzt zusätzliche Initiativen zur Reduktion von Kosten und zur Steigerung der Ertragskraft. Im Geschäftsjahr 2025 konnte die KTM-
Gruppe bereits Erfolge bei der Wiederherstellung der Ertragskraft erzielen und Einsparungsmaßnahmen in wesentlichem Umfang umsetzen.
3. GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG
Die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2024 und 31. Dezember 2025 wurden in Übereinstimmung mit den vom International Ac-
counting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS Accounting Standards (IFRS) sowie den Interpretationen des International Financial
Reporting Interpretations Committee (IFRIC), soweit sie in der Europäischen Union angewendet werden, erstellt. Dabei wurden auch die zu-
sätzlichen Anforderungen des § 245a Abs 1 UGB (österreichisches Unternehmensgesetzbuch) erfüllt. Der Abschluss wurde unter der An-
nahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Der Rechnungslegung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Rechnungslegungsvorschriften zu-
grunde. Diese sind mit Ausnahme neu angewandter Standards ident mit jenen des Geschäftsjahres 2024 und wurden von allen einbezoge-
nen Unternehmen angewendet. Die Einzelabschlüsse aller Tochterunternehmen sind zum Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird in der funktionalen Währung der Muttergesellschaft, dem Euro, aufgestellt. Alle Beträge sind, soweit auf Abwei-
chungen nicht gesondert hingewiesen wird, auf 1.000 Euro (TEUR) gerundet, wobei rundungsbedingte Differenzen auftreten können.
Die Konzernbilanz ist nach lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterteilt. Der Darstellung der Konzern-Gewinn- und Ver-
lustrechnung liegt das Umsatzkostenverfahren zugrunde. Die Konzernkapitalflussrechnung ist nach der indirekten Methode erstellt.
Sämtliche kurzfristige Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten nach dem Bilanz-
stichtag bzw. eines Geschäftszyklus realisiert oder erfüllt. Alle anderen Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich außerhalb dieses
Zeitraumes realisiert oder erfüllt.
KONZERNANHANG | 2025
A-15
4. NEU ANGEWENDETE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Tabelle zeigt die erstmalig verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, die auch bereits von der EU-Kommission
zum 31. Dezember 2025 übernommen wurden:
Alle geänderten Standards und Interpretationen sind für die Bajaj Mobility-Gruppe nicht relevant oder haben keinen wesentlichen Einfluss.
5. ZUKÜNFTIG ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN
Folgende Tabelle zeigt die bereits von der EU-Kommission übernommenen Änderungen von Standards und Interpretationen, welche jedoch
zum Bilanzstichtag noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und auch nicht vorzeitig angewendet wurden:
Veröffentlicht durch das Erstmalige Anwendung Neue Standards und Interpretationen IASB 1. Jänner 2026Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: 30.05.2024 Angaben - Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben - Verträge, 18.12.2024 die sich auf naturabhängigen Strom beziehen Jährliche Verbesserungen an den IFRS Accounting Standards – Band 11 10.07.2025 1. Jänner 2027IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss09.04.2024
Das IASB und das IFRIC haben weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, welche aber im Geschäftsjahr 2025 noch nicht ver-
pflichtend anzuwenden sind bzw. von der EU-Kommission noch nicht übernommen wurden. Es handelt sich dabei um folgende Standards
und Interpretationen:
Veröffentlicht Anwendungs-durch das zeitpunkt Neue oder geänderte Standards und Interpretationen IASB IASB IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben09.05.2024 01.01.2027Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht - Angaben21.08.2025 01.01.2027Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen - Umrechnung in eine hochinflationäre 13.11.2025 01.01.2027 Darstellungswährung
Von den zukünftig anzuwendenden Standards bzw. Interpretationen werden keine wesentlichen materiellen Änderungen von bilanzierten
Vermögenswerten, Schulden oder sonstigen Angaben im Konzernabschluss erwartet. Die Gruppe hat die Auswirkungen der Erstanwendung
von IFRS 18 insbesondere im Hinblick auf die Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung, die Kapitalflussrechnung und die zusätzlichen
Angabe-pflichten für management performance measures analysiert und bewertet. Die Bajaj Mobility-Gruppe geht davon aus, dass sich keine
wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss aufgrund der zukünftig anzuwendenden Standards ergeben werden. Die Prüfung der
Auswirkungen des Standards auf die Art und Weise, wie Informationen in den Abschlüssen gruppiert werden, einschließlich der Posten, die
derzeit als „Sonstige“ bezeichnet werden, ist noch nicht abschließend abgeschlossen; auch diesbezüglich geht die Gruppe von keinen we-
sentlichen Aus-wirkungen ausgegangen.
Veröffentlicht durch das Erstmalige Anwendung Neue Standards und Interpretationen IASB 1. Jänner 2025Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen - Fehlende Umtauschbarkeit 15.08.2023
KONZERNANHANG | 2025
A-16
6. SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN
Im Konzernabschluss müssen zu einem gewissen Grad Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, welche die bilanzierten
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag und den Ausweis von Aufwendungen
und Erträgen im Geschäftsjahr beeinflussen. Bei der Vornahme von Schätzungen berücksichtigt der Vorstand Erfahrungswerte und aktuelle
Prognosen. Die sich tatsächlich einstellenden Beträge können von den Schätzungen abweichen, wenn sich angenommene Parameter entge-
gen der Erwartung entwickeln. Bei Bekanntwerden neuer Gegebenheiten werden diese entsprechend berücksichtigt und bisherige Annah-
men angepasst.
» Insbesondere werden Annahmen zur Beurteilung der Werthaltigkeit von Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbestimm-
barer Nutzungsdauer getroffen. Bereits im Geschäftsjahr 2024 wurden sämtliche Firmenwerte aufgrund des festgestellten Wertminderungs-
bedarfs vollständig wertberichtigt. Darüber hinaus verfügt die Gruppe über bilanzierte immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nut-
zungsdauer: Zum Bilanzstichtag 2025 waren die Marken „KTM“ in Höhe von TEUR 61.103 (Vorjahr: TEUR 61.103) und „GASGAS
in
Höhe von T
EUR 10.355 (Vorjahr: TEUR 10.355) bilanziert. Weitere Erläuterungen sind Punkt 23 „Immaterielle Vermögenswerte“ zu ent-
nehmen. Darüber hinaus finden sich weitere Informationen zu vorgenommenen Wertminderungen auch in Punkt 14 „Sonstige betrieblic
he
Aufwend
ungen und Wertminderungen“ und Punkt 24 „Sachanlagen“ sowie Punkt 22 „Einschätzungen zur Werthaltigkeit von Vermögens-
werten nach IAS
36“.
» Bei der Be
urteilung des Ansatzes von aktiven latenten Steuern werden Annahmen zur Beurteilung der Verrechenbarkeit mit passiven laten-
ten Steuern sowie bzw. der Verfügbarkeit von positiven steuerlichen Ergebnissen getroffen. Zum 31. Dezember 2025 wurden keine a
ktiven
latenten Steuern
auf Verlustvorträge ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 207.461), da die 2024 entstandenen Steueransprüche im Jahr 2025 mi
t
dem Sanieru
ngsgewinn nach geltender Rechtslage gemäß § 23a Abs. 2 KStG verrechnet wurden. Weitere Informationen finden sich in Ab-
schnitt 26 „Latente Steueransprüche“
» Im Rahmen des Cashflow-Hedge-Accountings sind Einschätzungen zu Eintritt und Höhe von künftigen Zahlungsströmen zu treffen. Im Ge-
schäftsjahr 2025 wurden vormals bestehende Fremdwährungsderivate abgewickelt, sodass die Gruppe zum Bilanzstichtag 31. Dezember
2025 über keine Derivate oder Hedging-Beziehungen verfügt. Details zu den Sensitivitäten, die für Währungs- und Zinsrisiken bes
tehen,
si
nd den Erläuterungen in Punkt VII. „Bericht zu finanziellen Risi
ken“ zu entnehmen.
» Daneben werden Schätzungen be
im Ansatz und der Bewertung von Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer vorgenommen. Es wer-
den Annahmen zu den folgenden Faktoren getroffen: Erwartungswerte, demografische Annahmen wie das Pensionsalter von Frauen/Män-
nern und Mitarbeiterfluktuation sowie finanzielle Annahmen wie Rechnungszinssatz und künftige Lohn- und Gehaltstrends. Zum Bilanzstich-
tag waren Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 15.294 (Vorjahr: TEUR 19.618) angesetzt. Weiterführen
de
Informationen si
nd den Erläuterungen unter dem Punkt 35 „Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer“
zu entnehmen.
» Bei de
n Rückstellungen werden Schätzungen zur Beurteilung von Eintrittswahrscheinlichkeiten und vom voraussichtlichen Betrag für di
e
Bewertung der Verpflichtung vorgenommen. Diese Annahmen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Garantien und Gewährleistun-
gen. Aufgrund von Erfahrungswerten wurde ein direkter Zusammenhang pro Produ
ktgruppe zwischen angefallenen Garantie- und Gewähr-
leistungsaufwendungen und den Umsatzerlösen festgestellt. Der Vorstand geht aufgrund der langjährigen Erfahrungswerte davon aus
, dass
diese B
eziehung konstant bleibt. Der durchschnittliche Prozentsatz der Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen an den Umsatzerlö-
sen wird mehrmals jährlich geprüft und bei Bedarf angepasst. Der angesetzte Rückstellungsbetrag ergibt sich somit als ein über einen drei-
jährigen Beobachtungszeitraum ermittelten durchschnittlichen Anteil der Garantie- und Gewährleistungsaufwendungen an den Umsatzerlö-
sen. Zum 31. Dezember 2025 wurden Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen in Höhe von TEUR 10.891 (V
orjahr: TEUR
15.524) angeset
zt. Die im Vorjahr angesetzte Restrukturierungsrückstellung aufgrund des Sanierungsverfahrens wurde im Geschäftsjahr
2025 vollständig verbraucht (Vorjahr: TEUR 31.424). Die Entwicklung der Rückstellungen für Garantien und Gewährleistungen ist d
em
Punkt 39 „Rüc
kstellungen“ zu entnehmen.
» Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschluss
es
erworben wurden, sowie der Nutzungsdauern dieser Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements.
» Bei Leas
ingverhältnissen werden Einschätzungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer und zu Zinssätzen getroffen. Die wirtscha
ftliche
Nutzungs
dauer wird analog zu derjenigen nicht-geleaster Vermögenswerte angenommen, da sich ihr betrieblicher Gebrauch nicht vonei-
nander unterscheidet. Im Wesentlichen entspricht die angenommene wirtschaftliche Nutzungsdauer dabei der Laufzeit des Leasingve
rtrags.
Die verwendeten
Zinssätze basieren auf an dem externen Rating der Bajaj Mobility AG orientierten Zins-Swapkurven unterschiedlicher Wäh-
rungen und Laufzeiten, die entsprechend der Dauer der Leasingverhältnisse zugrunde gelegt wurden. Weitere Angaben dazu sind unt
er
Punkt 24 „Sach
anlagen“ sowie unter Punkt 46 „Leasingverhältnisse als Leasingneh
mer“ zu finden.
» Bei de
n Vorräten bestehen Schätzungen im Zusammenhang mit Verbrauchsfolgeverfahren und Reichweitenanalysen. Zusätzlich werden a
uf
Einze
lfallbasis Wertberichtigungserfordernisse aufgrund langer Lagerdauer und eingeschränkter Absatzmöglichkeiten erfasst. Die im Vorj
ahr
im Zuge des San
ierungsverfahrens angepasste Bewertungsmethodik zur Modelljahrabwertung wurde auch für das Geschäftsjahr 2025 bei-
KONZERNANHANG | 2025
A-17
behalten. Die angewandte Heuristik der Modelljahrabwertung geht unverändert von einer fortgeschritteneren Alterung des zugrundeliegen-
den Bestandes an Motorrad-Fertigwaren aus, um zukünftige Unsicherheiten bei der Ermittlung des Nettoveräußerungswerts nach IAS 2
nach Einschätzung des Managements treffender abbilden zu können.
» Ferner befindet sich die PIERER New Mobility Deutschland GmbH unverändert in einem laufenden Verfahren der steuerlichen Betriebsprü-
fung in Deutschland. Aufgrund von durch die Betriebsprüfung festgestellter Forderungen besteht für die Gesellschaft grundsätzlich da
s Risiko
einer Steuernach
zahlung. Die Gesellschaft betrachtet die Forderungen der deutschen Finanzverwaltung als unbegründet. Die Gesellsc
haft
arbeitet an
einer gemeinsamen Lösung mit den deutschen und österreichischen Finanzämtern zur Vermeidung eines steuerlichen Risi
kos.
Folge
nde Ermessensentscheidungen wurden bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden in der Bajaj Mobility-Gruppe getroffen:
» Es werden Einschätzungen über die Ausbuchungsvoraussetzungen des IFRS 9 getroffen. Weitere Angaben dazu sind unter Punkt 42 „Ein-
stufung und beizulegende Zeitwert
e“ zu finden.
» Entwic
klungskosten werden entsprechend der dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivie
rung der
Kosten beruht a
uf Annahmen des Managements zur Einschätzung des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens der getätigten Aufwendunge
n
und der technisc
hen Machbarkeit des entwickelten Produktes oder Verfahrens sowie dessen Marktgängigk
eit.
» Bei der Festlegu
ng, ob Beherrschung gemäß IFRS 10 vorliegt, übt das Management Ermessensentscheidungen bei der Bestimmung
der
relevanten A
ktivitäten der Tochterunternehmen sowie bei der Festlegung, ob der Konzern aufgrund bestehender Rechte an den Tochterun-
ternehmen gegenwärtig über die Fähigkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten zu lenken, aus.
Auswirkungen von klimabezogenen Aspekten auf die Rechnungslegung
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses hat das Management die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt, insbesondere im Zu-
sammenhang mit den Angaben in der Risikoberichterstattung, in der nicht-finanziellen Berichterstattung und den erklärten Nachhaltigkeits-
zielen der Gruppe. Diese Überlegungen ergaben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ermessensentscheidungen und Schätzungen der
Finanzberichterstattung. Dies steht auch im Einklang mit der Einschätzung des Managements, dass der Klimawandel voraussichtlich keine
wesentlichen Auswirkungen auf die Beurteilung der Unternehmensfortführung im Rahmen der Abschlusserstellung haben wird. Folgende
konkrete Punkte wurden berücksichtigt:
» Die Gruppe investiert weiterhin in neue Technologien, darunter die Entwicklung von elektrischen Plattformen, neuer klimaneutraler Antriebs-
formen und in die Weiterentwicklung von Batterietechnologien für Zweiräder.
» Die Gruppe investiert weiterhin in Lösungen zur Erzeugung erneuerbarer Energie vor Ort für unsere Anlage
n.
» Das Management hat die Auswirkungen des Klimawandels auf eine Reihe wichtiger Schätzungen im Jahresabschluss berücksichtigt, darunter
- die Schätzu
ngen zukünftiger Cashflows, die bei Werthaltigkeitsbeurteilungen bzw. der Beurteilung, ob Anhaltspunkte für eine Wertmin-
derung vorliegen, verwendet werd
en;
- des Buch
werts langfristiger Vermögenswerte (z. B. immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- od
er Firmenwert);
- die Schätzu
ngen der zukünftigen Rentabilität, die in unserer Beurteilung der Werthaltigkeit von latenten Steueransprüchen verwend
et
wurden; und
- die la
ngfristigen Annahmen zur Identifikation und Ermittlung von Rückbau- oder Ersatzverpflichtun
gen.
A-18
KONZERNANHANG | 2025
II. KONSOLIDIERUNGSKREIS
7. KONSOL
IDIERUNGSGRUNDSÄTZE
In den Konzernabschluss der Bajaj Mobility AG werden alle Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Tochterunter-
nehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunk
t
enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet. Der Betrag für die nicht beherr-
schenden Anteile wird – sofern nicht anders angegeben – mit dem anteiligen Reinvermögen am erworbenen Unternehmen ohne Firmenwert-
komponente erfa
sst.
Die Anteile an assoziierten Unternehmen sind in der Bilanzposition „Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen“ ausgewiesen.
Die Berichtswährung der Bajaj Mobility-Gruppe ist der Euro. Die Tochterunternehmen sowie die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteili-
gungen stellen die Jahresabschlüsse in ihrer funktionalen Währung auf. Dabei werden in den zu konsolidierenden Abschlüssen enthaltene
Vermögenswerte und Schulden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem
durchschnittlichen Devisenkurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Folgende für die Bajaj Mobility-Gruppe wesentlichen Kurse wurden für die
Währungsumrechnung in die Berichtswährung herangezogen:
Stichtagskurs Durchschnittskurs 31.12.2025 31.12.2024 2025 2024 US-Dollar 1,1750 1,0389 1,1314 1,0808Schweizer Franken 0,9314 0,9412 0,9366 0,9534 Japanischer Yen 184,0900 163,0600 169,5133 164,0558 Südafrikanischer Rand 19,4439 19,6188 20,1379 19,8325 Mexikanischer Peso 21,1180 21,5504 21,6301 20,0134 Australischer Dollar 1,7581 1,6772 1,7543 1,6438 Chinesischer Renminbi 8,2262 7,5833 8,1099 7,7733Quelle: Kurse laut EZB vom 31. Dezember 2025
8. VERÄNDERUNGEN IM KONSOLIDIERUNGSKREIS
Alle Tochterunternehmen, die unter der rechtlichen oder faktischen Kontrolle der Bajaj Mobility AG stehen, sind in den vorliegenden Konzern-
abschluss zum 31. Dezember 2025 einbezogen. Die Anzahl der Unternehmen im Konsolidierungskreis hat sich im Geschäftsjahr 2025 wie
folgt entwickelt:
Vollkonsolidierte Gesellschaften At Equity-GesellschaftenStand am 31.12.2023 80 4 Konsolidierungskreiszugänge 9 2Konsolidierungskreisabgänge -10 -1Davon Abgänge durch Verschmelzung -8 0 Stand am 31.12.2024 79 5 Konsolidierungskreiszugänge 1 0Konsolidierungskreisabgänge -14 -1Davon Abgänge durch Verschmelzung 0 0 Stand am 31.12.2025 66 4 davon ausländische Unternehmen 45 2
Die Bajaj Mobility AG, als Mutterunternehmen der Bajaj Mobility-Gruppe, wurde in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt. Die in den Kon-
zernabschluss einbezogenen Gesellschaften sowie deren Erstkonsolidierungszeitpunkte sind im Kapitel XII. „Konzernunternehmen (Beteili-
gungsspiegel)“ angeführt.
KONZERNANHANG | 2025
A-19
Änderungen vollkonsolidierter Gesellschaften
MV Agusta Motor S.p.A.
Zum 31. Dezember 2024 hat die Gruppe ihre Anteile an der MV Agusta Motor S.p.A., Varese, Italien, sowie ihre Anteile an allen anderen MV
Agusta-Gesellschaften als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert. Wie im Halbjahresabschluss 2025 erläutert, konnten die im Anfang Juni
abgeschlossenen Vertrag enthaltenen verschiedenen aufschiebenden Bedingungen erst am 9. Juli 2025 erfüllt werden. Die vertraglichen
Vereinbarungen wurden am selben Tag abschließend unterzeichnet. Jene Bedingungen enthielten insbesondere die Genehmigungen zur
Transaktion durch österreichische und italienische Behörden sowie eines beteiligten Kreditinstituts.
Die Kontrolle über die MV Agusta-Gesellschaften ging mit Abschluss der Vereinbarung am 9. Juli 2025 auf die Art of Mobility S.A., Luxem-
burg – den bisherigen Minderheitseigentümer – über. Aus Vereinfachungsgründen erfolgte die Entkonsolidierung zum 1. Juli 2025, da zwi-
schen dem 1. Juli 2025 und dem 9. Juli 2025 keine Transaktionen stattfanden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der MV Agusta-Gesellschaften hatten und diese vereinfachte Vorgehensweise ausgeschlossen hätten.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs bestand die Veräußerungsgruppe „MV Agusta“ aus insgesamt sechs Gesellschaften. Als solche wurde sie bis zur
Entkonsolidierung am 1. Juli 2025 gemäß den Vorschriften des IFRS 5 in der Bilanz als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert, bewertet und
abgegrenzt. Aufgrund der Bewertungsvorschriften des IFRS 5 wurde im Geschäftsjahr 2025 bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung ein
Wertberichtigungsaufwand in Höhe von TEUR 1.065 erfasst, der im Wesentlichen auf durchgeführten Investitionen in technische Anlagen
und Maschinen bei MV Agusta beruht.
Das Ergebnis der Entkonsolidierung stellt sich wie folgt dar:
TEUR Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte 140.657 Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Schulden 88.482 Abgegangenes Nettovermögen 52.175 Abgegangenes Nettovermögen -52.175Kaufpreisforderung 21.600 Schulden aus Kaufpreisverbindlichkeit und Put-Optionen 63.838 Ergebnis aus der Entkonsolidierung (Gewinn) 33.263 Abgehende, als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Zahlungsmittel und -äquivalente -9.552Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln und -äquivalenten aus der Veräußerung -9.552
Die Gruppe hat aus dem Verkauf einen Kaufpreisanspruch in Höhe von TEUR 21.600, der von Art of Mobility S.A. in Raten bis Ende 2026 zu
zahlen ist. Bis zum 31.12.2025 gingen der Gruppe hiervon TEUR 6.600 zu. Die Kaufpreisforderung wird unter den sonstigen kurzfristigen
Vermögensgegenständen und Forderungen ausgewiesen. Darüber hinaus wurden die zuvor durch die Erstkonsolidierung erfasste Kaufpreis-
verbindlichkeit und die Verbindlichkeit aus geschriebenen Put-Optionen erfolgswirksam ausgebucht, da sie mit dem Vertragsabschluss und
der damit verbundenen Übertragung der Anteile gegenstandslos wurden.
KTM Sportcar GmbH
Anfang Juni 2025 hat die Gruppe eine Absichtserklärung zum Verkauf ihres gesamten KTM X-BOW-Geschäfts an eine internationale Investoren-
gruppe unterzeichnet. Es wurde vereinbart, den Verkauf als Mischung aus einem Asset- und Share-Deal zu strukturieren, wobei einzelne Vermö-
genswerte, insbesondere PG&A, Halbfertig- und Fertigprodukte sowie die Beteiligung an der KTM Sportcar GmbH, verkauft werden sollen. Wie im
Halbjahresabschluss 2025 erläutert, hat die Gruppe angesichts der sehr wahrscheinlichen Durchführung dieser Transaktion die KTM Sportcar
GmbH sowie die mit der Transaktion verbundenen Vermögenswerte mit 30. Juni 2025 als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert.
Ähnlich wie bei MV Agusta oben war der vereinbarte Vertragsabschluss von verschiedenen aufschiebenden Bedingungen abhängig, insbe-
sondere von der kartellrechtlichen Genehmigung der Transaktion. Diese wurden schließlich mit 16. Oktober 2025 erfüllt, die vertraglichen
Vereinbarungen wurden am selben Tag abschließend unterzeichnet.
KONZERNANHANG | 2025
A-20
Die Kontrolle über die KTM Sportcar GmbH sowie der vertragsgegenständlichen Vermögenswerte ging mit Abschluss der Vereinbarung am
16. Oktober 202
5 auf die Käufer über. Aus Vereinfachungsgründen erfolgte die Entkonsolidierung zum 1. Oktober 2025, da zwischen
dem 1.
Oktober 2025 u
nd dem 16. Oktober 2025 keine Transaktionen stattfanden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz
- und
Ertragslage der K
TM Sportcar GmbH oder genannte Vermögenswerte hatten und diese vereinfachte Vorgehensweise ausgeschlossen hätt
en.
Aufgrund der Be
wertungsvorschriften des IFRS 5 wurde im Geschäftsjahr 2025 bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung ein Wertberichti-
gungsaufwand von langfristigen Vermögenswerten in Höhe von TEUR 616 erfasst.
Das Ergebnis der Entkonsolidierung stellt sich wie folgt dar:
TEUR Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Vermögenswerte 10.827 Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Schulden 1.794 Abgegangenes Nettovermögen 9.033 Kaufpreisforderung 7.600 Erhaltene Gegenleistung 7.600 Abgegangenes Nettovermögen -9.033Erhaltene Gegenleistung 7.600 Ergebnis aus der Entkonsolidierung (Verlust) -1.433Erhaltene Gegenleistung 0 Abgehende, als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Zahlungsmittel und -äquivalente -591Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln und -äquivalenten aus der Veräußerung -591
Den Erwerbern wurde ein kurzfristiges Zahlungsziel eingeräumt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 wurde diese Kaufpreisforderung
bereits zahlungswirksam beglichen.
Darüber hinaus sieht die Transaktion die sukzessive Veräußerung von KTM XBOW-Fertigerzeugnissen zu Buchwerten an den Erwerber vor.
Aufgrund dessen wird das zugehörige Vorratsvermögen zum Bilanzstichtag weiterhin als „zur Veräußerung gehalten“ bilanziell separiert aus-
gewiesen (TEUR 5.781). Zwischen Zeitpunkt der Entkonsolidierung und Bilanzstichtag gingen der Gruppe aus diesem Titel bereits Zahlungs-
mittel aus zu Buchwerten veräußerten KTM XBOW-Fertigerzeugnissen von TEUR 2.822 zu.
KTM Technologies GmbH
Im Zuge der konzernalen Restrukturierungsmaßnahmen wurde das bisherige 100%-ige Tochterunternehmen KTM Technologies GmbH (in-
zwischen NXT Technologies GmbH) an die Pierer Konzerngesellschaft mbH, einem bis zum Eigentümerwechsel der Bajaj Auto International
Holdings AG nahestehenden Unternehmen, veräußert. Der zugehörige Kaufvertrag wurde am 24. Juli 2025 unterzeichnet und vollzogen, der
Kaufpreis der Anteile wurde mit einem Euro festgelegt.
Die Kontrolle über die vormals KTM Technologies GmbH ging mit Abschluss der Vereinbarung am 24. Juli 2025 auf den Erwerber über. Aus
Vereinfachungsgründen erfolgte die Entkonsolidierung zum 31. Juli 2025, da im Zwischenzeitraum keine Transaktionen stattfanden, die einen
wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der vormals KTM Technologies GmbH hatten und diese vereinfachte Vor-
gehensweise ausgeschlossen hätten.
KONZERNANHANG | 2025
A-21
Das Ergebnis der Entkonsolidierung stellt sich wie folgt dar:
TEUR Langfristige Vermögenswerte 286 Kurzfristige Vermögenswerte 864 Langfristige Verbindlichkeiten 167 Kurzfristige Verbindlichkeiten 778 Abgegangenes Nettovermögen 205 Zahlungsmittel 0 Erhaltene Gegenleistung 0 Abgegangenes Nettovermögen -205Erhaltene Gegenleistung 0 Ergebnis aus der Entkonsolidierung (Verlust) -205Erhaltene Gegenleistung 0 Abgegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -115Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln und -äquivalenten aus der Veräußerung -115
PIERER Innovation GmbH und DealerCenter Digital GmbH
Das bisherige vollkonsolidierte 100%-ige Tochterunternehmen PIERER Innovation GmbH (nun NIMBLE Innovation GmbH) sowie das zugehö-
rige 74,46%-ige Tochterunternehmen DealerCenter Digital GmbH wurden an die PIERER Digital Holding GmbH, einem bis zum Eigentümer-
wechsel der Bajaj Auto International Holdings AG nahestehenden Unternehmen, veräußert. Der zugehörige Kaufvertrag wurde am 8. Septem-
ber 2025 unterzeichnet und vollzogen, der Kaufpreis der Anteile wurde mit einem Euro festgelegt.
Darüber hinaus wurde vertraglich als Bestandteil des Kaufpreises vereinbart, dass vor Durchführung des Vertrags IP-Rechte von der PIERER
Innovation GmbH im Umfang von TEUR 1.000 von der Gruppe erworben werden. Aus Sicht der Bajaj Mobility-Gruppe stellt dies zum Zeit-
punkt der Entkonsolidierung einen zahlungswirksamen Eigenkapital-Zuschuss dar.
Die Kontrolle über die PIERER Innovation GmbH und ihr Tochterunternehmen ging mit Abschluss der Vereinbarung am 8. September 2025
auf den Erwerber über. Aus Vereinfachungsgründen erfolgte die Entkonsolidierung zum 1. September 2025, da im Zwischenzeitraum keine
Transaktionen stattfanden, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der PIERER Innovation GmbH und
ihres Tochterunternehmens hatten und diese vereinfachte Vorgehensweise ausgeschlossen hätten.
KONZERNANHANG | 2025
A-22
Das Ergebnis der Entkonsolidierung stellt sich wie folgt dar:
TEUR Langfristige Vermögenswerte 988 Kurzfristige Vermögenswerte 278 Langfristige Verbindlichkeiten 204 Kurzfristige Verbindlichkeiten 3.034 Abgegangenes Nettovermögen -1.972Zahlungsmittel 0 Zu leistender Zuschuss -1.000Erhaltene Gegenleistung -1.000Abgegangenes Nettovermögen 1.972Nicht beherrschende Anteile -285Erhaltene Gegenleistung -1.000Ergebnis aus der Entkonsolidierung (Gewinn) 687 Erhaltene Gegenleistung -1.000Abgegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -405Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln und -äquivalenten aus der Veräußerung -1.405
FELT
Im Zuge der geordneten Geschäftsaufgabe im Fahrradbereich hat die Bajaj Mobility-Gruppe gegen Ende des Geschäftsjahres 2025 eine um-
fassende Vereinbarung zur Änderung von Beteiligungsverhältnissen an den FELT-Gesellschaften der PIERER New Mobility-Gruppe, konkret
der FELT Bicycles GmbH, der FELT Bicycles North America Inc. sowie der FELT Bicycles Espana S.L.U, getroffen.
Die über das 70%-ige Tochterunternehmen FELT Bicycles GmbH gehaltenen Anteile an der FELT Bicycles North America Inc. sowie an der
FELT Bicycles Espana S.L.U. wurden mit Vertrag vom 26. November 2025 an die bisherigen Minderheiteneigentümer zu einem Kaufpreis von
vier Euro veräußert. Die FELT Bicycles GmbH hielt bis zu diesem Zeitpunkt jeweils 100% der Anteile an der FELT Bicycles North America Inc.
sowie an der FELT Bicycles Espana S.L.U. Zugleich erwarb die PIERER New Mobility GmbH die ausstehenden Minderheitenanteile an der
FELT Bicycles GmbH zu einem Kaufpreis von zwei Euro. Die Minderheiteneigentümer waren bis zum Zeitpunkt der Transaktion in geschäfts-
führenden Positionen des FELT-Teilkonzerns beschäftigt.
Ferner wurde das im Geschäftsjahr 2024 aufgrund der Wertminderungsvorschriften von IAS 36 vollständig wertberichtigte Markenrecht
„FELT“ durch die FELT Bicycles Espana S.L.U. zu einem Betrag von TEUR 3.248 von der FELT Bicycles GmbH erworben, wovon TEUR 750
unmittelbar zahlungswirksam beglichen wurden. Darüber hinaus wurde eine Vereinbarung zum Verzicht auf gegenseitige Forderungen und
Verbindlichkeiten unterzeichnet, wobei TEUR 2.094 der ausstehenden Forderungen der Bajaj Mobility-Gruppe gegenüber der FELT Bicycles
North America Inc. von dieser vertragsgemäß noch beglichen werden.
Die zugehörigen Verträge wurden zwischen dem 15. und dem 18. Dezember 2025 abschließend unterzeichnet und durchgeführt, womit
auch die Kontrolle über die Gesellschaften an die Erwerber überging. Da bereits Ende November 2025 eine zugehörige Absichtserklärung
unterfertigt und im Zeitraum zwischen dem 1. und 15. Dezember keine Transaktionen stattfanden, die einen wesentlichen Einfluss auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FELT-Gesellschaften hatten und dieser vereinfachten Vorgehensweise entgegengestanden hätten,
wurde die Entkonsolidierung vereinfachend mit dem 1. Dezember 2025 vorgenommen.
KONZERNANHANG | 2025
A-23
Das Ergebnis der Entkonsolidierung stellt sich wie folgt dar:
TEUR Langfristige Vermögenswerte 449 Kurzfristige Vermögenswerte 8.277 Langfristige Verbindlichkeiten 178 Kurzfristige Verbindlichkeiten 9.661 Abgegangenes Nettovermögen -1.113Zahlungsmittel 750Kaufpreisforderung 4.592 Verzicht auf Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den abgehenden Gesellschaften -7.667Erhaltene Gegenleistung -2.325Abgegangenes Nettovermögen 1.113Nicht beherrschende Anteile -205Erhaltene Gegenleistung -2.325Ergebnis aus der Entkonsolidierung (Verlust) -1.416Erhaltene Gegenleistung 750Abgegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -2.281Netto-Abfluss von Zahlungsmitteln und -äquivalenten aus der Veräußerung -1.531
Sonstige
Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Rückzug aus dem Fahrradgeschäft stehend wurden die Tochterunternehmen PIERER New Mobility UK
Ltd., Northamptonshire, Großbritannien, und PIERER New Mobility Asia Ltd., Taichung City, Taiwan, im Geschäftsjahr 2025 liquidiert. Die
Liquidation der PIERER New Mobility UK Ltd. wurde mit 29. Juli 2025 rechtskräftig, ihre Entkonsolidierung wurde per 31. Juli 2025 durchge-
führt. Hinsichtlich der PIERER New Mobility Asia Ltd. wurde die Liquidation mit 29. September 2025 wirksam, ihre Entkonsolidierung per 30.
September 2025 vorgenommen. Da es sich bei beiden um ehemalige Vertriebsgesellschaften handelte, verfügten sie weder über eine wesent-
liche Ausstattung mit Eigenkapital noch mit Vermögenswerten oder Schulden. In Summe entstand der Gruppe hieraus ein Ergebnis aus der
Entkonsolidierung in Höhe von TEUR -43.
Um die Abwicklung des Fahrrad-Segments effektiv gestalten zu können, hat PIERER New Mobility Bulgaria OOD, Plovdiv, Bulgarien, im Juni
2025 den ausstehenden Minderheitenanteil in Höhe von 50,0% an der bereits vollkonsolidierten PIERER MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv,
Bulgarien, vom Minderheiteneigner MAXCOM erworben. Der Erwerb erfolgte aus strategischen Gründen, da aufgrund der bestehenden opera-
tiven Zusammenhänge mit der PIERER New Mobility Bulgaria OOD eine Verschmelzung oder Liquidation von hoher regulatorischer Komplexi-
tät geprägt worden wäre, die den Rückzug aus dem Fahrrad-Segment zeitlich zusätzlich verzögert hätte. Der Kaufpreis belief sich auf
TEUR 8.000, welcher nicht in Zahlungsmitteln, sondern überlassenen Fahrrädern als Sachgegenstände beglichen wurde. Dieser erfolgsneut-
ral zu behandelnde, sukzessive Erwerb weiterer Gesellschaftsanteile minderte das Eigenkapital bzw. die nicht beherrschenden Anteile am
Eigenkapital der Bajaj Mobility Gruppe um TEUR 8.000, da die vorhandene Put-Option auf nicht beherrschende Anteile angesichts der zu-
grundeliegenden Vereinbarungen bereits mit Veräußerung der Sachanlagen (siehe Punkt 32 „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermö-
genswerte und Veräußerungsgruppen“) gegenstandslos wurde.
KONZERNANHANG | 2025
A-24
Änderungen at-Equity einbezogener Gesellschaften
Am 3. Januar 2025 wurde der bereits im Geschäftsjahr 2024 als „zur Veräußerung gehalten“ klassifizierte 49,0%-ige Anteil an der MR IMMO-
REAL GmbH (vormals: PIERER IMMOREAL GmbH) an die Pierer Konzerngesellschaft mbH veräußert. Bei beiden Unternehmen handelte es
sich bis zum Eigentümerwechsel der Bajaj Auto International Holdings AG um nahestehende Unternehmen. Die Bajaj Mobility-Gruppe reali-
sierte hieraus einen Ertrag von TEUR 175, da der Verkaufspreis mit dem ursprünglichen Kaufpreis fixiert wurde und die Gruppe die Anteile in
2024 nach Maßgabe der Equity-Methode bewertete. Zugleich wurden die ebenfalls als „zur Veräußerung gehalten“ klassifizierten Finanzfor-
derungen im Umfang von TEUR 24.689 veräußert.
Zum 31. Dezember 2025 hat die Bajaj Mobility-Gruppe ihren 20%-igen Anteil an der KISKA GmbH als „zur Veräußerung gehalten“ klassifi-
ziert und bewertet. Hieraus entstand der Gruppe ein Wertminderungsaufwand von TEUR 2.
KONZERNANHANG | 2025
A - 25
III. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
In der Bajaj Mobility AG erfolgt die Steuerung der Geschäftstätigkeit auf Basis der beiden Unternehmensbereiche „Motorrad“ und „Fahrrad“.
Die einzelnen Unternehmensbereiche werden separat geführt und an die Bajaj Mobility AG gemäß den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften
berichtet. Der für den Segmentbericht relevante Hauptentscheidungsträger ist der Gesamtvorstand der Bajaj Mobility AG. Die Segmentbe-
richterstattung erfolgt gemäß den internen Berichten mit den Segmenten Motorrad, Fahrrad sowie Sonstige.
Wie bereits im Geschäftsbericht des Vorjahres erläutert, entschied der Vorstand der Bajaj Mobility AG Ende 2024, die Geschäftstätigkeiten im
Bereich „Fahrrad“ einzustellen. Der zugehörige Aufsichtsratsbeschluss wurde im Geschäftsjahr 2025 gefasst. Um diese strategische Zielset-
zung zu verfolgen, wurden im Geschäftsjahr 2025 wesentliche operative Aktivitäten im Fahrradbereich reduziert und eingestellt. Die Einstel-
lung sämtlicher operativer Aktivitäten in diesem Bereich ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 indes noch nicht vollständig abgeschlos-
sen, die Gruppe wird zumindest im ersten Quartal 2026 umsatzgenerierende Restaktivitäten aus den Abverkäufen von Beständen erzielen.
Darüber hinaus wird die Gruppe ihren gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen in den kommenden zwei Jahren entsprechend nachkom-
men. Vor diesem Hintergrund ist die Darstellung als aufgegebener Geschäftsbereich gemäß IFRS 5 nicht einschlägig, weshalb nachfolgend
die Segmentberichterstattung analog zum Vorjahr vorgenommen wird.
MOTORRAD
Das Segment „Motorrad“ umfasst die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von Motorrädern unter den Marken „KTM“, „Husqvarna Mo-
torcycles“ und „GASGAS“ sowie Komponenten der Marke „WP“. Das Segment Motorrad wird von der KTM AG und ihren Tochterunterneh-
men gebildet und umfasst zum 31. Dezember 2025 54 in den Konzernabschluss einbezogene Tochtergesellschaften in Österreich, den USA,
Japan, China, Südafrika, Mexiko, Indien, Australien und Neuseeland sowie in verschiedenen anderen Ländern in Europa und Asien. Darüber
werden auch Beteiligungen an Assemblierungsgesellschaften auf den Philippinen und in China gehalten.
FAHRRAD
Die PIERER New Mobility GmbH samt Tochtergesellschaften bildet mit den Marken „Husqvarna E-Bicycles“, „GASGAS Bicycles“ und „FELT
Bicycles“ das Segment „Fahrrad“ der Bajaj Mobility-Gruppe. Derzeit wird eine vollständige Einstellung sämtlicher Geschäftsaktivitäten in die-
sem Geschäftsbereich von der Gruppe forciert, wie obenstehend eingehend erläutert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 umfasst das
Segment 8 vollkonsolidierte Gesellschaften.
SONSTIGE
Im Bereich „Sonstige“ werden die Bajaj Mobility AG selbst, die Avocodo GmbH, die PIERER E-Commerce GmbH, die PIERER E-Commerce
North America Inc. sowie die Platin 1483 GmbH zusammenfassend dargestellt.
Keines der Segmente weist eine Abhängigkeit von externen Kunden im Sinne des IFRS 8.34 auf. Lieferungen und Leistungen zwischen den
Segmenten erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Die Segmentsteuerungsgröße EBIT beschreibt das betriebliche Ergebnis der Periode vor
Finanzergebnis und Ertragsteuern. Die Investitionen betreffen Anlagenzugänge aus dem Sachanlagevermögen und den immateriellen Vermö-
gensgegenständen (ohne Leasingzugänge gemäß IFRS 16). Das nach der Equity-Methode bilanzierte Ergebnis ist gemäß der Gliederung der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im EBIT enthalten. Das Working Capital Employed entspricht der Summe aus Vorräten und Forderun-
gen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag. Die Nettoverschuldung ent-
spricht der Summe der kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten) abzüglich der Zahlungsmittel
zum Stichtag; sie wurde in hohem Maße von den im Geschäftsjahr 2025 erzielten Sanierungsgewinnen beeinflusst, wie unter Punkt 2 „Infor-
mationen im Zusammenhang mit den im Jahr 2025 abgeschlossenen Sanierungsverfahren von wesentlichen Tochterunternehmen“ erläutert.
KONZERNANHANG | 2025
A - 26
Die Segmentinformationen für das Geschäftsjahr 2025 und 2024 teilen sich auf die beschriebenen Segmente wie folgt auf:
2025 Motorrad Fahrrad Sonstige Konsoli-Gesamt dierung TEUR Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 44 27 0 -710 Umsatzerlöse extern 939.346 68.289 1.755 0 1.009.389 Segmentumsatzerlöse 939.390 68.316 1.755 -711.009.389 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse -927.855-63.004-9171 -990.879erbrachten Leistungen Vertriebs- und Rennsportaufwendungen -186.958-15.328-2.5030 -204.789Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen -79.936-1.0211.986 0 -78.972Verwaltungsaufwendungen -153.405-2.967845.266 -874.596-185.702Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge 10.406 -3001.348 -7.4084.046 Aufwendungen aus Wertminderungen nach IAS 36 -7290 -6520 -1.381Aufwendungen aus Wertminderungen nach IFRS 5 -1.6810 -20 -1.683Sanierungsgewinn 1.192.120 0 7.511 -6.4971.193.134 Ergebnis aus At-Equity-Beteiligungen 5.105 0 -4360 4.670 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit 796.457 -14.305854.182 -888.501747.833 Ergebnis vor Steuern -133.909-337-2.288799.356 662.822 1)Investitionen 80.440 304 119 -3.10877.756 Abschreibungen -133.909-337-2.2880 -136.534davon Wertminderungen nach IAS 36 -7290 -6520 -1.381davon Wertminderungen nach IFRS 5 -1.6810 -20 -1.683Bilanzsumme 1.556.799 28.326 2.568.163 -2.567.2151.586.073 Eigenkapital 692.043 -329.7052.108.827 -2.085.927385.237 Working Capital Employed 341.490 -1.171-7.90710.235 342.647 Nettoverschuldung 435.036 333.930 375.617 -346.175798.409
KONZERNANHANG | 2025
A - 27
2024 Motorrad Fahrrad Sonstige Kon- Gesamt solidierung TEUR Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 39.875 394 62.497 -102.766 0 Umsatzerlöse extern 1.763.841 111.093 4.087 0 1.879.021 Segmentumsatzerlöse 1.803.716 111.487 66.584 -102.766 1.879.021 Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse -1.638.085 -329.566 -686 38.357 -1.929.980 erbrachten Leistungen Vertriebs- und Rennsportaufwendungen -272.713 -34.223 -7.654 15.222 -299.368 Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen -74.798 -2.879 -13.234 10.474 -80.437 Verwaltungsaufwendungen -178.980 -9.474 -47.181 38.505 -197.130 Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge -42.494 -249 -518 3.931 -39.330 Aufwendungen aus Wertminderungen nach IAS 36 -334.684 -25.976 0 0 -360.660 Aufwendungen aus Wertminderungen nach IFRS 5 -147.311 0 0 0 -147.311 Ergebnis aus At-Equity-Beteiligungen -1.772 -217 -7.033 0 -9.022 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -887.121 -291.096 -9.721 3.721 -1.184.217 Ergebnis vor Steuern -666.561 -34.722 -1.629.175 1.053.859 -1.276.598 1)Investitionen 231.237 1.295 261 0 232.793 Abschreibungen -666.562 -34.723 -4.168 2.019 -703.434 davon Wertminderungen nach IAS 36 -334.684 -25.976 0 0 -360.660 davon Wertminderungen nach IFRS 5 -147.311 0 0 0 -147.311 Bilanzsumme 2.323.364 194.529 -705.279 583.220 2.395.834 Eigenkapital -138.492 -306.691 -909.721 1.161.155 -193.749 Working Capital Employed 443.763 88.873 6.110 -13.329 525.417 Nettoverschuldung 1.607.117 376.945 -336.955 -4.392 1.642.715 1) Exklusive IFRS 16 (Leasing); die Leasingzugänge betrugen in 2025 TEUR 4.568 (Vorjahr: TEUR 39.252)
INFORMATIONEN ÜBER GEOGRAFISCHE GEBIETE
Das langfristige Vermögen (ohne Steueransprüche und Finanzinstrumente), gegliedert nach geografischen Gebieten, stellt sich wie folgt dar:
Langfristige Vermögenswerte TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Österreich 655.011 761.066 Europa (ohne Österreich) 16.570 3.479 Nordamerika inkl. Mexiko 75.642 92.273 Sonstige Gebiete 2.902 3.318 Summe 750.124 860.136
Die Gliederung der Umsatzerlöse nach geografischen Gebieten kann Punkt 9 „Umsatzerlöse“ entnommen werden.
KONZERNANHANG | 2025
A - 28
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND
VERLUSTRECHNUNG
Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.
9. UMSATZERLÖSE
Umsatzerlöse werden grundsätzlich nach dem Gefahrenübergang gemäß Geschäftsbedingungen (Incoterms) bzw. nach dem Zeitpunkt der
Erbringung der Leistung abzüglich Skonti, Kundenboni und Rabatte erfasst.
Die Aufteilung der Außenumsätze nach geografischen Bereichen erfolgt nach dem Sitz der Kunden. Die Umsatzerlöse nach geografischen
Regionen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2025 2024 Österreich 55.329 81.139 Europa (ohne Österreich) 414.988 941.341 Nordamerika inkl. Mexiko 337.066 545.448 Sonstige Gebiete 202.007 311.093 1.009.389 1.879.021
Variable Gegenleistungen wie Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti werden als Erlösminderungen der Umsatzerlöse ausgewiesen. Die
Verpflichtungen für variable Gegenleistungen werden als vertragliche Verpflichtungen im Sinne des IFRS 15 ausgewiesen. Die vertraglichen
Verpflichtungen für variable Gegenleistungen betreffend Preisnachlässe, Umsatzboni und Skonti zum 31.12.2025 betragen TEUR 28.186
(Vorjahr: TEUR 46.744).
Da Garantieleistungen nicht separat verkauft werden, stellen diese lediglich eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils
vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Da diese Garantieleistungen weder zeitlich noch inhaltlich über die gesetzlichen bzw. branchentypi-
schen Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehen, handelt es sich hier um eine sogenannte assurance-type Gewährleistung, welche keine
separate Leistungsverpflichtung darstellt. Dementsprechend werden die Garantieleistungen weiterhin in Übereinstimmung mit IAS 37 erfasst.
KONZERNANHANG | 2025
A - 29
10. HERSTELLUNGSKOSTEN DER ZUR ERZIELUNG DER UMSATZERLÖSE ERBRACHTEN LEISTUNGEN
Die Herstellungskosten des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2025 2024 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 710.945 1.487.058 Personalaufwand 90.778 134.256 Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 12.249 49.716 Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten 83.425 81.666 Sonstige betriebliche Aufwendungen und Erträge 93.482 177.284 990.879 1.929.980
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträgen des Geschäftsjahres 2025 finden sich TEUR 3.006 aufgrund der Einstellung von
Entwicklungsprojekten im Zuge strategischer Neuausrichtungen (Vorjahr: TEUR 101.853).
In den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind Erträge aus realisierten Währungsumrechnungsdif-
ferenzen in Höhe von TEUR 6.254 (Vorjahr: Aufwendungen von TEUR 950) enthalten.
11. VERTRIEBS- UND RENNSPORTAUFWENDUNGEN
Die Vertriebs- und Rennsportaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2025 2024 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 28.086 44.098 Personalaufwand 97.614 119.506 Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 12.674 12.977 Sonstige betriebliche Aufwendungen 104.770 175.468 Sponsorgelder und sonstige betriebliche Erträge -38.356 -52.681 204.789 299.368
12. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2025 2024 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 10.292 10.311 Personalaufwand 49.931 43.915 Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 6.581 8.255 Sonstige betriebliche Aufwendungen 28.050 48.625 Fördergelder und sonstige betriebliche Erträge -15.882 -30.669 78.972 80.437
Die in den Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen dargestellten Aufwandsarten umfassen Forschungs- sowie nicht aktivierungsfähige
Entwicklungskosten. Der Personalaufwand ohne Effekte aus den aktivierten Entwicklungskosten beträgt TEUR 75.623 (Vorjahr:
TEUR 116.134). Insgesamt betrugen die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vor der Aktivierung von Entwicklungskosten
TEUR 140.985 (Vorjahr: TEUR 235.096) und somit 14,0% (Vorjahr: 13,1%) vom Umsatz.
KONZERNANHANG | 2025
A - 30
13. VERWALTUNGSAUFWENDUNGEN
Die Verwaltungsaufwendungen des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2025 2024 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen 1.157 11.146 Personalaufwand 60.076 80.892 Abschreibungen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 23.405 42.308 Sonstige betriebliche Aufwendungen 102.227 69.023 Sonstige betriebliche Erträge -1.164 -6.239 185.701 197.130
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffend die Verwaltungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2025 resultiert insbeson-
dere aus in Anspruch genommenen Beratungsdienstleistungen (TEUR 43.354, Steigerung zum Vorjahr um TEUR 2.819) sowie einmaligen
Aufwendungen aus der Ausbuchung des im Bau befindlichen immateriellen Vermögenswerts zur technischen Neugestaltung der Verwaltung
des Händlernetzwerkes, wie unter Punkt 23 „Immaterielle Vermögenswerte“ erläutert (TEUR 27.166).
KONZERNANHANG | 2025
A - 31
14. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN UND AUFWENDUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT WERTMINDERUNGEN
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2025 2024 Veränderungen im Konsolidierungskreis 3.054 10.369 Übrige sonstige Aufwendungen 35.830 46.664 Sonstige betriebliche Aufwendungen 38.884 57.033 Aufwendungen aus Wertminderungen nach IAS 36 1.381 360.660 Aufwendungen aus Wertminderungen nach IFRS 5 1.683 147.311 Aufwendungen aus Wertminderungen 3.064 507.971 41.948 565.004
Die Aufwendungen aus den Veränderungen im Konsolidierungskreis betreffen in Höhe von TEUR 3.054 Aufwendungen aus vorgenommenen
Entkonsolidierungen. Für zugehörige weitere Erläuterungen sei auf Punkt 8 „Veränderungen im Konsolidierungskreis“ verwiesen.
Die übrigen sonstigen Aufwendungen beinhalten auch im Geschäftsjahr 2025 verschiedene Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem
Sanierungsverfahren entstanden und den anderen Teilbereichen nicht zugeordnet werden konnten. Anders als im Vorjahr handelt es sich
hierbei im Geschäftsjahr 2025 insbesondere und im Wesentlichen erbrachte Schadenersatzleistungen sowie Unternehmens- und andere
Beratungsleistungen als auch die Wertminderung der Kaufpreisforderung aus dem Verkauf der Veräußerungsgruppe „MV Agusta“.
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Wertminderungen enthalten im Geschäftsjahr 2025 Aufwendungen von TEUR 1.683 (Vorjahr:
TEUR 147.311) aus der Klassifizierung von Vermögenswerten als zur Veräußerung gehalten und Veräußerungsgruppen sowie TEUR 1.381
(Vorjahr: TEUR 360.660) aus Wertminderungen nach Maßgabe von IAS 36.
Die Wertminderungen betreffend zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Schulden sowie Veräußerungsgruppen entfallen in Höhe von
TEUR 1.179 auf die Veräußerungsgruppe „MV Agusta“ und damit aufgrund der Bewertung von im Geschäftsjahr 2025 neu angeschafftem
Anlagevermögen gem. IFRS 5 bis zur Entkonsolidierung der Veräußerungsgruppe. TEUR 616 entfallen auf die Klassifizierung als „zur Veräuße-
rung gehalten“ der KTM Sportcar GmbH sowie der Veräußerung zugehöriger Vermögenswerte ebenfalls bis zu ihrer Entkonsolidierung.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden gemietete leerstehende Räumlichkeiten als nicht mehr betriebsnotwendig klassifiziert. Die zugehörigen akti-
vierten Nutzungsrechte wurden vor diesem Hintergrund um TEUR 1.381 wertgemindert. Weitere Informationen hierzu können Punkt 22 „Ein-
schätzungen zur Werthaltigkeit von Vermögenswerten nach IAS 36“ entnommen werden.
15. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
Sonstige betriebliche Erträge werden realisiert, wenn der wirtschaftliche Nutzen aus dem zugrunde liegenden Vertrag wahrscheinlich und eine
verlässliche Bestimmung der Erträge möglich ist.
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns belaufen sich auf insgesamt TEUR 43.037 (Vorjahr: TEUR 17.703). Diese betreffen im Ge-
schäftsjahr 2025 größtenteils erfolgswirksame Entkonsolidierungen, konkret betreffend die Veräußerungsgruppe „MV Agusta“ in Höhe von
TEUR 33.263 sowie die Veräußerung der Anteile an der PIERER Innovation GmbH in Höhe von TEUR 687. Die Aufwendungen aus der Wert-
minderung der Kaufpreisforderung aus dem Verkauf der Veräußerungsgruppe „MV Agusta“ wurde gemäß dem zugrundeliegenden Sachver-
halt sowie des zeitlichen Ablaufs unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Weiterführende Details können Punkt 8 „Verände-
rungen im Konsolidierungskreis“ entnommen werden.
Die verbleibenden sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 9.774 im Geschäftsjahr 2025 begründen sich im Wesentlichen auf bis zu ihrer
Endkonsolidierung inhaltlich nicht vollumfänglich zurechenbaren Erträgen der MV Agusta Motor S.p.A. in Höhe von TEUR 3.100 sowie Erträ-
gen aus dem Abgang von Anlagevermögen von TEUR 3.707.
KONZERNANHANG | 2025
A - 32
16. ERGEBNIS AUS AT-EQUITY BETEILIGUNGEN
Der Gewinn-/Verlustanteil von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, sowie die Eliminierung von Zwi-
schenergebnissen mit diesen Gesellschaften wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als gesonderter Posten im Ergebnis der betrieblichen
Tätigkeit ausgewiesen. Bei sämtlichen assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, handelt es sich um Beteili-
gungen, die als wesentliche Lieferanten oder Kunden in die operative Geschäftstätigkeit der Bajaj Mobility-Gruppe eingebunden sind.
Das Ergebnis von nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2025 2024 KISKA GmbH -399 -7.033 KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. -174 -799 Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd. 5.279 -832 MV Agusta Motor S.p.A. 0 34 LX Media GmbH -36 -392 4.670 -9.022
Das übernommene Ergebnis der Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd. war im Vorjahr deutlich belastet durch Forderungsab-
schreibungen in Höhe von 70% der Gesellschaft auf Forderungen insbesondere gegenüber der im Sanierungsverfahren befindlichen KTM AG
zurückführen. Das At-Equity Ergebnis der KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. beinhaltet Abschreibungen an der Gesellschaft in Höhe
von TEUR 55. Die Anteile an der KISKA GmbH wurden per 31. Dezember 2025 als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert, woraus ein Wert-
minderungsaufwand von TEUR 2 resultierte. Weiterführende Informationen zu diesem Sachverhalt finden sich unter Punkt 32 „Zur Veräuße-
rung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“.
17. FINANZ- UND BETEILIGUNGSERGEBNIS
Das Finanz- und Beteiligungsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2025 2024 Zinserträge 6.505 25.837 Zinsaufwendungen -84.562 -123.641 Sonstiges Finanz- und Beteiligungsergebnis -6.954 5.423 -85.011 -92.381
Das sonstige Finanz- und Beteiligungsergebnis des Konzerns setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR 2025 2024 Fremdwährungsbewertung Bankguthaben -248 630 Fremdwährungsbewertung gegebener Darlehen -6.181 3.216 Bewertung Zinsswap 0 -139 Absicherungskosten 29 1.718 Zinsen auf Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer -554 0 Sonstige 0 -2 -6.954 5.423
KONZERNANHANG | 2025
A - 33
18. ERTRAGSTEUERN
Die Ertragsteueraufwendungen und -erträge des Konzerns teilen sich wie folgt in laufende und latente Steuern auf:
TEUR 2025 2024 Laufende Steuern -3.982 -6.982 davon aus Vorjahren 108 -2.601 Latente Steuern -68.673 203.673 -72.655 196.691
Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten bzw. geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steu-
ern ausgewiesen. Die österreichischen Gesellschaften der Bajaj Mobility-Gruppe unterliegen einem Körperschaftsteuersatz von 23%.
Zum 31.12.2024 waren aktive latente Steuern auf Verlustvorträge der inländischen Gesellschaften in Höhe von TEUR 206.742 angesetzt,
welche im Geschäftsjahr 2025 verbraucht wurden.
Bis zum 31.12.2023 bildete die Bajaj Mobility AG mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, eine Gruppe im Sinn des Körperschaftsteuer-
rechts. Seit dem Geschäftsjahr 2024 ist die Bajaj Mobility AG, Gruppenträger einer Gruppe im Sinn des Körperschaftssteuerrechts. Der steu-
erliche Ertragsausgleich zwischen dem Gruppenträger und dem Gruppenmitglied ist in der Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung gere-
gelt. Wird dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied ein positives Einkommen zugerechnet, so beträgt die positive Steuerumlage 23% des
zugerechneten positiven Einkommens. Im Falle der Zurechnung von Verlusten erhält das Gruppenmitglied keine Steuerumlage. Nicht verre-
chenbare Verluste werden für das Gruppenmitglied zur Verrechnung mit seinen positiven Ergebnissen in der Zukunft evident gehalten.
Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen oder verabschiedeten Gesetzen und Verord-
nungen. Die angewandten Ertragssteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 9% bis 36,0%.
Eine Überleitungsrechnung zwischen dem erwarteten Steuerertrag bzw. Steueraufwand des Geschäftsjahres (Anwendung des Konzernsteuer-
satzes in Höhe von 23% (Vorjahr: 23%) auf das Ergebnis vor Steuern und dem tatsächlich ausgewiesenen Steueraufwand kann wie folgt dar-
gestellt werden:
TEUR 2025 2024 Ergebnis vor Ertragsteuern 662.822 -1.276.598 Erwarteter Steuerertrag bzw. -aufwand -152.449 293.618 Nicht-temporäre Differenzen und sonstige steuerliche Hinzurechnungen 56.019 6.750 Ansatz / Wertberichtigungen / Verbrauch von Verlustvorträgen -4.773 -89.869 Steuern aus Vorperioden -458 -20.838 Effekte ausländischer Steuersätze 1.413 2.498 Effekt des Anteils an nach der Equity Methode bilanzierten Unternehmen 0 -1.986 Investitionsbegünstigungen 3.723 6.924 Sonstige 6.592 -406 Gebuchte Steuer -89.933 196.691 Forderungsverzicht der Finanzverwaltung i.Z.m. Sanierungsverfahren 17.275 0 Ertragsteuern gem. Gewinn- und Verlustrechnung -72.658 196.691
In den nicht-temporären Differenzen und sonstigen steuerlichen Hinzurechnungen ist der DTA-Ansatz und der laufende Effekt der Siebentel der
Bajaj Mobility AG mit 57 Millionen EUR enthalten. Unter den Posten Sonstige sind auch die Effekte aus der Entkonsolidierungen enthalten.
Die Überleitungsposition „Ansatz / Wertberichtigungen / Verbrauch von Verlustvorträgen“ resultiert aus laufenden Verlusten und abzugsfähi-
gen temporären Differenzen von Gesellschaften außerhalb der österreichischen Steuergruppe, auf die mangels Werthaltigkeit keine aktiven
latenten Steuern bilanziert werden.
KONZERNANHANG | 2025
A - 34
Die Steuern aus Vorperioden im laufenden Jahr betreffen im Wesentlichen Effekte in Zusammenhang mit ausländischen Steuern. Im Vorjahr
waren es Effekte aus der Änderung der österreichischen Steuergruppestruktur.
Globale Mindestbesteuerung
Der Konzern ist in verschiedenen Ländern tätig, die Gesetze zur Einführung der globalen Mindeststeuer erlassen haben, insbesondere in Ös-
terreich. Da das Steuergesetz in Österreich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden diese Bestimmung für die Erstellung des
Konzernabschlusses 2025 angewendet. In 2025 wurde kein Steueraufwand in Bezug auf Pillar II gebucht.
Der Konzern wendet die vorübergehende verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der
Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an und erfasst etwaig entstehende Steuern in Zusammenhang mit der globalen Min-
destbesteuerung als tatsächlichen Steueraufwand /-ertrag zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt.
19. ERGEBNIS JE AKTIE UND VORSCHLAG FÜR DIE ERGEBNISVERWENDUNG
Das Ergebnis je Aktie betrug im laufenden Geschäftsjahr 2025 EUR 17,60 (Vorjahr: EUR-29,30) und berechnet sich wie folgt:
TEUR 2025 2024 Ergebnis - Eigentümer des Mutterunternehmens (in TEUR) 594.957 -990.265Gesamtaktienanzahl (Stück) 33.796.535 33.796.535 Auswirkung eigener und neuer Aktien (Stück) 0 0 Gewichteter Durchschnitt der Aktien 33.796.535 33.796.535 Unverwässertes (=verwässertes) Ergebnis je Aktie (in EUR) 17,60 -29,30
Nach den Vorschriften des Aktiengesetzes bildet der nach österreichischen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellte Einzelabschluss der
Bajaj Mobility AG zum 31. Dezember 2025 die Basis für die Dividendenausschüttung.
Für das Geschäftsjahr 2025 wird vorgeschlagen, keine Dividende auszuschütten. Vom Bilanzgewinn 2024 wurde keine Dividende ausge-
schüttet.
20. AUFWENDUNGEN FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER
Die auf die Berichtsperiode entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer MOORE CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-
tungs GmbH (Vorjahr: Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH) setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 2025 2024 Jahresabschlussprüfung aller Einzelgesellschaften sowie Konzernabschlussprüfung 138 744 Sonstige Bestätigungsleistungen 0 0 Sonstige Leistungen 0 0 138 744
KONZERNANHANG | 2025
A - 35
21. MITARBEITER
Der Mitarbeiterstand wird jeweils inklusive Leiharbeiter und externen Dienstnehmern sowie auf Basis der Anzahl an Köpfen dargestellt:
Stand am 1.1.2025 5.310 Veränderungen im Geschäftsjahr -1.528 Stand am 31.12.2025 3.782
Zum 31.Dezember 2025 waren 2.250 Angestellte (Vorjahr: 3.290) und 1.532 Arbeiter (Vorjahr: 2.020) beschäftigt. Zum 31.Dezember 2025
sind 3.080 Mitarbeiter (Vorjahr: 4.099) in Österreich und 702 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.211) im Ausland beschäftigt. Durchschnittlich beschäf-
tigte die Gruppe 4.138 Mitarbeiter (Vorjahr: 5.888), davon 1.651 Angestellte (Vorjahr: 3.482) und 2.487 Arbeiter (Vorjahr: 2.406).
Der gesamte Personalaufwand im Geschäftsjahr 2025, ohne Effekte aus der Aktivierung von Entwicklungskosten, beträgt TEUR 327.021
(Vorjahr: TEUR 450.788).
KONZERNANHANG | 2025
A - 36
V. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ
22. EINSCHÄTZUNGEN ZUR WERTHALTIGKEIT VON VERMÖGENSWERTEN NACH IAS 36
Werthaltigkeit von einzelnen Vermögenswerten
Im Geschäftsjahr 2025 wurden gemietete Räumlichkeiten als nicht mehr betriebsnotwendig klassifiziert. Die zugehörigen Mietverträge wurden
im Geschäftsjahr 2025 gekündigt und die Mietverhältnisse enden bis zum Ende des Geschäftsjahres 2026. Die Gruppe hat die bilanzierten
Nutzungsrechte betreffend Gebäude vor diesem Hintergrund auf ihre Werthaltigkeit hin überprüft. Aufgrund des bereits zum Bilanzstichtag
vorherrschenden bzw. absehbaren Leerstands der Räumlichkeiten und der fehlenden weiteren Nutzung der Vermögenswerte wurden diese
um TEUR 1.381 wertberichtigt. Der Wertminderungsaufwand wurde unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst bzw. als sepa-
rate Zeile in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Werthaltigkeitstest der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Immaterielle Vermögenswerte von unbegrenzter Nutzungsdauer werden gemäß IAS 36 „Wertminderungen“ nicht planmäßig abgeschrieben,
sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen.
Für das Geschäftsjahr 2025 ergab der durchgeführte Werthaltigkeitstest keinen Bedarf für Wertminderungen oder Wertaufholungen bei den
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „KTM“ und „PIERER New Mobility“ (im Vorjahr: festgestellter Wertminderungsbedarf). Im Geschäfts-
jahr lagen keine Indikationen dafür vor, dass in der Vergangenheit erfasste Wertminderungsaufwendungen nicht mehr länger bestehen oder
sich verringert haben.
Da die Vermögenswerte der CGU „PIERER New Mobility“ bereits im Vorjahr vollständig wertgemindert wurden, wurde im Geschäftsjahr 2025
kein weiterer Wertminderungstest durchgeführt. Die CGU „PIERER New Mobility“ verfügt vor diesem Hintergrund über keine (werthaltigen)
Vermögenswerte, die im Zuge des Wertminderungstests im Geschäftsjahr 2025 getestet oder wertgemindert wurden.
Das betriebsnotwendige Vermögen der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird dabei mit ihrem Nutzungswert verglichen und auf den
niedrigeren Nutzungswert abgeschrieben, soweit nicht ein höherer beizulegender Zeitwert abzüglich Verkaufskosten vorliegt. Der Nutzungs-
wert wird unter Anwendung der Discounted-Cashflow-Methode unter Annahme eines Vorsteuer-WACC von 10,1% (2024: 9,5%) für die CGU
„KTM“ ermittelt. Bei sonst gleichbleibenden Bedingungen hätte für die CGU „KTM“ eine Erhöhung des Vorsteuer-WACC auf 11,9% oder die
Verringerung der künftig geplanten EBITs um 17,7% zur Folge, dass der Buchwert der CGU dem erzielbaren Betrag entspricht.
Die Prognose der Zahlungsströme basiert auf den vom Management freigegebenen Finanzbudgets bzw. Vorschaurechnungen unter Berück-
sichtigung der mittelfristigen Strategieziele. Die Mittelfristplanung umfasst einen detaillierteren Planungshorizont von fünf Jahren und basiert
auf internen Annahmen über die zukünftigen Absatz-, Preis- und Kostenentwicklungen, die zukünftige Erschließung neuer Märkte sowie die
Zusammensetzung des Produktmixes und weiterer Faktoren.
Die noch im Vorjahr verwendete Grobplanungsphase wurde im Wertminderungstest des Geschäftsjahres 2025 nicht mehr herangezogen. Das
Management geht aufgrund der im Geschäftsjahr 2025 gewonnenen Erkenntnisse davon aus, dass mit Planjahr 2030 ein eingeschwungener
Zustand erreicht werden wird. Im Anschluss an die Detailplanungsphase von fünf Jahren wurde der Zahlungsstrom des letzten Planjahres
her-angezogen, um die geschätzten Zahlungsströme jenseits dieser Periode durch Extrapolation zu ermitteln, wobei eine konstante Weiterent-
wicklung unter Verwendung einer Wachstumsrate von 1% und der Unternehmensfortführung angenommen wird. Die getroffenen Annahmen
beruhen im Wesentlichen auf Erfahrungswerten der Vergangenheit sowie der Einschätzung des Managements.
KONZERNANHANG | 2025
A - 37
23. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte werden analog dem Sachanlagevermögen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und abzüglich
Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrun-
delegung folgender Nutzungsdauern:
Jahre Nutzungsdauer Software und Lizenzen 3-5Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte 5
Bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten erfolgt eine Aufteilung des Herstellungszeitraumes in eine Forschungs-, Entwicklungs- und
Modellpflegephase. In der Forschungs- und Modellpflegephase angefallene Kosten werden sofort ergebniswirksam erfasst. Ausgaben in der
Entwicklungsphase werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn die Kriterien nach IAS 38.57 erfüllt sind. Die Bewertung der selbst
erstellten immateriellen Vermögenswerte erfolgt zu Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungen. Die
planmäßige Abschreibung erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von im Wesentlichen
fünf Jahren. Die Nutzungsdauer von fünf Jahren, die insbesondere bei den aktivierten Entwicklungskosten herangezogen wird, basiert auf Er-
fahrungswerten im Zusammenhang mit den zugrundeliegenden Produktlebenszyklen. Die planmäßige Abschreibung von aktivierten Entwick-
lungskosten, die eindeutig bestimmten Produkten oder Verfahren zugeordnet werden können, erfolgt mit dem Beginn der Serienproduktion.
Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer, wie die im Rahmen der durch Kaufpreisallokationen angesetzten Mar-
ken „KTM“ in Höhe von TEUR 61.103 (Vorjahr: TEUR 61.103) und „GASGAS“ in Höhe von TEUR 10.355 (Vorjahr: TEUR 13.346), wurden
einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen, wie unter vorhergehenden Punkt 22 „Einschätzungen zur Werthaltigkeit von Vermögens-
werten nach IAS 36“ erläutert. Der Vorstand geht von einer unbestimmten Nutzungsdauer der Marken aus, da die Rechte in den relevanten
Absatzmärkten keinen zeitlichen, rechtlichen oder vertraglichen Einschränkungen unterliegen und aufgrund der nachhaltigen Bekanntheit
der Marken auch keine wirtschaftliche Entwertung vorliegt. Im Geschäftsjahr 2025 wurden oben angeführte Marken im Zuge des Werthaltig-
keitstests nicht wertgemindert.
KONZERNANHANG | 2025
A - 38
Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 sowie im Geschäftsjahr 2024 wird in der
folgenden Tabelle dargestellt:
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus Entwicklungs-abgeleitete Kundenstamm TEUR kosten Lizenzen und Markenwerte Anlagen in Bau Summe Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 1.1.2024 659.635 101.666 108.176 33.613 903.090 Zugänge 135.392 4.965 0 19.970 160.327 Abgänge -105.543-17.460-59.749-600-183.352Konsolidierungskreisänderungen 0 12.789 41.982 612 55.383 Währungsumrechnung 0 41 0 0 41 Umbuchungen 0 9.597 0 -9.771-174Stand am 31.12.2024 689.484 111.598 90.409 43.824 935.317 Stand am 1.1.2025 689.484 111.598 90.409 43.824 935.317 Zugänge 46.131 349 0 1.187 47.667 Konsolidierungskreisänderungen -1.027-1.0580 0 -2.085Umbuchungen 0 7.519 0 -7.5190 Abgänge -159.208-11.7260 -34.845-205.779Währungsumrechnung 0 -1100 0 -110Stand am 31.12.2025 575.380 106.572 90.409 2.646 775.009 Kumulierte Abschreibungen Stand am 1.1.2024 152.969 75.103 6.051 0 234.123 Zugänge 81.819 17.907 6.391 8 106.125 Wertminderungen 101.818 1.830 44.672 9.838 158.158 Abgänge 0 -14.123-38.282-17-52.422Konsolidierungskreisänderungen 0 12.455 120 -812.567 Währungsumrechnung 0 24 -21 23 Umbuchungen 0 34 0 0 34 Stand am 31.12.2024 336.605 93.230 18.950 9.822 458.608 Stand am 1.1.2025 336.605 93.230 18.950 9.822 458.608 Zugänge 65.695 5.336 0 0 71.031 Wertminderungen 0 122 0 16 138 Abgänge -154.143-9.5170 -7.664-171.323Konsolidierungskreisänderungen -796-9570 0 -1.753Währungsumrechnung 0 -560 0 -56Umbuchungen 0 1.631 0 -1.6310 Stand am 31.12.2025 247.360 89.789 18.950 544 356.645 Buchwerte 31.12.2024 352.879 18.368 71.459 34.002 476.709 Buchwerte 31.12.2025 328.020 16.782 71.459 2.102 418.363
KONZERNANHANG | 2025
A - 39
Die KTM AG hat mit Übertragungsvereinbarung vom 17.09.2013 das Lizenzrecht für die Nutzung der Marke „Husqvarna“ von der PIERER
Industrie AG, einem seinerzeit nahestehenden Unternehmen, um TEUR 10.000 erworben. Das Lizenzrecht wird planmäßig über die Restnut-
zungsdauer von 2 Jahren abgeschrieben.
Die Zugänge bei den immateriellen Vermögenswerten wurden in der Konzern-Kapitalflussrechnung um TEUR -1.881 (Vorjahr: TEUR 38.483)
hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert.
Im Geschäftsjahr 2025 wurden Entwicklungskosten nicht nutzungsbereiter Vermögenswerte im Volumen von TEUR 3.006 ausgebucht. Ur-
sächlich für die Einstellung der zugrundeliegenden Entwicklungsprojekte zeichnete sich die weitere Schärfung der strategischen Ausrichtung
der Entwicklungstätigkeit der Gruppe. Im Geschäftsjahr erfolgte keine Wertminderung nicht nutzungsbereiter Vermögenswerte gem. IAS 36
(Vorjahr: TEUR 101.835).
Die Wertminderungen immaterieller Vermögenswerte des Geschäftsjahres 2025 betreffen Wertminderungen aufgrund der Klassifizierung als
„zur Veräußerung gehalten“ gem. IFRS 5 in Höhe von TEUR 138 (Vorjahr: Wertminderungen nach IFRS 5 und IAS 36 in Höhe von
TEUR 158.158).
Im Geschäftsjahr 2025 traf der Vorstand der Gruppe den strategischen Beschluss, das unter den immateriellen Vermögenswerten im Bau
befindliche Projekt zur technischen Neugestaltung der Verwaltung des Händlernetzwerkes aufgrund erwarteter weiterer Kosten einzustellen.
Der Gruppe erging aus der Ausbuchung dieses Projekts ein Aufwand in Höhe von TEUR 27.166, der in den sonstigen betrieblichen Aufwen-
dungen im Bereich der Verwaltungsaufwendungen erfasst wurde.
Es wurden keine Finanzierungskosten nach Maßgabe von IAS 23 bei immateriellen Vermögenswerten, insbesondere den Entwicklungskosten,
aktiviert.
KONZERNANHANG | 2025
A - 40
24. SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Ermittlung der planmä-
ßigen Abschreibungen erfolgt nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:
Jahre Nutzungsdauer Gebäude 10-50 Maschinen/Werkzeuge 2-10 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10
Die Ermittlung der oben angegebenen wirtschaftlichen Nutzungsdauern basiert im Wesentlichen auf den Erfahrungswerten zur Abnutzung
der zugrundeliegenden Vermögenswerte im Rahmen ihres betrieblichen Gebrauchs.
In den Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen werden die Einzelkosten einschließlich zurechenbarer Material- und Fertigungsgemeinkosten
erfasst. Finanzierungskosten, die sich bei direkter Zurechnung von Fremdkapital bzw. die sich bei Anwendung eines durchschnittlichen Kapitali-
sierungszinssatzes auf die angefallenen Aufwendungen ergeben, werden mangels qualifizierten Vermögenswerten gemäß IAS 23 nicht aktiviert.
Investitionszuwendungen der öffentlichen Hand sind gemäß IAS 20 als Kompensation der zugehörigen Abschreibungen zu behandeln. Dabei
wird die Nettomethode nach IAS 20.24 (Kürzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten mit der Folge niedrigerer Abschreibungsverrech-
nung) angewendet. Im Geschäftsjahr 2025 wurden Zugänge in Summe um TEUR 5.033 (Vorjahr: TEUR 12.594) reduziert, die in voller Höhe
aktivierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrafen (im Vorjahr betreffend TEUR 12.570).
KONZERNANHANG | 2025
A - 41
Die Aufgliederung der Sachanlagen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2025 sowie im Geschäftsjahr 2024 werden in der folgenden Ta-
belle dargestellt:
TEUR Grundstücke Gebäude Technische Betriebs- und Anlagen in Summe Anlagen und Geschäftsaus-Bau Maschinen stattung Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand am 1.1.2024 52.731 351.511 336.627 191.724 18.629 951.222 Zugänge 1.887 21.128 24.094 17.888 49.167 114.164 Abgänge -39-38.418-111.753-22.965-6.142-179.317Konsolidierungskreisänderungen 39 33.580 96.838 8.595 10.527 149.579 Währungsumrechnung 847 2.824 11 1.838 277 5.797 Umbuchungen 0 3.745 38.221 5.003 -47.202-233Umgliederung zur Veräußerung gehalten -3.735-27.027-466-7960 -32.024Stand am 31.12.2024 51.730 347.343 383.572 201.287 25.256 1.009.188 Stand am 1.1.2025 51.730 347.343 383.572 201.287 25.256 1.009.188 Zugänge 582 426 4.491 3.852 20.739 30.090 Konsolidierungskreisänderungen 0 -97-1.157-1.577-1-2.833Umbuchungen 0 172 26.624 10.267 -37.0620 Abgänge 877 -16.029-19.291-28.008-987-63.438Währungsumrechnung -1.623-7.194-31-4.392-103-13.342Stand am 31.12.2025 51.566 324.621 394.207 181.429 7.841 959.665 Kumulierte Abschreibungen Stand am 1.1.2024 1.032 109.580 234.389 122.335 0 467.336 Zugänge 270 21.795 42.853 26.996 1 91.915 Wertminderungen 11.541 63.022 41.516 15.229 9.342 140.650 Abgänge -39-36.687-107.736-21.086-3.890-169.438Konsolidierungskreisänderungen 0 18.115 83.426 7.726 208 109.475 Währungsumrechnung 0 572 -61.111 -21.675 Umbuchungen 0 -210 -1460 -167Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 -1.108-108-3410 -1.557Stand am 31.12.2024 12.804 175.268 294.334 151.824 5.659 639.889 Stand am 1.1.2025 12.804 175.268 294.334 151.824 5.659 639.889 Zugänge 226 15.133 28.435 18.593 0 62.386 Wertminderungen 0 1.576 406 583 358 2.924 Abgänge 0 -11.818-16.263-26.144-492-54.717Konsolidierungskreisänderungen 0 -2-931-1.017-1-1.952Währungsumrechnung -2-1.770-10-2.8062 -4.585Umbuchungen 0 0 4.591 0 -4.5910 Stand am 31.12.2025 13.028 178.387 310.561 141.033 935 643.944 Buchwerte 31.12.2024 38.926 172.075 89.238 49.463 19.597 369.299 Buchwerte 31.12.2025 38.537 146.234 83.646 40.397 6.906 315.721
In den Zugängen waren im Geschäftsjahr 2025 Investitionen in Höhe von TEUR 4.568 (Vorjahr: TEUR 39.252) als Zugänge aus Leasingver-
hältnissen enthalten, die zum Bilanzstichtag nicht zahlungswirksam waren. Für weitere Details sei auf Punkt 46 „Leasingverhältnisse als Lea-
singnehmer“ verwiesen. Die Zugänge bei den sonstigen Sachanlagen wurden in der Konzern-Kapitalflussrechnung um TEUR -15.316 (Vor-
jahr: TEUR -5.646 hinsichtlich ihrer Zahlungsunwirksamkeit korrigiert.
KONZERNANHANG | 2025
A - 42
Zum Bilanzstichtag sind Sachanlagen in Höhe von TEUR 57.289 (Vorjahr: TEUR 103.500) durch grundbücherlich eingetragene sowie hinter-
legte Pfandbestellungsurkunden vor allem für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten besichert.
Aus der Anwendung von IFRS 5 sowie IAS 36 ergaben sich im Geschäftsjahr 2025 Wertminderungsaufwendungen in Höhe von in Summe
TEUR 2.924 auf Sachanlagen. Diese entfallen zum einen auf die laufende Bewertung von Sachanlagen gem. IFRS 5 auf die Veräußerungs-
gruppe „MV Agusta“ sowie die Neueinstufung der KTM Sportcar GmbH sowie zugehöriger Vermögenswerte als „zur Veräußerung gehalten“
bis zu ihrer jeweiligen Entkonsolidierung bzw. Veräußerung. Der Wertminderungsaufwand gem. IAS 36 betrifft aktivierte Nutzungsrechte auf
Gebäude, wie unter Punkt 22 „Einschätzungen zur Werthaltigkeit von Vermögenswerten nach IAS 36“ erläutert.
25. NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN
Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen handelt es sich um assoziierte Unternehmen und keine Gemeinschaftsunterneh-
men. Die Anteile an assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode einbezogen werden, werden einzeln als unwesentlich betrach-
tet. Die nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen sind per 31. Dezember 2025 die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., die
CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd., sowie die LX Media GmbH. Die Veränderungen von nach der Equity-Methode bilanzierten Unter-
nehmen können dem Punkt 8 „Veränderungen im Konsolidierungskreis“ entnommen werden.
Die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., Philippinen, wurde im Juni 2016 gemeinsam mit dem Partner Ayala Corp. gegründet und hat
Mitte 2017 die CKD (Completely-Knocked-Down) Assemblierung für KTM-Motorräder auf den Philippinen begonnen. Im Geschäftsjahr 2025
wurde diese Beteiligung aufgrund unsicherer Fortbestehensprognosen vollständig abgewertet.
Das KTM-Joint Venture in China mit dem Partner CFMOTO wurde im Geschäftsjahr 2018 unter dem Namen „Zhejiang CFMOTO-KTMR2R
Motorcycles Co., Ltd.“ gegründet. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 ihre operative Tätigkeit aufgenommen. Im chinesischen Hangz-
hou werden Motorräder der Mittelklasse produziert. Die Bajaj Mobility-Gruppe hat im Geschäftsjahr 2023 die Zusammenarbeit mit CFMOTO
intensiviert und die Produktion im gemeinsamen Joint Venture erweitert.
Zum 31. Dezember 2025 hat die Bajaj Mobility-Gruppe ihren 20%-igen Anteil an der KISKA GmbH als „zur Veräußerung gehalten“ klassifi-
ziert und bewertet. Hieraus entstand der Gruppe ein Wertminderungsaufwand von TEUR 2. Die Kiska GmbH ist ein Designunternehmen,
welches Leistungen im Bereich Entwicklung und Design erbringt. Der Bilanzstichtag der Kiska GmbH ist der 31. März, der vor dem Erwerb
der Beteiligung festgelegt wurde. Eine Änderung des Abschlussstichtags wird aufgrund von Wesentlichkeitsüberlegungen nicht angestrebt.
Zum Zwecke der Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde jeweils ein ungeprüfter Zwischenabschluss zum 31. Dezember herangezogen.
Die Buchwerte der nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
TEUR 2025 2024 Beteiligungsbuchwert zum 1.1. 14.130 33.870 Erwerb von Anteilen 0 14.679 Konsolidierungskreisänderungen (Sukzessiver Erwerb) 0 -11.066Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten -1.302-10.748Verkauf von Anteilen 0 -3.753Anteiliges Jahresergebnis (abzüglich Zwischenergebniseliminierung) 4.665 -2.736Sonstige Zwischenergebniseliminierungen 4 214 Wertberichtigung Beteiligungen -57-6.286Sonstiges Ergebnis -1.399488 Ausschüttungen 0 -599Sonstiges 0 67 Beteiligungsbuchwert zum 31.12. 16.041 14.130
Die sonstigen Zwischenergebniseliminierungen stellen solche dar, die auf Vorratsvermögen erfasst wurden, das von nach der Equity-Methode
bilanzierten Unternehmen geliefert und zum Bilanzstichtag bei der Bajaj Mobility-Gruppe lagernd ist. Das sonstige Ergebnis besteht aus
Fremdwährungseffekten.
KONZERNANHANG | 2025
A - 43
26. LATENTE STEUERANSPRÜCHE UND -VERBINDLICHKEITEN
Latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge werden unter Berücksichtigung ihrer zeitnahen Realisierbarkeit gebildet. Aktive und passive
latente Steuerposten werden bei gleicher Steuerhoheit und ähnlicher Fristigkeit saldiert ausgewiesen. Für die Unterschiede der steuerlichen
Basis von vollkonsolidierten oder At-Equity-bewerteten Anteilen zum entsprechenden konzernalen Eigenkapital werden nur latente Steuern
abgegrenzt, wenn eine Realisierung in absehbarer Zeit wahrscheinlich ist. Der Berechnung liegt der im jeweiligen Land übliche Ertragssteuer-
satz zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der Wertdifferenz zu Grunde.
Insgesamt errechnen sich die aktiven und passiven latenten Steuern aus folgenden Bilanzposten:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Aktive latente Steuern: Sachanlagen 9.624 0 Vorräte 4.961 13.970 Finanzanlagen 87.128 48.776 Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer 1.663 2.498 Rückstellungen 422 544 Verbindlichkeiten 12.228 17.368 Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 5.471 0 121.497 83.156 Verlustvorträge 0 207.461 Saldierung -107.500-206.49113.997 84.126 Passive latente Steuern: Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0 108.607 Immaterielle Vermögenswerte 94.508 98.777 langfristige Vermögenswerte 13.557 0 108.065 207.384 Saldierung -107.500-206.491565 893
Die temporären Unterschiede der passiven latenten Steuern im Posten „Immaterielle Vermögenswerte“ resultieren im Wesentlichen aus den
steuerlich nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten sowie aus Unterschieden durch den Ansatz der Marke „KTM“.
Die in der Bajaj Mobility-Gruppe vorhanden steuerlichen Verlustvorträge betragen im Jahr 2025 TEUR 313.130 (Vorjahr: TEUR 1.185.907),
davon wurden TEUR -313.130 (Vorjahr: TEUR -284.628) nicht angesetzt. Der steuerliche Verlust in Österreich ist unbegrenzt vortragsfähig.
Darüber hinaus bestehen abzugsfähige temporäre Differenzen beziehungsweise Steuergutschriften in Höhe von TEUR 7.866 (Vorjahr: TEUR 0).
Zum 31. Dezember 2025 (und im Vorjahr) war davon auszugehen, dass aufgrund der derzeit geltenden steuerlichen Bestimmungen die ins-
besondere aus einbehaltenen Gewinnen bzw. nicht abgedeckten Verlusten resultierenden Unterschiede zwischen steuerlichem Beteiligungs-
ansatz und anteiligem Eigenkapital der in den IFRS-Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen (outside-basis differences) in ab-
sehbarer Zeit steuerfrei bleiben bzw. die Umkehrung der Unterschiede vom Konzern gesteuert werden kann.
Weiters ist davon auszugehen, dass die Unterschiede zwischen dem steuerlichen Beteiligungsansatz und dem Buchwert der nach der Equity-
Methode bilanzierten Finanzanlagen (outside-basis differences) in absehbarer Zeit steuerfrei bleiben, da keine Veräußerung dieser Beteiligun-
gen geplant ist.
In Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen und nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen wurden gemäß IAS 12.39 für zu
versteuernde temporäre Differenzen in der Höhe von TEUR 515 (Vorjahr TEUR 2.681) keine latenten Steuerabgrenzungen gebildet.
KONZERNANHANG | 2025
A - 44
27. SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND FORDERUNGEN
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Forderungen aus Finanzierungstätigkeiten 197 347 Leasingforderungen aus Untermietverhältnissen 514 515 Sonstige 9.047 2.385 9.758 3.247
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Kautionen sowie Vorauszahlungen an Lieferanten. Der Anstieg dieser
Position begründet sich insbesondere an geforderten Sicherheiten von Lieferanten der Gruppe nach den insolvenzrechtlichen Vorgängen der
Geschäftsjahre 2024 und 2025.
28. VORRÄTE
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 115.107 96.859 Unfertige Erzeugnisse 31.392 31.465 Fertige Erzeugnisse und Waren 230.563 489.528 377.062 617.852
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Vorräte brutto 428.049 770.272 Abwertung -50.987-152.420Vorräte netto 377.062 617.852
Hinsichtlich der zugrundeliegenden Einschätzungen zur Bewertung der Vorräte sei auf die Erläuterungen unter Punkt 6 „Schätzungen und
Ermessensentscheidungen“ verwiesen.
29. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Gegenüber Dritten 114.671 237.166 Gegenüber assoziierten Unternehmen 76 6.363 Gegenüber verbundenen Unternehmen 0 45.893 114.747 289.422
Die Bruttoforderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sind um Wertberichtigungen in Höhe von TEUR 15.444 (Vorjahr:
TEUR 27.957) vermindert. Darin enthalten sind auch pauschale Wertanpassungen nach Maßgabe des Expected Credit Loss-Modells gem.
IFRS 9, wie unter Kapitel VII „Bericht zu finanziellen Risiken“ betragsmäßig ausgeführt.
Die Veränderung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen begründet sich vorrangig auf dem Eigentümerwechsel der Bajaj
Auto International Holdings AG, dem Mutterunternehmen der Bajaj Mobility AG.
KONZERNANHANG | 2025
A - 45
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
TEUR Stand am 1.1.2024 7.406 Veränderungen im Konsolidierungskreis 284 Währungsumrechnung 80 Zuführungen Einzelwertberichtigung 22.458 Zuführung Wertberichtigung für erwartete Verluste 493 Verbrauch -1.582Auflösungen -1.107Umgliederung zur Veräußerung gehalten -75Stand am 31.12.2024 = Stand am 1.1.2025 27.957 Veränderungen im Konsolidierungskreis -1.481Währungsumrechnung -1.620Zuführungen Einzelwertberichtigung 6.776 Verbrauch -15.214Auflösung Wertberichtigung für erwartete Verluste -481Auflösungen -493Stand am 31.12.2025 15.444
Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten betrugen
TEUR 1.834 (Vorjahr: TEUR 2.122).
Weitere Ausführungen zur Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie zu Ausfallrisiken sind unter Kapitel VII „Bericht
zu finanziellen Risiken“ zu finden.
KONZERNANHANG | 2025
A - 46
30. SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND FORDERUNGEN
Förderungen werden berücksichtigt, sobald Sicherheit besteht, dass diese der Bajaj Mobility-Gruppe zufließen werden und die Gruppe den
gestellten Anforderungen entsprechen kann.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte, einschließlich der kurzfristigen Forderungen aus Finanzierungstätigkeit, setzen sich wie folgt
zusammen:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten 0 6 Kurzfristige Forderungen aus Finanzierungstätigkeiten 2.700 5.793 Asset Backed Securities / Factoring Finanzierungen 2.530 39.875 Kaufpreisforderung Veräußerung MV Agusta 11.660 0 Forderungen gegenüber Finanzinstituten 17.207 0 Sonstige 10.198 13.358 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 44.296 59.032 Förderungen 14.246 25.769 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte 73.762 10.388 Sonstige geleistete Anzahlungen, aktive Rechnungsabgrenzung 24.467 23.985 Vorsteuerforderungen (aus Organschaftsverrechnung mit der Pierer Industrie AG) 0 3.600 Forderungen gegenüber Finanzämtern 16.524 26.473 Sonstige 1.063 5.472 Sonstige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte 130.061 95.687 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Forderungen 174.357 154.719
Für die Forderung aus dem Verkauf der Veräußerungsgruppe „MV Agusta“, wie unter Punkt 8 „Veränderungen im Konsolidierungskreis erläu-
tert, wurden im Geschäftsjahr 2025 erwartete Kreditverluste in Höhe von TEUR 3.340 erfasst.
Die Vorsteuerforderungen aus Organschaftsverrechnung mit der Pierer Industrie AG, einem vormals verbundenen Unternehmen, entfielen im
Zuge der Restrukturierung der steuerlichen Organschaft im Geschäftsjahr 2024 bzw. 2025 vollständig. Steuerlicher Gruppenträger ist nun-
mehr die Bajaj Mobility AG.
Der Posten „Sonstige“ unter den sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerten beinhaltet im Geschäftsjahr 2025 sonstige Forde-
rungen unterschiedlicher Natur.
Die im Zusammenhang mit dem im Geschäftsjahr 2025 neu aufgenommenem Factoring-Programm verkauften Forderungen werden nach
den Regelungen des IFRS 9 und unter Berücksichtigung anhaltenden Engagements ausgebucht. Im Rahmen des Factoring-Programms wer-
den monatlich revolvierend versicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem maximalen Volumen von TEUR 100.000
(Vorjahr: TEUR 350.000 unter einem anderen, im wirtschaftlichen Gehalt ähnlichem Programm) verkauft. Weitere Informationen zum Facto-
ring-Programm finden sich unter Punkt 42 „Einstufung und beizulegende Zeitwerte“.
KONZERNANHANG | 2025
A - 47
31. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Kassenbestände, Bankguthaben, Schecks sowie maximal drei Monate laufende
Festgelder (vom Erwerbszeitpunkt gerechnet) und werden am Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Für weitere Details zur Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente verweisen wir auf die Angaben zur Kapitalflussrech-
nung im Kapitel VI. dieses Konzernanhanges.
32. ZUR VERÄUßERUNG GEHALTENE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE UND VERÄUßERUNGSGRUPPEN
Im Laufe des Geschäftsjahres 2025 wurden sämtliche, im Vorjahr als „zur Veräußerung gehalten“ klassifizierte Vermögenswerte und Veräuße-
rungsgruppen verkauft.
Zum Ende des Geschäftsjahres 2025 hat die Gruppe die verbleibenden Bestände aus der Veräußerung der KTM Sportcar GmbH sowie die
Anteile an der KISKA GmbH als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert. Die resultierenden Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gruppe können nachstehender Tabelle entnommen werden. Anschließend findet sich eine Erläuterung sämtlicher zugehöriger
Sachverhalte des Geschäftsjahres 2025.
Übersicht sämtlicher zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte und zugehöriger Schulden 31.12.2025 TEUR KTM Sportcar KISKA GmbH Summe GmbH Langfristige Vermögenswerte: Nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen 0 1.300 1.300 0 1.300 1.300 Kurzfristige Vermögenswerte: Vorräte 5.781 0 5.781 5.781 0 5.781 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 5.781 1.300 7.081
Betreffend bereits im Geschäftsjahr 2024 als „zur Veräußerung gehalten“ klassifizierte Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
Gebäude, Ausstattung und Grundstück der PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD
Im März 2025 wurden die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte der PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plovdiv, Bulgarien, zum
Kaufpreis von TEUR 35.000 veräußert. Der Bajaj Mobility-Gruppe gingen diese Finanzmittel im März 2025 zu und wurden augenblicklich auf
ein treuhänderisches Konto überwiesen, mit welchem die ausstehenden Bankdarlehen der PIERER & MAXCOM Mobility OOD bei der DSK
Bank (Stand per 31.03.2025: TEUR 37.705) größtenteils getilgt wurden. Der im Geschäftsjahr 2025 realisierte Veräußerungserfolg beläuft
sich auf TEUR 4.385. Dieser Veräußerungserfolg weicht um TEUR 148 von dem zum Bilanzstichtag 31.12.2024 erwarteten Wert ab, da eine
detaillierte Aufstellung gekaufter Vermögenswerte erst nachträglich erstellt und vereinbart wurde. Nicht-veräußerte Vermögenswerte betreffen
insbesondere geleaste Nutzfahrzeuge sowie IT-Ausstattung.
At Equity-Anteile an der MR IMMOREAL GmbH und zugehörige Finanzforderungen
Darüber hinaus wurde die Beteiligung in Höhe von 49,0% der Anteile an der MR IMMOREAL GmbH (vormals: PIERER IMMOREAL GmbH),
Wels, veräußert. Der Verkauf der Anteile erfolgte am 3. Januar 2025 zurück an den ursprünglichen Verkäufer, die Pierer Konzerngesellschaft
mbH. Der Kaufpreis entsprach dem ursprünglichen Kaufpreis (TEUR 10.879). Der im Geschäftsjahr 2025 realisierte Veräußerungserfolg be-
läuft sich auf TEUR 0. Zugleich wurden Finanzforderungen gegenüber der MR IMMOREAL GmbH im Umfang von TEUR 24.689 zum Buch-
wert zusammen mit den Anteilen veräußert.
MV Agusta
Der Verkauf der im Vorjahr als solche klassifizierten Veräußerungsgruppe „MV Agusta“ wird unter Punkt 8 „Veränderungen im Konsolidie-
rungskreis“ weitergehend erläutert. Neben dem Ergebnis aus der Entkonsolidierung findet sich dort auch eine Erläuterung zum Kaufpreis.
KONZERNANHANG | 2025
A - 48
Betreffend im Geschäftsjahr 2025 neu als „zur Veräußerung gehalten“ klassifizierte Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen
KTM Sportcar GmbH
Zum Halbjahr 2025 wurden die Geschäftsanteile an der KTM Sportcar GmbH aufgrund der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Ver-
äußerung zusammen mit anderen Vermögenswerten als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert und bewertet. Der Verkauf erfolgte in der
zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2025. Das unverändert als „zur Veräußerung gehalten“ ausgewiesene Vorratsvermögen betrifft der
Transaktion zugehörige KTM XBOW-Fertigerzeugnisse, die zum Buchwert sukzessive an den Erwerber veräußert werden. Weitere zugehörige
Erläuterungen finden sich angesichts dessen ebenfalls unter Punkt 8 „Veränderungen im Konsolidierungskreis“.
At Equity-Anteile an der KISKA GmbH
Der Vorstand traf Ende Dezember 2025 die strategische Entscheidung, die an der KISKA GmbH gehaltenen Anteile in Höhe von 20% zu ver-
äußern. Zum 31. Dezember 2025 hat die Bajaj Mobility-Gruppe diese Anteile deshalb als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert und bewer-
tet, da bereits vorvertragliche Übereinkünfte mit dem Mehrheitseigentümer an der KISKA GmbH getroffen wurden und die Veräußerung damit
als hochwahrscheinlich anzusehen ist. Hieraus entstand der Gruppe ein Wertminderungsaufwand von TEUR 2.
33. KONZERNEIGENKAPITAL
Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals im Geschäfts- und Vorjahr ist in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt, analog zum Vorjahr, EUR 33.796.535 und ist in 33.796.535 Stück auf Inhaber lautende nennbe-
tragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung am Grundkapital repräsentiert, aufgeteilt. Die Aktien gewähren die gewöhnli-
chen, nach dem österreichischen Aktiengesetz den Aktionären zustehenden Rechte. Dazu zählt das Recht auf die Auszahlung der in der
Hauptversammlung beschlossenen Dividende sowie das Recht auf Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Alle Anteile wur-
den voll eingezahlt. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Grundkapital entspricht dem Ausweis im Einzelabschluss der Bajaj Mobility AG.
Die Cashflow-Hedge-Rücklage umfasst nach IFRS 9 den wirksamen Teil der kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes
von zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumenten bis zur späteren Erfassung im Gewinn oder Verlust oder der
direkten Erfassung in den Anschaffungskosten oder dem Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswertes oder einer nicht finanziellen
Schuld. Die Rücklage für Kosten der Absicherung zeigt Gewinne und Verluste des Anteils, der von dem designierten Sicherungsgeschäft aus-
geschlossen ist, das sich auf das Forward-Element des Devisentermingeschäfts bezieht. Diese werden zunächst als sonstiges Ergebnis erfasst
und wie die Gewinne und Verluste in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften bilanziert. Zum 31. Dezember 2025 verfügt die Gruppe über
keine Cashflow-Hedge-Beziehungen mehr, wie im Konzernabschluss 2024 bereits erläutert. Die Entwicklung der Cashflow-Hedge-Rücklage
und der Rücklage für Kosten der Absicherung wird unter Punkt 44 „Hedging“ näher erläutert.
Im Geschäftsjahr 2022 erwarb die Bajaj Mobility-Gruppe ausstehende Anteile an der KTM AG im Umfang von 0,2% im Rahmen eines
Squeeze-Out durch Gewährung einer Barabfindung. Die betroffenen Minderheitengesellschafter haben die ihnen zustehenden Barmittel in-
nerhalb der gesetzlich dafür vorgesehenen Frist allerdings nicht vollumfänglich abgerufen. Aus diesem Grund gingen der Gruppe im Ge-
schäftsjahr 2025 dafür zuvor hinterlegte Barmittel im Umfang von TEUR 2.835 zu, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden.
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen:
KONZERNANHANG | 2025
A - 49
TEUR KTM AG Sonstige und Gesamt Konsolidierung 31.12.2025 Umsatzerlöse 939.390 69.999 1.009.389 Gewinn/Verlust 852.612 -262.448590.164 Sonstiges Ergebnis -8.3800 -8.380Gesamtergebnis 844.232 -262.448581.784 Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn/Verlust -3.875-918-4.793Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis 0 0 0 Langfristige Vermögenswerte 774.070 -194773.876 Kurzfristige Vermögenswerte 782.729 29.467 812.196 Langfristige Schulden 618.878 325.538 944.416 Kurzfristige Schulden 245.878 10.541 256.419 Nettovermögen 692.043 -306.806385.237 Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 1.849 387 2.236 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -54.13433.313 -20.821Cashflow aus der Investitionstätigkeit 317.074 -330.593-13.519Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -288.267290.867 2.600 Gesamt Cashflow -25.327-6.414-31.741Dividenden an nicht beherrschende Anteile 0 0 0
TEUR KTM AG Sonstige und Gesamt Konsolidierung 31.12.2024 Umsatzerlöse 1.802.554 76.467 1.879.021 Gewinn/Verlust -1.083.0013.094 -1.079.907Sonstiges Ergebnis -1.69526 -1.669Gesamtergebnis -1.084.6963.120 -1.081.576Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn/Verlust -89.896254 -89.642Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis 0 0 0 Langfristige Vermögenswerte 1.023.980 -76.470947.510 Kurzfristige Vermögenswerte 1.298.073 150.251 1.448.324 Langfristige Schulden -192.831-3.246-196.077Kurzfristige Schulden -2.269.275-124.231-2.393.506Nettovermögen -140.053-53.696-193.749Buchwert der nicht beherrschenden Anteile 1.692 1.322 3.014 Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit -418.956-17.006-435.962Cashflow aus der Investitionstätigkeit -338.971-1.539-340.510Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 696.684 -2.007694.677 Gesamt Cashflow -61.243-20.552-81.795Dividenden an nicht beherrschende Anteile 754 0 754
In den nicht beherrschenden Anteilen des Motorrad-Segments sind nicht beherrschende Anteile von Tochterunternehmen der KTM AG ent-
halten und betreffen zum Stichtag 31.12.2025 die Gesellschaften CERO Design Studio S.L. sowie KTM MOTOHALL GmbH.
KONZERNANHANG | 2025
A - 50
Zu den Beteiligungshöhen verweisen wir auf den Beteiligungsspiegel in Kapitel XII.
Die Auswirkungen der Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen sowie die Veränderung an dem den Anteilseignern zurechenbaren
Eigenkapital während des Geschäftsjahres stellt sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Erworbener (-) bzw. abgegangener (+) Buchwert nicht beherrschender Anteile -8.29765Erhaltener (+) bzw. gezahlter (-) Kaufpreis an nicht beherrschende Anteilseigner 8.000 0 Im Eigenkapital erfasster Unterschiedsbetrag -29765
Das sonstige Ergebnis nach Steuern entwickelte sich im Konzerneigenkapital wie folgt:
TEUR Rücklagen Cashflow-Ausgleichs-Anteile Haupt-Anteile nicht Konzern-einschließlich Hedge-posten gesellschafter beherrschen-eigenkapital Konzern-Rücklage Währungsum-der Gesell-gesamt bilanz-rechnung schafter gewinn/-verlust 31.12.2025 Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 -9.805-9.805482 -9.323Absicherung von Zahlungsströmen 0 -2.0810 -2.0810 -2.081Neubewertung der Nettoschuld aus 3.024 0 0 3.024 0 3.024 leistungsorientierten Versorgungsplänen 3.024 -2.081-9.805-8.862482 -8.38031.12.2024 Währungsumrechnungsdifferenzen 0 0 4.048 4.048 0 4.048 Absicherung von Zahlungsströmen 0 -6.2330 -6.2330 -6.233Neubewertung der Nettoschuld aus 516 0 0 516 0 516 leistungsorientierten Versorgungsplänen 516 -6.2334.048 -1.6690 -1.669
KONZERNANHANG | 2025
A - 51
34. FINANZVERBINDLICHKEITEN
Die Finanzverbindlichkeiten der Gruppe stellen sich zum Bilanzstichtag des Geschäfts- sowie des Vorjahres wie folgt dar:
TEUR Nominale Buchwert Laufzeit ≤ 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr 31.12.2025 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 31.051 31.051 3.762 27.288 Restrukturierungsdarlehen 450.000 471.619 0 471.619 Darlehen verbundener Unternehmen 350.000 374.670 0 374.670 Leasingverbindlichkeiten 58.339 58.339 16.695 41.645 Summe Finanzverbindlichkeiten 889.390 935.679 20.457 915.222
TEUR Nominale Buchwert Laufzeit ≤ 1 Jahr Laufzeit > 1 Jahr 31.12.2024 Schuldscheindarlehen 495.000 495.000 495.000 0 Namensschuldverschreibung 110.000 110.000 110.000 0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 359.445 359.445 330.613 28.832 Verbindlichkeiten aus Factoring Programm zwischen 63.415 63.415 63.415 0 Konzernunternehmen Verbindlichkeiten aus Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen zwischen 15.871 15.871 15.871 0 Konzernunternehmen Leasingverbindlichkeiten 87.796 87.796 23.275 64.521 Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten 674.595 674.595 674.595 0 Summe Finanzverbindlichkeiten 1.806.122 1.806.122 1.712.769 93.353
Im Geschäftsjahr 2025 realisierte die Gruppe einen Sanierungsgewinn, der überwiegend auf finanzielle Verbindlichkeiten entfiel. Die zugehöri-
gen Erläuterungen finden sich unter Punkt 2 „Informationen im Zusammenhang mit den im Jahr 2025 abgeschlossenen Sanierungsverfahren
von wesentlichen Tochterunternehmen“. Der realisierte Sanierungsgewinn entfiel mit TEUR 1.019.903 auf Finanzverbindlichkeiten, was konk-
ret einem Bilanzwert an Finanzverbindlichkeiten von TEUR 1.457.006 entspricht, der Teil der Sanierungsverfahren war.
Die verbleibenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Darlehen von Tochterunternehmen der Gruppe, die nicht Teil der
Sanierungsverfahren waren.
Zur Begleichung der Sanierungsquoten hat die Bajaj Auto International Holdings BV, Niederlande, der Bajaj Mobility-Gruppe über die KTM
AG ein Restrukturierungsdarlehen von TEUR 450.000 mit einer Laufzeit von drei Jahren, d. h. bis zum 30.12.2028, gewährt. Die oben darge-
stellte Abweichung zwischen Nominale und Buchwert begründet sich auf erfassten Zinsabgrenzungen. Bei der Bajaj Auto International Hol-
dings BV handelt es sich um ein verbundenes Unternehmen seit dem Wechsel des Mehrheitseigentümers der Bajaj Auto International Hol-
dings AG bzw. der Bajaj Mobility AG.
Zugleich hat die Bajaj Auto International Holdings AG ihrem Tochterunternehmen Bajaj Mobility AG ein Darlehen im Umfang von
TEUR 350.000 bereitgestellt, dessen Mittel in wesentlichem Umfang zur Begleichung innerkonzernlicher Forderungen der KTM AG genutzt
wurden und damit letztlich ebenfalls der KTM AG zuflossen. Das Darlehen wurde in mehreren Tranchen gewährt, wobei jede dieser Tranchen
eine Laufzeit von drei Jahren aufweist. Die letzte Tranche ist demnach zum 22.05.2028 zu tilgen. Die oben dargestellte Abweichung zwischen
Nominale und Buchwert begründet sich auf erfassten Zinsabgrenzungen.
Leasingverbindlichkeiten unterlagen zwar grundsätzlich auch den Sanierungsverfahren, wurden jedoch von den Insolvenzverwaltern detailliert
analysiert und als bedingt angemeldete Gläubigerforderungen geführt. Ursächlich hierfür ist die grundlegende betriebliche Notwendigkeit der
gemieteten Vermögenswerte. Bei solchen Mietverträgen, die nicht weitergeführt wurden, wurde ein Sanierungsgewinn erfasst, der sich auf
TEUR 2.332 beläuft, was einer Höhe an Leasingverbindlichkeiten von TEUR 3.331 entspricht.
KONZERNANHANG | 2025
A - 52
35. VERPFLICHTUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER
Die Verpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer setzen sich aus Verpflichtungen für Abfertigungen und Jubiläumsgelder zusammen:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Abfertigungen 15.294 19.618 Jubiläumsgelder 6.593 7.289 21.886 26.907
Besonderheiten im Zuge des Sanierungsverfahrens
Bereits im Vorjahr wurde eine (Restrukturierungs-)Rückstellung für diejenigen Ansprüche von Mitarbeitern gebildet, die aus Kündigungen
zwischen dem 1. sowie dem 19. Januar 2025 ausgesprochen wurden. Die gegenständlichen Kündigungen waren bereits mit vor dem Bilanz-
stichtag des Vorjahres von den Sanierungsverwaltern kommuniziert und dem Sanierungsplan zugrunde gelegt. Die zugehörige Rückstellung
wurde im Geschäftsjahr 2025 vollumfänglich verbraucht.
Abfertigungen
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Bajaj Mobility-Gruppe verpflichtet, an alle MitarbeiterInnen in Österreich, deren Arbeitsverhältnis vor
dem 1.1.2003 begann, bei Kündigung durch den Dienstgeber oder zum Pensionsantrittszeitpunkt eine Abfertigungszahlung zu leisten. Diese
leistungsorientierte Verpflichtung ist von der Anzahl der Dienstjahre und von dem bei Abfertigungsanfall maßgeblichen Bezug abhängig und
beträgt zwischen zwei und zwölf Monatsbezügen.
Für alle nach dem 31.12.2002 begründeten Arbeitsverhältnisse in Österreich zahlt die Gruppe monatlich 1,53 % des Entgelts in eine betrieb-
liche Mitarbeitervorsorgekasse, in der die Beiträge auf einem Konto des Arbeitnehmers veranlagt und diesem bei Beendigung des Dienstver-
hältnisses ausbezahlt oder als Anspruch weitergegeben werden. Die Gesellschaft ist ausschließlich zur Leistung der Beiträge verpflichtet, die
in jenem Geschäftsjahr im Aufwand erfasst werden, für das sie entrichtet wurden (beitragsorientierte Verpflichtung). Für Mitarbeiter von öster-
reichischen Konzernunternehmen, die ab dem 1. Jänner 2003 in das Dienstverhältnis eingetreten sind, wurden Beiträge für Abfertigungen an
eine gesetzliche Mitarbeitervorsorgekasse in Höhe von 1,53 % des Lohnes bzw. Gehaltes einbezahlt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden
Beiträge von insgesamt TEUR 3.174 (Vorjahr: TEUR 4.688) eingezahlt.
KONZERNANHANG | 2025
A - 53
Die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für Abfertigungen entwickelte sich wie folgt:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Anwartschaftsbarwert: Stand am 1.1. 19.618 20.548 Konsolidierungskreisänderungen 0 -885 Dienstzeitaufwendungen 339 416 Zinsenaufwendungen 628 960 Erfolgte Zahlungen -1.063 -1.233 Ab-/Zugänge 0 -169 Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (sonstiges Ergebnis) -3.927 670 Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 -847 Sonstiges -302 158 Stand am 31.12. 15.294 19.618
Die gewichteten Restlaufzeiten (Duration) der Abfertigungsverpflichtungen betragen zum 31.12.2025 9 Jahre (Vorjahr: 9 Jahre).
Der versicherungsmathematische Gewinn/Verlust setzt sich aus den folgenden Faktoren zusammen:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Änderung von Erwartungswerten -1.623 234 Änderung demografischer Annahmen -99 38 Änderung finanzieller Annahmen -2.204 398 Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust -3.927 670
Der Bewertung der Verpflichtung liegen folgende Annahmen zugrunde:
31.12.2025 31.12.2024 Diskontierungszinssatz 3,98% 3,41% Lohn- bzw. Gehaltstrend 1,90% 2,75% Pensionsalter (mit Übergangsbestimmungen) 63 Jahre 63 Jahre
Der Diskontierungszinssatz wurde unter der Berücksichtigung der durchschnittlichen Laufzeiten und durchschnittlichen Restlebenserwartung
festgesetzt. Beim Diskontierungszinssatz handelt es sich um die Rendite, die am Abschlussstichtag für erstrangige, festverzinsliche Industrie-
anleihen am Markt erzielt wird.
Die Mitarbeiterfluktuation ist betriebsspezifisch ermittelt und alters-/dienstzeitabhängig berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen
Bewertungen liegen länderspezifische Sterbetafeln zugrunde. Als Pensionseintrittsalter wurde das gesetzliche Pensionseintrittsalter je Land
gewählt.
Eine Änderung (+/- 0,5 Prozentpunkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn- / Gehaltstrend“ hätte zum 31. Dezember 2025 zu
folgenden Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen geführt:
Parameter Änderung -0,50 Änderung +0,50 Prozentpunkte Prozentpunkte Diskontierungszinssatz 4,8% -4,5% Lohn- bzw. Gehaltstrend -4,5% 4,8%
KONZERNANHANG | 2025
A - 54
Eine Änderung (+/- 0,5 Prozentpunkte) der Parameter „Rechnungszinssatz“ und „Lohn- / Gehaltstrend“ hätte zum 31. Dezember 2024 zu
folgenden Auswirkungen auf den Barwert der zukünftigen Zahlungen geführt:
Parameter Änderung -0,50 Änderung +0,50 Prozentpunkte Prozentpunkte Diskontierungszinssatz 4,6% -4,3%Lohn- bzw. Gehaltstrend -4,3%4,6%
Die folgende Tabelle zeigt die erwarteten Zahlungen für die leistungsorientierten Pläne in den nächsten Jahren:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Innerhalb der nächsten 12 Monate 1.146 2.094 Zwischen 2 und 5 Jahre 5.076 6.379 Zwischen 6 und 10 Jahre 5.219 6.088 Über 10 Jahre 11.340 14.175 Summe der erwarteten Zahlungen 22.781 28.736
Jubiläumsgelder
Aufgrund von kollektivvertraglichen Vereinbarungen sind Gesellschaften der Bajaj Mobility-Gruppe verpflichtet, an MitarbeiterInnen in Öster-
reich Jubiläumsgelder nach Maßgabe der Erreichung bestimmter Dienstjahre (ab 25 Dienstjahren) zu leisten (leistungsorientierte Verpflich-
tung). Die Zinsen hieraus werden im sonstigen Finanzergebnis erfasst. Die Verpflichtungen für Ansprüche aus Jubiläumsgeldern entwickelten
sich wie folgt:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Stand am 1.1. 7.289 7.419 Konsolidierungskreisänderungen -170 Dienstzeitaufwendungen 530 587 Zinsenaufwendungen 242 371 Erfolgte Zahlungen -174-111Ab-/Zugänge -27-98Versicherungsmathematischer Gewinn/Verlust (erfolgswirksam) -1.247-245Umgliederung zur Veräußerung gehalten 0 12 Sonstige -3-646Stand am 31.12. 6.593 7.289
Die gewichteten Restlaufzeiten (Duration) der Jubiläumsgeldverpflichtungen betragen zum 31.12.2025 13 Jahre (Vorjahr: 14 Jahre).
KONZERNANHANG | 2025
A - 55
36. ANDERE LANG- UND KURZFRISTIGE SCHULDEN
Die anderen langfristigen Schulden setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Kautionen 5.246 7.338 Optionen auf nicht beherrschende Anteile 0 61.445 Kaufpreisverbindlichkeiten 0 4.616 Sonstige finanzielle Schulden 205 118 Andere langfristige finanzielle Schulden 5.451 73.517 Sonstige andere langfristige nicht finanzielle Schulden 1.294 1.408 Andere langfristige nicht finanzielle Schulden 1.294 1.408 Andere langfristige Schulden 6.745 74.925
Sowohl die Optionen auf nicht beherrschende Anteile wie auch die Kaufpreisverbindlichkeiten aus dem Vorjahr wurden im Zuge von Ände-
rungen im Konsolidierungskreis im Geschäftsjahr 2025 ausgebucht. Die Kaufpreisverbindlichkeiten betrafen im Vorjahr in voller Höhe, die
Optionen auf nicht beherrschende Anteile zu einem wesentlichen Teil (TEUR 55.753) die Veräußerungsgruppe „MV Agusta“. Die übrigen
Optionen auf nicht beherrschende Anteile des Vorjahres betrafen die Minderheiten an der PIERER MAXCOM MOBILITY OOD, die im Ge-
schäftsjahr 2025 erworben wurden. Die zugehörigen Ausführungen finden sich unter Punkt 8 „Veränderungen im Konsolidierungskreis“.
Die anderen kurzfristigen Schulden setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten 0 222 Umsatzboni 14.416 31.113 Preisnachlässe 13.770 15.631 Verbindlichkeiten aus Sanierungsverfahren 1.845 0 Sonstige andere kurzfristige finanzielle Schulden 7.262 8.854 Andere kurzfristige finanzielle Schulden 37.293 55.820 Kurzfristige Personalverbindlichkeiten 26.116 60.960 Verbindlichkeiten Finanzämter 3.227 13.915 Vorauszahlungen 3.086 6.399 Sonstige andere kurzfristige nichtfinanzielle Schulden 0 -121Andere kurzfristige nicht finanzielle Schulden 32.428 81.153 Andere kurzfristige Schulden 69.721 136.973
Die Verbindlichkeiten aus Sanierungsverfahren betreffen bilanziell erfasste Verbindlichkeiten der Gruppe zum Zeitpunkt der Eröffnung der
Sanierungsverfahren, die jedoch von den Gläubigern bislang nicht geltend gemacht wurden. Die Gruppe hat mit Rechtskraft der Abschlüsse
der Sanierungsverfahren die Sanierungsgewinne hierauf bereits realisiert. Die Gläubiger können ihre Ansprüche aufgrund der national-gesetz-
lichen Regelungen in Abhängigkeit des jeweiligen Einzelfalls über einen Zeitraum von mehreren Jahren geltend machen.
In den kurzfristigen Personalverbindlichkeiten sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten für nicht konsumierte Urlaube, Verbindlichkeiten für
Mitarbeiterprämien, Verbindlichkeiten gegenüber Gebietskrankenkassen sowie Verbindlichkeiten aus Löhnen enthalten.
In den anderen kurzfristigen Schulden waren in Summe Verbindlichkeiten enthalten, die im Rahmen der Sanierungsverfahren abgewickelt
wurden. Diese führten zu einem Sanierungsgewinn für die Bajaj Mobility-Gruppe von TEUR 39.417, wovon TEUR 27.209 auf die kurzfristigen
Personalverbindlichkeiten entfiel. Dies entspricht einem Bilanzwert von TEUR 57.577 bzw., betreffend die Personalverbindlichkeiten,
TEUR 38.843. Die zugehörigen Erläuterungen finden sich unter Punkt 2 „Informationen im Zusammenhang mit den im Jahr 2025 abge-
schlossenen Sanierungsverfahren von wesentlichen Tochterunternehmen“.
KONZERNANHANG | 2025
A - 56
37. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024 Gegenüber Dritten 118.521 361.000 davon Beträge, die Gegenstand von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sind 0 59.204 Gegenüber verbundenen Unternehmen 16.878 5.712 Gegenüber assoziierten Unternehmen 13.764 15.145 149.162 381.857
Wie bereits oben zu den Finanzverbindlichkeiten beschrieben, betrifft der realisierte Sanierungsgewinn der Gruppe auch Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistung, da auch sie Teil der Sanierungsverfahren waren. Die zugehörigen Erläuterungen finden sich unter Punkt 2
Informationen im Zusammenhang mit den im Jahr 2025 abgeschlossenen Sanierungsverfahren von wesentlichen Tochterunternehmen“. Der
realisierte Sanierungsgewinn entfiel mit TEUR 133.815 auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, was konkret einem Bilanzwert
von dem Sanierungsverfahren unterliegenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nach Konsolidierungseffekten von
TEUR 196.157 entspricht.
Hinsichtlich der Angaben zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen sei an dieser Stelle auf den nachstehenden gleichnamigen Punkt 38
verwiesen.
38. LIEFERANTENFINANZIERUNGSVEREINBARUNGEN
Die Lieferantenfinanzierungsprogramme wurden mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens Mitte November 2024 einge-
stellt. Im Geschäftsjahr 2025 wurde kein neues Lieferantenfinanzierungsprogramm aufgesetzt.
KONZERNANHANG | 2025
A - 57
39. RÜCKSTELLUNGEN
Der Konzern bildet Rückstellungen für Garantien und Gewährleistung für bekannte, zu erwartende Einzelfälle. Die erwarteten Aufwendungen
basieren vor allem auf früheren Erfahrungen und werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der Produkte ergebniswirksam gebildet.
Die Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist zwangsläufig zahlreichen Unsicherheiten unterworfen, die in Zukunft zu einer Anpassung der
gebildeten Rückstellungen führen können. Es ist nicht auszuschließen, dass die tatsächlichen Aufwendungen für diese Maßnahmen die hier-
für gebildeten Rückstellungen in nicht vorhersehbarer Weise übersteigen oder unterschreiten. Nähere Details sind Punkt 6 „Schätzungen und
Unsicherheiten bei Ermessensentscheidungen und Annahmen“ zu entnehmen.
Die Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
TEUR Rückstellungen Rückstellungen Rückstellungen für Sonstige Kurzfristige für Garantien und für Prozesse Restrukturierung Rückstellungen Rückstellungen Gewährleistung gesamt Stand am 1.1.2024 20.523 1.199 0 149 21.871 Konsolidierungskreisänderungen 619 7.726 0 2.166 10.511 Verbrauch -21.110-8.3470 -206-29.663Auflösungen 0 0 0 0 0 Zuführungen 15.492 1.540 31.424 40.540 88.996 Stand am 31.12.2024 15.524 2.118 31.424 42.649 91.715 Konsolidierungskreisänderungen 0 -70 0 -7Währungsumrechnung 0 311 0 0 311 Verbrauch -12.915-88-31.424-42.649-87.076Auflösungen 0 0 0 0 0 Zuführungen 8.282 484 0 0 8.766 Stand am 31.12.2025 10.891 2.817 0 0 13.708
Die im Geschäftsjahr 2024 gebildeten Rückstellungen für Restrukturierung wurden im Geschäftsjahr 2025 im Zuge des erfolgreichen Ab-
schlusses der Sanierungsverfahren vollständig verbraucht.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalteten im Vorjahr im Wesentlichen Rückstellungen zur Begleichung bestehender Verträge im Fahrradseg-
ment. Im Geschäftsjahr 2025 wurden diese mit der weitestgehend abgeschlossenen Abwicklung des Fahrradsegments vollständig in An-
spruch genommen.
KONZERNANHANG | 2025
A - 58
40. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Die Bajaj Mobility-Gruppe verfügt zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 über Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsverhältnissen für Kre-
ditlinien Dritter in Höhe von TEUR 4.630 (Vorjahr: TEUR 4.000 aus Haftungsverhältnissen für Kreditlinien Dritter).
Die Bajaj Mobility hat am 01.08.2024 gegenüber der Erste Group Bank AG erklärt, dass sie ihre Rechte als Eigentümerin an verschiedenen
direkten und indirekten Beteiligungen in einer solchen Weise ausüben werde, dass diese im Sinne einer ordentlichen kaufmännischen Praxis
finanziell so ausgestattet sind, dass diese ihre Verbindlichkeiten aus der ErsteConfirming Geschäftsbeziehung termingerecht bedienen kön-
nen.
Diese Erklärung vom 01.08.2024 stellt aus Sicht der Bajaj Mobility AG eine weiche Patronatserklärung dar, aus der keine Einstandspflicht
bzw. Zahlungsverpflichtung der Bajaj Mobility AG als Patron gegenüber der Erste Group Bank AG resultiert. Die rechtliche Qualifikation der
Erklärung vom 01.08.2024 ist derzeit Gegenstand gerichtlicher Klärung. Das Management erwartet nach derzeitigem Stand aus diesem Sach-
verhalt keinen wesentlichen Mittelabfluss.
KONZERNANHANG | 2025
A-59
VI. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Veränderungen der in der Kapitalflussrechnung dargestellten Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der Bilanz ableitbar, da nicht zah-
lungswirksame Effekte neutralisiert werden.
Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Erträge) im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit setzen sich aus verschiedenen
Einzelpositionen zusammen. Diese lassen sich wie folgt darstellen:
TEUR 2025 2024Nicht zahlungswirksame Erträge / Aufwendungen aus Änderungen im Konsolidierungskreis -30.896 -5.922Bewertungen von Fremdwährungspositionen 45.406 8.959Wertberichtigungen auf Forderungen 2.712 15.340Wertberichtigungen auf Vorräte 28.874 113.195Noch nicht zahlungswirksame Erträge aus Förderungen -10.849 -17.699Restrukturierungsaufwendungen zur Realisation des Sanierungsgewinns 8.518 0Bildung / Auflösung Restrukturierungsrückstellung -31.424 31.424Nicht zahlungswirksamer Aufwand aus nicht einholbaren Vorsteuerguthaben 8.049 0Sonstiges 20.756 31.797Sonstige nicht-zahlungswirksame Erträge (Aufwendungen) 41.145 177.095
Die nicht zahlungswirksamen Erträge bzw. Aufwendungen aus Änderungen im Konsolidierungskreis stellen erfolgswirksame Vorgänge der
Erst- und Entkonsolidierung dar.
Bis zum Abschluss des Sanierungsverfahrens fanden verschiedene Einigungen mit Gläubigern statt, auf welche die Gruppe Sanierungsge-
winne erfasst hat. Diese Einigungen betreffen im Wesentlichen Schadenersatzansprüche sowie Nachzahlungen zu Ansprüchen von Mitarbei-
tern und finden sich oben unter den Restrukturierungsaufwendungen zur Realisation des Sanierungsgewinns.
Die Auszahlungen zur Realisierung des Sanierungsgewinns wurden vollständig im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit als eigenständige,
separate Position erfasst. Die einzelnen Zeilen der Kapitalflussrechnung, einschließlich derer des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit
betreffend Finanzschulden, wurden um die zugehörigen nicht zahlungswirksamen sowie auch zahlungswirksamen Effekte bereinigt.
KONZERNANHANG | 2025
A-60
Eine Überleitungsrechnung zwischen der bilanziellen Veränderung der Finanzschulden und den in der Kapitalflussrechnung dargestellten
Werten kann für das Geschäftsjahr wie folgt dargestellt werden:
TEUR Zahlungs-Buchwert wirksame Buchwert Zahlungsunwirksame Veränderung 1.1.2025 Ver-31.12.2025 änderung Abgang im Erwerb / Verände-Umglieder-Trans-Abgren-Zuge des Abgang rungen im ung aktions-zung Zin-Sanier-Kon-kosten sen, ungsver-solidier-Fremd-fahrens ungskreis währungs-effekte, sonstiges Kurzfristige 1.689.494 -215.895 -1.453.674 0 -208 -51.211 0 35.256 3.762 Finanzschulden Langfristige 28.833 764.268 0 0 51.211 746 28.520 873.577 Finanzschulden Leasingverbind-lichkeiten 23.275 -21.625 -3.331 0 -142 18.517 0 0 16.695 (kurzfristig) Leasingverbind-lichkeiten 64.521 0 -3.788 -131 -18.517 0 -439 41.645 (langfristig) Summe 1.806.123 526.748 -1.457.005 -3.788 -481 0 746 63.336 935.679
Eine Überleitungsrechnung zwischen der bilanziellen Veränderung der Finanzschulden und den in der Kapitalflussrechnung dargestellten
Werten kann für das Vorjahr wie folgt dargestellt werden:
TEUR Buchwert Zahlungs-Buchwert 1.1.2024 wirksame 31.12.2024 Zahlungsunwirksame Veränderung Ver-änderung Erwerb Verände-Umglieder-Klassifi-Trans-Abgren-rungen im ung zierung als aktions-zung Zin-Kon-zur Ver-kosten sen, solidier-äußerung Fremd-ungskreis gehalten währungs-effekte, sonstiges Kurzfristige 52.378 687.911 0 5.417 933.478 0 10.310 1.689.494 Finanzschulden Langfristige 909.238 47.031 0 3.500 -933.478 2.542 0 28.833 Finanzschulden Leasingverbindlich-19.671 -22.6120-559 26.77500 23.275 keiten (kurzfristig) Leasingverbindlich-53.6110 37.006 1.072 -26.775 -435042 64.521 keiten (langfristig) Summe 1.034.898 712.330 37.006 9.430 0 -435 2.542 10.352 1.806.123
Eine Überleitungsrechnung zwischen der bilanziellen Veränderung der Positionen des Working Capital Employed – konkret der Vorräte, der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – und den in der Kapitalflussrech-
nung dargestellten Werten kann für das Geschäftsjahr wie nachstehend angeführt dargestellt werden. Die ausgewiesenen zahlungsunwirksa-
men Veränderungen können nicht unmittelbar aus dem vorliegenden Konzernabschluss abgeleitet werden, da die für die Konzernkapitalfluss-
rechnung Veränderungen zum Vorjahr relevant sind.
KONZERNANHANG | 2025
A-61
-
TEURBuchwert Buchwert KFR-Zahlungs-1.1.2025 31.12.2025 relevante wirksame Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert-Ver-änderung änderung Abgang Erwerb / Verände-Wert-Klassifi-Fremd-im Zuge Abgang rungen minder-zierung währ-des Sa-im Kon-ungen als zur ungsef-niersolidier-Veräuß-fekte ungsver-ungs-erung und fahrens kreis gehalten sonsti-ges Vorräte 617.852 377.062 240.790 0 0 -10.627 0 -28.118 -33.772 168.272 Forderungen aus Lieferungen 289.422 114.747 174.6750 0 -3.510 -2.124 -18.754 -69.93280.355 und Leistungen Verbindlichkeiten aus 381.857 149.162 -232.695 196.157 12.164 1.196 0 14.664 14.237 5.723 Lieferungen und Leistungen Summe 1.289.131 640.971 182.770 196.157 12.164 -12.941 -2.124 -32.208 -89.468 254.350
Eine Überleitungsrechnung zwischen der bilanziellen Veränderung der Positionen des Working Capital Employed – konkret der Vorräte, der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – und den in der Kapitalflussrech-
nung dargestellten Werten kann für das Vorjahr wie nachstehend angeführt dargestellt werden. Die ausgewiesenen zahlungsunwirksamen
Veränderungen können nicht unmittelbar aus dem vorliegenden Konzernabschluss abgeleitet werden, da die für die Konzernkapitalflussrech-
nung Veränderungen zum Vorjahr relevant sind.
TEURBuchwertBuchwert KFR-Zahlungs-1.1.202431.12.2024 relevante wirksame Zahlungsunwirksame Veränderung Buchwert-Ver-änderung änderung Erwerb / Verände-WertmindeKlassifi-Fremd-Abgangrungen im rungen zierung währ-Kon-als zur ungsef-solidier-Veräußer-fekte und ungskreis ung gehal-sonstiges ten Vorräte 857.255 617.852 239.403 0 34.654 -100.262 -89.845 6.899 90.849 Forderungen aus Lieferungen 350.801 289.422 61.379 0 -23.884-10.783 -13.341 -5.833 7.538 und Leistungen Verbindlichkeiten aus 676.978 381.857 -295.121 18.070 -20.113 0 21.507 27.659 -247.999Lieferungen und Leistungen Summe 1.885.034 1.289.131 5.661 18.070 -9.343 -111.045 -81.680 28.724 -149.612
KONZERNANHANG | 2025
A-62
VII. BERICHT ZU FINANZIELLEN RISIKEN
Die Bajaj Mobility-Gruppe unterliegt hinsichtlich ihrer Vermögenswerte, Schulden und geplanten Transaktionen Kredit-, Markt- und Liquidi-
tätsrisiken. Ziel des Finanzrisikomanagements ist es, diese Risiken zu steuern und zu begrenzen. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden
regelmäßig über Risiken informiert, welche die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können. Die Grundsätze des Finanzrisikoma-
nagements werden durch den Aufsichtsrat und den Vorstand festgelegt und überwacht. Die Umsetzung obliegt dem Konzern-Treasury.
Im Geschäftsjahr 2024 führten insbesondere die Liquiditätsrisiken und schließlich die fehlende Liquidität der KTM AG zur Eröffnung insol-
venzrechtlicher Sanierungsverfahren. Damit wurden die Ziele des Finanzrisikomanagements der Bajaj Mobility-Gruppe, die jederzeitige Zah-
lungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität sicherzustellen, verfehlt. Die erfolgreiche und planungsgetreue Umsetzung der Fortbestehens-
prognose, die als Plan dem Sanierungsverfahren zugrunde gelegt wurde, ist jedoch weiterhin mit Unsicherheiten behaftet und unterliegt exo-
genen und endogenen Faktoren.
Die Eröffnung der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren insbesondere der KTM AG hatte zur Folge, dass die in Sicherungsbeziehungen
eingesetzten Derivate von den anbietenden Kreditinstituten terminiert wurden. Damit wurden alle Cashflow-Hedge-Beziehungen der Gruppe,
die auf Zinsderivaten beruhten, zum Ende des Geschäftsjahres 2024 beendet. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine neuen Derivate oder
Cashflow-Hedge-Beziehungen begeben, sodass die Gruppe zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 über keine dergleichen verfügt.
Währungsrisiken
Als weltweit tätiges Unternehmen ist die Bajaj Mobility-Gruppe von weltwirtschaftlichen Rahmendaten wie der Veränderung von Währungspa-
ritäten oder den Entwicklungen auf den Finanzmärkten beeinflusst. Insbesondere die Wechselkursentwicklung des US-Dollars, der im Fremd-
währungsrisiko der Bajaj Mobility-Gruppe das höchste Einzelrisiko darstellt, nimmt für die Umsatz- und Ertragsentwicklung des Unterneh-
mens eine tragende Rolle ein. Durch die zunehmende Bedeutung des USD im Einkauf wird das Fremdwährungsrisiko beim USD wesentlich
verringert („natural hedge“). Im Geschäftsjahr 2025 wurden rund 31% der Umsätze (Vorjahr: 25%) in US-Dollar erzielt.
Währungsrisiken bestehen für den Konzern weiters, sofern finanzielle Vermögenswerte und Schulden in einer anderen als der lokalen Wäh-
rung der jeweiligen Gesellschaft abgewickelt werden. Die Gesellschaften des Konzerns fakturieren zum überwiegenden Teil in lokaler Währung
und finanzieren sich weitgehend in lokaler Währung. Veranlagungen erfolgen überwiegend in der Landeswährung der anlegenden Konzernge-
sellschaft. Aus diesen Gründen ergeben sich zumeist natürlich geschlossene Währungspositionen.
Für das Währungsrisiko wird eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei werden Effekte aus der Änderung des Wechselkurses um +/- 10%
auf den Gewinn und Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital aufgezeigt. Als Basis wurden die betroffenen Bankguthaben, Forde-
rungen und Verbindlichkeiten des Konzerns sowie künftige Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung herangezogen. Dabei wurde unterstellt,
dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzern-
steuersatz in Höhe von 23% verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle anderen Variablen, insbesondere Zinssätze,
konstant bleiben. Bei der Analyse wurden jene Währungsrisiken von Finanzinstrumenten, die in einer von der funktionalen Währung abwei-
chenden Währung denominiert und monetärer Art sind, einbezogen.
Währungsrisiken aus Euro-Positionen in Tochterunternehmen, deren funktionale Währung vom Euro abweicht, wurden dem Währungsrisiko
der funktionalen Währung des jeweiligen Tochterunternehmens zugerechnet. Risiken aus Fremdwährungspositionen abseits vom Euro wur-
den auf Konzernebene aggregiert. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung blieben
unberücksichtigt.
Die Bajaj Mobility-Gruppe legt der Analyse folgende Annahme zu Grunde:
» Für die Sensitivität des Gewinns und Verlusts werden Bankguthaben, Forderungen und Verbindlichkeiten des Konzerns in Fremdwähru
ng
berücksichtigt, die nic
ht in der funktionalen Währung der Konzerngesellschaft bilanziert sind.
KONZERNANHANG | 2025
A-63
Erhöhung (+) / Verminderung (-) Aufwertung um 10% Abwertung um 10% TEUR 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) -4.068 -20.905 4.972 25.550Veränderung des Eigenkapitals -4.068 -20.905 4.972 25.550
Zinsänderungsrisiken
Die Finanzinstrumente sind sowohl aktiv- als auch passivseitig teilweise variabel verzinst. Das Risiko besteht demnach im steigenden Zinsauf-
wand bzw. sinkenden Zinsertrag, die sich aus einer nachteiligen Veränderung der Marktzinsen ergeben. Die untenstehenden Angaben bezie-
hen sich auf Eigenschaften von Finanzinstrumenten zum Bilanzstichtag.
Wie einleitend bereits erläutert, zog die Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens die Terminierung von in Sicherungsbezie-
hungen eingesetzten Derivate durch die anbietenden Kreditinstitute nach sich. Cashflow-Hedge-Sicherungen auf fremde Währungen, die in
erster Linie in den Vertriebstöchtern KTM Sportmotorcycle GmbH und Husqvarna Mobility GmbH sowie deren Töchter eingesetzt wurden,
blieben von der Kündigung durch die Kreditinstitute unberührt. Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 war kein Zinsswap zur Absicherung von Zins-
änderungsrisiken aufrecht.
Zinsänderungsrisiken resultierten im Wesentlichen aus originären, variabel verzinsten Finanzinstrumenten (Cashflow-Risiko). Für die Zinsän-
derungsrisiken dieser Finanzinstrumente wurden Sensitivitätsanalysen durchgeführt, die die Auswirkungen von hypothetischen Änderungen
des Marktzinsniveaus auf Ergebnis (nach Steuern) und Konzerneigenkapital zeigen. Als Basis wurden die betroffenen Bestände zum Bilanz-
stichtag herangezogen. Dabei wurde unterstellt, dass das Risiko am Bilanzstichtag im Wesentlichen das Risiko während des Geschäftsjahres
repräsentiert. Als Steuersatz wurde der Konzernsteuersatz in Höhe von 23% verwendet. Außerdem wurde bei der Analyse unterstellt, dass alle
anderen Variablen, insbesondere Wechselkurse, konstant bleiben.
Die Hauptursachen für Ineffektivität im Rahmen von Zinssicherungen sind
» der Einfluss des Kreditrisikos der Gegenpartei und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der Zinsderivate, der sich nicht in der Än-
derung des beizulegenden Zeitwertes der abgesicherten Zahlungsströme, die auf Änderungen der Zinssätze zurückzuführen sind, wider-
spiegelt, und
» die Unterschiede bei den Parametern (z. B. Zinsanpassungstermine) zwischen den Derivaten und den gesicherten Grundgeschäften.
KONZERNANHANG | 2025
A-64
Für das Zinsrisiko stellen sich die Exposures zum Stichtag in Form der Buchwerte sowie deren vertraglicher Verzinsung wie folgt dar:
Erhöhung (+) / Verminderung (-) Anhang Nr. fix verzinst variabel nicht verzinst Summe verzinst 31.12.2025 1)Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 137.270 0 137.270Forderungen aus Finanzierungstätigkeit 28, 31 2.897 0 0 2.897 Finanzierungsvolumen ABS-Programm und Factoring 0 -84.338 0 -84.338Finanzielle Verbindlichkeiten und 35 -21.890-913.7880-935.679Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen Summe -18.994 -860.857 0 -879.85131.12.2024 1)Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 163.407 0 163.407Forderungen aus Finanzierungstätigkeit 28, 31 6.140 0 0 6.140 Finanzierungsvolumen ABS-Programm 0 -251.339 0 -251.339Finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus 35 -392.353 -1.413.769 0 -1.806.122Finanzierungsleasingverhältnissen Summe -386.213 -1.501.701 0 -1.887.9141) Variable Verzinsung mit Null-Floor des Referenzzinssatzes
Für das oben dargestellte Zinsrisiko wurde eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei werden die Änderungen des Zinssatzes um +/- 100
Basispunkte auf den Gewinn und Verlust, das sonstige Ergebnis und das Eigenkapital aufgezeigt.
Erhöhung (+) / Verminderung (-) Erhöhung um 100 BP Verringerung um 100 BP TEUR 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 Veränderung des Ergebnisses (nach Steuern) 6.629 -11.382 -6.629 11.382Veränderung des Eigenkapitals 6.629 -11.382 -6.629 11.382
Ausfallrisiken (Kredit- bzw. Bonitätsrisiken)
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren
vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallsrisiko der Bajaj Mobility-Gruppe besteht grundsätzlich hinsichtlich der Forderun-
gen aus Lieferungen und Leistungen. Die gewährten maximalen Zahlungsziele wurden im Zuge des Sanierungsverfahrens deutlich gesenkt:
Das maximale Zahlungsziel beläuft sich im Geschäftsjahr 2025 auf 180 Tage (Vorjahr: 270 bis 360 Tage).
Auf der Aktivseite stellen die ausgewiesenen Buchwerte gleichzeitig das maximale Ausfallrisiko dar. Mit Ausnahme der unter Punkt 43 „Auf-
rechnung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten“ dieses Konzernanhangs beschriebenen Aufrechnungsvereinbarung gibt
es zusätzlich keine generellen Aufrechnungsvereinbarungen.
KONZERNANHANG | 2025
A-65
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte
Das Ausfallrisiko bei Forderungen gegenüber Kunden kann in einer Gesamtbetrachtung unverändert als gering eingeschätzt werden, da die
Bonität neuer und bestehender Kunden laufend geprüft wird und Sicherheiten gefordert werden.
Das Risikomanagement der Gruppe führt eine Analyse und Beurteilung von Neukunden durch. Zunächst werden diese individuell hinsichtlich
ihrer Kreditwürdigkeit analysiert. Die Analyse umfasst externe Ratings, soweit erhältlich, sowie Jahresabschlüsse, Auskünfte von Kreditagentu-
ren und Bankauskünfte. Konzernweit werden standardisierte Verträge mit Kunden abgeschlossen, wobei für jeden Kunden bestimmte Ver-
kaufslimits festgelegt und laufend überprüft werden. Alle Umsätze, die über diese Limits hinausgehen, bedürfen der Zustimmung des Risiko-
managements.
Ausfallrisiken von Forderungen gegenüber Kunden werden in der Gruppe durch bankmäßige Sicherheiten (Garantien, Akkreditive) abgesi-
chert. In internen Richtlinien werden die Ausfallrisiken festgelegt und darauf aufbauend laufend kontrolliert.
Es bestehen weitgehend langjährige Geschäftsbeziehungen mit Händlern und Importeuren. Durch eine laufende Überwachung des Ausfallsri-
sikos bzw. der Bonität der Kunden wird jede Forderung individuell auf den Bedarf einer Wertberichtigung überprüft.
Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2025 wird in der folgenden Tabelle
dargestellt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Nicht in der Bonität In der Bonität Summe beeinträchtigt beeinträchtigt TEUR Nicht überfällig 80.212 0 80.212 Überfällig 1-30 Tage 15.051 0 15.051 Überfällig 31-61 Tage 2.290 0 2.290 Überfällig 61-90 Tage 890 0 890 Überfällig > 90 Tage 7.458 24.292 31.750 Gesamter Bruttobuchwert 105.900 24.292 130.192 Wertminderung -313 -15.130 -15.444Summe 105.587 9.162 114.748
Eine Zusammenfassung des Ausfallrisikos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2024 wird in der folgenden Tabelle
dargestellt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Nicht in der Bonität In der Bonität Summe beeinträchtigt beeinträchtigt TEUR Nicht überfällig 220.448 0 220.448 Überfällig 1-30 Tage 34.188 0 34.188 Überfällig 31-61 Tage 5.446 0 5.446 Überfällig 61-90 Tage 4.583 0 4.583 Überfällig > 90 Tage 3.309 49.460 52.769 Gesamter Bruttobuchwert 267.974 49.460 317.434 Wertminderung -794 -27.218 -28.012Summe 267.180 22.242 289.422
Zur Ermittlung des Wertminderungsbedarfes für nicht einzelwertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden in der Bajaj
Mobility-Gruppe die Ausfälle der letzten Jahre evaluiert. Die Analyse hat ergeben, dass nur ein unwesentliches Risiko für Forderungen mit
einer gewissen Überfälligkeit besteht. Die Einschätzung der Verlustquoten basiert auf historischen Ausfallquoten bezogen auf Überfälligkeiten
und unter Bedachtnahme von zukunftsorientierten Informationen.
KONZERNANHANG | 2025
A-66
Hinsichtlich des weder wertgeminderten, noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der finanziellen Liefer- und sonstigen Forderungen
deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Es liegen keine Konzentrationsrisiken vor.
Einschätzung der erwarteten Kreditverluste
Auf Basis der in der Vergangenheit tatsächlich beobachteten Ausfälle wurde eine durchschnittliche Ausfallsquote von 0,233% (Vorjahr:
0,235%) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ermittelt. Es bleibt unverändert zum Vorjahr festzuhalten, dass makroökonomi-
sche Unsicherheiten und ein anhaltend erhöhtes Zinsniveau ein schwieriges Marktumfeld bedingen. Ein zusätzliches Risiko begründen die
insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren der Gruppe, insbesondere der KTM AG, denn obschon diese rechtlich erfolgreich abgeschlossen
wurden, bei (End-)Kunden unverändert Unsicherheiten bzgl. angebotener Garantieleistungen, der Produktzuverlässigkeit, der Versorgung mit
Ersatzteilen sowie weiterer Reputationsschäden u.Ä. Die Risikoprämie für zukunftsbezogene Entwicklungen blieb im Vergleich zum Vorjahr
unverändert. Es wurde eine Auflösung von TEUR 481 (Vorjahr: Zuführung von TEUR 493) zur Wertberichtigung für erwartete Verluste auf
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Grund hierfür ist der wesentlich reduzierte Forderungsstand zum Bilanzstichtag. Per
31.12.2025 beträgt die Wertminderung für erwartete Verluste TEUR 313 (Vorjahr: TEUR 794).
Entwicklung der Wertberichtigungen in Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Entwicklung der Wertberichtigungen wird im Anhang unter Punkt 29 „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ beschrieben.
Zahlungsmittel und -äquivalente, sonstige finanzielle Vermögenswerte und Derivate
Kreditverluste von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten werden auf Basis durch-
schnittlicher Ausfallsquoten und des Ratings des Instrumentes ermittelt. Eine signifikante Änderung des Kreditrisikos wird auf Basis von Ra-
ting und Zahlungsverzug bestimmt.
Unter Berücksichtigung der Kurzfristigkeit dieser Position und angesichts des guten Ratings der Banken geht der Konzern davon aus, dass es
sich bei diesen Beständen um Finanzinstrumente mit niedrigem Ausfallsrisiko handelt und die erwarteten Verluste vernachlässigbar sind.
Es gibt keine Hinweise auf zusätzliche Wertminderungserfordernisse für finanzielle Vermögenswerte.
KONZERNANHANG | 2025
A-67
Liquiditätsrisiken
Die Liquiditätsrisiken der Bajaj
Mobility-Gruppe liegen in erster Linie darin, dass die Einzahlungen aus Umsatzerlösen durch eine Abschwä-
chung der Nachfrage unter den Planannahmen liegen. Diesem Risiko begegnete die Bajaj Mobility-Gruppe durch Vorhaltung einer Liquidi-
tätsreserve in Form von ungenutzten Kreditlinien und bei Bedarf in Form von Barbeständen bei Banken von hoher Bonität. Nach Abschluss
der Sanierungsverfahren verfügt die Gruppe wieder über eine ausreichende Liquiditätsdeckung auf Basis aktueller Planungsrechnungen.
Darüber hinaus wird eine direkte Cashflow-Planung auf wöchentlicher Basis durchgeführt und es erfolgt eine strenge Ausgabenkontrolle
über unternehmensinterne Freigabeprozesse vor dem Hintergrund der Analyse betriebsnotwendiger Transaktionen.
Wie in Punkt 42 beschrieben, nimmt der Konzern an einem Factoring-Programm teil, dessen Zweck es ist, eine effiziente Zahlungsabwick-
lung und Zwischenfinanzierung zu ermöglichen. Diese ermöglicht dem Konzern, die Zahlungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leis-
tungen zu zentralisieren und gleichzeitig Flexibilität bei der Liquiditätssteuerung zu erhalten.
In den Kreditvereinbarungen der Gruppe sind keine Covenants enthalten, die zur vorzeitigen Fälligstellung berechtigen.
Der Free Cashflow stellt eine wesentliche Steuerungsgröße der Bajaj Mobility-Gruppe dar.
Die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) sowie die Restlaufzeiten der finanziellen Schulden
setzen sich wie nachstehend dargestellt zusammen. Dabei beziehen sich die Angaben zu Zahlungszielen auf den Status der vertraglichen
Verpflichtungen per 31.12.2025.
KONZERNANHANG | 2025
A-68
TEUR Cashflows 2026 Cashflows 2027 bis 2030 Cashflows ab 2031 Buchwert Zinsen fix Zinsen Tilgung Zinsen fix Zinsen Tilgung Zinsen fix Zinsen Tilgung 31.12.2025 variabel variabel variabel Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzverbindlichkeiten877.339 2.184 95.667 2.537 6.056 164.533 857.926 22.550 0 16.876 Verbindlichkeiten aus Leasing- 58.339 0 1.586 16.695 0 3.19329.584 03.64012.061verhältnissen Verbindlichkeiten aus 149.1620 0 149.1620 0 0 0 0 0Lieferungen und Leistungen davon Verbindlichkeiten, die Gegenstand von 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0Lieferantenfinanzierungs-vereinbarungen sind Andere kurz- und langfristige 42.7440 0 42.5390 02050 0 0finanzielle Schulden Summe 1.127.585 2.184 97.253 210.933 6.056 167.727 887.715 22.550 3.640 28.937
KONZERNANHANG | 2025
A-69
TEUR Cashflows 2025 Cashflows 2026 bis 2029 Cashflows ab 2030 Buchwert Zinsen fix Zinsen Tilgung Zinsen fix Zinsen Tilgung Zinsen fix Zinsen Tilgung 31.12.2024 variabel variabel variabel Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem Marktwert, die 1880 01880 0 0 0 0 0bereits Forderungen zugewiesen sind Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate 34 0 0 34 0 0 0 0 0 0mit negativem Marktwert (Cashflow-Hedge) Summe 222 0 0 222 0 0 0 0 0 0Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle 1)Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzverbindlichkeiten 1.718.326 14.494 21.904 913.833 42.775 53.404 481.487 32.794 12.207 340.226Verbindlichkeiten aus 381.8570 0 381.8570 0 0 0 0 0Lieferungen und Leistungen davon Verbindlichkeiten, die Gegenstand von 59.2040 0 59.2040 0 0 0 0 0Lieferantenfinanzierungs-vereinbarungen sind Andere kurz- und langfristige 129.1150 0 129.1150 0 0 0 0 0finanzielle Schulden Summe 2.229.298 14.494 21.904 1.424.805 42.775 53.404 481.487 32.794 12.207 340.226 Summe 2.229.520 14.494 21.904 1.425.027 42.775 53.404 481.487 32.794 12.207 340.226 1) Davon im Insolvenzverfahren: Finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 943.488; Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unter bedingter Forderungsanmeldung TEUR 58.380; Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 196.411; Schuld-scheindarlehen TEUR 495.000; andere kurz- und langfristige finanzielle Schulden TEUR 174
KONZERNANHANG | 2025
A-70
VIII. FINANZINSTRUMENTE UND KAPITALMANAGEMENT
41. GRUNDLAGEN
Die Bajaj Mobility-Gruppe hält zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 ausschließlich originäre Finanzinstrumente (Vorjahr: zusätzlich deriva-
tive Finanzinstrumente). Zu den originären Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Gut-
haben bei Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Finanzver-
bindlichkeiten. Der Bestand der originären Finanzinstrumente ergibt sich aus der Konzernbilanz bzw. aus dem Konzernanhang.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für den Konzernabschluss:
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden im Zugangszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert und in den Folgeperioden zu fort-
geführten Anschaffungskosten unter der Kategorie „at amortized cost“ (AC) bewertet. Finanzielle Forderungen sind ebenfalls der Kategorie AC
zugeordnet und werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Jener Teil der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Teil des Factoring-Programmes ist, wird der Kategorie „at fair value through
profit and loss“ (FVPL) zugeordnet.
Finanzielle Schulden werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten in der Kategorie AC bewertet. Ein Unterschiedsbetrag zfwischen dem
erhaltenen Betrag und dem Rückzahlungsbetrag wird über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode verteilt und im Finanzergebnis erfasst.
Die im Zusammenhang mit aufgenommenen Finanzierungen angefallenen Geldbeschaffungskosten werden unter Anwendung der Effektiv-
zinsmethode erfolgswirksam amortisiert. Verbindlichkeiten werden ebenfalls mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Bajaj
Mobility-Gruppe verfügt über keine finanziellen Schulden, die einer anderen Kategorie außer AC zugeordnet sind.
Wertminderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen keine wesentliche Finanzierungskomponente auf. Daher wird das vereinfachte Verfah-
ren zur Ermittlung des Expected Credit Loss angewendet, wonach für alle Instrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge
in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Diese beträgt bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weniger
als zwölf Monate und entspricht daher dem 12-Monats-Verlust. Betragsmäßige Erläuterungen finden sich unter Kapitel VII. „Bericht zu finanzi-
ellen Risiken“.
Um den Expected Credit Loss zu bestimmen, wurden historische Ausfallsdaten zu Forderungen der letzten zehn Jahre erhoben und nach
geografischen Regionen segmentiert. Weiters werden aktuelle wirtschaftliche Faktoren und Prognosen berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen von finanziellen Vermögenswerten werden dann vorgenommen, wenn sie als uneinbringlich oder zum Teil unein-
bringlich angesehen werden. Als Indikatoren für Einzelwertberichtigungen gelten finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz, Vertragsbruch oder
erheblicher Zahlungsverzug der Kunden. Die Einzelwertberichtigungen setzen sich aus zahlreichen Einzelpositionen zusammen. Eine direkte
Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt nur, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswer-
ten nicht mehr bestehen (insbesondere im Insolvenzfall). Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Perioden und
kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die
früher erfasste Wertberichtigung durch Anpassung des Wertberichtigungskontos rückgängig gemacht.
KONZERNANHANG | 2025
A-71
42. EINSTUFUNG UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE
Der Zeitwert eines Finanzinstrumentes wird durch notierte Marktpreise für das identische Instrument auf aktiven Märkten ermittelt (Stufe 1
nach Maßgabe des IFRS 13). Soweit keine notierten Marktpreise auf aktiven Märkten für das Instrument verfügbar sind, erfolgt die Ermittlung
des Zeitwertes mittels Bewertungsmethoden, deren wesentliche Parameter ausschließlich auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2).
Ansonsten erfolgt die Ermittlung des Zeitwertes auf Basis von Bewertungsmethoden, für welche zumindest ein wesentlicher Parameter nicht
auf beobachtbaren Marktdaten basiert (Stufe 3).
Umgliederungen zwischen den Kategorien nach IFRS 9 werden zum Ende der Berichtsperiode berücksichtigt. Im Geschäftsjahr kam es unter
Ausnahme nachstehend beschriebenen Sachverhalts zu keinen Verschiebungen zwischen den Stufen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die im Einklang mit IFRS 13 stehende Bewertungstechnik, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeit-
wertes verwendet wird, sowie verwendete wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren.
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente Art BewertungstechnikWesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren Finanzielle Verbindlichkeiten Abgezinste Cashflows Risikoaufschlag für eigenes Bonitätsrisiko
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten (aktivseitige Finanzinstru-
mente), getrennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Allerdings enthält sie keine Angaben zum beizulegenden Zeitwert
bzw. zur Stufe von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn
der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
KONZERNANHANG | 2025
A-72
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2025 TEUR Buchwert Fair Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2025 31.12. Amortised Fair Value Fair Value Hedging 2025 Cost through OCI through P&L instruments (w/o re-cycling) Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Sonstige langfristige finanzielle 216 216- - 216 216-216- -Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen 2.232 2.232- - 2.232 2.232- - 2.232-und Leistungen Summe 2.448 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zahlungsmittel und 137.270- - - - - 137.270- - -Zahlungsmitteläquivalente Forderungen aus Lieferungen 112.515- - - - - 112.515- - -und Leistungen Sonstige finanzielle 53.838 - - - - - 53.838 - - -Vermögenswerte Summe 303.623 Gesamtsumme 306.071
KONZERNANHANG | 2025
A-73
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2024 TEUR Buchwert Fair Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2024 31.12. Amortised Fair Value Fair Value Hedging 2024 Cost through OCI through P&L instruments (w/o re-cycling) Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - Derivate mit positivem 6 6 - 6 - 6 - - - 6Marktwert (Cashflow-Hedge) Forderungen aus Lieferungen 8.424 8.424- - 8.424 8.424- - 8.424-und Leistungen Sonstige langfristige finanzielle 215 215- - 215 215-215- -Vermögenswerte Summe 8.645 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Zahlungsmittel und 163.406- - - - - 163.406- - -Zahlungsmitteläquivalente Forderungen aus Lieferungen 280.999- - - - - 280.999- - -und Leistungen Sonstige finanzielle 65.659 - - - - - 65.659 - - -Vermögenswerte Summe 510.064 Gesamtsumme 518.709
KONZERNANHANG | 2025
A-
74
Im Laufe des Geschäftsjahres 2025 wurden die vormals bestehenden ABS- und Factoring-Programme endgültig abgewickelt und beendet.
Daraufhin hat die Bajaj Mobility-Gruppe im Geschäftsjahr 2025 ein neues Factoring-Programm mit einem Finanzdienstleister aufgenommen,
in dessen Rahmen die verkauften Forderungen nach den Regelungen des IFRS 9 zum anhaltenden Engagement ausgebucht werden (analog
Vorjahr). Im Rahmen dieses Factoring-Programms werden monatlich revolvierend Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem
maximalen Volumen von TEUR 100.000 (Vorjahr: TEUR 350.000) verkauft.
Zum Bilanzstichtag wurden in Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 84.338 (Vorjahr: TEUR 251.339) an
Dritte verkauft. Bis zu einer vertraglich definierten Höhe trägt die Gruppe weiterhin ein Risiko aus kreditrisikobedingten Ausfällen. Zum Stich-
tag 31.12.2025 beträgt das hieraus resultierende maximale Verlustrisiko TEUR 2.530 (Vorjahr: TEUR 2.648). Zum Zeitpunkt des Verkaufs
wird der erwartete Verlust grundlegend aufwandswirksam als Verbindlichkeit verbucht. Der Buchwert des anhaltenden Engagements beträgt
zum 31.12.2024 TEUR 2.530 (Vorjahr: TEUR 2.648) und ist unter den anderen kurzfristigen Schulden ausgewiesen. Der Buchwert ent-
spricht dem beizulegenden Zeitwert des anhaltenden Engagements. In der Berichtsperiode wurden aus dem anhaltenden Engagement
TEUR -118 (Vorjahr: TEUR -842) und kumuliert seit Transaktionsbeginn TEUR 2.530 (Vorjahr: TEUR 2.648) erfolgswirksam erfasst.
Die Bajaj Mobility-Gruppe übt keine Beherrschung über die Factoring-Beteiligungsunternehmen aus, da die Gruppe über keine bestehenden
Rechte verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten der Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Dazu zählen insbesondere die Auswahl und
Finanzierung der anzukaufenden Forderungen sowie die Betreibung notleidender Forderungen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Schulden (passivseitige Finanzinstrumente) ge-
trennt nach Klassen bzw. Bewertungskategorien gemäß IFRS 9. Unterbleibt die untenstehende Angabe zum beizulegenden Zeitwert bzw. zur
Stufe von finanziellen Schulden, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, so stellt der Buchwert einen angemessenen Nähe-
rungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.
KONZERNANHANG | 2025
A-75
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2025 TEUR Buchwert Fair Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 GesamtAC FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2025 31.12. Amortised Fair Value Fair Value Hedging 2025 Cost through OCI through P&L instruments (w/o re-cycling) Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten Finanzverbindlichkeiten 935.679 947.396 - - 947.396 947.396 935.679 - - -Verbindlichkeiten aus 149.162 149.162- - 149.162 149.162 149.162- - -Lieferungen und Leistungen Andere kurz- und langfristige 42.744 42.744 - - 42.744 42.744 42.744 - - -finanzielle Schulden Summe 1.127.585 Gesamtsumme 1.127.585
KONZERNANHANG | 2025
A-76
Beizulegender Zeitwert Buchwert 31.12.2024 TEUR Buchwert Fair Value Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt AC FVOCI FVPL Fair Value - 31.12.2024 31.12. Amortised Fair Value Fair Value Hedging 2024 Cost through OCI through P&L instruments (w/o re-cycling) Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegender Zeitwert - Sicherungsinstrumente Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem 188 188 - 188 - 188 - - - 188Marktwert, die bereits Forderungen zugewiesen sind Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate mit negativem 34 34 - 34 - 34 - - - 34Marktwert (Cashflow-Hedge) Summe 222 Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle 1)Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungs-kosten Finanzverbindlichkeiten 1.718.326 712.236 - - 712.236 712.236 1.718.326 - - -Verbindlichkeiten aus 381.857 - - - - - 381.857 - - -Lieferungen und Leistungen davon Verbindlichkeiten, die Gegenstand von 59.204- - - - - 59.204 - - -Lieferantenfinanzierungs-vereinbarungen sind Optionen auf nicht 61.445 - - - - - - 61.445 - - 2)beherrschende Anteile Andere kurz- und langfristige 67.670-- - - -67.670- - -finanzielle Schulden Summe 2.229.298 Gesamtsumme 2.229.520 1) Davon im Insolvenzverfahren: Finanzielle Verbindlichkeiten TEUR 943.488; Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen unter bedingter Forderungsanmeldung TEUR 58.380; Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 196.411; Schuldscheindarlehen TEUR 495.000;andere kurz- und langfristige finanzielle Schulden TEUR 174. 2) Bewertung erfolgt nicht über OCI, sondern über die sonstigen Rücklagen im Eigenkapital, weitere Ausführungen siehe Punkt 33.
KONZERNANHANG | 2025
A-77
Das Nettoergebnis aus den Finanzinstrumenten nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 enthält Nettogewinne/-Verluste, Gesamtzins-
erträge/-Aufwendungen sowie Minderungsverluste und setzt sich wie folgt zusammen:
TEUR aus Zinsen aus der Folge-aus Wertbe-aus Abgangs-aus Fremd-Nettoergebnis bewertung richtigung ergebnis währungs-(Summe) zum Fair-bewertung Value 31.12.2025 Finanzielle Vermögenswerte - Amortised 6.5050 -5.802 0-248455 Cost (AC) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - -84.5620 0 -6.181-90.743Amortised Cost (AC) Summe -78.057 0 -5.802 0 -6.429 -90.28831.12.2024 Finanzielle Vermögenswerte - Amortised 25.7550-26.9670630-582Cost (AC) Fair Value through P&L (FVPL) 0 -139 0 0 0 -139Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - -118.1640 00 3.216 -114.948Amortised Cost (AC) Summe -92.409 -139 -26.967 0 3.846 -115.669
Die Veränderungen der Wertberichtigung und der Ausbuchung betreffend der Kategorie Amortised Cost (AC) zugeordnete finanzielle Vermö-
genswerte sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen der jeweiligen Gemeinkostenbereiche ausgewiesen. Die restlichen Komponen-
ten des Nettoergebnisses sind in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen enthalten.
43. AUFRECHNUNG VON FINANZIELLEN VERMÖGENSWERTEN UND VERBINDLICHKEITEN
Der Konzern unterhielt im Vorjahr Aufrechnungsvereinbarungen mit Banken im Zusammenhang mit Derivaten. Da die Gruppe zum Stichtag
des Geschäftsjahres über keine Derivate verfügt, existieren auch keine entsprechenden Aufrechnungsvereinbarungen. Grundsätzlich wurden
die Beträge, die gemäß solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden Transaktio-
nen in der gleichen Währung geschuldet wurden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu
zahlen war. In bestimmten Fällen – zum Beispiel, wenn ein Kreditereignis wie ein Ausfall eintritt – wurden alle ausstehenden Transaktionen
unter der Vereinbarung beendet, der Wert zur Beendigung ermittelt und es war nur ein einziger Nettobetrag zum Ausgleich aller Transaktio-
nen zu zahlen. Eine Saldierung in der Bilanz wurde nicht vorgenommen, da es in der Regel nicht zu einem Nettoausgleich mehrerer Transak-
tionen aus derartigen Rahmenverträgen kam.
KONZERNANHANG | 2025
A-78
44. HEDGING
Die vom Konzern im Vorjahr abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumente (Devisentermingeschäfte und Zinsswaps) wurden zur Absiche-
rung des Fremdwährungs- und Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten war es, die Diffe-
renziertheit von Cashflows aus künftigen Transaktionen auszugleichen. Als Grundlage zur Planung der künftigen Zahlungsflüsse dienten die
voraussichtlichen Umsatzerlöse und Materialeinkäufe in Fremdwährung.
Mit Eröffnung des insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahrens insbesondere der KTM AG wurde bereits im Vorjahr der überwiegende Teil der
seinerzeit gehaltenen Derivate von den Finanzdienstleistern gekündigt. So wurden die im Eigenkapital gebildeten Rücklagen im Geschäftsjahr
2024 erfolgswirksam erfasst. Ausgenommen hiervon war ein Cashflow-Hedge auf ein Zinsänderungsrisiko: Bei diesem ging die Gruppe weiter-
hin vom Eintritt der zugrunde gelegten Cashflows aus, sodass die Gruppe eine ratierliche, erfolgswirksame Erfassung über die eigentliche
Restlaufzeit des Sicherungsgeschäfts bis April 2025 vornahm.
Zum Bilanzstichtag stellen sich die Beträge, die sich auf Positionen beziehen, die als gesichertes Grundgeschäft designiert sind, wie folgt dar.
TEUR Rücklage für die Rücklage für In der Rücklage für die Absicherung von Zahlungsströmen Absicherung von Absicherungs-verbleibende Salden aus Sicherungsbeziehungen, bei denen die Zahlungsströmen kosten Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nicht mehr angewendet wird 31.12.2025 Wechselkursrisiko Verkäufe und Forderungen 0 0 0 Käufe von Vorräten 0 0 0 Zinssatzänderungsrisiko Variabel verzinste Instrumente 0 0 0 Summe 0 0 0 31.12.2024 Wechselkursrisiko Verkäufe und Forderungen 0 0 0 Käufe von Vorräten 0 0 0 Zinssatzänderungsrisiko Variabel verzinste Instrumente 1.965 0 0 Summe 1.965 0 0
KONZERNANHANG | 2025
A-79
Die Cashflow-Hedge-Rücklage und die Rücklage für Absicherungskosten (nach Steuern) haben sich wie folgt entwickelt:
TEUR Rücklage für Ab-Cashflow-Hedge-Summe sicherungskosten Rücklage Stand am 1.1.2024 -177 8.497 8.320 Betrag, der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde Realisierung Grundgeschäft 177 613790 (Erfassung in den Umsatzerlösen - Währungsrisiko) Realisierung Grundgeschäft 0 -4.013-4.013(Erfassung im Zinsergebnis - Zinsrisiko) Vorräte Realisierung Grundgeschäft 0 -121-121(Erfassung in den Vorräten / Herstellungskosten - Währungsrisiko) Veränderung im beizulegenden Zeitwert Zugang - Zinsrisiko 0 -3.011-3.011Stand am 31.12.2024 = Stand am 1.1.2025 0 1.965 1.965 Betrag, der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde Realisierung Grundgeschäft 0 -1.965-1.965(Erfassung in den Umsatzerlösen - Währungsrisiko) Stand am 31.12.2025 0 0 0
45. KAPITALMANAGEMENT
Zielsetzung des Kapitalmanagements ist es, eine adäquate Kapitalbasis zu erhalten, damit eine der Risikosituation des Unternehmens ent-
sprechende Rendite für die Gesellschafter erzielt, die zukünftige Entwicklung des Unternehmens gefördert und auch für andere Interessens-
gruppen Nutzen gestiftet werden kann. Zwar wurde diese grundlegende Zielsetzung durch die Notwendigkeit der Eröffnung insolvenzrechtli-
cher Sanierungsverfahren insbesondere des Vorjahres verfehlt, die damit jedoch in den Vordergrund gerückten Gläubigerinteressen können
jedoch mit rechtskräftigem Abschluss der Sanierungsverfahren als weitgehend befriedigt angesehen werden. Die Bajaj Mobility-Gruppe ver-
folgt nach Wechsel des Mehrheitseigentümers das Ziel unternehmerischer finanzieller Nachhaltigkeit.
KONZERNANHANG | 2025
A-80
Das Management betrachtet als Kapital ausschließlich das buchmäßige Konzerneigenkapital nach IFRS. Zum Bilanzstichtag betrug die Kon-
zerneigenkapitalquote 24,3% (Vorjahr: -8,1%). Die Veränderung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Die Strategie der Bajaj Mobility-Gruppe zielt darauf ab, dass die Bajaj Mobility AG und die anderen Konzerngesellschaften eine den lokalen
Anforderungen entsprechende Eigenkapitalausstattung aufweisen. Die Steuerung des Kapitalmanagements erfolgt im Wesentlichen anhand
der Kennzahlen Eigenkapitalquote, Nettoverschuldung, Gearing sowie der dynamischen Verschuldung.
Die Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024Eigenkapital 385.237 -193.749Bilanzsumme 1.586.073 2.395.834Eigenkapitalquote 24,3% -8,1%
Die Nettoverschuldung wird von der Gruppe definiert als die Summe der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten (Kredite, Leasingver-
bindlichkeiten, sowie sonstige verzinsliche Schulden) abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Zielsetzung liegt dabei
in der langfristigen Liquiditätssicherung, der effizienten Inanspruchnahme von Fremdfinanzierungen sowie der finanziellen Risikobegrenzung
bei gleichzeitiger Optimierung der Rendite.
Die Nettoverschuldung setzt sich zu den angegebenen Bilanzstichtagen wie folgt zusammen:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 915.222 93.353Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 20.457 1.712.769935.679 1.806.122Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente -137.270 -163.407Nettoverschuldung 798.409 1.642.715
Die Kennzahlen „Gearing“ (Verhältnis der Nettoverschuldung zum Eigenkapital) sowie die Kennzahl „dynamische Verschuldung“ (Verhältnis
Nettoverschuldung zum EBITDA) für die Überwachung des Kapitals stellen sich wie folgt dar:
TEUR 31.12.2025 31.12.2024Eigenkapital 385.237 -193.749Nettoverschuldung 798.409 1.642.715Gearing 207,3% -847,9%Nettoverschuldung 798.409 1.642.715EBITDA 873.711 -480.783Dynamische Verschuldung 0,9 -3,4
Das EBITDA ist berechnet als das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit bzw. EBIT zuzüglich Abschreibungen und Aufwendungen aus Wertmin-
derungen nach IAS 36 und IFRS 5. Im Geschäftsjahr 2025 wurde der Betrag der Abschreibung um im Vorjahr wertgeminderte Anlagenab-
gänge im Umfang von TEUR 10.656 angepasst.
KONZERNANHANG | 2025
A-81
IX. LEASINGVERHÄLTNISSE
46. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER
Die Bajaj Mobility-Gruppe hat für die Nutzung von Grundstücken, Betriebs- und Verwaltungsgebäude bzw. Büroräumlichkeiten und Lagerplät-
zen, Maschinen (u.a. CNC-Maschinen) sowie im Bereich des Fuhrparks Miet- und Leasingverträge abgeschlossen.
Die Gruppe mietet weiters IT-Ausstattung mit vertraglichen Laufzeiten zwischen einem und fünf Jahren. Diese Miet- und Leasingvereinbarungen
sind entweder kurzfristig oder (bzw. und) ihnen liegen Gegenstände von geringem Wert zugrunde. Der Konzern hat das Wahlrecht nach IFRS
16.5-.8 in Anspruch genommen und für diese Miet- und Leasingvereinbarungen weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten erfasst.
Ferner werden Leasingverträge für Werkzeuge (Spezialleasing) und Maschinen mit einer Laufzeit von grundsätzlich 3-10 Jahren abgeschlossen.
Im Geschäftsjahr 2025 hat die Gruppe aktivierte Nutzungsrechte aus gemieteten, leerstehenden Räumlichkeiten, die vorrangig für administra-
tive Zwecke genutzt wurden, als nicht mehr betriebsnotwendig klassifiziert. Die zugehörigen Leasingverträge wurden bereits gekündigt und
eine darauf entfallende Wertminderung in Höhe von TEUR 1.381 erfasst.
KONZERNANHANG | 2025
A-82
Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten
Der Buchwert der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:
TEUR GrundstückeMaschinen Betriebs- und Summe und Gebäude Geschäfts-ausstattung 31.12.2025 Stand zum 1.1. 25.848 24.290 13.576 63.715 Zugänge bzw. Abgänge aufgrund von Änderungen im + / --92 0 -229-321Konsolidierungskreis + / - Währungsumrechnung Anschaffungs- und Herstellungskosten -558 0 -617 -1.176+ Zugänge zu Nutzungsrechten 708 2.521 1.340 4.568- Abgänge von Nutzungsrechten -13.897 -11.758 -5.691 -31.346Zugänge bzw. Abgänge von Abschreibungen aufgrund von- / +0 0 98 98 Änderungen im Konsolidierungskreis+ / - Währungsumrechnung kumulierte Abschreibung 450 0 390 840 - Abschreibungen auf Nutzungsrechte -7.392 -4.121 -4.805 -16.318- Wertminderung von Nutzungsrechten -1.381 0 0 -1.381+ Abgänge von Abschreibungen auf Nutzungsrechte 9.741 8.629 4.620 22.990Buchwert 31.12.2025 13.427 19.561 8.681 41.668 31.12.2024 Stand zum 1.1. 29.755 19.611 21.078 70.444 Zugänge bzw. Abgänge aufgrund von Änderungen im + / -2.118363 2.8955.376 Konsolidierungskreis + / - Währungsumrechnung Anschaffungs- und Herstellungskosten -95 -2 266 169 + Zugänge zu Nutzungsrechten 14.511 18.204 6.537 39.252 - Abgänge von Nutzungsrechten -6.231 -7.283 -12.264 -25.778- Umgliederung von zur Veräußerung gehaltenen Nutzungsrechten -378 0 -995 -1.373Zugänge bzw. Abgänge von Abschreibungen aufgrund von- / +-4050 -2.599 -3.004Änderungen im Konsolidierungskreis+ / - Währungsumrechnung kumulierte Abschreibung -15 1 -153 -167- Abschreibungen auf Nutzungsrechte -11.133 -6.313 -8.008 -25.454- Wertminderung von Nutzungsrechten -7.368 -7.016 -4.576 -18.960+ Abgänge von Abschreibungen auf Nutzungsrechte 4.711 6.560 10.824 22.095Umgliederung Abschreibung von zur Veräußerung gehaltenen+ 378 0 7381.116NutzungsrechtenBuchwert 31.12.2024 25.848 24.125 13.743 63.716
KONZERNANHANG | 2025
A-83
Der Barwert der Mindestleasingzahlungen stellt sich zum jeweiligen Stichtag wie folgt dar:
TEURKünftigeMindestleasing-Zinszahlungen Barwert der künftigen zahlungen Mindestleasingzahlungen 31.12.2025 < 1 Jahr 15.984 1.586 16.695 > 1 bis 5 Jahre 35.074 3.193 29.584 > 5 Jahre 15.701 3.640 12.061 66.758 8.419 58.339 31.12.2024 < 1 Jahr 25.651 2.363 23.288 > 1 bis 5 Jahre 53.815 4.412 49.403 > 5 Jahre 18.931 3.827 15.104 98.397 10.602 87.795
Die Zahlungsverpflichtungen aus Leasingverhältnissen werden in der Konzernbilanz unter den Finanzverbindlichkeiten, siehe Punkt 34 dieses
Anhangs, ausgewiesen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung sowie in der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge
2025 - Leasingvereinbarungen TEUR Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 1.749 Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 245 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 5.211 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen kurzfristige 22.055 Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 2024 - Leasingvereinbarungen TEUR Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 3.908 Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten 245 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 5.978 Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert, ausgenommen kurzfristige 25.281 Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert
Die Aufwendungen für Leasingverhältnisse über einen Vermögenswert von geringem Wert betreffen im Wesentlichen Miet- und Leasingver-
träge für IT-Ausstattung.
In der Kapitalflussrechnung wurden Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse in der Höhe von TEUR 50.394 (Vorjahr: TEUR 57.534)
erfasst. Davon wurden TEUR 21.625 (Vorjahr: TEUR 22.612; der berichtete Wert von TEUR 22.640 wurde aufgrund eines festgestellten Re-
chenfehlers angepasst) als Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und TEUR 28.770 (Vorjahr:
TEUR 34.922) als Aufwendungen aus kurzfristigen und geringerwertigen Leasingverhältnisse sowie Zinsaufwendungen und Erträge aus Un-
termietverhältnissen von Nutzungsrechten im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit erfasst.
KONZERNANHANG | 2025
A-84
Verlängerungsoptionen
Einige Miet- und Leasingverträge enthalten Verlängerungsoptionen, die bis zu einem Jahr vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit vom
Konzern ausübbar sind. Nach Möglichkeit strebt der Konzern beim Abschluss neuer Miet- und Leasingverhältnisse die Aufnahme von Verlän-
gerungsoptionen an, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Der Konzern beurteilt am Bereitstellungsdatum, ob die Ausübung von Verlän-
gerungsoptionen hinreichend sicher ist. Der Konzern bestimmt erneut, ob die Ausübung einer Verlängerungsoption hinreichend sicher ist,
wenn ein wesentliches Ereignis oder eine Änderung von Umständen, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt, eintritt.
47. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER
Aus Leasinggebersicht werden sämtliche Leasingverhältnisse als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft, da diese so ausgestaltet sind, dass
die Bajaj Mobility-Gruppe im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen behält.
Hiervon ausgenommen ist ein Untermietverhältnis, das der Konzern als Finanzierungsleasingverhältnis einstuft. Dieses betrifft die Unterver-
mietung eines Gebäudes durch die Gruppe, das als Nutzungsrecht in den Sachanlagen ausgewiesen wurde. Im Geschäftsjahr 2025 wurden
keine Untermietverhältnisse neu abgeschlossen und bilanziert. Der Konzern hat in 2025 Zinserträge auf Leasingforderungen in der Höhe von
TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10) erfasst. Die Leasingforderungen aus Untermietverhältnissen betragen per 31. Dezember 2025 TEUR 767 (Vor-
jahr: TEUR 767). Davon sind TEUR 253 (Vorjahr TEUR 253) in unter einem Jahr und TEUR 514 (Vorjahr TEUR 514) in 1-5 Jahren fällig.
KONZERNANHANG | 2025
A-85
X. ERLÄUTERUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN
UND PERSONEN SOWIE ZU DEN ORGANEN
48. GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN
Nach den Vorschriften des IAS 24 sind Angaben über Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu machen.
Führten Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu Veränderungen im Konsolidierungskreis, so wurden die zugehöri-
gen Ausführungen mit Verweis auf das Vorliegen einer IAS 24-relevanten Transaktion aufgrund ihrer sachgerechten Zuordnung unter Punkt 8
„Veränderungen im Konsolidierungskreis“ vorgenommen. An dieser Stelle sei auf die dortigen Ausführungen verwiesen. Im Geschäftsjahr
2025 betraf dies bei vollkonsolidierten Tochterunternehmen die Veräußerungen der KTM Technologies GmbH, der PIERER Innovation GmbH
mit DealerCenter Digital GmbH, sowie der FELT-Gesellschaften und hinsichtlich assoziierter Unternehmen die Veräußerung der Anteile an der
MR IMMOREAL GmbH.
Änderung der Eigentümerstruktur im Geschäftsjahr, Umfirmierung
Im Zuge der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs
GmbH, allesamt Tochterunternehmen der vormals PIERER Mobility AG, hat der langjährige Minderheiteneigentümer, die Bajaj-Gruppe, um-
fangreiche Finanzierungen zum erfolgreichen Abschluss aller drei Verfahren bereitgestellt.
Dabei hat die Bajaj Auto International Holdings B.V., Niederlande, hat am 22. Mai 2025 mit der Pierer Industrie AG, deren Anteile von der
Pierer Konzerngesellschaft mbH gehalten werden, eine Call-Optionsvereinbarung abgeschlossen, welche es der Bajaj Auto International Hol-
dings B.V. ermöglichte, spätestens bis Ende Mai 2026 alle von der Pierer Industrie AG gehaltenen Anteile an der vormals Pierer Bajaj AG und
somit indirekt auch die Kontrolle über die vormals PIERER Mobility AG zu erwerben.
Die von der Pierer Industrie AG gehaltenen Aktien an der Mehrheitsaktionärin (vormals) Pierer Bajaj AG wurden nach Erhalt sämtlicher be-
hördlichen Genehmigungen am 18. November 2025 an die Bajaj Auto International Holdings B.V. übertragen. Damit ist die Bajaj Auto Inter-
national Holdings B.V. nunmehr Alleinaktionärin der vormals Pierer Bajaj AG. In der Folge hält sie seither auch mittelbar einen Anteil von rd.
74,94% der Aktien der vormals PIERER Mobility AG. Als Mehrheitsaktionärin übt sie Kontrolle über die vormals PIERER Mobility AG aus.
Im Zuge dieses Wechsels der Mehrheitsverhältnisse wurden im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. November
2025 zwei Umfirmierungen beschlossen: Die vormals Pierer Bajaj AG firmiert nunmehr als Bajaj Auto International Holdings AG, die Firma
der vormals PIERER Mobility AG lautet nun auf Bajaj Mobility AG. Im vorliegenden Konzernabschluss und nachfolgend unterbleibt aus Grün-
den der Verständlichkeit die weitere Nennung des vormaligen Unternehmens- oder Gruppennamens.
Bereits seit dem Jahr 2007 besteht eine Kooperation mit der Bajaj-Gruppe. Die Bajaj-Gruppe ist der größte Motorradhersteller in Indien mit
einem Absatz von rd. 4,7 Mio. Motorrädern und Three-Wheelern im letzten Geschäftsjahr (Bilanzstichtag 31. März 2025). Den inhaltlichen
Schwerpunkt der Zusammenarbeit bildet die gemeinsame Entwicklung von Street-Motorrädern im Einstiegssegment, welche in Indien produ-
ziert und unter den Marken KTM sowie Husqvarna von beiden Unternehmen in ihren Stammmärkten vertrieben werden.
Der Wechsel des Mehrheitseigentümers hat indes auch Folgen für die Darstellung der Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und
Personen im Geschäftsjahr 2025. Die stichtagsbezogenen Bilanzgrößen beziehen sich für das Geschäftsjahr 2025 ausschließlich auf die ent-
sprechenden geänderten Mehrheitsverhältnisse, während die stromgrößenbezogenen Angaben aus der Gewinn- und Verlustrechnung auch
jene Transaktionen einschließen, die vor dieser Veränderung durchgeführt wurden. Folglich wurden Transaktionen mit der Pierer Konzernge-
sellschaft mbH und von ihr beherrschten Tochterunternehmen bis zum 18. November 2025 als Transaktionen mit nahestehenden Unterneh-
men betrachtet.
KONZERNANHANG | 2025
A-86
Allgemeine Informationen, erläuternde Angaben
Die Aktien der Bajaj Mobility AG werden zum Stichtag 31. Dezember 2025 zu 74,94% von der Bajaj Auto International Holdings AG gehalten,
deren Anteile vollständig von der Bajaj Auto International Holdings B.V., einem Tochterunternehmen der Bajaj Auto Ltd., Indien, ist. Die Bajaj
Auto Ltd. ist die oberste Gesellschaft des Gesamtkonzerns.
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden im Bajaj Mobility-Konzern nach „Gesellschafternahe Unternehmen“,
„Assoziierte Unternehmen“ und „Sonstige Unternehmen“ gruppiert.
Assoziierte Unternehmen können dem Beteiligungsspiegel (siehe Kapitel XII) entnommen werden und betreffen alle nach der Equity-Methode
bilanzierten Finanzanlagen.
Als sonstige Unternehmen werden alle Unternehmen definiert, welche vom Key-Management beherrscht werden. Als Key-Management defi-
niert die Bajaj Mobility AG prinzipiell Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates und gegebenenfalls weitere Manager in Schlüsselpositio-
nen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Konzerns ausüben können. Zudem wer-
den auch Familienangehörige des Key-Managements und deren Unternehmen berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr 2025 und im Vorjahr gab es, mit Ausnahme der auch unter Punkt 8 „Veränderungen im Konsolidierungskreis“ angeführten
Transaktionen, keine wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen (ausgenommen Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge, siehe
Punkt 50). Die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen stellen sich gemäß der beschriebenen Gruppierung wie folgt dar:
TEUR Gesellschafter nahe Assoziierte Unternehmen Sonstige Unternehmen Unternehmen 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 Forderungen 0 23.055 76 7.487 0 4.772 Verbindlichkeiten -16.758 -10.349-13.764-7.405 0 -5.188Erlöse 2.628 6.281 5.042 5.547 112 20.192Aufwendungen -59.767 -104.645 -29.983 -84.393 -97.637 -154.858Dividende 0 -12.514 0 0 0 -36
Sämtliche Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen erfolgten zu marktüblichen Bedingungen. Wesentliche Geschäftsbeziehungen
werden nachfolgend erläutert:
Gesellschafter nahe Unternehmen
Die Bajaj Mobility AG bildet seit der Veranlagung 2024 eine eigene Steuergruppe gemäß § 9 KStG im Sinne des österreichischen Körper-
schaftssteuergesetzes. Seit dem Geschäftsjahr 2024 ist auch die KTM AG-Gruppe Teil dieser Steuergruppe. Zum 31.12.2025 aufgrund der
Übernahme der Anteile durch Bajaj keine offene Forderung (im Vorjahr: TEUR 13.806) gegenüber der Pierer Konzerngesellschaft mbH.
Im Geschäftsjahr 2025 erhielt die Bajaj Auto International Holdings AG keine Dividenden (Vorjahr: TEUR 12.503), gleichermaßen erhielt die
Pierer Konzerngesellschaft mbH keine Dividenden im Geschäftsjahr 2025 (Vorjahr: TEUR 11) von der Bajaj Mobility AG aus dem Bilanzge-
winn des vorangegangenen Geschäftsjahrs.
Aufwandsseitig betreffen die Transaktionen mit gesellschafternahen Unternehmen von Jänner bis November 2025 größtenteils die Pankl Ra-
cing-Gruppe sowie andere Unternehmen der PIERER-Gruppe, welche für die Bajaj Mobility-Gruppe als Lieferanten von Zukaufteilen fungier-
ten. Bei diesen Lieferanten handelt es sich um Unternehmen des Pierer Industrie AG-Konzerns. Bei der PIERER Industrie AG handelt es sich
um ein Tochterunternehmen der Pierer Konzerngesellschaft mbH, bei welcher Herr Dipl.-Ing. Stefan Pierer Eigentümer ist. Weiters entstan-
den im Geschäftsjahr 2025 Aufwendungen gegenüber der Pierer Konzerngesellschaft mbH und der Pierer Industrie AG aus der Weiterver-
rechnung von Leistungen. Größtenteils betreffen diese Aufwendungen Konzernumlagen für IT- und Managementdienstleistungen gegenüber
der Pierer Industrie AG.
Mit der Pankl Racing Systems AG, Kapfenberg, sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 13.623 (Vorjahr: TEUR 23.705), mit der Pankl Auto-
motive Slovakia s.r.o., Topolcany, Slowakei, Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.318 (Vorjahr: TEUR 17.112) und mit der Pankl Cooling Sys-
tems Dalian, China, Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.404 (Vorjahr: TEUR 10.524) angefallen.
KONZERNANHANG | 2025
A-87
Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gab es Verbindlichkeiten gegenüber der Bajaj Auto Ltd in Höhe von TEUR 16.758, aber keine Forderungen.
Für Dezember 2025 wurden mit der Bajaj Auto Ltd. Aufwendungen in Höhe von TEUR 12.643 (Vorjahr, betreffend das gesamte Geschäfts-
jahr: TEUR 151.015) und Erträge im geringen Ausmaß in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 5.681) im Wesentlichen aus dem Einkauf von
Street-Motorrädern und Parts erzielt. Darüber hinaus wurden Erträge für Lizenzgebühren betreffend den Monat Dezember im Umfang von
TEUR 295 abgegrenzt.
Zur Begleichung der Sanierungsquoten in der KTM-Gruppe hat die Bajaj Auto International Holdings BV, Niederlande, der KTM AG ein Rest-
rukturierungsdarlehen von TEUR 450.000 mit einer Laufzeit von drei Jahren, d. h. bis zum 30.12.2028, gewährt.
Zugleich hat die Bajaj Auto International Holdings AG ihrem Tochterunternehmen Bajaj Mobility AG ein Darlehen im Umfang von
TEUR 350.000 bereitgestellt. Das Darlehen wurde in mehreren Tranchen gewährt, wobei jede dieser Tranchen eine Laufzeit von drei Jahren
aufweist. Die letzte Tranche ist demnach zum 22.05.2028 zu tilgen.
Assoziierte Unternehmen
Von der KISKA GmbH, Anif, sind im Geschäftsjahr Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.406 (Vorjahr: TEUR 20.166) für bezogene Entwick-
lungs- und Designleistungen sowie Leistungen im Bereich Markenentwicklung angefallen. Die Beteiligung wurde zum Ende des Geschäftsjah-
res 2025 als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert und bewertet. Die zugehörigen Ausführungen finden sich unter Punkt 32 „Zur Veräuße-
rung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen“.
Die KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc. wurde im Juni 2016 gemeinsam mit dem Partner Ayala Corp. gegründet. Die Gesellschaft über-
nimmt seit Mitte 2017 die CKD (Completely-Knocked-Down) Assemblierung für KTM-Motorräder auf den Philippinen. Der Gruppe entstanden
hieraus im Geschäftsjahr 2025 Erlöse in Höhe von TEUR 1.109 (Vorjahr: TEUR 2.269) und Aufwendungen in Höhe von TEUR 6.692 (Vorjahr:
TEUR 7.837).
Das Joint Venture in China mit dem Partner CF Moto wurde im Geschäftsjahr 2018 unter dem Namen „Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Mo-
torcycles Co., Ltd.“ gegründet. Seit 2021 werden im chinesischen Hangzhou Motorräder der Mittelklasse produziert. Der Gruppe entstanden
mit dem Unternehmen im Geschäftsjahr 2025 Erlöse in Höhe von TEUR 360 (Vorjahr: TEUR 3.208) und Aufwendungen in Höhe von TEUR
21.236 (Vorjahr: TEUR 56.390).
Die Bajaj Mobility AG hält eine Minderheitenbeteiligung an der LX Media GmbH, Wels, die mittelbar von der Pierer Konzerngesellschaft mbH
beherrscht wird. Die LX Media GmbH erbringt Web- und IT-Dienstleistungen in Höhe von TEUR 3.044 (Vorjahr: TEUR 1.932).
Sonstige Unternehmen
Die Einstufung von Unternehmen der Bajaj-Gruppe als sonstige Unternehmen erfolgte unter den einleitend beschriebenen Erläuterungen bis
November 2025. Das Aufsichtsratsmitglied der Bajaj Mobility AG Herr Srinivasan Ravikumar ist Director der Bajaj Auto International Holdings
B.V. und President of Business Development and Assurance der Bajaj Auto Ltd. Bis November 2025 wurden mit der Bajaj Auto Ltd. im Ge-
schäftsjahr 2025 Aufwendungen in Höhe von TEUR 96.140 (Vorjahr, betreffend das gesamte Geschäftsjahr: TEUR 151.015) und Erträge
in
Höhe von T
EUR 106 (Vorjahr: TEUR 5.681) aus dem Einkauf von
Street-Motorrädern und Parts erzielt.
Die K
TM AG hat mit Übertragungsvereinbarung vom 17.9.2013 das Lizenzrecht für die Nutzung der Marke „Husqvarna" von der PIERER
Industrie AG um TEUR 10.000 erworben. Das Lizenzrecht wird planmäßig über die Restnutzungsdauer von 2 Jahren abgeschrieben und
regelmäßig auf dessen Werthaltigkeit geprüft. Der Wert des Lizenzrechtes wurde seinerzeit durch eine Bewertung plausibilisiert und der Er-
werb durch den Aufsichtsrat der KTM AG genehmigt.
An Händler erfolgten fremdübliche Lieferungen von Motorrädern und Ersatzteilen. Erlöse bzw. Forderungen gegenüber sonstigen Unterneh-
men betreffen größtenteils Transaktionen mit diesen Händlern. Die Minderheitenanteile an den Händlern wurden bis November 2025 über
die Pierer Industrie AG gehalten.
KONZERNANHANG | 2025
A-88
49. ORGANE DER BAJAJ MOBILITY AG
Als jeweils kollektivvertretungsbefugte Vorstandsmitglieder waren im Geschäftsjahr 2025 nachstehende Personen bestellt. Die Datumsanga-
ben beziehen sich auf die Eintragungsdaten im österreichischen Firmenbuch:
Name von / seit bis Mag. Gottfried Neumeister 01.09.2024 Mag. Petra Preining 16.09.2025Dipl.-Ing. Stefan Pierer 05.05.2020 03.10.2025Mag. Verena Schneglberger-Grossmann 01.06.2025 31.12.2025
Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren nachstehende Damen und Herren bestellt:
Name Funktion von / seit bis Srinivasan Ravikumar Vorsitzender 13.01.2026Dinesh Thapar Stellvertreter des Vorsitzenden 13.01.2026 Pradeep Shrivastava Mitglied 13.01.2026Dr. Wulf Gordian Hauser Mitglied 13.01.2026Josef Blazicek Vorsitzender 19.10.2021 07.02.2025Stephan Zöchling Vorsitzender 07.02.2025 31.07.2025Mag. Ewald Oberhammer Vorsitzender 31.07.2025 13.01.2026Rajiv Bajaj Stellvertreter des Vorsitzenden 19.10.2021 31.07.2025Mag. Friedrich Roithner Mitglied 24.01.2025 31.07.2025Mag. Michaela Friepeß Mitglied 05.05.2020 13.01.2026Dr. Ernst Chalupsky Mitglied 19.10.2021 13.01.2026Dipl.- Ing. Dr. Iris Filzwieser Mitglied 19.10.2021 13.01.2026
50. VORSTANDS- UND AUFSI
CHTSRATSBEZÜGE
Die Vergütung für den Vorstand der Bajaj Mobility AG-Gruppe beinhaltet Gehälter, Sachleistungen, Prämien, Abfertigungen sowie Leistungen
an die betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse und betrug im Geschäftsjahr 2025 TEUR 1.965 (Vorjahr: TEUR 2.607) für den Vorstand der
Bajaj Mobility AG sowie der KTM AG. Weiters ergaben Bezüge für Mitglieder des Vorstandes aus Vorperioden keine Nachzahlung. Darüber
hinaus besteht keine Vereinbarung über betriebliche Altersversorgung für Vorstandsmitglieder. Im Geschäftsjahr 2025 wurden keine Pensi-
onskassenzahlungen an den Vorstand geleistet.
Für das Geschäftsjahr 2025 (Auszahlung im Geschäftsjahr 2026) wird eine Vergütung an den Aufsichtsrat der Bajaj Mobility AG-Gruppe
von insgesamt TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 20) für die Aufsichtsräte der Bajaj Mobility AG und der KTM AG vorgeschlagen.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kredite und Vorschüsse an die Mitglieder des Aufsichtsrats der Bajaj Mobility AG-Gruppe.
KONZERNANHANG | 2025
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XI. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Am 13. Jänner 2026 hat die Bajaj Mobility-Gruppe weitere Schritte im Rahmen der Restrukturierung ergriffen und Maßnahmen angekündigt.
Diese beinhalten insbesondere einen Personalabbau von rund 500 Beschäftigten, der überwiegend den Angestelltenbereich sowie das mitt-
lere Management betrifft. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung war jedoch noch nicht bekannt, in welchem Ausmaß und in welcher Höhe
diese angekündigten Maßnahmen konkrete Auswirkungen auf die Gruppe selbst haben werden.
Mit Vertrag vom 14. Jänner 2026 wurde der zur Veräußerung gehaltene Anteil an der KISKA GmbH an den bisherigen Mehrheitseigentümer,
die Loxone GmbH, zum bilanzierten Wert von TEUR 1.300 veräußert. Der Bajaj Mobility-Gruppe entstand hieraus kein Veräußerungsergebnis.
Die Vereinbarung sieht eine Zahlung des Kaufpreises in mehreren jährlichen Tranchen, beginnend mit dem 01. Juli 2026, vor. Die letzte Zah-
lung soll zum 01. Juli 2029 erfolgen.
Am 26. Februar 2026 gab die Gruppe bekannt, dass Finanzverbindlichkeiten der KTM AG erfolgreich refinanziert werden konnten. Die KTM
AG schloss einen neuen Kreditvertrag über ein Volumen von TEUR 550.000 mit einem internationalen Bankenkonsortium bestehend aus J.P.
Morgan SE, HSBC, DBS Bank Limited und MUFG Bank Ltd. ab. Der Kredit ist unbesichert, hat eine Laufzeit von fünf Jahren und weist Ge-
samtfinanzierungskosten im niedrigen bis mittleren einstelligen Prozentbereich auf. Ziel ist es, mit diesem neu aufgenommenen Kredit das
von der Bajaj Auto International Holdings B.V. zum erfolgreichen Abschluss der Sanierungsverfahren gewährte Restrukturierungsdarlehen im
Umfang von TEUR 450.000 zu tilgen und damit die Zinsbelastung der Gruppe zu senken.
Seit Ende Februar 2026 führen die Vereinigten Staaten und Israel gemeinsame Militäroperationen gegen den Iran durch; der Konflikt dauert
zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Abschlusses an. Der Nahe Osten stellt für die Gruppe weder einen wesentlichen Absatz- noch einen
wesentlichen Beschaffungsmarkt dar, sodass aus direkten Geschäftsbeziehungen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen erwartet
werden. Eine weitere Eskalation des Konflikts oder eine länger andauernde Auseinandersetzung könnte jedoch – insbesondere über Störun-
gen globaler Energieversorgung und Lieferketten – zu einem Anstieg der Rohstoffpreise und zu Lieferengpässen führen. Nachteilige Auswir-
kungen auf die Geschäftstätigkeit des Konzerns können aus heutiger Sicht daher nicht ausgeschlossen werden. Das Management beobachtet
die Lage kontinuierlich und evaluiert im Bedarfsfall die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Minderung potenzieller negativer Auswirkun-
gen. Eine verlässliche Schätzung der finanziellen Auswirkungen ist zum Zeitpunkt der Freigabe dieses Abschlusses nicht möglich.
Darüber hinausgehende Ereignisse nach dem 31. Dezember 2025, die für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden materiell sind,
sind entweder im vorliegenden Abschluss berücksichtigt oder nicht bekannt.
A-90
KONZERNANHANG | 2025
XII. KONZERNUNTERNEHMEN
Der Beteiligungsspiegel enthält alle Gesellschaften, die neben den Mutterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen wurden,
und ist in der Anlage zum Konzernanhang dargestellt.
KONZERNANHANG | 2025
A-91
XIII. ERKLÄRUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (FREIGABE)
Der Konzernabschluss wird am 03. März 2026 (Vorjahr: 27.05.2025) vom Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat, zur Vorlage an die
Hauptversammlung und zur anschließenden Veröffentlichung freigegeben. Der Aufsichtsrat kann im Rahmen der ihm obliegenden Prüfung
eine Änderung des Konzernabschlusses veranlassen.
Mattighofen, am 03. März 2026
Der Vorstand der Bajaj Mobility AG
Mag. Gottfried Neumeister Mag. Petra Preining
CEO CFO
Anlage zum Konzernanhang: Beteiligungsspiegel
KONZERNANHANG | 2025
A-92
BETEILIGUNGSSPIEGEL
ANLAGE ZUM KONZERNANHANG DER BAJAJ MOBILITY AG, MATTIGHOFEN, ZUM 31.12.2025
31.12.2025 31.12.2024 Datum der Anteilshöhe Konsolidier-Anteilshöhe Konsolidie-erstmaligen % ungsart % rungsart Konsolidie-rung Verbundene Unternehmen: KTM AG, Mattighofen 31.5.2005 100,00 VK 100,00 VK KTM Immobilien GmbH, Mattighofen 31.5.2005 100,00 VK 100,00 VK KTM North America, Inc., Murrieta, CA, USA 31.5.2005 100,00 VK 100,00 VKKTM-Motorsports Inc., Murrieta, CA, USA 31.5.2005 100,00 VK 100,00 VKKTM Japan K.K., Tokyo, Japan 31.5.2005 100,00 VK 100,00 VKKTM Sportcar GmbH, Mattighofen 31.5.2005 - - 100,00 VK KTM Motorcycles S.A. Pty. Ltd., Midrand, Südafrika 1.3.2009 100,00 VK 100,00 VKKTM Sportmotorcycle Mexico C.V. de S.A., Lerma, 1.6.2009 100,00 VK 100,00 VKMexiko KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen 31.3.2011 100,00 VK 100,00 VK KTM-Sportmotorcycle India Private Limited, Pune, 1.6.2012 100,00 VK 100,00 VKIndien Husqvarna Mobility GmbH, Mattighofen 1.1.2013 100,00 VK 100,00 VK KTM Sportmotorcycle Deutschland GmbH, 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VKUrsensollen, Deutschland KTM Switzerland Ltd., Frauenfeld, Schweiz 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VK KTM Sportmotorcycle UK Ltd., Northamptonshire, 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VKGroßbritannien KTM-Sportmotorcycle Espana S.L., Terrassa, Spanien 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VK KTM Sportmotorcycle France SAS, Saint-Priest, 31.12.2013100,00VK100,00VKFrankreich KTM Sportmotorcycle Italia S.r.l., Meran, Italien 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VKKTM-Sportmotorcycle Nederland B.V., Milsbeek, 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VKNiederlande KTM Sportmotorcycle Scandinavia AB, Örebro, 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VKSchweden KTM Sportmotorcycle Benelux S.A., Gembloux, 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VKBelgien KTM Canada Inc., Chambly, Kanada 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VK KTM Sportmotorcycle Hungária Kft., Budapest, 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VKUngarn KTM Central East Europe s.r.o., Bratislava, Slowakei 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VKKTM Österreich GmbH, Mattighofen 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VK KTM Nordic Oy, Helsinki, Finnland 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VK KTM Sportmotorcycle d.o.o., Marburg, Slowenien 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VKKTM Czech Republic s.r.o., Pilsen, Tschechien 31.12.2013 100,00 VK 100,00 VK KTM Sportmotorcycle SEA PTE. Ltd., Singapur, 1.1.2014 100,00 VK 100,00 VKSingapur Husqvarna Mobility North America , Inc., Murrieta, 1.12.2013 100,00 VK 100,00 VKCA, USA
KONZERNANHANG | 2025
A-93
31.12.2025 31.12.2024 Datum der Anteilshöhe Konsolidie-Anteilshöhe Konsolidie-erstmaligen % rungsart % rungsart Konsolidie-rung Verbundene Unternehmen (fortges.): Husqvarna Motorsports, Inc., Murrieta, CA, USA 1.4.2015 100,00 VK 100,00 VK KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen 16.9.2016 100,00 VK 100,00 VK WP Suspension GmbH, Mattighofen 30.11.2016 100,00 VK 100,00 VK WP Suspension North America, Inc., Murrieta, CA, 31.8.2017100,00VK100,00VKUSA KTM do Brasil Ltda., Sao Paulo, Brasilien 31.12.2017 100,00 VK 100,00 VKKTM Components GmbH, Munderfing 30.11.2007 100,00 VK 100,00 VK WP Immobilien GmbH, Munderfing 30.4.2005 100,00 VK 100,00 VKKTM Beteiligungs GmbH, Mattighofen 30.4.2018 100,00 VK 100,00 VK KTM Australia Holding Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 100,00 VK 100,00 VKKTM Australia Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 100,00 VK 100,00 VKHQVA Pty Ltd., Prestons, Australien 1.7.2019 100,00 VK 100,00 VKKTM Motorcycles Distributors NZ Limited, Wellington 1.7.2019100,00VK100,00VKCentral, Neuseeland GASGAS GmbH, Mattighofen 31.10.2019 100,00 VK 100,00 VKGASGAS Motorcycles Espana S.L.U., Terrassa, 1.1.2020100,00VK100,00VKSpanien KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen 1.1.2020 90,00 VK 90,00 VK CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, 25.6.2022100,00VK100,00VKMattighofen PIERER IMMOREAL NORTH AMERICA LLC., 7.7.2022100,00VK100,00VKMurrieta, CA, USA KTM (SHANGHAI) MOTO CO., LTD., Shanghai, China 15.7.2022 100,00 VK 100,00 VK MV Agusta Motor S.P.A., 1.3.2024-- 50,10 VKVarese, Italien Centro Stile MV Agusta S.r.l., Borgo Magiore, San 1.3.2024-- 100,00 VKMarino MV Agusta USA LLC, Pennsylvania, United States 1.3.2024 - - 100,00 VK MV Agusta Motorcycles GmbH, 21.9.2022-- 74,90 VKMattighofen, Österreich MV Agusta Motorcycles North America, Inc., 30.9.2022-- 100,00 VKMurrieta, CA, USA MV Agusta Services S.r.l. 24.10.2022-- 100,00 VKMeran, Italien PIERER Produktion GmbH, Munderfing 26.11.2022 100,00 VK 100,00 VKKTM Informatics GmbH, Mattighofen 13.7.2023 100,00 VK 100,00 VK KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen 18.3.2021 100,00 VK 100,00 VK Cero Design Studio S.L., Barcelona, Spanien 1.10.2019 50,01 VK 50,01 VKKTM Racing GmbH, Munderfing 29.2.2020 100,00 VK 100,00 VK KTM Offroad Racing AG, Frauenfeld, Schweiz 25.2.2005 100,00 VK - VKKTM MotoGP Racing AG (vormals: KTM-Racing AG), 31.5.2005100,00VK100,00VKFrauenfeld, Schweiz KTM Racing North America Inc., Murrieta, CA, USA 16.6.2023 100,00 VK 100,00 VKPIERER New Mobility GmbH, Munderfing 25.2.2020 100,00 VK 100,00 VKPIERER New Mobility Deutschland GmbH, 31.12.2019100,00VK100,00VKSchweinfurt, Deutschland PIERER New Mobility North America, Inc., Murrieta, 1.10.2020100,00VK100,00VKCA, USA
KONZERNANHANG | 2025
A-94
31.12.202531.12.2024Datum der Anteilshöhe Konsolidie-Anteilshöhe Konsolidie-erstmaligen % rungsart % rungsart Konsolidie-rung Verbundene Unternehmen (fortges.): PIERER New Mobility UK Ltd., Northamptonshire, 31.12.2013-- 100,00 VKGroßbritannien PIERER New Mobility Asia Ltd., Taichung City, Taiwan 25.5.2022 - - 100,00 VK PIERER NEW MOBILITY AUSTRALIA PTY LTD, 13.10.2022100,00VK100,00VKPrestons, Australien PIERER NEW MOBILITY BULGARIA OOD, Plowdiw, 30.3.2023100,00VK100,00VKBulgarien PIERER & MAXCOM MOBILITY OOD, Plowdiv, 1.1.2022100,00VK 50,00 VKBulgarien PIERER New Mobility S.A. Pty. Ltd., Midrand, 1.4.2015100,00VK100,00VKSüdafrika Felt Bicycles GmbH, Munderfing 1.7.2024 100,00 VK 70,00 VKFelt Bicycles North America Inc., Murrieta, CA, USA 1.7.2024 - - 100,00 VK Felt Bicycles Espana S.L.U., Barcelona, Spanien 1.9.2024 - - 100,00 VK PIERER E-Commerce GmbH, Munderfing 31.12.2016 100,00 VK 100,00 VKPIERER E-Commerce North America Inc., Murrieta, 21.6.2022100,00VK100,00VKCA, USA KTM Technologies GmbH, Anif 1.10.2008 - - 100,00 VK PIERER Innovation GmbH, Wels 31.3.2018 - - 100,00 VK DealerCenter Digital GmbH, Landshut, Deutschland 31.7.2021 - - 75,46 VKAvocodo GmbH, Linz 30.4.2019 100,00 VK 100,00 VK Platin 1483. GmbH, Schweinfurt, Deutschland 31.12.2019 100,00 VK 100,00 VKAssoziierte Unternehmen: Kiska GmbH, Anif - 20,00 AE 50,00 AEPIERER Immoreal GmbH, Wels - - - 49,00 AE Zhejiang CFMOTO-KTMR2R Motorcycles Co., Ltd., - 49,00AE49,00AEHangzhou City, Zhejiang, China KTM Asia Motorcycle Manufacturing Inc., Binan, - 40,00AE40,00AELaguna, Philippinen LX Media GmbH, Wels - 20,00 AE 20,00 AE VK: Vollkonsolidierung AE: Einbeziehung at Equity
BESTÄTIGUNGSVERMERK
BESTÄTIGUNGSVERMERK 2025
Photo: GASGAS GASGAS TrialGP Jaime Busto Team Shoot 2025
BAJAJ MOBILITY AG
Mattighofen
Bericht über die Prüfung
des Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2025
und des Konzernlageberichtes
für das Geschäftsjahr 2025
Elektronisches Exemplar (pdf-Version) vom 5. März 2026
MOORE CENTURION
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Hegelgasse 8/14 | 1010 Wien | FN 78655 w
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. PRÜFUNGSVERTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG 1
2. ZUSAMMENFASSUNG DES PRÜFUNGSERGEBNISSES 3
2.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Konzernabschluss und
zum Konzernlagebericht sowie zur konsolidierten nichtfinanziellen
Erklärung und zum konsolidierten Corporate Governance-Bericht 3
2.2. Erteilte Auskünfte 3
3. BESTÄTIGUNGSVERMERK 4
ANLAGEN
Anlage 1 Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025
Anlage 2 Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2025
BEILAGEN
Beilage 1 Allgemeine Auftragsbedingungen
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 1
An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Bajaj Mobility AG,
Mattighofen
Wir haben die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025 der
Bajaj Mobility AG,
Mattighofen,
(im Folgenden auch kurz „Gesellschaft" genannt)
abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden
Bericht:
1. PRÜFUNGSVERTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
I
n der außerordentlichen Hauptversammlung am 19. November 2025 der Bajaj
Mobility AG, Mattighofen, wurden wir zum Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2025 gewählt.
Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, schloss mit uns einen
Prüfungsvertrag, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2025 und den
Konzernlagebericht gemäß §§ 269 ff UGB zu prüfen.
1
Bei der Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem Interesse
gemäß § 189a Z 1 UGB; diese gilt daher als große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221
UGB.
Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung, bei der die
Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr 537/2014 anzuwenden sind.
Diese Prüfung erstreckt sich darauf, ob bei der Erstellung des Konzernabschlusses die
gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden. Der Konzernlagebericht ist darauf zu
prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den
geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Es ist auch festzustellen, ob
als Bestandteil des Konzernlageberichtes eine konsolidierte nichtfinanzielle
Erklärung oder ein konsolidierter nichtfinanzieller Bericht (§ 267a UGB) erstellt
worden ist. Darüber hinaus ist festzustellen, ob ein konsolidierter Corporate
Governance-Bericht (§ 267b UGB) aufgestellt wurde.
Es ist auch festzustellen, ob der Vorstand die gemäß § 78c AktG vom Vorstand und
Aufsichtsrat zu erstellenden Vergütungsberichte nach der Hauptversammlung auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft kostenfrei zehn
Jahre lang öffentlich zugänglich gemacht hat.
An den Prüfungsausschuss erstatten wir gesondert einen zusätzlichen Bericht
gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 537/2014.
1
Über die ebenfalls vereinbarte Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
berichten wir mittels gesonderten Berichtes.
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 2
Die Prüfung zum 31. Dezember 2024 erfolgte durch einen anderen Abschlussprüfer.
Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen
Vorschriften und berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von
Abschlussprüfungen. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing). Wir weisen
darauf hin, dass das Ziel der Konzernabschlussprüfung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen
falschen Darstellungen ist. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil
jedem internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und
aufgrund der stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht,
dass wesentliche falsche Darstellungen im Konzernabschluss unentdeckt bleiben.
Die Prüfung erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von
Sonderprüfungen bilden.
Im Rahmen der Prüfung wurden die im Konzernabschluss zusammengefassten
Jahresabschlüsse daraufhin geprüft, ob sie den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung entsprechen und ob die für die Übernahme in den Konzernabschluss
maßgeblichen Vorschriften beachtet worden sind.
Ein Teil der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurde von
anderen Abschlussprüfern geprüft. Wir haben deren Tätigkeit in geeigneter Weise
überwacht.
Wir hrten die Prüfung mit Unterbrechungen im Dezember (Vorprüfung) sowie im
Zeitraum vom Jänner bis März (Hauptprüfung) durch. Die Prüfung wurde mit dem
Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen. Für die ordnungsgemäße
Durchführung des Auftrages ist Dr. Andreas Staribacher, Wirtschaftsprüfer,
verantwortlich.
Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossenen
Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Steuerberater:innen und
Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftstreuhandberufe“ (Beilage [XY]) einen integrierten Bestandteil bilden.
Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem
Konzernabschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer
Verantwortlichkeit und Haftung als Konzernabschlussprüfer gegenüber der
Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
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2. ZUSAMMENFASSUNG DES PRÜFUNGSERGEBNISSES
2.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Konzernabschluss und zum
Konzernlagebericht sowie zur konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung und
zum konsolidierten Corporate Governance-Bericht
Bei der Prüfung der Konsolidierung sowie der einbezogenen Jahresabschlüsse wurde
die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung festgestellt. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse
berücksichtigen im Wesentlichen die vom Mutterunternehmen r den
Konzernabschluss vorgegebenen einheitlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsrichtlinien und stellen eine geeignete Grundlage für die Einbeziehung in
den Konzernabschluss dar. Die r die Übernahme in den Konzernabschluss
maßgeblichen Vorschriften wurden beachtet.
Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir
soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage r notwendig erachteten die internen
Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung
einbezogen.
Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes verweisen wir auf unsere Ausführungen im
Bestätigungsvermerk.
Die Gesellschaft hat eine konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung gemäß
§ 267a UGB für das Geschäftsjahr 2025 in den Konzernlagebericht aufgenommen.
Eine materielle Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung ist nicht
Gegenstand der Abschlussprüfung.
Die Gesellschaft hat einen konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß
§ 267b UGB aufgestellt. Eine materielle Prüfung dieses Berichtes ist nicht Gegenstand
der Konzernabschlussprüfung.
Für das Geschäftsjahr 2025 hat der Vorstand bis zum Abschluss unserer Prüfung noch
keinen Vergütungsbericht gemäß § 78c AktG kostenfrei öffentlich zugänglich
gemacht. Eine materielle Prüfung des Vergütungsberichts ist nicht Gegenstand der
Abschlussprüfung.
2.2. Erteilte Auskünfte
Die gesetzlichen Vertreter haben die von uns verlangten Aufklärungen und
Nachweise erteilt und eine Vollständigkeitserklärung unterfertigt.
Wir erhielten vom Abschlussprüfer des Vorjahres Zugang zu den relevanten
Informationen des geprüften Konzerns und über die zuletzt durchgeführte
Konzernabschlussprüfung.
2.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB (Ausübung der
Redepflicht)
Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Konzernabschlussprüfer haben wir keine
Tatsachen festgestellt, die den Bestand des geprüften Konzernsgefährden oder ihre
Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße
der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung
erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des
Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt.
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 4
3. BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Konzernabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der
Bajaj Mobility AG,
Mattighofen,
und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz
zum 31. Dezember 2025, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Darstellung
der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung und der
Konzerngeldflussrechnung r das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und
dem Konzernanhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Konzernabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt ein glichst getreues Bild der Vermögens- und
Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme
des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in
Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der
EU anzuwenden sind (IFRS) und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr.
537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere
Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
„Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses“
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern
unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften, und wir haben unsere
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach
unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des
Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein
gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 5
Ansatz von Entwicklungskosten
Wir verweisen auf die Erläuterungen des Managements im Konzernanhang unter
Punkt 23.
Das Risiko für den Abschluss
Im Konzernabschluss der Bajaj Mobility AG werden aktivierte Entwicklungskosten in
Höhe von MEUR 328 unter dem Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte“
ausgewiesen und stellen daher einen wesentlichen Teil des Vermögens der Gruppe
dar. Gemäß IAS 38 werden Forschungskosten als Aufwand behandelt, während
Entwicklungskosten für künftige Serienprodukte aktiviert werden, sofern die
Aktivierungsvoraussetzungen nach IAS 38.57ff erfüllt sind.
Wesentliche Voraussetzungen für einen Ansatz von Entwicklungskosten als
Vermögenswerte sind die Umsetzbarkeit der Entwicklungsprojekte (u.a. die
Möglichkeit der technischen Realisierung, die Absicht zur Fertigstellung sowie die
Fähigkeit zur Nutzung) sowie die erwartete Erzielung eines künftigen
wirtschaftlichen Nutzens. Die Beurteilung der Projektumsetzbarkeit spielte
insbesondere aufgrund des abgeschlossenen Sanierungsverfahrens der
Tochtergesellschaft KTM AG eine wesentliche Rolle bei der Bilanzierung und ist mit
erhöhten Ermessensspielräumen behaftet. Der Nachweis der Erfüllung der
Ansatzvoraussetzungen ist ermessensbehaftet und erfordert Einschätzungen des
Managements. Daher haben wir den Ansatz von Entwicklungskosten als besonders
wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben den Ansatz von Entwicklungskosten wie folgt beurteilt:
Erlangung eines Verständnisses über den Prozess des Managements zur
Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten und der Evaluierung
der Ansatzvoraussetzungen von Entwicklungskosten gemäß IAS 38.57ff.
Evaluierung der Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der
prozessbezogenen Kontrollen des Managements über die Aktivierung von
Entwicklungskosten einschließlich Einsicht in die Dokumentation zur
Projektumsetzbarkeit des Managements.
Beurteilung anhand von Stichproben, ob eine ordnungsgemäße Abgrenzung
zwischen Forschungs- und Entwicklungskosten, die als immaterielle
Vermögenswerte aktivierte wurden, erfolgt ist.
Bewertung der Angemessenheit der aktivierten Ausgaben auf
Stichprobenbasis durch Abgleich der Materialkosten, Gemeinkosten und der
angefallenen Ingenieurstunden mit externen Rechnungen und internen
Stundenzettel und Lohnabrechnungen.
Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „KTM“
Wir verweisen auf die Erläuterungen des Managements im Konzernanhang unter
Punkt 22 und Punkt 23.
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 6
Das Risiko für den Abschluss
Im Konzernabschluss der Bajaj Mobility AG werden zum 31. Dezember 2025 r die
zahlungsmittelgenerierende Einheit „KTM“ Vermögenswerte vor Konsolidierung in
Höhe von MEUR 1.566 ausgewiesen. Davon betreffen MEUR 61 die Marke KTM und
MEUR 10 die Marke GASGAS. Die Bajaj Mobility AG überprüft daher mindestens
einmal hrlich und bei Vorliegen von Anhaltspunkten die
zahlungsmittelgenerierende Einheit „KTM“ auf Wertminderung.
Hierfür ermittelt die Bajaj Mobility AG den erzielbaren Betrag der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit „KTM“ anhand eines Discounted-Cashflow-
Verfahrens. Der in Folge ermittelte erzielbare Betrag (Wertminderungstest) ergab
eine ausreichende Deckung der Buchwerte.
Die Bewertung des erzielbaren Betrags von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
erfordert Annahmen und Schätzungen, wie beispielsweise die Schätzung der
künftigen Einzahlungsüberschüsse sowie die Festlegung des anzuwendenden
Diskontierungszinssatzes.
Für den Konzernabschluss besteht damit das Risiko, dass nicht angemessene
Schätzungen eine wesentliche Auswirkung auf den erzielbaren Betrag der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit „KTM“ und damit den Wertansatz von
Vermögenswerten in der Konzernbilanz und das operative Ergebnis der Konzern-
Gewinn- und Verlustrechnung haben können.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "KTM" unter
Einbindung unseres Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:
Zur Beurteilung der Angemessenheit der zugrunde gelegten internen
Planungen, haben wir uns ein Verständnis über den Planungsprozess
verschafft, die Annahmen über Wachstumsraten und operative Ergebnisse in
Gesprächen mit den zuständigen leitenden Personen im Unternehmen
erörtert und die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsdaten mit den
aktuellen vom Vorstand freigegebenen Budgetzahlen abgeglichen.
Wir haben die Methodik des durchgeführten Wertminderungstests
nachvollzogen und beurteilt, ob er den entsprechenden Standards entspricht.
Die zur Festlegung der Kapitalkostensätze herangezogenen Annahmen
haben wir mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten abgeglichen
und die rechnerische Richtigkeit des Berechnungsschemas überprüft.
Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen zur Marke im
Konzernabschluss sachgerecht sind.
Berechnung und Darstellung des Sanierungsgewinnes
Wir verweisen auf die Erläuterungen des Managements im Konzernanhang unter
Punkt 2.
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
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Das Risiko für den Abschluss
Im vorangegangenem Geschäftsjahr 2024 hat der Vorstand der wesentlichen
Konzerngesellschaft KTM AG nach Prüfung der Alternativen einen Antrag auf
Eröffnung insolvenzrechtlicher Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung über das
Vermögen der KTM AG und zwei weiterer Tochtergesellschaften gestellt. In Folge der
insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren bei der KTM-Gruppe wurden im
Geschäftsjahr 2025 Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung über zwei weitere
Tochtergesellschaften der BAJAJ Mobility AG eröffnet. Die Sanierungsverfahren
wurden im Geschäftsjahr 2025 mit der fristgerechten Hinterlegung der jeweiligen
Barquote durch die endgültige gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans
vollständig abgeschlossen.
Nach dem vollständigen gesetzlichen Abschluss der Sanierungsverfahren haben die
Restrukturierungsanwälte der nf Gesellschaften mit der Auszahlung der
angemeldeten und anerkannten Forderungen an die Gläubiger begonnen. Diese
angemeldeten und anerkannten Forderungen wurden bis zum Bilanzstichtag 31.
Dezember 2025 bereits an die Gläubiger ausbezahlt. Im Geschäftsjahr 2025 hat die
Bajaj Mobility-Gruppe einen Sanierungsgewinn in Höhe von insgesamt TEUR 1.193.134
erfasst.
Die Berechnung des Sanierungsgewinns erfordert eine sogfältige Ermittlung des
Buchwerts der erloschenen Schulden. Des Weiteren unterliegt die Beurteilung der
insolvenzrechtlichen Voraussetzungen für die Verbuchung des Sanierungsgewinnes
einer inhärenten Unsicherheit, die sich aus der Komplexität der Rechtsmaterie ergibt.
Für den Konzernabschluss besteht damit das Risiko, das aufgrund der Wesentlichkeit
des Sachverhaltes die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzernes nicht
angemessen dargestellt wird. Daher haben wir die Berechnung und Darstellung des
Sanierungsgewinnes als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die Berechnung und Darstellung des Sanieru
ngsgewinnes wie folgt
beurteilt:
Wir haben uns ein grundlegendes Verständnis über den im Rahmen der
Insolvenzverfahren eingerichteten Prozess zur Evaluierung und Anerkennung
von Gläubigerforderungen, sowie zu deren Auszahlung und Ausbuchung
verschafft.
In einem weiteren Schritt haben wir die rechnungslegungsrelevanten
Grundlagen zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten in Verbindung mit den
bilanziellen Konsequenzen des auflösend bedingten Schulderlasses gemäß
dem Insolvenzrecht gewürdigt und haben konkludiert, dass der
Sanierungsgewinn im Geschäftsjahr zu verbuchen ist.
Des Weiteren haben den gebuchten Sanierungsgewinn durch Abstimmung
des gebuchten Betrages mit den Zahlungsnachweisen des
Insolvenzverwalters nachvollzogen.
Darüber hinaus haben wir gewürdigt, ob die Erläuterungen zum
Sanierungsgewinn im Konzernabschluss sachgerecht sind.
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
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Sonstiger Sachverhalt – Vorjahreskonzernabschluss
Der Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2024 endende Geschäftsjahr wurde
von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 27. Mai 2025 ein nicht
modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Konzernabschluss abgegeben hat.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht,
ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den
Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht (ohne den Bericht des Aufsichtsrates)
haben wir vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erhalten, der Bericht des
Aufsichtsrates wird uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen
Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die
Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen,
ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum
Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen
aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses
Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen
durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche
Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Konzernabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit en IFRS wie sie
in der EU anzuwenden sind und den zusätzlichen Anforderungen des § 245a UGB ein
möglichst getreues Bild der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen
Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie
dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die
Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 9
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Konzernabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes
Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt,
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder
Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln
oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der
Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen
von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten
internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der
Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 10
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit
des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss
die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise
wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir planen die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende
geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder
Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns zu erlangen als Grundlage für die
Bildung eines Prüfungsurteils zum Konzernabschluss. Wir sind verantwortlich für
die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der
Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die
Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den
geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung
sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir hrend unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die
relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit
eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig auf
vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder
angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem
Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am
bedeutsamsten r die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres
waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir
beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn,
Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des
Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein
Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil
vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen
Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 11
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Konzernlagebericht
Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und
ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Zu der im Konzernlagebericht enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung
ist es unsere Verantwortlichkeit zu prüfen, ob sie aufgestellt wurde, sie zu lesen und
dabei zu würdigen, ob diese sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten
zum Konzernabschluss oder zu unseren bei der Abschlussprüfung erlangten
Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des
Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur
Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden
rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach
§ 243a UGB, und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse
und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden
wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. November 2025 als Abschlussprüfer
gewählt. Wir wurden am 19. November 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind
seit dem 31. Dezember 2025 endeten Geschäftsjahr Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt Bericht zum Konzernabschluss“
mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in
Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der
EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung
unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 12
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist
Dr. Andreas Staribacher.
Wien, am 5. März 2026
MOORE CENTURION
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Dr. Andreas Staribacher
Stefan Weinzettl, MMSc
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf
nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich
auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss samt Lagebericht. Für abweichende
Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
kpmg
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Bajaj Mobility AG, Mattighofen
(vormals: Pierer Mobility AG, Wels)
Bericht über die unabhängige Prüfung der
nichtfinanziellen Berichterstattung gemäß
§ 267a UGB zum 31. Dezember 2025
kpmg
Bajaj Mobility AG, Mattighofen (vormals: Pierer Mobility AG, Wels)
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
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Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsvertrag und Auftragsdurchführung 3
2. Zusicherungsvermerk über die unabhängige
Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung
gemäß § 267a UGB 5
Beilagenverzeichnis
Konzernlagebericht (inklusive nichtfinanzieller Berichterstattung
gemäß § 267a UGB der Bajaj Mobility AG (vormals: Pierer Mobility AG),
bezeichnet als Nichtfinanzielle Erklärung 2025)
Allgemeine Auftragsbedingungen
kpmg
Bajaj Mobility AG, Mattighofen (vormals: Pierer Mobility AG, Wels)
Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
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An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Bajaj Mobility AG,
Mattighofen
1. Prüfungsvertrag und
Auftragsdurchführung
Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, hat mit uns einen Prüfungsvertrag abge-
schlossen, eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der
im Konzernl
agebericht
im
Abschnitt 4 enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung (im Folgenden „nichtfinanzielle
Berichterstattung“) zum 31. Dezember 2025 durchzuführen.
Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine freiwillige Prüfung.
Diese Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der konsolidierten nichtfinanziellen Bericht-
erstattung erstreckt sich darauf, ob uns keine Sachverhalte bekanntgeworden sind, die uns zu
der Annahme veranlassen, dass die konsolidierte nichtfinanzielle Berichterstattung nicht in allen
wesentlichen Belangen mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmt.
Wir haben die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter
Sicherheit unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüb-
lichen Grundsätze zu sonstigen Prüfungen und ergänzender Stellungnahmen sowie des für der-
artige Aufträge geltenden International Standard on Assurance Engagements (ISAE 3000
(Revised) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die
durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hin-
reichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend eine geringere Prüfungs-
sicherheit gewonnen wird.
Gegenstand dieses Auftrags ist weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht
von Abschlüssen in Übereinstimmung mit österreichischen berufsüblichen Grundsätzen oder mit
den International Standards on Auditing (ISA) oder International Standards on Review
Engagements (ISRE). Ebenso ist weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tat-
bestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstige Untreuehandlungen, noch die Beurteilung
der Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung Gegenstand unseres Auftrags.
Wir führten die Prüfung mit Unterbrechungen im Zeitraum von November 2025 bis Mitte
Jänner 2026 (Vorprüfung) sowie von Ende Jänner bis Anfang März 2026 (Hauptprüfung) durch.
Wir haben die Prüfung mit dem Datum dieses Berichts materiell abgeschlossen.
Die gesetzlichen Vertreter haben die von uns verlangten Aufklärungen und Nachweise erteilt und
eine Vollständigkeitserklärung unterfertigt.
kpmg
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Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags ist Herr Mag. Alexander Gall, Wirtschafts-
prüfer, verantwortlich.
Grundlage für unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene Prüfungsvertrag, bei
dem die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen
Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufeeinen integrierten Bestand-
teil bilden. Diese Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem
Prüfer der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung, sondern auch gegenüber Dritten.
kpmg
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Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
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2. Zusicherungsvermerk über die
unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen
Berichterstattung gemäß § 267a UGB
Wir haben die Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit der
im Konzern
lagebericht
im Ab-
schnitt 4 enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 267a UGB (im Folgen-
den „nichtfinanzielle Berichterstattung“) für das Geschäftsjahr 2025 der
Bajaj Mobility AG, Mattighofen
(vormals: Pierer Mobility AG, Wels)
(im Folgenden auch kurz „Bajaj Mobilityoder Gesellschaftgenannt),
durchgeführt.
Zusammenfassende Beurteilung mit begrenzter Zusicherung
Auf Grundlage unserer durchgeführten Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nach-
weise sind uns keine Sachverhalte bekanntgeworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass
die im Konzernl
agebericht
im Abschnitt
4 e
nthaltene
konsolidierte nichtfinanzielle Erklärung
der
Gesellschaft
(im Folgenden
„nichtfinanzielle Berichterstattung“)
nicht in allen wesentlichen
Belangen in Übereinstimmung mit
den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes
267a UGB),
den Vorschriften gemäß Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 (in der Folge EU-
Taxonomie-VO), und
den Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 (im Folgenden „ESRS“), sowie
der Durchführung des Verfahrens zur Ermittlung von Informationen, über die nach den ESRS
zu berichten ist (in der Folge „Verfahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse“), und dessen
Darstellung in der Angabe „4.1 ESRS 2 ALLGEMEINE ANGABEN MANAGEMENT DER
AUSWIRKUNGEN, RISIKEN UND CHANCEN IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur
Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen“.
in der jeweils geltenden Fassung aufgestellt wurde.
kpmg
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Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
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Grundlage für die zusammenfassende Beurteilung
Wir haben unsere Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Beachtung der gesetz-
lichen Bestimmungen und der österreichischen berufsüblichen Grundsätze zu sonstigen
Prüfungen sowie des für derartige Aufträge geltenden International Standard on Assurance
Engagements (ISAE 3000 (Revised)) durchgeführt. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer be-
grenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung
zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, so dass dementsprechend
eine geringere Prüfungssicherheit gewonnen wird.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt Verantwor-
tung des Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattungunseres Zusicherungsvermerks weiter-
gehend beschrieben.
Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen berufsrecht-
lichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unser Prüfungsbetrieb unterliegt den Bestimmungen der KSW-PRL 2022, die im Wesentlichen
den Anforderungen gemäß ISQM 1 entspricht, und wendet ein umfassendes Qualitätsmanage-
mentsystem an, einschließlich dokumentierter Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung ethischer
Anforderungen, professioneller Standards sowie geltender gesetzlicher und regulatorischer An-
forderungen.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Zusicherungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere zusammen-
fassende Beurteilung zu diesem Datum zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht 2025“, ausgenommen der
nichtfinanziellen Berichterstattung und unseren Zusicherungsvermerk.
Unsere zusammenfassende Beurteilung über die nichtfinanzielle Berichterstattung erstreckt sich
nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung mit begrenzter Sicherheit der nichtfinanziellen Bericht-
erstattung haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald sie
vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmig-
keiten zur nichtfinanziellen Berichterstattung oder zu unseren bei der Prüfung mit begrenzter
Sicherheit erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Falls
wir auf der Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine
wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet,
über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
kpmg
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Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
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Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft
Die gesetzlichen Vertreter sind für die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichterstattung ein-
schließlich der Entwicklung und Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse ge-
mäß den geltenden Anforderungen und Standards verantwortlich. Diese Verantwortlichkeit um-
fasst
die Identifizierung der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen sowie der Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten und die Beurteilung der Wesent-
lichkeit dieser Auswirkungen, Risiken und Chancen,
die Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung unter Einhaltung der Anforderungen
des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetzes (§ 267a UGB) einschließlich der
Übereinstimmung mit den ESRS,
die Aufnahme von Angaben in die nichtfinanzielle Berichterstattung in Übereinstimmung mit
der EU-Taxonomie-VO, sowie
die Gestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung interner Kontrollen, die die gesetz-
lichen Vertreter als relevant erachten, um die Aufstellung einer nichtfinanziellen Berichter-
stattung, die frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist, und die Durchführung des Verfahrens zur Wesentlichkeitsanalyse in Über-
einstimmung mit den Anforderungen der ESRS zu ermöglichen.
Diese Verantwortlichkeit umfasst weiters die Auswahl und Anwendung geeigneter Methoden
zur nichtfinanziellen Berichterstattung sowie das Treffen von Annahmen und Schätzungen zu
einzelnen Nachhaltigkeitsangaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind.
Inhärente Einschränkungen bei der Erstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung
Bei der Berichterstattung über zukunftsgerichtete Informationen ist die Gesellschaft verpflichtet,
diese zukunftsgerichteten Informationen auf der Grundlage offengelegter Annahmen über Ereig-
nisse, die in der Zukunft eintreten könnten, sowie möglicher zukünftiger Maßnahmen der Gesell-
schaft zu erstellen. Das tatsächliche Ergebnis wird wahrscheinlich anders ausfallen, da erwartete
Ereignisse häufig nicht wie angenommen eintreten.
Bei der Festlegung der Angaben gemäß EU-Taxonomie-VO sind die gesetzlichen Vertreter ver-
pflichtet, unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen. Unbestimmte Rechtsbegriffe können unter-
schiedlich ausgelegt werden, auch hinsichtlich der Rechtskonformität ihrer Auslegung, und unter-
liegen dementsprechend Unsicherheiten.
Verantwortung des Prüfers der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung
Unsere Ziele sind die Planung und Durchführung einer Prüfung, um begrenzte Sicherheit darüber
zu erlangen, ob die nichtfinanzielle Berichterstattung einschließlich der darin dargestellten Ver-
fahren zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der Informationen, über die berichtet
werden muss, und der Berichterstattung nach EU-Taxonomie frei von wesentlichen falschen
Darstellungen ist, sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, und darüber einen
Bericht mit begrenzter Sicherheit zu erstellen, der unsere zusammenfassende Beurteilung ent-
hält. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und wer-
den als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise
erwartet werden könnte, dass sie die auf Grundlage dieser nichtfinanziellen Berichterstattung
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
kpmg
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Während der gesamten Prüfung mit begrenzter Sicherheit üben wir pflichtgemäßes Ermessen
aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Zu unseren Verantwortlichkeiten gehören
die Durchführung von risikobezogenen Prüfungshandlungen, einschließlich der Erlangung
eines Verständnisses der internen Kontrollen, die für den Auftrag relevant sind, um Darstellun-
gen zu identifizieren, bei denen es wahrscheinlich zu wesentlichen falschen Angaben kommt,
sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, jedoch nicht mit dem Ziel, eine zu-
sammenfassende Beurteilung über die Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns
abzugeben;
die Entwicklung und Durchführung von Prüfungshandlungen bezogen auf Angaben in der
nichtfinanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen wahrschein-
licher sind. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Dar-
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose
Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
Zusammenfassung der durchgeführten Arbeiten
Eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit erfordert die Durchführung von Prüfungshand-
lungen zur Erlangung von Nachweisen über die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Die Prüfung von Vorjahreszahlen, abgedruckten Interviews sowie anderen freiwilligen, zusätz-
lichen Angaben der Gesellschaft, einschließlich Verweisen auf Webseiten oder anderen weiter-
führenden Berichterstattungsformaten der Gesellschaft dazu, sind nicht Gegenstand unseres
Auftrags.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der ausgewählten Prüfungshandlungen hängen von
pflichtgemäßem Ermessen ab, einschließlich der Identifizierung von Angaben in der nicht-
finanziellen Berichterstattung, bei denen wesentliche falsche Darstellungen auftreten können,
sei es aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtum.
Bei der Durchführung unserer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit in Bezug auf die
nichtfinanzielle Berichterstattung gehen wir wie folgt vor:
Wir gewinnen ein Verständnis von den Verfahren der Gesellschaft, die für die Aufstellung der
nichtfinanziellen Berichterstattung relevant sind.
Wir beurteilen, ob alle durch das Verfahren zur Wesentlichkeitsanalyse ermittelten relevanten
Informationen in die nichtfinanzielle Berichterstattung aufgenommen wurden.
Wir beurteilen, ob die Struktur und die Darstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung im
Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesse-
rungsgesetzes (§ 267a UGB), sowie den ESRS stehen.
Wir führen Befragungen des relevanten Personals und analytische Prüfungshandlungen zu
ausgewählten Darstellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
Wir führen stichprobenartige ergebnisorientierte Prüfungshandlungen zu ausgewählten Dar-
stellungen in der nichtfinanziellen Berichterstattung durch.
kpmg
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Berichterstattung gemäß § 267a UGB zum 31. Dezember 2025
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Wir gleichen ausgewählte Angaben der nichtfinanziellen Berichterstattung mit den ent-
sprechenden Angaben im Konzern-Abschluss und Konzernlagebericht ab.
Wir erlangen Nachweise über die dargestellten Methoden zur Entwicklung von Schätzungen
und zukunftsgerichteter Informationen.
Wir erlangen ein Verständnis des Verfahrens zur sachgerechten Anwendung und Umsetzun
g
der
De-minimis-Schwelle der delegierten Verordnung (EU) 2026/73 sowie der Identifikatio
n
w
esentlicher taxonomiefähiger und taxonomiekonformer Wirtschaftsaktivitäten und der
entsprechenden Angaben in der nichtfinanziellen Berichterstattung.
Haftungsbeschränkung, Veröffentlichung und Auftragsbedingungen
Bei der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung mit begrenzter Sicherheit handelt es sich
um eine freiwillige Prüfung. Diesen Zusicherungsvermerk erstatten wir auf Grundlage des mit
dem Auftraggeber geschlossenen Prüfungsvertrags, dem auch mit Wirkung gegenüber Dritten
die von der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen „All-
gemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ zugrunde liegen. Diese können
online auf der Internetseite der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
eingesehen werden (derzeit unter https://ksw.or.at/berufsrecht/mandatsverhaeltnis/). Hinsicht-
lich unserer Verantwortlichkeit und Haftung aus dem Auftragsverhältnis gilt Punkt 7. der
AAB 2018.
Der Zusicherungsvermerk über die Prüfung darf ausschließlich zusammen mit der im Konzern-
lagebericht im Abschnitt 4 enthaltenen konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung und nur
in vollständiger und ungekürzter Form Dritten zugänglich gemacht werden. Da unser Bericht aus-
schließlich im Auftrag und im Interesse der Gesellschaft erstellt wird, bildet er keine Grundlage
für ein allfälliges Vertrauen dritter Personen auf seinen Inhalt. Ansprüche dritter Personen können
daher daraus nicht abgeleitet werden.
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung auftragsverantwortliche Wirtschafts-
prüfer ist Mag. Alexander Gall.
Linz
5. März 2026
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
qua
lifiziert elektronisch signiert:
Mag. Alexander Gall
Wirtschaftsprüfer
Dieses Dokument wurde qualifiziert elektronisch signiert und ist nur in dieser Fassung gültig.
ERKLÄRUNG DER
GESETZLICHEN VERTRETER
FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025 DER BAJAJ MOBILITY AG, MATTIGHOF
EN
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Konzernabschluss
ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt, dass der Konzernlagebericht den Geschäftsver-
lauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Konzerns so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage des Konzerns entsteht, und dass der Konzernlagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen der Konzern
ausgesetzt ist.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss
des Mutterunternehmens ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lage-
bericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das
Unternehmen ausgesetzt ist.
Mattighofen, am 03. März 2026
Der Vorstand der Bajaj Mobility AG
Mag. Gottfried Neumeister Mag. Petra Preining
CEO CFO
JAHRESABSCHLUSS BAJAJ MOBILITY AG 2025
JAHRESABSCHLUSS BAJAJ MOBILITY AG
für das Geschäftsjahr 2025
Photo: Roby Gray Rnd. 9 MotoGP 2025 - Autodromo Internazionale del Mugello (ITA)
B A J A J M O B I L I T Y AG
BILANZ ZUM 31.DEZEMBER 2025
AKTIVA
31.12.2025
31.12.2024
PASSIVA
31.12.2025
31.12.2024
EUR
TEUR
EUR
TEUR
A. Anlagevermögen:
A. Eigenkapital:
I.Immaterielle Vermögensgegenstände:
I.Eingefordertes und einbezahltes Grundkapital:
I. 1.Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche
Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen
0,00
11
Gezeichnetes Nennkapital
33 796 535,00
33 797
II.Kapitalrücklagen:
II.Sachanlagen:
Nicht gebundene
396 566 009,42
0
II. 1.Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung
0,00
163
III.Gewinnrücklagen:
Gesetzliche Rücklage
3 379 653,50
0
III.Finanzanlagen:
IV.Bilanzgewinn/-verlust (davon Verlust/-gewinnvortrag TEUR
434.207; Vorjahr: TEUR -145.566)
0,00
-434 207
1.Anteile an verbundenen Unternehmen
876 550 740,55
598
433 742 197,92
-400 411
2.Ausleihungen an verbundene Unternehmen
0,00
250
B. Rückstellungen:
3.Beteiligungen
1 367 011,11
1 769
1.Steuerrückstellungen
7 500,00
184 961
4.Wertpapiere (Wertrechte) des AV
206 031,20
206
2.Sonstige Rückstellungen
68 032 723,49
360 322
878 123 782,86
2 823
68 040 223,49
545 283
878 123 782,86
2 997
C .Verbindlichkeiten:
B. Umlaufvermögen:
1.Anleihen
0,00
30 000
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
0,00
30 000
1.Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
168 940,78
15
2.Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
11 163 701,95
3 153
2.Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
8 929 050,94
3 177
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
11 163 701,95
3 153
3.Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
0,00
74
3.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
379 433 663,69
13 600
4.Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
4 751 168,49
26
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
4 764 001,19
13 600
13 849 160,21
3 292
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
374 669 662,50
0
II.Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
351 724,78
1 380
4.Sonstige Verbindlichkeiten
1 333,90
562
14 200 884,99
4 672
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
1 333,90
562
C. Rechnungsabgrenzungsposten
56 453,10
23
390 598 699,54
47 315
D. Aktive latente Steuern
0,00
184 497
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
15 929 037,04
47 315
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
374 669 662,50
0
892 381 120,95
192 188
892 381 120,95
192 188
B A J A J M O B I L I T Y A G
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
R DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
2025
EUR
2024
TEUR
1. Umsatzerlöse
11.742.420,40
20.483
2. Sonstige betriebliche Erträge
a) Übrige
4.793,81
0
4.793,81
0
3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen
0,00
–13.968
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
–70.708,24
83
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
–34.628.466,38
–10.149
6. Zwischensumme aus Z 1 bis Z 5 (Betriebsergebnis)
–22.951.960,41
–3.718
7. Erträge aus Beteiligungen
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0; Vorjahr: TEUR 599)
0,00
599
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 6.257; Vorjahr: TEUR 448)
6.301.714,43
621
9. Erträge aus dem Abgang von und der Zuschreibung zu Finanzanlagen
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 877.053; Vorjahr: TEUR 0)
877.052.944,96
0
10. Erträge aus der Auflösung von Haftungen für Finanzforderungen
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 293.784; Vorjahr: TEUR 0)
293.783.808,57
0
11. Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
(davon Abschreibungen auf Finanzanlagen TEUR 295.124; Vorjahr TEUR 1.681.659)
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 295.124; Vorjahr: TEUR 1.671.985)
–295.124.323,07
–1.681.659
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 24.816; Vorjahr: TEUR 344)
–25.366.039,55
–1.523
13. Zwischensumme aus Z 7 bis Z 12 (Finanzergebnis)
856.648.105,34
–1.681.962
14. Ergebnis vor Steuern
833.696.144,93
–1.685.680
15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(davon Erträge aus latenten Steuern TEUR 457; Vorjahr: TEUR –457)
(davon aus Steuerumlagen TEUR 0; Vorjahr: TEUR -4)
456.839,08
672
16. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss /-fehlbetrag
834.152.984,01
–1.685.007
17. Veränderung von Kapitalrücklagen
-396.566.009,42
1.101.855
18. Veränderung Gewinnrücklage
–3.379.653,50
3.380
19. Verlust-/Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
–434.207.321,09
145.566
20. Bilanzgewinn/-verlust
0,00
–434.207
B A J A J M O B I L I T Y A G
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025
DER BAJAJ MOBILITY AG, MATTIGHOFEN
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2025 ist nach den Vorschriften des UGB in der gegenwärtigen Fassung aufgestellt worden. Bei der
Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 221 UGB.
Im Zuge der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs-
GmbH, allesamt Tochterunternehmen der vormals Pierer Mobility AG, hat der langjährige Minderheiteneigentümer, die Bajaj Gruppe, umfang-
reiche Finanzierungen zum erfolgreichen Abschluss aller drei Verfahren bereitgestellt. Dabei hat sich die Bajaj Gruppe auch eine Call- Options-
vereinbarung auf sämtliche Anteile an der vormals Pierer Bajaj AG, die ihrerseits 74,94% der Anteile an der vormals Pierer Mobility AG hält,
gesichert. Diese Option wurde im November 2025 ausgeübt und sämtliche verbleibende Anteile im Umfang von 50,01% an der vormals Pierer
Bajaj AG an die Bajaj Gruppe übertragen. Damit ist die Bajaj Gruppe seither Mehrheitseigentümer an der vormals Pierer Mobility AG.
Im Zuge dieses Wechsels der Mehrheitsverhältnisse wurde im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.11.2025 zwei Um-
firmierung beschlossen: Die vormals Pierer Bajaj AG firmiert nunmehr als Bajaj Auto International Holdings AG, die Firma der vormals Pierer
Mobility AG lautet nun auf Bajaj Mobility AG. Im vorliegenden Jahresabschluss unterbleibt aus Gründen der Verständlichkeit die weitere Nennung
des vormaligen Unternehmens- oder Gruppennamens.
Die bisherige Form der Darstellung wurde bei der Erstellung des vorliegenden Jahresabschlusses beibehalten.
Im Interesse einer klaren Darstellung wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst. Diese
Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen.
Soweit es zur Vermittlung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erforderlich ist, wurden im Anhang zusätzliche
Angaben gemacht.
Bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten, die unter mehrere Posten der Bilanz fallen, wurde die Zugehörigkeit zu anderen Posten im
Anhang angegeben.
Die Gesellschaft ist ein konsolidierungspflichtiges Mutterunternehmen im Sinne des §244 UGB und hat einen Konzernabschluss aufzustellen,
der beim Landes- als Handelsgericht Ried im Innkreis unter der Nummer FN 78112x hinterlegt wird.
Die Gesellschaft steht mit der Bajaj Auto International Holdings AG und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis und wird
in deren Konzernabschluss einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird beim Landes- als Handelsgericht Ried im Innkreis unter der Nummer FN
532159 m hinterlegt und stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis dar.
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Bis zum 31.12.2023 bildete die Bajaj Mobility AG mit der Pierer Konzerngesellschaft mbH, eine Gruppe im Sinn des Körperschaftsteuerrechts.
Seit dem Geschäftsjahr 2024 ist die Gesellschaft Gruppenträger im Sinne des Körperschaftssteuerrechts. Zur Unternehmensgruppe gehören die
folgenden Gesellschaften (Gruppenmitglieder):
BAJAJ Mobility AG, Mattighofen (Gruppenträger)
KTM AG, Mattighofen
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen
KTM Racing GmbH, Munderfing
GASGAS Motorcycles GmbH, Mattighofen
KTM Components GmbH, Munderfing
WP Suspension GmbH, Mattighofen
KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen
KTM Österreich GmbH, Mattighofen
KTM Immobilien GmbH, Mattighofen
WP Immobilien GmbH, Munderfing
KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen
KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen
Husqvarna Mobility GmbH, Mattighofen
CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, Mattighofen
Pierer Produktion GmbH, Munderfing
KTM Informatics GmbH, Mattighofen
Der steuerliche Ertragsausgleich zwischen dem Gruppenträger und dem Gruppenmitglied ist in der Gruppen- und Steuerumlagevereinbarung
geregelt. Wird dem Gruppenträger vom Gruppenmitglied ein positives Einkommen zugerechnet, so beträgt die positive Steuerumlage 23 % des
zugerechneten positiven Einkommens. Im Falle der Zurechnung von Verlusten erhält das Gruppenmitglied keine Steuerumlage. Nicht verrechen-
bare Verluste werden für das Gruppenmitglied zur Verrechnung mit seinen positiven Ergebnissen in der Zukunft evident gehalten.
Die Gesellschaft ist Organträger im iSd § 2 Abs. 2 UStG. Zur Organschaft gehören die folgenden Gesellschaften:
BAJAJ Mobility AG, Mattighofen (Organträger)
KTM AG, Mattighofen
KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH, Mattighofen
KTM Racing GmbH, Munderfing
GASGAS Motorcycles GmbH, Mattighofen
KTM Components GmbH, Munderfing
WP Suspension GmbH, Mattighofen
KTM Sportmotorcycle GmbH, Mattighofen
KTM Österreich GmbH, Mattighofen
KTM Immobilien GmbH, Mattighofen
WP Immobilien GmbH, Munderfing
KTM Logistikzentrum GmbH, Mattighofen
KTM MOTOHALL GmbH, Mattighofen
Husqvarna Mobility GmbH, Mattighofen
CFMOTO Motorcycles Distribution GmbH, Mattighofen
Pierer Produktion GmbH, Munderfing
KTM Informatics GmbH, Mattighofen
Pierer New Mobility GmbH, Munderfing
FELT Bicycles GmbH, Munderfing
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2. ANNAHME ZUR UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG
Dieser Jahresabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Das Management geht aus folgenden Gründen vom
Fortbestand des Unternehmens aus:
Der Mehrheitsgesellschafter der Bajaj Mobility AG, die Bajaj Auto International Holdings AG und deren Aktionär Bajaj Auto International Holdings
B.V. haben der Bajaj Mobility AG ein Darlehen im Umfang von TEUR 350.000 bereitgestellt, dessen Mittel in wesentlichem Umfang zur Beglei-
chung innerkonzernlicher Forderungen der KTM AG genutzt wurden und damit letztlich der KTM AG zuflossen. Das Darlehen wurde in mehreren
Tranchen gewährt, wobei jede dieser Tranchen eine Laufzeit von drei Jahren aufweist. Die letzte Tranche ist demnach zum 22.05.2028 zu tilgen.
Da die Bajaj Auto International Holdings AG als Darlehensgeber zugesagt hat, das Darlehen über TEUR 350.000 nur zurückzufordern, wenn dies
die wirtschaftliche Situation der Bajaj Mobility AG zulässt, und die Zinsen des Darlehens von Bajaj Mobility AG auch nur in diesem Fall geleistet
werden müssen, sieht das Management den positiven Fortbestand der Bajaj Mobility AG als überwiegend wahrscheinlich.
Die Annahme der Unternehmensfortführung der Bajaj Mobility hängt in einem wesentlichen Ausmaß von der Fortführung ihrer wesentlichsten
Tochterunternehmen der KTM AG (Gruppe) ab und ist dementsprechend bestimmten Unsicherheiten ausgesetzt. Auf die nachfolgenden Aus-
führungen wird verwiesen.
Annahme zur Unternehmensfortführung der Tochtergesellschaften
Die KTM AG bzw. dessen Muttergesellschaft, die Pierer Mobility AG, konnte die Investorensuche erfolgreich abschließen und ein Finanzie-
rungsvolumen von gesamt TEUR 800.000 sicherstellen.
Durch die Sicherstellung der Finanzierung wurde die gerichtlich festgelegte Quote von 30 % von den Tochtergesellschaften vollständig am 22.
Mai 2025 hinterlegt und der Sanierungsplan daraufhin vom Gericht bestätigt. Die Verfahren wurden am 23. Mai 2025 formal abgeschlossen,
der endgültige Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung erfolgte nach Ablauf der gesetzlichen Rekursfrist gemäß § 260 IO am 16.
Juni 2025.
Nach endgültig gerichtlicher Bestätigung der Sanierungsverfahren sowie der Bereitstellung ausreichender Fremdkapitalmittel durch den inzwi-
schen Mehrheitseigentümer Bajaj, sowie der Durchführung weiterer Maßnahmen zur Restrukturierung geht das Management davon aus, dass
die wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Fortführung des Unternehmens beseitigt wurden und vom Fortbestand des Unternehmens
auszugehen ist.
Trotz verbesserter Rahmenbedingungen ist das Unternehmen weiterhin endogenen und exogenen Risiken ausgesetzt, die auch erheblichen
Einfluss auf die wirtschaftliche Performance bzw. die Erreichung der vom Management gesetzten Zielen haben können. Diese Risiken betreffen
insbesondere die für die Erzielung der geplanten Ertragskraft relevanten makroökonomischen und geopolitischen Rahmenbedingungen. Die
Entwicklung dieser externen Einflussfaktoren kann von den zugrunde gelegten Annahmen abweichen und sich entsprechend auf die zukünftige
Geschäftsentwicklung der Gesellschaft auswirken. Sollte es zu einer derzeit nicht absehbaren, wesentlichen nachteiligen Veränderung dieser
Rahmenbedingungen kommen, kann dies zur Kompensation wesentlicher Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Un-
ternehmens ggf. auch die Einleitung weiterer Restrukturierungsmaßnahmen erforderlich machen.
Das Management reagiert auf diese Rahmenbedingungen weiterhin mit unverändert starker Überwachung der Umsetzung der strategischen
Prioritäten, setzt zusätzliche Initiativen zur Reduktion von Kosten und zur Steigerung der Ertragskraft. Im Geschäftsjahr 2025 konnte die KTM-
Gruppe bereits Erfolge bei der Wiederherstellung der Ertragskraft erzielen und Einsparungsmaßnahmen in wesentlichem Umfang umsetzen.
.
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3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm, ein möglichst getreues
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen, wobei diesbezüglich auf die Ausführungen unter Punkt 2 „An-
nahme zur Unternehmensfortführung“ verwiesen wird.
Bei Vermögensgegenständen und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung angewandt. Dem Vorsichtsgrundsatz wurde Rechnung
getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden.
Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste, die im Geschäftsjahr 2025 oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden
berücksichtigt.
Schätzungen beruhen auf einer umsichtigen Beurteilung. Soweit statistisch ermittelbare Erfahrungen aus gleich gelagerten Sachverhalten vor-
handen sind, hat das Unternehmen diese bei Schätzungen zu berücksichtigen.
Die bislang verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, mit Ausnahme der unter Punkt Abschreibung beschriebenen Ände-
rung beibehalten. Im Interesse einer aussagekräftigeren Darstellung wurde jedoch die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst.
Abweichend von der bisherigen Gliederung bis zum Kalenderjahr 2024 werden ab dem Kalenderjahr 2025 zugekaufte Leistungen, die an Toch-
terunternehmen weiterverrechnet werden, nicht mehr im Posten „Aufwendungen für bezogene Leistungen“, sondern in den „sonstigen betrieb-
lichen Aufwendungen“ ausgewiesen. Aufgrund der geänderten Darstellung ist die Vergleichbarkeit der beiden Posten mit dem Vorjahr nicht
gegeben. Die Auswirkungen des geänderten Ausweises auf die Vergleichszahlen werden im Rahmen der Anhangsangaben erläutert.
Die Berechnung der Abschreibung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt ab dem Geschäftsjahr 2025 nicht in
Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften unter Einhaltung der Halbjahres- und Jahresabschreibung, sondern auf Monatsbasis nach
Maßgabe der Inbetriebnahme. Im Vorjahr wurde die Abschreibung in Anlehnung an die steuerlichen Vorschriften unter Einhaltung der Halbjahres-
und Jahresabschreibung vorgenommen. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind jedoch unwesentlich Darüber
hinaus bestanden zum Bilanzstichtag weder immaterielle Vermögensgegenstände noch Sachanlagen, sodass sich aus der geänderten Methode
keine bilanziellen Auswirkungen zum Abschlussstichtag ergibt.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder, falls ihnen ein niedrigerer Wert beizumessen ist, mit diesem angesetzt, wenn die Wert-
minderung voraussichtlich von Dauer ist.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die außerplanmäßige Abschrei-
bung weggefallen sind. Die Zuschreibung erfolgt auf maximal den Nettobuchwert, der sich unter Berücksichtigung der Normalabschreibung, die
inzwischen vorzunehmen gewesen wäre, ergibt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Ent-
stehungskurs, oder dem niedrigeren Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Für erkennbare Risiken werden Einzelwertberichtigungen
gebildet.
Zuschreibungen zu Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens werden vorgenommen, wenn die Gründe für die Abschreibung weggefallen
sind.
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Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen alle erkennbaren Risiken und drohenden Ver-
luste berücksichtigt. Langfristige Rückstellungen werden, sofern vorhanden, mit einem fristenkongruenten Durchschnittszinssatz entsprechend
der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder mit
dem höheren Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Latente Steuern werden gemäß § 198 Abs 9 und 10 UGB nach dem bilanzorientierten Konzept und ohne Abzinsung auf Basis des derzeit gülti-
gen Körperschaftsteuersatz von 23% gebildet.
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4. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Anlagevermögen
Die Aufgliederung des Anlagevermögens und seine Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagenspiegel angeführt (siehe Anlage 1 zum Anhang).
Es wurden keine immateriellen Vermögensgegenstände aktiviert, die von einem verbundenen Unternehmen erworben wurden.
Die Beteiligungen, an denen die Gesellschaft mindestens 20 % Anteilsbesitz hält, sind in Anlage 2 zum Anhang dargestellt.
Die Finanzanlagen haben sich im Wesentlichen durch folgende Transaktionen verändert:
Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 24.07.2025 hat die Bajaj Mobility AG 100% Anteile an KTM Technologies GmbH veräußert.
Mit Kauf- und Abtretungsvertrag vom 08.09.2025 hat die Bajaj Mobility AG 100% Anteile an der Pierer Innovation GmbH veräußert.
Zuschreibung des Beteiligungsansatzes an der KTM AG
Abschreibung des Beteiligungsansatzes an der Kiska GmbH
Im Zuge der Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung wurde der Pierer E-Commerce GmbH am 10.07.2025 ein nicht rückzahlbarer Kapital-
zuschuss in Höhe von TEUR 558 und der Avocodo GmbH am 06.08.2025 ein nicht rückzahlbarer Kapitalzuschuss in Höhe von TEUR 2.115 zur
Verfügung gestellt.
Die Ausleihungen in Höhe von EUR 250.000,00 wurden im Kalenderjahr 2025 von der DealerCenter Digital GmbH zur Gänze getilgt.
Die Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen betragen im folgenden Geschäftsjahr TEUR 841 (Vor-
jahr: TEUR 2.064), in den folgenden fünf Jahren TEUR 841 (Vorjahr: TEUR 8.381).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen zum 31.12.2025 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
TEUR 2.146 (Vorjahr: TEUR 1.960), Darlehensforderungen in Höhe von TEUR 6.500 (Vorjahr: TEUR 79), Forderungen aus der Umsatzsteuer-
organschaft in Höhe von TEUR 283 (Vorjahr: TEUR 0) sowie Forderungen aus der Abgeltung des Liquiditätsvorteils aufgrund der Beendigung
der Körperschaftsteuergruppe in Höhe von 0 (Vorjahr: TEUR 1.133).
Im Posten "Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände" sind Erträge in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 24) enthalten, die erst nach
dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Sämtliche Forderungen haben – wie auch im Vorjahr – eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
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Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern zum Bilanzstichtag wurden für temporäre Differenzen zwischen dem steuerlichen und unternehmensrechtlichen
Wertansatz für folgende Posten gebildet.
31.12.2025
TEUR
31.12.2024
TEUR
Beteiligungs-Siebtel
0
6.458
Steuerliche Verlustvorträge
0
795.702
0
802.160
Daraus resultierende latente Steuern (23%)
0
184.497
Die Veränderung der latenten Steuern ist im Wesentlichen auf den Verbrauch der aus dem Jahr 2024 stammenden Verlustvorträge infolge des
Abschlusses des Sanierungsverfahrens der Tochtergesellschaften sowie der daraus resultierenden Sanierungsgewinne zurückzuführen. Auf
den Ansatz aktiver latenter Steuern auf Beteiligungssiebtel wurde verzichtet, da derzeit keine hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreichender
zukünftiger zu versteuernder Ergebnisse besteht.
Die latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
TEUR
Stand aktive und passive latente Steuern am 31.12.2024
-457
Erfolgswirksame Veränderungen aktive latente Steuern
–184.497
Erfolgswirksame Veränderung passive latente Steuern
184.954
Stand am 31.12.2025
0
Der Konzern ist in verschiedenen Ländern tätig, die Gesetze zur Einführung der globalen Mindeststeuer erlassen haben, insbesondere in Öster-
reich. Da das Steuergesetz in Österreich ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden diese Bestimmung für die Erstellung des Konzern-
abschlusses 2025 angewendet. In 2025 wurde kein Steueraufwand in Bezug auf Pillar II gebucht.
Der Konzern wendet die vorübergehende verpflichtende Ausnahmeregelung hinsichtlich der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus der
Einführung der globalen Mindestbesteuerung ergeben, an und erfasst etwaig entstehende Steuern in Zusammenhang mit der globalen Mindest-
besteuerung als tatsächlichen Steueraufwand /-ertrag zum jeweiligen Entstehungszeitpunkt.
Grundkapital
Das eingeforderte und einbezahlte Nennkapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt EUR 33.796.535,00 (Vorjahr: EUR 33.796.535,00) und
ist in 33.796.535 Stück (Vorjahr: 33.796.535 Stück) auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien, von denen jede eine gleiche Beteiligung
am Grundkapital repräsentiert, aufgeteilt. Zum Stichtag hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 29.04.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
33.796.535,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe von bis zu
16.878.267 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 50.694.802,00 zu erhöhen und den Ausgabebetrag sowie
die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzu-
setzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den Aktionären zum Bezug anzubieten.
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Seit dem 14. November 2016 sind die Aktien der Bajaj Mobility AG im International Reporting Standard des SIX Swiss Exchange primärkotiert.
Am 29. März 2017 wurden die Aktien der Bajaj Mobility AG in den Swiss Performance Index (SPI) der SIX Swiss Exchange aufgenommen. Seit
dem 1. März 2022 notieren die Aktien der Bajaj Mobility AG auch im prime market, dem Top-Segment des Amtlichen Handels der Wiener Börse.
Das Listing an der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) wurde am 18. Oktober 2022 (letzter Handelstag) beendet. Zudem wurde die
Aktien der Bajaj Mobility AG ebenfalls am 19. September 2022 in den ATX Global Players Index (ATX GP) der Wiener Börse aufgenommen.
Eigenkapital
Das Eigenkapital ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 834.153 auf TEUR 433.742 angestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf die Zuschreibung
des Beteiligungsansatzes an der KTM AG in Höhe von TEUR 877.053 zurückzuführen. Die Zuschreibung erfolgte, da die Gründe für die im
Vorjahr vorgenommene Abschreibung teilweise weggefallen sind.
Rücklagen
Im Geschäftsjahr 2025 wurde eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 396.566 (Vorjahr: TEUR 0) gebildet.
Die Gewinnrücklagen betreffen mit TEUR 3.380 (Vorjahr: TEUR 0) die gesetzliche Rücklage.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Vorsorgen für Garantien, ausstehende Eingangsrechnungen sowie drohende Verluste
aus belastenden Verträgen. Sie werden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme
gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und der Höhe nach noch nicht feststehenden Verbindlichkeiten.
Stand am 1.1.2025
Verbrauch
Auflösung
Zuweisung
Stand am 31.12.2025
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
TEUR
Sonstige Rückstellungen
Garantien und Kulanzen
360.000
0
293.784
0
66.216
Ausstehende Eingangsrechnungen
54
54
0
136
136
Prozessrisiken
0
0
0
500
500
Prüfungs- und Beratungsaufwand
268
268
0
340
340
Drohverlustrückstellung
0
0
0
841
841
Gesamt sonstige Rückstellungen
360.322
322
293.784
1.817
68.033
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Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten können hinsichtlich ihrer Restlaufzeit wie folgt dargestellt werden:
mit
Restlaufzeit
bis zu einem
Jahr
TEUR
mit
Restlaufzeit
von ein bis
fünf Jahren
TEUR
mit
Restlaufzeit
von mehr als
fünf Jahren
TEUR
Bilanzwert
TEUR
Anleihen
0
0
0
0
Vorjahr
30.000
0
0
30.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
11.164
0
0
11.164
Vorjahr
3.153
0
0
3.153
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
4.764
374.670
0
379.434
Vorjahr
13.600
0
0
13.600
Sonstige Verbindlichkeiten
1
0
0
1
Vorjahr
562
0
0
562
15.929
374.670
0
390.599
Vorjahr
47.315
0
0
47.315
Die am 17.07.2015 begebene Namensschuldverschreibung in Höhe von TEUR 30.000 wurde im Geschäftsjahr 2025 zur Gänze getilgt.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 292
(Vorjahr: TEUR 1.306), Verbindlichkeiten aus kurzfristiger Finanzierung in Höhe von TEUR 215 (Vorjahr: TEUR 0), Verbindlichkeiten aus mittel-
fristiger Finanzierung in Höhe von TEUR 374.670 (Vorjahr: 0), eine Kaufpreisverbindlichkeit an die KTM AG im Zusammenhang mit dem Erwerb
der Beteiligung Pierer New Mobility GmbH in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 12.295) sowie Verbindlichkeiten aus der Umsatzsteuerorgan-
schaft in Höhe von TEUR 4.257 (Vorjahr: TEUR 0).
Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten betrafen im Vorjahr überwiegend Zinsen für die Namensschuldverschreibung.
Im Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 562) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag
zahlungswirksam werden.
Es bestehen keine Verbindlichkeiten, für die dingliche Sicherheiten bestellt wurden (§237 Abs.1 Z5 UGB).
Haftungsverhältnisse
Die Bajaj Mobility AG hat für die DealerCenter Digital GmbH, Landshut, Deutschland gegenüber der RLB OÖ, aus Verpflichtungen gegenüber
Lieferanten eine Garantie bis zum Höchstbetrag von TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 500) abgegeben.
Die Bajaj Mobility hat am 01.08.2024 gegenüber der Erste Group Bank AG erklärt, dass sie ihre Rechte als Eigentümerin an verschiedenen
direkten und indirekten Beteiligungen in einer solchen Weise ausüben werde, dass diese im Sinne einer ordentlichen kaufmännischen Praxis
finanziell so ausgestattet sind, dass diese ihre Verbindlichkeiten aus der ErsteConfirming Geschäftsbeziehung termingerecht bedienen können.
Diese Erklärung vom 01.08.2024 stellt aus Sicht der Bajaj Mobility AG eine weiche Patronatserklärung dar, aus der keine Einstandspflicht bzw.
Zahlungsverpflichtung der Bajaj Mobility AG als Patron gegenüber der Erste Group Bank AG resultiert. Die rechtliche Qualifikation der Erklärung
vom 01.08.2024 ist derzeit Gegenstand gerichtlicher Klärung. Das Management erwartet nach derzeitigem Stand aus diesem Sachverhalt keinen
wesentlichen Mittelabfluss.
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5. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 231 Abs 2 UGB aufgestellt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse beinhalten wie im Vorjahr im Wesentlichen inländische Erlöse aus Leistungsverrechnungen an die Tochtergesellschaften.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Geschäftsjahr 2025 Fremdwährungskursdifferenzen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2025
TEUR
Prüfungs- und Beratungsaufwand
20.428
Fremdleistungen
4.398
IT-Aufwendungen
3.362
Miet- und Leasingaufwand
2.975
Sonstiger Aufwand
3.465
34.628
Abweichend von der bisherigen Gliederung bis zum Geschäftsjahr 2024 werden ab dem Geschäftsjahr 2025 zugekaufte Leistungen, die an
Tochterunternehmen weiterverrechnet werden, nicht mehr im Posten „Aufwendungen für bezogene Leistungen“, sondern in den „sonstigen
betrieblichen Aufwendungen“ ausgewiesen. Die Abweichung von der bisherigen Gliederung erfolgt, um eine aussagekräftigere Darstellung der
Aufwandsstruktur zu gewährleisten. Aufgrund der geänderten Darstellung ist die Vergleichbarkeit der beiden Posten mit dem Vorjahr nicht gege-
ben.
Aufwendungen für den Abschlussprüfer
Betreffend die auf das Geschäftsjahr entfallenden Aufwendungen für den Abschlussprüfer wird von der Befreiungsbestimmung gemäß § 238 Z
18 UGB Gebrauch gemacht.
Abschreibungen
Die Abschreibung auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen beinhalten die planmäßigen Abschreibungen in Höhe
von TEUR 71 (Vorjahr: 83 TEUR).
Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen
Die Erträge aus der Zuschreibung zu Finanzanlagen in Höhe von TEUR 877.053 (Vorjahr: TEUR 0) betreffen den Beteiligungsansatz an der KTM
AG. Die Zuschreibung erfolgte, da die Gründe für die im Vorjahr vorgenommene Abschreibung teilweise weggefallen sind. Die Anteile an der KTM
AG wurden im Geschäftsjahr nach einem marktbasierten Bewertungsansatz bewertet. Grundlage war der arithmetische Durchschnitt der Schluss-
kurse der letzten 90 Handelstage der Bajaj Mobility AG im Beobachtungsfenster 01.10.202531.12.2025 an der Wiener Börse und an der SIX
Swiss Exchange. Der daraus ermittelte durchschnittliche Kurs betrug EUR14,80265 je Aktie. Für die Ermittlung des Gesamt-Eigenkapitalwerts
wurden 33.796.535 ausstehende Aktien zugrunde gelegt. Daraus ergab sich eine Marktkapitalisierung von EUR500,278Mio. der Bajaj Mobility
AG. Da die KTM AG den wesentlichen Vermögensgegenstand der Bajaj Mobility bildet, wurde zur Ermittlung des Beteiligungswerts an der KTM
AG die Nettoverschuldung der Bajaj Mobility AG in Höhe von EUR374,318 Mio. hinzugerechnet. Dadurch ergibt sich ein Marktwert des Eigen-
kapitals der KTM AG von insgesamt EUR874,596 Mio.
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Erträge aus der Auflösung von Haftungen für Finanzforderungen
Die Erträge aus der Auflösung von Haftungen für Finanzforderungen in Höhe von TEUR 293.784 (Vorjahr: TEUR 0) betreffen die Auflösung der
im Vorjahr gebildeten Rückstellung für die Garantieübernahme einer Zahlungsverpflichtung der Pierer New Mobility GmbH gegenüber der KTM
AG.
Aufwendungen aus Finanzanlagen
Die Aufwendungen aus Finanzanlagen in Höhe von TEUR 295.124 (Vorjahr: TEUR 1.682) betreffen die Abschreibungen gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 294.722 (Vorjahr: TEUR 1.672) und die Abschreibungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteili-
gungsverhältnis besteht in Höhe von TEUR 402 (Vorjahr: TEUR 9.674).
Beziehungen zu nahen stehenden Unternehmen und Personen
Sämtliche Geschäfte mit nahen stehenden Unternehmen und Personen finden zu fremdüblichen Bedingungen statt.
6. ERGÄNZENDE ANGABEN
Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 20).
Die Mitglieder des Vorstandes erhielten im Geschäftsjahr keine Bezüge für die Tätigkeit in der Gesellschaft (Vorjahr: TEUR 381). Die Gesamtbe-
züge der Mitglieder des Vorstandes für die Tätigkeiten in verbundenen Unternehmen sind im Konzernabschluss der BAJAJ Mobility AG zum 31.
Dezember 2025 offengelegt. Im Geschäftsjahr wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats gewährt.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 0 (Vorjahr: 0) Angestellte.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Seit Ende Februar 2026 führen die Vereinigten Staaten und Israel gemeinsame Militäroperationen gegen den Iran durch; der Konflikt dauert zum
Zeitpunkt der Aufstellung dieses Abschlusses an. Der Nahe Osten stellt für die Gruppe weder einen wesentlichen Absatz- noch einen wesentlichen
Beschaffungsmarkt dar, sodass aus direkten Geschäftsbeziehungen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen erwartet werden.
Eine weitere Eskalation des Konflikts oder eine länger andauernde Auseinandersetzung könnte jedoch insbesondere über Störungen globaler
Energieversorgung und Lieferketten zu einem Anstieg der Rohstoffpreise und zu Lieferengpässen führen. Nachteilige Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit des Konzerns können aus heutiger Sicht daher nicht ausgeschlossen werden. Das Management beobachtet die Lage kontinu-
ierlich und evaluiert im Bedarfsfall die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Minderung potenzieller negativer Auswirkungen. Eine verlässliche
Schätzung der finanziellen Auswirkungen ist zum Zeitpunkt der Freigabe dieses Abschlusses nicht möglich.
Ereignisse nach dem 31.12.2025, die für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden materiell sind, sind entweder im vorliegenden Ab-
schluss berücksichtigt oder nicht bekannt.
Ergebnisverwendung
Es wird vorgeschlagen, aus dem zum 31.12.2025 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 396.566.009,42 auf neue Rechnung vorzu-
tragen.
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B A J A J M O B I L I T Y AG
ANLAGENSPIEGEL
5,5
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Kumulierte Abschreibungen
Nettobuchwert
Stand am 1.1.2025
Zugänge
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31.12.2025
Stand am 1.1.2025
Zugänge und
Zuschreibungen
Abgänge
Stand am
31.12.2025
Stand am
31.12.2025
Stand am
31.12.2024
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
1.Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus
abgeleitete Lizenzen
173.094,82
0,00
0,00
–173.094,82
0,00
162.418,13
10.676,69
–173.094,82
0,00
0,00
10.676,69
173.094,82
0,00
0,00
173.094,82
0,00
162.418,13
10.676,69
173.094,82
0,00
0,00
10.676,69
II. Sachanlagen:
1.Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsaus-
stattung
1.347.280,81
0,00
0,00
–1.347.280,81
0,00
1.184.183,10
60.031,55
–1.244.214,65
0,00
0,00
163.097,71
1.347.280,81
0,00
0,00
1.347.280,81
0,00
1.184.183,10
60.031,55
1.244.214,65
0,00
0,00
163.097,71
I. Finanzanlagen:
1. Anteile an
verbundenen Unternehmen
1.704.108.943,20
296.457.159,79
0,00
-7.065.712,83
1.993.500.390,16
1.703.510.898,94
–582.713.501,15
–3.847.748,18
1.116.949.649,61
876.550.740,55
598.044,26
2. Ausleihungen an verbundene
Unternehmen
250.000,00
0,00
0,00
–250.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
250.000,00
3. Beteiligungen
11.442.358,00
0,00
0,00
0,00
11.442.358,00
9.673.679,89
401.667,00
0,00
10.075.346,89
1.367.011,11
1.768.678,11
4. Wertpapiere (Wertrechte) des AV
266.031,20
0,00
0,00
0,00
266.031,20
60.000,00
0,00
0,00
60.000,00
206.031,20
206.031,20
1.716.067.332,40
296.457.159,79
0,00
-7.315.712,83
2.005.208.779,36
1.713.244.578,83
582.311.834,15
3.847.748,18
1.127.084.996,50
878.123.782,86
2.822.753,57
1.717.587.708,03
296.457.159,79
0,00
-8.836.088,46
2.005.208.779,36
1.714.591.180,06
582.241.125,91
5.265.057,65
1.127.084.996,50
878.123.782,86
2.996.527,97
B A J A J M O B I L I T Y AG
BETEILIGUNGSLISTE
Die Gesellschaft hält bei folgenden Unternehmen mindestens 20,0 % Anteilsbesitz:
Beteiligungsunternehmen
Kapital-
anteil
%
Eigenkapital
TEUR
Ergebnis des
letzten
Geschäftsjahres
TEUR
KTM AG, Mattighofen
100%
509.555
903.098
Avocodo GmbH, Linz
100%
1.472
4.766
Pierer E-Commerce GmbH, Munderfing
100%
268
1.244
Platin 1483 GmbH (in Liquidation)
100%
0
0
Pierer New Mobility GmbH, Munderfing
100%
–333.288
–36.156
Kiska GmbH, Anif
20%
6.512
924
LX Media GmbH, Wels
20%
153
336
B A J A J M O B I L I T Y AG
LAGEBERICHT ZUM JAHRESABSCHLUSS
PER 31.12.2025 DER BAJAJ MOBILITY AG, MATTIGHOFEN
1. ALLGEMEINES KTM KONZERN
Die Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG) ist die Holdinggesellschaft der KTM AG, einem bedeutenden Motorradhersteller
Europas. Mit dem Fokus auf das Premiumsegment vereint das Unternehmen Marken wie KTM, Husqvarna und GASGAS unter einem Dach.
Zum Premium-Markensortiment zählen auch die Hochleistungskomponenten der Marke WP. Die Gruppe ist darüber hinaus mit den Marken
Husqvarna und GASGAS im Fahrradbereich tätig.
Die Aktien der Bajaj Mobility AG sind im „Swiss Performance Index (SPI)“ der SIX Swiss Exchange in Zürich primärkotiert und zusätzlich
im Segment prime market der Wiener Börse gelistet.
Da die Bajaj Mobility AG im Wesentlichen die Aufgaben einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft erfüllt, wird im Lagebericht auch auf
die Entwicklungen der Geschäftsjahres 2025 ihrer Tochtergesellschaften sowie des Konzerns insgesamt eingegangen.
2. INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT INSOLVENZVERFAHREN VON WESENTLICHEN TOCHTERUNTERNEHMEN
Informationen zu den gerichtlichen Sanierungsverfahren von Konzerngesellschaften
Am 29. November 2024 hat der Vorstand der KTM AG nach Prüfung der Alternativen einen Antrag auf Eröffnung insolvenzrechtlicher
Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung über das Vermögen der KTM AG (Aktenzeichen 17 S 56/24b) und ihrer Tochtergesellschaften
KTM Components GmbH (Aktenzeichen 17 S 59/24v) und KTM Forschungs & Entwicklungs GmbH (Aktenzeichen 17 S 62/24k) beim
Landesgericht Ried im Innkreis, Österreich, gestellt. Weiterführende Informationen dazu, einschließlich der Auswirkungen der Sanierungs-
verfahren auf den Konzernabschluss zum 31.Dezember 2024, sind dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 zu entnehmen.
Die Sanierungsverfahren der KTM AG und ihrer beiden Tochtergesellschaften wurde am 16. Juni 2025 mit der fristgerechten Hinterlegung
der 30-prozentigen Barquote vom 22. Mai 2025 in Höhe von 525,0 Mio. EUR durch die endgültige gerichtliche Bestätigung des Sanie-
rungsplans vollständig abgeschlossen.
In Folge der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren bei der KTM-Gruppe wurden am 07. Januar 2025 Sanierungsverfahren über das
Vermögen sowohl der PIERER E-Commerce GmbH (Aktenzeichen 17 S 1/25s) und der Avocodo GmbH (Aktenzeichen 17 S 3/25b), beide
Tochtergesellschafter der Bajaj Mobility AG, eröffnet. Im Unterschied zu den Verfahren der KTM-Gruppe wurden diese jedoch ohne Eigen-
verwaltung geführt. Die Sanierungsverfahren wurden auch hier mit fristgerechter Hinterlegung einer Barquote, konkret einer Quote von 20
bzw. 50 Prozent oder 0,7 Mio. EUR bzw. 6,1 Mio. EUR, durch endgültige gerichtliche Bestätigungen der Sanierungspläne vom 25. Juli
2025 bzw. 01. September 2025 vollständig abgeschlossen.
Nach dem vollständigen gesetzlichen Abschluss der Sanierungsverfahren haben die Restrukturierungsanwälte der oben angeführten fünf
Gesellschaften mit der Auszahlung der angemeldeten und anerkannten Forderungen an die Gläubiger begonnen. Diese Forderungen sind
zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2025 bereits Großteils an die Gläubiger ausbezahlt.
Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich der Gesamtbetrag des Sanierungsgewinns der Tochtergesellschaften im Laufe des Geschäftsjah-
res 2026 weiter verändert. Grund dafür sind noch nicht abgeschlossene Verfahren zur Feststellung und Auszahlung einerseits einzelner
Gläubigerforderungen sowie andererseits die Klärung bedingt angemeldeter bzw. strittiger Gläubigerforderungen. Darüber hinaus gewähren
die österreichischen Insolvenzregeln den Gläubigern eine von der Art der Forderung abhängige mehrjährige Frist zur Anmeldung ihrer zuvor
nicht angemeldeten Forderungen, wodurch sich ebenfalls Anpassungen des endgültigen Sanierungsgewinns ergeben können. Die Gruppe
geht in diesem Zusammenhang allerdings nicht von wesentlichen Nachmeldungen aus, dann auch zu entsprechenden Auszahlungen führen
würden.
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B A J A J M O B I L I T Y AG
Wesentliche weitere Schritte im Zuge der Restrukturierung
Obwohl die bei Konzernunternehmen durchgeführten gerichtlichen Sanierungsverfahren im Geschäftsjahr 2025 rechtskräftig erfolgreich
abgeschlossen wurden, sieht sich die Bajaj Mobility-Gruppe weiterhin einerseits der Umsetzung der diesen Verfahren zugrunde gelegten,
beschlossenen Sanierungsplänen sowie andererseits deren Anpassung an aktuelle Entwicklungen und Gegebenheiten gegenüber. Dem
Vorantreiben der konzernweiten Restrukturierung misst die Gruppe höchste Priorität mit dem Ziel bei, die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig
zu stärken und wieder operative Gewinne zu erwirtschaften. Der gerichtliche Abschluss der Sanierungsverfahren stellte damit nur einen
ersten, notwendigen Schritt dar.
Neben den bereits umgesetzten Maßnahmen zur Reduktion der variablen und strukturellen Kosten richtet der Konzern seinen Fokus wei-
terhin auf eine nachhaltige Stärkung der Kostenbasis. Im Mittelpunkt stehen dabei zusätzliche Initiativen zur Senkung der Fixkosten, die
konsequente Straffung und Vereinfachung konzernweiter Abläufe sowie die systematische Weiterentwicklung einer schlanken, effizienten
Organisationsstruktur. Darüber hinaus wird das bestehende Produkt- und Projektportfolio einer vertieften Priorisierung unterzogen, um
Ressourcen gezielt auf wirtschaftlich besonders tragfähige und strategisch relevante Geschäftsfelder auszurichten. Parallel dazu verfolgt
der Konzern die Optimierung seines internationalen Standort- und Führungsnetzwerks mit dem Ziel, Synergien zwischen den einzelnen
Einheiten zu heben, Doppelstrukturen zu reduzieren und die globale Wertschöpfungskette weiter zu stärken.
Diese Maßnahmen sollen insgesamt zu einer nachhaltigen Verbesserung der operativen Leistungsfähigkeit, einer höheren Flexibilität im
Marktumfeld sowie einer langfristigen Stabilisierung der Ertragskraft des Konzerns beitragen. Im Rahmen dieser notwendigen Neuausrich-
tung beschloss die Gruppe zu Beginn des Geschäftsjahres 2026 einen weiteren Personalabbau von rund 500 Beschäftigten.
3. WIRTSCHAFTLICHES UMFELD
Volkswirtschaft und geopolitische Entwicklungen
Die weltwirtschaftliche Entwicklung blieb im Jahr 2025 sowie zu Beginn des Jahres 2026 trotz eines anspruchsvollen Umfelds insgesamt
robust. Das globale Wachstum erreichte nach den Ermittlungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) 2025 rund 3,3%. Für 2026 wird
ein Wirtschaftswachstum laut IWF auf ähnlichem Niveau erwartet. Die Dynamik variiert jedoch weiterhin deutlich zwischen den Regionen.
In der Eurozone bleibt das Wirtschaftswachstum moderat. Für 2026 prognostiziert der IWF eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um
1,3%. Deutschland zeigt nach einem schwachen Vorjahr 2025 zwar eine leichte Erholung, bleibt jedoch durch strukturelle und energie-
preisbedingte Faktoren belastet. In den USA wird für 2026 ein Wachstum von 2,4% erwartet. Positive Impulse resultieren insbesondere
aus fiskalischen Maßnahmen, einer sich entspannenden Zinssituation und hoher Investitionstätigkeit im Technologiesektor.
Das internationale Umfeld bleibt von erhöhten Unsicherheiten geprägt. Zwar hat sich die Handelspolitik im Vergleich zu 2024 stabilisiert;
dennoch bestehen protektionistische Maßnahmen und strategische Kalküle weiterhin fort. Anpassungen insbesondere bei den USZöllen,
die teilweise zu Ent-, teilweise mit neuen Akzenten zu Belastungen von Importeuren führen, werden durch andere handelspolitische Ein-
griffe ergänzt und tragen weiterhin zu Unsicherheiten in den globalen Lieferketten bei.
Geopolitische Risiken bleiben ein wesentlicher Belastungsfaktor. Die durch die kriegerischen Handlungen hervorgerufene Unsicherheit in
der Ukraine sowie die angespannte Lage im Nahen Osten wirken sich weiterhin auf Transportwege und Energiepreise aus. Der IWF verweist
zudem auf mögliche Störungen wichtiger Handelsrouten, die kurzfristig inflations- und kostenwirksam sein könnten.
Fiskalisch befinden sich zahlreiche große Volkswirtschaften in einer Phase der Neuorientierung. Die USA setzen verstärkt auf investitions-
orientierte Programme, während europäische Staaten unter anderem durch steigende Verteidigungsausgaben vor strukturellen Finanzie-
rungserfordernissen stehen. Gleichzeitig bleiben erhöhte Staatsschulden in vielen Ländern ein Risikofaktor für Finanzmarktvolatilität.
Die weltweite Inflationsentwicklung hat sich im Verlauf des Jahres 2025 weiter abgeschwächt und folgt 2026 einem moderaten Abwärts-
trend. Der IWF prognostiziert für 2026 einen Rückgang der globalen Verbraucherpreisinflation auf 3,8% nach 4,1% im Vorjahr. In den
entwickelten Volkswirtschaften wird die Teuerung voraussichtlich auf rund 2,2% sinken, während sie in den Schwellen- und Entwicklungs-
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B A J A J M O B I L I T Y AG
ländern mit 4,8% weiterhin erhöht bleibt. Insgesamt reflektiert die globale Inflationsverlangsamung rückläufige Energiepreise, nachlas-
sende Nachfrageimpulse sowie eine Normalisierung der Lieferketten. Regional bestehen jedoch Unterschiede: In der Eurozone wird für
2026 eine Inflationsrate nahe dem EZB-Ziel erwartet, während die USA aufgrund verzögerter Preis- und Tarifwirkungen erst 2027 eine
Rückkehr zum 2%-Ziel erreichen dürften.
IWF-Wachstumsprognose
1
2026
2027
Weltwirtschaft
3,3%
3,2%
Entwickelte Volkswirtschaften
1,8%
1,7%
Eurozone
1,3%
1,4%
Deutschland
1,1%
1,5%
Vereinigte Staaten
2,4%
2,0%
Schwellen- und Entwicklungsländer
4,2%
4,1%
China
4,5%
4,0%
Indien
6,3%
6,5%
4. WEITERE WESENTLICHE EREIGNISSE WÄHREND DES GESCHÄFTSJAHRES
Im Zuge der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs & Entwicklungs
GmbH, allesamt Tochterunternehmen der vormals Pierer Mobility AG, hat der langjährige Minderheiteneigentümer, die Bajaj Gruppe, umfang-
reiche Finanzierungen zum erfolgreichen Abschluss aller drei Verfahren bereitgestellt. Dabei hat sich die Bajaj Gruppe auch eine Call-Options-
vereinbarung auf sämtliche Anteile an der vormals Pierer Bajaj AG, die ihrerseits 74,94% der Anteile an der vormals Pierer Mobility AG hält,
gesichert. Diese Option wurde im November 2025 ausgeübt und sämtliche verbleibende Anteile im Umfang von 50,01% an der vormals Pierer
Bajaj AG an die Bajaj Gruppe übertragen. Damit ist die Bajaj Gruppe seither Mehrheitseigentümer an der vormals Pierer Mobility AG.
Im Zuge dieses Wechsels der Mehrheitsverhältnisse wurde im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.11.2025 zwei
Umfirmierung beschlossen: Die vormals Pierer Bajaj AG firmiert nunmehr als Bajaj Auto International Holdings AG, die Firma der vormals Pierer
Mobility AG lautet nun auf Bajaj Mobility AG. Im vorliegenden Jahresabschluss unterbleibt aus Gründen der Verständlichkeit die weitere Nen-
nung des vormaligen Unternehmens- oder Gruppennamens.
Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat
» Vorstand
Am 23. Jänner 2025 übernahm Mag. Gottfried Neumeister die Position des CEO der Bajaj Mobility AG von Dipl.-Ing. Stefan Pierer, der alsdann
als Co-CEO fungierte.
Mit 1. Juni 2025 berief der Aufsichtsrat Frau Mag. Verena Schneglberger-Grossmann, die seit November 2015 für die Gruppe tätig ist, als neues
Mitglied in den Vorstand der Bajaj Mobility AG. Ihr Mandat war bis 31. Dezember 2025 befristet.
Stefan Pierer schied nach Abschluss des Sanierungsverfahrens mit 30. Juni 2025 aus dem Vorstand der Bajaj Mobility AG aus.
Mit 16. September 2025 wurde Frau Mag. Petra Preining als Chief Financial Officer in den Vorstand der Bajaj Mobility AG berufen. Die Bestel-
lung der CFO erfolgte bis 31. Dezember 2028. Als ausgewiesene Finanzexpertin verfügt sie über langjährige Erfahrung als Finanzvorständin in
unterschiedlichen internationalen Unternehmen. Sie ergänzt im Vorstandsteam CEO Mag. Gottfried Neumeister.
1
World Economic Outlook; International Monetary Fund, Update January 2026.
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B A J A J M O B I L I T Y AG
» Aufsichtsrat
Stephan Zöchling, der am 27. Jänner 2025 bestellt wurde, Rajiv Bajaj und Friedrich Roithner haben mit Wirkung ab Beendigung der ordentli-
chen Hauptversammlung am 23. Juni 2025 ihre Mandate im Aufsichtsrat der Gesellschaft zurückgelegt.
Die Hauptversammlung wählte Dinesh Thapar (CFO der Bajaj Auto Limited) sowie die Rechtsanwälte Ernst Chalupsky und Ewald Oberhammer
in den Aufsichtsrat. In weiterer Folge wählte der Aufsichtsrat Ewald Oberhammer zum Vorsitzenden und Srinivasan Ravikumar zum stellvertre-
tenden Vorsitzenden.
Des Weiteren beschlossen die von der PIERER Industrie AG entsandten Aufsichtsratsmitglieder im Zuge der Veränderung der Mehrheitseigen-
tümerschaft, ihre Mandate zurückzulegen. Die außerordentliche Hauptversammlung vom 19. November 2025 beschloss schließlich das Aus-
scheiden von Iris Filzwieser, Ewald Oberhammer, Ernst Chalupsky sowie Michaela Friepeß aus dem Aufsichtsrat. Pradeep Shrivastava, Executive
Director bei Bajaj Auto Limited, und der Wiener Rechtsanwalt Dr. Wulf Gordian Hauser wurden als neue Mitglieder in den Aufsichtsrat berufen.
Sie bilden seither zusammen mit dem Vorsitzenden Srinivasan Ravikumar und seinem Stellvertreter Dinesh Thapar den Aufsichtsrat der Bajaj
Mobility AG. Für weiterführende Erläuterungen sei an dieser Stelle auf den Corporate Governance-Bericht verwiesen.
Die Ausschüsse des Aufsichtsrats setzen sich seither wie folgt zusammen:
Prüfungsausschuss
» Dinesh Thapar (Vorsitzender, Finanzexperte)
» Srinivasan Ravikumar (Stellvertreter)
» Dr. Wulf Gordian Hauser (Mitglied)
Vergütungsausschuss
» Srinivasan Ravikumar (Vorsitzender)
» Pradeep Shrivastava (Stellvertreter)
» Dinesh Thapar (Mitglied)
Ausschuss für Compliance, Investor Relations (IR) und
Nachhaltigkeit (ESG)
» Dr. Wulf Gordian Hauser (Vorsitzender)
» Pradeep Shrivastava (Stellvertreter)
» Dinesh Thapar (Mitglied)
Da der Aufsichtsrat aus nicht mehr als 6 Mitgliedern besteht, werden die Aufgaben des Nominierungsausschusses vom gesamten Aufsichtsrat
wahrgenommen.
5. GESCHÄFTSVERLAUF
Folgende wesentliche Kennzahlen zeichnen das abgelaufene Geschäftsjahr der Bajaj Mobility AG aus:
Kennzahlen
GJ 2025
TEUR
GJ 2024
TEUR
Umsatz
11.742
20.483
EBT
833.696
–1.685.680
Bilanzsumme
892.381
192.188
Eigenkapital
433.742
–400.411
Eigenkapitalquote
48,6%
–208,3%
Finanzergebnis
856.648
–1.681.962
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B A J A J M O B I L I T Y AG
FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
6. ERGEBNISANALYSE
Im Geschäftsjahr 2025 wurde ein Nettoumsatz in Höhe von 11.742 TEUR erzielt (Vorjahr: 20.483 TEUR). Die Umsatzerlöse beinhalten im
Wesentlichen die Verrechnung von Konzerndienstleistungen an Tochtergesellschaften.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 34.628 TEUR (Vorjahr: 10.149 TEUR) enthalten im Wesentlichen Prüf- und Beratungs-
aufwand und diverse externe Dienstleistungen. Die Abweichung zum Vorjahr resultiert aus dem geänderten Ausweis der zugekauften Dienst-
leistungen, die an Tochterunternehmen weiterverrechnet werden. Diese werden nicht mehr wie im Vorjahr im Posten „Aufwendungen für
bezogene Leistungen“, sondern in den „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ ausgewiesen. Die Abweichung von der bisherigen Gliederung
erfolgt, um eine aussagekräftigere Darstellung der Aufwandsstruktur zu gewährleisten.
Die Bajaj Mobility AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von 834.153 TEUR (Vorjahr: –1.685.007 TEUR Jahresfehl-
betrag) erzielt, der einer Kapitalrücklage zugeführt wurde.
Das Finanzergebnis beträgt 856.648 TEUR (Vorjahr: 1.681.659 TEUR). Positiv wirkte sich im Geschäftsjahr vor allem die Zuschreibung auf
den Beteiligungsansatz an der KTM AG in Höhe von 877.053 TEUR aus.
7. BILANZANALYSE
Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 364% auf 892.381 TEUR gestiegen. Die Veränderung wird in den folgenden Positionen näher
erläutert.
Die Zugänge der Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen eine gegenüber der Pierer New Mobility GmbH bestehende Darlehensforde-
rung in Höhe von 293.784 TEUR, die im Geschäftsjahr 2025 dem Beteiligungsansatz an der Gesellschaft zugeführt wurde. Der Beteiligungs-
ansatz wurde anschließend vollständig wieder abgeschrieben. Die Abgänge der Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen den Verkauf
der Beteiligung an der KTM Technologies GmbH (nun: NXT Technologies GmbH) in Höhe von 2.106 TEUR und den Verkauf der Beteiligung
an der Pierer Innovation GmbH (nun: Nimble Innovation GmbH) in Höhe von 2.125 TEUR.
Alle Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 250 TEUR wurden im Geschäftsjahr 2025 getilgt.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen von 3.177 TEUR auf 8.929 TEUR. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus
dem kurzfristigen Darlehen gegenüber der KTM AG in Höhe von 6.500 TEUR.
Die sonstigen Forderungen sind gegenüber dem Vorjahr von 26 TEUR auf 4.751 TEUR gestiegen und beinhalten im Wesentlichen Finanzamts-
forderungen aus Umsatzsteuerguthaben der Umsatzsteuerorganschaft.
Das Eigenkapital ist gegenüber dem Vorjahr um 834.153 TEUR auf 433.742 TEUR gestiegen. Die Veränderung ergibt sich aus dem Ergebnis
nach Steuern 2025 in Höhe auf 834.153 TEUR, somit beträgt die Eigenkapitalquote zum Jahresende 48,6% (Vorjahr: -208,3 %).
Die sonstigen Rückstellungen reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr um 292.290 TEUR auf 68.033 TEUR. Die Veränderung resultiert im
Wesentlichen aus der Auflösung der Garantierückstellung für eine Haftung einer Finanzforderung.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich aufgrund der Tilgung der Anleihen gegenüber dem Vorjahr von 30.000 TEUR auf
0 TEUR reduziert.
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B A J A J M O B I L I T Y AG
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen stichtagsbezogen um 8.011 TEUR auf 11.164 TEUR.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen von 13.600 TEUR auf 379.434 TEUR. Sie beinhalten im Wesentlichen
das Gesellschafterdarlehen von der Bajaj International Holdings AG, ihrem Mehrheitseigentümer und Mutterunternehmen, im Umfang von
350.000 TEUR und die dafür angefallenen Zinsen.
8. LIQUIDITÄTSANALYSE
Die liquiden Mittel sanken per Saldo 31.12.2025 um 1.028 TEUR auf 352 TEUR.
Der Cash-Flow aus dem operativen Bereich ist gegenüber dem Vorjahr von 8.935 TEUR auf –21.539 TEUR gesunken. Der Investitions-Cash-
Flow in Höhe von -299.489 TEUR (Vorjahr: -31.641 TEUR) resultiert aus dem Gesellschafterdarlehen an die Pierer New Mobility GmbH. Dies
führte zu einem Free-Cash-Flow von -321.028 TEUR (im Vorjahr -22.706 TEUR).
Der Cash-Flow aus den Finanzierungsaktivitäten beträgt 320.000 TEUR (im Vorjahr: -4.604 TEUR) und resultiert im Wesentlichen aus dem
Gesellschafterdarlehen von der Bajaj International Holdings AG.
9. INVESTITIONEN
Im Zuge der Restrukturierung der Bajaj Mobilty-Gruppe hat die Gesellschaft mit Vertrag vom 24.07.2025 ihre Beteiligung an der KTM Techno-
logies GmbH, Anif, Österreich (nun: NXT Technologies GmbH) an die Pierer Konzerngesellschaft mbH veräußert. Weiters wurde mit Vertrag
vom 08.09.2025 die Beteiligung an der Pierer Innovation GmbH, Wels, Österreich (nun: Nimble Innovation GmbH) veräußert.
Als geschäftsleitende Holdinggesellschaft tätigt die Gesellschaft keine wesentlichen Investitionen ins Sachanlagevermögen.
10. NIEDERLASSUNGEN
Die Bajaj Mobility AG ist mit keinen Zweigniederlassungen im Ausland vertreten.
NICHT - FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN
11. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Für den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens ist es entscheidend, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, zutreffend zu bewerten
und mit geeigneten Maßnahmen zu steuern.
Risikomanagementsystem
Der Hauptzweck des Risikomanagements der Bajaj Mobility-Gruppe besteht in der Sicherung und Stärkung des Unternehmens durch eine
rechtzeitige, vollständige und transparente Einschätzung der finanziellen, operativen und strategischen Chancen und Risiken. Die Funktionsfä-
higkeit des Risikomanagements wurde durch die MOORE CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH (gemäß Regel 83
Österreichischer Corporate Governance Kodex, ÖCGK) zum Stichtag 31.12.2025 geprüft und bestätigt.
Die Bajaj Mobility-Gruppe verfügt über ein Enterprise Risk Management System, welches die konzernweiten Chancen und Risiken nach Fach-
bereichen und gegebenenfalls geografischen Bereichen zentral erhebt. Die operative Verantwortung sowie die Bewertung der konzernweiten
Chancen und Risiken liegen sowohl beim lokalen Management als auch bei der Abteilung „Risk Management & Dealer Financing“ der KTM
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B A J A J M O B I L I T Y AG
AG. Diese Abteilung übernimmt die zentrale Koordination aller Risikomanagementprozesse, stellt die einheitliche Umsetzung konzernweiter
Standards sicher und fungiert als Schnittstelle für die Integration des ESG-Managements.
Die Berichterstattung erfolgt direkt an den Vorstand der KTM AG, der gemeinsam mit dem Konzernvorstand der Bajaj Mobility AG die Überwa-
chung des Risikomanagements verantwortet.
Eine präventive Analyse möglicher Ereignisse ist ebenfalls Aufgabe des Risikomanagements. Darüber hinaus gilt es, Chancen und Risiken aktiv
zu steuern und entsprechende Maßnahmen mit den betroffenen Unternehmensbereichen zu definieren und zu evaluieren.
Im Rahmen eines ganzheitlichen Risikomanagements werden in diesem Prozess auch die mit den Themen Umwelt, Soziales und Governance
(ESG) verbundenen Chancen und Risiken berücksichtigt.
Enterprise Risk Management (ERM)
Das ERM der Bajaj Mobility-Gruppe basiert auf dem COSO-Enterprise Risk Management Framework und stellt einen kontinuierlichen, mehr-
stufigen Prozess zur Steuerung operativer und strategischer Chancen und Risiken sicher. Dieser Prozess kombiniert Elemente aus dem Bottom-
Up- sowie dem Top-Down-Ansatz und umfasst die Identifikation und Bewertung von Chancen und Risiken ebenso, wie die Maßnahmendefini-
tion, die Überwachung und die Berichterstattung. Damit wird ein konzernweit einheitliches Berichtswesen gewährleistet und die Integration von
Risikomanagement in die Unternehmensstrategie unterstützt.
» Identifikation & Bewertung
Das ERM identifiziert und bewertet im Rahmen des Prozesses grundsätzlich Chancen und Risiken gleichermaßen. Dabei wird zwischen kurz-
fristigen Chancen und Risiken mit einem Zeithorizont von bis zu einem Jahr und langfristigen, strategischen Chancen und Risiken mit einem
Zeitraum von fünf Jahren und mehr unterschieden. Im Zuge dessen werden auch ESG-relevante Chancen und Risiken mit einem längeren
Zeithorizont identifiziert und adäquat bewertet. Alle identifizierten Chancen und Risiken werden abschließend konsolidiert und in das Gesam-
trisikoinventar überführt.
Die Bewertung erfolgt zunächst qualitativ anhand einer 5×5-Matrix, die Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung kombiniert. Für hoch be-
wertete Risiken wird ergänzend eine quantitative Analyse durchgeführt, die eine genauere Einschätzung ermöglicht. Für die Aggregation und
Interpretation der Gesamtrisikopositionen kommen Monte-Carlo-Simulationen zum Einsatz. Auf dieser Basis werden die größten Risiken und
Chancen identifiziert und einer vertieften Analyse unterzogen.
» Chancen- und Risikosteuerung
Hauptziel der Chancen- und Risikosteuerung ist die aktive, kontinuierliche und kontrollierte Beeinflussung von Chancen und Risiken unter
Berücksichtigung der Unternehmensstrategie sowie Fragen der Wirtschaftlichkeit. Der Umgang mit Risiken und Chancen erfolgt fallspezifisch,
indem Risiken minimiert, vermieden oder im Einzelfall bewusst eingegangen werden. Chancen werden bewertet und bei positivem Ergebnis
durch proaktives Handeln und gezielte Investitionen genutzt. Die Wahl der geeigneten Strategien obliegt dem jeweiligen Risikoeigner, der deren
Wirksamkeit regelmäßig bewertet und die Umsetzung überwacht. Das Risikomanagement wird dabei fortlaufend informiert.
Nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken werden in Zusammenarbeit mit der entsprechenden Fachabteilung (ESG) gesteuert. Der ge-
samte Prozess wird insbesondere von den oberen und mittleren Managementebenen der KTM AG durchgeführt und u. a. durch den Vorstand
der Bajaj Mobility AG überwacht.
» Berichterstattung und Überwachung
Im Rahmen des ERM-Prozesses ist eine umfassende Berichterstattung implementiert. Das Risikomanagement berichtet hierbei direkt an den
Vorstand der KTM AG. Zusätzlich wird für den Konzernvorstand der Bajaj Mobility AG sowie der KTM AG ein Bericht erstellt, der die Gesamtri-
sikolage einschließlich der Risikoaggregation auf Konzernebene darstellt.
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Des Weiteren werden der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat über den Status Quo und die Fortschritte informiert. Diese Berichte dienen
nicht nur der Überwachung, sondern auch der frühzeitigen Erkennung von Entwicklungen und Trends. Durch die regelmäßige Kommunikation
wird sichergestellt, dass alle relevanten Entscheidungsträger jederzeit über die Risikosituation und die Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen
informiert sind.
» Ad-hoc-Berichterstattung relevanter Risiken
Bei wesentlichen Veränderungen der Risikolage erfolgt eine unverzügliche Ad-hoc-Berichterstattung durch die Risikoeigner an das Risikoma-
nagement-Team und in weiterer Folge an den Vorstand der KTM AG. Dieser Prozess stellt eine zeitnahe und transparente Einschätzung der
aktuellen Gesamtrisikosituation sicher. Die Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt die regelmäßigen Reports und dient der frühzeitigen Reaktion auf
kritische Entwicklungen. Im Jahr 2025 war eine Zunahme von Ad-hoc-Berichterstattungen zu beobachten. Die im Jahr 2025 gestiegene Anzahl
an Ad-hoc-Berichterstattungen spiegelt eine zunehmende Sensibilisierung und verbesserte Awareness für kritische Themen wider.
» Darstellung von Chancen, Risiken sowie getroffene Maßnahmen
Das abgeschlossene Sanierungsverfahren stellte das Unternehmen im GJ2025 vor große Herausforderungen. Einzelne daraus resultierende
Effekte können auch im GJ2026 noch fortwirken und die Risiko- und Chancenlage beeinflussen, werden nach aktueller Einschätzung jedoch
nicht wesentlich sein.
Die folgende tabellarische Übersicht zeigt die für die Bajaj Mobility AG im Jahr 2025 wesentlichen identifizierten finanziellen und rechtlichen
Chancen und Risiken sowie die getroffenen Maßnahmen. Insgesamt hat die Bajaj Mobility-Gruppe weder zum Bilanzstichtag noch zum Zeit-
punkt der Abschlusserstellung bestandsgefährdende Risiken identifiziert.
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Chancen und
Risiken
Beschreibung
Maßnahmen
FINANZIELLE RISIKEN UND CHANCEN
Finanzen
Anhaltend hohe Zinsen sowie niedrige Absatzzahlen können den Druck
auf die Händler erhöhen und somit zu vermehrten Forderungsausfällen
führen
Enge Abstimmung mit den Händlern und Unterstützung mit gezielten
Programmen
Bankgarantien zur Absicherung
Strategische Händlernetzentwicklung
Für weitere Ausführungen, einschließlich der konkreten Maßnahmen zur Mitigierung von Risiken durch den Einsatz von Finanzinstrumenten
(Hedging von Fremdwährungspositionen mit Futures, Swaps, etc.) wird auf den Konzernanhang für das GJ 2025 (Kapitel VII 41. Finanzielle
Risiken) der Bajaj Mobility AG verwiesen.
COMPLIANCE / RECHTLICHE RISIKEN UND CHANCEN
Allgemeine
Compliance-
Themen
Verstoß gegen die im Code of Conduct definierten Mindeststandards
Verstoß gegen nationale und/oder internationale Gesetze
Herausforderungen bei eigenen Geschäftsaktivitäten und in der Liefer-
kette
Fokusthemen:
Menschenrechte, Respekt, Integrität, Diversität, Ethische Rekrutierung,
Faire Arbeitsbedingungen, Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit
Aspekte der Nachhaltigkeit, des Umwelt-, Klima- und Tierschutzes so-
wie Lieferkettencompliance
Umgang mit Konfliktmineralien, Chemikalien, Schadstoffen
Fairer Wettbewerb, Kartellverbot
Korruption, Bestechung, Einladungen, Geschenke
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Exportkontrolle
Steuern, Steuerstrategie, Steuercompliance, Internationale Steuerricht-
linien
Interessenskonflikte, Verbot von Insiderhandel, Politische Aktivitäten,
Spenden, Sponsoring
Umgang mit Unternehmenseigentum, Unternehmensvermögen, Ge-
schäfts- und Betriebsgeheimnissen, Datenschutz, Geistiges Eigentum,
KI-Tools
Einhaltung des Code of Conduct
Einbezug der Mitarbeiterinteressen durch Mitarbeitervertretungen
Überprüfung von Fortschritten
Implementierung von Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte
Festlegung von Mindestanforderungen als Grundlage für Lieferantenbe-
ziehungen
Sicherstellung des Mindestbeschäftigungsalters
Durchführung jährlicher Schulungen und Sensibilisierungsprogramme
Bereitstellung eines Hinweisgebersystems zur Meldung potenzieller
Verstöße
Interne Richtlinien über das Vorgehen bei allfälligen Verstößen
Verfügbarkeit von Whistleblowing-Kanälen, Ausweitung des anonymen
Hinweisgebersystems auf Dritte
Automatisiertes Compliance E-Learning
12. MITARBEITER
Im Geschäftsjahr 2025 beschäftigte die Bajaj Mobility AG keine Mitarbeiter (Vorjahr: 0 Mitarbeiter).
13. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
Auf Grund der Geschäftstätigkeit einer geschäftsleitenden Holdinggesellschaft ist der Bereich Forschung nicht anwendbar.
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14. ANGABEN GEMÄß § 243A (ABS 1) UGB
1. Das Grundkapital beträgt EUR 33.796.535 und ist in 33.796.535 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt
den gleichen Anteil am Grundkapital und die gewöhnlichen Aktionärsrechte gemäß österreichischem Aktiengesetz. Dazu zählen das Recht
auf die Auszahlung der in der Hauptversammlung beschlossenen Dividende und das Recht auf Ausübung des Stimmrechts in der Haupt-
versammlung. Sämtliche Aktien der Bajaj Mobility AG sind seit dem 14. November 2016 an der SIX Swiss Exchange (SIX) im International
Reporting Standard hauptkotiert (ISIN AT0000KTMI02). Seit dem 1. März 2022 sind die Aktien zusätzlich an der Wiener Börse (Amtlicher
Handel) gelistet. Im Geschäftsjahr 2025 kam es zu keiner Änderung des Grundkapitals. Da die Bajaj Mobility AG auch keine eigenen
Aktien erwarb oder veräußerte, hielt die Gesellschaft zum Stichtag 31. Dezember 2025 keine eigenen Aktien.
2. Bajaj Auto International Holdings B.V. hat am 22. Mai 2025 mit der Pierer Industrie AG eine Call-Optionsvereinbarung abgeschlossen,
welche es der Bajaj Auto International Holdings B.V. ermöglicht, spätestens bis Ende Mai 2026 alle Anteile der Pierer Industrie AG an der
Bajaj Auto International Holdings AG und somit indirekt die Kontrolle über die Bajaj Mobility AG zu erwerben (die „Call-Option“). Die Bajaj
Auto International Holdings B.V. hat die Call-Option ausgeübt. Die von der Pierer Industrie AG gehaltenen Aktien an der Mehrheitsaktionärin
Bajaj Auto International Holdings AG wurden am 18.11.2025 an die Bajaj Auto International Holdings B.V. übertragen. Damit ist die Bajaj
Auto International Holdings B.V. seitdem Alleinaktionärin der Bajaj Auto International Holdings AG und folglich mit einem gehaltenen Anteil
von rd. 74,9 % der Aktien der Bajaj Mobility AG mittelbar auch kontrollierende Mehrheitsaktionärin der Bajaj Mobility AG. Am 13.01.2026
wurde die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.11.2025 beschlossene Änderung des Firmenwortlauts in Bajaj
Mobility AG sowie die Sitzverlegung nach Mattighofen im Firmenbuch eingetragen. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt,
die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
3. Nach Kenntnis der Gesellschaft bestand per 31. Dezember 2025 folgende Beteiligung am Kapital der Bajaj Mobility AG, die zumindest 10
von Hundert betragen:
Bajaj Auto International Holdings AG: 74,94 % (direkte Beteiligung).
4. Es gibt keine Aktien mit besonderen Kontrollrechten.
5. Es bestehen derzeit keine Mitarbeiterbeteiligungsmodelle.
6. Es bestehen keine über das Gesetz hinausgehenden Bestimmungen hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vor-
stands und des Aufsichtsrats und über die Änderung der Satzung.
7. Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
Zum Stichtag 31. Dezember 2025 waren folgende Möglichkeiten aufrecht:
Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 29. April 2022 erteilten Ermächtigung und gleichzeitig beschlossenen Satzungsänderung
enthält die Satzung der Gesellschaft als § 5 „Genehmigtes Kapital“ folgende Bestimmung:
Der Vorstand ist gemäß § 169 AktG ermächtigt, bis 29.04.2027 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft von
EUR 33.796.535,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe
von bis zu 16.898.267 Stück auf Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf bis zu EUR 50.694.802,00 zu erhöhen und den
Ausgabebetrag sowie die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung im Einvernehmen
mit dem Aufsichtsrat festzusetzen sowie allenfalls die neuen Aktien im Wege des mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG den
Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen,
a. wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss
des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital der Gesellschaft die Grenze von 10 % des Grund-
kapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einräumung nicht übersteigt,
b. wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen erfolgt,
c. zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe), und/oder
d. für den Ausgleich von Spitzenbeträgen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben,
zu beschließen.
Aufgrund des von der Hauptversammlung vom 27. Jänner 2025 geschaffenen bedingten Kapitals und der dazu beschlossenen Satzungs-
änderung enthält die Satzung der Gesellschaft als § 5A „Bedingtes Kapital“ folgende Bestimmung:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 16.898.267,00 durch Ausgabe von bis zu 16.898.267
auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG
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im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 27. Jänner 2025, die unter Ausnutzung der in dieser Hauptversammlung eingeräum-
ten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden, erhöht. Die Kapitalerhöhung darf nur soweit durchgeführt werden, als die
Gläubiger der Finanzinstrumente von ihrem Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausga-
bebetrag und das Umtausch- und/oder Bezugsverhältnis sind nach Maßgabe marktüblicher finanzmathematischer Methoden sowie des
Kurses der Aktien der Gesellschaft in einem marktüblichen Preisfindungsverfahren zu ermitteln (Grundlagen der Berechnung des Ausga-
bebetrags). Der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Die neu ausgegebenen Aktien der be-
dingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Vorstand
ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen.
Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung einer eventuell begebenen Wandelschuldverschreibung und darf ausdrücklich nur so
weit durchgeführt werden, als Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- und / oder Bezugsrecht auf Aktien der
Gesellschaft Gebrauch machen.
Diese bedingte Kapitalerhöhung dient zur Ausgabe von neuen Aktien an Gläubiger von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG, die unter
Ausnutzung der in der Hauptversammlung vom 27. Jänner 2025 eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft ausgegeben werden.
Konkret beschloss die außerordentliche Hauptversammlung am 27. Jänner 2025 hinsichtlich des Ausschlusses des Bezugsrechts Folgen-
des (zu Tagesordnungspunkt 2):
a. Die Hauptversammlung widerruft die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. April 2023 beschlossene Ermächtigung
des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 21. April 2028 Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszuge-
ben.
b. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis 27. Jänner 2030 Finanzinstrumente im Sinne des § 174
AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte, mit einem Gesamtnenn-
betrag von bis zu EUR 900.000.000,00 die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von insgesamt bis
zu 16.898.267 Aktien der Gesellschaft einräumen können und / oder auch so ausgestaltet sind, dass ihr Ausweis als Eigenkapital
erfolgen kann, auch in mehreren Tranchen und in unterschiedlicher Kombination, auszugeben, und zwar auch mittelbar im
Wege der Garantie für die Emission von Finanzinstrumenten durch ein verbundenes Unternehmen der Gesellschaft mit Um-
tausch- und / oder Bezugsrechten auf Aktien der Gesellschaft.
c. Für die Bedienung der Umtausch- und / oder Bezugsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital und/oder eigene Aktien
oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien verwenden.
d. Der Vorstand darf im Rahmen dieser Ermächtigung Finanzinstrumente, die dem Gläubiger Bezugsrechte auf den Erwerb
von Aktien der Gesellschaft einräumen, nur insoweit begeben, als bei Ausübung sämtlicher Bezugsrechte dieser Finanzinstru-
mente und unter Berücksichtigung sämtlicher Aktien, die auch aus dem Genehmigten Kapital 2022 (wie in der Hauptversamm-
lung vom 29. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 9 beschlossen) ausgegeben wurden oder ausgegeben werden sollen, nicht
mehr als 16.898.267 neue Aktien der Gesellschaft geschaffen werden.
e. Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen der Finanzinstrumente sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
festzusetzen, wobei der Ausgabebetrag nach Maßgabe anerkannter finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Ak-
tien der Gesellschaft in einem anerkannten Preisfindungsverfahren zu ermitteln ist. Der Ausgabebetrag der bei Wandlung (Aus-
übung des Umtausch- und / oder Bezugsrechts) auszugebenden Aktien und das Umtausch- und / oder Bezugsverhältnis sind
unter Berücksichtigung marktüblicher finanzmathematischer Methoden sowie des Kurses der Aktien der Gesellschaft zu ermit-
teln (Grundlagen der Berechnung des Ausgabebetrags); der Ausgabebetrag der auszugebenden Aktien darf nicht unter dem
anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen.
f. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Finanzinstrumente im Sinne des § 174 Abs 4 AktG ist ausgeschlossen.
Diese von der Hauptversammlung vom 27. Jänner 2025 eingeräumte Ermächtigung, Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG auszugeben,
wurde bisher nicht ausgenutzt.
Von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 waren im Hinblick auf den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien folgende Be-
schlüsse gefasst worden:
a. Der Vorstand ist gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt,
eigene Aktien der Gesellschaft sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andie-
nungsrechtes der Aktionäre zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gege-
benenfalls diese Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Er-
werbs ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert
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pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den durchschnittlichen ungewichteten Börsenschlusskurs an der SIX Swiss Exchange
der vergangenen 10 Handelstage um nicht mehr als 20 % unterschreiten oder übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr
verbundenen Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderun-
gen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
b. Der Vorstand ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich
zulässigen Zweck zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen
(Ausschluss des Bezugsrechts) und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.
Diese von der Hauptversammlung vom 21. April 2023 eingeräumte Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG eigene Aktien zu erwerben,
wurde innerhalb des eingeräumten Zeitraums von 30 Monaten ab 21. April 2023 (= Datum der Beschlussfassung) nicht ausgenutzt.
Nach dem Bilanzstichtag kam es nicht zu Änderungen der Möglichkeiten, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen.
8. Vereinbarungen, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden („Change of Control-Klauseln“), sich
ändern oder enden sowie deren Wirkungen werden seitens der Bajaj Mobility AG nicht bekannt gegeben, da dies der Gesellschaft erheblich
schaden würde.
9. Im Falle eines öffentlichen Pflichtübernahmeangebots, in welchem Bajaj nicht ein mit dem Bieter gemeinsam vorgehender Rechtsträger
i. S. d. § 1 Z 6 ÜbG ist, kann das Vorstandsmitglied Mag. Petra Preining innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Kontrollwechsels
unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ihr Amt als Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft niederlegen und ihren Vorstandsdienst-
vertrag kündigen. Als Kompensation für Kündigung erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung im Umfang ihrer fixen und variablen
Vergütung für die Restlaufzeit ihres Vorstandsdienstvertrages, höchstens jedoch für ein volles Jahr. Es existieren keine darüber hinaus
gehenden Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitneh-
mern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots.
15. WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS § 243A (ABS 2) UGB
Das interne Kontrollsystem der Bajaj Mobility-Gruppe hat die Aufgabe, die Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung,
die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzlichen und unternehmensinternen Vorschriften sowie die Wirksamkeit und Wirt-
schaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens vor Verlusten durch Schäden und Malversationen sicher-
zustellen. In der Gestaltung der Elemente des internen Kontrollsystems wurden international anerkannte Rahmenwerke für Interne Kontrollsys-
teme (z.B. COSO-Framework) berücksichtigt. Das System umfasst
» konzernweite Vorgaben für die Rechnungslegung,
» die Funktionstrennung als organisatorische Maßnahme,
» systemgestützte und prozessabhängige Kontrollen,
» prozessunabhängige Kontrollen, und
» das Management von Risiken bei der Bilanzerstellung.
Die Gruppe setzt auf eine kontinuierliche Weiterentwicklung und Verbesserung des internen Kontrollsystems. Dazu erfolgt regelmäßig eine
Überwachung seiner Funktionsfähigkeit durch Prozess- und Datenanalysen sowie unabhängige, externe Prüfungstätigkeiten. Im Folgenden
werden die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess dargestellt.
Kontrollumfeld
Die Organisationsstruktur der Bajaj Mobility-Gruppe bildet die Basis für das Kontrollumfeld und das interne Kontrollsystem im Unternehmen.
Im Bereich der Aufbauorganisation im (Konzern-)Rechnungswesen bestehen eindeutige Kompetenz- und Verantwortungsbereiche auf den
unterschiedlichen Führungs- und Hierarchieebenen des Konzerns. Dies betrifft einerseits die Konzernzentrale in Mattighofen sowie die öster-
reichischen und alle internationalen Tochtergesellschaften.
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Der starken internationalen Ausrichtung der Gruppe und der damit zusammenhängenden dezentralen Gesellschafts- und Standortstrukturen
wird durch die Zentralisierung von wesentlichen Unternehmensfunktionen im Bereich der Finanzberichterstattung in den österreichischen
Standorten (insbesondere in Mattighofen) begegnet. Insbesondere hervorzuheben für die Verantwortlichkeit von Rechnungslegung und Finanz-
berichterstattung sind hier die Bereiche Finance, Controlling und Risk Management & Dealer Financing, die eng miteinander abgestimmt die
Finanzzahlen erarbeiten und direkt unter dem Vorstand der Bajaj Mobility AG bzw. dem Konzernvorstand angesiedelt sind. Die Verwaltung,
Organisation und Verantwortung dieser drei angeführten Unternehmensbereiche obliegt den jeweiligen Bereichsleitern. Die Strategiesetzung
und Überwachung der Umsetzung liegt im Aufgabenbereich des Vorstands der Bajaj Mobility AG bzw. des Konzernvorstand.
In der Ablauforganisation setzt die Gruppe auf ein ausgeprägtes und umfangreiches Regelwerk an Bilanzierungs-, Bewertungs- und Kontie-
rungsvorgaben. Dies stellt eine angemessene Basis für ein starkes Kontrollumfeld und Kontrollsystem dar. Neue Bilanzierungsstandards werden
hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Rechnungslegung der Gruppe beurteilt. Die Vorgaben an die Rechnungslegung und die Rechnungsle-
gungsprozesse werden laufend überprüft und mindestens jährlich, bei Bedarf häufiger, in enger Abstimmung der zuständigen Verantwortungs-
bereiche angepasst. Die Berichterstattung mit den zugehörigen Ergebnissen erfolgt anschließend im Konzernanhang. Die Überwachung der
Einhaltung der rechnungslegungsbezogenen Regelungen und Kontrollen liegt in der Verantwortung des jeweils zuständigen Bereichsmanage-
ments.
Risikobeurteilung
Risiken in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess werden durch das jeweilige Bereichsmanagement erhoben und überwacht sowie im Risi-
komanagementprozess berücksichtigt. Der Fokus wird dabei auf jene Risiken gelegt, die als wesentlich zu betrachten sind.
Die wesentlichen Risiken im Bereich der Rechnungslegung umfassen die nicht vollständige Erfassung von bilanzierungsrelevanten Sachverhal-
ten, Fehler in der Belegerfassung sowie fehlerhafte Berechnungen. Komplexe Bilanzierungsgrundsätze könnten zu einem erhöhten Fehlerrisiko,
unrichtigen Ausweis sowie verspätete Bilanzerstellung führen. Zudem besteht das Risiko eines Datenzugriffes von unberechtigten Personen
bzw. Datenmanipulation, Ausfall von IT-Systemen und Datenverlust.
Für die Erstellung des Abschlusses müssen regelmäßig Schätzungen vorgenommen werden, bei denen das immanente Risiko besteht, dass
die zukünftige Entwicklung von diesen Schätzungen abweicht. Dies trifft insbesondere auf die folgenden Sachverhalte/Posten des Jahresab-
schlusses zu: Ausgang von Rechtsstreitigkeiten, Werthaltigkeit von Forderungen und Beteiligungen. Teilweise werden externe Experten zuge-
zogen bzw. wird auf öffentlich zugängliche Quellen abgestellt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren.
Kontrollmaßnahmen
Die Gruppe hat ihre Kontrollen direkt in die (Konzern-)Rechnungslegungsprozesse integriert. Wesentliches Element ist dabei, neben prozess-
unabhängigen externen Kontrollmechanismen, das Prinzip der Funktionstrennung. Zur Gewährleistung einer vollständigen, zeitgerechten und
richtigen Bilanzerstellung wurden in allen am Buchungsprozess beteiligten Bereichen Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen implemen-
tiert. Sämtliche Kontrollmaßnahmen werden im laufenden Geschäftsprozess angewandt, um sicherzustellen, dass potenzielle Fehler in der
Finanzberichterstattung vorgebeugt bzw. diese entdeckt und korrigiert werden. Die Gruppe sucht stets nach technisch-automatisierten Lösun-
gen, um so bestehende Kontrollmechanismen zu verbessern bzw. neue zu implementieren. Der Fokus liegt einerseits auf ganzheitlichen, den
Rechnungslegungsprozess überspannenden als auch andererseits auf detaillierten Anwendungsautomatismen wie beispielsweise bei der Ab-
schlusserstellung sowie in der laufenden Buchhaltung. Des Weiteren führt die Anwendung von unternehmensinternen Richtlinien zu einer
einheitlichen Behandlung der Geschäftsfälle sowie zu einer einheitlichen Bilanzierung und Berichterstattung.
In den wichtigen IT-Systemen mit Rechnungslegungsrelevanz sind unter anderem automatisierte Kontrollen integriert, die unter anderem die
falsche Erfassung von Geschäftsvorfällen verhindern, die vollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen beziehungsweise Bewertung der Ge-
schäftsvorfälle entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften sicherstellen oder die Überprüfung der Konsolidierung unterstützen sollen. Im
Hinblick auf die steigenden Anforderungen an IT-Systeme in der Rechnungslegung sowie den ständig steigenden technischen Möglichkeiten
führt die Gruppe regelmäßig IT-gestützte Analysen der Wirksamkeit der gesetzten Maßnahmen durch, um etwaige aufgetretene Kontrollschwä-
chen zu erkennen und anschließend zu beseitigen.
Kontrollmaßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit stellen einen Eckpfeiler des internen Kontrollsystems dar. So wird die Trennung von sensiblen
Tätigkeiten durch eine restriktive Vergabe von IT-Berechtigungen unterstützt. Durch die eingesetzte ERP-Software finden automatisierte Prü-
fungen statt, wie z.B. die automatisierten Kontrollen bei Rechnungsfreigabe und Rechnungsprüfung.
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Kommunikation und Überwachung
Die Verantwortung für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im (Konzern-)Rechnungslegungsprozess ist klar geregelt und liegt bei den
verantwortlichen Führungskräften und Prozessverantwortlichen. In die Beurteilung der Wirksamkeit fließen neben den Ergebnissen aus der
unternehmensinternen Einschätzung auch jene von externen Prüfungen, z. B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder von externen IT-
Security Audits, sowie des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses ein. Schwächen im Kontrollsystem werden unter Berücksichtigung ihrer
möglichen Auswirkung auf die Rechnungslegungsprozesse behoben.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Abschlüssen, welche den Führungsebenen zur Verfügung gestellt werden, wurde im Konzern auch ein
umfangreiches Internes Berichtswesen implementiert, das je nach Berichtsempfänger in unterschiedlichen Aggregationstiefen erstellt und ver-
teilt wird. Ziel ist es, über die verfolgte Standardisierung in der internen Berichterstattung Abweichungsanalysen zu vereinfachen, Risiken im
Berichtsprozess zu erkennen und strategische Entscheidungen zu ermöglichen.
Weitere zentrale Instrumente der Risikoüberwachung und -kontrolle sind die unternehmensweiten Richtlinien über den Umgang mit wesentli-
chen Risiken, der Planungs- und der Controlling-Prozesse, sowie die laufende Berichterstattung. Die Richtlinien umfassen die Festsetzung und
Kontrolle von Limits, insbesondere in Bezug auf das finanzielle Volumen bezogen gestaffelte Freigabeerfordernisse bis hin zur obersten Vor-
standsebene, und Handlungsabläufe zur Begrenzung finanzieller Risiken, z. B. die Analyse der finanziellen Stabilität von Lieferanten, sowie die
strikte Vorgabe des Vier-Augen-Prinzips bei Rechnungs- und Zahlungsfreigaben.
Darüber hinaus basiert das interne Kontrollsystem auf präzisen Informationen über die Prozesse für die Rechnungslegung und Finanzbericht-
erstattung und schließt auch deren vorgelagerte Unternehmensprozesse, z.B. Bestellanforderungen oder Logistikprozesse, mit ein. Die Wirk-
samkeit des internen Kontrollsystems wird vom Management dahingehend überprüft, dass die Ergebnisse, die in komprimierter Berichtsform
an das Management übermittelt werden, von ihm analysiert, bewertet und kommentiert werden.
Vorstand und Prüfungsausschuss werden jährlich über die Einschätzung zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems in der Rechnungslegung
unterrichtet. Bei wesentlichen Veränderungen der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems erfolgt eine unverzügliche Berichterstattung an
den Vorstand und gegebenenfalls an den Aufsichtsrat sowie eine Ergreifung adäquater Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit.
16. AUSBLICK
Geschäftsentwicklung
Die Bajaj Mobility-Gruppe blickt abermals auf ein bewegtes Geschäftsjahr zurück. So markierte das Jahr 2025 den erfolgreichen Abschluss
insbesondere der Sanierungsverfahren der KTM AG, der KTM Components GmbH sowie der KTM Forschungs und Entwicklungs GmbH, die
für den Fortbestand der Gruppe maßgeblich waren. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel wurden vom langjährigen strategischen Partner
Bajaj zur Verfügung gestellt. Im Zuge dessen erfolgte zum Ende des Jahres 2025 die Übernahme der Mehrheitsbeteiligung an der Bajaj Mobility
AG durch die Bajaj-Gruppe.
Auch nach Übernahme der Mehrheitsanteile kennzeichnet sich die Zusammenarbeit mit der Bajaj-Gruppe durch ein strategisch-partnerschaft-
liches Verhältnis. Zeitgleich markiert die Übernahme durch Bajaj die Beendigung der Zugehörigkeit der Bajaj Mobility-Gruppe zum Pierer-
Konzernverbund, wie die Umfirmierung der Gesellschaft verdeutlicht. Die Verwurzelung in Österreich bleibt indes unverändert, was für die
Gruppe und Bajaj eine zukunftsweisende strategische Entscheidung darstellt. Ziel ist es, dass die Gruppe durch die strategische Partnerschaft
mit Bajaj ihre Spitzenposition im globalen Motorradmarkt schnell und nachhaltig zurückerobert, neue Standards setzt und den Unternehmens-
erfolg sowohl kurz- als auch langfristig dauerhaft absichert. Vor dem Hintergrund der Zugehörigkeit zur Bajaj-Gruppe evaluiert der Vorstand
zudem weitere Synergiepotentiale.
Das Geschäftsjahr 2026 wird maßgeblich von der konsequenten Weiterführung des Sanierungsplans geprägt sein, dessen Maßnahmen zur
Fokussierung, Redimensionierung und Effizienzsteigerung die operative und finanzielle Stabilität der Gruppe nachhaltig stärken. Zudem konn-
ten aus der Kooperation mit Bajaj bereits erste substanzielle Fortschritte erzielt werden.
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Die eingeleiteten Maßnahmen umfassen unter anderem die Beendigung des Engagements im Fahrradsegment, das neben weiteren Fakto-
ren zum Erfordernis der insolvenzrechtlichen Sanierungsverfahren der KTM-Gruppe beigetragen hat. Darüber hinaus erfolgt eine gezielte
Verschlankung der konzernalen Strukturen mit dem Ziel, die wirtschaftliche Effizienz nachhaltig zu erhöhen. Für das Geschäftsjahr 2026 ist
insbesondere die Vereinfachung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen innerhalb der Gruppe vorgesehen. Die strategische Ausrichtung auf
Fokussierung und Redimensionierung spiegelt sich zudem in einer umfassenden Neugestaltung der internen Führungsstrukturen wider. Durch
den Abbau von Hierarchieebenen, die Reduktion von Informationsschnittstellen sowie die Straffung bestehender Prozesse sollen Entschei-
dungswege deutlich verkürzt und die organisatorische Leistungsfähigkeit weiter gestärkt werden.
Trotz der steten und intensiven Umsetzung der bereits im Zuge des Sanierungsverfahrens kommunizierten Maßnahmen erwartet die Gruppe
auch für das Geschäftsjahr 2026 ein herausforderndes Marktumfeld. Die vom Vorstand eingeleiteten Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die
Bajaj Mobility-Gruppe trotz des herausfordernden Marktumfelds wieder nachhaltig in die operative Profitabilität zurückgeführt wird. Im Vorder-
grund stehen die konsequente Umsetzung des Sanierungsprogramms, eine klare Fokussierung auf das Kerngeschäft, die Optimierung der
Kostenstrukturen sowie die Stärkung der finanziellen Stabilität. Die enge Zusammenarbeit mit der Bajaj-Gruppe bildet dabei einen zentralen
Hebel zur Verbesserung der globalen Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz. Zusammen sollen diese Schritte gewährleisten, dass die Gruppe
langfristig stabile positive Ergebnisse erzielt und dauerhaft solide Free Cashflows generiert. Das WorkingCapitalManagement bleibt weiterhin
ein zentraler Bestandteil der finanziellen Stabilisierung und Steuerung der Gruppe. Im Fokus steht dabei die konsequente Reduktion der La-
gerbestände sowohl auf Händler als auch auf Konzernebene. Durch die Optimierung von Produktionsplanung, Bestellprozessen und Distribu-
tionsabläufen sollen Überbestände systematisch vermieden und Kapitalbindungen nachhaltig reduziert werden. Auf der Kundenseite hält die
Gruppe strikt an ihren bestehenden Zahlungszielen fest. Eine Ausweitung der Zahlungsfristen wird bewusst vermieden, um das Forderungsma-
nagement stabil zu halten und das Risiko erhöhter Außenstände zu minimieren. Parallel dazu wird die Wiederherstellung marktüblicher Zah-
lungsziele bei Lieferanten vorangetrieben.
Die Ergebnissituation der Gruppe wird zusätzlich durch die im Geschäftsjahr 2025 eingeführten US-Zollregelungen belastet. Für Motorradim-
porte aus der Europäischen Union sind insbesondere der Basiszoll von 15% sowie ein zusätzlicher Zollsatz von 50% auf bestimmte Stahl- und
Aluminiumderivate relevant. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Zollsatz zwischen 16-25%, dem sich die Gruppe gegenübersieht. Für
Handelswaren aus China und Indien werden Importzölle bis zu 50% aufgeschlagen. Im Bereich PG&A variieren die Zollsätze je nach Produkt
und Importweg; hier liegt die durchschnittliche Belastung der Gruppe bei etwa 19%. Diese zusätzlichen Kosten wurden vollständig in den
aktuellen Geschäftsplanungen berücksichtigt. Nach derzeitiger Einschätzung führen die Zölle zwar zu einem spürbaren Effekt auf das EBIT,
stellen aber weder das bestehende US-Engagement noch die strategische Ausrichtung der Gruppe in Frage. Aufgrund laufender Verhandlungen
und stets möglicher, kurzfristiger Änderungen sei darauf hingewiesen, dass diese Erläuterungen betreffend die Auswirkungen zollpolitischer
Entscheidungen auf die Gruppe nur eine aktuelle Aufnahme zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Berichts wiedergeben.
Mit dem im Rahmen des Sanierungsverfahrens erhaltenen Kapitals sowie der Freisetzung des Working Capital und der Verfügbarkeit von Fi-
nanzmitteln erwartet der Vorstand, dass die Liquidität der Gruppe gesichert ist.
Motorsport
In der Saison 2026 soll die bereits eindrucksvolle Anzahl von 537 errungenen Weltmeistertiteln durch leidenschaftlichen Einsatz in höchstem
Maße weiter gesteigert werden. Dieses Ziel wurde schon zu Beginn des Geschäftsjahres 2026 bedient, als die Gruppe einen weiteren bedeu-
tenden sportlichen Erfolg verzeichnen konnte: Red Bull KTM Factory Racing gewann abermals die Dakar Rally 2026, die als härtestes
Rally-Raid-Event der Welt gilt. Luciano Benavides sicherte sich nach insgesamt rund 8.000 Kilometern und 13 intensiven Etappen (exklusive
Prolog) seinen ersten Dakar-Gesamtsieg und erzielte damit zugleich den 21. Dakar-Triumph in der Geschichte von KTM. Der argentinische
Fahrer setzte sich in einem der dramatischsten und knappsten Finales in der Rally-Historie durch: Mit einem Vorsprung von lediglich zwei
Sekunden auf Ricky Brabec (Honda) krönte Benavides eine beeindruckende Leistung, die von drei gewonnenen Etappen und außergewöhnli-
cher Konstanz geprägt war.
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B A J A J M O B I L I T Y AG
Auch in der Saison 2026 wird orange die Farbgebung in der MotoGP für die Gruppe markieren. Perspektivisch hat KTM als erster Hersteller
bereits im September 2025 den völlig neu konstruierten 850cc-Motor für die MotoGP-Saison 2027 erfolgreich getestet, der aufgrund angepass-
ter technischer Regularien des Wettbewerbs erforderlich wird. Die Vorbereitungen für die MotoGP-Rahmenbedingungen ab 2027 sind in der
laufenden Saison von großer Bedeutung.
Das technische KTM-Engagement in der Moto3 entfällt ab der Saison 2028, da das geänderte Reglement nurmehr Einheitsmotorräder eines
Mitbewerbers vorsieht. Für KTM bedeutet dies, die Nachwuchsförderung neu zu orientieren, wobei die nächsten Schritte und Maßnahmen
derzeit evaluiert werden.
Investitionen
Durch die in den letzten Jahren getätigten Investitionen wurden die erforderlichen Produktionskapazitäten für die kommenden Jahre gesichert.
Die avisierten Investitionen wurden vor diesem Hintergrund einer umfassenden Bewertung mit dem Ziel der Analyse ihrer strategischen Rele-
vanz und operativen Notwendigkeit unterzogen. Es wird erwartet, dass hierdurch die Investitionen bis zur Erreichung operativer Profitabilität
merklich gesenkt werden können, ohne die Unternehmenssubstanz oder Zukunftsfähigkeit einzuschränken. Der Fokus der Investitionen wird
jedoch weiterhin auf der (Weiter-)Entwicklung bestehender und neuer Modelle liegen.
Finanzierungssituation
Mit Abschluss des Sanierungsverfahrens einerseits und der Bajaj-Gruppe als starker Partner und Mehrheitseigentümer der Aktienanteile ande-
rerseits verfügt die Bajaj Mobility AG-Gruppe über ausreichende finanzielle Flexibilität. Ziel ist es, auch nach erfolgter Redimensionierung der
Gruppe die Nettofinanzverschuldung auf einem nachhaltig gesunden Niveau bei gleichzeitiger operativer Tragfähigkeit zu halten.
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BAJAJ MOBILITY AG
M
attighofen
Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2025
und des Lageberichtes
für das Geschäftsjahr 2025
Elektronisches Exemplar (pdf-Version) vom 5. März 2026
MOORE CENTURION
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Hegelgasse 8/14 | 1010 Wien | FN 78655 w
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. PRÜFUNGSVERTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG 1
2. AUFGLIEDERUNG UND ERLÄUTERUNG VON WESENTLICHEN
POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES 3
3. ZUSAMMENFASSUNG DES PRÜFUNGSERGEBNISSES 4
3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung und
Jahresabschluss und zum Lagebericht sowie zum
Vergütungsbericht und zum Corporate Governance-Bericht 4
3.2. Erteilte Auskünfte 4
3.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und Abs 3 UGB
(Ausübung der Redepflicht) 4
4. BESTÄTIGUNGSVERMERK
5
ANLAGEN
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2025
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom
1. Jänner 2025 bis zum 31. Dezember 2025
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 1. Jänner 2025 bis zum
31. Dezember 2025
Anlage 3a Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 1. Jänner 2025 bis zum
31. Dezember 2025
Anlage 3b Beteiligungsliste für das Geschäftsjahr 1. Jänner 2025 bis zum
31. Dezember 2025
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Jänner 2025 bis zum
31. Dezember 2025
BEILAGEN
Beilage 1 Allgemeine Auftragsbedingungen
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 1
An die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der
Bajaj Mobility AG,
Mattighofen
Wir haben die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 der
Bajaj Mobility AG,
Mattighofen,
(im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt)
abgeschlossen und erstatten über das Ergebnis dieser Prüfung den folgenden
Bericht:
1. PRÜFUNGSVERTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG
In der außerordentlichen Hauptversammlung am 19. November 2025 der Bajaj
Mobility AG, Mattighofen, wurden wir zum Abschlussprüfer r das Geschäftsjahr 2025
gewählt. Die Gesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat, schloss mit uns einen
Prüfungsvertrag, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 unter Einbeziehung
der Buchführung und den Lagebericht gemäß den §§ 269 ff UGB zu prüfen.
1
Bei der geprüften Gesellschaft handelt es sich um ein Unternehmen von öffentlichem
Interesse gemäß § 189a Z 1 UGB; diese gilt daher als große Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 221 UGB.
Bei der gegenständlichen Prüfung handelt es sich um eine Pflichtprüfung, bei der
die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr 537/2014 anzuwenden sind.
Diese Prüfung erstreckt sich, unter Einbeziehung der Buchführung, darauf, ob bei der
Erstellung des Jahresabschlusses die gesetzlichen Vorschriften beachtet wurden. Der
Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und
ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Darüber hinaus ist festzustellen, ob ein Corporate Governance-Bericht (§ 243c UGB)
aufgestellt wurde.
Es ist auch festzustellen, ob der Vorstand die gemäß § 78c AktG vom Vorstand und
Aufsichtsrat zu erstellenden Vergütungsberichte nach der Hauptversammlung auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft kostenfrei zehn
Jahre lang öffentlich zugänglich gemacht hat.
An den Prüfungsausschuss erstatten wir gesondert einen zusätzlichen Bericht
gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 537/2014.
1
Über die ebenfalls vereinbarte Prüfung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2025
berichten wir mittels gesonderten Berichtes.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 2
Die Prüfung zum 31. Dezember 2024 erfolgte durch einen anderen Abschlussprüfer.
Bei unserer Prüfung beachteten wir die in Österreich geltenden gesetzlichen
Vorschriften und die berufsüblichen Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung
von Abschlussprüfungen. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der
internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing). Wir weisen
darauf hin, dass das Ziel der Abschlussprüfung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu
erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen
Darstellungen ist. Eine absolute Sicherheit lässt sich nicht erreichen, weil jedem
internen Kontrollsystem die Möglichkeit von Fehlern immanent ist und aufgrund der
stichprobengestützten Prüfung ein unvermeidbares Risiko besteht, dass wesentliche
falsche Darstellungen im Jahresabschluss unentdeckt bleiben. Die Prüfung
erstreckte sich nicht auf Bereiche, die üblicherweise den Gegenstand von
Sonderprüfungen bilden.
Wir hrten die Prüfung mit Unterbrechungen im Dezember (Vorprüfung) sowie im
Zeitraum von Jänner bis März (Hauptprüfung) durch. Die Prüfung wurde mit dem
Datum dieses Berichtes materiell abgeschlossen.
Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Dr. Andreas Staribacher,
Wirtschaftsprüfer, verantwortlich.
Grundlage r unsere Prüfung ist der mit der Gesellschaft abgeschlossene
Prüfungsvertrag, bei dem die von der Kammer der Steuerberater:innen und
Wirtschaftsprüfer:innen herausgegebenen "Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftstreuhandberufe" (Beilage 1) einen integrierten Bestandteil bilden. Diese
Auftragsbedingungen gelten nicht nur zwischen der Gesellschaft und dem
Abschlussprüfer, sondern auch gegenüber Dritten. Bezüglich unserer
Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und
gegenüber Dritten kommt § 275 UGB zur Anwendung.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 3
2. AUFGLIEDERUNG UND ERLÄUTERUNG VON WESENTLICHEN
POSTEN DES JAHRESABSCHLUSSES
Alle erforderlichen Aufgliederungen und Erläuterungen von wesentlichen Posten des
Jahresabschlusses sind im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht
enthalten. Wir verweisen daher auf die entsprechenden Angaben des Vorstandes im
Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 4
3. ZUSAMMENFASSUNG DES PRÜFUNGSERGEBNISSES
3.1. Feststellungen zur Gesetzmäßigkeit von Buchführung und Jahresabschluss und
zum Lagebericht sowie zum Vergütungsbericht und zum Corporate Governance-
Bericht
Bei unseren Prüfungshandlungen stellten wir die Einhaltung der gesetzlichen
Vorschriften und der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung fest.
Im Rahmen unseres risiko- und kontrollorientierten Prüfungsansatzes haben wir
soweit wir dies für unsere Prüfungsaussage r notwendig erachteten die internen
Kontrollen in Teilbereichen des Rechnungslegungsprozesses in die Prüfung
einbezogen.
Hinsichtlich der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
verweisen wir auf unsere Ausführungen im Bestätigungsvermerk.
Die Gesellschaft hat einen Corporate Governance-Bericht gemäß § 243c UGB
aufgestellt. Eine materielle Prüfung dieses Berichtes ist nicht Gegenstand der
Abschlussprüfung.
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die gemäß § 78c AktG vom Vorstand
und Aufsichtsrat zu erstellenden Vergütungsberichte r die vorangegangenen
Geschäftsjahre auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
kostenfrei öffentlich zugänglich waren. Für das Geschäftsjahr 2025 hat der Vorstand
bis zum Abschluss unserer Prüfung noch keinen Vergütungsbericht gemäß
§ 78c AktG kostenfrei öffentlich zugänglich gemacht. Eine materielle Prüfung der
Vergütungsberichte ist nicht Gegenstand der Abschlussprüfung.
3.2. Erteilte Auskünfte
D
ie gesetzlichen Vertreter haben die von uns verlangten Aufklärungen und
Nachweise erteilt und eine Vollständigkeitserklärung unterfertigt.
Wir erhielten vom Abschlussprüfer des Vorjahres Zugang zu den relevanten
Informationen der geprüften Gesellschaft und über die zuletzt durchgeführte
Abschlussprüfung.
3.3. Stellungnahme zu Tatsachen nach § 273 Abs 2 und
Abs 3 UGB (Ausübung der
Redepflicht)
Bei Wahrnehmung unserer Aufgaben als Abschlussprüfer haben wir keine Tatsachen
festgestellt, die den Bestand der geprüften Gesellschaft gefährden oder ihre
Entwicklung wesentlich beeinträchtigen können oder die schwerwiegende Verstöße
der gesetzlichen Vertreter oder von Arbeitnehmern gegen Gesetz oder Satzung
erkennen lassen. Wesentliche Schwächen bei der internen Kontrolle des
Rechnungslegungsprozesses sind uns nicht zur Kenntnis gelangt. Die
Voraussetzungen für die Vermutung eines Reorganisationsbedarfs (§ 22
Abs 1 Z 1 URG) sind nicht gegeben.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 5
4. BESTÄTIGUNGSVERMERK
Bericht zum Jahresabschluss
Prüfungsurteil
Wir haben den beigefügten Jahresabschluss der
Bajaj Mobility AG,
Mattighofen,
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2025, der Gewinn- und Verlustrechnung
für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen
Vorschriften und vermittelt ein glichst getreues Bild der Vermögens- und
Finanzlage zum 31. Dezember 2025 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an
diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung
mit der EU-Verordnung
Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die
Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere
Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt
„Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der
Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen
unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche
Sachverhalte, die nach
unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des
Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im
Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der
Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein
gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Bewertung und Zuschreibung der Anteile am verbundenen Unternehmen
KTM AG
Das Risiko für den Abschluss
Im vorangegangenen Geschäftsjahr hat die Gesellschaft Anhaltspunkte für eine
Wertminderung der Anteile an verbundenen Unternehmen identifiziert und jeweils
den beizulegenden Wert ermittelt. Auf dieser Basis wurde ein
Wertminderungsaufwand in Höhe von MEUR 1.672 in der Gewinn- und
Verlustrechnung des vorangegangenen Geschäftsjahres erfasst.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 6
Im Geschäftsjahr 2025 hat die Gesellschaft festgestellt, dass die Gründe für
Abschreibung der Anteile an dem verbundenen Unternehmen KTM AG nicht mehr
bestehen und dessen beizulegenden Wert ermittelt. Auf dieser Basis wurde gemäß §
208 UGB Abs. 1 eine Wertaufholung in Höhe von MEUR 877 in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst.
Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung unter „Erträge aus der Zuschreibung von Finanzanlagen“.
Die Ermittlung des beizulegenden Wertes für die Zuschreibung ist komplex und
aufgrund der Bedeutung der Anteile am verbundenen Unternehmen der KTM für die
Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft stellt die Bewertung einen besonders
wichtigen Sachverhalt für die Prüfung dar. Daher haben wir die Bewertung und
Zuschreibung der Anteile am verbundenen Unternehmen KTM AG als besonders
wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Wir haben die vom Unternehmen ermittelte Bewertung unter Einbeziehung unseres
Bewertungsspezialisten wie folgt beurteilt:
Zur Beurteilung der Angemessenheit der Grundlage r die Zuschreibung
haben wir uns ein Verständnis des zugrundeliegenden Bewertungsprozesses
und des eingerichteten Kontrollumfeldes verschafft.
Wir haben die Methodik der durchgeführten Beteiligungsbewertung
nachvollzogen und beurteilt, ob sie den anzuwendenden
Rechnungslegungsgrundsätzen entspricht. Die zur Ermittlung des
beizulegenden Zeitwerts herangezogenen Annahmen, insbesondere die
Ableitung der Marktkapitalisierung und die Höhe der Nettoverschuldung,
haben wir in Zusammenarbeit mit unserem Bewertungsspezialisten mit
externen Marktdaten abgeglichen. Des Weiteren haben wir die rechnerische
Richtigkeit des Bewertungsmodells geprüft. In einem weiteren Schritt haben
wir die vom Management mittels Discounted-Cash-Flow-Bewertung (DCF)
durchgeführte Plausibilisierung des Bewertungsergebnisses nachvollzogen
und die Anwendung des Vorsichtsprinzips bei der Festlegung des finalen
Buchwerts gewürdigt.
Zudem haben wir die korrekte bilanzielle Erfassung der Zuschreibung im
Jahresabschluss verifiziert und mit den Ergebnissen der Bewertung
abgeglichen.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 7
Sonstiger Sachverhalt – Vorjahresabschluss
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das am 31. Dezember 2024 endende
Geschäftsjahr wurde von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der am 27. Mai
2025 ein nicht modifiziertes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.
Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des
Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich r die internen Kontrollen, die sie als
notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen
oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie
dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter
beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die
Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des
Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der
Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu
erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes
Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der
EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte
Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder
insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern
beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die
Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 8
Darüber hinaus gilt:
Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und
erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen
kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
Wir gewinnen ein Verständnis von den für die Abschlussprüfung relevanten
internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft
abzugeben.
Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der
Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.
Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit
der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht,
sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen
Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.
Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die
zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt,
dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den
geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung
sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel in den internen Kontrollen, die wir hrend unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die
relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit
eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und
sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden
kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig auf
vorgenommene Handlungen zur Beseitigung von Gefährdungen oder
angewandte Schutzmaßnahmen auswirken.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 9
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem
Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am
bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren
und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben
diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder
andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus
oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in
unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise
erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile
für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Bericht zum Lagebericht
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und
ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur
Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen
Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB,
und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Erklärung
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse
und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden
wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU-VO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. November 2025 als Abschlussprüfer
gewählt und am 19. November 2025 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem
31. Dezember 2025 endenden Geschäftsjahr Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit
dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in
Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs 1 der
EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung
unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025
Bajaj Mobility AG Seite 10
Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist
Dr. Andreas Staribacher.
Wien, am 5. März 2026
MOORE CENTURION
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH
Dr. Andreas Staribacher
Stefan Weinzettl, MMSc
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur
in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf
den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende
Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten.
GLOSSAR
ACEM (European Association of Motorcycle
Manufacturers)
Verband der europäischen Motorradhersteller
AktG Österreichisches Aktiengesetz
Anhangsangabe Angabe im Anhang zum Konzernabschluss 2024
AR Aufsichtsrat
CapEx (Capital expenditure) Investitionsausgaben
ccm (Cubic centimeter) Kubikzentimeter
CCM (Climate Change Mitigation) Code-Kürzel in Bezug auf die Taxonomie-VO für: Klimaschutz
CEO (Chief Executive Officer) Vorstandsvorsitzender
CFO (Chief Financial Officer) Vorstand für Finanzen
CLO (Chief Legal Officer) Vorstand für Rechtspflichten
CO
2
Chemische Formel für Kohlenstoffdioxid
CO
2
e CO
2
-Äquivalent
CSMS (Cybersecurity Management System) Managementsystem für Cybersicherherit
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
DEFRA (UK Department for Environment Food &
Rural Affairs)
britisches Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten
DESNZ (UK Department for Energy Security and
Net Zero)
britisches Ministerium für Energiesicherheit und Net Zero
DNSH (Do No Significant Harm) Keine erhebliche Beeinträchtigung
EBIT (Earnings Before Interest and Tax) Operative Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern = Betriebsergebnis gemäß
IFRS
EBIT-Marge EBIT / Umsatz
EBITDA (Earnings Before Interest, Tax,
Depreciation and Amortization)
Operatives Ergebnis vor Abschreibungen Berechnung: EBIT + Abschreibung
EBITDA-Marge EBITDA / Umsatz
Eigenkapitalquote Eigenkapital (gesamt) / Bilanzsumme
Ergebnis je Aktie Den Eigentümern der Muttergesellschaft zurechenbares Periodenergebnis / Anzahl
der Aktien in Umlauf (gewichteter Durchschnitt)
ESG (Environment, Social, Governance) Umwelt, Soziales, Governance
ERP-System (Enterprise Resource Planning) Softwarelösung zur zentralen Steuerung und Automatisierung von Geschäftsprozessen
ESRS (European Sustainability Reporting
Standards)
Europäische Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
F&E Forschung und Entwicklung
Free Cashflow Cashflow aus Betriebstätigkeit + Cashflow aus Investitionstätigkeit
Gearing Nettoverschuldung / Eigenkapital (gesamt)
GHG-Protokoll (Greenhouse Gas Protocol) Standard zur Berechnung von Treibhausgasemissionen
Gruppe Bajaj Mobility-Gruppe
HR (Human Resources) Personalabteilung
IAS (International Accounting Standards) Internationale Rechnungslegungsstandards
IASB (International Accounting Standards Board) Unabhängiges, privatwirtschaftliches Gremium, das die IFRS entwickelt und
verabschiedet
ICE (Internal Combustion Engine) Verbrennungsmotor
IDEMAT (Industrial Design & Engineering MATerials
database)
Datenbank für Industriedesign und technische Materialien
IFRS (International Financial Reporting Standards) Internationale Rechnungslegungs-Standards
Investitionen Zugänge von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, Investitionen in
Entwicklungsprojekte (inkl. Werkzeuge) gemäß Anlagespiegel, ohne Zugänge von
Nutzungsrechten gemäß IFRS 16
ILO (International Labour Organization) Internationale Arbeitsorganisation
IR Investor Relations
IRO (Impacts, Risks, Opportunities) Auswirkungen, Risiken und Chancen im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung
KTM Kronreif-Trunkenpolz-Mattighofen
k€ Tausend Euro
m€ Millionen Euro
NaDiVeG Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz
Nettoverschuldung Finanzverbindlichkeiten (kurzfristige und langfristige) - Zahlungsmittel und
Zahlungsmitteläquivalente
OECD (Organisation for Economic Co-operation and
Development)
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OO (Own operations) eigene Geschäftstätigkeiten
OpEx (Operational Expenditure) Betriebsausgaben
ÖCGK Österreichischen Corporate Governance Kodex
PG&A (Parts, Garments, and Accessories) Teile, Bekleidung und Zubehör
PP Prozentpunkt(e)
RLCG Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange
SIX Swiss Exchange Schweizer Börse
SSC Sustainability Steering Commitee
SSP (Shared Socioeconomic Pathways) Gemeinsame sozioökonomische Entwicklungspfade
SPI Swiss Performance Index, ein Aktienindex der SIX Swiss Exchange
S&P Global CSA S&P Global Corporate Sustainability Assessment
TEUR Tausend Euro
THG Treibhausgas
UN (United Nations) Vereinte Nationen
UGB Österreichisches Unternehmensgesetzbuch
WMTC World-harmonised Motorcycle Test Cycle
Working Capital Employed Vorräte + Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
WSK Wertschöpfungskette
VC (Value Chain) Wertschöpfungskette
VCRA (Value Chain Risk Analysis) Auswertung zur Identifikation von sozialen, ökologischen und governancebezogenen
Auswirkungen und Risiken in der Wertschöpfungskette
FINANZKALENDER
14.04.2026 Nach
weisstichtag: Hauptversammlung
24.04.2026 29. ordentliche Hauptversammlung
29.04.2026 Ex-Dividenden-Tag
30.04.2026 Nachweisstichtag: Dividende (Record Date)
05.05.2026 Dividenden-Zahltag
13.05.2026 Bericht zum 1. Quartal 2026
27.08.2026 Bericht zum 1. Halbjahr 2026
13.10.2026 Bericht zum 3. Quartal 2026
KONTAKT
Investor Relations
Bajaj Mobility AG
Stallhofnerstraße 3
5230 Mattighofen
+43 (0)7742 / 60 00
i
r@bajajmobility.com
www.bajajmobility.com
HAFTUNGSHINWEIS
Der vorliegende Bericht
» wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und die Richtigkeit der Daten überprüft. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, da
ss durch
die Summ
ierung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben geringfügige Rechendifferenzen sowie Satz- und Dru
ckfehler auftreten
können. Person
enbezogene Begriffe wie „Mitarbeiter“ oder „Arbeitnehmer“ werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwen-
det.
» enthält zukunfts
bezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können aufgrund unterschiedlicher Faktoren wesentlich von der erwarte-
ten Entwicklung abweichen. Weder Bajaj Mobility AG noch eine andere Person übernehmen eine Haftung für solche zukunftsbezogenen
Aussagen. Die Bajaj Mobility AG wird diese zukunftsbezogenen Aussagen weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch auf-
grund geänderter Annahmen oder Erwartungen aktualisieren.
» erscheint in deutscher und englischer Sprache. Maßgeblich ist die deutschsprachige Ve
rsion.
» enthält Ergebn
isse des laufenden Geschäftsjahres, die weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden.
» stellt keine Empfehlung oder Einladung dar, Wertpapiere der Bajaj Mobility AG zu ka
ufen oder zu verkaufen.
In diesem Berich
t steht KTM
für die KTM AG, die als Eigentümerin der Marke KTM Motorräder und Motorradzubehör unter dieser Marke her-
stellt und/oder vertreibt. Davon zu unterscheiden ist die KTM Fahrrad GmbH, die als exklusive Lizenznehmerin Fahrräder und Fahrradzube-
hör unter der Marke KTM herstellt und/oder vertreibt. Die KTM AG und die KTM Fahrrad GmbH sind weder gesellschaftsrechtlich miteinander
verbunden noch kapitalmäßig oder anderweitig miteinander verflochten. Die Bajaj Mobility-Gruppe produziert und vertreibt daher keine Fahr-
räder und Fahrradzubehör unter der Marke KTM, sondern unter Marken wie Husqvarna, GASGAS oder Felt.
ALLGEMEINE UNTERNEHMENSDATEN
Berichtendes Unternehmen: Bajaj Mobility AG
Sitz des Unternehmens: Österreich
Rechtsform des Unternehmens: Aktiengesellschaft
Land in dem das Unternehmen als juristische Person eingetragen ist: Österreich
Anschrift des eingetragenen Geschäftssitzes: Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen
Hauptsitz der Geschäftstätigkeit: Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen
Name des Mutterunternehmens: Bajaj Auto International Holdings AG
Name des obersten Mutterunternehmens: Bajaj Auto Ltd.
Geschäftstätigkeit: Die Bajaj Mobility AG ist die Leitgesellschaft eines führenden europäischen Motorradherstellers. Das Unternehmen berichtet
in den Segmenten Motorrad, Fahrrad und Sonstige.
IMPRESSUM
Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Bajaj Mobility AG
Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, Österreich
FN 78112 x / Landes- und Handelsgericht Ried im Innkreis
Konzeption: Bajaj Mobility AG
Inhouse erstellt mit firesys
Bajaj
Mobility AG
Stallhofnerstraße 3
5230 Mattighofen, Österreich www.bajajmobility.com
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